Wasserpreisbetrug? Verband VDGN stellt Strafanzeige

Neues Deutschland
08.01.2016

WasserWasserpreisbetrug? Verband stellt Strafanzeige
Von Nicolas Šustr

Wasserbetriebe und Wirtschaftsverwaltung sollen Kosten manipulieren, um Preise in die Höhe zu treiben

Nach Zivilklagen wegen überhöhter Wasser- und Abwasserpreise hat der streitbare Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) am Montag Strafanzeige gestellt.

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Es läuft übrigens noch eine Klage:
„Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht / Berliner Wassertisch fordert die BWB auf, die Verjährung von Schadensersatz-Ansprüchen zu verhindern.
(Berlin, 1. Oktober 2015) Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft [WEG] klagt seit Anfang des Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen der missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise in den Jahren 2010 und 2011 zu fordern. Das Amtsgericht Mitte hat das Verfahren nun an das Landgericht verwiesen. Der Berliner Wassertisch hat für Kunden der BWB, die ebenfalls Schadensersatz geltend machen möchten, einen Musterbrief vorbereitet, mit dem sie sich an die BWB wenden können, um für die Dauer der WEG-Klage eine drohende Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern…“ Zum Beitrag

Anti-TTIP-Aktion am Willy-Brandt-Haus. SPD zeigt Greenpeace an

Berliner Zeitung
25.06.2015

Anti-TTIP-Aktion am Willy-Brandt-Haus SPD zeigt Greenpeace an
Von Karl Doemens

„Demokratie schützen: Willy Brandt würde TTIP stoppen“: Ein riesiges Banner mit dieser Aufschrift hatte Greenpeace vom Dach der SPD-Parteizentrale in Berlin entrollt. Entfernen musste es die Feuerwehr. Jetzt hat die SPD Strafanzeige gestellt.

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Greenpeace (Foto: Berliner Wassertisch)

Greenpeace (Foto: Berliner Wassertisch)

Greenpeace (Foto: Berliner Wassertisch)

Greenpeace (Foto: Berliner Wassertisch)

 

Der Berliner Wassertisch erklärt sich solidarisch mit Greenpeace. TTIP stellt eine Bedrohung für die Demokratie dar und muss auf jeden Fall verhindert werden! Greenpeace leistet wichtige Arbeit im Kampf für Demokratie und Rechtsstaat – etwas, was man von der SPD derzeit nicht behaupten kann. GreenpeaceEine SPD, die sich für TTIP und CETA einsetzt, dient nicht den Interessen der Menschen, sondern den der multinationalen Konzerne. Die SPD sägt den Ast ab, auf dem wir alle sitzen. Umso wichtiger sind die mutigen Aktionen von zivilgesellschaftlichen Akteuren wie Greenpeace.

Spenden für Greenpeace kann man hier

Strafanzeige des Wassertischs:
Missbrauch zu PR-Zwecken oder demokratisches Recht?

Kommentar zum taz-Artikel „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“ von Sebastian Heiser (28.07.2014) [1]
Zur Erläuterung: Die Strafanzeige des Wassertischs und seiner Bündnispartner richtete sich gegen den Berliner Finanzsenator Nußbaum wegen des Verdachts der Untreue. Es ging darum, ob die Unternehmensanteile von RWE und Veolia an den Berliner Wasserbetrieben zu teuer zurückgekauft wurden. Es sollte untersucht werden, ob und inwieweit anhängige Gerichtsverfahren bei der Festlegung des Kaufpreises wertmindernd berücksichtigt wurden.

Die Lektüre scheint spannend zu werden. Heiser ist Kriminellen auf der Spur. Kurt Wansner von der CDU ist Serientäter, weil er immer wieder Strafanzeigen stellt, die zu nichts führen. Und die Medien sind gewissermaßen seine Komplizen, denn sie geben ihm Zucker, sie berichten darüber. Ist das nun ein Einzelfall oder ist diese Methode noch weiter verbreitet? Heiser findet es heraus: Es gibt andere, die es genauso machen, z. B. den Wassertisch. Dem geht es in puncto Medienaufmerksamkeit inzwischen ziemlich schlecht. „Wassertisch kritisiert Senat“ lockt ja keinen Journalisten mehr hinterm Baum hervor und ist ungefähr genauso interessant wie „Hund beißt Mann“. Kein Wunder, wenn also auch der Wassertisch in die Trickkiste mit den Strafanzeigen greift.

Heiser stellt auch eine angebliche Gesetzeslücke fest, die es erlaubt, bei Strafanzeigen „zu Unrecht“ zu behaupten, es liege der Verdacht auf eine Straftat vor. Die vielen Strafanzeigen, die deshalb risikolos gestellt werden könnten, führten dazu, dass dann bei der Staatsanwaltschaft die Zeit für die Verfolgung echter Straftäter fehle.

Hallo – was ist mit der taz los? Das ist doch kein Sach-Artikel mehr. Hier werden ein paar Fakten mit Meinungen des Autors vermischt und heraus kommt eine (nicht ganz so) gut getarnte Diffamierung des Wassertischs und seiner Bündnispartner Bund der Steuerzahler [2] und Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Unsere Initiative, die bisher nur diese einzige Strafanzeige und diese auch erst nach reiflicher Überlegung auf den Weg gebracht hat, wird in seinem Artikel zu einem Musterbeispiel für den Missbrauch von Strafanzeigen hochstilisiert. Das widerspricht der journalistischen Sorgfaltspflicht. Gleichzeitig kritisiert Heiser genau diese fehlende Sorgfalt bei anderen Medien, die nach erster Berichterstattung über Strafanzeigen versäumten, über die Einstellung der Ermittlungen zu berichten. Heiser unterstellt dem Wassertisch, diese Strafanzeige nur aus populistischen Erwägungen gestellt zu haben. Das ist aber „Meinung“ und gehört in einen Kommentar, nicht aber in einen Sachartikel. Woher will denn der Autor wissen, dass es nicht gute Gründe im Interesse der Berlinerinnen und Berliner waren, die uns zu dieser Anzeige veranlasst haben? (Angefragt hat er bei uns ja nicht…) Auch wenn es vielleicht missbraucht werden kann: Es ist ein elementares demokratisches Recht, bei Verdacht einer strafbaren Handlung diese bei der Staatsanwaltschaft anzeigen zu dürfen. Dieses Recht darf nicht angetastet werden.

Auch in der Vergangenheit war das Verhältnis zwischen Wassertisch und taz nicht immer ganz unproblematisch, war es doch die taz [Sebastian Heiser], die in der heißen Phase vor dem Volksentscheid 2011 einen Teil der Wasserverträge „leakte“ und dann den Volksentscheid kurzerhand als „überflüssig dank Erfolg“ [3] erklärte. Das entsprach dann auch ganz der Argumentationslinie des Senats gegen die Teilnahme am Volksentscheid. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Heiser [4] den Wassertisch-Aktivisten Rudek und behauptete dabei – in eine Frage verpackt – , dass es abwegig sei anzunehmen, dass der Senat noch nicht alles veröffentlicht habe und legte in einer weiteren Frage nahe, der Wassertisch folge einer Verschwörungstheorie, wenn er den Beteuerungen, alles sei veröffentlicht, keinen Glauben schenke.

Noch am Tage des Volksentscheids, an dem sich die Niederlage des Senats manifestierte, nahm Heiser Bürgermeister Wowereit vor einer Behauptung von Frau Künast in Schutz [5], dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei.

Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht, wie sich inzwischen herausgestellt hat.

Und jetzt, mit dem Artikel zur PR-Strategie, wird wieder der Wassertisch angegriffen, diesmal wegen seines angeblichen Medien-Populismus, damit nicht etwa noch jemand auf die Idee kommt, beim Rückkauf der Wasserbetriebe sei doch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen.

Wolfgang Rebel, 3. August 2014 [update 4. August]
[1] 28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi
[2] In einem Kommentar wehrt sich Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler gegen den Populismus-Vorwurf Heisers: http://www.taz.de/!ku9303/
[3] 10.11.2010 Gereon Asmuth: „Überflüssig dank Erfolg“: http://www.taz.de/!61090/
[4] 10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/

 

Sebastian Heiser – ein Enthüllungsjournalist?

Update anlässlich des #Tazgate und der häufig wiederholten Behauptung, Sebastian Heiser habe sich in der „Berliner Wassersache“ als Enthüllungsjournalist verdient gemacht:

Stand: 10. Februar 2018; Beitrag wird sukzessive aktualisiert.

Der Berliner Wassertisch kann nicht beurteilen, was es mit den Anschuldigungen gegen Sebastian Heiser auf sich hat, dass er seine Kollegen in der TAZ mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausspioniert habe.* Was der Berliner Wassertisch allerdings feststellen kann, ist, dass Heiser nach seinen Erfahrungen nicht der akribisch arbeitende Enthüllungsjournalist ist, als der er nun gelegentlich dargestellt wird.[1] Dies gilt nicht nur für seinen Beitrag bei den SZ-Leaks wie der RBB [2] nachrecherchiert hat, sondern auch für seine Berichterstattung über den Wasser-Volksentscheid.

*http://www.tagesspiegel.de/medien/james-bond-bei-der-taz-die-taz-soll-opfer-eines-spionageangriffs-geworden-sein/11401938.html
http://www.morgenpost.de/printarchiv/kultur/article137681755/Redakteur-der-taz-soll-Kollegen-ausspioniert-haben.html
http://www.berliner-zeitung.de/medien/abhoeraffaere-in-berlin-redakteur-der–taz–soll-kollegen-ausspioniert-haben,10809188,29914842.html
http://www.ndr.de/fernsehen/Ich-habe-all-die-Jahre-geschwiegen,zapplilienthal102.html
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/blog/Die-Sache-mit-Namen,heiser112.html

 

Zur Erinnerung:

1999 wurden die Berliner Wasserbetriebe von der Großen Koalition teilprivatisiert. Die Verträge waren geheim. Der 2006 gegründete Berliner Wassertisch startete im Bündnis mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen und Initiativen 2007 ein Volksbegehren zur „Offenlegung aller Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe stehen und zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern geschlossen worden sind“.

Ziel war es, die Verträge nach der Veröffentlichung juristisch anzufechten. Die Berichterstattung zu diesem Volksbegehren war – freundlich ausgedrückt – verhalten. Es bedurfte eines sehr hohen Einsatzes von vielen ehrenamtlich engagierten Bürger_innen, um das Thema ins öffentliche Bewusstsein zu bringen. Die Initiative befand sich im Oktober 2010 auf der Zielgeraden des insgesamt dreistufigen Volksbegehrens, als Folgendes passierte:

Es wurden Sebastian Heiser Teile des Konsortialvertrages zugespielt.[3] Er verkündete zwei Tage nach der Unterschriftenabgabe (2. Stufe Volksbegehren) – am 29. Oktober 2010: „taz enthüllt Berlins Geheimverträge“

„Der komplette Vertrag. Ab Samstag [30. Oktober] steht der komplette, bislang geheime Vertrag auf dem Recherche-Blog der taz zum Download zur Verfügung unter taz.de/wasservertrag.“(Quelle ; vgl. auch die Leserkommentare)

Kurze Zeit später veröffentlichte der Senat (Mittwoch, 10. November 2010) eine weitere Tranche des Konsortialvertrages. Die vollmundige Ankündigung des angeblich akribisch arbeitenden Journalisten, dass er den kompletten Vertrag veröffentlicht hätte, war damit widerlegt. Eine nicht sonderlich aufwändige Recherche hätte ihn vor seinem Irrtum bewahrt. Der Wassertisch geriet dadurch in die Verlegenheit, erklären zu müssen, wieso es wichtig ist, die Offenlegung der Geheimverträge immer noch per Volksgesetz juristisch verbindlich zu beschließen.

Das hinderte Heisers TAZ-Kollegen Gereon Asmuth nicht, am 10. November 2010 in seinem Artikel mit dem Titel “Überflüssig dank Erfolg” zu schreiben:

„Eins ist seit Mittwoch [10. November 2010] klar: Der Volksentscheid zu den Wasserverträgen ist überflüssig. Es gibt nichts mehr zu entscheiden. Die Verträge stehen im Internet. Nicht mehr nur auf einer Seite der TAZ. Auch das Land Berlin, RWE und Veolia haben sie offengelegt. Dass das Volk aus rechtlichen Gründen dennoch zur Abstimmung gerufen wird, klingt absurd. Einige werden das gar als Beleg dafür sehen, dass direkte Demokratie eh nur Murks sei. Dabei hat die Initiative Wassertisch nur einen Makel: Sie hat schon vor dem Urnengang alle Ziele erreicht.“ (Quelle; vgl. auch die Leserkommentare)

Was Asmuth nicht schrieb: Auch jetzt fehlten weiterhin wichtige Nebenabreden und Bestimmungen. Wer weiß, wie schwierig es ist, die Bürger zu mobilisieren, bei Volksentscheiden ihre Stimme abzugeben, wird erkennen, welchen Bärendienst Heiser und Asmuth dem Wasser-Volksentscheid geleistet haben. Der Anschein, dass die Offenlegung bereits erledigt sei, hätte den Volksentscheid den Sieg kosten können.[4]

Doch Heiser beließ es nicht dabei, dem Volksbegehren den Wind aus den Segeln zu nehmen. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Sebastian Heiser den Sprecher des Wasservolksbegehrens Thomas Rudek. In seinem Artikel mit dem Titel “Das ist keine Verschwörungstheorie” (Quelle; vgl. auch die Leserkommentare) rückte Heiser den Wassertisch mit fragwürdigen rhetorischen Mitteln in die Ecke von Verschwörungstheoretikern.

Am 11. Februar 2011, zwei Tage vor dem Volksentscheid schrieb Svenja Bergt den Artikel: Fragen & Antworten zum Volksentscheid. Das Kreuz mit dem Wasser. Hierin wurde weiterhin suggeriert, dass es eigentlich nichts mehr zu veröffentlichen gäbe und dass es beim Volksentscheid nicht um die soeben von der dapd erwähnten unveröffentlichten Verträge ginge. Auf die Emailanfrage eines Wassertischlers, warum Frau Bergt schreibe, dass diese Verträge nicht Gegenstand des Volksentscheids seien, antwortete überraschenderweise Sebastian Heiser, da er die „entsprechende Passage in dem Artikel […] geschrieben“ habe. Er beharrte: „Die Verträge, über die dapd berichtet, gehören nicht dazu“. Der Wassertisch jedoch hielt dagegen, dass „die Auffassung, es handele sich um konzerninterne Dokumente, die nicht unter den Regelungsbereich unseres Gesetzestextes fallen juristisch nicht haltbar ist. Herr Heiser wäre gut beraten, wenn er seine journalistische Integrität nicht einer senatskonformen Berichterstattung opfert!“ (Quelle)

Noch am Tage des Volksentscheids nahm Sebastian Heiser Klaus Wowereit vor einer Behauptung von Renate Künast in Schutz, dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei. Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht.

Glücklicherweise hat sich die TAZ mit ihrer Auffassung, dass ein Urnengang am 13. Februar 2011 überflüssig sei, nicht durchgesetzt. 666.235 Menschen sprachen sich für das Gesetz zur Offenlegung der Geheimverträge aus und bahnten damit den Weg zu einer vollständigen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe.

Von einem akribisch und investigativ arbeitenden „Enthüllungsjournalisten“ hätten wir mehr erwartet, als dass er einfach irgendein halbgares Dokument mit falschen Behauptungen ins Netz stellt. Damit hat er lediglich dem Senat und den Anteilseignern RWE und Veolia in die Hände gearbeitet. Auch in der Folge fiel Heiser nicht durch kritische Berichterstattung auf. Am 6. Juli 2013 veröffentlichte er sogar einen puren Gefälligkeitsartikel über die BWB: Die Preise bestimmen andere.
Die wirklichen Enthüllungen fanden dagegen woanders statt. Die DAPD veröffentlichte vor dem Abstimmungstag, dass noch wichtige Bestandteile des Vertrags unveröffentlicht seien. Die Informationen lieferte der Wassertisch – ganz ohne Heiser. In der BERLINER ZEITUNG wurde ein Dokument zu geheimen Absprachen veröffentlicht, die der CDU-Senator Heilmann auch nach dem Volksentscheid noch mit dem Wasserkonzern Veolia traf.

[1] Zuletzt: Radio 1 Medienmagazin (Download)
[2] Vgl. Audiobeitrag: SZ-Leaks, taz-Einbruch und Kritik an Tagesschau und Co. 22.2.2015.
[3] Der Berliner Wassertisch vermutet, dass die Teile des Vertrages aus regierungsnahen Kreisen kamen und dass damit dem Wasservolksentscheid schlicht und ergreifend der Wind aus den Segeln genommen werden sollte.
[4] Unabhängig davon, ob alle Dokumente offengelegt waren, war der Erfolg des Volksbegehrens auch wichtig, weil in dem Volksentscheidsgesetz eine unabhängige Überprüfung der Verträge gefordert wurde: „Bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden bedürfen einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen.“ Die Offenlegung war kein Selbstzweck. Ziel war bekanntlich die juristische Anfechtung der Wasserverträge.

 

Beispiele:

Anlässlich Heisers Artikel in der taz drei Tage vor dem Wasservolksentscheid:

Sebastian Heiser: „Das ist keine Verschwörungstheorie“ (10. Februar 2011). (Aufschlussreich sind hier auch die Kommentare der Leser_innen.)
Eine Rezension seines Artikels von 2011:
Bildschirmfoto 2015-02-21 um 00.20.49
Zum Beitrag

Heisers Artikel über die BWB

Aus dem Protokoll des Wassertisch-Plenums vom 16. August 2013. Hier wurde über den Artikel von Sebastian Heiser: „Die Preise bestimmen andere“ vom 6.7.2013 gesprochen:

heiser

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Strafanzeige des Wassertischs:
Missbrauch zu PR-Zwecken oder demokratisches Recht?

Kommentar zum taz-Artikel „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“ von Sebastian Heiser (28.07.2014) [1]
Zur Erläuterung: Die Strafanzeige des Wassertischs und seiner Bündnispartner richtete sich gegen den Berliner Finanzsenator Nußbaum wegen des Verdachts der Untreue. Es ging darum, ob die Unternehmensanteile von RWE und Veolia an den Berliner Wasserbetrieben zu teuer zurückgekauft wurden. Es sollte untersucht werden, ob und inwieweit anhängige Gerichtsverfahren bei der Festlegung des Kaufpreises wertmindernd berücksichtigt wurden.

Die Lektüre scheint spannend zu werden. Heiser ist Kriminellen auf der Spur. Kurt Wansner von der CDU ist Serientäter, weil er immer wieder Strafanzeigen stellt, die zu nichts führen. Und die Medien sind gewissermaßen seine Komplizen, denn sie geben ihm Zucker, sie berichten darüber. Ist das nun ein Einzelfall oder ist diese Methode noch weiter verbreitet? Heiser findet es heraus: Es gibt andere, die es genauso machen, z. B. den Wassertisch. Dem geht es in puncto Medienaufmerksamkeit inzwischen ziemlich schlecht. „Wassertisch kritisiert Senat“ lockt ja keinen Journalisten mehr hinterm Baum hervor und ist ungefähr genauso interessant wie „Hund beißt Mann“. Kein Wunder, wenn also auch der Wassertisch in die Trickkiste mit den Strafanzeigen greift.

Heiser stellt auch eine angebliche Gesetzeslücke fest, die es erlaubt, bei Strafanzeigen „zu Unrecht“ zu behaupten, es liege der Verdacht auf eine Straftat vor. Die vielen Strafanzeigen, die deshalb risikolos gestellt werden könnten, führten dazu, dass dann bei der Staatsanwaltschaft die Zeit für die Verfolgung echter Straftäter fehle.

Hallo – was ist mit der taz los? Das ist doch kein Sach-Artikel mehr. Hier werden ein paar Fakten mit Meinungen des Autors vermischt und heraus kommt eine (nicht ganz so) gut getarnte Diffamierung des Wassertischs und seiner Bündnispartner Bund der Steuerzahler [2] und Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Unsere Initiative, die bisher nur diese einzige Strafanzeige und diese auch erst nach reiflicher Überlegung auf den Weg gebracht hat, wird in seinem Artikel zu einem Musterbeispiel für den Missbrauch von Strafanzeigen hochstilisiert. Das widerspricht der journalistischen Sorgfaltspflicht. Gleichzeitig kritisiert Heiser genau diese fehlende Sorgfalt bei anderen Medien, die nach erster Berichterstattung über Strafanzeigen versäumten, über die Einstellung der Ermittlungen zu berichten. Heiser unterstellt dem Wassertisch, diese Strafanzeige nur aus populistischen Erwägungen gestellt zu haben. Das ist aber „Meinung“ und gehört in einen Kommentar, nicht aber in einen Sachartikel. Woher will denn der Autor wissen, dass es nicht gute Gründe im Interesse der Berlinerinnen und Berliner waren, die uns zu dieser Anzeige veranlasst haben? (Angefragt hat er bei uns ja nicht…) Auch wenn es vielleicht missbraucht werden kann: Es ist ein elementares demokratisches Recht, bei Verdacht einer strafbaren Handlung diese bei der Staatsanwaltschaft anzeigen zu dürfen. Dieses Recht darf nicht angetastet werden.

Auch in der Vergangenheit war das Verhältnis zwischen Wassertisch und taz nicht immer ganz unproblematisch, war es doch die taz [Sebastian Heiser], die in der heißen Phase vor dem Volksentscheid 2011 einen Teil der Wasserverträge „leakte“ und dann den Volksentscheid kurzerhand als „überflüssig dank Erfolg“ [3] erklärte. Das entsprach dann auch ganz der Argumentationslinie des Senats gegen die Teilnahme am Volksentscheid. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Heiser [4] den Wassertisch-Aktivisten Rudek und behauptete dabei – in eine Frage verpackt – , dass es abwegig sei anzunehmen, dass der Senat noch nicht alles veröffentlicht habe und legte in einer weiteren Frage nahe, der Wassertisch folge einer Verschwörungstheorie, wenn er den Beteuerungen, alles sei veröffentlicht, keinen Glauben schenke.

Noch am Tage des Volksentscheids, an dem sich die Niederlage des Senats manifestierte, nahm Heiser Bürgermeister Wowereit vor einer Behauptung von Frau Künast in Schutz [5], dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei.

Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht, wie sich inzwischen herausgestellt hat.

Und jetzt, mit dem Artikel zur PR-Strategie, wird wieder der Wassertisch angegriffen, diesmal wegen seines angeblichen Medien-Populismus, damit nicht etwa noch jemand auf die Idee kommt, beim Rückkauf der Wasserbetriebe sei doch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen.

Wolfgang Rebel, 3. August 2014 [update 4. August]
[1] 28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi
[2] In einem Kommentar wehrt sich Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler gegen den Populismus-Vorwurf Heisers: http://www.taz.de/!ku9303/
[3] 10.11.2010 Gereon Asmuth: „Überflüssig dank Erfolg“: http://www.taz.de/!61090/
[4] 10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/
[5] 13.02.2011 Sebastian Heiser: „Künasts blamable Wowereit-Attacke”: http://www.taz.de/!65835/

 

Zeitleiste (in Bearbeitung):

29.10.2010: Sebastian Heiser: „taz enthüllt Berlins Geheimverträge“

10.11.2010 Senat enthüllt eine weitere Tranche des Konsortialvertrages

10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/

13.02.2011 Sebastian Heiser: „Künasts blamable Wowereit-Attacke”: http://www.taz.de/!65835/

13.02.2011 Wasservolksentscheid (trotz vermeintlicher Taz-Enthüllung der Verträge) erfolgreich

06.07.2013 Sebastian Heiser: „Die Preise bestimmen andere“

28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi

Chronologie der Taz http://www.taz.de/In-eigener-Sache–Datenklau/!5019164/

17.02.2015 In der Taz wird ein Keylogger entdeckt

18.02.2015 Sebastian Heiser wird erwischt, wie er den Keylogger abziehen will. Damit hat er über Monate hinweg Kollegen (RessortleiterInnen, RedakteurInnen, PraktikantInnen) ausspioniert. („Danach wurde das Gerät mindestens seit Anfang 2014 zum Ausspähen von taz-Rechnern benutzt. Außerdem wird festgestellt, dass die Software des Keyloggers 2012 veröffentlicht worden ist.) In der Nacht brechen Unbekannte in die taz-Zentrale ein. Die erste Tür wird aufgebrochen, die zweite – die sich mit einem Code öffnen lässt – ist unbeschädigt.

19.02.2015 Spionageaffäre wird öffentlich.

22.02.2015 Martin Kaul reagiert auf den Hinweis des Wassertischs, dass sich Heiser in Sachen Wasservolksentscheid keine Meriten verdient hat, emotional:

23.02.2015, 12:30  Sebastian Heiser erscheint nicht  zu einem Gespräch mit Chefredaktion, Geschäftsführung und Justiziar.

TAZ kündigt Sebastian Heiser.

26.02.2015 TAZ erstattet Strafanzeige gegen Sebastian Heiser

02.03.2015 The Guardian: Sebastian Heiser: journalist accused of spying at German newspaper

20.03.2015 taz-Veranstaltung. Aufarbeitung taz-Keylogger: Zwischen Recherche und Datenklau

24.03.2015 SPIEGEL ONLINE Anklagebehörde prüft Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Heiser

03.07.2015 taz-Chefredakteurin Ines Pohl gibt ihren Rücktritt als Chefredakteurin bekannt. Sie wechselt zum Jahresende zur Deutschen Welle und wird als Korrespondentin aus Washington berichten.

06.01.2016 Auf Nachfrage vom Berliner Wassertisch zum Stand der Dinge antwortete die Taz: „die taz hat am 25.2.2015 Strafanzeige beim LKA gegen „Sebastian Heiser und Unbekannt“ wegen Verdachts der Verletzung der „§§ 201 und 202a-c StGB und weiterer möglicher Delikte“ gestellt. Dort wird ermittelt. Deren letzte Mitteilung stammt vom 23.6.2015, dass weitere Personen (i.e. Mitarbeitende der taz) festgestellt worden seien, deren Daten abgefangen wurden. Dieser Umstand war uns allerdings bereits bekannt. Weitere Auskünfte wurden uns nicht erteilt. Andere Erkenntnisse haben wir nicht.“

03.06.2016 SPIEGEL Datenklau: „taz“ veröffentlicht interne Recherchen zur Spähaffäre
„Der Datendiebstahl eines Redakteurs im vergangenen Jahr war offenbar nicht gegen die „taz“ als Medium gerichtet, vielmehr deute alles auf persönliche Motive hin: Zu diesem Ergebnis kommt ein jetzt abgeschlossener Recherchebericht von zwei eigens dafür abgestellten Redakteuren der Tageszeitung. Demnach waren mindestens 23 Personen ausgespäht worden, 19 davon Frauen.“

04.06.2016 Sebastian Erb und Martin Kaul: Keylogger-Affäre in der taz
Dateiname LOG.TXT.
Auch hier wird wider besseren Wissens die Legende vom Heiser „großen Coup“ erzählt: „Der größte Coup: Im Oktober 2010 veröffentlicht er in der taz die bis dahin geheimen Berliner Wasserverträge, deren Offenlegung eine BürgerInneninitiative seit Jahren erfolglos eingefordert hat.“ Sie haben es entgegen Kauls Aussage am 22.02.2015 also immer noch nicht verstanden.

08.06.2016 wird bekannt, dass Ines Pohl zum 1. März 2017 Chefredakteurin der Deutschen Welle wird

28.10.2016 Sebastian Erb u. Martin Kaul: Keylogger-Affäre in der taz. Spähaktion landet vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen früheren taz-Redakteur erhoben. Er soll Redaktionscomputer ausgespäht haben.

16.01.2017, 9:15 (Amtsgericht Berlin-Tiergarten). Vorwurf: Heiser soll zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 17. Februar 2015 an verschiedenen Rechnern innerhalb der „taz“-Redaktion mit einem sogenannten Keylogger Daten abgefangen haben. „Der ehemalige Redakteur der taz, der mittels USB-Keylogger Kollegen bespitzelte, soll nun 6400 Euro Strafe zahlen. Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Berlin war er nicht erschienen.“ (Heise, 16.1.2017)

17.02.2017 Urteil ist rechtskräftig.
Joachim Huber: Kollegen ausgespäht Früherer „taz“-Redakteur verurteilt. Der Ex-„taz“-Redakteur Sebastian Heiser ist wegen Ausspähens der Redaktion rechtskräftig verurteilt worden. Die Strafzahlung von 6400 Euro hat er akzeptiert. Zum Artikel
Artikel in der Taz von Sebastian Erb u. Martin Kaul: Keylogger-Affäre. Früherer taz-Redakteur verurteilt. Ein Ex-Redakteur der taz muss wegen des Ausspähens von Computern 6.400 Euro Strafe zahlen. Der Strafbefehl ist nun rechtskräftig. Zum Artikel

Damit werden die Hintergründe dieser „Spionage-Affäre“ wohl im Dunklen verbleiben.

10.04.2018 Sebastian Heiser wird per Haftbefehl gesucht, weil er seine Geldstrafe nicht zahlte (Taz, 10.4.2018)

Wie steht’s mit dem Wasser, Herr Rebel?*

Gemeinsam mit zwei Bündnispartnern [Verband Deutscher Grundstücksnutzer und Bund der Steuerzahler Berlin] haben Sie in dieser Woche Widerspruch gegen die Einstellung eines Strafverfahrens gegen Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) gestellt. Er soll beim Rückkauf der Wasserbetriebe Steuergelder in Millionenhöhe veruntreut haben. Wie hat Nußbaum sich in den letzten Jahren in Berlins Wasserpolitik eingebracht? 
Senator Nussbaum hat mit den privaten Wasserkonzernen RWE und Veolia zusammen das Wasserpreiskartell gegen die Bürger fortgeführt. An der juristischen Anfechtung von Gewinngarantie und Preismissbrauch hatte er kein Interesse. Im Gegenteil, er hat die Wasserbetriebe sogar mit den privaten Wasserkonzernen RWE und Veolia Konzernen zusammen gegen den Kartellamtsbeschluss zur Beendigung des Preismissbrauchs klagen lassen, um ihnen die Rendite zu sichern. 
Als alles nichts half, hat er den Konzernen mit dem überteuerten Rückkauf ihrer Anteile den Abschied vergoldet. Zum Berliner Wassertisch, der 2011 den erfolgreichen Volksentscheid zur Offenlegung sämtlicher Absprachen um die Berliner Wasserbetriebe (BWB) eingeleitet hatte, hat er keinerlei Kontakt gesucht. Auch im „Sonderausschuss Wasserverträge“ hat sich der Finanzsenator kein einziges Mal sehen lassen. 
Dort sollte die Teilprivatisierung aufgeklärt werden – viel wichtiger schien der Koalition aber der Rückkauf der Privaten-Anteile: Knapp 1,3 Milliarden Euro kosteten diese das Land letztlich. 
Die SPD hat immer nur gesagt: „Es mag sein, daß man gegen die Verträge vor dem Verfassungsgericht klagen kann, das interessiert uns aber gar nicht, weil wir nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewerten: Was wirtschaftlich gut ist, ist auch politisch gut.“ Der Rückkauf ist jedoch wegen des überhöhten Kaufpreises auch wirtschaftlich ein Desaster. Die Berliner müssen diesen Betrag jetzt dreißig Jahre lang über die Wasserpreise zurückzahlen. 
Der Berliner Wassertisch hat sich dagegen von Beginn für die kostengünstigere Rückabwicklung eingesetzt. Eine solche ist immer noch möglich, wenn die Verfassungsklage der Piraten gegen die skandalöse Geheimgarantie erfolgreich ist. 
Abgesehen von den wirtschaftlichen Belangen ist es uns jedoch wichtig, daß unsere Demokratie geschützt wird. Nicht nur für Senator Nußbaum, sondern für die Koalition von CDU und SPD insgesamt sind die demokratischen und rechtsstaatlichen Aspekte jedoch offensichtlich nebensächlich.

Dennoch wollte die Staatsanwaltschaft zunächst keine Ermittlungen wegen Untreue gegen Herrn Nußbaum einleiten – wo sehen Sie Lücken in deren Begründung der Ablehnung? 
Die Staatsanwaltschaft hat die Vorwürfe inhaltlich überhaupt nicht geprüft. Sie hat sich formal darauf zurückgezogen, dass der Rückkaufbeschluss des Abgeordnetenhauses Nußbaums Handeln ausreichend legitimieren würde. Auch argumentiert man, dass der entstandene Vermögensnachteil bezifferbar sein müsse. 
Die Senatsverwaltung für Finanzen verweigert dem Berliner Wassertisch jedoch trotz IFG-Anfrage seit Anfang März die Akteneinsicht in das Wertgutachten zum Veolia-Rückkauf, das konkrete Zahlen enthalten müsste. Wenn Senator Nußbaum hier falsche Zahlen verwendet oder bekannte Risiken nicht berücksichtigt hat, macht er sich unserer Ansicht nach wie vor strafbar. Die Staatsanwaltschaft ist gefordert, das Gutachten zu überprüfen.

Aus Ihrer Sicht hätte der Senat unter anderem ein Gerichtsverfahren um die Wasserpreise abwarten müssen, die sich schließlich als „mißbräuchlich überhöht“ herausstellten. 
Als erstes wäre da das Verfahren um die Preissenkungsverfügung des Kartellamts vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu nennen. Das Gericht hat festgestellt, dass die Wasserbetriebe um mindestens 30 Prozent überhöhte Trinkwasserpreise nehmen. Das mindert natürlich den Unternehmenswert enorm. 
Zudem laufen noch zwei Verfassungsklagen. Die vom Berliner Wassertisch vorbereitete Organklage der Piraten gegen die Gewinngarantie wird in diesem Jahr entschieden. Auch hier ist bei einem erfolgreichen Ausgang mit einer extremen Wertminderung des Unternehmens zu rechnen. Das Düsseldorfer Gericht hat bereits angezweifelt, dass „die eingeräumte Gewinngarantie überhaupt durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gedeckt war. 
Für all diese Klagen hätte der Senator bereits die Vorwirkung in den Rückkaufpreis einkalkulieren müssen. 
Als der Senat die Wasserpreise wegen der Verfügung des Kartellamts senken mußte, hat Senator Nußbaum das als Wohltat gegenüber der Bevölkerung verkauft. Er versucht stets so zu tun, als handle er im Sinne des Volksentscheids und der Bevölkerung – das ist aber mitnichten der Fall.

Wieso nicht? 
Der Senat tut nur das Nötigste. Demnach wird die vom Kartellamt verfügte Preissenkung für Frischwasser zwar um weitere drei Jahre verlängert. Dafür verzichtet das Bundeskartellamt aber darauf, rückwirkend die Wasserpreise zu senken. Der Senat hat die Wasserkunden durch diesen Vergleich erneut um Millionen geprellt. 
Von der aktuellen Senkung – um nur rund 15 Prozent – sind außerdem nur die Frischwasserpreise betroffen. Die Kalkulation der ebenfalls überteuerten Abwassertarife besteht weiter. Darüber kann auch die Mini-Absenkung des Senats in diesem Bereich nicht hinwegtäuschen.

Wem schadet die Politik? 
Neben den Kunden sind es vor allem die Wasserwerker, die im Zuge des nach der Rekommunalisierung umgesetzten Rationalisierungsprogramms „NEO“ 400 Arbeitsplätze verlieren sollen. Die Rationalisierung führt zu einer Arbeitsverdichtung und drängt ältere Arbeitnehmer aus ihrem Job. 
Nach der neoliberalen Privatisierung haben wir jetzt eine neoliberale Rekommunalisierung. Der Berliner Wassertisch fordert dagegen die formale Rekommunalisierung der Wasserbetriebe. Die neoliberale Geschäftsführung, die für den Preismissbrauch und die Investitionsrückstände verantwortlich ist, muss abgelöst werden. Die Wasserbetriebe müssen als transparente und bürgernahe Eigenbetriebe nach dem Kostendeckungsbetrieb geführt werden, bei denen die Arbeiter anständige Löhne erhalten und die Wasserkunden faire Preise zahlen.

*Das Interview führte der Journalist Ben Mendelson mit Wolfgang Rebel. Der hier eingestellte Text ist eine ungekürzte Version der unautorisierten, in der JW abgedruckten Fassung.

 

Warum ist der Berliner-Wassertisch.info gegen jede Privatisierung von Wasser- und Abwasser?

Erklärung von Rainer Heinrich – Vertrauensperson des Wasser-Volksbegehrens – vom 20.02.2014

Warum ist der berliner-wassertisch.info gegen jede Privatisierung von Wasser und Abwasser?

Als Vertrauensperson des Volksbegehrens „Unser Wasser“, das die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch auf den Weg brachte, spreche ich mich nach wie vor gegen die Privatisierung von Wasser aus: Eines für die Menschen und für den ökologischen Kreislauf lebenswichtigen Gutes der allgemeinen Daseinsvorsorge. Mit über 98 % der Abstimmenden hatte die Berliner Bevölkerung am 13. Febr. 2011 die Offenlegung der geheimen Wasserverträge erzwungen, die der Berliner Senat mit den beiden Wasserkonzernen RWE und Vivendi (jetzt Veolia) 1999 geschlossen hatte.

Keinen Profit aus Wasser- und Abwasser ziehen

Wasser ist ein Menschenrecht und keine Ware, aus dem Wasserbetriebe/Unternehmen/Konzerne Profit ziehen dürfen. Der Zugang zur Wasserver- und -entsorgung muss auch für Arme gewährleistet sein. Wasser muss für alle Bürgerinnen und Bürger in bester Qualität und in ausreichender Quantität zu rein kostendeckenden Preisen zur Verfügung gestellt werden.

Kommunale Selbstverwaltung Verfassungsrang

In Deutschland unterliegt das natürliche Monopol der Wasserver- und der Abwasserentsorgung der kommunalen Selbstverwaltung, wobei die Abwasserentsorgung aus gesundheitlichen Gründen sogar kommunale Pflichtaufgabe ist. Das ist in unserem Grundgesetz als ein Grundpfeiler des in der Verfassung der Bundesrepublik verankerten Demokratie- und Sozialprinzips so festgelegt. Wer daran rüttelt, rüttelt auch an grundlegenden Prinzipien der bundesdeutschen Verfassung und will eine andere eher destabilisierte Gesellschaft. Ich komme noch darauf zu sprechen.

Alle Verantwortlichen in den Parlamenten und der Regierung der Bundesrepublik würden daher nach Auffassung des Bundesverfassungsrichters a. D. Prof. Dr. Siegfried Broß, der ich mich anschließe, verfassungswidrig handeln, wenn sie eine gegen die kommunale Selbstverwaltung gerichtete Politik unterstützten.
Eine diesen Anforderungen des Grundgesetzes am besten entsprechende Organisationsform für Wasserbetriebe ist übrigens der kommunale Eigenbetrieb und nicht die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), die im Grunde eine Art öffentlicher Aktiengesellschaft ist.

Armer Staat? Öffentliche Armut hausgemacht.

Der Staat ist nicht von sich aus arm, er wurde und wird auch in Berlin arm gemacht! Nicht nur wird auf den Einzug von Steuern verzichtet, Steuerprüferstellen sind in Bund und Ländern nicht vollständig besetzt, Steuerprüfer, die sich konsequent für die Einzug von Steuerschulden einsetzen, werden wie in Hessen versetzt oder entlassen, Steuern bei großen internationalen Konzernen werden vielfach ausgehandelt, den Vermögenden werden vielfach Steuerschulden erlassen, obgleich sie bereits durch die bestehenden Steuergesetzen begünstigt werden, während dem kleinen Steuerzahler die Lohnsteuer bereits vorab von den Löhnen und Gehältern abgezogen wird. Wird die Politik der Begünstigung der großen Konzerne und der Vermögenden in der Steuerpolitik fortgesetzt, um die sogenannte Exportfähigkeit der großen Exportkonzerne im internationalen Konkurrenzkampf zu erhalten, wird der Staat weiter verarmen und damit die notwendigen Infrastrukturinvestitionen zu denen auch die Investitionen in Wasser- und Abwasser gehören, zunehmend den Privaten überlassen. Aus diesem Grunde muss eine Politik gegen die Privatisierung oder Teilprivatisierung in eine grundsätzlich andere alternative Steuer- und Wirtschaftspolitik eingebettet sein wie sie u. a, die Nachdenkseiten www.nachdenkseiten.de oder die Memorandum-Gruppe www.alternative-wirtschaftspolitik.de formulieren.

Zwang zur Privatisierung aufgrund öffentlicher Armut

Die staatliche Armut, die auf die Kommunen besonders durchschlägt, da sie neben der Bereitstellung der kommunalen Infrastruktur auch für die Versorgung der Armen vor Ort zuständig sind, rechtfertigt scheinbar die Praxis vieler Kommunen, weitere Aufgaben der Daseinsvorsorge zu privatisieren bzw. teil zu privatisieren. Wenn hier vom Staat geredet wird, dann sind vor allem die Kommunen gemeint, die mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden müssen. Es kann nicht angehen, dass sie einerseits immer neue öffentliche Aufgaben durch Bundes- und Ländergesetze aufgehalst bekommen, auf der anderen Seite aber ihre finanziellen Mittel ausgetrocknet werden. Dabei ist auch eine andere Umsetzung der länderübergreifenden und des interkommunalen Finanzausgleich gemeint. Es darf nicht sein, dass sich der Egoismus boomender Agglomerationsgebiete durchsetzt und diese auf ihren Einnahmen sitzen bleiben, ohne dass sie anderen ärmeren Kommunen abgeben wollen und sich dadurch der Unterschied zwischen armen und reichen Regionen weiter zuspitzt: Nach dem Motto die reichen Gemeinden können sich öffentliche Wasser- und Abwasserwerke leisten, die armen Kommunen aber nicht.

In Berlin spielten ideologische Gründe bei der Privatisierung eine größere Rolle als die öffentliche Armut

Im besonderen Fall Berlins wurde der Landeshaushalt im Vorfeld der Teilprivatisierung durch fünf Momente besonders belastet:

  1. Der Wegfall der Berlinförderung wurde vom Land nicht genutzt, um den Haushaltsnotstand zu erklären, wie es u. a. das Land Bremen oder das Saarland getan haben.
  2. Die größenwahnsinnige Stadtplanung für 6 Mio. Einwohner sollte Berlin auf das Niveau von Paris, London und New York hieven. Diese Planung scheiterte. Der Flughafen BER ist davon übrig geblieben.
  3. Berlin war ein Versuchslabor der negativen Auswirkungen der Wiedervereinigung auf die Arbeitsplätze der Industrie in Ost und in West. Dies war auch mit wesentlichen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen verbunden – mit der Entwicklung von struktureller Dauer-Arbeitslosigkeit und Armut in der Stadt. Diese Entwicklung war vorauszusehen und auch hinsichtlich der Erklärung des Haushaltsnotstandes einzuplanen gewesen
  4. Weit bis nach der wesentlichen Privatisierungswelle in Berlin von 1997 – 2000 (Privatisierung der Bewag, GASAG, Berliner Wasserbetriebe) wurde die staatliche Förderungspraxis für den hochspekulativen Wohnungsbau in der Stadt mit öffentlichen Förderungssummen weit über 100% der Baukosten beibehalten und zwar einerseits zugunsten der Kreditinstitute, über die 75% der Finanzierung lief und andererseits zugunsten der in der Stadt konzentrierten bundesweiten Bau-Mafia. Der Wohnungsbau wurde zu einer riesigen Umverteilungsmaschine zugunsten dieser Klientel.
  5. Die zinsgarantierten Zertifikate der Bankgesellschaft, die nur unter der Hand von den oberen Zehntausend Berlins erworben werden konnten, wurden mit staatlichen Bürgschaft i. H. v. 21 Mrd. DM mit Hilfe der Linken 2001/2002 abgesichert. Daraus wird von mir die These abgeleitet, in Berlin wurde nicht aus wirtschaftlichen Gründen privatisiert, sondern an der „Grenze“ zwischen dem Ostteil dem Westteil aus ideologischen Gründen. Die volkseigenen Betriebe einer Planwirtschaft wurden undifferenziert mit den kommunalen selbstverwalteten Betrieben in der Bundesrepublik und West-Berlin gleichgesetzt. Diese letzteren Unternehmen hatten daher zu verschwinden.

Privatisierung verschärft die kommunalen Probleme

Privatisierung oder Teilprivatisierung ist grundsätzlich kein Mittel, um die Situation in den armen Gemeinden und Städten zu verbessern wie es von den Vertretern der Privatisierung propagiert wird, im Gegenteil.

Unternehmen werden häufig unter Wert verkauft

Häufig werden die öffentlichen Unternehmen zum niedrigen Wert verkauft. So wurde die Bewag z. B. um 1 Mrd. DM unter ihrem tatsächlichen Ertragswert veräußert. Die Berliner Wasserbetriebe wurden für 3,3 Mrd. DM teilverkauft, obgleich der anteilige Substanzwert der Berliner Wasserbetriebe rd. 5 Mrd. DM betrug.

Finanzmittel fließen ab und stehen nicht für die notwendigen Investitionen zur Verfügung

Bei Privatisierung oder Teilprivatisierung fließt ein großer Teil der eingenommenen Mittel an die Aktionäre der zumeist großen Konzerne ab, die sich an den Wasser- und Abwasserbetrieben beteiligen. Die Aktionäre wiederum verwenden ihre Einnahmen zum Teil für Finanzspekulationen, die angesichts der Finanzkrise doch gerade eingedämmt werden sollten. Die gleichen Mittel hätten aber in die notleidenden Infrastruktur-Investitionen vor Ort gesteckt werden müssen. Leider sind sie nun weg.

Notwendige Investitionen werden durch die Privaten gekürzt. Vernichtung von Arbeitsplätzen und Abnahme der Steuereinnahmen ist die Folge

Hinzu kommt – nicht nur nach unseren Erfahrungen – ein weiteres Moment: Nach der Privatisierung oder Teilprivatisierung werden die erforderlichen Investitionen im Infrastrukturbereich grundsätzlich zusammengestrichen. In Berlin sanken sie gegenüber dem vorherigen vergleichbaren Planungszeitraum von zehn Jahren rd. um die Hälfte, obgleich die Sanierung der Wasser- und Abwasseranlagen im Ostteil der Stadt noch nicht abgeschlossen war. Die Sanierung der Mischwasserkanalisation war noch nicht angegangen. Ein Privatinvestor springt eben nicht in gleichem Maße wie die öffentliche Hand für eine durch Privatisierung erzeugte Investitionslücke in die Bresche, sondern investiert aus reinen Profitgründen wesentlich weniger. Hinzu kommt, dass Substitutionseffekte dadurch einsetzen, dass Aufträge an nichtkonzerngebundene Unternehmen durch Aufträge an konzerngebundene Unternehmen ersetzt werden. Das hat wesentliche Folgen für die mittelständische Wirtschaft vor Ort, mit der Folge, dass Unternehmen gezwungen werden, wegen entfallender Aufträge in Konkurs zu gehen, was wiederum bewirkt, dass sie kommunalen Steuereinnahmen zurückgehen und Arbeitsplätze vernichtet werden und dadurch die öffentliche Finanzlücke nicht vermindert, sondern noch größer wird.

Fehlende Infrastruktur-Investitionen kommen den Steuerzahler teurer

Fehlende öffentliche Wasser- und Abwasserinvestitionen, die von den Privaten nach ihrer Zeit von der öffentlichen Hand nachgeholt werden müssen, sind teurer als rechtzeitig vorgenommene Infrastruktur-Investitionen. Dafür muss letztlich wieder der Steuerzahler bzw. der Wasser- und Abwasserkunde aufkommen. Wie zu erwarten war, kam es in der Berliner Presse nach der vollständigen „Rekommunalisierung“ der Berliner Wasserbetriebe zu Meldungen, dass nunmehr erhöhte Investitionen vorgenommen werden müssten, weil Abwasserkanäle und Wasserrohre schadhaft seien. Sie seien zu wenig gewartet worden. siehe auch: www.berliner-wassertisch.info/?p=4207

Was nicht betriebsnotwendig ist, wird verscherbelt und zu Geld gemacht.

Gleichzeitig werden alle nicht betriebsnotwendigen Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Beteiligungen veräußert, die nicht zum Kerngeschäft gehören und damit öffentliches Vermögen darstellen, um sie zu Geld zu machen. Der Staat wird dadurch nicht reicher, sondern ärmer. Flächen von entwidmeten ehemaligen Wasserschutzgebieten werden ebenso veräußert, wie alte Wasserwerke und Pumpwerke. Die Versiegelung nimmt zu. Ehemalige Naherholungsgebiete sind durch Veräußerung für die breite Bevölkerung nicht mehr zugänglich.

Widersprüche zwischen konzerngelenkter profitorientierter Investitionspolitik und gesellschaftlichen Ansprüchen.

Die gesamte Strukturpolitik vor Ort ordnet sich bei Privatisierungen dem Profitprinzip der Konzerninteressen unter, obgleich Infrastrukturentscheidungen im Wasser- und Abwasserbereich in ein ökologisches Gesamtkonzept eingebettet werden müssten, das wesentlich durch gesellschaftliche, strukturelle Gesamtzusammenhänge bestimmt wird, wie:
Umfang des Wasserdargebotes – diffuse Einträge in den Wasserspeichern – Umfang und Grad der Sanierung der Altlasten – Zustand der Qualität der Oberflächengewässer – Kontrolle schädlicher Einleitungen – Technischer Zustand der Kläranlagen entsprechend dem Anspruch der Einführung der 4. Klärstufe – Sanierungsgrad der Mischkanalisation in Innenstädten – jährlicher Regeneintrag – Grad der Versiegelung – Wasserverbrauch nach Kundengruppen – Schließung oder Nichtschließung von Wasserwerken, um Vernässung zu verhindern usw.)

Aus allen diesen Fakten entstehen Widersprüche, die dann in der Regel auf der Grundlage struktureller Korruption ebenfalls nach dem Profitprinzip gelöst und diesem untergeordnet werden. Nichts geht mehr ohne die Kontrolle der Privaten. Deshalb auch ihre betriebliche Führung. Wird z. B. jemand von der aufsichtsführenden Wasserbehörde beim Senator für Umwelt zum Thema Wasser und Abwasser von wissenschaftlichen Experten interviewt, wird immer ein Vertreter der Privaten zugegen sein, um die Antworten des Behördenleiters zu kontrollieren wie dem Verfasser geschehen. Um diese Widersprüche nicht deutlich werden zu lassen, wird alles mit einer Aura von Geschäftsgeheimnissen umgeben, damit die demokratische Öffentlichkeit nicht auf Widersprüche in der Wasser- und Abwasserpolitik aufmerksam wird. Häufig wird zur offiziellen Begründung für die Heimlichtuerei gegenüber der Öffentlichkeit von vertraulichen Informationen gesprochen, durch deren Veröffentlichung der „Wettbewerb“ beeinträchtigt werde.

Die Privaten kassieren eine zumeist noch staatlich garantierte Monopolrente

Nur: Die Privaten kaufen ein natürliches Monopol auf Zeit für Jahrzehnte, in der ein sogenannter „Wettbewerb“ gar nicht stattfindet. Geschäftsgeheimnisse können von daher auch den „Wettbewerb“ nicht stören! Die Konzerne können nach dem Verkauf in der Regel mit staatlicher Garantie für diese vertragliche Zeitspanne eine Monopolrente als Sonderprofit einstreichen.

„Konkurrenz um den Markt“ eine Fiktion zur ideologischen Begründung für Private, die Märkte zu öffnen.

Um aber dennoch in einem Geschäftsfeld, das aufgrund seiner natürlichen Struktur gar kein „Wettbewerb“ ermöglicht, ideologisch einen „Wettbewerb“ fiktiv zu kreieren, wurde von den Marktmodellbauern der „Wettbewerb um den Markt“ erfunden, wonach zwischen den Konzernen alle dreißig Jahre – nach dem Kassieren der Monopolrente – eine weitere Ausschreibung stattfindet, wonach sie dann auf ein Neues wiederum für dreißig Jahre eine Monopolrente kassieren dürfen. Diese „Konkurrenz um den Markt“ – der Begriff ist klarer, weil es sich ja hier nicht um einen Leistungswettbewerb, der immer mit dem Wettbewerbsbegriff verbunden wird, handelt, er vielmehr nur ideologisch vorgetäuscht werden soll – dient letztlich als Konzept, um die Wasser- und Abwasser- Märkte so zunächst einmal überhaupt entstehen zu lassen um diese dann den privaten Konzernen für ihre Privatisierungsaktivitäten zu öffnen. Denn wenn ein Wasser- und Abwasserunternehmen gesetzlich geschützt öffentlich betrieben würde, wie von der EU-weiten Bürgerinitiative right2water gefordert, würde ein solcher „Wettbewerb um den Markt“ gar nicht erst entstehen. Dass der „Wettbewerb um den Markt“ vorgetäuscht werden kann, wird dadurch deutlich, dass unter den Bedingungen solcher „Märkte“ durch Angebots- und Gebietskartelle regionale Einflusssphären zwischen den Konzernen durch Absprachen abgesteckt werden können nach dem Motto: „Ich bekomme auf Dauer dieses Gebiet, dafür erhältst Du auf Dauer das das anderes Gebiet. Das ganze wird über Angebotsabsprachen bzw. Frühstückskartelle geregelt. (z. B. Vertreter treffen sich Vertreter der drei “Schwestern“ Veolia, Suez und Saur sich in Paris zum Sekt-Frühstück. Dabei ist zwischen den dreien eine klar: Wer das erste Glas hebt, bekommt den Zuschlag, d. h. Die Konkurrenten bleiben mit ihrem Angebot darunter. Weiter fällt dazu kein Wort)“

Wenn man Konkurrenz ausschließen will – und das will jedes anständige Monopolunternehmen – dann findet man in enger Abstimmung mit den öffentlichen Repräsentanten (mit den Mitteln der Korruption an der Nahtstelle zwischen den privaten und öffentlichen Interessen) dafür immer Mittel und Wege. Mit anderen Worten: die häufig fehlende demokratische Legitimation ihrer Aktivitäten und die Einschränkung der demokratischen Prozesse vor Ort, die Konzentration der einzelnen Geschäftsentscheidungen in fernen Konzernzentralen wird ideologisch und auch faktisch nicht durch einen irgendwie gearteten „Wettbewerb“ ersetzt, obwohl das häufig behauptet wird. Vielmehr werden demokratische selbstverwaltende Prozesse unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort durch undemokratische und von der betroffenen Bevölkerung nicht kontrollierbare ferne Konzernentscheidungen ersetzt.

Gegenmacht der Bürgerinnen und Bürger erforderlich

Als Gegenmacht kommen nur die ausgeplünderten Bürgerinnen und Bürger in Frage, die sich gegen solche Entwicklungen irgendwann wehren und diese Bewegungen nehmen zu. Große Teile der Bevölkerung sind gegen eine Öffnungspolitik für Privatisierungen. In Italien stimmte man dagegen, in Deutschland war der Anteil der Stimmen gegen Privatisierung bei der internationalen Bürgerinitiative right2water besonders hoch. Auch Umfragen zeigen, dass Bürgerinnen und Bürger Wasserprivatisierungen ablehnen.

Die EU-Bürokratie interessieren die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wenig.

Aber dennoch werden neuen Mitgliedstaaten Auflagen zur Privatisierung ihrer Wasser- und Abwasserbetriebe gemacht. Dennoch wirkt die Troika wie in Portugal und Griechenland weiter darauf hin, Wasser- und Abwasser zu privatisieren. Mit der Herausnahme von Wasser- und Abwasser aus der Dienstleitungs-Konzessionsrichtlinie der EU, ein Erfolg der Bürgerinitiative right2water, ist der Kampf gegen die Privatisierung ebenfalls nicht beendet, vielmehr will die EU-Kommission die Entwicklung nach fünf Jahren in den Mitgliedsländern hinsichtlich möglicher Privatisierungen wieder überprüfen und wird dann die Privatisierungen im Interesse der Konzerne wahrscheinlich weiter vorantreiben. Gerade beim Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP, dessen Verhandlungen zwischen den USA und der EU geheim erfolgen, ist hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf den Abbau möglicher Investitionshemmnisse auch bei der Frage von Wasser-Privatisierungen eine Politik gegen die Bürgerinnen und Bürger zu erwarten. Diese dürfen sich nicht durch öffentliche Beruhigungsappelle der Verantwortlichen einwickeln lassen. Solange keine vollständige Transparenz besteht, ist Vorsicht geboten!

Preissteigerungen sind bei garantierten Gewinnen die Regel. Bezahlen muss sie der Wasserkunde.

Aus Gründen der Gewinngarantie gegenüber den Privaten und der fehlenden Konkurrenz verbunden mit dem Kassieren einer Monopolrente ist die Privatisierung oder Teilprivatisierung von Wasser und Abwasser in der Regel mit Preissteigerungen verbunden. Die für die Privaten vorgesehenen Gewinne werden nunmehr als Kosten deklariert und auf die Wasser- und Abwasserkunden abgewälzt. In Berlin stiegen die Wasser- und Abwasserpreise während der Teilprivatisierung um rund 30%. und in einigen Fällen wesentlich mehr. Die Folge sind erhöhte soziale Probleme und ein Anstieg der Sozialkosten, die von der Kommune aufzubringen sind, die aufgrund der Wirtschaftskrise ohnehin schon erheblich mit Sozialaufwendungen belastet ist. Gleichzeitig werden in Berlin zunehmend Arme von dem Bezug von Wasser ausgeschlossen. In Berlin ist jeder vierte Berliner arm. Es wird weiter zulasten der sozial Schwachen dereguliert und damit vor allem destabilisiert. Dazu trägt nicht zuletzt die Privatisierung bei. Ein privater profitorientierter Konzern ist ja schließlich kein Sozialinstitut!

Personalabbau, da Personalkosten teurer Kostenblock

Gleichzeitig bauen die Privaten in den übernommenen Geschäftsbereichen durch Rationalisierungsinvestitionen Personal ab, sei es durch Frühverrentung oder andere Methoden. Trotz des „Vertrags des Vertrauens“ von 1999, der betriebsbedingte Kündigungen ausschloss, wird der Personalabbau vorangetrieben. Zusammen mit der Vernichtung von Arbeitsplätzen im Mittelstand ergibt sich dadurch ein erhebliches Arbeitsplatzvernichtungspotenzial. Der Arbeitsplatzabbau ist in der Regel mit einer mittelfristigen Einkommensminderung verbunden, so dass die kaufkräftige Nachfrage darunter leidet. Die gleiche Wirkung haben die bereits erwähnten höheren Monopolpreise im Wasser – und Abwasserbereich.

Demokratische Prozesse werden ausgeschaltet.

Schließlich leiden die demokratischen Prozesse durch die Privatisierungen von öffentlichen Aufgaben. Während es, wie oben bereits ausgeführt, das Ziel der Verfassung der Bundesrepublik im Sinne des im Art. 20 GG geregelten Demokratie- und Sozialprinzips ist („Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat“), die demokratischen Entscheidungen durch die kommunale Selbstverwaltung im Bereich der Daseinsvorsorge zu stärken, werden die zentralen Entscheidungen bei Privatisierung bzw. Teilprivatisierung in die Konzernzentralen nach den in den Konzernen vorherrschenden undemokratischen Führungsprinzipien an fernen auswärtigen Orten zentralisiert und zusätzliche Informationen dazu durch Geltendmachung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen -gerade bei natürlichen Monopolen- nach außen abgeschirmt.

Natürliche Monopole müssen öffentlich und demokratisch kontrolliert werden

Nicht nur der localhost/wassertisch/ ist der Auffassung, dass natürliche Monopole in die öffentliche Hand und unter öffentlicher demokratischer Kontrolle gehören, wobei das Transparenzprinzip voll umgesetzt werden muss. Auch Benchmarkings zwischen verschiedenen Wasserunternehmen und Abwasserunternehmen gehören an die Öffentlichkeit.

Privatisierungsverträge sind häufig ungleichgewichtig zugunsten der Privaten abgefasst.

Eine häufig vorkommende Ungleichgewichtigkeit der Privatisierungsverträge wird dadurch hervorgerufen, dass die öffentliche Hand wegen ihrer Sparzwänge stark unter Druck gerät und sich dadurch nicht zwei gleichberechtigte Partner gegenüber sitzen, sondern die Privaten grundsätzlich im Vorteil sind.

So hatte z. B. die damalige Finanzsenatorin Fugmann-Heesing (SPD) die Einnahme von 2 Mrd. DM schon im Haushalt 1998 fest eingeplant und entsprechende Ausgaben getätigt. Sie hoffte auf den Teilverkauf der Anteile der BWB noch im Jahr 1998! Wäre der Teilverkauf der BWB AöR Anteile durch die Stillen Einlagen der Privaten nicht 1999 umgesetzt worden, wäre ihr Haushalt geplatzt. Sie musste daher auf Biegen und Brechen dafür sorgen, dass der Teilverkauf trotz der Normenkontrollklage der Opposition vor dem Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin noch 1999 über die Bühne ging.

Die staatliche Gewinngarantie war den Privaten rd. ein Drittel des Kaufpreises wert.

Im Berliner Teilprivatisierungsvertrag war eine disproportionale Gewinnverteilung zwischen Privaten und Land festgelegt worden. Für den Fall, dass der VerfGH Berlin oder das Abgeordnetenhauses durch autonome Entscheidungen die einmal vereinbarte Verzinsung des eingesetzten Kapitals nach verringern würde, hatte sich das Land Berlin vertraglich verpflichtet, den dadurch entstandenen finanziellen Schaden für die Privaten entweder aus ihrem Gewinnanteil oder wenn das nicht reicht auch aus dem Haushalt auszugleichen (Gewinngarantie). Diese Gewinngarantie wurde bis zum Schlussprotokoll von der damaligen Finanzsenatorin dreimal bekräftigt, weil die Privaten erklärten, den Kaufbetrag sonst um ca. ein Drittel, also um 1 Mrd. DM zu kürzen.

Die Privaten erhalten die betriebliche Führung

Gleichzeitig erhielten die Privaten die betriebliche Führung und zwar auch für den hoheitlichen Abwasserteil, obgleich das Land mit einem Geschäftsanteil an der BWB AöR von 50,1 % die Mehrheit hatte und diese wegen der Rechtsform der AöR auch behalten musste. Ferner war der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden.

Ausschaltung demokratischer Prozesse im Parlament durch Geheimhaltung. Vertragliche Umgehung von Normenkontrollentscheidungen des VerfGH Berlin

Aus dem Grunde der häufigen Disproportionalität solcher Verträge zugunsten der Privaten handelt es sich meistens um juristisch komplexe Geheimverträge, die der demokratischen Öffentlichkeit auch dem einzelnen Parlamentarier in ihrem Gesamtverständnis und in ihrer Gesamtstruktur vorenthalten werden, so dass die einzelnen Abgeordneten – insbesondere Nichtjuristen – nicht wissen, worüber sie im Detail abstimmen. In einem sogenannten Datenraum dürfen sie die komplexen Verträge zwar einsehen, sich aber keine Notizen machen. Sogenannte Durchschnittsabgeordnete verlassen sich da ganz auf ihre Fraktionsführung, die aber bei einer Koalition verlängerter Arm der Regierung ist und dafür zu sorgen hat, dass die Mehrheiten stimmen. In dem Berliner Teilprivatisierungsvertrag ging es nicht nur um die Umgehung eines Urteils des VerfGH Berlin, das vor dem endgültigen Kauf der Anteile den Risikozuschlag von 2% und die Regelung des Effizienzzinssatzes für verfassungswidrig erklärt hatte, sondern vor allem auch um die Beeinträchtigung demokratischer Prozesse im Parlament.

Verbot des Volksbegehrens „Unser Wasser“ durch den Senat.

Vor diesem Hintergrund ist es „verständlich“, dass der Senat das Volksbegehren zur Offenlegung der Geheimverträge als angeblich verfassungswidrig verbot. Die Zulassung des Volksbegehrens konnte dann aber im Jahre 2009 beim VerfGH gerichtlich erzwungen werden

Teilveröffentlichung der Teilprivatisierungsverträge durch die TAZ

Kurz vor dem erfolgreichen Volksentscheid im Herbst 2010 versuchte der Senat und die ihn tragenden Parteien, den Volksentscheid zudem noch dadurch zu Fall zu bringen, dass er einen Teil der zwei Ordner umfassenden Teilprivatisierungsverträge in einer eher kritischen Zeitung, der TAZ, sehr gezielt und gelenkt, veröffentlichte.

Der Senat hatte gelogen – die Berliner zahlten es ihm heim

Dabei bemerkte die Initiative einen Tag vor der Abstimmung, dass wesentliche Teile der Verträge, so z. B. der eigentliche Übertragungsvertrag – das Schlussprotokoll vom 29.10.1999 fehlte, obgleich der Senat behauptete, alle Verträge veröffentlicht zu haben. Dies gelangte noch vor der Wahl in die Presse, wodurch deutlich wurde, dass der Senat gelogen hatte, so dass der Volksentscheid positiv für die Initiative ausging. Keine der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien unterstützte im Übrigen den Volksentscheid. Dennoch wurde er gewonnen, wobei viele SPD und CDU-nahe Einzelhausbesitzer in den Außenbezirken wesentlich dazu beigetragen hatten. Daran wurde deutlich, dass die Parlamentarier Politik gegen ihre eigene Klientel betreiben!

Der Sonderausschuss Wasserverträge verhinderte die unabhängige Prüfung der veröffentlichten Verträge

Nach dem Volksentscheid kam wieder eine Große Koalition an die Regierung, die schon für die Teilprivatisierung 1999 verantwortlich zeichnete. Sie setzte ein vom Volksgesetz, das im März im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde, geforderten „Sonderausschuss Wasserverträge“ ein, der die Verfassungsmäßigkeit der Verträge prüfen sollte. Dabei wurde die Finanzierung von Gutachten unabhängiger Sachverständiger von den Mehrheitsfraktionen der SPD und CDU abgelehnt. Als selbst ein von der Regierung bzw. den Koalitionsparteien gestellter Rechtsprofessor aus Potsdam die Verfassungsmäßigkeit der Verträge in Frage stellte, wurde beschlossen, ein Gutachten des politisch nicht unabhängigen Wissenschaftlich Parlamentarischen Dienstes einzuholen, das dem Senat erwartungsgemäß bestätigte, dass die Verträge verfassungsgemäß seien und auch nicht gegen die von unabhängigen Juristen und dem Berliner Wassertisch.info vertretene Auffassung, der Verletzung der politischen Legitimation, verstießen.

Das Bundeskartellamt stellte missbräuchliche Wasserpreisgestaltung bei den Berliner Wasserbetrieben fest.

In der Zwischenzeit hatte als einer der letzten Entscheidungen des wegen des Ablaufs der Legislaturperiode ausgeschiedenen Linken-Wirtschafts-Senators Wolf der Senat ein Verfahren wegen Preismissbrauchs durch die BWB vor der 8. Beschlusskammer des Bundeskartellamtes angestrengt, das Mitte 2012 eine Verfügung wegen Preismissbrauchs mit der Auflage der Preissenkung um 18% in 2012 und von 17% in den beiden Folgejahren erließ, die kurz darauf wirksam wurde, weil die BWB versäumten, rechtzeitig dagegen Einspruch einzulegen.

Große Koalition klagt zusammen mit der BWB AöR gegen die Verfügung. Die Bürger bezahlen auch noch für diese gegen ihre Interessen gerichtete Politik.

Noch vor der Verfügung wurde der von Senator Wolf beauftragte Rechtsanwalt von der Großen Koalition von seinen Aufgaben entbunden und die BWB klagte vor dem Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit der finanziellen Unterstützung des Senats gegen diese Verfügung, die in ihrer Substanz dem Kalkulationsschema der Berliner Wasserbetriebe überhöhte, über dem betreffenden Marktzins liegende und über das Niveau der Vergleichsunternehmen Münchener Wasserwerk, Kölner Wasserwerke und Hamburger Wasserwerke sich bewegende kalkulatorische Zinsen bescheinigte, die zu den überhöhten Preisen in Berlin geführt hatten. Der Senat wendete für die Prozess- und Anwaltskostenkosten, die sicherlich nicht im Interesse der Berliner Wasser- und Abwasserkunden ausgegeben wurden, aus Steuergeldern bzw. aus BWB aus Kundengeldern einige Millionen auf. Am 24.02.2012 wird das Urteil durch das OLG verkündet werden. Es ist aufgrund vorhergehender Rechtsprechung der Senate zu erwarten, dass es zugunsten des Bundeskartellamtes ausgehen wird.

RWE verkauft seine Anteile wegen Liquiditätsschwierigkeiten überteuert an den Senat und lässt sich mit Unterstützung des Senats von der Haftung freistellen. Finanzierung außerhalb des Haushalts über eine Finanzierungsgesellschaft. Lasten tragen die BürgerInnen für Jahrzehnte.

In 2012 wurde bekannt, dass die RWE, die sich in Liquiditätsschwierigkeiten befand, sich von ihren BWB AöR Anteilen trennen wollte und dies rückwirkend zu Anfang 2012 zusammen mit dem zuständigen Finanzsenator auch umsetzte. Es wurde ein Rückkaufvertrag abgeschlossen, der den Teilprivatisierungsvertrag von 1999 weiterhin als gültigen Vertrag beinhaltete und ihn dadurch praktisch erneuerte. RWE ließ sich von allen Haftungsansprüchen nach dem Closing (der Unterzeichnung des Schlussprotokolls) freistellen. Nicht nur nach Ansicht des localhost/wassertisch/ hätte die gerichtliche Kartellauseinandersetzung abgewartet werden müssen, die wegen der Wasserpreisreduzierungen zu einer Verminderung des Ertragswertes der rückgekauften Anteile geführt hätte. Dies hatte der Finanzsenator nicht getan. Kritisiert wurde außerdem, dass die Rückkaufsumme von einer Finanzierungs-Zwischengesellschaft über eine staatliche Investitionsbank finanziert wurde und nicht aus dem Haushalt. Der Rückkauf sollte aus dem nunmehr zur Verfügung stehenden Gewinnvolumen zurückgezahlt werden, wodurch nicht der Berliner Haushalt belastet, aber die Berlinerinnen und Berliner unter Aufrechterhaltung des Gewinnmodells auf Jahrzehnte weiter mit überhöhten Preisen, also mit einer Art Sondersteuer, zur Finanzierung des Rückkaufs zur Kasse gebeten wurden.

Veolia verkaufte seine Anteile mit einem Geheimvertrag ebenfalls überteuert an den Senat. Kartellamtsverfahren wurde beim Kaufpreis ebenso wenig berücksichtigt wie die Belastung des Rückaufwertes mit der Normenkontrollklage und dem Organstreitverfahren im Wege der Vorwirkung

In 2013 wollte Veolia ebenfalls auch aus Liquiditätsgründen zuerst 16% seiner Anteile an das Land Berlin verkaufen. Als allerdings bekannt wurde, dass die Piratenfraktion im April 2013 eine Organklage einreichen wolle, war Veolia sofort bereit, sich von allen Anteilen zu trennen. Zumindest Veolia war also nicht mehr sicher, dass die vom Senat behauptete Verfassungsmäßigkeit der ursprünglichen Teilprivatisierungsverträge Bestand haben würde. Es wurde ein ähnlicher Vertrag wie beim RWE-Anteils-Rückkaufvertrag zwischen dem Senat und Veolia mit Rückwirkung zum 1. Januar 2013 geschlossen. (Nur dass dieser Vertrag bis zur Abstimmung im Abgeordnetenhaus im Gegensatz zum RWE-Rückkaufvertrag geheim blieb. Auch hier wussten viele Abgeordneten wegen der Geheimhaltung nicht, worüber sie in den Einzelheiten eigentlich abstimmten!) Während RWE von allen Verpflichtungen im Rückkauf-Vertrag freigestellt wurde, war das beim Rückkauf der Veolia-Anteile nicht der Fall. Sollte das Urteil des VerfGH Berlin in der Organklage gegen Veolia und das Land Berlin ausfallen, ist die Gesellschaft lt. Rückkaufvertrag wieder in der Haftung.

Nun hatte der Senat mit dem Rückkauf aller Anteile der Privaten vollen Einfluss und konnte seine Rechte geltend machen. Die Finanzierung erfolgte wieder über die bereits gegründete ausgelagerte Finanzierungsgesellschaft über die Zurverfügungstellung eines Millionenkredits der Investitionsbank Berlin, wobei der Senat als Bürge fungierte.

Kapitalorientierte Rekommunalisierung. Bürgerinteressen bleiben draußen vor.

Jetzt stellte sich aber heraus, dass die Vertreter der Privaten im Vorstand ihre Geschäftstätigkeiten nicht beendet hatten, sondern deren Verträge vom zuständigen Ausschuss des Aufsichtsrates gekündigt und gleich neue bis 2015 und 2016 abgeschlossen wurden. Gleichzeitig wurde das von der öffentlichen Bank kommende technische Vorstandsmitglied von seinen Aufgaben entbunden. Die Vorstandstelle wurde dauerhaft eingespart, so dass nunmehr die beiden ehemaligen Vertreter der privaten Konzerninteressen die rekommunalisierten BWB AöR bei drei Vorstandmitgliedern mehrheitlich steuern. Bis jetzt wird geleugnet, dass ganze Bereiche in private Hand zukünftig ausgelagert werden sollen, obgleich das der Arbeitsdirektor in einem Vortrag schon angekündigt hatte. Die Bürgerinnen und Bürger haben bei der rekommunalisierten BWB nichts zu sagen. Die Privaten sind vom Senat dazu ausersehen, ein eilends aufgestellten Rationalisierungsprogramms NEO umzusetzen, um die den Bürgerinnen und Bürgern angekündigte Preissenkung nur bei den Wasserpreisen von 15% (unter Vorbehalt) zu 66% aus den eingesparten Mitteln der BWB zu finanzieren, also die Beschäftigten der BWB gegen die Preissenkungswünsche der Wasserkunden auszuspielen. Den Rest wollte der Senat über den Doppelhaushalt zusammen 26 Mio. DM beisteuern.

Organstreitverfahren vor dem VerfGH Berlin

Das Festhalten des Senats an dem verfassungswidrigen Konsortialvertrag (Teilprivatisierungsvertrag) ermöglichte es der Piratenfraktion im April 2013 beim VerfGH Berlin eine Organklage einzureichen, da das Budgetrecht des Parlaments verletzt sei, weil Art 87, Abs1 VvB vorsehe, dass wegen der im Teilprivatisierungsvertrag festgelegten staatlichen Gewinngarantie bzw. dem staatlichen Garantie-Versprechen ein Gesetz vorzuliegen habe, das jedoch nicht vorlag. Die Piratenfraktion beauftragte dazu mit Unterstützung des Berliner Wassertischs. Info und dem Bundesverfassungsrichter a. D. Broß, den Vorsitzenden der Verfassungsrechtskommission der Bundesanwaltskammer, Prof. Dr. Kirchberg.

Normenkontrollverfahren vor dem VerfGH Berlin

Ferner wurde Ende 2012 wurde von den Fraktionen Die Piraten und Bündnis 90 die Grünen eine Normenkontrollklage eingereicht, die gegen die Unbestimmtheit der Ermittlung des kalkulatorischen Zinsfußes in § 16 Abs. 5 des Berliner Betriebegesetzes (BerlBetrG) gerichtet ist.

Anzeige wegen „Untreue“ gegen Finanzsenator Nußbaum wegen zu teuren Rückkaufs der RWE und Veolia Anteile. Nußbaum ein neuer Mappus-Fall?

Der localhost/wassertisch/ hatte den Senator Nußbaum mehrfach aufgefordert, seine Politik des Rückkaufs der Anteile zu überhöhten Preisen zulasten der Berliner Wasserbetriebe zu überdenken: Er werde eine Anzeige gem. § 266 StGB wegen Untreue in Erwägung ziehen. Nach eingehender juristischer Prüfung hat der Unterzeichnende nunmehr für die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch.info zusammen mit dem Berliner Bund der Steuerzahler und dem Verband der Grundstücksnutzer gegen Finanzsenator Nußbaum eine Anzeige wegen Untreue nach § 266 StGB wegen des überhöhten Rückkaufs-Geschäfts der RWE- und Veolia-Anteile bei der Berliner Staatsanwaltschaft eingereicht, in dem alle drei Partner ähnliche strukturelle Muster wie im Fall Mappus sehen. Die Anteile hätten nicht nur wegen dem ausstehenden Urteil in der Kartellsache, sondern auch durch eine Vorwirkung der ausstehenden Normenkontrollklage und der ausstehenden Organklage jeweils vor dem VerfGH Berlin auf die Rückkaufswerte, wesentlich niedriger angesetzt werden müssen.

Rainer Heinrich Berlin, den 20.02.2014

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Rede von Rainer Heinrich zu den Hintergründen für die Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum – gehalten auf der Pressekonferenz am 17.01.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 25.10.2012 beschloss das Parlament mit den Stimmen von CDU und SPD den Rückkauf der RWE-Anteile für eine Kaufsumme von rund 658 Millionen. Am 7.11. 2013 folgte der Beschluss für den Rückkauf der Veolia-Anteile für 590 Millionen. Insgesamt wurden die BWB also für 1,25 Milliarden Euro rekommunalisiert – eine Summe, die unserer Ansicht nach wesentlich zu hoch war. Der Unternehmenswert der Berliner Wasserbetriebe berechnet sich nach ihrem Ertragswert, das heißt: Je mehr Gewinne die BWB machen, um so höher ist ihr Kaufpreis anzusetzen. Die Kaufsummen wurden jedoch festgelegt, bevor der Ausgang verschiedener Gerichtsverfahren abgewartet wurde, deren Urteile erhebliche Auswirkungen auf den Wert der Anteile von Veolia und RWE gehabt hätten.
Dies betrifft zunächst die Organklage der Piratenfraktion, die vom Wassertisch vorbereitet wurde. Nebenbei bemerkt, hat Veolia sein Verkaufsangebot in dem Monat gemacht, als die Klage bei Gericht einging. Diese Klage richtet sich gegen die skandalöse Gewinngarantie, mit der den Konzernen ein fester Gewinn, unabhängig von ihrer unternehmerischen Leistung, zugesichert wurde. Sollte der garantierte Gewinn nicht über die Wasserpreise finanziert werden können, hätte das Land Berlin Gelder letztlich aus seinem Haushalt beisteuern müssen. Diese Gewinngarantie war den Konzernen 1999 rund ein Drittel des damaligen Kaufpreises wert. Es ist leicht nachvollziehbar, dass ihr Wegfall ein Sinken des Kaufpreises um die gleiche Summe zur Folge haben müsste. Abgesehen von dem Wertverfall der privaten Anteile würde bei einer gerichtlich festgestellten Verfassungswidrigkeit eine Rückabwicklung der Teilprivatisierung in den Bereich der Möglichkeiten rücken, die womöglich sogar kostenneutral vollzogen werden könnte.

Das nächste relevante Verfahren ist die Klage der BWB gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts. Diese erging bekanntlich, weil der Senat und die Konzerne jahrelang Missbrauch mit den Wasserpreisen betrieben haben. Die Privatisierung führte zu Erhöhungen um 35 Prozent, und das Bundeskartellamt kam zu dem Ergebnis, dass das jetzige Frischwasserpreisniveau um 20-30 Prozent zu hoch ist. Die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts beträgt für 2012 um 18% und für die Jahre 2013 bis 2015 um durchschnittlich 17%. Statt sich bei den Bürgern zu entschuldigen und die Preise zu senken, haben die Wasserbetriebe mit Billigung des Senats gegen die Rechtmäßigkeit der Kartellamtsverfügung geklagt. Die Kosten für dieses Verfahren dürfen die betrogenen Wasserkunden bezahlen. Durch wurde jedoch der Schein eines weiterhin hohen Unternehmenswertes aufrechterhalten, was nach unserer Meinung mit zu den überteuerten Rückkaufpreisen beigetragen hat.

Nächste Woche wird das Urteil vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf hierzu verkündet. Die Preissenkungsverfügung wird den Anteilswert der Privaten senken, weil die Gewinne entsprechend sinken werden. Das neue neoliberale sogenannte Optimierungsprogramm NEO zur Kostensenkung ist erlassen worden, um die Gewinnausfälle auf Kosten der Beschäftigten und der Unternehmenssubstanz zu kaschieren. Dies ist allerdings nicht dass, was sich der Berliner Wassertisch unter einer nachhaltigen Unternehmensführung und unter einer bürgernahen, kostengünstigen Rekommunalisierung vorgestellt hat.

Betrachtet man die Urteilsbegründung des Bundeskartellamtes bezüglich der missbräuchlich überhöhten Frischwasserpreise, so wird klar, dass einige der beanstandeten Mängel auch auf die Abwasserpreise zutreffen, die das Kartellamt wegen des hoheitlichen Charakters der Abwasserentsorgung nicht untersuchen konnte. Aufgabe der Politik in den Wasserbetrieben wäre es gewesen, nicht nur die Kartellamtsverfügung sofort zu akzeptieren und umzusetzen, sondern auch die Abwasserpreise – die immerhin 60% der Kosten – entsprechend anzupassen. Auch im Gebührenbereich dürfen keine Phantasiepreise genommen werden. Diese längst überfällige Anpassung wird den Unternehmenswert noch stärker nach unten drücken. Auch diese Ertragsminderung ist nicht in den Rückkaufpreis eingerechnet worden.

Weiter ist noch eine Normenkontrollklage vor dem Berliner Verfassungsgericht anhängig. Die Fraktionen von Bündnis 90/Grüne und den Piraten haben Ende 2012 eine Normenkontrollklage wegen der Unbestimmtheit der Formulierung des § 16 Abs. 5 im Berliner Betriebegesetz (BerlBG) vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin eingereicht. Die Normenkontrollklage wurde eingereicht, weil den Konzernen zu hohe Gewinne wegen der unbestimmten Regelung der Ermittlung des Kalkulationszinsfußes im Berliner Betriebegesetz zugebilligt wurde. Die überhöhte Ermittlung des Zinsfußes hat übrigens das Bundeskartellamt gerade kritisiert. Auch hier hätte die Nichtigkeit der alten Bestimmung im Berliner Betriebegesetz und eine danach festzulegende strengere Fassung dieser Bestimmung den Anteilswert der Privaten erheblich verringert. Das Ergebnis dieser Normenkontrollklage hätte deshalb vor dem Rückkauf der Veolia-Anteile abgewartet werden müssen, um dann ggfs. einen geringeren Rückkaufpreis aushandeln zu können.

Der Vollständigkeit halber möchten wir an dieser Stelle auch noch einmal auf die EU-Beschwerde wegen Verstößen gegen das Vergabe- und Wettbewerbsrecht bei der Teilprivatisierung hinweisen, die die Verbraucherzentrale Berlin und Transparency International 2011 eingerichtet haben und die immer noch anhängig ist.

Nach welchen Kriterien die Preise letztendlich ermittelt wurden, wissen wir nicht genau. Hier können wir nur spekulieren. Es fällt jedoch auf, dass die Rückkaufpreise in ihrer Summe in etwa den jährlichen Gewinnen entsprechen, die nach der Planung der Privaten bis 2028 für sie zusammengekommen wären. Hier zeigt sich dass der Senat bei dem Rückkauf lediglich die Gewinninteressen der Privaten berücksichtigt haben. Es drängt sich deshalb der Vergleich mit der EnBW-Affäre auf, bei der es durch die enge Verbandelung zwischen Politik und Wirtschaft dazu gekommen ist, dass das Unternehmen ebenfalls zu einem zu hohen Preis zurückgekauft wurde. Das sieht man nicht zuletzt daran, dass die von den Privaten seinerzeit eingesetzten Vorstandsmitglieder Bruckmann (RWE) und Simon (Veolia) weiterhin an der Unternehmensspitze stehen. Während die Wasserpreise – abgesehen von einer vorübergehenden Kartellamts-Delle – in den nächsten dreißig Jahren wegen der Finanzierungskosten für die Rückkäufe nicht sinken können, führen die beiden ehemals privaten Vorstände mit Rückendeckung des Senats ein neoliberales Optimierungsprogramm in den Wasserbetrieben auf Kosten der dort Beschäftigten durch. Angeblich – so der Vorstandsvorsitzende Simon in einem Interview – müssten nun auch die Wasserbetriebe ihren Beitrag zu den Rekommunalisierungskosten leisten.

Mit der von Professor Kirchberg entwickelten Organklage der Piratenfraktion haben wir die verfassungsrechtliche Aufarbeitung in die Wege geleitet, und mit dieser Anzeige möchten wir es gerne auf strafrechtlichem Gebiet tun. Die offensichtliche Missachtung demokratischer und rechtlicher Grundsätze muss Folgen haben. Bislang ist jeder der Meinung, dass die Teilprivatisierung misslungen war, aber niemand hat daraus Konsequenzen gezogen.

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Gemeinsame Pressemitteilung zur Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum

Bewegung bei den Abwassergebühren – PRESSEMITTEILUNG VOM 19.03.2014

Obwohl der Senat bisher auf unveränderten Abwassergebühren bestand, werden nun doch niedrigere Gebühren in Aussicht gestellt. Der Berliner Wassertisch kritisiert dies als ein PR Manöver, mit dem die Bevölkerung über den unveränderten Einsatz der bisherigen gewinnorientierten Kalkulationsgrundlagen hinweggetäuscht werden soll.

(Berlin, den 19. März 2014) Missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise waren die Ursache für die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes. Diese beruhten auf einem Kalkulationsschema, das auch für die Abwassergebühren gilt. Deshalb forderten Opposition und Berliner Wassertisch, nicht nur die Trinkwasserpreise, sondern auch die Abwassergebühren entsprechend zu senken. Noch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Claus-Brunner (Piraten) vom 7. Jan. 2014 heißt es aber, dass die für Wasserversorgung und Entwässerung identischen Kalkulationsgrundlagen unverändert bleiben sollen.
Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch: „Anders als in den Medien dargestellt, war die Abwicklung des Leasing Fonds, wodurch jetzt die Gebührensenkung ermöglicht werden soll, lange geplant. Hier spielen Senat und Wasserbetriebe mit gezinkten Karten. Der Senat will die Berliner*innen mit Almosen bei den Abwassergebühren besänftigen, damit die vom Kartellamt kritisierten missbräuchlichen Kalkulationsgrundlagen zum Schaden der Bürger bestehen bleiben. Dazu wurde jetzt eine Begründung gesucht und mit dem Ende des Leasing-Vertrages auch gefunden.“ Die unveränderten Kalkulationsgrundlagen werden jedoch nach einer vorübergehenden kleinen Erleichterung bald wieder zu einem Ansteigen der Wassertarife führen. Die Rückzahlung des 1,3 Mrd.-Kredits für den Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile sollen nach dem Willen des Senats nämlich die Wasserkunden für 30 Jahre übernehmen.

Mit der erwarteten Abwassertarifsenkung wird der Unternehmenswert der Wasserbetriebe weiter sinken. Der Berliner Wassertisch sieht sich bezüglich der gemeinsam mit dem Berliner Bund der Steuerzahler und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer eingereichten Anzeige wegen des Verdachts der Untreue gegen Wirtschaftssenator Nußbaum erneut bestätigt.

Nach Recherchen des Berliner Wassertischs diente übrigens die jetzt abgewickelte Leasing Konstruktion nie dazu, den Wasserbetrieben günstige Kredite zu beschaffen. Sie sollte vielmehr privaten „Investoren“ zusätzliche Gewinnmöglichkeiten auf Kosten der BWB eröffnen. Auch die ehemaligen privaten Anteilseigner RWE und Veolia haben diese zusätzlichen Gewinnmöglichkeiten genutzt. Inzwischen sind solche Finanzierungspraktiken nicht umsonst verboten. Eine Berechnung, „ob sich das Geschäft […] als vorteilhaft für die Wasserbetriebe und damit den Landeshaushalt erwiesen habe, lasse sich heute nicht mehr seriös feststellen, sagte ein BWB-Sprecher.“ (Berliner Morgenpost) Anscheinend muss erst der Landesrechnungshof eingeschaltet werden.

Hinweis: 26.3., 18h Bali-Kino, Filmpremiere : „Widerstandstropfen“ (14min. dt./eng.) in Anwesenheit der Filmemacherin Andrea Behrendt. Danach Podiumsveranstaltung u.a. mit Christa Hecht (AöW) und Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch.

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Preissenkungsverfügung gegen Berliner Wasserbetriebe bestätigt – PRESSEMITTEILUNG VOM 24.02.2014

UPDATE Mit dem heutigen Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage der Berliner Wasserbetriebe (BWB) gegen die Kartellamtsverfügung vom 04.06.2012 zurückgewiesen.

(Berlin, den 24. Feb. 2014) Das Bundeskartellamt (BKartA) hatte den Wasserbetrieben mit der Verfügung vom Juni 2012 aufgegeben, die missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise für die Jahre 2012 bis 2015 um ca. 17 % gegenüber dem Stand von 2011 zu senken. Dagegen erhoben die BWB am 08.06.2012 Beschwerde (Az. VI – 2 Kart 4/12 (V)), die heute vom Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgewiesen wurde.

„Der Ausgang des Verfahrens war zu erwarten, der Preismissbrauch war zu offensichtlich“, sagt Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs. Das Bundeskartellamt hatte einen Preismissbrauch von 20‑30 % beim Trinkwasser festgestellt, wobei der „preistreibende Faktor die kalkulatorischen Kosten [sind]“, so Dr. Engelsing (BKartA) in einer Anhörung am 11.05.2012 (Wortprotokoll, S. 28).

„Obwohl der Senat in einer Kleinen Anfrage zugeben musste, dass für das Abwasser, das vom Bundeskartellamt nicht geprüft wurde, dieselben missbräuchlichen Kalkulationsgrundlagen gelten, denkt er nicht daran, den Preismissbrauch beim Abwasser abzustellen. Das ist inakzeptabel“, so Rebel weiter.

Das Urteil hat einen deutlichen Einfluss auf den Wert der Wasserbetriebe, da sich dieser nach dem „Ertragswert“ des Unternehmens richtet. Er ist um einen Millionenbetrag gesunken. „Zu spät“, könnte jetzt der Finanzsenator triumphieren, „nun ist der überteuerte Rückkauf der bislang privaten Veolia-Anteile bereits unter Dach und Fach.“ Die Forderung nach einem Moratorium für den Rückkauf, um dieses und andere den Ertragswert mindernde Urteile erst einmal abzuwarten, wurde ignoriert. Der Berliner Wassertisch sieht sich in seinem Verdacht auf Untreue bestätigt, weswegen er am 20.01.2014 gemeinsam mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer und dem Bund der Steuerzahler eine Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum gestellt hat.

Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Wassertischs: „Dass der Vorstand der BWB in gemeinsa­mer Sache mit dem Senat in diesem überflüssigen Rechtsstreit mit unserem Geld über 5,3 Mio € ausge­geben hat, um GEGEN die Interessen der Berliner vorzugehen, ist ein Skandal. Der noch größere Skandal ist, dass der Vorstand, der hierfür und für den jahrelangen einkalkulierten Preismissbrauch beim Trinkwasser und den fortgesetzten Preismissbrauch beim Abwasser verantwortlich ist, mit Billigung des Senats weiter an der Spitze der BWB verbleibt. Wir fordern aufgrund des Urteils, dass die komplette Vorstandsetage die Verantwortung übernimmt und zurücktritt.“

Mehr unter: „Hintergründe und Zeitleiste zum Kartellamtsverfahren

Wasserpreisrechner, mit dem die Preissteigerung individuell ermittelt werden kann

Neu: Andrea Behrendt: Widerstandstropfen (14min, dt/eng.) über Teatro Trono und den Berliner Wassertisch

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Nußbaum wegen Wasserrückkaufs angezeigt

Neues Deutschland
18.01.2014

Berlin/Brandenburg
Nußbaum wegen Wasserrückkaufs angezeigt
von Martin Kröger

Finanzsenator soll laut Verbänden übereilt und überteuert von privaten Investoren Anteile für 1,25 Milliarden Euro erworben haben

Der Steuerzahlerbund, der Verband Deutscher Grundstücksnutzer und der Wassertisch wollen, dass die Staatsanwaltschaft gegen Berlins Finanzsenator ermittelt. Ob das passiert, ist zu bezweifeln.
Die Strafanzeige soll am Montag bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden. Der Bund der Steuerzahler Berlin, der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) sowie die Initiative Berliner Wassertisch werfen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) darin vor, dass der Senator die Vermögensgeschäfte, die zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) geführt haben, »ohne Not vorschnell« auf den Weg gebracht habe. Dies erfülle aus Sicht der Organisationen den Straftatbestand der Untreue, weil Nußbaum entgegen seines Amtseides nicht seine ganze Kraft dem »Wohl des Volkes« gewidmet habe.

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Senator Nußbaum wird Untreue vorgeworfen

B.Z.
17.01.2014

WASSERTISCH KLAGT
Senator Nußbaum wird Untreue vorgeworfen
B.Z./dpa

Die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch hat Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum gestellt: Untreueverdacht.

Die Berliner Staatsanwaltschaft soll den Rückkauf der Wasserbetriebe durch das Land überprüfen. Das ist das Ziel einer Strafanzeige wegen Untreue, die die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) stellt.

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Anzeige gegen Senator Nußbaum

Berliner Zeitung
17.01.2014

Berlin
Staatsanwalt soll Rückkauf der Wasserbetriebe überprüfen
von Elmar Schütze

Hat Finanzsenator Nußbaum den Rückkauf der Wasserbetriebe zu schnell über die Bühne gebracht? Die Befürworter der Rekommunalisierung werfen ihm Geldverschwendung vor.

Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ist jetzt ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Ein Bündnis aus der Initiative Berliner Wassertisch, dem Bund der Steuerzahler und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer hat Strafanzeige gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit dem Rückkauf der BWB-Anteile gestellt. Dafür drohen bis zu fünf Jahre Haft. Der Senator habe den Kauf „ohne Not vorschnell“ auf den Weg gebracht – und auf diese Weise einen schlechten Deal für Berlin gemacht.

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Staatsanwalt soll Rückkauf der Wasserbetriebe überprüfen

focus-online
17.01.2014

WASSER
Staatsanwalt soll Rückkauf der Wasserbetriebe überprüfen
dpa

Die Staatsanwaltschaft Berlin soll den Rückkauf der Wasserbetriebe durch das Land überprüfen.

Das ist das Ziel einer Strafanzeige der Bürgerinitiative Berliner Wassertisch gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos). Dem Senator wird darin Untreue vorgeworfen, weil er die Anteile der Konzerne RWE und Veolia voreilig „ohne Not“ zu einem zu hohen Preis zurückerworben habe, sagte Wassertisch-Wirtschaftsexperte Rainer Heinrich am Freitag in Berlin. Dafür müssten nun alle Berliner finanziell geradestehen. Hintergrund sind drei noch laufende Gerichtsverfahren, deren Ausgang nach Ansicht der Bürgerinitiative den Wert des Unternehmens und damit den Rückkaufpreis wahrscheinlich deutlich gesenkt hätte. Die Staatsanwaltschaft soll laut Anzeige nun prüfen, ob Nußbaum in der Angelegenheit rechtswidrig, vorsätzlich oder sogar schuldhaft gehandelt hat. Der Bund der Steuerzahler Berlin und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer unterstützen die Strafanzeige, die an diesem Montag eingereicht werden soll.

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