Kommentar Ernst-Christoph Stolper zum Achmea-Urteil

Euractiv, 16. März 2018

Ernst-Christoph Stolper: „Das >Achmea-Urteil< des EuGH sorgt derzeit für Furore in der handelspolitischen Community. Seinen Namen verdankt es einem niederländischen Unternehmen, das nach der Liberalisierung des Gesundheitswesens in der Slowakei private Krankenversicherungen verkauft und in der Folge vor einem Schiedsgericht Schadensersatz in Höhe von 22,1 Millionen Euro erstritten hat. […]“ Mehr hier

In dem Kommentar geht Stolper auch auf CETA und das Schiedsgerichtsverfahren „Vattenfall II“ ein.

Ernst-Christoph Stolper ist ehemaliger Staatssekretär, stellvertretender Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Mitglied im Koordinierungskreis des Netzwerks Gerechter Welthandel.

Das Achmea Urteil des EuGH: Konzernklagerechte in EU verstoßen gegen EU-Recht!

Die Auswirkungen des Achmea-Urteils des EuGH auf die EU-Investitionspolitik

Autor: Markus Krajewski (Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg )

Berlin, März 2018 Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. März 2018 in der Rechtssache Achmea klargestellt, dass Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten (sog. Intra-EU-BITs), die über eine Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) verfügen, gegen EU-Recht verstoßen. Dies wird Auswirkungen auf den Energiecharta-Vertrag und Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) haben. Vor diesem Hintergrund dürfte CETA nicht ratifiziert werden und alle anderen EU-Abkommen mit entsprechenden Streitbeilegungsklauseln nach dem derzeitigen Stand nicht unterzeichnet oder weiterverhandelt werden. Dies bringt neuen Schwung in den Kampf gegen die Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) in den Handelsverträgen der EU.

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Download: Krajewski, M. (2018): Die Auswirkungen des Achmea-Urteils des EuGH auf die EU-Investitionspolitik

Michel Reimon (MdEP, Grüne) anlässlich Achmea-Urteil: Stoppt die CETA-Ratifikation!

Kommentar des österreischischen Europaabgeordneten Michel Reimon (DIE GRÜNEN) zum Achmea-Urteil, 14. März 2018

„Stoppt die CETA-Ratifikation! Letzte Woche hat der Europäische Gerichtshof Investitionsschiedsverfahren (ISDS) innerhalb der EU für europarechtswidrig erklärt. Das bedeutet: es darf keine Schiedsgerichtsverfahren zwischen EU-Mitgliedsstaaten geben. Und hat enorme Konsequenzen für CETA, das Freihandelsabkommen mit Kanada: Das Urteil ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass auch das Investitionsschiedsverfahren von CETA mit EU-Recht unvereinbar sein könnte. Darum müssen die Mitgliedstaaten den Ratifizierungsprozess von CETA stoppen. Der Widerstand gegen TTIP und CETA ist in Österreich mit der größte in der ganzen EU. Die FPÖ hat vor der Wahl noch groß angekündigt, dass sie CETA stoppen wolle, was sie in der Dealerei mit der ÖVP sofort fallen gelassen hat – jetzt verstößt das Abkommen noch dazu wahrscheinlich gegen EU-Recht. Schwarz-blau muss Verantwortung übernehmen und die Ratifikation dieses Abkommens, das die österreichische Bevölkerung so eindeutig ablehnt, sofort stoppen. Wird die FPÖ da umfallen?“ (Quelle)

Bedeutet das Achmea-Urteil das Ende auch vom CETA-Gericht? Eine Rechtsmeinung

Dr. Daniel Thym: Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte. Beitrag auf dem Verfassungsblog vom 8.3.2018 zum Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-284/16 Achmea

Ausschnitt: „Nicht nur die Obersätze des Achmea-Urteils sind verallgemeinerungsfähig, auch die Aussagen zum slowakisch-niederländischen Investitionsschutzabkommen (BIT) sind bewusst so allgemein gehalten (Rn. 39-59), dass man sie schwerlich als Sonderjudikatur für innereuropäische Schiedsgerichte kleinreden kann. Die Entscheidung gilt prinzipiell ebenso für Drittstaatsabkommen, zumal der EuGH mehrfach frühere Entscheidungen zitiert, die eben solche Verträge für vertragswidrig erklärt hatten. Tatsächlich scheinen die tragenden Erwägungen des jüngsten Urteils ohne weitere Umstände auch ein herkömmliches Investitionsschiedsgericht nach dem Modell des CETA-Abkommens zu erfassen. Gewiss könnte der EuGH diese doch noch anders bewerten, aber auf den ersten Blick legt das Achmea-Urteil der Großen Kammer nahe, dass das CETA-Gericht aus vier Gründen in der bisher geplanten Form eine europarechtliche Totgeburt bleiben dürfte. […]“ Mehr hier

*Prof. Dr. Daniel Thym, L.L.M., ist Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz.

Zitierform: Thym, Daniel: Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte, VerfBlog, 2018/3/08, https://verfassungsblog.de/todesstoss-fuer-autonome-investitionsschutzgerichte/, DOI: https://dx.doi.org/10.17176/20180308-115051.
Dagegen: Marc Chmielewski: Nach dem EuGH-Urteil: Investitionsschutzverträge sind noch nicht tot. In: Juve, 6.3.2018.

Urteil in der Rechtssache C-284/16 Slowakische Republik / Achmea BV hier

Website des EuGH/Pressemitteilungen:


Pressemitteilung Nr. 26/2018 : 6. März 2016
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-284/16 Achmea (de), (en)
 
„Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei enthaltene Schiedsklausel ist nicht mit dem Unionsrecht vereinbar“

Urteile des EuGH hier.

Achmea-Urteil: Netzwerk Gerechter Welthandel sieht sich in Forderung gestärkt, Sonderklagerechte für Investoren abzuschaffen

Netzwerk Gerechter Welthandel

(Berlin, 8. März 2018) Am 6. März 2018 hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Investitionsschiedsgerichte (ISDS) zwischen EU-Mitgliedstaaten nicht mit dem Europäischen Recht vereinbar sind. Konkret ging es um ein bilaterales Abkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei, das solche ISDS-Regelungen enthält. Das Urteil hat jedoch auch weitreichende Folgen für die etwa 200 weiteren Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten: Auch sie sind demnach nicht vereinbar mit Europäischem Recht und müssen gekündigt werden.

Mit diesem Urteil stärkt der EuGH unsere Forderung, Sonderklagerechte für Investoren generell abzuschaffen. Denn ein Instrument, mit dem Konzerne Staaten auf entgangene Profitmöglichkeiten verklagen können, ist undemokratisch und kann enormen Druck auf die Entscheidungsfindung im öffentlichen Interesse ausüben. Das Netzwerk Gerechter Welthandel und seine Mitgliedsorganisationen fordern, dass zukünftige Abkommen weder Sonderklagerechte für Konzerne noch materielle Privilegien für ausländische Investoren enthalten dürfen. Bestehende Verträge müssen gekündigt und ggf. nachverhandelt werden.

Pressemitteilungen und weitere Informationen auf den Seiten der Mitgliedsorganisationen:

24.04. Vortrag: „Was ändert sich durch die vorläufige Anwendung von CETA?“

Vortrag: „Was ändert sich durch die vorläufige Anwendung von CETA?“
Ort: NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin
Zeitraum: Dienstag, 24. April 2018, 19 Uhr
Referent: Jürgen Maier (Forum Umwelt & Entwicklung)

Am 21. September 2017 trat das Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der Europäischen Union und Kanada vorläufig in Kraft. CETA tritt endgültig in Kraft, sobald die Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten den Wortlaut des Abkommens gemäß den Vorgaben ihrer jeweiligen Verfassungen ratifiziert haben. Soweit ist es (glücklicherweise) noch nicht. Der Vortrag wird versuchen zu beleuchten, was sich durch die vorläufige Anwendung geändert hat.

Eine Veranstaltung des Berliner Netzwerks TTIP | CETA | TiSA stoppen!

Im Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:
NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin