ORF.at
04.05.2014
Gespräche unter „guten Freunden“
Von AUTOR
Seit 2012 wird über einen internationalen Vertrag zum Handel mit Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, TISA) hinter verschlossenen Türen verhandelt.
ORF.at
04.05.2014
Gespräche unter „guten Freunden“
Von AUTOR
Seit 2012 wird über einen internationalen Vertrag zum Handel mit Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, TISA) hinter verschlossenen Türen verhandelt.
Stadtwerke Köln
April 2014
„Gemeinwohlorientierte Infrastruktur statt reinem Wettbewerbsdenken“
Von Rainer Plaßmann
Pressemitteilung des Kölner Netzwerks der Daseinsvorsorge
Gemeinwohlorientierte Infrastruktur statt reinem Wettbewerbsdenken
Kölner Netzwerk der Daseinsvorsorge formuliert Forderungen an Europa
Gesetzliche Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene schränken die Möglichkeiten der Erbringung kommunaler Daseinsvorsorgeleistungen zunehmend ein. Dagegen wendet sich das Kölner Netzwerk der Daseinsvorsorge und verlangt ein Umdenken zugunsten kommunaler Anliegen. Oberbürgermeister Jürgen Roters: „Die erst kürzlich geführte Debatte um mögliche Wasserprivatisierungen ist hierfür ein eindrückliches Beispiel. Wir fordern daher ein Umdenken von der reinen Wettbewerbsperspektive hin zu einem nachhaltigen Ansatz.“ Im Vorfeld der kommenden Europawahl am 25. Mai 2014 sei es besonders wichtig, darauf hinzuweisen.
Über 120 Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Kommunalwirtschaft aus der Kölner Region formulierten im Rahmen einer durch das Kölner Netzwerk der Daseinsvorsorge ausgerichteten Fachtagung bereits am 7. Februar ihre Erwartungen an die europäische Politik.Das Kölner Netzwerk präsentiert nun seine Schlussfolgerungen in drei Kernforderungen:
1.) Die Kommunen sollen in Zukunft stärker in den europäischen Gesetzgebungsprozess – z.B. durch ein Anhörungsrecht – eingebunden werden.
2.) Die Qualität und der gesellschaftliche Mehrwert kommunaler Daseinsvorsorge sollen stärker gewürdigt werden. So müssen beispielsweise gesellschaftliche Ziele wie Tariftreue oder Nachhaltigkeit im Vergaberecht Aufnahme finden.
3.) Rein regional tätige Unternehmen und Kreditinstitute müssen vom europäischen Gesetzgeber anderen regulatorischen Anforderungen unterworfen werden als international agierende Konzerne und Großbanken.
Die Vertreter des Kölner Netzwerks – darunter Oberbürgermeister Jürgen Roters, Dr. Dieter Steinkamp (Sprecher der Geschäftsführung der Stadtwerke Köln GmbH), Gabriele C. Klug (Kämmerin der Stadt Köln), Andreas Kossiski (Vorsitzender des DGB Region Köln-Bonn), Dr. Reimar Molitor (geschäftsführendes Mitglied des Region Köln/Bonn e.V.), Bernd Nürnberger (Direktor des Zentralbereichs Unternehmens- und Technologieförderung der Kreissparkasse Köln) sowie Prof. Dr. Frank Schulz-Nieswandt (1. Prodekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln) – fordern die Mitglieder des EU-Parlaments und das Kollegium der EU-Kommission dazu auf, unmittelbar nach der Wahl am 25. Mai darzulegen, wie sie auf Grundlage des Lissaboner Vertrags die kommunalen Belange stärker berücksichtigen wollen.
„Zulässige Kriterien im Rahmen der gemeindlichen Entscheidung über die Vergabe von Strom- und Gaskonzessionsverträgen. Möglichkeit der Wahrund kommunaler Interessen und Spielräume in dem Verfahren der Konzessionsvergabe.“ Rechtsgutachten von Prof. Dr. Johannes Hellermann, Lehrstuhl für öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht. Fakultät für Rechtswissenschaft. Universität Bielefeld. Im Auftrag Verband kommunaler Unternehmen e.V. Januar 2013.
HIER downloadbar
Deutsches Ärzteblatt
Januar 2014
POLITIK
Streit um Krankenhaussubventionen: Daseinsvorsorge im Mittelpunkt
von Jens Flintrop und Sabine Rieser
Dürfen Landkreise und Kommunen ihre unterfinanzierten Krankenhäuser dauerhaft unterstützen? Wenn ja: Welcher Angebotsumfang an stationärer Versorgung muss sein und welcher nicht? Die Diskussion darüber geht weiter.
Was haben Krankenhäuser und Wasserwerke gemeinsam? Sowohl die stationäre Versorgung von Kranken als auch die Versorgung mit Trinkwasser sind elementar für die Gesundheit und das Wohlergehen der Bevölkerung. Krankenhäuser und Wasserwerke zählen damit zu den Einrichtungen, die in den Bereich der Daseinsvorsorge des Staates fallen. Auf diesen Zusammenhang verwies der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Siegfried Broß, am 23. Januar in Berlin. Broß befasst sich seit langem mit den Gefahren für die Handlungs- und Steuerungsfähigkeit des Staates durch die Privatisierung öffentlicher Aufgaben: „Wasser, Gas, Strom . . . warum Privatisierung kein Allheilmittel ist oder sogar die Demokratie gefährden kann“, so der Titel eines aktuellen Aufsatzes. Eingeladen hatten Broß der „Berliner Wassertisch“, der sich in der Hauptstadt mit Erfolg dafür einsetzte, die teilprivatisierten Wasserbetriebe wieder vollständig in kommunale Verantwortung zu nehmen, und der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. (IVKK). Dieser begleitet kritisch einen Musterprozess des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Kreis Calw, der zwei kommunale Krankenhäuser subventioniert – zu Unrecht, wie der BDPK findet.
Der ehemalige Verfassungsrichter Broß verdeutlichte in seinem Grundsatzvortrag, dass es ihm nicht um die Frage „Privatisierung ja oder nein“ gehe, sondern um die Privatisierung elementarer staatlicher Aufgaben.
Die gedruckte Fassung des Vortrags von Herrn Prof. Broß vom 23. Januar 2014 kann hier als
PDF (950 KB)
heruntergeladen werden.