Kollatz: Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zahle sich für die Berliner aus

TAGESSPIEGEL
27. Oktober 2020

Jahresbilanz aller 55 Berliner Landesbetriebe. Wasserbetriebe spülen dem Finanzsenator am meisten Geld in die Kasse

„[…] Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zahle sich für die Berliner aus, sagte Kollatz. ,Wir sind uns sicher, dass wir zehn Jahre Preisstabilität durchhalten.‘ Das Land Berlin hatte 2012 die Anteile von RWE und 2013 die Anteile von Veolia übernommen. Die Berliner Wasserbetriebe wiesen laut Beteiligungsbericht mit 191,5 Millionen Euro den höchsten Gewinn aus […]

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Pressemitteilung Berliner Wassertisch: Termin für Urteil der Delius-Klage steht fest

Zwei Mitglieder des Berliner Wassertischs werden vom ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der Berliner Piratenfraktion Martin Delius (jetzt DIE LINKE) und dem Ex-Geschäfts­führer Heiko Herberg (jetzt SPD) zur Zahlung von 25.000 € verklagt.* Ein Vergleichsvorschlag der Richter wurde bislang nicht angenommen. Der zweitinstanzliche Urteilstermin ist am Mittwoch.

(Berlin, 06.08.19) Die Richter schlugen vor, dass die Liquidatoren der Piratenfraktion, Delius und Herberg, die Klage zurückziehen und jede Partei ihre Anwaltskosten selbst bezahlt. Ihr Anwalt hat den Vorschlag der Richter jedoch abgelehnt. Dazu Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Berliner Wasserbetriebe spülen mittlerweile Millionen in den Berliner Landeshaushalt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Privatpersonen, die hierzu beigetragen haben, zur Zahlung von 25.000 Euro verklagt werden.“

Hintergrund: In ihrem Wahlprogramm hatte die PIRATENPARTEI als einzige Partei versprochen, juristisch gegen die Wasserverträge vorzugehen. Dies trug zu ihrem Wahlerfolg 2011 bei. Als 2013 unklar war, ob die Fraktion eine Organklage gegen die Wasserprivatisierung bezahlen könne, bot der Wassertisch eine Spende an. Nachdem die Klage eingereicht worden war, machte der verbliebene Wasserkonzern Veolia den Weg zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe frei. Die Organklage war eines der letzten Mosaiksteine der erfolgreichen Wasserrekommunalisierung. Allerdings konnte sie aus Fraktionsmitteln bezahlt werden. Folglich teilte 2014 der damalige erste Fraktionsvorsitzende Alexander Spies (der auch die jetzige Delius-Klage ablehnt) dem Berliner Wassertisch mit, dass mit einer Inanspruchnahme der Spende nicht mehr zu rechnen sei.

Nicht alle Piratenabgeordneten befürworteten seinerzeit jedoch die juristische Aufarbeitung der Wasserverträge. Delius und Herberg gehörten zu den wenigen Gegnern der Organklage. Sie verließen auch die PIRATENPARTEI vor Ende der Legislaturperiode. Das Spendenangebot klagen die beiden Nachwuchspolitiker mittlerweile als Liquidatoren einer Fraktion ein, deren Partei sie nicht angehören. Martin Delius ist Mitglied der LINKEN, Heiko Herberg Mitglied der SPD.

Dazu Sigrun Franzen: „Wir befinden uns in der paradoxen Situation, dass wir unser Spendenangebot der Fraktion der PIRATENPARTEI gemacht haben, die für die Organklage war. Nun werden wir von Mitgliedern der Partei DIE LINKE und der SPD verklagt, die Gegner das Wasservolksbegehrens waren. Die Berliner PIRATEN selbst lehnen die Delius-Klage ab. Die Ablehnung des Vergleichs zeigt, dass die Justiz offensichtlich missbraucht wird, alte politische Rechnungen zu begleichen. Den Schritt in die nächste Instanz behalten wir uns vor.“

Verkündungstermin ist am Mittwoch, 07.08.2019 – 12.00 Uhr – Raum 145, Kammergericht Berlin

* Weitere Infos: Belügt Linken-Wahlkämpfer Delius die Öffentlichkeit?PRESSEMITTEILUNG vom 05.06.2016

Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Sigrun Franzen, Telefon: 0157 713 122 56
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41
E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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Sulfate in der Spree. 7. März 2019, Anhörung im Braunkohlenausschuss in Cottbus

Steigen Frankfurter Trinkwasserpreise wegen des Braunkohlenabbaus?

Braunkohlenausschuss muss im März Berliner Wasserbetriebe (BWB) und Frankfurter Wasserbetriebe anhören


Cottbus / Frankfurt(Oder), Januar 2019. Auf Antrag mehrerer Mitglieder wird der Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg am 7. März die Wasserbetriebe Frankfurt (Oder) und Berlin anhören. Geklärt werden soll dabei, ob Wasserkunden auf den Kosten sitzenbleiben, die durch die Sulfatbelastung der Spree aus den Braunkohletagebauen der LEAG verursacht werden.

„Der Bergbaubetreiber muss für die Folgekosten seiner Tagebaue aufkommen, nicht der Trinkwasserkunde. Wir wollen wissen, ob es stimmt, dass die LEAG ihre gegebene Finanzierungszusage für die Maßnahmen in Frankfurt wieder zurückgezogen hat. Dazu sollte sich der Ausschuss aus erster Hand informieren.“ fragt René Schuster von der GRÜNEN LIGA, Mitglied des Ausschusses und einer der Antragsteller.

Die Stadt Frankfurt (Oder) gewinnt ihr Trinkwasser im Wasserwerk Briesen aus Uferfiltrat der Spree. In den letzten Jahren ist der Sulfatgehalt der Spree so stark angestiegen, dass der Trinkwassergrenzwert nur noch mit millionenschwere Investitionen sicher eingehalten werden kann. Der überwiegende Anteil der Sulfatbelastung der Spree stammt aus den aktiven Braunkohletagebauen der LEAG. Kommt der Bergbaubetrieb nicht für die Kosten auf, droht eine deutliche Steigerung des Wasserpreises in Frankfurt (Oder).

Der Braunkohlenausschuss muss laut seiner Geschäftsordnung Tagesordnungspunkte behandeln, die von mindestens einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder fristgerecht verlangt wurden. Ein solcher Antrag wurde am Freitag von den Ausschussmitgliedern Sahra Damus , Winfried Böhmer, Thomas Burchardt, Sascha Fussan, Lothar Treder-Schmidt und René Schuster eingereicht.

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Sitzung des Brandenburgischen Braunkohlenausschusses

Datum: 07 März 2019, 09:00 Uhr
Ort: Stadthaus, Erich-Kästner-Platz 1, 03046 Cottbus (Openstreetmap)

Von Berlin nach Cottbus mit der Deutschen Bahn

Abfahrt Berlin Hbf
06:32 / Gleis 12 / RE 2 (63962) / Richtung: Cottbus Hbf / Fahrradmitnahme begrenzt möglich
Ankunft Cottbus Hbf
07:59

Fußweg ca. 20 Minuten

Link zur Website des Braunkohleausschusses

Folgen der Teilprivatisierung der Wasserversorgung: Verbraucher zahlen in Wiesbaden überhöhte Preise

Frankfurter Rundschau
21.12.2016

ESWE in Wiesbaden. Verbraucher zahlen überhöhte Preise
Die Landeskartellbehörde verlangt Geld vom Versorger ESWE in Wiesbaden – wegen zu hoher Wasserpreise. Das Unternehmen sieht sich aber im Recht und verweist auf den Rechnungshof.

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Kommentar Berliner Wassertisch: 2001 wurden die Stadtwerke Wiesbaden (ESWE) teilprivatisiert (die BWB in Berlin 1999). Die Wiesbadener Versorgungsfirma soll zwischen 2007 und 2011 deutlich überhöhte Preise verlangt haben. Seit 2012 ist die Wasserversorgung wieder rekommunalisiert (die BWB in Berlin 2013).[1] Sie gehört nun zu den Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Wiesbaden (in Berlin sind die BWB als AöR organisiert).[2]

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Der Berliner Wassertisch begrüßt die Rekommunalisierung der Wasserversorgung und hält die Umwandlung in einen Eigenbetrieb für eine gute Strategie, denn die Betriebsform Eigenbetrieb stellt einen starken Schutzwall gegen Privatisierungsversuche dar – sei es durch CETA, TiSA oder eine Wiederauflage der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie. So befürchten beispielsweise die Stadtwerke Erlangen, die seit 1967 als AG organisiert sind, dass mit CETA eine Privatisierung droht: „Weil wir kein Eigenbetrieb der Stadt sind. Sondern wir sind ein privatrechtliches Unternehmen, eine AG, die a) eine Wasserversorgung betreibt, b) aber auch öffentlichen Nahverkehr betreibt, ein Bad betreibt, aber auch Energie, Gas, Strom, Wärme erzeugt, und solche Unternehmen sind nicht ausgenommen von diesem Abkommen, sondern fallen drunter.“ (Wolfgang Geus, Quelle)

Der Berliner Wassertisch fordert seit langem, dass auch die Berliner Wasserbetriebe in einen Eigenbetrieb umgewandelt werden (vgl. Berliner Wassercharta [3]).

[1] Geschichte der Stadtwerke Wiesbaden: http://www.eswe-versorgung.de/eswe/unternehmen/geschichte/
[2] Vgl. https://www.wiesbaden.de/vv/oe/eigenbetriebe/141010100000002400.php
[3] Berliner Wassercharta: 2b) „Die Berliner Wasserbetriebe werden im Haushalt des Landes unter parlamentarischer Kontrolle als Eigenbetrieb geführt. Sie arbeiten nicht gewinnorientiert. Für die Tarifgestaltung gilt das Prinzip der Kostendeckung. Fiktive Kosten – wie z.B. bestimmte kalkulatorische Kosten, u.a. überhöhte kalkulatorische Kapitalverzinsungen – sind nicht Bestandteil der Tarifkalkulation, denn Gewinnbestandteile dürfen nicht so umbenannt werden, dass sie als Kosten erscheinen.“