Wasserwirtschaftskonferenz Kühlungsborn. Privat oder kommunal?

Mv1
11.04.2014

Wasserwirtschaftskonferenz Kühlungsborn. Privat oder kommunal?
[Eine Veranstaltung, zu der wir sehr gerne gefahren wären.]

Bei der Wasserwirtschaftskonferenz im Ostseebad Kühlungsborn drehte sich alles um die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Zum größten Teil sind diese in öffentlicher Hand, aber private Betreiber hätten gern ein Stück des Kuchens. Die Hansestadt Rostock hat gerade entschieden, wieder auf das kommunale Modell umzustellen.

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Veranstaltet haben die Konferenz am 10. April 2014 die „Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V.“ und die „Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser Mecklenburg-Vorpommern (KOWA MV) e.V.“ Die Vorträge und Präsentationen sind downloadbar unter…

 

Campaign >right2water< is over, Lobby continues

Right2water
15.04.2014

Campaign >right2water< is over, Lobby continues.

On 19 March, the European Commission published its Communication in reply to our successful European Citizens’ Initiative (ECI). The Communication recalls the importance of the human right to water and sanitation and states the importance of water as a public good and fundamental value and that “water is not a commercial product”. While, this is not a policy change, it is a change in language about water.

Furthermore, the Commission refers to the Concessions directive from which, thanks to our ECI, water services were excluded. It also recognizes that the provision of water services is the responsibility of local authorities which are closest to citizens. This confirms the trend towards re-municipalisation across Europe. The Commission will encourage Member States to fulfil their obligations to realize the human right to water and sanitation for all inhabitants. We had hoped for something stronger than this recognition and encouragement. And, unfortunately, the Commission’s Communication makes no commitment to explicitly exclude water services from trade negotiations such as the Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP).

We do, however, welcome the Commission’s commitment to promote universal access to water and sanitation in its development policies and to promote public-public partnerships. This also reflects a change in language and a fundamental shift away from pro-privatization policies. These outcomes would not have been possible without the support of YOU and the nearly two million people that raised their voice to say: Water is a human right and a public good, NOT a commodity! Attached is the full response of the Commission.

We will keep track of the actions that the Commission plans to take and we know that our lobbying must continue, in the same way as we know that multinational enterprises will continue their lobbying to commercialise water. One of our recent initiatives was to ask candidates for presidency of the next Commission to make a commitment to the human right to water.

For the upcoming European elections we would like to encourage you to vote for a candidate that supports our ECI: Water is a human right and a public good!

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Fracking ist gefährlich für Mineralwasser

Berliner Zeitung
14.04.2014

„Bedrohung: Außerordentlich gefährlich für Mineralwasser“
Interview von Susanne Rost mit Stefan Seip (Geschäftsführer des Verbands Deutscher Mineralbrunnen)

Ein einziger Unfall beim Fracking kann einen Mineralbrunnen für immer verunreinigen, warnt Stefan Seip, Geschäftsführer des Verbands Deutscher Mineralbrunnen. Die Mineralwasser-Hersteller fordern deshalb ein Fracking-Verbot im Einzugsgebiet von Mineralquellen.

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Wie stehen die KandidatInnen für das Europa-Parlament zu TTIP?

Schicken Sie ihnen eine Nachricht und fordern Sie Ihre EU-KandidatInnen auf, Stellung zu beziehen!

TTIPcheckDas geplante transatlantische Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA – auch TTIP genannt (Transatlantic Trade and Investmentparnership) – droht unsere Gesetze im Umwelt- und Verbraucherschutz auszuhebeln. Am 25. Mai wählen wir ein neues Europa-Parlament, das über das Abkommen abstimmen muss.
Im Rahmen des TTIP-Checks befragen wir die Europawahl-KandidatInnen in Deutschland und Österreich zu ihrer Position zum geplanten Freihandelsabkommen – insbesondere zu wichtigen Aspekten des Umwelt- und Verbraucherschutzes.
Hier können Sie sich ein Bild von den KandidatInnen zur Europwahl machen! Hat ein Kandidat/ eine Kandidatin noch nicht zu TTIP Stellung genommen, können Sie ihm/ ihr ganz einfach mit zwei Klicks eine Email schicken und ihn/ sie auffordern, Stellung zu beziehen!

Energiewende. Der Kampf um die Stromnetze. Wird Heiligenhafen zu einem Musterfall?

Rathaus Heiligenhafen

Rathaus Heiligenhafen

(19. März 2014) Die Stadtwerke Heiligenhafen möchten ihr Stromversorgungsnetz rekommunalisieren. Die Eigentümerin und Betreiberin des Stromversorgungsnetzes – die Schleswig-Holstein Netz AG (eine E.ON-Tochter) – will sie jedoch nicht hergeben. Die Stadtwerke klagten dagegen durch mehrere Instanzen. Zuletzt hat jedoch der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Stadt Heiligenhafen die Stromkonzession nicht ohne Ausschreibung an ihren Eigenbetrieb vergeben darf. Am 19.3.2014 hat die Stadtvertretung Heiligenhafen den Beschluss gefasst, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Bis zum 7. April 2014 muss sie ihre Beschwerde einreichen. Der Berliner Wassertisch begrüßt diesen Schritt.

Zeitleiste Heiligenhafen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):


„Zum Sachverhalt: Die Schleswig-Holstein Netz AG ist Eigentümerin und Betreiberin des Stromversorgungsnetzes in der Stadt Heiligenhafen. Sie hatte einen zwanzigjährigen Wegenutzungsvertrag mit der Stadt Heiligenhafen, der ihr gestattete Stromversorgungsanlagen auf und unter den öffentlichen Wegen im Stadtgebiet zu betreiben. Als der Vertrag nach zwanzig Jahren auslief, schrieb die Stadt Heiligenhafen die Vergabe der Wegerechte neu aus. Die Schleswig-Holstein Netz AG und ein weiteres Unternehmen gaben Vertragsangebote ab. Die Stadt Heiligenhafen teilte im Anschluss mit, keinen der Bewerber nehmen zu wollen, sie beabsichtige vielmehr, eigene Stadtwerke zu gründen und diese das Stromverteilungsnetz betreiben zu lassen. Unter Berufung auf die Vorschrift des § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den alten Wegenutzungsvertrag verlangte die Stadt als neues Energieversorgungsunternehmen die Übertragung des Eigentums am örtlichen Stromversorgungsnetz gegen Erstattung des Ertragswerts. Die Stadt steht auf dem Standpunkt, dass sie völlig frei darüber habe entscheiden dürfen, welcher Partner fortan für die Energieversorgung zuständig sein solle.“ (http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/201220stromversorger.html)