Zitat Prof. Laskowski zur Privatisierung der Wasserversorgung

Professorin Dr. jur. habil Silke Ruth Laskowski,
Professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, Schwerpunkt Umweltrecht an der Universität Kassel

Laskowski
sagte zum Thema der Privatisierung öffentlicher Infrastruktur:

„Wenn die Privaten hineingehen, dann wollen sie Gewinne machen, und die können sie zunächst einmal kurzfristig dadurch erreichen, dass Preise nach oben gesetzt werden. Und wenn diese Marge ausgereizt ist, was relativ schnell der Fall ist, dann können weitere Profite nur dadurch erfolgen, dass man die Infrastrukturen verkommen lässt, also keine Investitionen tätigt, so wie es eigentlich sein müsste. Am Ende hat man ein sanierungsbedürftiges Netz, und dann wird es so passieren wie jetzt in London, dass die Privaten wieder an den Staat herantreten und sagen, »wir können auch nicht mehr, wir wollen auch nicht mehr. Staat, bitte kauf zurück.«“

Das Zitat kann man hier nachhören.
Siehe auch:
http://detektor.fm/politik/wasser-ist-ein-menschenrecht-erfolgreichste-petition-auf-eu-ebene/

besser konnten wir das auch nicht formulieren….. 🙂

Inhouse für Strom- und Gaskonzessionen – 23. Okt. 2013

Brief vom „Bündnis für kommunale Daseinsvorsorge und gegen Ausschreibung“ an den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vom 23.10.2013
Das Schreiben ist gerichtet an Michael Wübbels, Stv. Hauptgeschäftsführer, Leiter der Abt. Energiewirtschaft bei der VKU

Sehr geehrter Herr Wübbels,

wir wenden uns an Sie, weil wir Ihre Unterstützung brauchen. Wir, das sind der Berliner Wassertisch und das Stuttgarter Wasserforum, s.a. Anlage.
In Hamburg, Berlin und Stuttgart engagieren sich Bürgerinnen und Bürger für die Rekommunalisierung ihrer Strom- und Gasnetze. Sie werden ausgebremst, vor allem durch Auflagen der Kartellämter an die Kommunen, Strom- und Gaskonzessionen auszuschreiben.

Ihnen ist die Kampagne „right2water“ bekannt mit dem Slogan:
„Ausschreibung führt zur Privatisierung“. Wir wollen die Energiewende vor Ort umsetzen und brauchen dazu die kommunale Verfügung über die Netze und den Netzbetrieb. Ausschreibung findet hinter verschlossenen Türen statt, Bürgerinnen und Bürger können nicht mitbestimmen. Wir sind entrechtet.
Grundsätzlich muss eine Kommune nach Ablauf geschlossener Verträge mit privaten Dienstleistern auf eine Ausschreibung verzichten können, wenn sie die Dienstleistung gegenüber ihren BürgerInnen selbst erbringen will!

Wir haben gesehen, dass der VKU ein Gutachten erstellen ließ von Professor Johannes Hellermann, Lehrstuhl für Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld. Professor Hellermann schreibt: „Inhouse für Strom- und Gaskon­zessionen ist verfassungsgeschützt“.

Unsere Bitte an Sie: Unterstützen Sie uns, mischen Sie sich in die Rekommunalisierungsdebatte ein. Machen Sie Kommunen und BürgerInnen Mut! Fast alle OLG’s – Zivilgerichte – lehnen Inhouse ab.
In Stuttgart wurde das Bürgerbegehren „Energie-& Wasserversorgung Stuttgart“ mit Hinweis auf die Ausschreibungsverpflichtung durch die Kartellämter als rechtlich unzulässig abgelehnt.

Die verfassungsrechtliche Klärung von Inhouse bei Strom- und Gaskonzessio­nen durch das Bundesverfassungsgericht ist dringend erforderlich. Wir BürgerInnen können diese rechtlich nicht durchführen.
Wir brauchen einen Bürgermeister/Bürgermeisterin oder eine Kommune, da die direkt vor das Bundesverfassungsgericht treten können.

Äußern Sie sich öffentlich für Inhouse, unterstützen Sie BürgermeisterInnen und Kommunen, schreiben Sie uns Ihr Statement für „Inhouse“, wie Sie es im Berliner Abgeordnetenhaus am 12.12.2012 vertreten haben:
„für uns – ich habe das bisher nur nicht erwähnt, weil das für uns als VKU selbstverständlich ist […], [ist] der Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz höherwertiger [..] als § 46 EnWG, der dort eine Vorgabe macht, die auch wir für höchst zweifelhaft halten“.
Wir setzen auf Ihr Engagement und hoffen auf eine baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,

Barbara Kern für das Stuttgarter Wasserforum
c/o: Marabustraße 34, 70378 Stuttgart
Mail: barbarakern@gmx.de
Tel: 0157 77 88 5994, Web: www.100-strom.de
Twitter: https://twitter.com/Wasserforum

Rainer Heinrich für den Berliner Wassertisch
Adresse: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Mail: webmaster@berliner-wassertisch.INFO
Tel: 0152 5723 34 84
Web: www.berliner-wassertisch.INFO
Twitter: https://twitter.com/bwassertisch

Dieses Schreiben als PDF

Offener Brief der Zivilgesellschaft gegen Sonderrechte von Investoren beim TTIP-Abkommen

(16. Dezember 2013) Viele kritische Organisationen – nicht nur in den USA und Europa – haben einen offenen Brief an Michael Froman, United States Trade Representative, Washington und EU-Kommissar Karel de Gucht, Brüssel gerichtet.

siehe auch: Seattle to Brussels Network

Sehr geehrter Herr Botschafter Froman und Herr Kommissar De Gucht:

Wir, die unterzeichnenden Organisationen, richten uns mit diesem Brief an Sie, um unsere Ablehnung gegen die Einbeziehung des „Investor-State Dispute Settlement“ (ISDS), einem Mechanismus zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten in das Abkommen der Transatlantischen Handels- und Investment-Partnerschaft (TTIP) auszudrücken.

Das ISDS gewährt ausländischen Investoren das Recht, in privaten Handelsgerichten politische Entscheidungen und Maßnahmen von Regierungen anzufechten, wenn diese gemäß der Unternehmen deren Anlagewert mindern. Auch wenn neue Richtlinien bei inländischen und ausländischen Investoren gleichermaßen angewandt werden, erlaubt das ISDS ausländischen Unternehmen, Schadensersatz bei Ausbleiben von ‚verlässlichen rechtlichen Rahmenbedingungen‘ zu verlangen.

In den vergangenen Jahren wurde das ISDS zunehmend dazu genutzt, um in unterschiedlichsten Bereichen die Regierungspolitik anzufechten. Die Einbeziehung des ISDS in Freihandelsabkommen und bilaterale Investitionsabkommen hat es Unternehmen ermöglicht, mehr als 500 Klagen gegen 95 Regierungen einzureichen. Viele dieser Fälle greifen das öffentliche Interesse oder die Umweltpolitik direkt an. Aus folgenden Gründen fordern wir Sie nachdrücklich auf, das ISDS aus der TTIP auszugliedern.

Das ISDS zwingt Regierungen, Steuergelder dafür aufzuwenden, um Konzernen Kompensationen für Richtlinien in Gesundheitswesen, Umwelt, Arbeit und andere das Gemeinwohl betreffende Bereiche zu zahlen:

Das ISDS wurde dazu benutzt, das Gemeinwohl betreffende Politikbereiche wie Erneuerbare Energien, Bergbau, Landnutzung, Gesundheit, Arbeit u.a. anzufechten. Tatsächlich beziehen sich die 16 bereits unter US-amerikanischen Freihandelsabkommen anhängigen Fälle mit Forderungen von mehr als 14 Milliarden US-$ alle auf die Bereiche Umwelt- und Energiepolitik, Finanzregulierung, Gesundheitswesen, Landnutzung und Transportwesen – jedoch auf keine traditionellen Handelsfragen.

Konzerne nutzen das ISDS zunehmend dazu, um nicht diskriminierende Regierungsmaßnahmen anzufechten. So haben Investoren aus der EU beispielsweise das Anheben des Mindestlohns durch die ägyptische Regierung angefochten. Und ein US-amerikanisches Unternehmen klagte in Vereinbarung mit dem ISDS gegen die peruanische Regierung für deren Entscheidung, den Umgang mit Giftmüll zu regulieren und ein stark umweltschädliches Hüttenwerk zu schließen. In einem der berüchtigsten Fälle stieß der US-amerikanische Tabak-Gigant Philip Morris Prozesse zwischen Investoren und Staaten an, um Antirauchergesetze in Uruguay und Australien anzufechten, nachdem es dem Konzern nicht gelungen war, Gesetze im Gesundheitswesen in nationalen Gerichten zu untergraben. Gerade aufgrund der bedeutenden Anzahl von Unternehmen mit Sitz sowohl in den USA als auch in der EU, würde die Zahl an ISDS-Anfechtungen von Richtlinien, die das Gemeinwohl betreffen, im Falle der Einbeziehung des ISDS in die TTIP wahrscheinlich drastisch steigen. Regierungen müssen die Flexibilität bewahren, Politik im öffentlichen Interesse zu gestalten, handelsbezogene Gerichtsverfahren zu fürchten, die von Konzernen angeleihert werden.

Das ISDS untergräbt eine demokratische Entscheidungsfindung: Das ISDS gewährt ausländischen Konzernen das Recht, in privaten Handelsgerichten politische Entscheidungen und Maßnahmen von Regierungen direkt anzufechten, dabei nationale Gerichte zu umgehen und ein neues Rechtssystem zu schaffen, welches ausschließlich ausländischen Investoren und multinationalen Konzernen Zugang gewährt. Das ISDS bietet Konzernen außerdem einen Gerichtsstand an, um Entscheidungen nationaler Gerichte anzufechten sowie nationale Entscheidungsfindung zu untergraben. Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass das ISDS eine Einbahnstraße darstellt, durch die Konzerne Regierungspolitik anfechten können, gleichzeitig aber weder Regierungen noch Einzelpersonen vergleichbare Rechte gewährt werden, um Konzerne haftbar zu machen.

Europäische und US-amerikanische Rechtssysteme sind befähigt, Investitionsstreitigkeiten zu behandeln: Die USA und die EU haben sehr strenge nationale Gerichtssysteme und Schutzvorkehrungen für Besitzrechte. Die Einbeziehung des ISDS in die TTIP würde Konzerne lediglich mit neuen Mitteln ausstatten, um die Politik der heimischen Regierung anzufechten, welche von nationalen Gerichten als statthaft erachtet wird. Ein System zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen zwei Vertragsstaaten ist mehr als ausreichend, um Investitionsstreitigkeiten in der TTIP zu schlichten.

Diese und weitere Bedenken unterstreichen, warum unsere Organisationen sich gegen die Einbeziehung des Investor-Staat-Mechanismus in der TTIP stellen. Wir rufen Sie daher dazu auf, das „Investor-State Dispute Settlement“ aus dem Abkommen auszuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

U.S. und EU bzw. global:
350.org
Global Marshall Plan Initiative
Greenpeace
IBFAN
International Trade Union Confederation
Naturefriends International
Transnational Institute

Vereinigte Staaten
ActionAid USA
African Services Committee, U.S. and Ethiopia
American Federation of Labor and Congress of Industrial Organizations (AFLCIO)
American Federation of State, County and Municipal Employees (AFSME)
Americans for Democratic Action
Blue Green Alliance
Center for Digital Democracy
Center for Effective Government
Center for Food Safety
Center for International Environmental Law (CIEL)
Citizens Trade Campaign
Coalition for Sensible Safeguards
Communications Workers of America (CWA)
Consumer Action
Consumer Federation of America
Consumers Union
Earthjustice
Environmental Investigation Agency
Fair World Project
Farmworker Association of Florida
Food & Water Watch
Friends of the Earth U.S.
Health GAP (Global Access Project)
Indiana Toxics Action Project
Institute for Agriculture and Trade Policy
Institute for Policy Studies, Global Economy Project
International Brotherhood of Boilermakers
International Brotherhood of Teamsters
International Fund for Animal Welfare
Knowledge Ecology International
National Association of Consumer Advocates
National Legislative Association on Prescription Drug Prices
National Wildlife Federation (NWF)
Natural Resources Defense Council (NRDC)
Oil Change International
Pesticide Action Network North America
Portland Area Global AIDS Coalition-Global South
Public Citizen
Sierra Club
Sisters of Notre Dame de Namur Justice and Peace Network
Sustainable Energy & Economy Network
United Steelworkers (USW)
Women’s Voices for the Earth

Europa:
11.11.11, Belgien
Act Up, Frankreich
Africa Europe Faith and Justice Network (AEFJN) Belgien
Afrika Kontakt, Dänemak
A G Post-Fossil, Deutschland
AITEC, Frankreich
Alliance for Cancer Prevention, UK
Amigos de la Tierra (FoE Spanien)
Aquattac, Europa
Arbeiterkammer Wien, Österreich
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (ABL), Deutschland
Arbeitskreis Heckenschutz, Deutschland
ATTAC Österreich
ATTAC Darmstadt, Deutschland
ATTAC Frankreich
ATTAC Deutschland
Attac Gruppe Schwalm-Eder, Deutschland
ATTAC Stuttgart, Deutschland
Attac Wuppertal (Agrargruppe), Deutschland
Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
Baby Milk Action, UK
Bee Life European Beekeeping Coordination
Berliner Wassertisch (Berlin Watertable), Deutschland
Buglife – The Invertebrate Conservation Trust, Europe
BUND e.V. – Friends of the Earth Deutschland
Bürgerinitiative Fracking freies Hessen, Deutschland
Bürgerinitiative für ein lebenswertes Korbach, Deutschland
Campact e.V., Deutschland
CEE Bankwatch Network, Europe
Center for Encounter and Active Non-violence, Österreich
Chaos Computer Club e.V., Deutschland
ClientEarth, UK, Belgium, Polen
Climate Action Network Europe
CNCD-11.11.11, Belgien
Corporate Europe Observatory, Belgien
Danish Ecological Council
Décroissance Bern, Schweiz
Deutsche Umweltstiftung, Deutschland
Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund e.V
Deutscher Naturschutzring (DNR), Deutschland
DIVaN e.V., Deutschland
Earth Watch Media, Niederlande
Ecologistas en Acción, Spanien
EcoNexus, UK and International
European Attac Network, Europe
European Environmental Bureau (EEB)
European Federation of Public Service Unions (EPSU)
European Professional Beekeepers Association
European Public Health Alliance
Fairwatch, Italien
Federation of Greek Beekeepers Associations
Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika e.V., Deutschland
Friends of the Earth Europe
Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB), Deutschland
Gen-ethisches Netzwerk, Europe
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU), BirdLife partner, Deutschland
German NGO Forum on Environment and Development
Germanwatch
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten-Kunst, Medien,Sport, freie Berufe
(GdG-KMSfB), Österreich
Global Responsibility – Austrian Platform for Development and Humanitarian
Aid, Österreich
Health Action International
Health and Environment Alliance (HEAL), Europa
Health Care Without Harm, Europa
Health Poverty Action, UK
Ibfan Italia, Italien
Initiativ Liewensufank, Luxemburg
Initiative für Netzfreiheit, Österreich
Institut za trajnostni razvoj(Institute for Sustainable Development), Slovenien
John Mordaunt Trust, UK
Keep Our NHS Public, UK
KEPKA (Consumers Protection Center), Griechenland
Lambeth Keep Our NHS Public, UK
Les Verts du Golfe, Frankreich
Milieudefensie, Friends of the Earth Niederlande
National Union of Teachers, UK
NaturFreunde Deutschlands, Deutschland
NOAH, Friends of the Earth Dänemark
No Moor Fracking, Deutschland
ÖBV-Via Campesina Österreich
Occupy London Economics Working Group, UK
Occupy London – Real Democracy Working Group, UK
One World Week-UK
Patients4nhs, UK
PELLETIER, Rhone-Alpes
PEGAH – Verein für regionale und globale Kunst und Kultur / Iranischer Kunstund
Kulturverein, Deutschland
Pesticide Action Network Europe
Piratenpartei, Deutschland
PowerShift e.V., Deutschland
PRO-GE, Österreich
Quercus – ANCN, Portugal
Reseau Environment Sante, Frankreich
R.I.S.K. Consultancy, Belgien
Slovene Consumers Association, Slovenien
Slow Food Deutschland e.V., Deutschland
SOMO, Niederlande
StopTTIP, UK
Student Stop AIDS Campaign, UK
SÜDWIND, Österreich
The Berne Declaration, Switzerland
The Cancer Prevention & Education Society, England
The Danish Ecological Council
The Energy, Equity and Environment Group of Occupy London
Therapeutikum Wuppertal e. V., Deutschland
Tower Hamlets Keep Our NHS Public, UK
Trade Justice Movement,UK
Trades Union Congress, UK
Traidcraft Exchange, UK
Transition Town Brixton, UK
Transport & Environment
UK National Hazards Campaign, UK
Umweltdachverband, Österreich
UNISON, UK
Vrijschrift, Niederlande
War on Want, UK
Wasser in Bürgerhand (WIB), Deutschland
Women and Development (KULU), Dänemark
Women in Europe for a Common Future
World Development Movement (WDM), UK
World Economy, Ecology & Development (WEED), Deutschland
WWF European Policy Office

Afrika
AIDSCARE WATCH ORG, Kenya
Center for Health Human Rights and Development, Uganda
Girls-Awake Foundation (GAF), Uganda
Treatment Action Campaign, South Africa

Asien
IBFAN-ICDC, Malaysia

Lateinamerika
Democracy Center, Bolivia
LATINDADD

Englische Fassung des Offenen Briefes

Rückkaufverträge zur „Rekommunalisierung“ der Berliner Wasserbetriebe

Am 30. Oktober 2012 wurde das Vollzugsprotokoll des Vertrags über den Rückkauf der RWE-Anteile und am 2. Dezember 2013 das Vollzugsprotokoll des Vertrags über den Rückkauf der Veolia-Anteile durch das Land Berlin unterzeichnet.

Eine Aufstellung der Vertragsdokumente mit den entsprechenden Links zum Download der entsprechenden PDF-Dokumente sind auf dieser Seite der Senatsverwaltung für Finanzen zu finden:
http://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/downloads/artikel.7166.php

Berliner Wassertisch unterstützt bundesweiten Aktionstag „Wem gehört Berlin?“ am 28. September 2013

Als Bündnisparter von „Wir bleiben alle“ setzt sich der Berliner Wassertisch gegen „Sozialabbau, Verdrängung und den Ausverkauf der Stadt“ und für eine bürgernahe Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe ein.

Einkalkulierter Preismissbrauch macht Wasser für viele Berliner unbezahlbar
Seit die Wasserbetriebe von der Großen Koalition 1999 in die Fänge von RWE und Veolia getrieben wurden, sind die Preise aufgrund einer Gewinngarantie für die Konzerne in die Höhe geschnellt, so dass viele Menschen ihr Wasser nicht mehr bezahlen können. Der Wassertisch fordert darum in seiner Berliner Wassercharta „ein Recht auf den Bezug qualitativ hochwertigen Wassers zu sozial angemessenen Preisen und Bedingungen“ für alle Menschen in Berlin.

Dem Ausverkauf der Stadt darf kein „goldener Handschlag“ für Konzerne folgen
Das 2011 mit 98,2% gewonnene Volksbegehren UNSER WASSER hatte zum Ziel, die geheimen Privatisierungsverträge offenzulegen, um sie dann vor ein Gericht zu bringen und gegebenen­falls für nichtig erklären zu lassen. Bei einer Rückabwicklung würden die Milliardengewinne der Konzerne mit dem Kaufpreis gegenge­rechnet. Dass weder SPD noch CDU an einer juristischen Aufklärung der Umstände der Privatisierung von 1999 interessiert sind, versteht sich von selbst. Die derzeit unter dem Druck des Volksbegehrens von der Regierung betriebene „Rekommunalisierung“ macht die vom Wasser­tisch geforderte  Umstellung des Leitbildes von Gewinn- auf Gemeinwohlorientierung bei den Wasserbetrieben unmöglich, da diese aufgrund der Milliarden-Verschuldung in den nächsten Jahrzehnten auf Gewinne angewiesen sein werden.

Darum sagen wir NEIN zu dieser Art der Rekommunalisierung!
Derzeit laufen mehrere Klagen gegen die Wasserbetriebe, eine davon zielt direkt auf die Gewinngarantie. Wir fordern ein Moratorium!
Die Ergebnisse der laufenden Klagen müssen abgewartet werden!
Wir wollen eine Rekommunalisierung, die die Voraussetzungen für gemeinwohlorientierte Wasserbetriebe schafft!

Privatisierung ist Ausverkauf. Überall
Was für die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe gilt, gilt für PPP-Projekte allgemein. Public-private-partnership nutzt ausschließlich den beteiligten Firmen. Dass die Privatisierung der Daseinsvorsorge sogar die Demokratie gefährdet, hat der ehemalige Bundesver­fassungsrichter Professor Dr. Siegfried Broß auf einer Veranstaltung des Wassertischs dargelegt: Daseinsvorsorge und Infrastruktur gehören nicht in die Hände von gewinnorientierten Firmen und Konzernen. Sie müssen nach dem Leitbild des Gemeinwohls organisiert und geführt werden, und dies ist nur in kommunaler Hand möglich!

Was auf „nationaler“ Ebener nicht umsetzbar ist, wird auf internationaler Ebene durchgedrückt
Die europäische Wasserversorgung wurde zwar wegen des Drucks der europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ aus der EU-Konzessionsrichtlinie (vorerst) herausgenommen, aber weitere wichtige Bereiche werden mit diesem Instrument dem neoliberalen Druck geopfert. Über das derzeit verhandelte transatlantische Handelsabkommen (TTIP) droht jedoch eine Zwangsprivatisierung der europäischen Wasserversorgung und vieles mehr. Die Probleme lassen sich nicht mehr auf nationaler, sondern nur noch auf globaler Ebene lösen. Wir brauchen eine starke, globale Vernetzung. Die Frage „Wem gehört Berlin“ muss erweitert werden zu „Who owns the world?“

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Diese Erklärung als PDF

Wie steht’s mit dem Wasser? – Ergänzungen zum Flyer des Wassertischs vom 8. Sept. 2013

WICHTIGE NEUE TATSACHEN
ZUM RÜCKKAUF DER VEOLIA-ANTEILE

Stand 18. Sept. 2013
Bereits am 26. September 2013 könnte der Rückkauf der Anteile des letzten privaten Wasserkonzerns Veolia vom Berliner Abgeordne­tenhaus beschlossen werden. Der am 10. Sept. paraphierte und vom SPD/CDU-Senat am 17. Sept. verabschiedete Vertragsentwurf ist allerdings bisher noch geheim. Anders als beim RWE-Rückkauf im letzten Jahr ist der Senat diesmal seiner Veröffentlichungspflicht nach dem Offenlegungs- und dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht (!) nachgekommen.

Mit großer Skepsis hat der Wassertisch zur Kenntnis genommen, dass Finanzsenator Nußbaum für den gleich großen Anteil mit 590 Mio. Euro einen günstigeren Preis herausgehandelt haben will als für den RWE-Anteil im letzten Jahr. Auch wegen der noch fehlenden Veröffentlichung des Rückkauf­vertrages muss vermutet werden, dass Veolia dafür Kompen­sationsleistungen in Anspruch nehmen kann, die nicht im Abgeordnetenhaus zur Diskussion stehen werden.

Der Senat hat unter http://bit.ly/1a40rgz lediglich ein Diagramm veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass auch nach dem Veolia-Rückkauf die bisherige Unternehmensstruktur zunächst erhalten bleiben soll.

  • Die komplizierte gesellschaftsrechtliche Struktur, die bisher die Gewinne der Privaten Anteilseigner verschleierte, muss aber aufgehoben werden!
  • Über eine neue transparente Unternehmens­struktur der Wasserbetriebe muss eine breite gesellschaftliche Diskussion geführt werden.
  • Die vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof anhängige Organklage darf nicht länger ignoriert werden. Im Erfolgsfall könnte die Klage zur Nichtigkeit der Wasserverträge führen. Dann wären die Veolia-Anteile „fast umsonst“ zu haben.

Um die dezentrale Energiewende durchzusetzen, brauchen wir ein starkes Bündnis! – 9. Sept. 2013

Unterstützung des Aufrufs für einen Ausschreibungsstopp in der kommunalen Grundversorgung vom 9. Sept. 2013

Netze in kommunale Hand!

Die großen Netzbetreiber bevorzugen den Strom aus den Großkraftwerken der Energiekonzerne. Das EEG wird verschlechtert und soll abgeschafft werden, Neuinvestitionen sind erschwert. Kommunale Netzbetreiber jedoch können sich diesem Trend entgegenstellen und erneuerbare Energie vor Ort fördern.

Die großen Energiekonzerne bekommen Unterstützung von der Politik, vom Bundeskartellamt und von der Bundesnetzagentur. Diese schreiben vor, Strom- und Gaskonzessionen generell europaweit auszuschreiben. Ein üblicher Gemeinderatsbeschluss, die Strom- und Gaskonzessionen selbst zu übernehmen – Inhouse –, sei nicht mehr zulässig. Mit dieser Begründung werden auch Bürgerbegehren zur Strom- und Gasversorgung für rechtlich unzulässig erklärt, so geschehen kürzlich in Stuttgart.

Ein ungeheurer, illegaler Eingriff des Kartellamts in das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen gemäß Grundgesetz Art.28 (2). Und damit eine existenzielle Bedrohung der dezentralen Energiewende vor Ort.

Denn Ausschreibung führt zur Privatisierung! (siehe right2water).

Das Thema Ausschreibung wird in den Medien totgeschwiegen, und Kommunen beugen sich dem Druck des Kartellamts. Es gibt einzelne Kommunen, die freiwillig und ohne Not sogar ihre Wasserversorgung ausschreiben (z.B. Bremen)! Die Ausschreibungsmaschinerie muss gestoppt werden – und die damit einhergehende Entrechtung von uns Bürgerinnen und Bürgern!

Die Gestaltung der Grundversorgung muss zurück in die Kommunen!

Anhang:
–        Leitfaden Bundeskartellamt & Bundesnetzagentur:
http://www.stuttgarter-manifest.de/files/Leitfaden_BNetzA.pdf

–        Positionspapier BW :
http://www.stuttgarter-manifest.de/files/Landeskartellamt_Konzessionsvergabe_final.pdf

–        Hellermann-Gutachten:
http://www.stuttgarter-manifest.de/files/VKU_Hellermann_Gutachten_Konzessionsvergabe.pdf

Diese Seite als PDF

Ansprache von Paul Kröfges (BUND) anlässlich der Unterschriftenübergabe der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ am 13.09.2013 in Köln

Liebe Kölner Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe  Mitstreiterinnen  und Mitstreiter der ersten europäischen und erfolgreichen Bürgerinitiative

Was für eine Freude, hier, ausgerechnet  in Köln, meiner Heimatstadt, hier wo ich über 30 Jahre bei den Kölner Wasserwerken gearbeitet habe, jetzt mit dabei sein zu dürfen, wenn die 1,35 Millionen Unterschriften aus Deutschland zur Unterstützung des Menschenrechtes auf Wasser und gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung nachher an den Präsidenten des hier ansässigen Bundesverwaltungsamtes übergeben werden.

Danke und Gruß an Sie alle, schön, dass sie hier mit dabei sind, danke für Ihre Unterschriften und Unterstützung.  Einen großen Dank auch und vor allem an die Mitstreiterinnen und Mitstreiter der 19 Organisationen aus der Bürgerbewegung, v.a. an den DGB und ver.di, ohne deren Strukturen wir diese Mammutaufgabe wohl kaum hätten stemmen können.
Als Vertreter des großen Umwelt und Naturschutzverbandes BUND in dieser Runde – und als dessen langjähriger Vorsitzender hier in NRW, sage ich: „Was hier erreicht wurde, ist gut für Mensch und Umwelt und für die Demokratie!“

  • Es ist gut für die Menschen, weil Wasser, das allerwichtigste Lebens- und Überlebensmittel ist und nicht Gegenstand von Geschäftemacherei und Profit werden darf,
  • es ist gut für die Umwelt, weil die Voraussetzung für sauberes und gutes Trinkwasser eine saubere und gute Umwelt ist, die nur ein starkes Gemeinwesen gewährleisten kann
  • es ist gut für die Demokratie, weil diese direkte, klare und unmittelbare Botschaft der Menschen an die Politik, an die Mandatsträger und Beamten in Brüssel  verstanden und worden ist. Die schwarzgelbe deutsche Regierung hätte sich einen Dreck um dieses Anliegen gekümmert, wenn es diese Bürgerinitiative nicht gegeben hätte!   (..im Gegenteil..!)

Sie wissen, dass der zuständige Kommissar schon vor Abschluss unserer Kampagne erkannt hat, welche demokratische Welle da auf ihn zukommt und den Entwurf der Richtlinie zurückgezogen hat. Und im weiteren Verfahren werden wir dafür eintreten und kämpfen dass die anderen Botschaften unserer Kampagne:  – Wasser als Menschenrecht – sanitäre Grundversorgung für alle – keine Liberalisierung des Wassermarktes  – in Brüssel gehört und umgesetzt werden!

Trotzdem müssen wir sehen, wir haben zwar eine Schlacht gewonnen, aber die Auseinandersetzung wird weiter gehen. Es wurde das TTIP, das transatlantische Handelsabkommen erwähnt, mit dem doch noch der Zugang internationaler Konzerne zur Wasserversorgung in Deutschland auf der internationalen Ebene ermöglicht werden könnte. Es wird darüber verhandelt, alle Barrieren in den Märkten der Vertragspartner abzubauen. Damit dies durchgesetzt werden kann, soll es dann – wie schon bei anderen internationalen Vereinbarungen (Investitionssicherung/Energiecharta)- geheime Schiedsverfahren geben, die sich dem nationalen Recht entziehen, die hohe Strafzahlungen verhängen können und diesen europäischen Erfolg auf internationaler Ebene schnell zunichtemachen können! Auch dagegen müssen und werden wir weiter kämpfen  – und es mag sein, dass wir erneut Ihre Unterstützung, ihre Unterschriften brauchen. Daher bitten wir über diesen Tag hinaus um Ihre weitere Unterstützung  – Vielen Dank!

Paul Kröfges     BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland ) in NRW

Ansprache von Wolfgang Rebel anlässlich der Unterschriftenübergabe der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ am 13.09.2013 in Köln

Liebe Freunde und Unterstützer des Europäischen Wasser-Volksbegehrens!

Vom Berliner Wassertisch überbringe ich Euch und allen Bürgerinnen und Bürgern, die Unterschriften gesammelt und Unterschriften geleistet haben unsere ganz herzlichen Glückwünsche zu diesem großen Erfolg. Wir möchten uns auch herzlich bei ver.di bedanken. Ohne die organisatorische Kraft der Gewerkschaften wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen. Wasser ist Menschenrecht und keine Handelsware.

Wir haben in Berlin gesehen: Die privaten Wasserkonzerne, die schon geglaubt hatten, die Profite aus dem Wasser-Monopol würden ewig weiter sprudeln – sie haben sich verrechnet. Nun will auch der letzte der beiden privaten Wasserkonzerne, Veolia, die Berliner Wasserbetriebe verlassen. Damit wäre nach 14 Jahren diese sogenannte Öffentlich-Private-Partnerschaft mit Geheimverträgen, Gewinngarantie und einkalkuliertem Preismissbrauch endlich zu Ende. Politik und Wirtschaft haben den Widerstand der Bürgerinnen und Bürger unterschätzt.
Es ist unbedingt notwendig, dass die Zivilgesellschaft Politik und Konzerne ständig kritisch beobachten. Das muss überall in Deutschland und in Europa geschehen. Zusammen können wir einiges bewegen.

Mit dem zivilen Widerstand allein ist es aber nicht getan. Das Geflecht zwischen Politik und Konzernen muss auch juristisch eingedämmt werden. Geheimverträge in diesem Bereich schaden der Demokratie. Verfassungsgrundsätze wie das Demokratie- und Rechtsstaatsgebot müssen aufgewertet und eingeklagt werden. In Berlin bot der zweite Wasserkonzern Veolia seinen Rückzug erst genau in dem Monat an, in dem auch eine Parlamentsfraktion eine vom Wassertisch vorbereitete Klage einreichte. Wir hoffen sehr, dass diese und eine weitere Klage, die beim Berliner Verfassungsgerichtshof anhängig ist, die Verfassungswidrigkeit der Berliner Wasser-Privatisierung zeigen und den politisch Verantwortlichen von CDU und SPD unangenehme Fragen bescheren werden.

Neue Privatisierungen in der Daseinsvorsorge dürfen nicht zugelassen werden. Bestehende Privatisierungen müssen zurückgenommen werden. Dass die Bereitschaft der Menschen da ist, sich dafür einzusetzen, hat die Europäische Bürgerinitiative mit ihren fast 2 Mio. Unterschriften bewiesen. Dies darf auch nicht durch das neue Freihandelsabkommen unterlaufen werden.

Wir können gemeinsam viel erreichen! Lassen wir darin nicht nach! Packen wir’s gemeinsam an!

Vorschläge der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ an die EU Kommission

Unsere Vorschläge an die Europäische Kommission zur Verwirklichung des Rechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung:

  1. Hinweis auf das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung in allen Mitteilungen über Wasser und Abwasserwirtschaft.
  2. Garantierte Wasserversorgung (sicher, sauber und bezahlbar) und sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in den EU-Mitgliedstaaten.
  3. Wasserdienstleistungen dürfen nicht zu kommerziellen Dienstleistungen werden. Aus diesem Grund sind sie vom Geltungsbereich der Binnenmarktvorschriften auszunehmen. Dies lässt sich erreichen, wenn die Europäische Kommission sich verpflichtet:
  4. Wasser und sanitäre Dienstleistungen nicht zu liberalisieren.
  5. Wasser und sanitäre Dienstleistungen nicht zum Gegenstand von Handelsabkommen wie dem CETA zu machen.
  6. Öffentlich-öffentliche Partnerschaften zu fördern.
  7. Den Grundsatz „Wasser ist keine Handelsware” der Wasserrahmenrichtlinie zu einem festen Bestandteil der EU-Wasserpolitik und damit verwandter politischer Bereiche zu machen.
  8. Dem Schutz unserer aquatischen Umwelt Vorrang vor der Handelspolitik zu geben.
  9. Initiierung von Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen, die ihre Wasserrechnung nicht (mehr) bezahlen können, mit dem Ziel, ein Abstellen der Wasserversorgung für diese Personen zu vermeiden.
  10. Darauf zu achten, dass private Wasserversorger für vollständige Transparenz und Offenheit bei ihren Verträgen sorgen (keine Wahrung von Geschäftsgeheimnissen bei dieser öffentlichen Dienstleistung).
  11. Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten und -rechte der Bürgerinnen und Bürger in Fragen der Wasserversorgung, in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie im Bereich der Wasserpolitik (2000/60/EG)
  12. Verbesserung des Zugangs zu Wasser und sanitärer Grundversorgung weltweit, indem die Forderung des universellen Zugangs zu Wasser und Abwasserwirtschaft zu einem festen Bestandteil der EU-Entwicklungspolitik wird und einen größeren Anteil an der offiziellen Entwicklungshilfe erhält, die zur Verbesserung der Wasser- und Abwasserwirtschaft vorgesehen ist.
  13. Förderung öffentlich-öffentlicher Partnerschaften (Wasserversorger-Partnerschaften – Water Operator Partnerships) auf der Grundlage von Gemeinworks Prinzipien und von Solidarität zwischen den Wasserversorgern und Beschäftigten in unterschiedlichen Ländern.
  14. Gesetzliche Verankerung der Forderung, dass die Kontrolle über das Wasser und die Wasserressourcen in der öffentlichen Hand bleiben muss.
  15. Unterstützung der Wasserversorgungsunternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten sowie anderer Länder, die nicht genügend finanzielle Mittel haben, um auch für die ärmeren Bevölkerungsschichten den Zugang zu Wasser und eine sanitäre Grundversorgung zu gewährleisten
  16. Stärkung der Anreize für Wasserversorger, einen bestimmten Prozentsatz des Jahresumsatzes für Partnerschaften mit Wasserversorgern in Entwicklungsländern zu verwenden (wie dies in Frankreich und den Niederlanden bereits der Fall ist)
  17. Unterstützung des Aufbaus eines europäischen Benchmarking-Systems (d.h. eines Systems mit Vergleichsgrößen auf Grundlage von Kennziffern), um die Qualität der Wasserdienstleistungen zu verbessern.
  18. Erstellung eines Governance-Codes für Wasserversorger in der EU 27.

Quelle: http://www.right2water.eu/de/node/37

Offener Brief an alle Abgeordneten – Für ein Moratorium bei den Rückkaufsverhandlungen des Senats mit Veolia

Briefkopf

OFFENER BRIEF

Für ein Moratorium bei den Rückkaufsverhandlungen des Senats mit Veolia

Berlin, 22. August 2013

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

das Thema Rekommunalisierung ist auf der politischen Agenda angekommen.

Nach dem Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben will der Senat jetzt auch die Anteile von Veolia zurückkaufen. Als Berliner Wassertisch treten wir unverändert dafür ein, dass die Wasserbetriebe wieder in die öffentliche Hand zurückkehren. Aber nicht, bevor die noch offenen Gerichtsverfahren geklärt sind, denn diese werden noch erheblichen Einfluss auf die Modalitäten der Rekommunalisierung haben. Die aktuelle Rückkaufsumme ist viel zu hoch und entspricht den bis 2028 verfassungswidrigerweise für den Wasserkonzern garantierten Gewinnen. Deshalb fordern wir ein Moratorium der Rückkaufverhandlungen bis die Gerichtsentscheidungen vorliegen.

Wir appellieren daher an Ihr politisches Gewissen als Parlamentarier: Dieser Weg des Rückkaufs, den der Senat von Berlin jetzt einschlägt, ist falsch. Mit seiner unnötig hohen Rückkaufsumme schadet er den Interessen Berlins und denen seiner Bürgerinnen und Bürger. Was wir stattdessen benötigen, ist eine Nichtigerklärung der Wasserverträge und eine Rückabwicklung der Teilprivatisierung. Dieses Vertragswerk wäre niemals ohne die offenkundig verfassungswidrige Gewinngarantie zustande gekommen. Es wird deshalb auch keinen Bestand haben, sobald das Verfassungsgericht seine Verfassungswidrigkeit feststellt.

Als Abgeordnete treten Sie dafür ein, dass unser Rechtsstaat und unsere Demokratie ein hohes verteidigungswürdiges Gut sind. Seien Sie dann auch so konsequent und unterstützen Sie unsere Forderung nach einem Moratorium bei den Rückkaufsverhandlungen! Rechtsstaatliche Prozesse dürfen nicht durch das übereilte Schaffen von Fakten ausgehebelt werden. Wichtige politische Entscheidungen dürfen nicht nach Opportunitätsgesichtspunkten getroffen werden.

Die Verfahren
Der Rückkauf der Veolia-Anteile an den Wasserbetrieben darf nicht vollzogen werden, bevor folgende wichtige Entscheidungen oberster Gerichte ergangen sind: Dazu gehören die Klage der BWB gegen die Preissenkungsverfügung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, die Normenkontrollklage von Grünen und Piraten gegen die Unbestimmtheit bzw. Willkür im Berliner Betriebegesetz (bei der Festlegung wichtiger Zins-Kennzahlen für die Wasserpreiskalkulation) und die Organklage der Piratenfraktion, die sich gegen die Verletzung des Budgetrechts aller Berliner Abgeordneten durch eben diese oben erwähnte Gewinngarantie richtet.

Wie agiert Senator Nußbaum?
Finanzsenator Nußbaum beruft sich im Eckpunktepapier vom 12.06.2013 auf den Wunsch der Berlinerinnen und Berliner nach einer Rekommunalisierung der Wasserbetriebe. Wenn er aber diese Rekommunalisierung im Blitzverfahren durch einen überteuerten Rückkauf durchsetzen will, kann er den gleichermaßen erhobenen Wunsch der Berliner nach niedrigeren Wasserpreisen unmöglich erfüllen. Das stellt der Finanzsenator in seinem Papier auch unumwunden fest.

Wichtiger ist es ihm anscheinend, mit dem Rückkaufvertrag dem Wasserkonzern die bis zum Jahre 2028 verfassungswidrigerweise garantierten zukünftigen Gewinne vorzeitig in einer Summe auszuschütten. Dies ist nicht die Rekommunalisierung, für die sich 98,2 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in dem Volksentscheid UNSER WASSER ausgesprochen haben. Dies ist eine Verschärfung der Lobbyistenpolitik von 1999.

Nußbaums scheinbar alternativlose Rekommunalisierung durch Rückkauf ist aber keineswegs der einzige Weg zur Wiedererlangung des Einflusses des Landes auf die Wasserbetriebe. Der Senat selbst hätte schon längst die Erfüllung der Verträge unter Hinweis auf ihre Verfassungswidrigkeit verweigern können. Dann wäre es in einem Prozess zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Gewinngarantie und damit höchstwahrscheinlich zur Feststellung der Nichtigkeit der Verträge gekommen. Diesen alternativen und wegen einer dann möglichen Rückabwicklung der Verträge viel preisgünstigeren Weg zur Rekommunalisierung wollte der Senat aber nicht gehen. Ganz im Gegenteil: Noch Ende April wurde die Anzahl der vom Land zu bestimmenden Vorstände der Wasserbetriebe von zwei Vorständen auf einen Vorstand reduziert und damit Veolia praktisch die gesamte Steuerung der Wasserbetriebe übertragen.
Es ist offensichtlich, dass die Regierungskoalition nach wie vor den Interessen Veolias auf Kosten der Berliner Bürgerinnen und Bürger entgegenkommt.

Warum ist ein Moratorium der Rückkaufverhandlungen jetzt so wichtig?
Es gibt politisch im Prinzip zwei Möglichkeiten: Entweder man sagt, es sollen möglichst schnell Fakten geschaffen werden durch einen Rückkauf, der auch viel zu teuer sein darf. Hauptsache, die Diskussion um die Wasser-Privatisierung ist endlich vom Tisch und es fragt niemand mehr nach der Rolle der für die desaströse Privatisierung verantwortlichen Politiker. Oder man sagt, zuerst müssen die anstehenden Gerichtsentscheidungen abgewartet werden, um klarzustellen, unter welchen Umständen es in Berlin möglich ist, eine Privatisierung mit verfassungswidriger Gewinngarantie und einkalkuliertem Preismissbrauch bis zum jetzigen Zeitpunkt durchzuführen. Ein demokratischer Rechtsstaat muss solche Fälle von Amtsmissbrauch aufklären, um solche Verträge für die Zukunft zu verhindern.

Zudem verbessert jedes dieser Verfahren im Erfolgsfall die Verhandlungsposition des Senats, weil der Wert der Veolia-Anteile drastisch sinken würde. Wenn die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts vollumfänglich umgesetzt wird, werden die Einnahmen der Wasserbetriebe und der nach dem Ertragswertverfahren festzustellende Unternehmenswert der Wasserbetriebe erheblich sinken. Gleiches gilt, wenn über die Organklage die Verfassungswidrigkeit der Gewinngarantie festgestellt wird. Dann liegt mit der Rückabwicklung wegen Nichtigkeit der Verträge eine weitere, kostengünstigere Möglichkeit zur Rekommunalisierung vor. Auch dies wird die Verhandlungsposition des Senats stärken. Damit würde selbst ein Rückkauf viel günstiger ausfallen und es könnte damit sogar wieder Spielraum für sinkende Wasserpreise geschaffen werden.

Wir sind für die zweite Möglichkeit: Diese ist nicht nur klarer und demokratischer, sondern sorgt auch dafür, dass die Rolle der für die Wasserprivatisierung Verantwortlichen näher beleuchtet werden kann. Für die zweite Möglichkeit wird deshalb das Moratorium unbedingt gebraucht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Rebel
(Pressesprecher Berliner Wassertisch)


Moratorium – Pro und Contra

1)        Wir müssen die Wasserbetriebe schnellstmöglich rekommunalisieren, damit Veolia nicht weiter missbräuchlich überhöhte Preise bei den Berliner Bürgern erhebt.

Durch den Rückkauf bekommt der Konzern die verfassungswidrig garantierten Gewinne bis 2028 in einer Summe ausgezahlt – sogar ohne etwas dafür leisten zu müssen. Durch den überteuerten Rückkauf werden die Finanzen der Bürger nicht im Geringsten geschont.

2)        Wir müssen die Wasserbetriebe schnellstmöglich rekommunalisieren, bevor weitere Wasserwerke geschlossen, Investitionen auf die lange Bank geschoben werden, etc.

Der Senat verfügt bereits über 75 Prozent der Anteile an den Wasserbetrieben. Wenn er wollte, könnte er schon jetzt mehr Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen. Stattdessen räumt die Regierungskoalition Veolia sogar mehr Einfluss im Vorstand ein. Eine wirkliche Ausrichtung der Wasserbetriebe auf Bürgerinteressen ist erst zu erwarten, wenn die Bürger das Unternehmen besser kontrollieren können. Landesbesitz verringert zwar in der Regel privatisierungstypische Erscheinungen wie Preismissbrauch, Reduzierung von Investitionen etc.; sie ist allein aber keine Garantie für eine bürgernahe Unternehmensführung.

3)        Ein Moratorium wird die Steuerung des Wassergeschäfts auf Jahre blockieren.

Die Gerichte werden voraussichtlich innerhalb des nächsten Jahres entscheiden. Sollten die Urteile im Sinne der Bürger positiv ausfallen, wird der Rückkaufpreis erheblich günstiger sein. Von einer jahrelangen Blockade kann keine Rede sein. Auf die Geschäftsleitung der Wasserbetriebe kann das Land mit seinem 75 prozentigen Anteil bereits jetzt schon mehr Einfluss nehmen. Hier ist konsequente Oppositionsarbeit gefragt, damit das Land seine Einflussmöglichkeiten konsequent nutzt.

4)        Die Prüfung der Wasserverträge ist bereits ausreichend erfolgt.

Es hat noch keine ausreichende juristische Prüfung des Vertragswerks stattgefunden. Alle Oppositionsparteien haben im Abschlussbericht des Wasser-Sonderausschusses darauf hingewiesen, dass die Regierungsparteien eine effektive Untersuchung verhindert haben. Die Prüfung findet erst jetzt vor den Gerichten statt.

5)        Es ist unsicher, ob die Organklage zum Erfolg führen wird.

Veolia hat in dem Monat den Rückkauf angeboten, in dem die Piraten die Klageschrift durch Prof. Kirchberg eingereicht haben. Der Senat hat seine Stellungnahme zur Klageschrift bereits vorsichtshalber auf einen Termin hinter die Bundestagswahl verschoben. Offensichtlich wird die Klage ernst genommen. Im Sonderausschuss konnte die Senatsseite keinen Juristen aufbieten, der für die Verfassungsmäßigkeit der Gewinngarantie einstehen wollte.

6)        Selbst wenn die Organklage erfolgreich sein sollte, würde eine anschließende Rückabwicklung zu lange dauern.

Bei einer Rückabwicklung würde der Kaufpreis von 1999 für die BWB-Anteile mit den bis jetzt erzielten Gewinnen verrechnet werden. Da die Konzerne den Kaufpreis bereits wieder eingenommen haben, würden voraussichtlich keine Rückkaufkosten entstehen. Wie lange eine Rückabwicklung dauern würde, steht nicht fest. Rückabwicklungen kommen jedoch häufiger vor und dauern nicht ewig. In der Regel haben beide Parteien kein Interesse daran, allzu lange mit einer Rückabwicklung wegen rechtswidriger Verträge in den Schlagzeilen zu stehen.
Eine gewonnene Organklage würde jedoch auch in Rückkaufsverhandlungen zu neuen Perspektiven führen: Veolia würde wesentlich entgegenkommender sein, wenn der Konzern damit rechnen müsste, anderweitig mit Verlusten dazustehen.

Dieser Offene Brief als PDF

Möglichkeiten der Wahrung kommunaler Interessen und Spielräume in dem Verfahren der Konzessionsvergabe

Wie das Stuttgarter Wasserforum berichtet müssen Konzessionen für den Netzbetrieb zur Versorgung mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser nicht ausgeschrieben werden, wenn eine Kommune den Netzbetrieb auf einen 100 % kommunalen Betrieb übertragen will! Es genügt ein begründeter Gemeinderatsbeschluss nach der Bekanntgabe des Konzessionsendes. Hierzu existiert ein ausführliches Gutachten:

Gutachten Prof. Dr. Johannes Hellermann

Lehrstuhl Rechtswissenschaft, Universität Bielefeld, 2013
Inhouse für Strom-und Gaskonzessionen ist verfassungsgeschützt. zum Gutachten (PDF)