Kampf um die Gesundheitsversorgung. Private vs öffentliche Kliniken

Am 24. März 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über die Wettbewerbsklage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw (Aktenzeichen I ZR 263/14) entschieden.

Pressemitteilung BGH: Bundesgerichtshof zur Notifizierungspflicht von Zuwendungen eines Landkreises an eine Kreisklinik bei der Europäischen Kommission. 24. März 2016.

 

Wer klagt gegen wen?

Kläger ist der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK). Er vertritt mehr als 1.000 private Krankenhäuser.

Beklagte ist der Landkreis Calw. Er ist Gesellschafter der Kreiskliniken Calw gGmbH, die Krankenhäuser in Calw und Nagold betreibt.

Worum geht es bei der Klage?

Es soll geklärt werden, ob der Landkreis Calw (Schwarzwald) seine Kreisklinken Calw und Nagold finanziell unterstützen durfte, um Verluste ausgleichen. Die Privaten Kliniken sehen darin eine verbotene Subvention von öffentlichen Krankenhäusern.

Verfahrensgang bislang:

LG Tübingen – Urteil vom 23. Dezember 2013 – 5 O 72/13, MedR 2014, 401 (Links)
OLG Stuttgart – Urteil vom 20. November 2014 – 2 U 11/14, WuW/E DE-R 4817 (Links)
BGH Karlruhe – Urteil vom 24. März 2016 – I ZR 263/14 (Links)

Was hat der BGH entschieden?

Der BGH hat nun entschieden, dass die Zuschüsse für Kliniken im Einzelfall zu prüfen sind. Die subventionierten kommunalen Krankenhäuser müssen belegen, dass die formalen Voraussetzungen für Ausnahmen nach EU-Recht gegeben sind.

Wie geht es weiter im Fall Calw?

Der BGH verweist den Fall zurück an das Oberlandesgericht Stuttgart. Das Berufungsgericht muss prüfen, ob es sich bei den Zuwendungen des Beklagten um staatliche Beihilfen handelt.

Was ist an dem Fall Calw so Besonderes?

Der Fall Calw könnte ein Musterprozess werden. Das Urteil könnte Geschichte schreiben. Der Berliner Wassertisch hofft, dass die Klage vor das Bundesverfassungsgericht kommt. Es muss eine Grundsatzentscheidung her, ob Verlustübernahmen für Krankenhäuser Beihilfen im Sinne des EU-Wettbewerbsrechtes sind, oder anders ausgedrückt, ob „Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?“ sind.

Was ist der Hintergrund?

Seit langem ist es das Ziel von Privaten Klinikkonzernen, die öffentlichen Krankenhäuser zu übernehmen. Für sie sind Krankenhäusern ein lukratives Geschäftsmodell. Im EU-Wettbewerbsrecht sehen sie nun einen Hebel, um die Krankenhäuser finanziell derart auszubluten, so dass letztendlich einer Privatisierung nichts mehr im Wege steht.

Was für Folgen hätte eine Privatisierung der Krankenhäuser?

Kliniken werden der Marktlogik unterworfen. Aus gemeinwohlorientieren Institutionen der Gesundheitsversorgung werden gewinnorientierte Unternehmen, in deren Zentrum  weder die Patienten noch die Ärzte und Angestellten stehen, sondern einzig die Renditeerwartung der Aktionäre.

Reaktionen auf das BGH-Urteil:

Prof. Stefan Sell: Eine fundamentale Frage: Ist ein Krankenhaus ein kommerzielles Unternehmen oder kann das Gemeinwohl Zuschüsse notwendig machen, die das EU-Wettbewerbsrecht nichts angehen? 25.03.2016.

IVKK: BGH zum Fall Calw: Chance zur Klärung der Grundsatzfrage. 24. März 2016

Stuttgarter Nachrichten: BGH-Urteil über Kliniken. Kommunale Zuschüsse unter Bedingungen zulässig. 24. März 2016.

SWR: BGH Karlsruhe zu Calwer Krankenhausfinanzierung Geld für Kliniken zulässig – aber so nicht. Landkreise dürfen ihre Kliniken finanziell unterstützen. Aber im Kreis Calw lief einiges falsch, sagt der Bundesgerichtshof. 24. März 2016.

SWR: BGH verhandelt im Fall des Landkreises Calw. Wie viel Hilfe dürfen Kreiskliniken bekommen? 24. März 2016.

Clash of Leitbilder: Gemeinwohlorientierung versus Gewinnorientierung!

Der Berliner Wassertisch spricht sich gegen die Ökonomisierung der Daseinsvorsorge aus. Wettbewerb und Renditeerwartungen haben in der Krankenversorgung nichts zu suchen! Im Zentrum der Krankenversorgung muss der Patient stehen!

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Wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. fordert auch der Berliner Wassertisch den Vizekanzler und SPD-Vorsitzenden Siegmar Gabriel auf, „sich im Sinne des Gemeinwohls in der Bundesregierung für eine entsprechende Umkehr in der Krankenhauspolitik in Deutschland einzusetzen! Kommerzielles Eigeninteresse darf im Krankenhaus keinen Platz haben!“ Denn, so der IVKK, „Gemeinwohlbelange sind kaum irgendwo stärker berührt, als im Krankenhauswesen. Die Absicherung des Krankheitsrisikos ist sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Sicherstellung der stationären Versorgung gesetzlich garantierte Solidaraufgabe!“

Zur Erinnerung:

Anlässlich der Klage Calw hat der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser e.V. im Januar 2014 gemeinsam mit dem Berliner Wassertisch eine Verstaltung durchgeführt, auf der der Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß über das Thema „Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?“ aus verfassungsrechtlicher Perspektive referiert hat.

 

Weiterführende Hinweise:

Ärztezeitung: Krankenhäuser im Südwesten stehen vor schwerer Zukunft. (24.03.2016)

Stefan Sell: Wenn aus einem bislang städtischen Krankenhaus ein kirchliches wird und eine der ersten Amtshandlungen aus der Abschaltung von Betriebsrat und Tarifbindung besteht. Wieder einmal die Kirchen und ihr Sonderrecht. (16.03.2016)

KMA online: Krankenhaus-Subventionen in Calw: OLG Stuttgart weist Klage der deutschen Privatkliniken ab (21.11.2014)

SWR: Krankenhausfinanzierung. Die Akte Calw (20.11.2014)

OLG: OLG Stuttgart entscheidet über Zulässigkeit der Krankenhausfinanzierung von Kreiskliniken im Landkreis Calw (20.11.2014)

KMA online: Privatkliniken-Klage: Der Fall Calw kommt voraussichtlich vor den Bundesgerichtshof (10.11.2014)

KMA online: Krankenhausreform: IVKK fordert Abkehr von Kapitalrendite in Klinikbetrieben (05.09.2014)

Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen: Daseinsvorsorge im Mittelpunkt. In: Deutsches Ärzteblatt, 31. Januar 2014 (pdf)

Roland Buckenmaier: Kreis Calw Klinik-Finanzierung: Entscheidung erst 2017. In: Schwarzwälder Bote (28.01.2014)

Siegfried Broß: Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 3. Januar 2014.

Ärztezeitung: Klinikfinanzierung. Kommunen dürfen Finanzlöcher stopfen. 24.12.2013.

Ärztezeitung: Kliniken. Signale pro öffentliche Förderung. 22.11.2013

Siegfried Broß: Siegfried Broß: Wasser, Gas, Strom … Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – oder sogar die Demokratie gefährden kann. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 2. Januar 2013.

Heike Jahberg: Interview mit Ex-Verfassungsrichter Broß „Der Staat ist erpressbar“. In: Tagesspiegel, 03.06.2012.

Mehr zum Thema Calw auf der Wassertisch-Website

Ansprechpartner

IVKK e.V.
Telefon: 030 / 2025 3587
Mail: berlin@ivkk.de
Website: http://ivkk.de/

Berliner Netzwerk gegen TTIP | CETA | TiSA: 9. April 2016 Berlin, Mobi-Aktion

Hannover, wir kommen!

Obama und Merkel treffen sich auf der Hannover Messe, um dort eine pro-TTIP Propaganda-Show abzuziehen. TTIP bringt aber nur Verbesserungen für die Großkonzerne auf beiden Seiten des Atlantiks. Viel steht auf dem Spiel: Demokratie, Umweltschutz, Arbeitsrechte, Gesundheitsvorsorge und die Rechte der Kommunen und Parlamente.

20160409

Samstag. 9. April – 14 Uhr Oranienplatz (Kreuzberg) (Openstreetmap)
Um unsere Entschlossenheit zu demonstrieren, machen wir uns vom Oranienplatz auf den Weg: Mit dem Bobbycar, auf Stelzen, verkleidet als Bus oder gemütlich im Lastenrad – Hannover wir kommen!
Macht mit und bringt das Transportmittel Eurer Wahl mit. Wir ziehen dann als bunter Zug durch Kreuzberg und machen deutlich: Gegen unsere Kreativität und Lebensfreude haben lange Vertragstexte keine Chance.

Wir werden TTIP & CETA STOPPEN!
Mit der Aktion wollen wir ein Zeichen für einen gerechten Welthandel setzen und zugleich für die Großdemo in Hannover mobilisieren. Das Berliner Netzwerk “TTIP, CETA, TiSA STOPPEN!” organisiert Busse zur Großdemonstration nach Hannover.

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Bio-Energie mit CO2-Abscheidung ist auch keine Lösung für den Klimawandel

Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
22.03.2016

Die aktuelle Kolumne
Was heißt das Pariser Klimaabkommen für die Wasserpolitik?
von Ines Dombrowsky, Steffen Bauer und Waltina Scheumann

DIE-LogoBonn, 22.03.2016. Am 22. März findet zum 23. Mal der Weltwassertag der Vereinten Nationen statt, um auf die Bedeutung des Wassers für die Menschheit hinzuweisen. Es ist der erste Weltwassertag nach Verabschiedung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen im September 2015 und des Pariser Klimaabkommens im Dezember 2015. Zweifellos wird das Wasserziel (SDG 6) im Mittelpunkt des diesjährigen Weltwassertags stehen. Was aber bedeutet das Klimaabkommen von Paris für die Wasserpolitik?

Bislang wurde die lebenswichtige Bedeutung von Wasser und damit verbundene Zielkonflikte mit der Klimapolitik weitgehend ignoriert. Auf den ersten Blick spielt Wasser im Pariser Abkommen keine Rolle. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Klimapolitik weitreichende Folgen für die Verfügbarkeit von Wasser und umgekehrt haben wird. Dies betrifft sowohl die Anpassung an den Klimawandel,- als auch die Minderung von Treibhausgasemissionen.

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TTIP-Instanz zur Regulierungskontrolle jetzt namenlos?

LOBBY CONTROL
14.03.2016

TTIP-Leak zur regulatorischen Zusammenarbeit: Die Mogelpackung der EU-Kommission
von Max Bank

Regulatorischer RatDie frisch geleakte EU-Verhandlungsposition zu regulatorischer Zusammenarbeit zeigt: Die EU-Kommission ist durchaus empfänglich für unsere Kritik und für den öffentlichen Druck von Bürgerinnen und Bürgern. Doch bedauerlicherweise reagiert sie mit einem Täuschungsversuch – ähnlich wie beim Thema Schiedsgerichte. Einer kosmetischen Korrektur zum Trotz sollen Unternehmenslobbyisten und US-Behörden weiterhin privilegierten Zugriff auf die EU-Gesetzgebung bekommen.

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Geheimhaltung bei Stromnetzvergabe – Berliner Senat hat nichts gelernt

Logo Energietisch„Über 600.000 Berliner*innen stimmten im Volksentscheid für Stromnetze in Berliner Hand. Nun geht das Vergabeverfahren für den Betrieb der Berliner Stromnetze – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – in die nächste Runde. Kriterien, die zuvor öffentlich waren, hält der Senat jetzt absichtlich unter Verschluss. Die Wenigen, die Einblick erhalten, wissen auch warum: Die Kriterien sind Vattenfall wie auf den Leib geschneidert. Mit unserer Aktion setzen wir ein Zeichen gegen diese Instransparenz und fordern die Offenlegung der Vergabekriterien.“

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Blackbox Stromnetzvergabe, Aktion 9.3.2016 (Foto: Uwe Hiksch)

 
Medien:
Martin Kröger: Senat soll Stromnetzvergabe-Kriterien offen legen. In: Neues Deutschland, 10.03.2016.

11. März – Kundgebung anlässlich des Mordes an der Umweltaktivistin Berta Cáceres

AUFRUF zur Demo von CADEHO, 10.03.2016:

BERTA LEBT!

Kundgebung zur Verurteilung des Mordes an Berta Cáceres

Kundgebung vor der honduranischen Botschaft in Berlin

Freitag, 11 März, 14:00 Uhr Cuxhavenerstr.14 (openstreetmap) (S-Bahn Berlin-Tiergarten / U9 Hansaplatz)

berta

Am 03. März 2016 wurde Berta Cáceres in ihrem Haus in La Esperanza, Honduras ermordet. Sie war Generalkoordinatorin des Zivilen Rates der Indigenen und Volksorganisationen (COPINH) und engagierte sich für die indigenen Rechte und die Rechte der Frauen.

In den letzten Jahren setze sich Berta gegen die illegale Errichtung des Staudamms Agua Zarca ein, der auf dem Territorium der indigenen Lenca errichtet werden soll und ihren Lebensraum zerstören würde. An dem Projekt ist neben den internationalen Geldgebern, der holländischen „Entwicklungsbank“ FMO und FinnFund aus Finnland, auch die deutsche Firma Siemens mit ihrem Joint-Venture Voith Hydro beteiligt. In den letzten Monaten hatten die Diffamierungen seitens der Betreiberfirma Desarrollos Energéticos S.A. (DESA) von Berta Cáceres massiv zugenommen.

Berta war in den letzten Jahren Opfer von Belästigungen, Verfolgung, Einschüchterung, Stigmatisierung und Kriminalisierung durch staatliche Akteure und Privatunternehmen, weil sie Menschenrechte in den indigenenen Gemeinden verteidigte, die sich gegen den Bau eines Staudamms auf ihrem Territorium wehrten, ohne ihre vorherige freie,
informierte Zustimmung (Mechanismus der ILO Konvention 169).

Durch die permanenten Todesdrohungen wurden Berta Cáceres von der Interamerikanischen Menschenrechtskommission Schutzmaßnahmen zugesprochen, die vom honduranischen Staat unzureichend gewährt wurden. Dennoch führte sie unermüdlich ihren Kampf fort. Für ihr Engagement besonders im Kampf gegen den Staudamm am Fluss Gualcarque wurde ihr 2015 der renommierte Goldman Prize verliehen.

Wir in Berlin / Deutschland verurteilen den Mord an Berta Cáceres und fordern den honduranischen Staat auf, alle notwendigen Mittel aufzubringen, um den Mord unabhängig zu untersuchen, die intellektuellen und ausführenden Verantwortlichen zu verurteilen; die Sicherheit und den Schutz der Zeugen zu gewährleisten und die nötigen Maßnahmen der
Wiedergutmachung zu ergreifen, einschließlich der öffentlichen Würdigung von Berta.

„Als wir mit dem Kampf gegen Agua Zarca begannen wusste ich, wie schwer es werden würde, aber ich wusste, wir würden gewinnen – das sagte mir der Fluss.“ Berta

BERTA LEBT! DER KAMPF GEHT WEITER!

Menschenrechtskette Honduras CADEHO http://cadeho.blogspot.de/

Mehr Informationen:
www.facebook.com/cadeho.alemania
http://hondurasdelegation.blogspot.de

Aufruf dt. /span. als pdf