Treffer: SPD und CDU versenken erstes Berliner Bürgergesetz – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.01.2013

(Berlin, 17. Januar 2013) Heute berät das Abgeordnetenhaus den Abschlussbericht des Sonderausschusses „Wasserverträge“. Im Wasser-Sonderausschuss sollten die Teilprivatisierungsverträge der Wasserbetriebe überprüft werden, die den Konzernen Veolia und RWE enorme Gewinnspannen durch missbräuchlich überhöhte Wasserpreise ermöglicht haben.

Mit dem Wasser-Volksentscheidsgesetz haben 98,2 Prozent der abstimmenden Berliner dem Parlament den Auftrag zur Prüfung der vermutlich verfassungswidrigen Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe gegeben. Angesichts der Tatsache, dass die desaströse Privatisierung 1999 mit der Mehrheit von SPD und CDU beschlossen wurde, war schon im Vorhinein kaum zu erwarten gewesen, dass sich die Koalitionsparteien bemühen würden, ihre alten Kungeleien aufzuklären. Deshalb war im Gesetz extra die Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen vorgesehen. Diese Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger haben SPD und CDU, trotz Protesten der Oppositionsparteien, des Berliner Wassertischs und der Vertrauensleute des Volksentscheids – rechtswidrigerweise – verhindert. Folglich hat der Wasser-Sonderausschuss mehr Fragen offen gelassen als geklärt. Deutlich ist lediglich geworden, dass die damals verantwortlichen Politiker von CDU und SPD in Zusammenarbeit mit den Lobbyisten der Konzerne RWE und Veolia (damals Vivendi) einen Vertrag entworfen haben, in dem ein Preismissbrauch von vorneherein einkalkuliert war. Mit der komplizierten Vertragskonstruktion und der Geheimhaltung sollten Parlament und Bevölkerung von Berlin bewusst hintergangen werden. Wolfgang Rebel, der Sprecher des Berliner Wassertischs erklärt dazu: „SPD und CDU verhalten sich demokratiegefährdend. Wer ein Volksentscheidsgesetz missachtet und demokratische Institutionen nur als Fassade benutzt, um alte und neue Kungeleien zugunsten der Konzernlobby zu verschleiern, erzeugt Politikverdrossenheit.“

Der Ankauf der RWE-Anteile ist unter Beibehaltung der verfassungswidrigen Gewinngarantie erfolgt. Die Vertragskonstruktion bleibt bestehen und es gibt nach wie vor Geheimdokumente! Zeitgleich mit den offiziellen Kaufverhandlungen haben Geheimverhandlungen des CDU-Senators Thomas Heilmann mit Veolia-Lobbyisten stattgefunden, nach denen dem Konzern – trotz des fortgesetzten Preismissbrauchs– die alleinige Geschäftsführung zugebilligt werden soll. Man sieht: Seit 1999 hat sich nichts geändert. Die Berliner Bevölkerung und auch die Demokratiewächter von der Presse müssen aufwachen und sich solchen Praktiken entgegenstellen. Die Verfassung wird nicht ohne Grund ausgehebelt.

Der Berliner Wassertisch verzichtet auf eine eigene ausführliche Stellungnahme zum Wasser-Sonderausschuss. Stattdessen lädt er Presse und Bürgerschaft zum gemeinsamen zivilgesellschaftlich-parlamentarischen Nachdenken über die Folgen der Privatisierungen für unsere Demokratie am 30. Januar um 19:30 Uhr in die Urania ein. Im Anschluss an Vorträge von zwei unabhängigen Sachverständigen zu den Gefahren von Privatisierungen für die Demokratie und zu privatisierten Monopolen werden die drei Vertreter der Oppositionsparteien mit dem Publikum und einem ehemaligen Verfassungsrichter diskutieren. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensmann des Volksentscheids UNSER WASSER: „Unser Wasser-Sonderausschuss in der Urania ist zwar kleiner als der im Abgeordnetenhaus. Dennoch gehe ich davon aus, dass er wesentlich konstruktiver und informativer sein wird!“

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 343 332
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Grundrechte am Werkstor abgeben – Gerwald Claus-Brunner – Pressemitteilung Piraten im Abgeordnetenhaus vom 20.12.2012

Um die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter in die Höhe zu treiben, schreckt der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe (BWB) anscheinend vor nichts zurück. Wie der Senat auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) antwortete, werden längerfristig erkrankte Beschäftigte der BWB neuerdings aufgefordert, schriftlich ihre Gesundheitsprognosen abzuliefern. Die Mitarbeiter werden unter Androhung einer personenbedingten Kündigung zur Herausgabe ihrer Krankenakten genötigt. Und dabei handelt es sich nicht um extreme Einzelfälle. Die Wasserbetriebe haben ein Formblatt erstellt, dass die Krankengeschichte der Betroffenen mehr als drei Kalenderjahre zurückverfolgt und ihnen nur eine 14-tägige Frist zur vollständigen Beantwortung einräumt. Die Antwort des Senats enthüllt die ganze Tragweite dieser Maßnahme und verniedlicht den Vorgang als “Optimierung der Personaleinsatzplanung”.

Dazu sagt Gerwald Claus-Brunner, für die Fraktion der PIRATEN im Berliner Abgeordnetenhaus:

„Das ist eine Frechheit! Seit dem 2. März diesen Jahres sind bereits 48 Beschäftigte der Wasserbetriebe angeschrieben worden. Angeblich wusste der Senat davon nichts und hat erst durch unsere Anfrage Kenntnis von der Angelegenheit erhalten. Hier werden Mitarbeiter wie Roboter behandelt und dazu genötigt ihren Hausarzt von der gesetzlich verankerten Schweigepflicht zu entbinden. Mit dieser Vorgehensweise verletzt der Aufsichtsrat seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern und versucht seine Grundrechte massiv einzuschränken.

Das ist eine Hire-and-Fire-Mentalität, die einem landeseigenen Betrieb nicht geziemt und gut qualifizierte Mitarbeiter nicht gerade motiviert sich mit dem Betrieb zu identifizieren. Wir fordern, dieses Verfahren unverzüglich einzustellen und bereits ausgesprochene Kündigungen zurückzunehmen. Auch Mitarbeiter mit Handicap können adäquat eingesetzt werden.”

Link zum Dokument:
https://www.piratenfraktion-berlin.de/wp-content/uploads/2012/12/Gesundheitsprognose.odt

Ist die private Bereitstellung von öffentlichen Dienstleistungen preisgünstiger als die öffentliche?

Eine Studie der Universität von Barcelona hat im Jahr 2010 herausgefunden, dass die Privatisierung von Müllbeseitigung und Wasserversorgung nicht zu niedrigeren Kosten führt.

Diese Studie ist eine Meta-Studie in englischer Sprache, die ihrerseits alle verfügbaren Studien zu diesem Thema zur Grundlage hat. Hier die Zusammenfassung (inoffizielle Übersetzung des Abstract):

Uni BarcelonaBei der Privatisierung kommunaler Dienstleistungen wird davon ausgegangen, dass dies zu Kosteneinsparungen führt, aber die empirische Evidenz für diese Annahme ist auf der ganzen Welt uneinheitlich. Wir führen eine Meta-Regressionsanalyse aller ökonometrischen Studien durch, die sich mit der Privatisierung der Wasserversorgung und der Müllentsorgung befassen, finden aber keine systematische Unterstützung für die These geringerer Kosten bei privater Produktion. Unterschiede in den Ergebnissen der Studien werden durch Unterschiede im Zeitraum der Analysen-, Dienstleistungs-Eigenschaften und im politischen Umfeld erläutert. Wir finden keinen echten empirischen Effekt von  Kosteneinsparungen, der sich aus einer privaten Produktion ergibt. Die Ergebnisse legen nahe, dass – um Kosteneinsparungen zu gewährleisten – mehr Aufmerksamkeit auf die spezifischen Kosten der Dienstleistungen gerichtet werden muss, dass die Transaktionskosten einbezogen werden müssen und das politische Umfeld den Wettbewerb stimulieren muss, anstatt die Aufmerksamkeit auf die Debatte über öffentliche versus private Erbringung dieser Dienstleistungen zu richten. © 2010 by the Association for Public Policy Analysis and Management.

Quelle: http://www.ub.edu/graap/JPAM_BFW.pdf

Zum Ende des Sonderausschusses Wasserverträge: Prüfauftrag des Volksgesetzes wurde verfehlt! – PRESSEMITTEILUNG VOM 14.12.2012

(Berlin, 14. Dezember 2012) Oppositionsparteien lehnen den Abschlussbericht der Großen Koalition geschlossen ab. Wassertisch hält den Sonderausschuss für gescheitert.

Heute fand im Abgeordnetenhaus die letzte Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge statt. Thema war der von der großen Koalition verfasste Entwurf des Abschlussberichts. Während der Vorsitzende Jupe (CDU) behauptete, die Arbeit des Sonderausschusses sei erfolgreich gewesen, gingen die Oppositionsparteien mit der Regierungskoalition hart ins Gericht. So sei das vom Volksgesetz vorgegebene Ziel des Ausschusses, in einer öffentlichen Aussprache die Wasserverträge eingehend durch unabhängige Sachverständige auf Rechtsverstöße untersuchen zu lassen, nicht umgesetzt worden.

Heidi Kosche (GRÜNE) kritisierte, dass der Ausschuss der Forderung des Volksgesetzes nach öffentlicher Aussprache nicht angemessen nachgekommen sei. Es gab keine öffentliche Übertragung der Sitzungen. Die Regierungskoalition verweigerte der aktiven Bürgergesellschaft das Rede- und Fragerecht. Das für die Gültigkeit der Verträge zentrale Thema „Budgetrecht der Abgeordneten“ wurde im Ausschuss überhaupt nicht behandelt. Im Abschlussbericht fehlt jeder Hinweis darauf. Ironisch bemerkte Klaus Lederer (LINKE), den Verfassern des Berichtes sei es vorzüglich gelungen, den Eindruck zu erwecken, es hätte über die behandelten Sachfragen vertiefte Diskussionen gegeben. Dabei sei für die Hinzuziehung externen Sach-verstands kein Cent ausgegeben worden. Wissenschaftliche Fachliteratur sei nicht hinzugezogen worden. Die Regierungskoalition im Ausschuss habe ohne Plan agiert und sich mit ihrer Verhinderungsstrategie hinter der Geschäftsordnung verschanzt. Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) kritisierte, dass der Berichts-entwurf der Öffentlichkeit vorenthalten wird. Auch wären ausgefallene Ausschusstermine nicht nachgeholt und damit bewusst die Zeit für inhaltliche Debatten verkürzt worden. Geschlossen lehnten die Oppositions-parteien den Abschlussbericht ab. Bis Ende des Jahres werden sie eigene Minderheitsberichte vorlegen.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Wir schließen uns der Kritik der Oppositionsparteien voll und ganz an und begrüßen ihre gemeinsame Ablehnung des Abschlussberichtes. SPD und CDU haben ihr Mandat dazu missbraucht, den 666.000 Befürwortern des Volksentscheids vorzugaukeln, im Ausschuss fände tatsächlich eine Prüfung der Verträge statt. Es wurden zwar einige Experten angehört, aber die Regierungskoalition zog keinerlei Konsequenzen aus den Beiträgen. Eine tiefergehende Diskussion zu kontroversen juristischen und politischen Fragen machten SPD und CDU durch einseitige Festlegungen der Tagesordnung praktisch unmöglich. Der »Abschlussbericht« ignoriert aber diese Tatsache und erklärt die Mehrheitsmeinung der Regierungskoalition zur absoluten Wahrheit.“

Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens: „Um die direkte Demokratie in der parlamentari-schen Arbeit zu verankern, fordern wir eine Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses. Es müssen zumindest die Vertrauenspersonen eines Volksbegehrens in Ausschüssen Rede- und Fragerecht bekommen. Der Sonderausschuss ist gescheitert. Nun müssen wir uns nach anderen Mitteln umsehen, die skandalösen Wasserverträge vor ein Gericht zu bringen. Erst wenn die Wasserbetriebe wieder 100%ig in öffentlicher Hand sind, werden wir Ruhe geben.“

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Sonderausschuss Wasserverträge ist gescheitert – Pressemitteilung der Oppositionsfraktionen vom 14.12.2012

Gemeinsame Bewertung des Sonderausschusses »Wasserverträge« durch die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Die Fraktion DIE LINKE und die Piratenfraktion anlässlich der letzten Sitzung:

Im Ergebnis des Wasservolksbegehrens hat im Berliner Abgeordnetenhaus im Januar 2012 der Sonderausschuss »Wasserverträge« seine Arbeit aufgenommen. Auftrag war die »öffentlichen Prüfung […] der Verträge« der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Wir müssen heute feststellen: Der Sonderausschuss hat seine Zielsetzung nicht erreicht. Er konnte die Prüfung aller wesentlichen Komplexe nie in juristisch notwendiger Tiefe verfolgen, weil die Fraktionen der SPD und CDU eine umfassende Prüfung nicht zugelassen haben.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Die Fraktion DIE LINKE und die Piratenfraktion sehen deshalb die Arbeit des Sonderausschusses als gescheitert an. Dieses Scheitern ist außerordentlich zu bedauern und lässt sich wie folgt erklären:

1. Aussitzen, Abblocken, Themawechsel durch die Koalitions-Fraktionen
Die Fraktionen von SPD und CDU haben von Anbeginn Desinteresse an der Ausschussarbeit demonstriert. Anträge der Oppositionsfraktionen, die eine Vertiefung der jeweiligen Fragestellungen erlaubt hätten, wurden abgeblockt, Verhandlungsgegenstände vertagt und ausgesessen. Eine Prüfung der Teilprivatisierungsverträge bzw. -gesetze wurde nur im Ansatz verfolgt. Stattdessen begann die Koalition, den Fokus auf den Rückkauf der RWE-Anteile zu richten und behauptete, durch diesen Rückkauf würden die Ansprüche des Wassertisch-Gesetzes erfüllt.

2. Vollständige Ignoranz seitens des Senats
An keiner der insgesamt 16 Ausschusssitzungen hat eine Senatorin oder ein Senator teilgenommen, obwohl darum – sowohl mündlich als auch schriftlich – mehrfach von den Oppositionsfraktionen gebeten wurde. Auch wenn anzuerkennen ist, dass sich eine Senatorin oder ein Senator auf Staatssekretärsebene vertreten lassen kann, bleibt es bezeichnend, dass eine solche Vertretung im Sonderausschuss Wasserverträge zu jeder einzelnen Sitzung gewählt wurde. Dass weder eine der Wirtschaftssenatorinnen noch der Finanzsenator jemals an einer Ausschusssitzung teilgenommen haben, zeigt das mangelnde Interesse des Senats, an einer Umsetzung des durch Volksabstimmung beschlossenen Offenlegungsgesetzes mitzuwirken.

3. Keine Mittel für weitergehende Expertise
Es ist erstaunlich, dass die SPD- und CDU-Fraktionen die komplexen verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Fragestellungen ohne weitere Expertise glauben beurteilen zu können. Die von der Opposition beantragten Gutachten zu einer möglichen Verletzung des Demokratieprinzips lehnte die große Koalition mit ihrer Ausschussmehrheit ohne plausible Begründung ein ums andere Mal ab. Insgesamt wurden drei Vertrauenspersonen der Trägerin des Volksbegehrens sowie weitere Sachverständige in öffentlichen Sitzungen angehört. Aus den von den Anzuhörenden aufgeworfenen Fragestellungen folgte systematisch nichts. Dies lag auch daran, dass der Ausschuss von Anbeginn unzureichend ausgestattet war.

4. Rückkauf der RWE-Anteile ändert nichts
Durch die von der großen Koalition im Jahr 1999 beschlossene Teilprivatisierung wurde eine Raub- und Beutegemeinschaft von privaten Investoren und dem Land Berlin vereinbart. Sie geht zu Lasten der Berliner Wasserkunden und wurde oft und lautstark kritisiert und gerichtlich beklagt. Die öffentliche Empörung über die Teilprivatisierung und die vereinbarten Gewinngarantien kulminierte in der erfolgreichen Volksabstimmung. Unzweifelhaft war die Intention des Wassertisch-Gesetzes und der abstimmenden Bevölkerung darauf gerichtet, die Nachteile der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe nicht weiter zu ertragen. Dazu hätten die Verträge der Teilprivatisierung aufgelöst werden müssen.

Die SPD- und CDU-Fraktionen waren und sind offensichtlich nicht gewillt, die Raub- und Beutegemeinschaft aufzukündigen. Stattdessen wurden die Anteile eines der privaten Investoren übernommen, um das Land weiter im bestehenden Vertragsgefüge zu belassen. Gerade vor dem Hintergrund der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts muss die politische Entscheidung von SPD und CDU als Entscheidung gegen die Interessen der Berlinerinnen und Berliner angesehen werden.

Heidi Kosche, Klaus Lederer, Gerwald Brunner

Wassertisch fordert: Kein Wassergeld unter Vorbehalt – Kartellamtsverfügung muss vollständig umgesetzt werden

ZUM NIKOLAUS EIN WENIG WASSERGELD ZURÜCK
Kommentar des Berliner Wassertischs

(Berlin, den 6. Dezember 2012) Nachrichtenagenturen haben heute berichtet, dass die Wasserbetriebe unter Vorbehalt(!) den Berliner Wasserkunden eine Rückzahlung von durchschnittlich 13,50 Euro gewähren wollen. Das ist mit knapp 15 % deutlich weniger, als die Kartellamtsverfügung für das Jahr 2012 verlangt, nämlich 18 %. Der Vorsitzende der 8. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts, Dr. Engelsing, teilte in einer öffentlichen Veranstaltung in der TU-Berlin am 28. November mit, dass die Preissenkungsverfügung des Kartellamts im Januar 2013 in Kraft tritt und zwar unabhängig von der noch laufenden Klage der Berliner Wasserbetriebe.
Der Berliner Senat muss also in jedem Fall die Trinkwasserpreise senken und zwar in der vom Kartellamt verfügten Höhe. Der Senat handelt also nicht freiwillig im Interesse der Berlinerinnen und Berliner, wie er sich den Anschein gibt.

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