Wasserbetriebe: Rückkauf ohne Plenumsdebatte der Abgeordneten? – PRESSEMITTEILUNG VOM 23.08.2012

(Berlin, 23.08.2012) Die Abgeordneten des Plenums sollen mit einer Tischvorlage abgespeist werden. Eine Debatte über den Rückkaufvertrag ist nur im Haushaltsausschuss geplant. Bleiben so die Rechte aller Abgeordneten hinreichend gewahrt?

Wie jetzt bekannt wurde, soll der Rückkauf der RWE-Anteile der Berliner Wasserbetriebe bereits am 30. August ohne Debatte vom Plenum des Abgeordnetenhauses abgesegnet werden. Die Verabschiedung noch im August sei notwendig, um Steuergelder zu sparen.
Der Berliner Wassertisch weist diese Begründung als vorgeschoben zurück. Im Vertrag ist zwar festgelegt, dass das Land Berlin zusätzlich zum Kaufpreis von 618 Mio. Euro vom 01.01.2012 an bis zum Vollzugstag fiktive Zinsen an RWE bezahlen muss, dafür spart das Land im Gegenzug aber bis dahin auch die Finanzierungskosten. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Hier werden die Abgeordneten genötigt, einem hochkomplexen Rückkaufvertrag ohne gründliche Überprüfung übereilt zuzustimmen. Es ist nicht zu fassen: Ein überteuerter Rückkaufpreis soll unter dem Vorwand der Kostenersparnis unter Vermeidung einer öffentlichen Debatte vom Parlament durchgewunken werden.“
Der Rückkaufvertrag wurde am 18. Juli 2012 – also mitten in den Parlamentsferien – im Internet veröffentlicht. Der Kaufpreis 618 Mio. EUR wird vom Wassertisch, der sich ja von Anfang an für eine kostengünstige Rekommunalisierung der Wasserbetriebe eingesetzt hat, angesichts der Preissenkungsverfügung des Kartellamtes als viel zu hoch kritisiert. Der Vertragstext verweist außerdem auf mehrere Dokumente wie das „Shareholders‘ Agreement“, die weiter geheim sind. Auch die Behauptung des Senats, wonach die Öffentliche Hand nach einem Teilrückkauf mehr Einflussmöglichkeiten in den Wasserbetrieben habe, darf bezweifelt werden. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Nach dem Einstieg des Landes Berlin in die RVB-GmbH ergibt sich eine Patt-Situation, da das Land Berlin und Veolia dann jeweils 50 % besitzen. Daraus werden sich zwangsläufig Verhandlungen ergeben müssen, um die Macht- und Beherrschungsverhältnisse über die Berlinwasser-Holding neu zu justieren.“
Der Wassertisch fordert daher: Die noch nicht veröffentlichten Teile des Rückkaufvertrages müssen offengelegt werden! Die Parlamentarier müssen genügend Zeit haben, sich mit dem Vertrag gründlich auseinanderzusetzen! Es darf nicht ein erneutes „Durchwinken“ wie bei der Teilprivatisierung 1999 geben! Der Sonderausschuss „Wasserverträge“ darf nicht zulassen, dass die nach dem Volksgesetz erforderliche Prüfung der „alten“, aber weiter bestehenden Konsortialverträge als „Schnee von gestern“ unterlassen wird!
Der Sonderausschuss tagt wieder öffentlich am Freitag, den 24. August um 12:00 Uhr im Saal 311 des Abgeordnetenhauses. Der Einfluss des Rückkaufvertrages auf die Agenda des Sonderausschusses steht auf der Tagesordnung. Personalausweis nicht vergessen.

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
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Rainer Heinrich Telefon: 030 / 343 332
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Interview des Berliner Wassertischs mit Prof. Markus C. Kerber

Der Berliner Wassertisch befragte den Berliner Rechtsprofessor Dr. Markus C. Kerber zur Auflösung seines Mandats im Kartellamtsverfahren, zu Möglichkeiten der Rückabwicklung, der Rekommunalisierung und zum geplanten Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe.

Interview des Berliner Wassertischs mit Prof. Markus C. Kerber
Fragen: Rainer Heinrich, stellvertretender Pressesprecher des Berliner Wassertischs

Berliner Wassertisch:
Konsortialverträge sind bekanntlich von unterschiedlicher Qualität. Die Berliner Teilprivatisierung wird allgemein als misslungen bezeichnet. Das Berliner Modell ist sonst nirgendwo nachgeahmt worden. Der Berliner Wassertisch hat auf einem Tableau unterschiedliche Klagewege skizziert. Wie beurteilen Sie die Aussichten auf eine juristische Anfechtung dieser Verträge – unabhängig von den zu erwartenden Folgen? Sehen Sie noch weitere Möglichkeiten?

Prof. Kerber:
Es besteht für mich kein Anlass, über die vom Berliner Wassertisch erwogenen und vorgeschlagenen juristischen Verfahren zu urteilen, die eine Revision der Konsortialverträge ermöglichen. Das Land Berlin praktiziert zusammen mit den privaten Gesellschaftern diese Konsortialverträge und weiß selbst um ihre Unvorteilhaftigkeit. Es nützt aber nichts, den Versuch zu machen, die Verträge ex tunc für nichtig zu erklären, sondern es ist unter den Geboten der Realpolitik sinnvoller, das Kartellverfahren, das bislang sehr erfolgreich war zu nutzen, um sich unter Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage von den Konsortialverträgen zu befreien.

Berliner Wassertisch:
Sie haben die Wasserverträge kürzlich in Übereinstimmung mit der allgemeinen Kritik als „außerordentlich unvorteilhaft“ für das Land Berlin bezeichnet. Worin bestehen die Nachteile für das Land Berlin?

Prof. Kerber:
Die wesentlichen Nachteile des Landes Berlin liegen im Verlust der preisregulatorischen Hoheit. Trink- und Abwasserpreise sind nicht umsonst Gegenstand einer landespreisrechtlichen Regulierung. Werden diese durch das Land geändert, muss das Land die finanziellen Folgen gegenüber den privaten Gesellschaftern tragen. Wer das unterschrieben hat, wollte das Land zum finanziellen Selbstmord treiben. Ein Verfahren gem. § 266 StGB und Art. 91 VvB bietet sich an.

Berliner Wassertisch:
Wie ist es Ihrer Meinung nach zu erklären, dass diese Nachteile den professionell beratenen Vertretern des Landes Berlin entgangen sind?

Prof. Kerber:
Ich kann nur annehmen, dass es keine professionellen Berater gegeben hat. Anderenfalls hätten sie das Land aufgeklärt oder das Land hätte mangels einer entsprechenden Aufklärung Schadensersatzklage gegen sie erhoben.

Berliner Wassertisch:
Der damalige Wirtschaftssenator Wolf hat Sie damit beauftragt, das Bundeskartellamt in die Überprüfung der Wasserpreise einzuschalten. Nun hat seine Nachfolgerin Wirtschaftssenatorin Frau von Obernitz Sie von Ihren Aufgaben freigestellt. In einem Interview hat sie dazu gesagt, dass sie als Wirtschaftssenatorin keinen Anwalt verpflichten könne, der juristisch eine Position aufbereitet, die sie als Aufsichtsratsvorsitzende der Berliner Wasserbetriebe nicht vertreten kann. Wie kommt sie zu diesem Schluss, und wie sind Sie und Herr Wolf damals mit diesem Interessenkonflikt umgegangen?

Prof. Kerber:
Die Äußerungen von Frau von Obernitz sind nicht nur in der Wasserangelegenheit sondern ganz allgemein von intellektueller Konfusion gekennzeichnet. Daher ersparen Sie mir bitte, darauf im Einzelnen einzugehen. Es gibt im Übrigen keinen Konflikt der Tätigkeit im Aufsichtsrat der BWB und der Führung eines Kartellverfahrens. Das kartellrechtliche Preismissbrauchsverfahren gegen die BWB hat eine vermeintliche Ordnungswidrigkeit zum Gegenstand. Es fällt in die Pflicht des BWB-Aufsichtsratsvorsitzenden dafür zu sorgen, dass unter seiner Präsidentschaft das Unternehmen keine Ordnungswidrigkeiten begeht. Insofern ist das Gerede vom angeblichen Spannungsverhältnis zwischen Kartellverfahren und Pflichten des Aufsichtsratsvorsitzes eben doch nur Gerede.

Berliner Wassertisch:
Wie schätzen Sie angesichts Ihrer erzwungenen Demission durch Wirtschaftssenatorin von Obernitz die Beteuerungen des Senats ein, dass er bemüht ist, die Wasserpreise zu senken?

Prof. Kerber:
Darf ich bitte richtigstellen: Ich habe das Mandatsverhältnis durch Schreiben an Frau von Obernitz aufgelöst, nachdem ich bereits im Dezember letzten Jahres den Eindruck gewonnen hatte, dass die Wirtschaftssenatorin an diesem Verfahren nicht nur kein Interesse hatte, sondern sie darum bemüht war, sich mit den Privatgesellschaftern ins Benehmen zu setzen.

Berliner Wassertisch:
Der Senat hat einen Rückkaufvertrag mit dem BWB-Anteilseigner RWE unterzeichnet. Die Rückkaufsumme liegt unterhalb des ehemaligen Kaufpreises. Warum halten Sie den Kaufpreis immer noch für zu hoch?

Prof. Kerber:
Angesichts des schwebenden Kartellverfahrens und damit der Preissenkungsverfügung ist davon auszugehen, dass der Unternehmenswert für den RWE-Anteil an BWB noch sinken wird. Warum Finanzsenator Dr. Nussbaum in dieser Situation hastig bemüht ist, RWE einen relativ hohen Kaufpreis zu zahlen, lässt sich überhaupt nicht nachvollziehen.

Berliner Wassertisch:
Wissen Sie, wie der Rückkaufpreis kalkuliert wurde?

Prof. Kerber:
Nein.

Berliner Wassertisch:
Senator Nussbaum bezahlt RWE offensichtlich mehr Geld als nötig. Bestehen hier möglicherweise Parallelen zum Rückkauf der EnBW durch den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Mappus, gegen den nun wegen des Verdachts der Veruntreuung öffentlicher Gelder ermittelt wird?

Prof. Kerber:
Parallelen zum Mappus-Fall liegen auf der Hand. Auch für Senator Nussbaum gilt § 266 StGB, d. h. eine Vermögensbetreuungspflicht. Er ist dazu verpflichtet, Sorge zu tragen, dass Haushaltsmittel nicht für den überpreisigen Erwerb von Anteilen verwandt werden.

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Kommentar zum Beschluss BWB/Bundeskartellamt des OVG Münster v. 6. Juli 2012 (AZ 16 E 1096/11)

Berliner Wassertisch
17.07.2012

Kommentar zum Beschluss des OVG Münster v. 6. Juli 2012 (AZ 16 E 1096/11)
von Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens und stellvertretendem Sprecher des Berliner Wassertischs

Es handelt sich hierbei nicht nur um eine Entscheidung zur gerichtlichen Zuständigkeitsfrage, wie es in der PM der BWB steht. Vielmehr geht es um die Richtigstellung, dass es sich in Berlin um ganz „normale“ private Preise handelt. Es sei der Kartellsenat des OLG Düsseldorf zuständig. Hier stützt allerdings die jüngste Rechtsprechung des BGH das Wasserpreisvergleichsverfahren von vergleichbaren relevanten Märkten (Fall Wetzlar), so dass mit einer Zurückweisung der Beschwerde der BWB zu rechnen ist.

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Senat verschleudert Millionen bei Rückkauf der Wasserbetriebe – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.07.2012

(Berlin, 17. Juli 2012) Nach Presseberichten wird der Berliner Senat heute den Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben für rund 650 Millionen Euro beschließen.

Die ersten Gerüchte, dass der Wasserkonzern RWE Aqua seine Unternehmensanteile verkaufen möchte, wurden schon kurz nach dem erfolgreichen Wasservolksentscheid bekannt, mit dem die Berliner Bevölkerung mit einer Mehrheit von 98,2% der abgegebenen Stimmen die Offenlegung der damaligen Geheimverträge der Wasserprivatisierung gesetzlich beschlossen hatte. Nun ist es soweit. Der Senat beschließt heute, die Anteile für rund 650 Millionen Euro zurückzukaufen. Obwohl der Rückkaufpreis damit unter dem Einstiegspreis liegt, ist es kein gutes Geschäft. Inzwischen hat das Bundeskartellamt aufgedeckt, dass das Unternehmen unter der betrieblichen Führung der privaten Konzerne Veolia und RWE seine hohen Gewinne nur durch einen deftigen Preismissbrauch „erwirtschaften“ konnte. Das Bundeskartellamt hat daraufhin eine Preissenkungsverfügung erlassen. Trotz verschiedener Klagen der BWB gegen diese Verfügung ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis sie wirksam wird [vgl. dazu Kommentar v. Rainer Heinrich]. Es ist auch kein Geheimnis, dass die angestrebten Unternehmenserträge danach in den Keller gehen werden. Ohne die Aussicht auf die Erträge aus den missbräuchlich überhöhten Preisen sind die Unternehmensanteile jedoch erheblich weniger wert als dies gegenwärtig der Fall ist – wie schon von verschiedener Seite angemerkt worden ist. Gerade vor dem Hintergrund der Veruntreuungsvorwürfe gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Stefan Mappus, im Fall des Rückkaufs der EnBW, fordert Rainer Heinrich, stellvertretender Sprecher des Berliner Wassertischs eine Überprüfung des Kaufpreises: „ Die Höhe des Rückkaufpreises ist nach unserem Wissensstand ein Skandal. Wir fordern eine Offenlegung der Unternehmenswertberechnung. Der Kaufpreis muss berücksichtigen, dass die Ertragsaussichten der Wasserbetriebe durch die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts wegen des jahrelangen Preismissbrauchs extrem sinken werden.“

Zudem steht der Übereifer des Landes bei dem Abschluss des Rückkaufes in krassem Gegensatz zur Verschleppungstaktik der Senatsparteien im Sonderausschuss „Wasserverträge“. Dieser wurde aufgrund des Volksgesetzes eingerichtet und hat die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit der ehemaligen Geheimverträge öffentlich und unter Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger zu überprüfen. Bislang haben weder SPD und CDU gezeigt, dass sie an einer effektiven Aufklärung interessiert sind. Der Privatisierungsverträge sind jedoch nicht nur nach Erkenntnissen des Wassertisches höchstwahrscheinlich verfassungswidrig und müssen daher rückabgewickelt werden. Eine Rückabwicklung würde zu einer wesentlich günstigeren Rekommunalisierung führen, da dann die reichlichen Gewinne der Privaten gegen den Kaufpreis von 1999 aufgerechnet würden. Nach Ansicht des Berliner Wassertischs dürfte ein möglicher Rückkauf erst nach Abschluss der Arbeit des Ausschusses und der Ausschöpfung der schon aufgezeigten Klagemöglichkeiten gegen die Wasserverträge erfolgen. Der Berliner Wassertisch fordert daher das Parlament auf, keinem Rückkaufvertrag zuzustimmen, der nicht für den Fall der Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit der Wasserverträge von 1999 eine Vorbehaltsklausel vorsieht.

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Senat und Wasserbetriebe blamieren sich weiter – PRESSEMITTEILUNG VOM 13.07.2012

(Berlin, 13.07.2012) Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: Die Berliner Wasserpreise sind nicht – wie die Gebühren kommunaler Wasserversorger – vor Preissenkungsverfügungen des Bundeskartellamtes geschützt.

Nach dem OVG-Urteil steht der jetzige Preismissbrauch bei den Wasserbetrieben weiterhin am Pranger. Er ist eine logische Folge der Teilprivatisierung von 1999. Mit der Gewinngarantie und der Übergabe der Unternehmensführung in die Hände der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE wurde die Grundlage für die jetzige Situation gelegt. Es ist erschreckend, dass das Bundeskartellamt und nicht die eigentlich für die Aufsicht über die Wasserbetriebe zuständige Senatorin von Obernitz (für CDU) für die Interessen der Bürger streitet. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wieder einmal haben die vom SPD-CDU-Senat beaufsichtigten Wasserbetriebe viel Geld und Mühe aufgewendet, um die missbräuchlich überhöhten Preise zu retten. Wir fordern eine vollständige Übernahme der Wasserbetriebe in die öffentliche Hand und eine Umstellung der Wasserversorgung von Gewinnmaximierung auf das Kostendeckungsprinzip. Nur so können die Interessen der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden.“

Es ist für den Wassertisch unfassbar, dass sich die Senatsseite in Münster darauf eingelassen hat, die missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise mit windigen juristischen Tricks zu verteidigen. Die Niederlage der Anwälte der Berliner Wasserbetriebe ist indessen keine Überraschung. Wenn im Prozess versucht wurde, die privatrechtlichen Wasserpreise in eine quasi behördliche Gebühr umzudeuten, so war dies in etwa die gleiche Verdrehung von Tatsachen, wie bei der Teilprivatisierung selbst. Damals wurde die in den Verträgen verankerte betriebliche Führung der Privaten vertuscht, um die Wasserbetriebe mit 50,1 % nach wie vor als öffentlich geführtes Unternehmen erscheinen zu lassen. Die Logik der Verträge war und ist, den Profit von Veolia und RWE über die Interessen der Berliner Bürger an einer nachhaltigen, sozialen und zukunftsorientierten Wasserversorgung zu stellen. Die formale Unangreifbarkeit der Verträge ist eben nur eine scheinbare. Der Berliner Wassertisch hofft daher, dass nun eine Fraktion des Abgeordnetenhauses den Mut findet, das verfassungswidrige Vertragswerk insgesamt zu Fall zu bringen. Die daraus folgende Rückabwicklung wäre die günstigste Form einer Rekommunalisierung. Ein juristischer Leitfaden für ein Organstreitverfahren liegt vor und kann von unserer Website heruntergeladen werden.

Dazu Rainer Heinrich, stellvertretender Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Vertragskonstruktion, die zum jetzigen Preismissbrauch der BWB geführt hat, begünstigt die Konzerne derart einseitig zu Lasten der Bürger, dass wir sie vor Gericht aufgearbeitet sehen wollen.“

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Wolfgang Rebel
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PM Piratenfraktion Berlin – Konsortialvertrag Berliner Wasserbetriebe – Gerwald Claus-Brunner: „Rückkauf statt Rückabwicklung – Senat verschwendet dreistelligen Millionenbetrag“ – PM vom 04.07.2012

Die Antwort des Berliner Senats auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion (Drucksache 17/10 516) zu dem Konsortialvertrag lässt erkennen, dass der Senat die Arbeit des Sonderauschusses Wasserverträge des Abgeordnetenhauses für unnötig erachtet. „Die Unwirksamkeit von Regelungen des Konsortialvertrages ist bisher weder geltend gemacht worden noch besteht die Absicht, dies zu tun“, heißt es in der Antwort des Senats.

Dazu sagt Gerwald Claus-Brunner, Abgeordneter der Piratenfraktion im Sonderausschuss Wasserverträge:

„Der Senat handelt, wie schon 1999, unter Mißachtung des Parlamentes und den durch die Volksgesetzgebung vom 13.02.2011 eingerichteten Sonderausschuß – offenbar will er die damals geschlossenen Wasserverträge in den wesentlichen Punkten unverändert beibehalten. Er zieht die Variante Rückauf der Berliner Wasserbetriebe allen anderen wirtschaftlich günstigeren Varianten vor und verschwendet unnötigerweise Steuergelder.

Deutlich günstiger wäre hiergegen die Variante der Rückabwicklung der Kaufverträge, bei der das Land Berlin maximal den Kaufpreis von 1999 in Höhe von 3,3 Milliarden DM ( 1,7 Milliarden € ) zurückerstatten müsste.
Diese Summe würde zusätzlich mit den seit 1999 durch die im Verkaufsvertrag verankerte Gewinngarantie für die Anteilseigner zuviel erzielten Einnahmen verrechnet werden. Hierzu ist die jüngst erlassene Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes zu beachten, die deutlich macht, dass die Wassertarife um mindestens 17% zu hoch sind. Insgesamt könnte die Rückzahlungssumme also um gut 500 Millionen € geringer ausfallen als der ursprüngliche Kaufpreis.

Derzeit möchte der Senat aber für den Rückkauf der Wasserbetriebe sowohl an RWE als auch an Veolia jeweils 700 Mio € bezahlen. Eine Entschädigung in Höhe von 350 Mio € zusätzlich zum Rückkaufpreis an den Anteilseigner Veolia wäre noch zu berücksichtigen, wenn der entsprechende Rechtsstreit zuungunsten des Landes Berlin ausgeht.

Der Konsortialvertrag soll offensichtlich bestehen bleiben, um die Gewinnkalkulation für das Land frei vom Einfluss des Parlaments und dessen Hauptausschuss gestalten zu können. Der hohe Rückkaufpreis soll durch die Gewinne der Wasserbetriebe gegenfinanziert werden – bezahlen müssen also die Berliner durch weiterhin überhöhte Wassertarife.“

Hier zur PM über die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes pdf