Shareholders‘ Agreement: Leistet der Senat aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung? – PRESSEMITTEILUNG VOM 26.02.2013

(Berlin, 26. Februar 2013) Aus dem geheimen Shareholders‘ Agreement der Berliner Wasserverträge geht hervor, dass die privaten Anteilseigner seit 2008 eine „atypische“ stille Beteiligung am Abwassergeschäft der Berliner Wasserbetriebe (BWB) besitzen. Anders als bei einer „typischen“ stillen Beteiligung hätten die Gewinne aus dieser Beteiligung seitdem aber versteuert werden müssen.

Bisher war in allen Veröffentlichungen zur 1999 erfolgten Teilpriva¬tisierung der BWB zu lesen, dass die privaten Anteilseigner aus Gründen der Steuerersparnis beim Betriebsteil Abwasser der BWB den Status einer sogenannten „typischen“ stillen Beteiligung besäßen. Bei einer „typischen“ stillen Beteiligung hat der stille Teilhaber keinen unternehmerischen Einfluss. Die Sichtung des geleakten Shareholders‘ Agreement durch den Berliner Wassertisch zeigt jedoch eindeutig, dass auch die stille Gesellschaft für den Betriebsteil Abwasser eine „atypische“ ist: „Under a silent participation agreement with Berliner Wasserbetriebe Anstalt des öffentlichen Rechts (hereinafter referred to as „BWB AöR“) Holding AG is granted two 49.9 % atypical silent participations in BWB AöR, i.e. one for the fresh water activity and one for the waste water activity (hereinafter referred to as „StG-Agreement II“)“

Diese Festlegung konnte nicht allein mit einer Vereinbarung zwischen den privaten Wasserkonzernen getroffen werden – um eine solche handelt es sich beim Shareholders‘ Agreement. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit existiert dazu eine geheime schriftliche Vereinbarung zwischen Senat und Investoren. Sollte sich dies bewahrheiten, hätte der Berliner Senat durch Geheimhaltung der Beteiligungsform mindestens seit 2008 aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Millionenhöhe geleistet.

Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Das Vorgehen des Senats ist ein Skandal. Zusätzlich zum fortgesetzten Preismissbrauch werden die Bürger durch den Ausfall von Steuereinnahmen in Millionenhöhe eine zweites Mal geschädigt.“

Hinzu kommt, dass von RWE kassierte illegale Steuerhinterziehungs-Gewinne möglicherweise nicht mehr zurückgefordert werden können. RWE wurde nämlich im Rückkaufvertrag von allen Ansprüchen, Schäden und Kosten in Zusammenhang mit dem Shareholders‘ Agreement freigestellt. Der Berliner Wassertisch hat anlässlich des RWE-Anteilsrückkaufs darauf hingewiesen, dass es sich um ein Millionengeschenk an den Wasserkonzern handelt.

Wir fordern: dieser Skandal muss durch einen Untersuchungsausschusses vollständig aufgeklärt werden! Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden!

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Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
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Angebot oder Finte – Was will Veolia? – PRESSEMITTEILUNG VOM 22.02.2013

(Berlin, 22. Februar 2013) Wie im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses bekannt wurde, will sich Veolia von 15 % seiner Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) trennen oder Berlin sogar ganz den Rücken kehren.

Angeblich hat Veolia dem Land Berlin angeboten, seine Beteiligung an den Berliner Wasserbetrieben von 25 % auf 10 % zu reduzieren. Gleichzeitig möchte der Konzern über neu auszuhandelnde Dienstleistungsverträge weiterhin im Management der Anstalt bleiben. Sollte das Land dieses Angebot ablehnen, werde man ganz aus der Berliner Wasserversorgung aussteigen.

Der Berliner Wassertisch sieht in Veolias Angebot keinen Fortschritt für die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe. Ganz im Gegenteil: Unter dem Druck der Öffentlichkeit sieht sich der Konzern zwar gezwungen, nachzugeben. In der Sache aber bewegt er sich keinen Zentimeter: Offensichtlich plant der Konzern die betriebliche Führung der Wasserbetriebe per Dienstleistungsvertrag zu behalten! Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Wir erwarten, dass der Senat endlich den Wählerwillen respektiert und die Wasserbetriebe vollständig rekommunalisiert.“

Weiter warnt der Berliner Wassertisch davor, dem Konzern, der vor allem durch seine Preismissbrauchspolitik Schlagzeilen machte, wie RWE einen überteuerten Abschiedspreis zu zahlen. Stattdessen muss der Senat endlich die erpresserischen Privatisierungsverträge, in denen sich der Konzern rechtswidriger Weise eine Gewinngarantie hat zusichern lassen, einseitig aufkündigen.

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Geleaktes Dokument wirft Frage auf: Kuscht der Senat vor dem Wasserkonzern Veolia? – PRESSEMITTEILUNG VOM 20.02.2013

UPDATE – (Berlin, 20. Februar 2013) Das bisher geheime Shareholders‘ Agreement liegt dem Berliner Wassertisch/Muskauer Straße nun als anonyme Zusendung vor. Es belegt, dass Veolia dem Land Berlin nicht den Zutritt zur Geschäftsführung verweigern darf. Warum also wehrt sich der Senat nicht?

Das geleakte Shareholders‘ Agreement ist wichtiger Bestandteil des vom  Abgeordnetenhaus am 25.10.2012 bestätigten Vertrags zum Rückkauf der RWE-Anteile. Auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde uns mitgeteilt, dass Miteigentümer Veolia dem Land Berlin den Beitritt zum Shareholders‘ Agreement verweigert. Im Widerspruch dazu steht im Schlussprotokoll des sogenannten „Rückkaufvertrages“, dass Veolia bereits unwiderruflich seine Zustimmung erteilt hat.

Eine erste Durchsicht des in englischer Juristensprache verfassten Shareholders‘ Agreement zeigt, dass nach dessen § 16 ein zusätzlicher Anteilseigner der RWE-Veolia-Beteiligungs­gesellschaft (RVB) – in diesem Fall also das Land Berlin – dem Shareholders‘ Agreement nicht nur beitreten muss, sondern ihm dieser Beitritt auch nicht verweigert werden darf.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Wir verstehen nicht, warum der Senat nichts gegen Veolias Veto unternimmt. Wird hier schon das geheime Heilmannsche Moratorium umgesetzt, das Veolia weiterhin die Geschäftsführung zusichert?

Der Berliner Wassertisch stellt erneut fest: Der Rückkaufvertrag ist durch die Verweigerung von Veolia nicht erfüllt! Es wurde über eine halbe Milliarde Euro an RWE verschenkt. Veolia hat weiterhin bei den Berliner Wasserbetrieben zu 100 % das Sagen, und nichts deutet darauf hin, dass der Senat dies zu ändern gedenkt.

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Offener Brief an alle Abgeordneten zur Weigerung Veolias, dem Land Berlin den Beitritt zum Shareholders‘ Agreement zu gestatten

Briefkopf

Berlin, 14. Februar 2013

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

OFFENER BRIEF

Veolia verweigert dem Land Berlin den Beitritt zum Shareholders‘ Agreement in der RVB
–  Antwort von SenFin auf einen IFG-Antrag des Berliner Wassertisches/Muskauer Straße

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

die folgende für uns überraschende Information möchten wir Ihnen nicht vorenthalten. Es geht um den Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben. Wir haben einen Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zur Veröffentlichung des bislang geheimen Shareholders‘ Agreement gestellt, das zum Rückkaufvertrag zwischen dem Land Berlin und RWE gehört. Der Eintritt des Landes in das Shareholders‘ Agreement ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass das Land bei Weiterbestehen der Konsortialverträge größeren Einfluss auf die betriebliche Führung der Wasserbetriebe erhalten kann.

In einem Bescheid des Finanzsenators wurde uns nun mitgeteilt, dass eine Veröffentlichung unter anderem deshalb nicht in Betracht kommt, weil Veolia dem Land Berlin (bzw. der Kaufgesell-schaft des Landes) den Beitritt in das Shareholders‘ Agreement verweigert. Aus dem Schluss­proto­­koll des Rückkaufvertrags ist zu entnehmen, dass die Festlegung des § 16 Shareholders‘ Agreement zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Closing Protokolls als unwiderrufliche Zustimmung seitens Veolia gewertet wurde. Dies scheint Veolia jetzt anders zu sehen.

Beachtenswert sind bei der Angelegenheit zwei Umstände:

  1. Im Schlussprotokoll steht, dass RWE für genau diesen Fall von jeglicher Haftung aus dem Shareholders‘ Agreement befreit ist.
  2. Der Justizsenator Heilmann hat in einem der Presse bekannt gewordenen geheimen Vorschlag für ein Moratorium dem Konzern Veolia die alleinige Geschäftsführung für den Fall des RWE-Anteilsrückkaufs durch das Land Berlin zumindest für die Dauer dieses einjährigen Moratoriums angeboten.

Unseres Erachtens liegt momentan eine Leistungsstörung des Rückkaufvertrages vor. Dieser dürfte derzeit „schwebend unwirksam“ sein.

Damit ist eine im Sinne des Käufers unerlässliche Gegenleistung nicht erbracht worden.

Durch diese Leistungsstörung hat der ohnehin überteuerte RWE-Anteil noch einmal erheblich an Wert verloren. Es stellt sich somit erneut die Frage, wofür das Land Berlin zu Lasten der Berliner Bürger eigentlich mehr als eine halbe Milliarde Euro bezahlt hat, wenn der Kauf des 50%igen RVB-Anteils bei der RVB den Einfluss des Landes bei den Wasserbetrieben in keiner Weise erhöht. So kann über die indirekt erworbenen 24,95 % Anteile an der Holding derzeit nicht erreicht werden, dass die öffentliche Bank einen dritten von vier Vorstandsposten bei der Holding und den Wasserbetrieben erhält.

Der Wassertisch/Muskauer Straße hat hierzu eine Pressemitteilung herausgebracht. Die Öffentlichkeit und Sie als Parlamentarier sind jedoch anscheinend nicht offiziell informiert worden. Wir denken, dass ein solches Verhalten in hohem Maße verantwortungslos ist und weiterer Aufklärung bedarf. Es muss zudem dringend geprüft werden, wer dafür verantwortlich ist, dass RWE für diesen Fall explizit von der Haftung ausgeschlossen worden ist. Hier sind gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wir möchten Sie daher bitten, angemessene Schritte zur Klärung des Sachverhalts einzuleiten und die Bürgerschaft und die Presse über den Vorgang zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Rebel

(Pressesprecher Berliner Wassertisch)

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Wasser ist kein Spekulationsobjekt! Das Wasser gehört allen!

AVAAZ – Bürgerpetition

Die Bürgerpetition kann hier unterschrieben werden

Weshalb dies wichtig ist
Die EU beabsichtigt, die Wasserversorgungen zu liberalisieren. Das heisst, dass das Wasser Spekulationsobjekt würde. Private Grosskonzerne hätten kein anderes Interesse, als möglichst viel Profit zu machen. Dadurch wird das Wasser für die Normalverbraucher teurer, um ein Vielfaches teurer, wie das Beispiel Portugal zeigt: dort gehen Menschen auf die Strasse und fordern wieder besseres und zahlbares Wasser.

Das Versprechen, das Wasser werde durch die Privatisierung billiger, hat sich nirgends bestätigt. In England hat man die bittere Erfahrung gemacht, dass die Wasser-Infrastruktur vollständig vernachlässigt und die Wasserqualität schlechter wurde. Die öffentliche Hand ist deshalb dran, mit einem grossen finanziellen Aufwand das Wasser-VerteilInetz und die Aufbereitungsanlagen wieder à jour zu bringen.

Das Wasser ist unser Lebenselement! Wir alle brauchen es dringend…es wäre wirklich das Dümmste, was wir tun könnten, wenn wir das Wasser dem „freien Markt“ überlassen würden.

Zu dieser Petition angeregt hat mich die Sendung im Monitor vom 13. Dezember 2012 im ARD : „Geheimoperation Wasser“ http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2012/1213/wasser.php5

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