Wasserbetriebe: Senat betreibt Rekommunalisierung im Interesse Veolias – nicht im Interesse Berlins – PRESSEMITTEILUNG VOM 07.08.2013

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat gestern mitgeteilt, dass man sich mit Veolia „auf wesentliche Elemente der Vertragsstruktur über den Rückkauf des Anteils von Veolia an den Berliner Wasserbetrieben geeinigt“ habe.

(Berlin, 7. August 2013) Finanzsenator Nußbaum und Staatssekretärin Sudhof waren zu diesem Zweck eigens nach Paris gereist. Laut einem von der taz veröffentlichten internen Eckpunktepapier des Finanzsenators hatte Veolia erst im April die Bereitschaft zum Komplettausstieg erklärt. Dies geschah offenbar erst nach dem Bekanntwerden der von der Piratenfraktion beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingereichten Organklage. Diese richtet sich gegen die Verletzung des Budgetrechts der Abgeordneten durch die berüchtigte Gewinngarantie in den Wasserverträgen.

Nachdem sich Veolia lange zierte, aus dem Berliner Wassergeschäft ganz auszusteigen, kann es nun nicht schnell genug gehen. Der Berliner Wassertisch wie auch der Fachabgeordnete der Piraten, Gerwald Claus-Brunner, fordern deshalb ein Verhandlungs-Moratorium, bis die Entscheidungen im Organstreitverfahren vor dem Berliner Verfassungsgericht und im Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Kartellamtsverfügung gefallen sind. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Es ist ein Skandal, dass kurz vor diesen gerichtlichen Entscheidungen mit einem Blitz-Vertrag Fakten geschaffen werden sollen. Beide Verfahren können erheblichen Einfluss auf einen möglichen Rückkaufpreis haben. Würde vom Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Gewinngarantie festgestellt, könnten die Verträge gegen die Interessen Veolias von Anfang an für nichtig erklärt werden.“

Sollte das Verfassungsgericht der Piratenklage Recht geben, wäre eine wesentlich kostengünstigere Rückabwicklung der Verträge möglich und die wahrscheinliche Bestätigung der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts hätte zur Folge, dass der Ertragswert der Berliner Wasserbetriebe erheblich niedriger angesetzt werden müsste. Der Wert des Veolia-Anteils würde dadurch in den Keller fallen. Der SPD/CDU-Senat aber verschwendet erneut das Geld der Berliner Bürger*innen, um die Diskussion über die verfassungswidrigen Grundlagen der Teilprivatisierung rasch zu beenden und so sein rechtswidriges Handeln zu vertuschen. Der Berliner Wassertisch fordert daher alle Berliner Abgeordneten auf, dem Blitzrückkauf nicht zuzustimmen, sondern auf einem Moratorium im Interesse Berlins und zur Bewahrung der Rechtsstaatlichkeit zu bestehen.

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Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Berliner Wassertisch hat nachgerechnet: Wasser-„Gangster“ RWE und VEOLIA erhöhten Preise teilweise um 80 Prozent und mehr! – PRESSEMITTEILUNG VOM 26.07.2013

Das Bundeskartellamt hat bereits festgestellt, dass die Berliner Bürger mittlerweile missbräuchlich überhöhte Preise in Höhe von 20–30 Prozent zahlen. Das war nicht immer so. Geschickt getarnt durch verschiedene Tarifänderungen waren die Preise erst seit der Teilprivatisierung durch RWE und VEOLIA so in die Höhe geschossen. Damit jede Bürgerin und jeder Bürger die persönliche Preiserhöhungs-Rate berechnen kann, stellt die Bürgerinitiative auf ihrer Webseite www.berliner-wassertisch.info einen Preiserhöhungs-Rechner als Berechnungswerkzeug zur Verfügung.

(Berlin, 26. Juli 2013) In einer Musterrechnung hatte der Berliner Wassertisch für ein normales Berliner Mietshaus eine Privatisierungsmaut von 35 Prozent festgestellt. Bei einzelnen Haushalten sind die Wasserpreise jedoch um 80 Prozent in die Höhe geschossen. Der Grund für diese unterschiedlichen Zahlen liegt darin, dass die Wasserkonzerne nicht nur das Wasser überteuert, sondern auch die Preisgestaltung zum Tarif-Dickicht umgebaut haben. Der Berliner Wassertisch hat daher ein Berechnungs-Werkzeug entwickelt, mit dem jeder Bürger mit einem Mausklick nachvollziehen kann, was ihn die Wasserprivatisierung gekostet hat. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Es ist nicht überraschend, dass die Konzerne zu vertuschen versuchen, in welchem Maße sie sich bei den Bürgern bedienen. Das ist nicht anders zu erwarten. Es ist jedoch ein Skandal, in welchem Maße SPD und CDU ihnen als Konzernlobbyisten erlauben, die Preise zu missbrauchen.“

Vor der Privatisierung gab es nur transparente Mengenpreise für den Kubikmeter Wasser. Doch dann wurde es unübersichtlich. Im Juli 2007 führten die Wasserbetriebe sogenannte Grundpreise ein, die nun zusätzlich zum Mengenpreis bezahlt werden müssen. Die Grundpreise wurden 2009 verdoppelt und 2010 noch einmal um 50 Prozent erhöht. Dadurch sind die Kosten besonders bei kleinen Wasser-Abnahmemengen stark gestiegen. Vor der Einführung der Grundpreise war es zudem relativ unwichtig, welche Zählergröße eingebaut war. Jetzt hängt aber ein wachsender Anteil des Wassergeldes von der Zählergröße ab. Größere Zähler bedeuten für die Wasserbetriebe höhere Einnahmen. Kein Wunder, dass sie z. B. mit abschreckenden Fragebögen Schwierigkeiten machen, wenn Hausbesitzer unnötig große Wasserzähler durch kleinere ersetzen lassen wollen.

Dazu Rainer Heinrich, stellvertretender Pressesprecher des Wassertischs: „Es ist sehr zu hoffen, dass das Berliner Verfassungsgericht im Rahmen der Organklage der Piratenfraktion die Verfassungswidrigkeit der Wasserverträge feststellt. Das Vertragswerk muss rückabgewickelt werden, damit der Weg für eine kostengünstige, transparente und bürgernahe Rekommunalisierung frei wird. Ein Rückkauf, der dem Wasserkonzern Veolia noch einmal eine dreistellige Millionensumme hinterherwirft, muss verhindert werden.“

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Berliner Wassertarif-Dickicht: Wasser-„Gangster“ VEOLIA und RWE erhöhten Preise teilweise um 80 Prozent und mehr

Wasserzaehler Die Wasserpreise sind durch die Teilprivatisierung von 1999 und den Preismissbrauch der Wasserkonzerne VEOLIA und RWE in die Höhe geschossen. Das Bundeskartellamt hat missbräuchlich überhöhte Preise von 20-30 % ermittelt. Auch Preissteiger­ungs­zahlen von 80 % sind bei einzelnen Haushalten keine Selten­heit. Wissen Sie, in welchem Maß SPD und CDU den Konzern­lobby­isten erlauben, sich bei Ihnen zu bedienen? Mit unserem Wassergeld-Rechner können Sie Ihre persönliche Preis­miss­brauchs-Rate hier einfach und schnell online berechnen. …weiterlesen

Politischer Bankrott: Senat versucht Energie-Volksentscheid ins Aus zu manövrieren – PRESSEMITTEILUNG VOM 16.07.2013

(Berlin, 16. Juli 2013) Heute hat der SPD/CDU-Senat den Termin für den Energie-Volksentscheid von der Bundestagswahl getrennt. Die Abstimmung findet nun sechs Wochen später am
3. November statt. Mehrkosten: 1,4 Mio. Euro.

Trotz deutlicher Proteste hat der SPD/CDU-Senat auf Vorschlag von Innensenator Henkel (CDU) entschieden: Berlinerinnen und Berliner müssen nach der Bundestagswahl ein zweites Mal zur Wahlurne gehen, wenn sie ihre demokratischen Bürgerrechte wahrnehmen wollen. Der Grund dafür ist offensichtlich: Der Senat hofft, dass der Volksentscheid am 25%-Quorum scheitert. Nach dem Abstimmungsgesetz müssen mindestens 25% der Berliner Wahlberechtigten zur Wahl gehen und mit Ja stimmen.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Wenn die Maschinerie der Meinungsmache stottert und die reale Gefahr besteht, dass die Bürger für die Interessen der Gemeinschaft anstatt für die Interessen großer Konzerne stimmen, dann sind die Sonntagsreden von SPD und CDU über Bürgerdemokratie keinen Pfifferling mehr wert. So etwas nennt man Arroganz der Macht.“

Stattdessen gibt der Senat viel Geld für die Behinderung der Bürgerdemokratie aus. Wenn es um die Durchsetzung eigener Macht geht, spielen Finanzen plötzlich keine Rolle mehr. 1,4 Mio. sind zwar „Peanuts“, verglichen mit den 1,4 Milliarden(!), die der Senat an die Wasserkonzerne RWE und Veolia gezahlt hat bzw. noch zahlen will, statt den Ausgang der Piraten-Verfassungsklage abzuwarten. Das politische Handlungsmuster aber ist dasselbe: Der Bürgerwille wird zugunsten von Konzernen systematisch missachtet. Sind es beim Wasser die Interessen von Veolia und RWE, die geschützt werden, so ist es bei der Energie der Atom- und Braunkohlekonzern Vattenfall.

Der für den Volksentscheid-Termin zuständige Senator Henkel bewies durch seine Entscheidung für einen Extra-Termin seinen grenzenlosen Opportunismus. Als 2009 über den Abstimmungs­termin für die Bürgerinitiative pro Reli debattiert wurde, setzte er sich – entsprechend der Linie der CDU – für die Zusammenlegung des Volksentscheids mit der Europawahl ein. Die SPD, die damals getrennte Termine wollte, attackierte er mit folgenden Worten: „Sie wollen eine möglichst niedrige Wahlbeteiligung, weil Sie die Meinung des Volkes fürchten.“ Die SPD ist aber keinen Deut besser: Der Beschluss des Landesvorstands, den Volksentscheid mit der Bundestagswahl zusammenzulegen, wurde heute von den SPD-Senatsmitgliedern schlicht ignoriert.

Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasservolksbegehrens: „Demokratische Prinzipien dürfen nicht zur Manövriermasse des Parteienstreits verkommen. Wenn solche Repräsentanten Krokodilstränen über den Politikverdruss in der Bevölkerung verlieren, sagen wir: Durch ihren Opportunismus führen sie genau diesen Politikverdruss erst herbei und fügen damit unserer Demokratie schweren Schaden zu.“

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Organklage im Nacken: Senat und Veolia drücken beim Rückkauf aufs Tempo – PRESSEMITTEILUNG VOM 5.07.2013

(Berlin, 5. Juli 2013) Wie gestern durch eine Veröffentlichung von Senatsunterlagen durch die taz bekannt wurde, soll der Rückkauf der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch das Land möglichst noch in diesem Jahr unter Dach und Fach gebracht werden.

Nach dem Senatsbeschluss zur „Rekommunalisierung der Berlinwasser Holding“ vom 25. Juni 2013 ist jetzt klar: Veolia will nur einem Rückkauf zustimmen, der sich am Rückkauf der RWE-Anteile vom Herbst 2012 orientiert. Obwohl im Gesetz für den Haushalt 2012/13 die erforderliche Bürgschaft fehlt, soll die Transaktion möglichst noch in diesem Jahr vollzogen werden. Es stünden bei Veolia im nächsten Jahr nicht mehr die bisherigen Verhandlungsführer zur Verfügung, mit denen bislang konstruktive Gespräche möglich gewesen seien, heißt es in der geleakten Senatsunterlage.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Ein Wechsel der Veolia-Verhandlungsdelegation ist beileibe nicht der Grund für das gewollte hohe Verhandlungstempo – der liegt ganz woanders: Senat und Veolia wollen mit dem schnellen Rückkauf Fakten schaffen, anstatt Gefahr zu laufen, bei einem Erfolg der Organklage mit nichtigen, weil verfassungswidrigen Verträgen konfrontiert zu sein, die rückabgewickelt werden müssten.“

Das Angebot, sich nun vollständig aus dem Berliner Wassergeschäft zurückzuziehen, machte Veolia kurz nach Bekanntwerden der Organklage der Piratenfraktion. Diese richtet sich gegen die Verletzung des Budgetrechts der Abgeordneten durch die berüchtigte Gewinngarantie in den Wasserverträgen und ist nun beim Verfassungsgericht Berlin anhängig.

Eine juristische Prüfung der Verträge birgt für den Wasserkonzern das Risiko, dass die Privatisierungsverträge von Anfang an für nichtig erklärt werden könnten. Dann würde eine Rückabwicklung notwendig, bei der unrechtmäßig erhaltene Gewinne mit der Rückkaufsumme zu verrechnen wären. Für den SPD/CDU-Senat bestünde die Gefahr, dass die mit der Teilprivatisierung verknüpften Machenschaften der beiden Parteien die öffentliche Diskussion bestimmen könnten. Kein Wunder, dass der Senat bei Gericht mit formalen Tricks auf Zeit spielt. Die vom Verfassungsgericht geforderte Stellungnahme zur Organklage hat er vorsichtshalber schon hinter den Termin für die Bundestagswahl legen lassen.

Dazu Rainer Heinrich: „Das geleakte Papier zeigt deutlich, dass der Senat vermeiden will, dass die verfassungswidrigen Grundlagen der Teilprivatisierung und sein Fehlverhalten gerichtlich aufge­deckt werden. Diese Verdunklungsstrategie will er sich von der Bevölkerung bezahlen lassen. Das ist ein Skandal.“

Der Berliner Wassertisch fordert deshalb: Die gerichtliche Überprüfung der von vielen Juristen als verfassungswidrig eingeschätzten Gewinngarantie muss bis zum Ende durchgeführt werden. Ein Moratorium der Rückkaufverhandlungen bis zum Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist daher dringend geboten.

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EU Bürgerinitiative (EBI) “Wasser ist ein Menschenrecht” erreicht fast 1,7 Mio. Unterschriften (Stand 04.07.2013)

Tabelle
Endspurt für die Unterschriftensammlung ist angesagt! Mit knapp 1,7 Millionen Unterschriften ist eine Menge erreicht. 12 Länder haben die notwendige Mindestanzahl (Quorum) an Unterschriften gesammelt. Es konnte tatsächlich erreicht werden, dass die Wasserwirtschaft aus der Konzessionsrichtlinie herausgenommen wurde. Es soll aber eine Revisionsklausel in die Richtlinie eingebaut werden, denn die Privatisierungsinteressen von Veolia & Co. bleiben bestehen. Diesen Bestrebungen muss dauerhaft ein Riegel vorgeschoben werden. Deshalb unbedingt WEITERSAMMELN. Weitere Ziele der Initiative – die Realisierung des Menschenrechts auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung – sind noch gar nicht behandelt. Deshalb dürfen wir Bürgerinnen und Bürger jetzt nicht nachlassen! Wir müssen versuchen, das Ziel von 2 Mio. Unterschriften zu erreichen oder besser noch zu übertreffen.
Der Countdown läuft. Die Zeit bis zum Ende der Sammlung am 9. Sept. 2013 für online-Unterschriften und bis zum 26. August 2013 auf Papier wollen wir nutzen! (Papierunterschriften bis zum 26. August senden an: ver.di-Bundesverwaltung, 10112 Berlin.