Nach 40 Tagen und 675 Kilometern ist „Der Aufrechte Gang“ am 27. Sept. in Berlin vor dem Bundeskanzleramt angekommen. (Foto, CC BY-SA 2.0) Der Berliner Wassertisch unterstützt die Forderung nach einem bundesweiten Volksentscheid und hat sich auf den letzten 7000 Metern dem „Aufrechten Gang“ angeschlossen.
Auf der Webseite von Mehr Demokratie e.V. heißt es zum Hintergrund der Volksentscheid-Kampagne: „Im Grundgesetz heißt es in Artikel 20: ‚Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt.‘ Anders als das Wahlrecht ist die direkte Demokratie im Grundgesetz nicht weiter ausgeführt. Bisher hat es elf parlamentarische Initiativen für eine Änderung des Grundgesetzes gegeben, zuletzt von der SPD im Juni dieses Jahres. Gescheitert sind sie sämtlich an der Unionsfraktion. Umfragen allerdings ergeben immer wieder deutliche Mehrheiten für die Einführung einer Volksgesetzgebung auf Bundesebene.“
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Sabotage des Eigenregie-Beschlusses in Burg (b. Magdeburg)
Burgs Orts- und Stadträte befürworten Eigenregie ab 2014
hierzu Zeitungsbericht vom 25.09.2013 in der Volksstimme.de
Wasserbetriebe: Landesbürgschaft nimmt Berliner Wasserkunden als Geiseln – PRESSEMITTEILUNG VOM 27.09.2013
Der erste Schritt zum Rückkauf der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben wurde im gestrigen Plenum des Abgeordnetenhauses vollzogen: die erste Lesung des Gesetzes „zur Sicherstellung der Finanzierung der vollständigen Rekommunalisierung der Berlinwasser-Gruppe (BWG-Finanzierungs-Sicherstellungsgesetz)“.
(Berlin, 27. September 2013) In seiner gestrigen Sitzung hat das Berliner Abgeordnetenhaus zwei Anträge der Linksfraktion mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt, bei denen es um die Senkung der Wasserpreise ging. Gleichzeitig wurde aber ein Gesetz eingebracht, das die Voraussetzung für eine 100%ige Kreditfinanzierung des Rückkaufs der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben und damit einen Schattenhaushalt von 1.290 Mio. EUR schaffen soll. Damit werden für die nächsten 30 Jahre Kreditlaufzeit die jetzt schon hohen Wasserpreise nur noch weiter steigen. Die Zeche müssen alle Wasserkunden, auch die mit geringem Einkommen, bezahlen. Dieser Vorgang zeigt die Unredlichkeit der Regierungskoalition. Ein SPD-Sprecher meinte noch frech, die unter Vorbehalt gewährte Rückzahlung von Frischwasser-Geld aufgrund der Kartellamtsverfügung erfülle den Wunsch der Berliner nach niedrigen Wasserpreisen, wie es im Volksentscheid zum Ausdruck gekommen sei.
Der Berliner Wassertisch begrüßt es ausdrücklich, dass Veolia Berlin verlassen will. Damit wird deutlich, dass dem Konzern das Pflaster zu heiß wird, in einer Stadt, in der die Mehrheit der Bevölkerung Privatisierungen der Daseinsvorsorge, besonders beim Wasser, ablehnt und in der die Piratenfraktion über eine Organklage die vertraglichen Grundlagen der bisherigen Profitschneiderei des Konzerns als verfassungswidrig angreift.
Der Berliner Wassertisch lehnt es aber entschieden ab, dass Veolia der Rückzug auf Kosten der Berliner*innen vergoldet werden soll. Dass sowohl Veolia als auch die SPD/CDU-Koalition jetzt aufs Tempo drücken, hat einen einfachen Grund: Die anhängigen Verfahren beim Verfassungsgericht Berlin sollen keine Wirkung mehr entfalten können! Die Angelegenheit soll jetzt schnell vom Tisch, damit diese Verfahren – wenn sie dann verhandelt werden – keine Resonanz mehr in der Öffentlichkeit finden. Würde der Ausgang der Organklage abgewartet, könnte die Rekommunalisierung auf dem Wege der Rückabwicklung der Verträge dagegen viel billiger sein.
Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Veolia und der Berliner Senat wissen genau, dass die Wasserverträge immer verfassungswidrig waren. Wir Berliner Bürgerinnen und Bürger müssen aber im Interesse unserer Demokratie darauf bestehen, dass erst das Verfassungsgericht spricht und danach die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe erfolgt. Zeitdruck zu erzeugen, um damit Menschen zu nachteiligen Verträgen zu überreden, ist eine bekannte Methode unseriöser Geschäftemacher. Darauf darf Berlin nicht hereinfallen.“
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)
In Burg (b. Magdeburg) kommt die Wasserversorgung nach Ausschreibung doch in kommunale Eigenregie
Weil die Burger Vertreter nicht einstimmig votiert haben, fand ein Antrag auf Bieterverhandlung die Mehrheit. Offen bleibt, ob die geplante Eigenregie nun vom Tisch ist.
hierzu Zeitungsbericht vom 14.09.2013 in der Volksstimme.de
Volksentscheid in Hamburg ist gewonnen – Energienetze gehören in öfffentliche Hand!
Gewonnen – Danke! – Energiewende kommt – Vattenfall: TSCHÜSS – E.on: Bye Bye!
Die HamburgerInnen haben entschieden: Die Energienetze gehören in die öffentliche Hand! Für die Energiewende, für mehr Mitbestimmung und für mehr Transparenz! Vattenfall: Tschüss! E.on: Bye Bye! Der Volksentscheid “Unser Hamburger – Unser Netz” ist gewonnen. Gegen den viele Millionen Euro teuren Wahlkampf von Vattenfall und Co hat sich das breite Bürgerbündnis durchgesetzt. Vattenfall und E.on sind in Hamburg abgewählt worden! Die Energiewende von unten ist auf dem Weg! … weiterlesen und hier: http://unser-netz-hamburg.de/
Hasta La última Gota – bis zum letzten Tropfen: Theater trifft Politik
THEATERSTÜCK + DISKUSSION Sa. 2.11., 20 Uhr Regenbogenfabrik, Berlin-Kreuzberg
Die Veranstaltung von Compa e.V. findet in Kooperation mit dem Berliner Wassertisch und dem Regenbogenkino statt.
Nach dem Theaterstück wird es eine Podiumsdiskussion geben. Auf dem Podium sitzen die Botschafterin des Plurinationalen Staates Bolivien, Elizabeth Salguero Carrillo; Iván Nogales Bazán (Teatro Trono) und für den Berliner Wassertisch Markus Klien. Die Moderation macht Thomas Guthmann (Compa e.V.).
Zur Theateraufführung gibt es am 1.11. und 3.11. ein passendes Filmprogramm (PDF)
Bereits seit einem Monat ist Teatro Trono aus Bolivien in Europa. Nach einem kurzen Abstecher nach Dänemark sind jetzt in Niedersachsen unterwegs und nähern sich Berlin. Aus diesem Anlass möchten wir auf zwei Veranstaltungen mit Teatro Trono am ersten Novemberwochende aufmerksam machen. Am ersten Novemberwochenende (2.+3.11.) sind Teatro Trono aus Bolivien in der Regenbogenfabrik und im Expedition Metropolis in Berlin. …weiterlesen
Wasserbetriebe: Senatsbeschluss zum Rückkauf der Veolia-Anteile tastet Holdingstruktur nicht an – PRESSEMITTEILUNG VOM 18.09.2013
Eine dürre Pressemitteilung der Senatskanzlei von gestern bestätigt, dass der Berliner Senat den Veolia-Rückkauf rechtlich genauso abwickeln möchte wie den Rückkauf der RWE-Anteile im letzten Jahr. Details des Vertrages aber bleiben weiter geheim.
(Berlin, 18. September 2013) In seiner gestrigen Sitzung hat der Berliner Senat dem bereits paraphierten Rückkaufvertrag zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und Veolia zugestimmt. Wenn auch das Abgeordnetenhaus einwilligt, würden die letzten noch privaten Anteile der Berliner Wasserbetriebe (BWB) bald wieder in öffentliches Eigentum übergehen.
Im Gegensatz zu dem im letzten Jahr unmittelbar nach Unterzeichnung veröffentlichten RWE-Rückkaufvertrag ist der am 10. September 2013 unterschriebene Veolia-Rückkaufvertrag immer noch geheim. Im RWE-Rückkaufvertrag von 2012 war unter Ziff. 14.1 das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Offenlegungsgesetz des Wasservolksentscheids als gesetzliche Grundlage für die Offenlegung benannt worden. Warum wird jetzt von der damaligen Praxis abgewichen und der neue Vertrag wieder geheim gehalten?
Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Wir müssen annehmen, dass der Vertrag noch Details zugunsten Veolias enthält, die jetzt noch nicht an die große Glocke gehängt werden sollen. Eines scheint ziemlich klar zu sein: Die gesellschaftsrechtliche Struktur, die extra für die Profitbedürfnisse der privaten Wasserkonzerne geschaffen wurde, bleibt zunächst bestehen. Wenn jetzt die von den privaten Anteilseignern vorgeschlagenen Vorstände nicht ausgewechselt werden, bleibt auch ihr Einfluss weiter vorhanden. Das kann man nicht wirklich als Rekommunalisierung bezeichnen.“
Der Verkauf seiner Anteile und die damit verbundene Verkleinerung des Veolia-Schuldenbergs von 11,3 Mrd. Euro bedeuten nicht, dass der Konzern seine Interessen in Berlin aufgibt. Matthias Kolbeck, Pressesprecher von Veolia Wasser, erklärte noch vor kurzem, dass Veolia kein Interesse an großen Kapitalbeteiligungen habe, sondern vielmehr Dienstleistungsverträge bevorzuge. Veolia behauptet zwar, sein Wasser-Know-How nach Berlin mitgebracht zu haben. Tatsache ist aber, dass der Konzern umgekehrt die Patente der Berliner Wasserbetriebe international nutzt. Auch Veolias Festhalten am Berliner Kompetenzzentrum Wasser zeigt, wie wichtig Berlin für den internationalen Konzern weiterhin bleibt.
Da der SPD/CDU-Senat weiterhin die Interessen der Konzerne bedient (goldener Handschlag für Veolia) und nicht erkennen lässt, wie er bei der Lösung der vielen offenen Fragen im Bereich der Wasser-Daseinsvorsorge vorankommen will, muss die Diskussion hierüber von der Zivilgesellschaft, von den Berlinerinnen und Berlinern selbst geführt und müssen die Hebel zur Umsetzung gefundener Lösungen auch von ihnen entwickelt und genutzt werden. Nur dann wird man von echter Rekommunalisierung sprechen können. Zum „Goldenen Handschlag“ erklärt der Mitbegründer des Berliner Wassertischs, Rainer Heinrich: „Weil der Finanzsenator die beim Landesverfassungsgericht laufenden Prozesse bei den Ankaufsverhandlungen nicht berücksichtigt hat, dürfte der Tatbestand der Untreue erfüllt sein.“
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Wasser ist Menschenrecht
Europäische Bürgerinitiative Menschenrecht auf Wasser übergibt Unterschriften aus Deutschland (Update)
Am 13. September 2013 fand in Köln die Übergabe von 1,36 Millionen in Deutschland geleisteten Unterschriften der europäische Bürgerinitiative (EBI) für ein Menschenrecht auf Wasser an das Bundesverwaltungsamt (BVA) statt, das nun die Aufgabe hat, die Unterschriften innerhalb von drei Monaten auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Am 10. Dezember, dem internationalen Tag der Menschenrechte, sollen diese dann in Brüssel übergeben werden. Danach wird sich die EU-Kommission und das europäische Parlament mit dem Anliegen der EBI befassen müssen: dem Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Wasser und sanitärer Grundversorgung. Vor der Übergabe, die durch das ver.di Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott an den Präsidenten des BVA Christoph Verenkotte erfolgte, fand eine Kundgebung auf dem Alten Markt in Köln statt. Hier wurde deutlich, dass neben der organisatorischen Kraft der europäischen Dienstleistungsgewerkschaften ein breites Bündnis der verschiedensten Organisationen zu diesem großen Erfolg der europäischen Bürgerinitiative beigetragen hat. Neben Mathias Ladstädter, Clivia Conrad, Heidrun Abel und weiteren Vertretern von ver.di sprachen auch Christa Hecht von der Allianz der Öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V., Monika Schierenberg von EcoMujer e.V., Paul Kröfges, Koordinator Wassernetz der Naturschutzverbände, BUND, Michael Bender von der Bundeskontaktstelle Wasser GRÜNE LIGA e.V. und Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch.
Die Ansprache von Paul Kröfges ist hier
und die Ansprache von Wolfgang Rebel ist hier einzusehen.
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Senat ignoriert mit Rückkauf der Veolia-Anteile Verfassungsklage – PRESSEMITTEILUNG VOM 10.09.2013
Finanzsenator Nußbaum hat heute mitgeteilt, dass die Verhandlungen über den Rückkauf der Veolia-Anteile an den Wasserbetrieben abgeschlossen sind. Der Rückkaufpreis soll 590 Mio. EUR betragen.
(Berlin, 10. September 2013) Mit der Unterschrift unter den Rückkaufvertrag wird der Weg zu einer vollständigen Rekommunalisierung der Wasserbetriebe (BWB) eröffnet. Das ist zu begrüßen. Trotzdem hätte der SPD/CDU-Senat damit warten müssen, bis wichtige Verfahren, wie das Bundeskartellamtsverfahren und das von der Piratenfraktion eingeleitete Organstreitverfahren, abgeschlossen sind. Mit ihrer jetzigen Vorgehensweise zeigt die Regierungskoalition, dass sie eher die Interessen Veolias mit einem goldenen Handschlag erfüllen will als den Wunsch der Berlinerinnen und Berliner nach einer kostengünstigen, bürgernahen Rekommunalisierung der BWB und niedrigeren Wasserpreisen. Nach Meinung des Wassertischs muss sich der Senator bei einer solchen Vorgehensweise den Vorwurf der Untreue gefallen lassen.
Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Schnell, schnell, Deckel drauf! scheint das Motto des Finanzsenators zu sein. Nußbaum tut so, als sei der jetzige übereilte Rückkauf ohne Alternative. Würde er dagegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes über die Organklage abwarten, gäbe es wahrscheinlich die sehr viel günstigere Option einer Nichtigerklärung und Rückabwicklung der Wasserverträge.“
Auch andere noch anstehende Verfahren, wie die Normenkontrollklage gegen die Manipulierbarkeit der Verzinsungsregelung im Berliner Betriebegesetz, würden wahrscheinlich dazu führen, dass der Unternehmenswert der Wasserbetriebe und damit auch ein dann auszuhandelnder Rückkaufpreis des Veolia-Anteils wesentlich niedriger ausfallen würde. Damit könnte sich auch ein Spielraum für sinkende Wasserpreise ergeben, was bei Inkraftsetzung des heute ausgehandelten Vertrags für weitere 30 Jahre Zukunftsmusik bleiben dürfte.
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Demonstration am Sa, 14. Sept. 2013 um 11 Uhr in Berlin am Hackeschen Markt
Update: über 1,8 Mio. Unterschriften und 13 Länder für die EU Bürgerinitiative (EBI) “Wasser ist ein Menschenrecht”
(Stand 03.09.2013)
Bis zum 9. Sept. können hier noch Online-Unterschriften geleistet werden!
Am 13. Sept. findet in Köln die öffentliche Übergabe der 1,35 Millionen in Deutschland gesammelten Unterschriften zur Prüfung an das Bundesverwaltungsamt statt. Wir überreichen fast 160.000 Unterschriften auf Papier, das sind 80 Ordner oder 20 Umzugskisten. Und die DVD mit den 1,2 Millionen online-Unterschriften.
Mit der Bürgerinitiative, die jetzt in 13 EU-Ländern die Mindestanzahl überschreitet, setzen wir uns für die Umsetzung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Grundversorgung ein.
Nähere Informationen zur Kundgebung in Köln und zur öffentlichen Übergabe der Unterschriften gibt es hier (PDF, 2,43 MB)
Für ein Moratorium bei den Rückkaufverhandlungen des Senats mit Veolia – PRESSEMITTEILUNG VOM 26.08.2013
Der Berliner Wassertisch hat am 22. August in einem Offenen Brief die Abgeordneten des Berliner Landesparlaments aufgefordert, sich für ein Moratorium bei den Rückkaufverhandlungen des Senats mit Veolia einzusetzen.
(Berlin, 26. August 2013) Gegenwärtig werden die Weichen für einen Rückkauf der privaten Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) durch den SPD/CDU-Senat gestellt. Die Forderung des Berliner Wassertischs nach einer Unterbrechung der Rückkaufverhandlungen (Moratorium) bis „die noch offenen Gerichtsverfahren geklärt sind“ entspricht dem Wunsch der Berlinerinnen und Berliner nach einer kostengünstigen, bürgernahen Rekommunalisierung der BWB und niedrigeren Wasserpreisen. Erst nach einer gerichtlichen Überprüfung des Privatisierungs-Vertragswerks kann seriös darüber entschieden werden, welche Form der Rekommunalisierung der BWB für das Land und seine Bürger am besten ist. Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs sagt dazu: „Finanzsenator Nußbaum tut so, als sei die von ihm befürwortete Variante einer Rekommunalisierung ohne Alternative. Das ist eine bewusste Täuschung der Berliner Bevölkerung. Würde er das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes über die Organklage der Piratenfraktion abwarten, gäbe es wahrscheinlich die sehr viel günstigere Option einer Nichtigerklärung und Rückabwicklung der Wasserverträge.“
In dem offenen Brief an die Parlamentarier kritisiert der Wassertisch nicht nur die viel zu hohe Summe des Rückkaufs, die noch um ca. 90 Mio. über der RWE-Rückkaufsumme liegen soll. Es geht auch darum, durch die zwei beim Berliner Verfassungsgerichtshof anstehenden Verfahren endlich öffentlich aufzudecken, wie diese Privatisierung mit verfassungswidriger Gewinngarantie und einkalkuliertem Preismissbrauch überhaupt eingeführt und bis heute durchgehalten werden konnte. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Der Senat hätte als Vertragspartner der Wasserkonzerne die verfassungswidrigen Wasserverträge schon längst vor Gericht bringen können. Die unter diesen Umständen vom Senat hochgehaltene Vertragstreue ist ein Skandal. Der Rückkaufpreis entspricht der Summe von Veolias Gewinnen bis zum Jahr 2028. Das ist die Fortsetzung der Vertragspolitik von 1999.“
Selbst wenn ein positiver Ausgang der anstehenden Verfahren nicht zu einer Rückabwicklung der Verträge genutzt werden sollte, würde der Rückkaufpreis u.a. wegen des Wegfalls der Gewinngarantie deutlich geringer ausfallen.
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Offener Brief an alle Abgeordneten – Für ein Moratorium bei den Rückkaufsverhandlungen des Senats mit Veolia

OFFENER BRIEF
Für ein Moratorium bei den Rückkaufsverhandlungen des Senats mit Veolia
Berlin, 22. August 2013
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
das Thema Rekommunalisierung ist auf der politischen Agenda angekommen.
Nach dem Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben will der Senat jetzt auch die Anteile von Veolia zurückkaufen. Als Berliner Wassertisch treten wir unverändert dafür ein, dass die Wasserbetriebe wieder in die öffentliche Hand zurückkehren. Aber nicht, bevor die noch offenen Gerichtsverfahren geklärt sind, denn diese werden noch erheblichen Einfluss auf die Modalitäten der Rekommunalisierung haben. Die aktuelle Rückkaufsumme ist viel zu hoch und entspricht den bis 2028 verfassungswidrigerweise für den Wasserkonzern garantierten Gewinnen. Deshalb fordern wir ein Moratorium der Rückkaufverhandlungen bis die Gerichtsentscheidungen vorliegen.
Wir appellieren daher an Ihr politisches Gewissen als Parlamentarier: Dieser Weg des Rückkaufs, den der Senat von Berlin jetzt einschlägt, ist falsch. Mit seiner unnötig hohen Rückkaufsumme schadet er den Interessen Berlins und denen seiner Bürgerinnen und Bürger. Was wir stattdessen benötigen, ist eine Nichtigerklärung der Wasserverträge und eine Rückabwicklung der Teilprivatisierung. Dieses Vertragswerk wäre niemals ohne die offenkundig verfassungswidrige Gewinngarantie zustande gekommen. Es wird deshalb auch keinen Bestand haben, sobald das Verfassungsgericht seine Verfassungswidrigkeit feststellt.
Als Abgeordnete treten Sie dafür ein, dass unser Rechtsstaat und unsere Demokratie ein hohes verteidigungswürdiges Gut sind. Seien Sie dann auch so konsequent und unterstützen Sie unsere Forderung nach einem Moratorium bei den Rückkaufsverhandlungen! Rechtsstaatliche Prozesse dürfen nicht durch das übereilte Schaffen von Fakten ausgehebelt werden. Wichtige politische Entscheidungen dürfen nicht nach Opportunitätsgesichtspunkten getroffen werden.
Die Verfahren
Der Rückkauf der Veolia-Anteile an den Wasserbetrieben darf nicht vollzogen werden, bevor folgende wichtige Entscheidungen oberster Gerichte ergangen sind: Dazu gehören die Klage der BWB gegen die Preissenkungsverfügung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, die Normenkontrollklage von Grünen und Piraten gegen die Unbestimmtheit bzw. Willkür im Berliner Betriebegesetz (bei der Festlegung wichtiger Zins-Kennzahlen für die Wasserpreiskalkulation) und die Organklage der Piratenfraktion, die sich gegen die Verletzung des Budgetrechts aller Berliner Abgeordneten durch eben diese oben erwähnte Gewinngarantie richtet.
Wie agiert Senator Nußbaum?
Finanzsenator Nußbaum beruft sich im Eckpunktepapier vom 12.06.2013 auf den Wunsch der Berlinerinnen und Berliner nach einer Rekommunalisierung der Wasserbetriebe. Wenn er aber diese Rekommunalisierung im Blitzverfahren durch einen überteuerten Rückkauf durchsetzen will, kann er den gleichermaßen erhobenen Wunsch der Berliner nach niedrigeren Wasserpreisen unmöglich erfüllen. Das stellt der Finanzsenator in seinem Papier auch unumwunden fest.
Wichtiger ist es ihm anscheinend, mit dem Rückkaufvertrag dem Wasserkonzern die bis zum Jahre 2028 verfassungswidrigerweise garantierten zukünftigen Gewinne vorzeitig in einer Summe auszuschütten. Dies ist nicht die Rekommunalisierung, für die sich 98,2 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in dem Volksentscheid UNSER WASSER ausgesprochen haben. Dies ist eine Verschärfung der Lobbyistenpolitik von 1999.
Nußbaums scheinbar alternativlose Rekommunalisierung durch Rückkauf ist aber keineswegs der einzige Weg zur Wiedererlangung des Einflusses des Landes auf die Wasserbetriebe. Der Senat selbst hätte schon längst die Erfüllung der Verträge unter Hinweis auf ihre Verfassungswidrigkeit verweigern können. Dann wäre es in einem Prozess zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Gewinngarantie und damit höchstwahrscheinlich zur Feststellung der Nichtigkeit der Verträge gekommen. Diesen alternativen und wegen einer dann möglichen Rückabwicklung der Verträge viel preisgünstigeren Weg zur Rekommunalisierung wollte der Senat aber nicht gehen. Ganz im Gegenteil: Noch Ende April wurde die Anzahl der vom Land zu bestimmenden Vorstände der Wasserbetriebe von zwei Vorständen auf einen Vorstand reduziert und damit Veolia praktisch die gesamte Steuerung der Wasserbetriebe übertragen.
Es ist offensichtlich, dass die Regierungskoalition nach wie vor den Interessen Veolias auf Kosten der Berliner Bürgerinnen und Bürger entgegenkommt.
Warum ist ein Moratorium der Rückkaufverhandlungen jetzt so wichtig?
Es gibt politisch im Prinzip zwei Möglichkeiten: Entweder man sagt, es sollen möglichst schnell Fakten geschaffen werden durch einen Rückkauf, der auch viel zu teuer sein darf. Hauptsache, die Diskussion um die Wasser-Privatisierung ist endlich vom Tisch und es fragt niemand mehr nach der Rolle der für die desaströse Privatisierung verantwortlichen Politiker. Oder man sagt, zuerst müssen die anstehenden Gerichtsentscheidungen abgewartet werden, um klarzustellen, unter welchen Umständen es in Berlin möglich ist, eine Privatisierung mit verfassungswidriger Gewinngarantie und einkalkuliertem Preismissbrauch bis zum jetzigen Zeitpunkt durchzuführen. Ein demokratischer Rechtsstaat muss solche Fälle von Amtsmissbrauch aufklären, um solche Verträge für die Zukunft zu verhindern.
Zudem verbessert jedes dieser Verfahren im Erfolgsfall die Verhandlungsposition des Senats, weil der Wert der Veolia-Anteile drastisch sinken würde. Wenn die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts vollumfänglich umgesetzt wird, werden die Einnahmen der Wasserbetriebe und der nach dem Ertragswertverfahren festzustellende Unternehmenswert der Wasserbetriebe erheblich sinken. Gleiches gilt, wenn über die Organklage die Verfassungswidrigkeit der Gewinngarantie festgestellt wird. Dann liegt mit der Rückabwicklung wegen Nichtigkeit der Verträge eine weitere, kostengünstigere Möglichkeit zur Rekommunalisierung vor. Auch dies wird die Verhandlungsposition des Senats stärken. Damit würde selbst ein Rückkauf viel günstiger ausfallen und es könnte damit sogar wieder Spielraum für sinkende Wasserpreise geschaffen werden.
Wir sind für die zweite Möglichkeit: Diese ist nicht nur klarer und demokratischer, sondern sorgt auch dafür, dass die Rolle der für die Wasserprivatisierung Verantwortlichen näher beleuchtet werden kann. Für die zweite Möglichkeit wird deshalb das Moratorium unbedingt gebraucht.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Rebel
(Pressesprecher Berliner Wassertisch)
Moratorium – Pro und Contra
1) Wir müssen die Wasserbetriebe schnellstmöglich rekommunalisieren, damit Veolia nicht weiter missbräuchlich überhöhte Preise bei den Berliner Bürgern erhebt.
Durch den Rückkauf bekommt der Konzern die verfassungswidrig garantierten Gewinne bis 2028 in einer Summe ausgezahlt – sogar ohne etwas dafür leisten zu müssen. Durch den überteuerten Rückkauf werden die Finanzen der Bürger nicht im Geringsten geschont.
2) Wir müssen die Wasserbetriebe schnellstmöglich rekommunalisieren, bevor weitere Wasserwerke geschlossen, Investitionen auf die lange Bank geschoben werden, etc.
Der Senat verfügt bereits über 75 Prozent der Anteile an den Wasserbetrieben. Wenn er wollte, könnte er schon jetzt mehr Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen. Stattdessen räumt die Regierungskoalition Veolia sogar mehr Einfluss im Vorstand ein. Eine wirkliche Ausrichtung der Wasserbetriebe auf Bürgerinteressen ist erst zu erwarten, wenn die Bürger das Unternehmen besser kontrollieren können. Landesbesitz verringert zwar in der Regel privatisierungstypische Erscheinungen wie Preismissbrauch, Reduzierung von Investitionen etc.; sie ist allein aber keine Garantie für eine bürgernahe Unternehmensführung.
3) Ein Moratorium wird die Steuerung des Wassergeschäfts auf Jahre blockieren.
Die Gerichte werden voraussichtlich innerhalb des nächsten Jahres entscheiden. Sollten die Urteile im Sinne der Bürger positiv ausfallen, wird der Rückkaufpreis erheblich günstiger sein. Von einer jahrelangen Blockade kann keine Rede sein. Auf die Geschäftsleitung der Wasserbetriebe kann das Land mit seinem 75 prozentigen Anteil bereits jetzt schon mehr Einfluss nehmen. Hier ist konsequente Oppositionsarbeit gefragt, damit das Land seine Einflussmöglichkeiten konsequent nutzt.
4) Die Prüfung der Wasserverträge ist bereits ausreichend erfolgt.
Es hat noch keine ausreichende juristische Prüfung des Vertragswerks stattgefunden. Alle Oppositionsparteien haben im Abschlussbericht des Wasser-Sonderausschusses darauf hingewiesen, dass die Regierungsparteien eine effektive Untersuchung verhindert haben. Die Prüfung findet erst jetzt vor den Gerichten statt.
5) Es ist unsicher, ob die Organklage zum Erfolg führen wird.
Veolia hat in dem Monat den Rückkauf angeboten, in dem die Piraten die Klageschrift durch Prof. Kirchberg eingereicht haben. Der Senat hat seine Stellungnahme zur Klageschrift bereits vorsichtshalber auf einen Termin hinter die Bundestagswahl verschoben. Offensichtlich wird die Klage ernst genommen. Im Sonderausschuss konnte die Senatsseite keinen Juristen aufbieten, der für die Verfassungsmäßigkeit der Gewinngarantie einstehen wollte.
6) Selbst wenn die Organklage erfolgreich sein sollte, würde eine anschließende Rückabwicklung zu lange dauern.
Bei einer Rückabwicklung würde der Kaufpreis von 1999 für die BWB-Anteile mit den bis jetzt erzielten Gewinnen verrechnet werden. Da die Konzerne den Kaufpreis bereits wieder eingenommen haben, würden voraussichtlich keine Rückkaufkosten entstehen. Wie lange eine Rückabwicklung dauern würde, steht nicht fest. Rückabwicklungen kommen jedoch häufiger vor und dauern nicht ewig. In der Regel haben beide Parteien kein Interesse daran, allzu lange mit einer Rückabwicklung wegen rechtswidriger Verträge in den Schlagzeilen zu stehen.
Eine gewonnene Organklage würde jedoch auch in Rückkaufsverhandlungen zu neuen Perspektiven führen: Veolia würde wesentlich entgegenkommender sein, wenn der Konzern damit rechnen müsste, anderweitig mit Verlusten dazustehen.

