Verhandlungen der Großen Koalition im Bund zur Einführung eines Pro-Fracking-Rechts müssen abgesagt werden!

GEGEN GASBOHREN fordert: Verhandlungen der Großen Koalition im Bund zur Einführung eines Pro-Fracking-Rechts müssen abgesagt werden!

gegengasbohren

Am 20/21. Februar 2016 fand das Bündnistreffen vom Netzwerk „Gegen Gasbohren“ in Osnabrück statt.


(Osnabrück, 21.02.2016) Mit Empörung haben die im Zusammenschluss Gegen Gasbohren vertretenen Initiativen auf ihrem Bundestreffen am 20./21.2.2016 in Osnabrück auf die Fracking-Pläne der Fraktionen von SPD und CDU/CSU im Bundestag reagiert. Beide Fraktionen wollen erneut über die Verabschiedung eines Pro-Fracking-Rechts verhandeln. Die Verhandlungen sollen nach den drei Landtagswahlen am 13.3.2016 stattfinden. GEGEN GASBOHREN fordert SPD und CDU/CSU auf, die Gespräche abzusagen und einen Gesetzentwurf für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot vorzulegen. Dafür wird sich die Anti-Fracking-Bewegung in den nächsten Wochen verstärkt mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen einsetzen. Dazu gehören auch bundesweite Aktionstage vom 01. bis 10.04.2016.
Weiterlesen

Investitionsschutz in TTIP: die EU-Kommission lässt gefährliche Konzernklagerechte als ISDS-Zombie weiterleben

zombiisds

Gemeinsame Pressemitteilung von Corporate Europe Observatory, Campact, PowerShift, Forum Umwelt & Entwicklung

 

Investitionsschutz in TTIP: die EU-Kommission lässt gefährliche Konzernklagerechte als ISDS-Zombie weiterleben

Neue Studie analysiert den Vorschlag der EU-Kommission zum Investitionsschutz in TTIP und weiteren Handelsabkommen

Berlin, 17.02.2016. Der im vergangenen Herbst unter dem Begriff „Investment Court System“ (ICS) publizierte Vorschlag der Europäischen Kommission zum Investitionsschutz im TTIP und anderen Freihandelsabkommen lässt die umstrittenen Konzernklagerechte weiterleben. Dies ist die zentrale Aussage einer neuen Studie von Corporate Europe Observatory, Campact, PowerShift, Forum Umwelt & Entwicklung und 13 weiteren Organisationen, die pünktlich zum Start der TTIP Verhandlungsrunde in Brüssel nächste Woche* veröffentlicht wird. Dann wird dieser Streitpunkt zum ersten Mal seit zwei Jahren wieder mit den USA verhandelt.

„Die unter ISDS (investor state dispute settlement) bekannt gewordenen Konzernklagerechte sind politisch verbrannt. Also versucht die EU-Kommission, die Menschen mit einem Etikettenwechsel zu täuschen. Doch das mit Begriffen wie ,Handelsgerichtshof‘ oder ,Investitionsgericht‘ geadelte System der Konzernklagerechte bedeutet nichts anderes als ein scheinbar von den Toten auferstandenes ISDS-System. ICS ist der ISDS-Zombie, erläutert Autorin Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory.

Wie damit auch Klagen gegen Umwelt- oder Gesundheitsgesetze drohen, zeigt die Studie anhand des Beispiels der US$15 Milliarden-Klage des Rohstoffkonzerns TransCanada gegen die Einstellung des umstrittenen US-Pipeline-Projektes Keystone XL.

Maritta Strasser von Campact ergänzt: „Es gibt doch deswegen so viel Widerstand gegen die Konzernklagerechte, weil Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg klagt, die Tabakindustrie gegen Nichtraucherschutzgesetze und jetzt TransCanada gegen Obamas ,Nein‘ zu einer dreckigen Ölpipeline, gegen die in den USA Tausende auf die Straße gegangen sind. Die Menschen empfinden all diese Klagen gegen Politik zum Schutz des öffentlichen Interesses als zutiefst ungerecht und demokratiefeindlich. Nicht so die EU-Kommission: Die macht Vorschläge, mit denen genau solche Klagen weiter möglich sind. Ihr sind die Konzerne offenbar wichtiger als die Bürger Europas.“

Einige Politiker wollen den ,neuen‘ Ansatz der Kommission  in das bereits ausverhandelte CETA-Abkommen einfügen. Doch der Vorschlag ist genauso gefährlich für die Demokratie, das Gemeinwohl und das Geld der Steuerzahler wie das alte ISDS, das bisher in CETA enthalten ist. Die neue Version enthält die gleichen gefährlichen Klageprivilegien für Investoren, oftmals im gleichen Wortlaut wie der veröffentlichte CETA Text. Die Öffentlichkeit darf sich von dieser PR-Übung nicht täuschen lassen: Sonderklagerechte für internationale Konzerne und Superreiche sind in jeder Form inakzeptabel“, erläutert Peter Fuchs von PowerShift.

Veröffentlicht von: Corporate Europe Observatory (CEO), Association Internationale de Techniciens, Experts et Chercheurs (AITEC), Attac Österreich, Campact, ClientEarth, Ecologistas en acción, Forum Umwelt & Entwicklung, Instytut Globalnej Odpowiedzialności (IGO), PowerShift, Seattle to Brussels Network (S2B), Traidcraft, Transnational Institute (TNI), Umanotera, Védegylet, Vrijschrift, War on Want, 11.11.11.

Download: englische LangfassungThe Zombie ISDS. Rebranded as ICS, rights for corporations to sue countries refuse to die

Deutsche ZusammenfassungTotgesagte leben länger – der ISDS-Zombie. Wie die EU-Kommission gefährliche Konzernklagerechte weiterleben lässt

* 12. Verhandlungsrunde: 22. bis 26. Februar 2016 Brüssel

Pressekontakte:
Pia Eberhardt, CEO, pia@corporateeurope.org, mobil: 0152–56309102
Maritta Strasser, Campact, strasser@campact.de, mobil 0170–7310897
Peter Fuchs, PowerShift, Peter.Fuchs@power-shift.de, mobil 0177–6334900
Jürgen Maier, Forum Umwelt & Entwicklung, chef@forumue.de, mobil 0171-3836135

 

Dazu auch: Erich Möchel: Showdown zum Investorenschutz in Brüssel. In: FM4, ORF, 17.1.2016.

 

Neue Schriftenreihe: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen

jff

(Berlin, 13. Februar 2016) Anlässlich des 5. Jahrestags des erfolgreichen Volksentscheids „Unser Wasser“ präsentiert der Berliner Wassertisch eine neue Schriftenreihe:

Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF)

Die erste Ausgabe bestreitet der Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Siegfried Broß.

Siegfried Broß: Rechtliche Beurteilung des TTIP. Kurzvortrag bei der gemeinsamen TTIP – Veranstaltung der IHK Karlsruhe und der HWK Karlsruhe am 23. November 2015 in Karlsruhe. In: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF). Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 1. Berlin, Februar 2016 (pdf)

Regulatorische Zusammenarbeit – schon länger schlimmer als gedacht!

Studie über Regulatorische Zusammenarbeit„Regulatorische Zusammenarbeit“ auch „Regulatorische Kooperation“ genannt ist gegenwärtig ein vieldiskutiertes Thema im Rahmen der Diskussion über das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP.

Die Regulatorische Zusammenarbeit ist kein neues Instrument. Es ist vielmehr eine seit 1995 zwischen den USA und der EU bestehende Praxis, die im Rahmen des TTIP allerdings massiv ausgeweitet werden soll und einen wesentlich höheren Stellenwert bekommen würde. Die Idee des transatlantischen Freihandelsabkommens ist aus dem Wunsch heraus entstanden, die bereits bestehende Regulatorische Zusammenarbeit mithilfe dieses Instrumentes „Freihandel“ für die großen internationalen Unternehmen weiter zu öffnen, ihren Anwendungsbereich zu vergrößern und sie vor allen Dingen obligatorisch zu machen.

Die neue Studie von Corporate Europe Observatory (CEO) und Lobby Control, die im Januar 2016 auch in deutscher Sprache erschienen ist, widmet sich jetzt dieser etwas anderen historischen Sicht auf die regulatorische Zusammenarbeit – unbedingt lesenswert: PDF

 

TiSA bedroht uns wie TTIP

Pressemitteilung Europaabgeordnete Helmut Scholz, Martina Michels und Thomas Händel (DIE LINKE.)

linke_eu

TiSA bedroht uns wie TTIP

Abgeordnete der Delegation DIE LINKE. im EP kommentieren die Annahme der Empfehlung des Europaparlaments zu den noch laufenden Verhandlungen um das internationale Dienstleistungsabkommen TiSA. Das Europaparlament beschloss heute seine Position mit breiter Mehrheit der Fraktionen. Die Linksfraktion stimmte gegen die Resolution, nachdem zuvor die meisten der von den Linken gestellten Änderungsanträge abgelehnt worden waren.

tisa„Aus unserer Sicht sollte sich die EU-Kommission aus den TiSA-Verhandlungen zurückziehen,“ betont Helmut Scholz, handelspolitischer Koordinator der Linksfraktion. „Im Plenum konnten wir aber immerhin für unsere Forderung nach Einbau einer Revisionsklausel eine Mehrheit finden, durch die Privatisierungen wieder rückgängig gemacht werden könnten, oder durch die die EU das TiSA-Abkommen nach negativen Erfahrungen auch wieder verlassen könnte. Sehr wichtig war auch der Erfolg unseres Antrages, dass die acht ILO Kernnormen von allen TiSA-Parteien ratifiziert und umgesetzt werden müssen.“

In weiteren Anträgen forderten die Linken unter anderem die Anwendung des Bestimmungslandprinzips bei der Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards, den Schutz von Kleinen und Mittelständischen Unternehmen (KMUs) vor der Konkurrenz multi- und internationaler Großkonzerne, die Einfügung eines Kapitels mit bindenden Bestimmungen für ökologische und soziale Nachhaltigkeit; sowie Klarstellungen zur Verteidigung der Kompetenzen der Kommunen, so zum Beispiel, dass Flächennutzungsvorschriften nicht als Handelshemmnisse definiert werden sollen. Erfolgreich war der Antrag auf Erhalt des Prinzips der Universaldienste, also gleichwertiger Versorgung auch in entlegeneren Regionen. Alle weiteren eingebrachten Anträge wurden jedoch mit meist sehr knapper Mehrheit im Plenum abgelehnt.

Dazu Helmut Scholz weiter: „In den Kompromissverhandlungen im Handelsausschuss übernahm die Berichterstatterin Viviane Reding zwar eine Reihe unserer Forderungen, die den zivilgesellschaftlichen Unmut und einige der in der Bevölkerung bestehenden Sorgen reflektieren. Doch fanden zu viele wesentliche Anliegen der Kommunen, der Gewerkschaften und der Verbraucherschutzverbände, die wir mit weiteren Anträgen transportierten, keinen Platz im Kompromisstext und auch heute knapp keine Mehrheit.“ So enthält die von der Parlamentsmehrheit angenommene Empfehlung an die EU-Kommission nicht die Forderung, nur jene Dienstleistungen zu liberalisieren, die ausdrücklich benannt werden (Positivliste), sondern lässt das umgekehrte Verfahren weiter zu, nach dem alles dem Markt unterworfen wird, was nicht ausdrücklich ausgenommen ist (Negativliste).

Angenommen wurde hingegen mit 345 zu 343 Stimmen die Forderung an die Kommission nach Ablehnung der Ratchet- und Stillstandsklauseln für Marktzugang und Inländerbehandlung von Unternehmen. Durch diese heute im Text des Abkommens enthaltenen Klauseln, würde der bei Vertragsabschluss bestehende Liberalisierungsstand für ganze Sektoren als Minimum festgeschrieben werden und die spätere Rücknahme einer Liberalisierung verbieten. „In manchen Punkten konnten wir so die Expertise der meinungsgebenden Fachausschüsse des Europaparlaments wieder einbringen, darunter des Entwicklungs-, des Regional- und des Beschäftigungsausschusses, die die aus Sicht ihrer jeweiligen Fachbereiche notwendigen Schutzmaßnahmen jedoch leider meist vergeblich empfahlen.“, bedauert Scholz.

„Ich bezweifle, dass diese Resolution eine Veränderung der Verhandlungsführung der EU-Kommission in den TiSA-Verhandlungen bewirken wird, zumal Handelskommissarin Malmström in der Debatte noch einmal ihr Festhalten am vom Rat erteilten Mandat bekräftigte. Das bestärkt meine Sorge, dass die berechtigten Bedenken der Gesellschaften letztlich und einmal mehr den Profitinteressen einiger weniger Unternehmen werden weichen müssen – die Gründe weshalb wir TTIP und CETA ablehnen, sind im Wesentlichen auch die Gründe, weshalb wir TiSA ablehnen: Wirklich fairer Handel ist unter solchen Bedingungen nicht möglich.“

Martina Michels, Mitglied des Ausschusses für Regionale Entwicklung (REGI), ergänzt: „Gerade auch aus regionalpolitischer Sicht wäre die Revisionsklausel wichtig, sie steht aber noch nicht im Vertragsentwurf drin. Im Entwurf stehen dafür Sperr- und Stillhalteklauseln. Damit würde die Organisation und die Re-Kommunalisierung von öffentlichen Dienstleistungen durch TiSA weiter erschwert, denn sie sollen ja Liberalisierungsschritte unumkehrbar machen. Der richtige Verweis in der Resolution, dass die europäischen, nationalen und kommunalen Behörden weiterhin uneingeschränkte Rechtsetzungs- und Durchführungsmöglichkeit betreffs öffentlicher Dienstleistungen behalten sollen, wäre damit de facto nutzlos. Dass es eine knappe Mehrheit für einen Antrag gegen solche Klauseln gab, ist umso erfreulicher.

Jetzt wir müssen der EU-Kommission genau auf die Finger beziehungsweise den Vertragstext sehen, und darauf bestehen, dass der Entwurf geändert wird. Als Kultur- und Medienpolitikerin hatte ich außerdem gefordert, klarzustellen, dass digitale Dienste nicht von vornherein als markttaugliche Güter angesehen werden, sondern entsprechend des ursprünglichen Kontextes ihrer analogen Vorläufer eingestuft werden sollten. Hierfür hatten die Liberalisierungsbefürworter kein Ohr.“

Thomas Händel, Vorsitzender des Ausschusses für Beschäftigung und Soziales (EMPL) betont aus arbeitsrechtlicher Perspektive: „Die nun angenommene Stellungnahme des Europaparlaments erscheint auf den ersten Blick nicht durch und durch schlecht. Viele Forderungen wurden aufgenommen, erfolgreich wurde auch die Ratifizierung und Implementierung der ILO Kernarbeitsnormen verankert und eine Revisionsklausel aufgenommen. Doch sind die vermeintlich guten Dinge nicht mehr als erhobene Zeigefinger, nicht selten verklausuliert in unverbindlichen Formulierungen. Wer schon einmal Verträge verhandelt hat weiß, dass Regeln nur dann einen Sinn ergeben, wenn sie verbindlich und sanktionierbar sind.

Der EMPL-Ausschuss empfahl eine Verankerung verbindlicher Mindeststandards und besonders deren Einklagbarkeit, der Bericht reflektiert dies nicht. Das Erreichte ist zu wenig, unsere Erfahrung lehrt uns, was von Beteuerungen und Absichtserklärungen zu halten ist. Sinnbildlich dafür steht die Ablehnung eines Antrages, der die Kommission auf eine Einhaltungen der Grundlinien dieses Berichtes in den bevorstehenden Verhandlungen verpflichten wollte. Wir stehen TiSA solange ablehnend gegenüber, wie Kommission und Verhandlungsteam nicht glaubwürdig darlegen können, dass Standards eingehalten und sozialer Fortschritt erreicht werden.“

Zur Pressemitteilung

 

Kontakt

Büro Helmut Scholz
Mitglied des Europäischen Parlaments

0033 3 88 1 75893
helmut.scholz@europarl.europa.eu
helmutscholz.eu
@HelmutScholzMEP

Kontakt

Büro Martina Michels
Mitglied des Europäischen Parlaments

0032 228 45834
martina.michels@europarl.europa.eu

martina-michels.de

@martina_michels

Kontakt

Büro Thomas Händel
Mitglied des Europäischen Parlaments
Ausschussvorsitzender EMPL
00 33 3 88 1 75658

thomas.haendel@europarl.europa.eu

thomas-haendel.eu

@thaendel

 

 

 

Neue Studie zeigt Gefahren von EU-Handelsabkommen für Energiewende

ceo

Neue Studie zeigt Gefahren von EU-Handelsabkommen für Energiewende

Berlin, 04. Februar 2016. Die geplanten Sonderklagerechte für Investoren in Handelsabkommen wie TTIP und CETA gefährden den Klimaschutz. Dies ist das Fazit einer neuen von PowerShift e.V., Corporate Europe Observatory (CEO) und weiteren europäischen NGOs veröffentlichten Studie mit dem Titel: „Ein Paradies für Umweltsünder – Wie Investorenrechte in EU-Handelsabkommen die Energiewende blockieren“.

psDie Studie zeigt, wie die hochgefährlichen Investor-Staat-Schiedsgerichte (ISDS) klima­freundliche Gesetzgebung verhindern können. Durch entsprechende Klauseln in Handels­verträgen würde es ausländischen Unternehmen erlaubt, Regierungen vor eigens eingerichteten Schiedsgerichten wegen klima- und energiepolitischer Maßnahmen zu verklagen. Dabei betreffen 35% aller bekannten derartigen Forderungen die Bereiche Öl, Bergbau, Erdgas oder Elektrizität. Klagen im Energiesektor steigen stetig an. Vom deutschen Atomausstieg bis hin zum Fracking-Moratorium der kanadischen Provinz Quebec – große Konzerne nutzen die unfairen Schiedsgerichtsklauseln, um praktisch jede Form progressiver Gesetzgebung zu verhindern oder deren Kosten zu sozialisieren. Letztes Beispiel hierfür ist die 15 Milliarden US$-Klage des Konzerns Transcanada wegen der von US-Präsident Obama gestoppten Keystone XL-Pipeline.

Im 21. Jahrhundert muss es um entschlossenen Klimaschutz und ökologische Gerechtigkeit gehen. Da ist kein Platz für Abkommen, welche Emissionen hochschnellen lassen und Klimaschutzmaßnahmen kriminalisieren“ sagt Peter Fuchs von der energie- und handelspolitischen Organisation PowerShift. „Verträge zugunsten der Klimasünder und zulasten der Klimagerechtigkeit müssen gekündigt werden. Pläne für eine Ausweitung von Konzern-Klagerechten wie in TTIP und CETA gehören gestrichen.

 

Trotz jüngster Reformversprechen seitens der EU-Kommission bleibt ISDS so lebendig und gefährlich wie eh und je.“ konstatiert Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory. „Es ist skandalös, dass Klimasündern und Anwaltsfirmen mit Investitionsschutz-Klauseln ein Freischein erteilt wird, um Regierungen mit Klagen zu überziehen. Wenn wir einen gefährlich hohen Anstieg der Erderwärmung verhindern wollen, müssen diese konzernfreundlichen Verträge gestoppt werden.

Die Studie in voller Länge finden Sie hier.

Also available in Englisch / Aussi disponible en français / También disponible en español

Kontakt:
Pia Eberhardt, Corporate Europe Observatory (EN, DE), pia@corporateeurope.org, +49 –(0) 1525 – 6309 102
Peter Fuchs, PowerShift e.V., Peter.Fuchs@power-shift.de; Mobil: +49 – (0)177 – 633 4900