AöW sieht Gefahr der Wasserprivatisierung in CETA

Wasserversorgung in CETA bisher doch nicht ausreichend vor Privatisierung geschützt!

Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. vom 25.09.2014

Berlin. Die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft AöW fordert klare Reglungen zum Ausschluss von Privatisierung der Wasserwirtschaft im kanadisch-europäischen Freihandelsabkommen (CETA).

Die Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., Christa Hecht, erklärte heute in Berlin: „Wir begrüßen, dass der Europaabgeordnete Daniel Caspary heute Morgen im Deutschlandfunk erklärt hat, dass eine Zwangsprivatisierung der Wasserversorgung über das CETA nicht in Frage kommt. Wir sind jedoch nach Analyse der inoffiziell bekannt gewordenen Vertragsdokumente davon überzeugt, dass genau diese Gefahr nicht gebannt ist.“

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Nehmt bis zum 23. September teil an der öffentlichen Konsultation der EU zum Trinkwasser

Aufruf der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“

Als Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative (EBI) right2water – Wasser ist ein Menschenrecht – hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Trinkwasserverordnung gestartet, unter dem Gesichtspunkt, den Zugang zu qualitativ hochwertigem Wasser in der EU zu verbessern. An dieser Konsultation kann man seit dem 12. August 2014 teilnehmen. Die EBI fordert alle Menschen, die die EBI unterschrieben haben auf, an der Konsultation teilzunehmen und den Fragebogen auszufüllen. Die Konsultation ist bereits online und kann bis zum 23. September genutzt werden.

WasserMenschenrechtEBI2Es gibt einen Fragebogen in allen Europäischen Sprachen, also auch auf Deutsch. http://ec.europa.eu/eusurvey/runner/DWSurvey?surveylanguage=DE

Der Schwerpunkt der Konsultation liegt bei der Wasser-Qualität und zielt darauf ab, die Transparenz im Wasser-Sektor zu erhöhen. Nur teilweise wird dort auf die Anforderungen eingegangen, die von der Europäischen Bürgerinitiative erhoben werden. Nichtsdestotrotz ist es ein Schritt in die richtige Richtung, die Qualität der Wasser-Dienstleistungen in der EU zu verbessern. Wir hoffen deshalb, dass besonders Menschen, die nicht mit ihrem Wasser-Versorger zufrieden sind, diese Gelegenheit nutzen und den Fragebogen ausfüllen. Wir rechnen damit, dass Ihre Antwort auf viele Fragen sein wird: „Ich weiß es nicht“. Es macht jedoch nichts, wenn Sie „Ich weiß es nicht“ antworten, weil dadurch klar wird, dass die Information der Öffentlichkeit verbessert werden muss. Am Ende des Fragebogens gibt es Platz für Anmerkungen. Wir schlagen vor, dass Sie diesen Platz für einen Kommentar nutzen, der darauf hinweist, dass Wasser ein öffentliches Gut und keine Ware ist.
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Die Herangehensweise der Kommission ist nämlich immer noch die Marktorientierung: Sie verwechselt die Bezahlbarkeit mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Kommission sollte anerkennen, dass aus dem Menschenrecht auf Wasser folgen muss, dass die Sicherstellung der Wasserversorgung eine Pflicht von Regierungen ist und für die gesamte Bevölkerung eines Landes erfüllt werden muss. Diese Verpflichtung darf nicht dem Markt überlassen werden, weil es nur EINE (annehmbare) Qualität für das Trinkwasser gibt und nur EINEN Versorger für Trinkwasser innerhalb eines Wasser-Einzugsgebietes.

Privatisierung führt nicht zu einer besseren Qualität der Wasserversorgung, noch hilft sie dabei, die Erschwinglichkeit von oder den Zugang zu Wasser zu verbessern. Viele Beispiele zeigen den gegenteiligen Effekt der Wasser-Privatisierung. Die Kommission behauptet, sie sei neutral. Wir unterstützen eine neutrale Position voll und ganz. Jedoch muss diese auch tatsächlich neutral sein. Wir haben gesehen, wie die Kommission Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP bzw. PPP) unterstützt hat, die nichts anderes sind als verschleierte Privatisierungen. Wir haben gesehen, wie die Kommission Druck auf die griechische Regierung ausgeübt hat, das Wasser zu privatisieren. Deshalb würden wir gern sehen, dass die Kommission schriftlich und in ihrer Gesetzgebung die Liberalisierung von Wasser-Dienstleistungen ausschließt und zu der Erkenntnis gelangt, dass die Liberalisierung (also die Öffnung eines Marktes) der erste Schritt zur Privatisierung ist. Wir möchten außerdem erreichen, dass die Kommission die Wasser-Dienstleistungen aus den Verhandlungen für TTIP und TISA herausnimmt. Noch einmal: Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware. Es darf KEINEN Handel mit Wasser oder mit Wasser-Dienstleistungen geben!

Was die Europäische Kommission tun kann ist Folgendes: Sie kann eine Gesetzgebung auf den Weg bringen, mit der die Regierungen der Mitgliedsstaaten verpflichtet werden – und im Falle von Nichterfüllung mit Sanktionen bestraft werden – qualitativ gutes Wasser und erschwingliches Wasser für alle sicherzustellen! Es muss außerdem eine Verpflichtung der Regierungen geben, die Wasser-Ressourcen zu schützen, um heute und in der Zukunft eine hohe Trinkwasser-Qualität zu gewährleisten. Deshalb muss Wasser unter öffentlicher Kontrolle verbleiben.
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Hinweis:
Es gibt folgende Vorschläge bzw. Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens von:

  1. Der EBI „right2water“ – Wasser ist ein Menschenrecht: http://www.right2water.eu/sites/water/files/Model%20responses-%20DE_0.doc
  2. Der Gewerkschaft ver.di: http://bit.ly/1vU5CdY
  3. Der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW): http://www.aoew.de/media/startseite/AoeW-Antwort_Oeffentliche_Konsultation_Fragebogen_2014-09-01.pdf

 

AöW: Fracking ist gefährlich für die Trinkwasserversorgung!

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft
5.9.2014
AöW e.V.
Fracking ist gefährlich für die Trinkwasserversorgung!

Im Zuge der Diskussion um eine Regelung über Fracking werden die bisherigen Bedenken im Hinblick auf die Fracking-Technologie und der Gefahr für die Trinkwasserversorgung von Fracking-Befürwortern öffentlich in Zweifel gezogen. Die Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), Christa Hecht, erklärte heute: „Die genauen Risiken sind immer noch nicht bekannt, die Bedenken gegen die Fracking-Technologie sind berechtigt.“

Berlin. AöW-Geschäftsführerin Hecht erklärte weiter „Das Risiko von Fracking in Deutschland lässt sich immer noch nicht abschätzen, auch ist deren Beherrschung ungeklärt. Dies wird durch das zweite UBA-Gutachten deutlich aufgezeigt. Wenn wir das Vorsorgeprinzip in der Wasserwirtschaft ernst nehmen wollen, dann darf in Trinkwassereinzugsgebieten die Fracking-Technologie nicht eingesetzt werden.“ Nach diesem Prinzip sind Maßnahmen zu unterlassen, die potenziell Schäden hervorrufen können, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts niedrig oder das Risikopotenzial noch unbekannt ist. Weiter erklärte Hecht: „Es fehlt außerdem bei solchen Vorhaben an notwendiger Transparenz und Beteiligung. Auch der Umgang mit den zurückgeförderten oder im Boden teilweise verbleibenden Flüssigkeiten ist nicht geklärt. Wir sind gespannt auf den Gesetzentwurf zu Fracking. Deshalb unterstützt die AöW die Bundesumweltministerin und die Präsidentin des Umweltbundesamtes in ihrer Haltung, die Risiken von Fracking nicht herunterzuspielen“, betonte Hecht.

Hintergrund: Anfang Juli 2014 haben sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesumweltministerium (BMUB) auf ein Eckpunktepapier zum Thema Fracking geeinigt. Parallel hierzu hat das Umweltbundesamt ein zweites Gutachten mit Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Erwartet wird, dass in Kürze ein Gesetzesentwurf vorgestellt wird.
Kontakt:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse(at)aoew(dot)de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de

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Maude Barlow: Blaue Zukunft – Das Recht auf Wasser und wie wir es schützen können

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AöW lehnt Sonderrechte für Konzerne über Investitionsschutz im TTIP und CETA ab

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
24.06.2014
AöW e.V.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) spricht sich gegen gesonderte Regeln zum Schutz von Investitionen [ISDS] im Rahmen der Freihandelsabkommen insbesondere zwischen der EU und USA – TTIP – und Kanada – CETA – aus. In entwickelten Rechtsstaaten haben Investoren ausreichend Möglichkeiten, ihre Rechte bei Ungleichbehandlungen einzuklagen. Für die Einräumung von Sonderrechten für Investoren aus den Vertragsländern besteht keine Veranlassung. Nationale Entscheidungen und Regelungen im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen – wie in der Wasserwirtschaft – sollten generell nicht durch „Sonderrechte“ angegriffen werden können.

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung

Ergänzung (02.07.2014): Hier können Sie die AöW-Position zu der  Online-Konsultation zu den Modalitäten des Investitionsschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) abrufen.

 

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) lehnt Sonderrechte für Konzerne über Investitionsschutz im TTIP und CETA ab

Den Aussagen der AöW können wir uns nur anschließen!

Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
24.06.2014
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) spricht sich gegen gesonderte Regeln zum Schutz von Investitionen im Rahmen der Freihandelsabkommen insbesondere zwischen der EU und USA – TTIP – und Kanada – CETA – aus. In entwickelten Rechtsstaaten haben Investoren ausreichend Möglichkeiten, ihre Rechte bei Ungleichbehandlungen einzuklagen. Für die Einräumung von Sonderrechten für Investoren aus den Vertragsländern besteht keine Veranlassung. Nationale Entscheidungen und Regelungen im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen – wie in der Wasserwirtschaft – sollten generell nicht durch „Sonderrechte“ angegriffen werden können. […]

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