Risiken für die Daseinsvorsorge durch CETA & TTIP
auch beim Gesundheitssystem

Die Zeit
19.05.2016

Krankenhausbett ausrangiert

  Foto: Kai Niemeyer | pixelio.de

TTIP
Gesundheit und Pflege sind keine Handelsware
von Mathias Maucher und Philip Gasse

TTIP-Kritiker sorgen sich vor Chlorhühnern, Gentech, Investorenschutz. Doch auch unser Gesundheitssystem und soziale Dienste sind gefährdet.

Auch in Freihandelsverträgen steckt der Teufel im Kleingedruckten. So auch im Fall von TTIP und Ceta. Vordergründig bieten sie den europäischen Regierungen die Möglichkeit, sensible Bereiche der Daseinsvorsorge von der Liberalisierung der Märkte auszunehmen –  zum Beispiel das Gesundheits- und Bildungssystem, oder die Versorgung mit Strom und Wasser. Doch wer sich den Verhandlungsstand bei TTIP und das fertig verhandelte Ceta-Abkommen, das im Oktober 2016 unterzeichnet werden soll, genau ansieht, der erkennt: Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben ihre Vorbehalte zum Schutz der Daseinsvorsorge in den Dokumenten bisher nur in sehr eingeschränktem Maße deutlich gemacht.

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EU-Kommission will Glyphosat weiter zulassen

tagesschau.de
12.05.2016

EU-Kommission will Glyphosat weiter zulassen
Neun Jahre und nur wenige Einschränkungen
Von Sebastian Schöbel

Ausbringen von Unkrautvernichtungsmittel

  Foto: SCHAU.MEDIA | pixelio.de

Glyphosat steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Die Agrarindustrie will den Unkrautvernichter trotzdem weiter nutzen. Auf EU-Ebene steht kommende Woche die Entscheidung zur Neuzulassung an – und sie wird nach ARD-Informationen so ausfallen, wie Glyphosat-Gegner befürchten.

Weitere neun Jahre will die EU-Kommission Glyphosat als Unkrautvernichter zulassen. So steht es in einem Vorschlagspapier der Kommission, das dem ARD-Studio Brüssel vorliegt. Darin heißt es: Nach Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA und langen Beratungen zwischen den EU-Mitgliedern sei „die erneute Genehmigung von Glyphosat angebracht“.

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siehe auch: Expertin zu Unkrautvernichtungsmittel

 

Montgomery: „Gesundheit ist keine Handelsware“

DAZ.online
04.05.2016

BundesärztekammerÄrztepräsident Montgomery zu TTIP
Medizinische Standards dürfen nicht aufgeweicht werden

Das Freihandelsabkommen TTIP würde die Gesundheitsvorsorge aufweichen, fürchten Kritiker angesichts der geleakten Dokumente. Die ABDA hat apothekenrechtliche Fragen im Blick, für Ärztepräsident Montgomery dürfe TTIP den Gesundheitssektor generell nicht betreffen. Die Grünen-Politikerin Klein-Schmeink begrüßt die Veröffentlichung der bisher geheimen Unterlagen.

Während die Verhandlungsunterlagen zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP bisher nur in streng bewachten Leseräumen durch Bundestags-Parlamentarier eingesehen werden konnten, hat Greenpeace Anfang der Woche die geheimen Unterlagen öffentlich gemacht. Hierdurch wurde bekannt, welche Positionen die USA verfolgen. Die amerikanischen Verhandlungsführer wollen erreichen, dass gesetzliche Zulassungs-Einschränkungen wissenschaftlich begründet werden. So könnte das politisch motivierte Verbot genetisch veränderter Lebensmittel gegen Erleichterungen beim Export von Autos eingetauscht werden, fürchten Kritiker.

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Städtetagschef will Stopp der TTIP-Verhandlungen

Nürnberger Nachrichten
04.05.2016

Maly will Stopp bei TTIP
von Sarah Benecke

NÜRNBERG – Nach der Enthül­lung geheimer Verhandlungsdokumen­te fordert Nürnbergs Oberbürgermeis­ter Ulrich Maly (SPD), dass die TTIP-Verhandlungen gestoppt werden.

„Dieses Projekt ist so räudig gewor­den, auch vom Prozess her, dass es völ­lig eingestellt und resettet gehört“, so Maly, der auch Präsident des Bayeri­schen Städtetags ist. Es gebe viel zu viele ungeklärte Baustellen: Arbeits­schutz, Umwelt, Verbraucherschutz, öffentliche Daseinsvorsorge – alles könne von dem Abkommen mit den USA betroffen sein.

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Kampf um die Gesundheitsversorgung. Private vs öffentliche Kliniken

Am 24. März 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über die Wettbewerbsklage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw (Aktenzeichen I ZR 263/14) entschieden.

Pressemitteilung BGH: Bundesgerichtshof zur Notifizierungspflicht von Zuwendungen eines Landkreises an eine Kreisklinik bei der Europäischen Kommission. 24. März 2016.

 

Wer klagt gegen wen?

Kläger ist der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK). Er vertritt mehr als 1.000 private Krankenhäuser.

Beklagte ist der Landkreis Calw. Er ist Gesellschafter der Kreiskliniken Calw gGmbH, die Krankenhäuser in Calw und Nagold betreibt.

Worum geht es bei der Klage?

Es soll geklärt werden, ob der Landkreis Calw (Schwarzwald) seine Kreisklinken Calw und Nagold finanziell unterstützen durfte, um Verluste ausgleichen. Die Privaten Kliniken sehen darin eine verbotene Subvention von öffentlichen Krankenhäusern.

Verfahrensgang bislang:

LG Tübingen – Urteil vom 23. Dezember 2013 – 5 O 72/13, MedR 2014, 401 (Links)
OLG Stuttgart – Urteil vom 20. November 2014 – 2 U 11/14, WuW/E DE-R 4817 (Links)
BGH Karlruhe – Urteil vom 24. März 2016 – I ZR 263/14 (Links)

Was hat der BGH entschieden?

Der BGH hat nun entschieden, dass die Zuschüsse für Kliniken im Einzelfall zu prüfen sind. Die subventionierten kommunalen Krankenhäuser müssen belegen, dass die formalen Voraussetzungen für Ausnahmen nach EU-Recht gegeben sind.

Wie geht es weiter im Fall Calw?

Der BGH verweist den Fall zurück an das Oberlandesgericht Stuttgart. Das Berufungsgericht muss prüfen, ob es sich bei den Zuwendungen des Beklagten um staatliche Beihilfen handelt.

Was ist an dem Fall Calw so Besonderes?

Der Fall Calw könnte ein Musterprozess werden. Das Urteil könnte Geschichte schreiben. Der Berliner Wassertisch hofft, dass die Klage vor das Bundesverfassungsgericht kommt. Es muss eine Grundsatzentscheidung her, ob Verlustübernahmen für Krankenhäuser Beihilfen im Sinne des EU-Wettbewerbsrechtes sind, oder anders ausgedrückt, ob „Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?“ sind.

Was ist der Hintergrund?

Seit langem ist es das Ziel von Privaten Klinikkonzernen, die öffentlichen Krankenhäuser zu übernehmen. Für sie sind Krankenhäusern ein lukratives Geschäftsmodell. Im EU-Wettbewerbsrecht sehen sie nun einen Hebel, um die Krankenhäuser finanziell derart auszubluten, so dass letztendlich einer Privatisierung nichts mehr im Wege steht.

Was für Folgen hätte eine Privatisierung der Krankenhäuser?

Kliniken werden der Marktlogik unterworfen. Aus gemeinwohlorientieren Institutionen der Gesundheitsversorgung werden gewinnorientierte Unternehmen, in deren Zentrum  weder die Patienten noch die Ärzte und Angestellten stehen, sondern einzig die Renditeerwartung der Aktionäre.

Reaktionen auf das BGH-Urteil:

Prof. Stefan Sell: Eine fundamentale Frage: Ist ein Krankenhaus ein kommerzielles Unternehmen oder kann das Gemeinwohl Zuschüsse notwendig machen, die das EU-Wettbewerbsrecht nichts angehen? 25.03.2016.

IVKK: BGH zum Fall Calw: Chance zur Klärung der Grundsatzfrage. 24. März 2016

Stuttgarter Nachrichten: BGH-Urteil über Kliniken. Kommunale Zuschüsse unter Bedingungen zulässig. 24. März 2016.

SWR: BGH Karlsruhe zu Calwer Krankenhausfinanzierung Geld für Kliniken zulässig – aber so nicht. Landkreise dürfen ihre Kliniken finanziell unterstützen. Aber im Kreis Calw lief einiges falsch, sagt der Bundesgerichtshof. 24. März 2016.

SWR: BGH verhandelt im Fall des Landkreises Calw. Wie viel Hilfe dürfen Kreiskliniken bekommen? 24. März 2016.

Clash of Leitbilder: Gemeinwohlorientierung versus Gewinnorientierung!

Der Berliner Wassertisch spricht sich gegen die Ökonomisierung der Daseinsvorsorge aus. Wettbewerb und Renditeerwartungen haben in der Krankenversorgung nichts zu suchen! Im Zentrum der Krankenversorgung muss der Patient stehen!

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Wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. fordert auch der Berliner Wassertisch den Vizekanzler und SPD-Vorsitzenden Siegmar Gabriel auf, „sich im Sinne des Gemeinwohls in der Bundesregierung für eine entsprechende Umkehr in der Krankenhauspolitik in Deutschland einzusetzen! Kommerzielles Eigeninteresse darf im Krankenhaus keinen Platz haben!“ Denn, so der IVKK, „Gemeinwohlbelange sind kaum irgendwo stärker berührt, als im Krankenhauswesen. Die Absicherung des Krankheitsrisikos ist sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Sicherstellung der stationären Versorgung gesetzlich garantierte Solidaraufgabe!“

Zur Erinnerung:

Anlässlich der Klage Calw hat der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser e.V. im Januar 2014 gemeinsam mit dem Berliner Wassertisch eine Verstaltung durchgeführt, auf der der Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß über das Thema „Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?“ aus verfassungsrechtlicher Perspektive referiert hat.

 

Weiterführende Hinweise:

Ärztezeitung: Krankenhäuser im Südwesten stehen vor schwerer Zukunft. (24.03.2016)

Stefan Sell: Wenn aus einem bislang städtischen Krankenhaus ein kirchliches wird und eine der ersten Amtshandlungen aus der Abschaltung von Betriebsrat und Tarifbindung besteht. Wieder einmal die Kirchen und ihr Sonderrecht. (16.03.2016)

KMA online: Krankenhaus-Subventionen in Calw: OLG Stuttgart weist Klage der deutschen Privatkliniken ab (21.11.2014)

SWR: Krankenhausfinanzierung. Die Akte Calw (20.11.2014)

OLG: OLG Stuttgart entscheidet über Zulässigkeit der Krankenhausfinanzierung von Kreiskliniken im Landkreis Calw (20.11.2014)

KMA online: Privatkliniken-Klage: Der Fall Calw kommt voraussichtlich vor den Bundesgerichtshof (10.11.2014)

KMA online: Krankenhausreform: IVKK fordert Abkehr von Kapitalrendite in Klinikbetrieben (05.09.2014)

Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen: Daseinsvorsorge im Mittelpunkt. In: Deutsches Ärzteblatt, 31. Januar 2014 (pdf)

Roland Buckenmaier: Kreis Calw Klinik-Finanzierung: Entscheidung erst 2017. In: Schwarzwälder Bote (28.01.2014)

Siegfried Broß: Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 3. Januar 2014.

Ärztezeitung: Klinikfinanzierung. Kommunen dürfen Finanzlöcher stopfen. 24.12.2013.

Ärztezeitung: Kliniken. Signale pro öffentliche Förderung. 22.11.2013

Siegfried Broß: Siegfried Broß: Wasser, Gas, Strom … Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – oder sogar die Demokratie gefährden kann. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 2. Januar 2013.

Heike Jahberg: Interview mit Ex-Verfassungsrichter Broß „Der Staat ist erpressbar“. In: Tagesspiegel, 03.06.2012.

Mehr zum Thema Calw auf der Wassertisch-Website

Ansprechpartner

IVKK e.V.
Telefon: 030 / 2025 3587
Mail: berlin@ivkk.de
Website: http://ivkk.de/

Wasserpreisbetrug? Verband VDGN stellt Strafanzeige

Neues Deutschland
08.01.2016

WasserWasserpreisbetrug? Verband stellt Strafanzeige
Von Nicolas Šustr

Wasserbetriebe und Wirtschaftsverwaltung sollen Kosten manipulieren, um Preise in die Höhe zu treiben

Nach Zivilklagen wegen überhöhter Wasser- und Abwasserpreise hat der streitbare Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) am Montag Strafanzeige gestellt.

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Es läuft übrigens noch eine Klage:
„Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht / Berliner Wassertisch fordert die BWB auf, die Verjährung von Schadensersatz-Ansprüchen zu verhindern.
(Berlin, 1. Oktober 2015) Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft [WEG] klagt seit Anfang des Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen der missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise in den Jahren 2010 und 2011 zu fordern. Das Amtsgericht Mitte hat das Verfahren nun an das Landgericht verwiesen. Der Berliner Wassertisch hat für Kunden der BWB, die ebenfalls Schadensersatz geltend machen möchten, einen Musterbrief vorbereitet, mit dem sie sich an die BWB wenden können, um für die Dauer der WEG-Klage eine drohende Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern…“ Zum Beitrag