Gus van Harten: Zentrale Schwachstellen in den Vorschlägen der EU-Kommission zum Investitionsschutz in TTIP

Gus van Harten: Zentrale Schwachstellen in den Vorschlägen der EU-Kommission zum Investitionsschutz in TTIP. (dt. Übersetzun, Februar 2016)

Abstract:
Im November 2015 hat die Europäische Kommission einen Entwurf für den Investitionsschutz im Abkommen zur EU-US Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) veröffentlicht. Der Vorschlag der Kommission weist jedoch eine Reihe von Schwachstellen im Hinblick auf das System des Investitionsschutzes auf. Diese Schwachstellen lassen insbesondere die Behauptung der Europäischen Kommission zweifelhaft erscheinen, sie habe das System der Investor-Staat-Schiedsverfahren (Investor-state dispute settlement, ISDS) reformiert und biete nun einen ausreichenden Schutz für die staatliche Regulierungsfreiheit. Gleichzeitig verweisen diese Schwachstellen auf grundsätzliche Defizite in den Vorschlägen der Kommission zum Investitionsschutz in Abkommen wie dem TTIP.

English Abstract:
In November 2015, the European Commission released a proposed text on foreign investor protection in the EU-US Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP). In this paper, I outline key flaws in this proposal, including language buried in the text that significantly undermines the EC’s proposed provisions on the investment court system (ICS) and on the right to regulate.

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„Druck machen für Fracking-Verbot ohne Ausnahmen“

„Druck machen für Fracking-Verbot ohne Ausnahmen“ – Zdebel (DIE LINKE) begrüßt Beschlüsse der Anti-Fracking-Bewegung

 

12651321_502123866642232_5942454801485210107_n(23. Februar 2016) „Angesichts der offenbar wiederbelebten Pro-Fracking-Pläne der Bundesregierung ist es umso wichtiger, breiten Widerstand dagegen zu zeigen“, erklärt der Bundestagsabgeordnete der LINKEN und Obmann der Fraktion im Umweltausschuss, Hubertus Zdebel, zu den Entscheidungen des Zusammenschlusses Gegen Gasbohren vom vergangenen Wochenende. „DIE LINKE setzt sich für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen ein und hat dazu einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht“, so der Abgeordnete.

Zdebel weiter: „Nach Informationen aus den BürgerInneninitiativen sind nach den Landtagswahlen am 13.3.2016 neue Gespräche der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU über die Einführung eines Pro-Fracking-Rechts geplant. Die Anti-Fracking-Bewegung hat dazu wichtige Beschlüsse gefasst. Ich rufe die Bürgerinnen und Bürger auf, sich an den bundesweiten Aktionstagen der Anti-Fracking-Bewegung vom 1. bis 10. April 2016 zu beteiligen sowie weitere Aktivitäten gegen Fracking zu unterstützen und zu initiieren. Mit konsequentem Widerstand können die Fracking-Pläne der Großen Koalition verhindert werden.

DIE LINKE hat bereits vor einem Jahr deutlich gemacht, dass sie an der Seite der BürgerInneninitiativen gegen Fracking steht. Am 5.5.2015 hat die Fraktion DIE LINKE einen Antrag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf für ein Fracking-Verbot vorzulegen. Dieser Antrag befindet sich noch in der parlamentarischen Beratung. Zentraler Punkt ist die Forderung nach einer Änderung des Bundes-Berggesetzes, durch die sichergestellt wird, dass die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen mittels Fracking ohne Ausnahmen verboten wird. Egal ob Gas, Öl oder Metalle – Fracking muss für jeden Bodenschatz, für jede Lagerstätte und in jeder Tiefe verboten werden. Der Schutz des Grundwassers und die Gesundheit der Menschen müssen Vorrang vor den Profitinteressen der Konzerne haben. Das werde ich auch bei der Fracking-Debatte im Bundestag am kommenden Freitag (26.2.2016) deutlich machen.“

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TTIP und CETA: Bundestagswissenschaftler zweifeln an EU-rechtlicher Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren

Foodwatch
TTIP und CETA: Bundestagswissenschaftler zweifeln an EU-rechtlicher Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren – foodwatch veröffentlicht Parlamentsgutachten

Berlin, 22. Februar 2016. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat erhebliche Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren, wie sie mit den geplanten Freihandelsabkommen eingeführt werden sollen. In dem Gutachten der Parlamentswissenschaftler, das der Verbraucherorganisation foodwatch vorliegt, ist von „vielen und teils offenen Rechtsfragen“ die Rede. Demnach könnten Schiedsverfahren insbesondere die „Autonomie der Unionsrechtsordnung“ und die Befugnisse des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) untergraben, in dessen alleiniger Zuständigkeit die „letztverbindliche Auslegung des Unionsrechts“ liegt. Sowohl das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA, das kurz vor der Verabschiedung steht, als auch der geplante TTIP-Vertrag zwischen EU und USA sehen die Einführung einer Sonderjustiz vor, mit deren Hilfe Investoren Schadenersatzansprüche gegen Staaten geltend machen können. […]

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Ministerrat der EU könnte CETA am 13. Mai ratifizieren

The Council of Canadians
21.02.2016

Council of the European Union could ratify CETA on May 13

Protest von Council of Canadians in Brüssel

The Council of Canadians protestiert vor der Europäischen Kommission in Brüssel

Übersetzung des Original-Artikels:

Der Rat der Europäischen Union (in dem Minister der EU zusammenkommen, um Gesetze zu beraten, zu ändern und anzunehmen und wo sie Ihre Politik zu koordinieren) könnte schon am Freitag, den 13. Mai dafür stimmen, das Kanada-EU Freihandelsabkommen CETA zu ratifizieren.

Dieses Organ wird üblicherweise als Rat oder Ministerrat bezeichnet. In der einstweiligen Tagesordnung für die Zusammenkunft ist eingetragen: „(poss.) Council Decision on signature and provisional application of the EU-Canada Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA)“ [(möglicherweise) Rats-Entscheidung über die Unterzeichnung und provisorische Anwendung des EU-Kanada Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA).]

Es gibt Bedenken, dass die Europäische Kommission (das Exekutiv-Organ der EU, das CETA verhandelt hat) den Deal als ein „nicht gemischtes“ Abkommen betrachtet (was bedeutet, dass CETA als ein in die ausschließliche Kompetenz oder das Rechtssystem der EU gehörendes Abkommen angesehen wird) und in diesem Fall könnte der Rat CETA mit Mehrheit beschließen (also mit mindestens 55% der Staaten – oder mit mindestens 16 von 28 Ministern – die 65% der Bevölkerung Europas repräsentieren).

CETA müsste außerdem noch vom Europäischen Parlament verabschiedet werden, wo es eine hartnäckige Opposition dagegen gibt.

ceta

Wie aber die französische Zeitung Le Monde neulich berichtete, könnte CETA und sein kontroverses Schiedsgerichts-Kapitel (ISDS) „vorläufig“ noch vor der Abstimmung des Europäischen Parlaments angewendet werden. Die Zeitung berichtet: „Wenn die EU-Minister der Unterzeichnung von CETA zur vorläufigen Anwendung zustimmen würden, könnte es bereits im folgenden Monat in Kraft treten. Solch eine Entscheidung hätte ernsthafte Folgen.“ Bemerkenswerterweise enthält CETA die folgenden beiden Bestimmungen:

  • Artikel X.06-3(a): „Dieses Abkommen kann vorläufig angewendet werden ab dem ersten Tag des folgenden Monats, der auf das Datum folgt, an dem die Parteien sich gegenseitig mitgeteilt haben, dass ihre jeweiligen dazu notwendigen Verfahren abgeschlossen sind.“
  • Artikel X.07-4: „Wenn die vorläufige Anwendung dieses Abkommens beendet wird und es nicht in Kraft tritt, kann ein Anspruch auf Schadenersatz entsprechend der Regeln dieses Abkommens geltend gemacht werden, hinsichtlich jeder Angelegenheit, die sich während der Zeit der vorläufigen Anwendung dieses Abkommens zugetragen hat, entsprechend den Regeln und Verfahren, die in diesem Abkommen begründet wurden, und der nicht später als drei (3) Jahre nach dem Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Anwendung eingereicht wird.“

Le Monde schließt daraus: „Das bedeutet, das selbst für den Fall, dass die MEPs (Mitglieder des Europäischen Parlaments) das CETA in feierlicher Abstimmung zurückgewiesen und begraben haben sollten, welche für die zweite Hälfte des Jahre 2016 erwartet wird, der Schiedsgerichts-Mechanismus in diesem Abkommen noch für drei Jahre angewendet werden könnte, obwohl er dafür kritisiert wurde, das Recht von Regierungen, regulieren zu dürfen, zu bedrohen.“

Es ist nicht klar, was am 13. Mai geschehen wird:

  • Falls die Europäische Kommission das Abkommen als ein „gemischtes“ Abkommen ansieht (was bedeutet, dass Aspekte des Abkommens die „Kompetenzen“ oder das Rechtssystem der EU-Mitgliedsstaaten betreffen) dann würde für die Ratifikationsabstimmung im Rat ungeteilte Zustimmung erforderlich sein (nicht nur 16 von 28 Ministern), was weniger wahrscheinlich ist.
  • Indem aber die Europäische Kommission kürzlich angedeutet hat, dass sie CETA als ein „nicht-gemischtes“ Abkommen sieht, hat die Handelskommissarin der EU Cecilia Malmström gesagt: „Selbst wenn die Macht darüber zu entscheiden, ob es eine vorläufige Anwendung geben soll beim Rat liegt, (…) stehe ich bereit, wenn ich Entscheidungen zur Unterzeichnung politisch wichtiger Handelsabkommen vorschlagen soll, die unter meine Verantwortung fallen, den Rat darum zu ersuchen, die vorläufige Anwendung zu verschieben, bis das Europäische Parlament seine Zustimmung gegeben hat.

Maude Barlow, die Vorsitzende des Council of Canadians, wird verschiedene europäische Länder und das Europäische Parlament besuchen, wenige Wochen vor dieser erwarteten Abstimmung.

Übersetzung Wassertisch           Original-Artikel

Bundestag: Grüne für Fracking-Verbot

Diese Woche im Plenum des Bundestages:

Freitag, 26. Februar

Fracking-Verbot: Für ein eindeutiges Verbot des Einsatzes der Fracking-Technik spricht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus. Ab 13.20 Uhr berät der Bundestag 45 Minuten lang einen Gesetzentwurf der Fraktion (18/7551), der ein Verbot des Einsatzes der Fracking-Technik zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Bundesbergrecht vorsieht. Zugleich soll der Entwurf nach den Vorstellungen der Grünen zur „Beendigung des politischen Stillstandes und der Rechtsunsicherheit bezüglich des Einsatzes der umwelt- und gesundheitsgefährdenden sowie energie- und klimapolitisch kontraproduktiven Fracking-Technik“ dienen.

gesetzentwurf

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CETA versus Arbeitsrechte

verdiEinfach ausgetrickst. In dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada gibt es zwar ein Kapitel zu Arbeitsrechten, aber eines mit trickreichen Täuschungen
Von Werner Rügemer

Wie eine Krake will das Freihandelsabkommen CETA Rechte vor allem der Beschäftigten schlucken. Der Widerstand wächst

ceta

Mit einer Serie von „Freihandelsverträgen“ wollen die führenden Konzerne und die Regierungen des Westens ihre Vorherrschaft noch weiter ausbauen. Zwischen den USA und elf pazifischen Staaten wurde TPP (Trans-Pacific Partnership), die Transpazifische Partnerschaft zu Ende verhandelt, seit Mitte November 2015 ist der Vertrag in der rechtlichen Prüfung. Auch das Abkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement), ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada, ist ausverhandelt. Die Verhandlungen über TTIP, das Transatlantische Freihandelsabkommen, zwischen der EU und den USA laufen noch.

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