Bundesweiter dezentraler Aktionstag am 12. Oktober 2019: „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“

Im Rahmen der europaweiten Kampagne „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“ fand am 12. Oktober 2019 ein dezentraler Aktionstag in ganz Deutschland statt. Zivilgesellschaftliche Organisationen, lokale Bündnisse, Gewerkschaften und soziale Bewegungen waren dazu aufgerufen, sich dem Aktionstag anzuschließen. Gemeinsam setzten wir ein starkes Zeichen gegen Sonderklagerechte für Konzerne, die Umwelt-, Verbraucherschutz- und Arbeitsstandards bedrohen und demokratische Handlungsspielräume einschränken.

Gefordert wurde unter anderem, das Abkommen EU mit Kanada – CETA – nicht zu ratifizieren! Außerdem: Keine neuen Abkommen mit Sonderklagerechten abschließen! Konzerne zur Verantwortung ziehen!

Samstag, 12.10.2019
Zeit: 11:00 Uhr
Vor dem Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin

Der Aktionstag steht im Kontext einer europaweiten Aktionswoche vom 11.-19. Oktober 2019. In diesem Zeitraum kommen Vertreter*innen von Staaten aus der ganzen Welt zu zwei wichtigen Verhandlungen zusammen: In Genf verhandeln sie über ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das Konzerne für ihre Vergehen haftbar machen würde (UN Binding Treaty) – während sie gleichzeitig in Wien darüber sprechen, wie das ungerechte System der Sonderklagerechte für Konzerne weltweit ausgebaut werden kann. Ein idealer Zeitpunkt, um gegen die Macht der Konzerne zu protestieren!

Zum Beitrag auf der Website von GerechterWelthandel

Folgende Klagen wurden vorgestellt:
Vattenfall vs Deutschland
Chevron vs Ecuador
Eco Oro vs. Kolumbien
Gabriel Resources vs. Rumänien

Berliner Wassertisch: Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg

Rainer Heinrich (Sprecher Berliner Wassertisch): „Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg“

Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg

Das Ziel 6 der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen (SDG 6), ist vermehrt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Durch die Klimakrise sind immer mehr Regionen und Staaten von Wasserknappheit bedroht, die von diesem Problem zuvor nicht betroffen waren. Das lebensnotwendige Wasser wird zu einem knappen Gut, das uns zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung und fairen Verteilung verpflichtet. Daher war es längst überfällig, dass die Vereinten Nationen (UN) 2010 den Zugang zu Wasser und Sanitäranlagen zum Menschenrecht erklärt haben. Die SDGs drohen dieses Ziel jedoch zu unterlaufen, wenn sie zu seiner Durchsetzung globale Partnerschaften mit Wasserkonzernen fördern.

Nachhaltigkeit erfordert dauerhafte öffentliche Infrastrukturinvestitionen im Wasser- und Abwasserbereich. Die Angewiesenheit aller Menschen auf das lebensnotwendige Gut Wasser und die Monopolstruktur der Wasserversorgung verlangen eine Bewirtschaftung und Preisgestaltung, die nach dem Kostendeckungsprinzip arbeitet. Unternehmen dagegen müssen die Renditeerwartungen des Kapitalmarkts befriedigen. In Prospekten der Deutschen Banki und anderen Finanzanbietern wird Wasser als lohnende Anlage gehandelt. „ExpertInnen“ rechnen mit steigenden Renditen bis zum Jahr 2030. Aufgrund der unterschiedlichen Erwartungshaltungen können Konzerne niemals „Partner“ der öffentlichen Hand, sondern lediglich Auftragnehmer sein.

Wo diese Grundregel missachtet wird, hat dies oftmals fatale Folgen. In Berlin beispielsweise ließ eine geheime Gewinngarantie für die Konzerne RWE und Veolia die Wasser- und Abwasserkosten dramatisch steigen (das OLG Düsseldorf stellte letztendlich „missbräuchlich überhöhte“ Trinkwasserpreise fest). Gleichzeitig wurden Arbeitsplätze gestrichen, die Infrastruktur wurde vernachlässigt, weil die notwendigen Investitionsmittel in die vertraglich garantierte Rendite abflossen, usw. Nachhaltig war hier gar nichts. Berlin war kein Einzelfall. Im portugiesischen Pacos de Ferreira stiegen die Wasserpreise nach der Privatisierung um 400 Prozent. In Paris und vielen anderen Städten wurden die Privaten nach schlechten Erfahrungen wieder vor die Tür gesetzt. Doch ist es mit diesem Schritt nicht getan. Bisher hat sich nach einer Rekommunalisierung stets gezeigt, dass infolge der vorherigen Privatisierung versäumte Nachhaltigkeitsinvestitionen von staatlicher Seite nachgeholt werden müssen.

Wer kontrolliert die privatisierte Wasserversorgung?

Diese dramatischen Zustände konnten nur entstehen, weil die Kontrolle der privatisierten Wasserversorger ausgesprochen schwierig ist. Bei einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP) steht nicht die für eine demokratische Kontrolle notwendige Transparenz im Vordergrund. Die Privatisierungsverträge werden in der Regel geheim gehalten, wichtige Wasser- und Abwasserdaten sowie interne Kalkulationsregeln werden als „Betriebsgeheimnis“ eingestuft – und das, obgleich die Wasserbetriebe als Monopole keine Konkurrenz zu fürchten brauchen. Öffentlichkeit ist lediglich in eingeschränktem Maße und nachträglich im Bereich der geltenden gesetzlichen Berichtspflichten in der Geschäftsberichterstattung gegeben. Von den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und der Bevölkerung kann unter diesen Umständen eine Kontrolle der Umsetzung des wasserwirtschaftlichen Vorsorgeprinzips sowie der wasser- und abwasserwirtschaftlichen Planung kaum geleistet werden.

Indessen ist die Unabhängigkeit der staatlichen Kontrollbehörden gegenüber den Wasserkonzernen oft nicht gegeben. Einerseits haben die Privaten die Daten – der Staat muss sie ebenfalls erst einfordern, um seine Kontrolle ausüben zu können. Andererseits sind private und staatliche Stellen oft so eng miteinander verflochten, dass keine wirksame Aufsicht mehr stattfindet. Bezeichnenderweise wurden viele Rekommunalisierungen nur aufgrund von Bürgerprotesten eingeleitet. In Berlin wurden die Wasserbetriebe erst rekommunalisiert, nachdem ein Volksentscheid die überwältigende Ablehnung der Wasserprivatisierung offenbart hatte. Die staatliche Kontrolle wird zudem dadurch beeinträchtigt, dass an der Schnittstelle zwischen Staat und Privat das Korruptionsrisiko hoch ist. Dies gilt insbesondere für Diktaturen und Oligarchien, aber auch für Demokratien.

SDG 17 – ein Pakt mit dem Privatisierungsteufel?

Angesichts der Erfahrungen mit Privatisierungen kritisch zu bewerten ist, dass sich selbst die UN mittlerweile einer neoliberalen Agenda verschrieben hat. So werden in SDG 17 im Namen einer wolkigen „Globalen Partnerschaft“ die Türen für private Konzerne und die Gewinninteressen ihrer Anteilseigner weit geöffnet. Die „Fortschreibung“ der Ziele entspricht dieser Tendenz. 2018 wurde auf dem Hochrangigen politischen Forum für nachhaltige Entwicklung, dem jährlich stattfindenden achttägigen Monitoring-Forum in New York zur Kontrolle der SDGs, eine Ministererklärung angenommen. Zur Finanzierungsfrage der Programme wurde beschlossen, dass die „Finanzierung für nachhaltige Entwicklung durch die Erhöhung von Eigeneinnahmen und durch die Mobilisierung privater Mittel“ erfolgen solle, und das nicht nur für Wasser, sondern allgemein. Mit dem Aufruf zur „Erhöhung der Eigeneinnahmen“ und der Forderung nach der „Mobilisierung privater Mittel“ wird die Kommerzialisierung der Wasserversorgung mit den oben beschriebenen Folgen geradezu legitimiert.

Freihandels- und Investitionsschutzverträge konterkarieren SDG 6

Derzeit werden zahlreiche internationale Handelsverträge zwischen der Europäischen Union und verschiedenen Industrie-, aber auch Schwellenländern abgeschlossen, die ein Klagerecht von Konzernen vor Internationalen Schiedsgerichtshöfen wegen Handels- und Investitionshemmnissen vorsehen. Diese Freihandels- und Investitionsschutzverträge sind grundsätzlich so ausgelegt, dass sie Privatisierungen forcieren und die von den BürgerInnen mühselig erstrittene öffentliche Daseinsversorgung als Handelshemmnis ansehen. Auch die Wasserversorgung bleibt hiervon nicht unberührt. So können Mechanismen in den Verträgen die Rekommunalisierung der Wasserversorgung verhindern. Es gibt bereits einige Fälle, in denen Staaten erfolgreich von Konzernen auf Schadensersatz verklagt wurden, weil sie aus der Privatisierung des Wassers ausgestiegen sind. So hat z. B. Argentinien drei Gerichtsverfahren gegen internationale Investoren verloren, als das Land Wasserprivatisierungen rückgängig machen wollte. Es war gezwungen, 105 Millionen US Dollar an Vivendi (heute Veolia) zu zahlen, nachdem die Behörden Vivendis Vertrag, die Provinz Tucumán mit Wasser zu versorgen, gekündigt hatte. Vivendi hatte zuvor die Wassertarife um 104 Prozent erhöht, ohne ausreichende Anlageinvestitionen vorzunehmen, was zu schlechter Wasserqualität führte.

Nachhaltige Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand

Das knappe und wertvolle Gut Wasser verpflichtet zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung und fairen Verteilung. Wenn Regierungen im Schulterschluss mit Privaten dieser Verantwortung nicht mehr gerecht werden, ist es an uns NGOs und BürgerInnen, ihnen ihre Verpflichtungen ins Gedächtnis zu rufen und unser Recht auf Wasser zu erkämpfen.
Werden die NGOs zu Kooperationspartnerinnen der internationalen Wasserkonzerne, dann besteht die Gefahr, dass ihnen die notwendige Distanz und Motivation fehlt, um eine eigenständige, kritische Position zu entwickeln. Die zunehmenden Aktivitäten der Konzerne im Wasser- und Abwassersektor verlangen eine Gegenagenda, die nur durch Druck von unten, d. h. von den Betroffenen selbst entwickelt werden kann und nicht das Einverständnis der Gegenseite sucht.

Rainer Heinrich

Der Autor ist Sprecher des Berliner Wassertischs und war Vertrauensperson des Berliner Volksbegehrens ‚Rettet unser Wasser‘.

1) https://www.deutsche-bank.de/pfb/content/markt-und-meinung_investmentthema-wasser.html.
2) https://dasinvestment.com/scope-analyse-ranking-das-sind-die-besten-wasserfonds/.
3) Nikolaus Steiner (27.06.2013): Portugiesen protestieren gegen Wasserprivatisierung. In: Deutschlandfunk.
4) https://www.mz.de/ministerium/ziele/2030_agenda/monitoring/index.html.
5) Food&Water Watch (2007): World Bank Court Undermines Argentina’s Citizens. In: European Water Movement, Food&Water europe, CETA und Wasser. Ein Leitfaden für Aktivistinnen. Oktober 2016, S. 5. (pdf).

Vgl. Beitrag
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NGOs verlangen Klarheit bei TTIP 2.0

30. September 2019

„Heute wird Phil Hogan als designierter Handelskommissar vor den Abgeordneten des Europäischen Parlaments Rede und Antwort stehen. Zu diesem Anlass richten wir gemeinsam mit zahlreichen anderen europäischen NGOs einen offenen Brief zu den laufenenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein „TTIP light“ an Herrn Hogan und Kommissionspräsidentin von der Leyen.

Wir haben Anlass zur Befürchtung, dass bei dem Abkommen weit über das hinaus verhandelt wird, was die Verhandlungsmandate abdecken. Das betrifft insbesondere die sogenannte ,regulatorische Kooperation‘. Dieser Mechanismus in Freihandelsverträgen ermöglicht es den Lobbyisten mächtiger Konzerne und Verbände, bestehende oder künftige Gesetzgebung zu attackieren, zu verlangsamen oder auszuhebeln, wenn durch neue Gesetze sogenannte Handelshemmnisse aufgebaut werden, weil dann nicht mehr in beiden Ländern gleiche Standards gelten. Diese Möglichkeit für Unternehmen, in den Gesetzgebungsprozess einzugreifen, bevor Parlamente ihn überhaupt kennen, stellt eine große Gefahr dar – sowohl für bestehende Schutzniveaus von Produkten als auch für den demokratischen Prozess.

Angesichts der großen Intransparenz der Gespräche haben wir derzeit allerdings keine Möglichkeit zu übereprüfen, worüber genau die Kommission verhandelt. Deshalb fordern wir die Kommission dazu auf, eine angemessene Transparenz der Gespräche herzustellen und gefährliche Bestimmungen wie die regulatorische Kooperation von diesem Gesprächen auszuschließen – im Einklang mit den Mandaten, die ihr erteilt wurden und mit dem Allgemeinwohl, das zu schützen sie verpflichtet ist.

Wir hoffen, dass die Abgeordneten heute im Ausschuss unsere Sorgen aufgreifen und dem zukünftigen Handelskommissar deutliche Fragen dazu stellen. Wir bleiben für Sie dran.“

Weitere Infos:

Offener Brief der Zivilgesellschaft an die EU-Kommission (englisch), pdf
Vollständige Pressemitteilung (englisch) pdf
Zum Beitrag von Lobbycontol

Berliner Wassertisch zu den Nachhaltigkeitszielen der UN: Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg

(Berlin, 19. September 2019) Heute erschien der Rundbrief-special von Forum Umwelt & Entwicklung (III/2019). Das Themenheft beschäftigt sich mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (UN): „Grosse Ziele, aber kein Plan. Wo steht die Agenda für Nachhaltige Entwicklung?“

„Am 24. und 25. September kommen die Staats- und Regierungschef dieser Welt in New York zusammen, um erstmals eine Zwischenbilanz zum Umsetzungsstand ihrer gemeinsamen Nachhaltigkeitsagenda zu ziehen. Ein weiterer UN-Gipfel also, bei dem sich unsere Regierenden treffen – um zu reden und sich bestenfalls Verantwortlichkeiten hin und her schieben oder schlimmer noch, die Missstände klein- und schönreden. Aber sie lassen sich nun mal nicht weglächeln. Auch ohne Gipfel wissen wir bereits, dass die Zahl der Hungernden wieder steigt, die Ärmsten immer ärmer und Reichen absurderweise immer reicher werden, die Artenvielfalt dramatisch abnimmt und die Klimakrise unvermindert voranschreitet – mit einem Wort, wir entwickeln uns nicht hin zu einem nachhaltig gerechten Miteinander in dieser Welt, sondern eher davon weg. Dabei steht genau das hinter den 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung, den Sustainable Development Goals (SDGs), denen sich die 193 UN-Staaten im Jahr 2015 verschrieben haben: die Sicherstellung einer gerechten gesellschaftlichen Entwicklung auf sozialer, ökonomischer und ökologischer Ebene. Vorrangig geht es dabei um die Verringerung von ungleichen Lebensstandards in und zwischen den Staaten, die Schaffung von Chancengleichheit aller Menschen und den Erhalt von Ökosystemen. Bis 2030 soll jedes Land eigene Maßnahmen umgesetzt haben, die zur Erfüllung dieser Ziele führen.

In dieser Sonderausgabe des Rundbriefs reflektieren unsere AutorInnen die 17 SDGs in 17 Artikeln aus sehr unterschiedlichen Perspektiven. Sie schauen dabei nicht nur darauf, was die SDGs weltweit bisher gebracht oder eben nicht gebracht haben, sondern auch, welchen Beitrag Deutschland hierzulande aktiv leistet, die massiven Defizite strukturell aufzubrechen. Um es vorwegzunehmen: leider nicht allzu viel. Denn den SDGs fehlt es an einem konsistenten Umsetzungsplan. Hehre Ziele an sich können gegen die vorherrschende Profitmaximierungslogik und mächtige Wirtschaftslobby schließlich nicht viel ausrichten. An vielen Stellen dieser Ausgabe wird deutlich, wie im Namen der SDGs Unternehmensprofite steigen, kaum aber Verbesserungen für die Allgemeinheit geschaffen werden, weder in Deutschland noch anderswo. Die neoliberale Ökonomie, die trotz der weitreichenden Ziele für nachhaltige Entwicklung, aber gerade wegen einer zu abstrakten Agenda ohne verbindliche Strukturmaßnahmen weiter Fahrt aufnimmt, führt die SDGs teils sogar ad absurdum. Egal ob im Bereich Städte, Gesundheit, Bildung, Arbeit, Wasser, Meere oder Wälder.

Überall sind unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeitsziele Privatisierungen und zweifelhafte Kooperationen mit der Privatwirtschaft an der Tagesordnung, die vor allem eben jenen Unternehmen nutzen, nicht aber den Menschen und der Umwelt. Nicht zuletzt das irrsinnige Festhalten an einem unbegrenzten Wirtschaftswachstum, das dem SDG 8 explizit eingeschrieben ist, zeigt, dass es auch schon Fehler in der Zielkonzeption gibt. Doch einen Plan, wie die großen, doch zumeist richtigen Ziele der globalen Nachhaltigkeitsagenda durchzusetzen sind, ohne die Macht der Großkonzerne strukturell anzutasten und bestehende Widersprüche zu reproduzieren, gibt es nicht. Wie auch. In unzähligen lokalen Initiativen, Sozial- und Umweltbewegungen zeigen Menschen, wie es besser laufen kann und muss. Die BürgerInnen sind da längst viel weiter als die Politik. Am 20. September, kurz vor dem SDG-Gipfel, werden sie das wiederholt zum Ausdruck bringen und weltweit streiken für eine solidarische, nachhaltige und klimafreundliche Zukunft.

Eine gute Lektüre wünscht Ihnen
Josephine Koch“

Der Berliner Wassertisch hat sich mit einem Beitrag zum Thema Nachhaltigkeitsziel 6 = Wasser beteiligt

 

Rainer Heinrich (Sprecher Berliner Wassertisch): „Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg“

 

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#AlleFürsKlima. 20. September 2019, Berlin, gemeinsamer Block der Umweltverbände

„Wir gehen am Freitag, den 20. September zusammen mit Kindern und Jugendlichen auf die Straße und streiken für die Zukunft unserer Kinder, die wie wir einen lebenswerten Planeten erhalten wollen.

Kommt zum Block der Umweltverbände auf der Straße des 17. Juni, westlich des Brandenburger Tors und zeigt unter dem Motto #allefürsklima, dass wir immer noch mehr sind, noch mehr werden und noch viel erreichen müssen. Um 12:00 Uhr startet die Demonstration mit einem Bühnenprogramm, anschließend setzt sich der Zug am Brandenburger Tor in Bewegung, angeführt von Kindern und Jugendlichen in Bewegung, Endpunkt der Demo ist wieder das Brandenburger Tor.

Ihr erkennt uns vom BUND, NABU, WWF,  Klimaallianz, Grüne Liga, Greenpeace, Naturfreunden, berlin 21, den Berliner Initiativen von Wasser- und Energietisch über Kohleausstieg bis TTIP Stoppen auch an unserem großen Banner oder an dem Meer an Fahnen.

Wir rufen dazu auf, die Arbeit für diese Demo niederzulegen und sich einzureihen! Und wir zeigen mit deutschlandweit über 450 Demos, wie vielfältig die Klimabewegung geworden ist. Denn es gibt kaum jemanden, der noch nichts vom globalen Klimastreik am 20.9. gehört hat: Während in Berlin das Klimakabinett der Bundesregierung erste Ergebnisse für ein Klimaschutzgesetz und andere wirksame Klimapolitik vorlegen könnte, steht der 20. September international auch für die Klimaverhandlungen der UN in New York. Die zwei prominentesten Figuren hier: Antonio Gueterres und Greta Thunberg.“

Zum Beitrag des BUND Berlin

Treffpunkt hier