Vorschläge der EBI „Wasser ist ein Menschenrecht“ vom 13.01.2014

EBI Wasser ist ein Menschenrecht

EUROPÄISCHE BÜRGERINITIATIVE „Wasser ist ein Menschenrecht“
Vorschläge zur Umsetzung des Menschenrechtes auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung in der europäischen Gesetzgebung

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Zusammenfassung
Die EBI „Wasser ist ein Menschenrecht“ hat 1,8 Millionen Unterschriften in 28 EU-Ländern gesammelt. In 13 Ländern wurde das Mindestquorum erreicht. Unsere Vorschläge für eine EU-Gesetzgebung sollten deshalb von der Europäischen Kommission berücksichtigt werden. Damit das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung für alle umgesetzt werden kann, fordern wir das Europäische Parlament auf, eine Gesetzgebung für drei Aspekte vorzuschlagen.

1. Garantie des Rechts auf Wasser- und eine sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in der Europäischen Union
Die Einrichtungen und Mitgliedstaaten der EU werden verpflichtet sicherzustellen, dass alle Menschen das Recht auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung genießen können.
Wir sind der Überzeugung, dass die Europäische Union das Menschenrecht auf Wasser umsetzen muss, da für Dienstleistungen im Bereich Wasserversorgung und Abwasserreinigung (Daseinsvorsorge) europäisches Recht gilt. Die Europäische Union muss die Umsetzung dieses Menschenrechts in einzelstaatliches Recht durch die Festlegung von Zielen unterstützen, die von allen Mitgliedstaaten einzuhalten sind und die diesem Recht auf diese Weise zu universeller Geltung verhelfen.

Wir fordern, dass die Europäische Kommission Maßnahmen ergreift, um:

  • Wasser für häusliche Zwecke zu priorisieren, mit Schwerpunkt auf dem Zugang für die am meisten benachteiligten Gruppen; 
  • die Mitgliedstaaten zu ermutigen und zu unterstützen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, um das Recht auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung sicherzustellen;
  • das Menschenrecht auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung zu einem zentralen Element aller Mitteilungen über Wasser und eine sanitäre Grundversorgung zu machen;
  • eine 100%ige Versorgung mit hochwertigem Wasser und einer hochwertigen sanitären Grundversorgung in allen Mitgliedstaaten der EU bis 2016 als Ziel festzusetzen;
  • Sanktionen gegen Mitgliedstaaten bei Nichteinhaltung festzulegen;
  • Optionen für Situationen zu definieren, in denen Menschen nicht mit dem Netz verbunden werden können (Bewohnerinnen und Bewohner abgelegener Gebiete), und wie man in diesen Fällen den menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann;
  • die regionale Strukturförderung von der Einhaltung demokratischer und menschenrechtlicher Grundsätze abhängig zu machen und es zu unterlassen, derartige Förderungen von Marktgrundsätzen abhängig zu machen;
  • einen kohärenten Prozess für alle gesetzgeberischen Maßnahmen in Bezug auf Wasser und Wasserressourcen einzuführen.

2. Menschenrechte haben Vorrang vor Marktinteressen
Keine Liberalisierung von Wasserdienstleistungen

Wir möchten, dass die EU ihre rein marktwirtschaftliche Einstellung und ihre Ausrichtung auf den Wettbewerb ändert und statt dessen einem Modell den Vorzug gibt, das auf Rechten basiert und auf öffentliche Dienste setzt. Wasser ist eine begrenzte natürliche Ressource und ein öffentliches Gut mit größter Bedeutung für Leben und Gesundheit. Es ist ein „natürliches“ Monopol, auf das die Regeln des Binnenmarktes nicht angewendet werden dürfen.

Um diese Vorgaben in die Praxis umzusetzen, schlagen wir vor, dass die Europäische Kommission Maßnahmen ergreift, um:

  • Wasser und Wasserresourcen zu einem öffentlichen Gut zu erklären;
  • die Forderung umzusetzen, dass „die Bewirtschaftung von Wasser und der Wasserressourcen nicht den Regeln des Binnenmarkts unterliegen darf“ (Entschließung des Europäischen Parlaments P5_TA(2004)0183);
  • sicherzustellen, dass die Wasserdienstleistungen nicht zu einem Teil jeglicher Handels- oder Investorenschutzvereinbarung gemacht werden;
  • das Benchmarking auf nationaler Ebene für Wasserdienstleister – analog zu langjährigen Praktiken in den Niederlanden und in Deutschland – mit den Hauptzielen Qualitätssteigerung und Verbesserung der Versorgungssicherheit zu fördern;
  • Richtlinien über die Transparenz, Rechenschaftspflicht und Teilhabe festzulegen, um sicherzustellen, dass Informationen über Profite und Zahlungen an Anteilseignerinnen und
    Anteilseigner von Wasserversorgern öffentlich gemacht werden.

3. Globaler/universeller Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung für alle.
Wir sind der Überzeugung, dass die EU sich stärker für einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung engagieren sollte. Die EU muss Ziele setzen und den universellen (globalen) Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu einem Teil ihrer Entwicklungspolitik machen. Auf diese Weise wird die EU das globale Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung aktiv fördern.

Wir schlagen vor, dass die Kommission konkrete Maßnahmen ergreift, um:

  • gezielt Ressourcen einzusetzen, damit Zugang für Gemeinschaften ohne wesentlichen Zugang priorisiert wird, mit dem Fokus auf der sanitären Grundversorgung;
  • in größerem Maß finanzielle und institutionelle Ressourcen bereitzustellen und die Planungsarbeit zu verbessern, um konstante Investitionen in den Betrieb und die Instandhaltung zu garantieren;
  • an die Europäische Investitionsbank zu appellieren, einen größeren Teil ihrer Investitionen für Wasser und die sanitäre Grundversorgung vorzusehen (Zweckbindung) und sich auf Menschen ohne Zugang zu konzentrieren;
  • eine sinnvolle Teilhabe sicherzustellen, um dafür zu sorgen, dass Lösungen für Wasser, eine sanitäre Grundversorgung und Hygiene sozial und kulturell annehmbar sind sowie nachhaltig genutzt und praktiziert werden;
  • einen Menschenrechtsansatz für die Entwicklungszusammenarbeit zu verfolgen, der alle
    Menschenrechte, ob zivil/politisch oder wirtschaftlich/sozial/kulturell gemäß den UN-Richtlinien umfasst;
  • ein Ziel bezüglich Wasser und sanitärer Grundversorgung in die UNO-Entwicklungsagenda nach 2015 aufzunehmen, das auf die Beseitigung von Ungleichheiten im Zugang und die Sicherstellung von Nachhaltigkeit abzielt;
  • eine internationale Zusammenarbeit zwischen Wasserversorgungsunternehmen und Behörden zur Stärkung der Kapazitäten zu fördern, die auf gemeinnützigen Grundsätzen und Solidarität basiert, und die Qualität der Wasserdienstleistungen zu verbessern (Partnerschaften zwischen öffentlichen Stellen oder Partnerschaften der Wasserdienstleister);
  • die AKP-EU-Wasserfazilität (Afrika-Karibik-Pazifik Wasser-Fonds) oder eine ähnliche Körperschaft fortzuführen und ein neues und höheres Budget für Wasser und die sanitäre
    Grundversorgung bereitzustellen;
  • neue und innovative Wege zur Finanzierung der Wasserdienstleistungen zu fördern und zu unterstützen, wie beispielsweise den dezentralen Solidaritätsmechanismus.

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Wasser ist Menschenrecht
Europäische Bürgerinitiative Menschenrecht auf Wasser übergibt Unterschriften aus Deutschland (Update)

Wasser ist ein Menschenrecht - Wassertisch

Am 13. September 2013 fand in Köln die Übergabe von 1,36 Millionen in Deutschland geleisteten Unterschriften der europäische Bürgerinitiative (EBI) für ein Menschenrecht auf Wasser an das Bundesverwaltungsamt (BVA) statt, das nun die Aufgabe hat, die Unterschriften innerhalb von drei Monaten auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Am 10. Dezember, dem internationalen Tag der Menschenrechte, sollen diese dann in Brüssel übergeben werden. Danach wird sich die EU-Kommission und das europäische Parlament mit dem Anliegen der EBI befassen müssen: dem Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Wasser und sanitärer Grundversorgung. Vor der Übergabe, die durch das ver.di Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott an den Präsidenten des BVA Christoph Verenkotte erfolgte, fand eine Kundgebung auf dem Alten Markt in Köln statt. Hier wurde deutlich, dass neben der organisatorischen Kraft der europäischen Dienstleistungsgewerkschaften ein breites Bündnis der verschiedensten Organisationen zu diesem großen Erfolg der europäischen Bürgerinitiative beigetragen hat. Neben Mathias Ladstädter, Clivia Conrad, Heidrun Abel und weiteren Vertretern von ver.di sprachen auch Christa Hecht von der Allianz der Öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V., Monika Schierenberg von EcoMujer e.V., Paul Kröfges, Koordinator Wassernetz der Naturschutzverbände, BUND, Michael Bender von der Bundeskontaktstelle Wasser GRÜNE LIGA e.V. und Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch.
Die Ansprache von Paul Kröfges ist hier
und die Ansprache von Wolfgang Rebel ist hier einzusehen.
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Vorschläge der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ an die EU Kommission

Unsere Vorschläge an die Europäische Kommission zur Verwirklichung des Rechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung:

  1. Hinweis auf das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung in allen Mitteilungen über Wasser und Abwasserwirtschaft.
  2. Garantierte Wasserversorgung (sicher, sauber und bezahlbar) und sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in den EU-Mitgliedstaaten.
  3. Wasserdienstleistungen dürfen nicht zu kommerziellen Dienstleistungen werden. Aus diesem Grund sind sie vom Geltungsbereich der Binnenmarktvorschriften auszunehmen. Dies lässt sich erreichen, wenn die Europäische Kommission sich verpflichtet:
  4. Wasser und sanitäre Dienstleistungen nicht zu liberalisieren.
  5. Wasser und sanitäre Dienstleistungen nicht zum Gegenstand von Handelsabkommen wie dem CETA zu machen.
  6. Öffentlich-öffentliche Partnerschaften zu fördern.
  7. Den Grundsatz „Wasser ist keine Handelsware” der Wasserrahmenrichtlinie zu einem festen Bestandteil der EU-Wasserpolitik und damit verwandter politischer Bereiche zu machen.
  8. Dem Schutz unserer aquatischen Umwelt Vorrang vor der Handelspolitik zu geben.
  9. Initiierung von Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen, die ihre Wasserrechnung nicht (mehr) bezahlen können, mit dem Ziel, ein Abstellen der Wasserversorgung für diese Personen zu vermeiden.
  10. Darauf zu achten, dass private Wasserversorger für vollständige Transparenz und Offenheit bei ihren Verträgen sorgen (keine Wahrung von Geschäftsgeheimnissen bei dieser öffentlichen Dienstleistung).
  11. Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten und -rechte der Bürgerinnen und Bürger in Fragen der Wasserversorgung, in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie im Bereich der Wasserpolitik (2000/60/EG)
  12. Verbesserung des Zugangs zu Wasser und sanitärer Grundversorgung weltweit, indem die Forderung des universellen Zugangs zu Wasser und Abwasserwirtschaft zu einem festen Bestandteil der EU-Entwicklungspolitik wird und einen größeren Anteil an der offiziellen Entwicklungshilfe erhält, die zur Verbesserung der Wasser- und Abwasserwirtschaft vorgesehen ist.
  13. Förderung öffentlich-öffentlicher Partnerschaften (Wasserversorger-Partnerschaften – Water Operator Partnerships) auf der Grundlage von Gemeinworks Prinzipien und von Solidarität zwischen den Wasserversorgern und Beschäftigten in unterschiedlichen Ländern.
  14. Gesetzliche Verankerung der Forderung, dass die Kontrolle über das Wasser und die Wasserressourcen in der öffentlichen Hand bleiben muss.
  15. Unterstützung der Wasserversorgungsunternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten sowie anderer Länder, die nicht genügend finanzielle Mittel haben, um auch für die ärmeren Bevölkerungsschichten den Zugang zu Wasser und eine sanitäre Grundversorgung zu gewährleisten
  16. Stärkung der Anreize für Wasserversorger, einen bestimmten Prozentsatz des Jahresumsatzes für Partnerschaften mit Wasserversorgern in Entwicklungsländern zu verwenden (wie dies in Frankreich und den Niederlanden bereits der Fall ist)
  17. Unterstützung des Aufbaus eines europäischen Benchmarking-Systems (d.h. eines Systems mit Vergleichsgrößen auf Grundlage von Kennziffern), um die Qualität der Wasserdienstleistungen zu verbessern.
  18. Erstellung eines Governance-Codes für Wasserversorger in der EU 27.

Quelle: http://www.right2water.eu/de/node/37

Update: über 1,8 Mio. Unterschriften und 13 Länder für die EU Bürgerinitiative (EBI) “Wasser ist ein Menschenrecht”
(Stand 03.09.2013)

Tabelle
Bis zum 9. Sept. können hier noch Online-Unterschriften geleistet werden!

Am 13. Sept. findet in Köln die öffentliche Übergabe der 1,35 Millionen in Deutschland gesammelten Unterschriften zur Prüfung an das Bundesverwaltungsamt statt. Wir überreichen fast 160.000 Unterschriften auf Papier, das sind 80 Ordner oder 20 Umzugskisten. Und die DVD mit den 1,2 Millionen online-Unterschriften.

Mit der Bürgerinitiative, die jetzt in 13 EU-Ländern die Mindestanzahl überschreitet, setzen wir uns für die Umsetzung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Grundversorgung ein.
Nähere Informationen zur Kundgebung in Köln und zur öffentlichen Übergabe der Unterschriften gibt es hier (PDF, 2,43 MB)

EU Bürgerinitiative (EBI) “Wasser ist ein Menschenrecht” erreicht fast 1,7 Mio. Unterschriften (Stand 04.07.2013)

Tabelle
Endspurt für die Unterschriftensammlung ist angesagt! Mit knapp 1,7 Millionen Unterschriften ist eine Menge erreicht. 12 Länder haben die notwendige Mindestanzahl (Quorum) an Unterschriften gesammelt. Es konnte tatsächlich erreicht werden, dass die Wasserwirtschaft aus der Konzessionsrichtlinie herausgenommen wurde. Es soll aber eine Revisionsklausel in die Richtlinie eingebaut werden, denn die Privatisierungsinteressen von Veolia & Co. bleiben bestehen. Diesen Bestrebungen muss dauerhaft ein Riegel vorgeschoben werden. Deshalb unbedingt WEITERSAMMELN. Weitere Ziele der Initiative – die Realisierung des Menschenrechts auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung – sind noch gar nicht behandelt. Deshalb dürfen wir Bürgerinnen und Bürger jetzt nicht nachlassen! Wir müssen versuchen, das Ziel von 2 Mio. Unterschriften zu erreichen oder besser noch zu übertreffen.
Der Countdown läuft. Die Zeit bis zum Ende der Sammlung am 9. Sept. 2013 für online-Unterschriften und bis zum 26. August 2013 auf Papier wollen wir nutzen! (Papierunterschriften bis zum 26. August senden an: ver.di-Bundesverwaltung, 10112 Berlin.

Wasser wird wirklich keine Ware in der EU

Tagesspiegel
21.06.2013

Bürgerinitiative gegen Privatisierung von Wasser
Wasser wird wirklich keine Ware in der EU
von Christopher Ziedler

Die Pläne der EU-Kommission für die Zukunft der Wasserversorgung sind vom Tisch. Städte in der EU müssen ihre Wasserversorgung weiterhin nicht ausschreiben.

So viel Protest ist in Deutschland selten. Jeder 61. Bundesbürger hat die Europäische Bürgerinitiative „right2water“ unterzeichnet. „Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen“, lautet eine ihrer wichtigsten Forderungen, die in Europa schon 1,5 Millionen Menschen für sich übernommen haben – allein 1,3 Millionen davon in der Bundesrepublik.

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