AöW veröffentlicht Positionspapier „Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen“

Berlin. Vor dem Hintergrund der Folgen des Klimawandels auf die öffentliche Wasserversorgung hat die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft heute das Positionspapier „Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen“ veröffentlicht. Nach AöW-Ansicht muss die öffentliche Wasserversorgung sichergestellt, Wasserstress vermieden und Vorrang für die Wasserversorgung als Daseinsvorsorge gewährt werden. In Knappheitssituation ist gemeinwohlorientiertes Handeln erforderlich.

Hierzu erklärte AöW-Präsident Prof. Dr. Lothar Scheuer:

„Durch den Klimawandel zeigen sich mögliche Nutzungskonflikte, die wir vermeiden möchten. Die Folgen des Klimawandels merken wir jetzt schon, allerdings regional unterschiedlich und es kam bisher nur in seltenen Fällen zu einer Wasserknappheit. Wir können uns deshalb aber nicht zurücklehnen und die Herausforderungen durch den Klimawandel müssen jetzt angegangen werden. Es müssen vorsorgend Maßnahmen ergriffen werden. Je früher und vorausschauender die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, umso nachhaltiger können die öffentlichen Wasserversorger ihre Aufgabe – die der ,Allgemeinheit dienenden Wasserversorgung‘ – gewährleisten.

Dabei geht es nicht allein darum, sparsam mit Wasser umzugehen, sondern sorgsam damit zu sein. Wir müssen alles daransetzen, dass der Wasserkreislauf intakt bleibt und verhindern, dass zum Beispiel durch Verschmutzungen oder Übernutzungen das so benötigte und lebenswichtige Wasser nicht mehr zu nutzen ist. Durch die Folgen des Klimawandels werden solche Probleme weiter verstärkt.“

Olaf Schröder, Vizepräsident der AöW betont: „Nutzungskonkurrenzen um das Wasser sind auch in Deutschland nicht neu: Vom Hessischen Ried, über die Lüneburger Heide bis zur jüngsten Autoindustrieansiedlung in Brandenburg gibt es viele Beispiele. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels werden sich Nutzungskonkurrenzen um die begrenzte Ressource allerdings weiter verschärfen – mit teils sehr unterschiedlich zu erwartender regionaler Betroffenheit. Deshalb gilt es, den Vorrang der öffentlichen Wasserwirtschaft auch und gerade in Zeiten des fortscheitenden Klimawandels endlich konsequent durchzusetzen. Hier sind die politischen Entscheider in der Pflicht. Wir werden uns als engagierter und zielorientierter Partner möglicher Lösungsstrategien weiter mit einbringen.“

Terminhinweis: Online-Veranstaltung der AöW am 22.06.2021 

Am 22.06.2021 führt die AöW eine Online-Veranstaltung zur Klimawandelfolgenanpassung durch. Auch das Thema Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen wird Teil der Diskussion sein.

Näheres:

•       AöW-Veranstaltung am 22.06.2021, „Schwammstadt, Hochwasserschutz und sichere Trinkwasserversorgung“

•       AöW-Position, Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen (pdf)

Vorrang für die kommunale Trinkwasserversorgung! AöW zum WWT am 22. März 2021

Pressemitteilung vom 19.03.2021 zum Weltwassertag am 22. März:

„Wir gestalten heute mit der Wasserstrategie unsere Zukunftschancen. Dabei muss Vorrang für die kommunale Trinkwasserversorgung gelten – damit Wasser nicht zur Ware werden kann.“

AöW-Vizepräsident Hans-Hermann Baas wirbt für solidarische, gesamtgesellschaftliche Weichenstellung


AöW-Vizepräsident Hans-Hermann Baas
Fotoquelle: Gerhard Weber

Lengede/Berlin. „Ob heißer Sommertag oder wochenlanges Homeoffice: Auf die Wasserversorgung ist Verlass – zu jeder Tages- und Nachtzeit kommt unser Trinkwasser verlässlich aus der Leitung. Eine Leistung der kommunalen Daseinsvorsorge, die wir uns gerade am Weltwassertag am 22. März ins Bewusstsein rufen sollten. Denn dieser Service ist ein wahrer Luxus unseres täglichen Lebens, um den uns andere Regionen der Welt beneiden. Dieses hohe Gut gilt es zu bewahren und zukunftsfest auszugestalten. Wir müssen jetzt mit einer nachhaltigen, integrierten Wasserstrategie und Nutzungskonzepten die Weichen stellen, um das öffentliche Interesse deutlich zu stärken – mit einer Priorisierung für das Trinkwasser“, sagt Hans-Hermann Baas, Vizepräsident der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) aus Berlin und langjähriger Vorsteher des Wasserverbands Peine. Baas hat sich jahrzehntelang für die öffentliche Wasserwirtschaft in Deutschland eingesetzt und ist ein vehementer Verfechter der guten kommunalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum als wichtigem Bestandteil gleichwertiger Lebensverhältnisse. Er warnt davor zu glauben, dass markt- und profitorientierte Mechanismen den Sektor Wasser zukunftssicher und gerecht gestalten können. „Hier ist öffentliche Verantwortung gefragt – und damit sind die politischen Entscheider*innen in der Pflicht, diese gesamtgesellschaftliche Verantwortung mit klaren und fairen Regeln auszugestalten. Damit Wasser nicht zur Ware werden kann.“

Öffentliches Interesse muss stärker gewichtet werden

„Wasser wertschätzen“ ist das Thema, das die UN in diesem Jahr für den Weltwassertag ausgegeben haben. „Der Wert des Lebensmittels Nummer eins ist uns in der täglichen Nutzung oft gar nicht mehr bewusst, was vermutlich auch daran liegt, dass Trinkwasser vergleichsweise sehr günstig ist“, gibt Baas zu bedenken. „Doch spätestens mit den langen, heißen Sommern der letzten Jahre ist klar geworden, wie kostbar die Ressource auch im wasserreichen Deutschland ist und es umso mehr um bewusste und nachhaltige Wassernutzung gehen muss. Dennoch oder gerade deshalb erleben wir in den letzten Jahren steigende Bedarfsmeldungen aus Industrie und Landwirtschaft, Nutzungskonkurrenzen haben spürbar zugenommen.“ Hier brauche es klare Ziele und die Konzentration auf das gesellschaftliche Gesamtwohl, mahnt Baas. Das sei bislang noch nicht ausreichend erfolgt. „Mehrmengen für alle werden nicht leistbar sein. Wir müssen effiziente Technik fördern, Einsparpotenziale in allen Sektoren prüfen und uns auf die zentralen Interessen der Gesellschaft und ihrer sicheren Trinkwasserversorgung konzentrieren, bevor andere Nutzergruppen weitere Rechte erhalten. Jeder und jede Einzelne ist ganz direkt und jeden Tag von einer guten kommunalen Trinkwasserversorgung und umweltschonenden Abwasserbeseitigung abhängig. Deshalb muss hier die erste Priorität liegen. Diese Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger müssen sicher und bezahlbar erhalten werden.“ Weiterlesen

Offener Brief: End ExxonMobil’s privileged access to the European Parliament – strip it of its lobby badges


To: Members of the Conference of Presidents of the European Parliament, leaders of the political groups
CC: Chairs and Vice-Chairs of the Committee on the Environment, Public Health and Food Safety and the Committee on Petitions
MEPs: End ExxonMobil’s privileged access to the European Parliament – strip it of its lobby badges

Dear Members of the European Parliament,

we are writing to you to ask you to remove the access badges of ExxonMobil because it failed to appear at the European Parliament’s hearing without sufficient justification, failed to answer legitimate questions about its role in undermining climate science and action, and simultaneously attempted to discredit the proceedings behind the scenes.

Following a petition by Food & Water Europe1), the European Parliament’s Committees on Environment, Public Health and Food Safety and on Petitions invited ExxonMobil to appear before them for a public hearing on its climate change denialism on March 21st. ExxonMobil declined to attend the hearing, citing in its email response2) “ongoing climate-change related litigation in the United States” and that it is “important to ensure that public commentary does not prejudice those proceedings”.

ExxonMobil’s excuse of ongoing litigation is an unacceptable and insufficient justification to refuse cooperation with the European Parliament. It appears to be an attempt to avoid being held publicly accountable for its actions by the European Parliament. The oil and gas major, responsible for 3.2% of global emissions from 1751 to 20103), has continued to issue4) “public commentary” regarding the court cases since they began. Weiterlesen

Brief von 80+ Organisationen: Keine Unterstützung des EU-Parlaments für fossile Brennstoffe

Brief (pdf) von 80+ Organisationen: Keine
Unterstützung des EU-Parlaments für
fossile Brennstoffe
Montag, 12. März 2018

Sehr geehrte Abgeordnete,
Wir schreiben Ihnen bezüglich einer Prioritätenliste für die Infrastruktur (Liste der Projekte von gemeinsamem Interesse, Englisch PCI). Auf der nächsten Plenartagung des Europäischen Parlaments im März kommt ein Einspruch gegen die derzeitige Form dieser Liste zur Abstimmung, und Sie haben die Möglichkeit, diesen Einspruch zu unterstützen.
Wir möchten Sie für diese Prioritätenliste sensibilisieren, da sie über 100 Projekten mit fossilen Brennstoffen höchste nationale Bedeutung einräumt.
Zwar enthält die Liste auch Elektrizitätsprojekte, es gibt aber eine sehr hohe Anzahl an fossilen Gasprojekten. Wenn diese kostspieligen Projekte realisiert werden, laufen sie Gefahr, die Erreichung der Globalen Pariser Klimaverträge zu untergraben, welche die EU 2016 ratifiziert hat. Fossiles Gas, oder auch „Erdgas“ genannt, emittiert bei der Verbrennung erhebliche Mengen an CO2 und verliert Methan, ein starkes Treibhausgas, das 87-mal stärker ist als CO2.[1]
Daher ist Gas keine Lösung für die Klimaprobleme und eine Priorisierung dieses fossilen Brennstoffs droht den Klimawandel zu verschärfen.[2]
Die Prioritätenliste zielt darauf ab, mehr als 100 Gasinfrastrukturprojekte in das europäische Gasnetz aufzunehmen und in Betracht zu ziehen, diese Projekte mit EU-Steuergeldern zu finanzieren. In den meisten Fällen besteht jedoch kein Bedarf an weiteren Pipelines, Verdichterstationen und Gasterminals: In den meisten Mitgliedstaaten gibt es in hohem Maße Überkapazitäten und viele ungenutzte Anlagen. Die Gasinfrastruktur ist für einen Betrieb auf 40, 50 oder mehr Jahre ausgelegt, und eine Gasprioritätsliste birgt das Risiko, dass in großem Umfang Vermögenswerte verloren gehen. Die Kosten für diese teuren, nicht benötigten Infrastrukturen laufen Gefahr, von den europäischen Bürgern getragen zu werden.
Das Europäische Parlament ist an der Erstellung dieser Liste nicht beteiligt, und es besteht ein deutlicher Mangel an Transparenz bei der Auswahl der Projekte. Dies ist äußerst problematisch, zumal der bestimmende Akteur bei der Gestaltung dieser Prioritätenliste die Gaswirtschaft selbst ist. Dieser schwerwiegende Interessenkonflikt führt zu einer Liste von Projekten, die eindeutig nicht mit den bestehenden Bedürfnissen und der Realität der Klimaentwicklung in Einklang stehen.
Der Einspruch gegen diese Liste gibt der Europäischen Kommission das Mandat, ihre Liste der Gasprojekte zu ändern, nicht aber die anderen Projekte. Er zielt darauf ab, Projekte zu schützen, die den Übergang zu 100% erneuerbaren Energien und Energieeffizienz wirklich unterstützen.
Wir fordern Sie daher auf, gegen die Liste in ihrer jetzigen Form Einspruch zu erheben und die Kommission aufzufordern, eine neue Liste im Einklang mit den europäischen Klima- und Energiezielen zu erstellen.
Mit freundlichen Grüßen,

Food & Water Europe
Friends of the Earth Europe

Im Namen von:
Europaweite Organisationen:
350.org, Europe
Clean Adriatic Sea Alliance, Europe
Climate Action Network (CAN) Europe
Corporate Europe Observatory, Europe
Counter Balance, Europe
EKOenergy, Europe
Green Budget Europe, Europe
Greenpeace EU, Europe
HEAL – Health and Environment Alliance, Europe
Justice and Environment, Europe
The Gastivists Collective, Europe
Transport & Environment, Europe

Internationale Organisationen
Germany Energy Watch Group
Oil Change International
Transnational Institute (TNI)

Europäische Organisationen:
Österreich
Attac Austria
Finance & Trade Watch
GLOBAL 2000
“System Change, not Climate Change!”

Kroatien
Greenpeace Croatia
Jadranski zid, Split
Nonprofit civic initiative NAŠ Jadran
Zaustavimo TTIP
Zelena akcija/Friends of the Earth Croatia

Finnland
Friends of the Earth Finland – Maan ystävät

Frankreich
Attac France
Collectif contre le gazoduc transfrontalier STEP MidCat
L’association PIERREDOMACHAL
Les Amis de la Terre

Deutschland
Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
Aktionsbündnis No Moor Fracking
Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land
Berliner Wassertisch
BI Gemeinsam gegen Gas- und Probebohrungen am Niederrhein
Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND)
Bürgerinitiative FrackingFreies Hamburg
Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.
BürgerInneninitiative Umweltschutz Uelzen
Deutsche Umwelthilfe (DUH)
FAIRändern e.V.
Frackloses Gasbohren im Landkreis Rotenburg
Leave it in the Ground Initiative (LINGO)

Ungarn
Clean Air Action Group

Irland
FÍS NUA
Fracking Free Ireland
Friends of the Earth Ireland
Keep Ireland Fracking Free
Not Here, Not Anywhere
People’s Climate Clare
Safety Before LNG

Italien
Legambiente Onlus

Luxemburg
Friends of the Earth Luxembourg, Mouvement Ecologique

Niederlande
Friends of the Earth Netherlands, Milieudefensie

Polen
Polski Klub Ekologiczny/Friends of the Earth Poland

Portugal
ZERO – Associação Sistema Terrestre Sustentável

Slowenien
Focus Association for Sustainable Development

Spanien
350BCN
Amigos de la Tierra
Asociación de Cultura Popular Alborada
Associació de Naturalistes de Girona
Berriztu, Basque Country
Comité Cidadán de Emerxencia da Ría de Ferrol, Galicia
Ecologistas en Acción
Fracking Ez, Basque Country
Instituto Internacional de Derecho y Medio Ambiente (IIDMA)
No Mes Gas Barcelona
Observatorio Crítico de la Energía
Observatori del Deute en la Globalització
Plataforma Cantabria por lo Público y Sin Recortes
Plataforma Ciudadana Zaragoza sin Fractura
Plataforma por un Nuevo Modelo Energético
Plataforma Resposta al Midcat
Xarxa per la Sobirania Energètica

Schweden
Fossilgasfällan
PUSH Sweden

Schweiz
fossil-free.ch

Vereinigtes Königreich
Friends of the Earth England, Wales and Northern Ireland
Platform
Reclaim the Power
UK Youth Climate Coalition

Nicht-Europäische Organisationen
North Country 350 Alliance, New York, USA
The Upper Valley Affinity Group, Vermont, USA

[1] https://www.ipcc.ch/pdf/assessment-report/ar5/wg1/WG1AR5_Chapter08_FINAL.pdf
[2] https://www.research.manchester.ac.uk/portal/en/publications/natural-gas-and-climate-
change(c82adf1f-17fd-4842-abeb-f16c4ab83605).html
[3] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/en/TXT/?uri=CELEX:32013R1316
[4] For more information on this issue:
http://www.foeeurope.org/sites/default/files/extractive_industries/2017/entso-
g_fossil_free_europe_report_vfinal.pdf

Brief als pdf

Reaktionen auf das Inkrafttreten des Fracking-Gesetzespaket

BBU kritisiert Inkrafttreten der Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes: Freibrief für Fracking

(Bonn, Berlin, 11.02.2017) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) hat das Inkrafttreten der Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) am heutigen Samstag scharf kritisiert. Der Umweltverband bezeichnet die neu in das WHG eingefügten Bestimmungen als einen Freibrief für ein flächendeckendes Fracking in Niedersachsen und die Vorbereitung für Schiefergasfracking in ganz Deutschland ab 2021. Der BBU fordert ein ausnahmsloses Fracking-Verbot, das im Bundesberggesetz festgeschrieben werden muss.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Entgegen aller Beteuerungen von Umweltministerin Barabara Hendricks und der Regierungskoalition aus SPD und CDU/CSU wird mit Inkrafttreten dieser WHG-Änderungen der Weg für Fracking weiter frei gemacht. Fracking ist ab jetzt in spezifischen Sandgesteinen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, zugelassen. Damit kann in Niedersachsen flächendeckend gefrackt werden. Dies hatte die Gasindustrie seit Jahren gefordert, obwohl es keine Auswertungen früherer Bohrungen auf Umweltschäden gibt und die Ursachen von Krebserkrankungen an Gasförderstandorten ungeklärt sind“.

Zu den weiteren Änderungen erklärt Oliver Kalusch: “Eine Fracking-Kommission, die überwiegend aus Vertretern frackingfreundlicher Stellen besteht und aus der die Zivilgesellschaft ausgeschlossen ist, soll zudem vier Erprobungsvorhaben der Gaskonzerne für die umweltzerstörende Gasfördermethode begleiten. Diese Vorhaben können auch im Schiefergestein erfolgen. Ob die derzeitige Absage der Mehrzahl der Bundesländer an diese Vorhaben Bestand haben wird, wird sich erst nach der Bundestagswahl zeigen. Und bereits jetzt freut sich die Gasindustrie darauf, dass ab 2021 das Fracking-Verbot im Schiefergestein wieder gekippt werden könnte, da die WHG-Änderung zu diesem Zeitpunkt eine Überprüfung vorsieht“.

Dem oft beschworenen Schutz des Grundwassers hat die Große Koalition nicht viel Aufmerksamkeit geschenkt, kritisiert der BBU. So ist es nach wie vor möglich, dass Stoffe in einer Frackflüssigkeit enthalten sind, die nach dem europäischen Chemikalienrecht als gefährlich eingestuft sind. Und das Stoffregister für Frackflüssigkeiten wird zwar im Gesetz erwähnt, Schritte zu seiner Einrichtung sind jedoch nicht erkennbar.

Der BBU lehnt die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes als umweltpolitischen Kniefall vor der Gasindustrie ab und fordert die Aufnahme eines Paragrafen ins Bundesberggesetz, der ein ausnahmsloses Fracking-Verbot vorsieht. Nur so können Mensch und Umwelt vor dem gefährlichen Gasbohren geschützt werden.

Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn,
Fon 0228-21 40 32, Fax 0228-21 40 33

 

 

 

Gemeinsame Pressemitteilung von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Deutsche Umwelthilfe, Naturschutzbund Deutschland, Robin Wood, Umweltinstitut München, PowerShift, Food & Water Europe und des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring

Berlin, 10.2.2017: Am 11. Februar tritt das Fracking-Gesetzespaket der Großen Koalition in Kraft. Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) mit seinen Mitgliedsorganisationen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Robin Wood sowie die Deutsche Umwelthilfe (DUH), das Umweltinstitut München, PowerShift und Food & Water Europe befürchten, dass es nun neue Fracking-Vorhaben geben könnte.

Insbesondere das Fracking in dichtem Sandstein, sogenanntes Tight-Gas-Fracking, wird durch die neuen gesetzlichen Regeln explizit erlaubt und wäre selbst in Schutzgebieten möglich. Auch für Fracking in Schiefer-, Ton-, Kohleflöz- und Mergelgestein bleibt durch „Forschungsprojekte“ eine Hintertür offen. Die Bundesregierung spricht mit dieser Fracking-Politik ihrem eigenen Anspruch Hohn, Vorreiter in Sachen Klimaschutz zu sein. Während europaweit immer mehr Staaten Fracking-Verbote beschließen, verlängert die Große Koalition in Deutschland mit dem im Juni 2016 beschlossenen Fracking-Gesetzespaket das fossile Zeitalter und bremst die Umsetzung des Klimaschutzabkommens von Paris aus. Das ist ein fatales Signal an die internationale Staatengemeinschaft, zumal Deutschland als Ausrichter des diesjährigen G20-Gipfels und als Gastgeber der Klimakonferenz der Vereinten Nationen besonders im Fokus stehen wird.

„Um die in Paris vereinbarten Klimaziele zu erreichen, braucht es ein klares Verbot jeder Art des Erdöl- und Erdgasfrackings. Statt durch Tight-Gas-Fracking weiter auf vergangene Zeitalter zu setzen und fossile Energieträger zu erschließen, muss die Bundesregierung ihren internationalen Versprechen gerecht werden und die Energiewende beschleunigen“, erklärte DNR-Präsident Prof. Dr. Kai Niebert.

Aus Sicht der Umwelt- und Naturschutzorganisationen sind jetzt auch die Bundesländer gefordert, Fracking endgültig einen Riegel vorzuschieben. Das Gesetzespaket ermöglicht den Landesregierungen, ihr Veto gegen Fracking-Erprobungsvorhaben in Schiefer-, Ton-, Kohleflöz- und Mergelgestein einzulegen. Über die konsequente Ausweisung von Schutzgebieten könnten die Länder darüber hinaus auch Tight-Gas-Fracking ausschließen.
Pressekontakt: Ann-Kathrin Schneider, BUND-Leiterin internationale Klimapolitik, Tel. (030) 2 75 86-468, Mobil: 01 51 / 24 08 72 97, annkathrin.schneider(at)bund.net

Zur Pressemitteilung


Zusammenstellung der Reaktionen auf das Pro-Fracking-Gesetzespaket der Bundesregierung: „Im Schatten der EM 2016 hat die Regierung das Pro-Fracking-Gesetzespaket durchgebracht“ (Juli 2016)

Was hat CETA mit Fracking zu tun?

Chevron fürchtet Fracking-Verbot und fordert in Lobbybriefen Investitionsschutz mit TTIP & CETA. (Beitrag vom 9.10.2016). Vorbild NAFTA: „[D]er kanadische Rohstoffkonzern Lone Pine fordert über eine Tochterfirma in den USA 250 Millionen von Kanada, weil die Provinz Québec ein Fracking-Moratorium erlassen hat. Grundlage dieses Verfahrens sind die Investitionsschutzklauseln des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA).“ (ZEIT, 6. März 2014)

Chris Methmann: Fracking: Dank CETA und TTIP vor dem Durchbruch?, 10. Oktober 2014.