Maude Barlow: „Merkel unterschätzt die Brisanz“ von TTIP und CETA

ZEIT ONLINE
30.04.2015

CETA und TTIP „Merkel unterschätzt die Brisanz“
Interview: Marlies Ukenbarlow

Maude Barlow ist eine der prominentesten Kritikerinnen des EU-Freihandelsabkommens mit Kanada. Die Aktivistin warnt: Konzerne werden Staaten auf Milliarden verklagen.

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Vgl. auch: Green Lecture: Maude Barlow über den Kampf gegen TTIP und CETA

 

Weltweiter Kampf um Wasser

Die Welt
29.04.2015

ausgedörrtes Terrain

Foto: Wolfgang Pfensig – pixelio.de
 


Die Wasserressourcen werden knapp. Wenn sich nichts ändert, wird der weltweite Bedarf 2050 um 55 Prozent über dem heutigen Niveau liegen. Die Landwirtschaft ist dabei der größte Wasser-Verbraucher.
Wasser scheint das Erscheinungsbild der Erde zu bestimmen. Drei Viertel ihrer Oberfläche sind von Meeren bedeckt, auch in der Atmosphäre schweben große Mengen Wasserdampf und nicht zuletzt bestehen die Lebewesen, die diesen Planeten seit fast vier Milliarden Jahren bevölkern, zum allergrößten Teil daraus. Ohne dieses simple Molekül aus zwei Wasserstoff- und einem Sauerstoffatom kommen selbst die einfachsten Mikroorganismen nicht aus, erst recht gilt das für den Menschen und seine aufwendige Infrastruktur.

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auch zum Thema passend

 

Green Lecture:
Maude Barlow über den Kampf gegen TTIP und CETA

Böll Stiftung
Green Lectures
28.04.2015
Von Lene Goldt

Die Kanadierin Maude Barlow ist Trägerin des Alternativen Nobelpreises und eine der bekanntesten Streiterinnen gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA. In der Heinrich-Böll-Stiftung sprach sie über folgenschwere Vertragsklauseln und Möglichkeiten des gemeinsamem Widerstandes.
barlow

[…] Auch in den USA und Canada wehren sich Aktivist/innen gegen die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA. Die wohl bekannteste von ihnen ist die Kanadierin Maude Barlow, Vorsitzende der größten Bürgerrechtsorganisation Kanadas – „The Council of Canadians“. Am 22. April 2015 war Barlow für die Veranstaltung „Gegen TTIP und CETA: Möglichkeiten und Grenzen der Einmischung auf beiden Seiten des Atlantik“ zu Gast in der Heinrich-Böll-Stiftung, um über den Kampf gegen TTIP und CETA zu sprechen – und über den Zugang zu Wasser. „Wer glaubt, der mangelnde Zugang zu sauberem Trinkwasser ist ein Problem des globalen Südens, liegt falsch“, sagt Barlow, die sich als Mitbegründerin des Blue Planet Projekts für die Verteidigung des Wassers als öffentliches Gut einsetzt, in ihrer Keynote. […]

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Verhindern durch Verzögern. Jura-Prof Andreas Fisahn über Rekommunalisierung im Angesicht von TTIP, CETA und TiSA

TAZ
29.04.2015

Jura-Prof Andreas Fisahn über Rekommunalisierung „Aufgeschoben ist aufgehoben“
Interview mit Fisahn führte Klaus Wolschner

Zehn Jahre auf die Rekommunalisierung der Müllabfuhr hinzuarbeiten, hält Fisahn angesichts der TTIP Verhandlungen für eine schlechte Idee.

„TTIP, Ceta und auch Tisa sollen auch im Bereich der öffentlichen Dienste unter dem Stichwort „Liberalisierung“ mehr Privatisierung und Marktöffnung schaffen. Insbesondere ein Rückgängig-Machen soll deutlich erschwert werden. Während es bei Ceta um ein Übereinkommen zwischen EU und Kanada geht und bei TTIP um eines zwischen den USA und der EU, soll Tisa ein internationales Abkommen sein, wo die EU mit 23 Partnern verhandelt. Die Ergebnisse da sind vollkommen offen.“

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Spendenaufruf: Mittels der Aarhus Konvention Fracking verhindern!

Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land
27.04.2015fracking

 

„Liebe Mitstreiter im Kampf zur Verhinderung der Fracking-Anwendungen in Deutschland,

ich wende mich heute an Euch mit der Bitte, dass Ihr in Euren BIs den Spendenaufruf unserer Mitglieds-BI bei „Gegen Gasbohren“, Abgefrackt-Weidener Becken gegen FrackingBündnis Weidener verbreitet und für Spenden werbt, die auf ein Konto gehen, das dafür von der Initiatorin der Klage – Stadt- und Kreisrätin Brigitte Artmann*, Marktredwitz im Landkreis Wunsiedel – angegeben worden ist.

Brigitte Artmann gelang es auch, die renommierte Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Günther für diese Klage und ihre Vorbereitung zu gewinnen, die mit „Aarhus“-Verfahren schon Erfahrung haben und übrigens auch Greenpeace vertreten.

UN  Aarhus Konvention

Eine Klage unter Berufung auf die Aarhus Konvention läuft in mehreren Teilschritten ab und erfordert hohen anwaltlichen Schriftaufwand mit vielen Briefen und auch Reisen der Anwälte nach Brüssel. Brigitte Artmann schätzt, dass etwa 100.000 EUR Gesamtkosten anfallen werden. Daher wird jetzt Geld gesammelt, um die anfallenden Kosten dann aus dem Spendenumfang decken zu können.

Ihr werdet fragen: „Ist das denn jetzt noch nötig, wo man doch positive Gerüchte aus dem Bundesrat hört?“

Trotz aller im Augenblick ermutigenden Indizien, dass unsere nachhaltige und ausdauernde gemeinsame Aktivität gegen Fracking erfolgreich dazu beitragen könnte, eventuell das ganze Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Erlaubnis von Fracking zu kippen, ist im Moment noch keineswegs abzusehen, ob diese Entwicklung in Umweltausschuss des Bundesrates (gegen Fracking zu votieren) auch in das Verhalten der Bundesrats-Versammlung einfließt und zu einer generellen Ablehnung von Fracking durch den Bundesrat führt.

Und selbst wenn, ist damit noch immer unsicher, ob die vorliegenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung nicht doch – über den Vermittlungsausschuss leicht abgemildert – in Kraft treten. Die Stimmenmacht der „GroKo“ reicht aus, um auch bei einer großen Zahl ablehnender Parlamentarier in den Reihen der Regierungskoalition dieses Gesetzesvorhaben mit den übrigen mehrheitlich durchzudrücken.

Werden die Gesetzesvorschläge in den Vermittlungsausschuss weitergereicht, weil der Bundesrat zunächst seine Zustimmung mehrheitlich versagt, kann die Bundesregierung zu allerlei „Hebeln“ greifen, um eines oder mehrere Bundesländer dafür zu gewinnen, den Gesetzesvorhaben nachträglich noch zuzustimmen, oder sein Abstimmungsverhalten so zu verändern, dass die Regierungsvorschläge schlussendlich doch Gesetz werden können.

Deshalb wollen die Weidener die Aarhus-Klage auf die Fracking-Erlaubnisgesetze auf jeden Fall durchziehen und der Regierung klar machen: Wir werden nicht locker lassen!

Da bei der Entstehung der Fracking-Gesetzesvorlagen der Bundesregierung fundamentales international gültiges UN-Vertragsrecht nicht beachtet wurde (die Aarhus Konvention ist ein solches verbindliches Vertragswerk), kann wegen Nichterfüllung der rechtlich verbindlichen Verpflichtungen der Aarhus-Konvention gegen die Bundesregierung geklagt werden, die diese Konvention durch ihren damaligen Minister Sigmar Gabriel in 2007 gültig unterzeichnete. Seitdem ist sie für Deutschland gültiges Recht.

Was „Aarhus Konvention“ bedeutet, könnt Ihr aus den anhängenden Dateien entnehmen: nur so viel in Kurzfassung: Im Prinzip sind bei allen umweltrelevanten Aktivitäten und Projekten die BürgerInnen und betroffene AnwohnerInnen von Anfang an einzubinden und in vollem Umfang über alle möglichen Gefahren zu informieren. Es sind von Anfang an bei solchen Projekten Strategische Umweltprüfungen (SUPs) durchzuführen, die das mögliche Gefährdungspotential der Vorhaben oder Projekte für die Umwelt und die Menschen deutlich machen.

Den Bürgern muss ein Mitgestaltungsrecht zugestanden werden, und sie müssen ein Klagerecht haben, wenn Projektentscheidungen gefällt werden, die zu ihren Lasten gehen.

Die Klagen zur Erfüllung von Aarhus bzw. auf Nichtigkeit von Gesetzen und Projekten, die Umwelt-Auswirkungen haben werden, wenn „Aarhus“ nicht beachtet wurde, haben gute Aussichten auf Erfolg, auch wenn sie sich über mehrere Jahre hinziehen werden, wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen „nach Aarhus“ nicht bei ‚Projektbeginn beachtet worden sind. Brigitte Artmann, die mit dieser Thematik schon Erfahrung hat, bewertet die Entstehung der „Fracking-Erlaubnisgesetze“ der Bundesregierung als eine gute Klagegrundlage.

Da diese Spenden zur Deckung von Rechtsstreiten gesammelt werden, sind sie nicht steuerabzugsfähig. Brigitte Artmann trägt dafür Sorge, dass Eure Spenden nur für den geplanten Zweck verwendet werden.

Daher bitte ich Euch, durch Spenden auf das angegebene Konto, diese wichtige Klage zu unterstützen, die uns eine gute Chance verschafft, unter Berufung auf internationales Vertragsrecht die Fracking-Erlaubnisgesetze zu verhindern!

Für uns, die wir die Freigabe der Fracking-Technologie in Deutschland verhindern wollen, gibt es keinen wichtigeren Anlass zu sammeln, als die Füllung der Klage-Kasse für Aarhus!!!“

Spendenkonto:
Brigitte Artmann
Aarhus Konvention
IBAN: DE48780500000222354185
BIC: BYLADEM1HOF

*Brigitte Artmann ist als Kreisrätin der Grünen im Fichtelgebirge Gründungsmitglied von Nuclear Transparency Watch. Sie klagt persönlich als „natürliche Person“ (finanziert über Spenden und auf eigene Kosten) vor dem UN Aarhus Komitee gegen die Genehmigungsverfahren UVP Hinkley Point C und UVP Temelin. Beide Verfahren laufen noch. Eine Klage gegen die SUP Atomprogramm Polen wird geprüft.

Email: brigitte-artmann@aarhus-konvention-initiative.de
 

Dokumente:
Mehr zur Klage hier
Brigitte Artmann: Die UN Aarhus Konvention in Deutschland. (pdf) Stand März 2015
Brigitte Artmann: UN AARHUS KONVENTION. Rechtlich verbindlich in Deutschland seit 2007 vs. FRACKING GESETZENTWURF (pdf)
Brigitte Artmann: Stellungnahme zum Fracking-Gesetzentwurf (Verbändeanhörung am 12.02.2015 in Berlin)
Aarhus Konvention. The Aarhus Convention establishes a number of rights of the public (individuals and their associations) with regard to the environment.

 

Bundesregierung: Fracking soll erlaubt werden

hib

Fracking soll in engen Grenzen erlaubt werden

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf – 27.04.2015

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will die umstrittene Erdgasförderungsmethode Fracking teilweise erlauben. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen zunächst lediglich Erprobungsmaßnahmen zu Forschungszwecken zulässig sein, schreibt sie in ihrem Gesetzentwurf (18/4713) zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie, über den der Bundestag am Donnerstag, dem 7. Mai 2015, in erster Lesung beraten will.

Beim Fracking werden über Tiefbohrungen mittels hydraulischen Drucks künstliche Risse im Gestein erzeugt, durch die das in den Poren eingeschlossene Erdgas freigesetzt wird und gefördert werden kann. Um Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung, die mit dem Einsatz dieses Verfahrens verbunden sind, Rechnung zu tragen, will die Bundesregierung entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz treffen. Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers hätten absolute Priorität, stellt sie klar. Soweit die Risiken nicht zu verantworten seien oder derzeit nicht abschließend bewertet werden könnten, werde der Einsatz des Fracking-Verfahrens verboten.

Das Regelungspaket solle die Entwicklung der Fracking-Technologie nicht generell verhindern, aber an die Erfüllung zwingender Anforderungen zur Vermeidung jeglicher schädlicher Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit binden, heißt es im Gesetzentwurf. So sollen Fracking-Maßnahmen, sofern oberhalb von 3.000 Metern Tiefe in Schiefer,- Ton- oder Mergelgestein sowie in Kohleflözgestein Erdgas aufgesucht oder gewonnen werden soll, verboten werden (so genanntes „unkonventionelles Fracking“). Jedoch könne eine wasserrechtliche Erlaubnis für Erprobungsmaßnahmen erteilt werden, um die Auswirkungen derartiger Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich erforschen zu können.

Die Erprobungsmaßnahmen sollen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden, versichert die Bundesregierung. Dazu wolle sie eine unabhängige Expertenkommission einsetzen, die ab 2018 Erfahrungsberichte erstellen solle. Stufe diese Kommission den beantragten Einsatz der Technologie als grundsätzlich unbedenklich ein, könne die zuständige Behörde im Einzelfall auch dann eine Erlaubnis erteilen, wenn die Fracking-Technologie zu kommerziellen Zwecken eingesetzt werden solle. Bedingung sei allerdings, dass das Umweltbundesamt die verwendeten Gemische als nicht wassergefährdend eingestuft habe und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Zulassungsvorrausetzungen vorlägen.

Generell verboten werden sollen Fracking-Maßnahmen beispielsweise in Einzugsgebieten von Talsperren und natürlichen Seen, in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung. Außerdem dürften grundsätzlich nur Gemische als Frack-Flüssigkeit verwendet werden, die nicht oder nur schwach wassergefährdend seien.

Außerdem:
Fracking - Bundesrat

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Frackingfreies Hamburg

 

27.04.2015: Frackingfreies Hamburg: Fracking beim Community-Radio TIDE NET