Auch der DGB sagt #No2ISDS

Der Berliner Wassertisch freut sich über das Bekenntnis des DGB gegen die Investitionsschutz-Klausel bei den Freihandelsabkommen und erwartet nun von der mächtigen Gewerkschaft, dass sie sich vehement dagegen zur Wehr setzt!

DGB gegen TTIP-Investitionsschutz
07.07.2014
DGB
Noch bis Ende dieser Woche läuft die öffentliche Online-Konsultation der EU-Kommission über eine Investitionsschutz-Klausel im geplanten Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA. Der DGB hat bereits eine Stellungnahme abgegeben – und räumt darin mit einigen Argumenten der Investitionsschutz-Befürworter gründlich auf.

 

Seit vergangenem Jahr verhandeln die Europäische Union und die USA über ein Freihandelsabkommen: die sogenannte Transatlantic Trade and Investment Partnership, kurz TTIP. Der DGB hat bereits früh klar gemacht, dass er die öffentliche Kritik an den intransparenten Verhandlungen teilt. Erst kürzlich hatte der DGB gemeinsam mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) „volle Transparenz“ für den TTIP-Prozess angemahnt.

Reiner Hoffmann: Wertekanon der EU darf nicht vom Tisch gefegt werden

Außerdem fordert der DGB, dass TTIP keinesfalls zum Abbau von Arbeitnehmer-, Umwelt- und Verbraucherrechten führen darf. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann betonte, „dass ein solches Abkommen nicht zu Lasten der Beschäftigten und von Sozial- und Umweltstandards gehen darf“. Die EU baue auf einem Wertekanon auf, der zum Beispiel in der Anerkennung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zum Ausdruck komme, so Hoffmann. „Dieser Wertekanon darf nicht einfach in Folge eines Handelsabkommens vom Tisch gefegt werden.“

DGB: Investitionsschutz-Kapitel „nicht zu rechtfertigen“

Zu einem besonders umstrittenen Aspekt von TTIP hat die EU-Kommission im März eine öffentliche Online-Konsultation gestartet: Es geht um die Frage, ob das Freihandelsabkommen auch ein Investitionsschutz-Kapitel enthalten soll. Über eine Investitionsschutzklausel könnten Unternehmen vor nicht-staatlichen und nicht-öffentlichen Gerichten auf Schadensersatz klagen, wenn sie durch nationale Gesetze oder Reformen wirtschaftliche Nachteile für sich sehen.

Auch der DGB hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation beteiligt. Darin räumt der Gewerkschaftsbund mit einigen Argumenten der Investitionsschutz-Befürworter gründlich auf:

Die Befürworter eines Investitionsschutz-Kapitels behaupten, dass ohne eine entsprechende Klausel transatlantische Investitionen gefährdet seien.

Für den DGB ist klar: Rechtsstaaten mit hoch entwickelten Rechtssystemen, wie die EU-Mitgliedstaaten und die USA, brauchen kein Investitionsschutzkapitel. Die Mitgliedstaaten der EU und die USA „schützen Eigentumsrechte umfänglich“, heißt es in der DGB-Stellungnahme. Außerdem zeige das bereits heute vorhandene „hohe Maß an gegenseitigen transatlantischen Direktinvestitionen, dass Investoren sich bereits bislang nicht in ihrer Investitionssicherheit bedroht sehen“. Aus Sicht des DGB ist ein Investitionsschutz-Kapitel in TTIP nicht zu rechtfertigen.

Die Befürworter eines Investitionsschutz-Kapitels behaupten, dass die EU auch mit anderen Staaten keinen Investitionsschutz mehr vereinbaren könne, wenn das Freihandelsabkommen mit den USA kein solches Kapitel enthielte.

Das ist falsch. Der DGB zeigt in seiner Stellungnahme, dass EU-Staaten wie Deutschland durchaus bereits mit anderen Staaten Investitionsschutz vereinbart haben, obwohl es eine entsprechende Vereinbarung mit den USA noch nicht gibt. Außerdem hat mit Australien eine andere Industrienation in ihrem Freihandelsabkommen mit den USA Investitionsschutz bereits ausgeschlossen.

Die Befürworter eines Investitionsschutz-Kapitels argumentieren, man könne die Verhandlungen über ein Investitionsschutz-Kapitel in TTIP nutzen, um das internationale Investitionsschutzrecht zu reformieren.

Der DGB sieht das in seiner Stellungnahme grundsätzlich anders: „Eine notwendige Reform darf nicht nur im Rahmen eines Abkommens stattfinden, sonder muss grundsätzlich für alle bestehenden und zukünftigen Abkommen angegangen werden.“

 


Stellungnahme des DGB zum TTIP-Investitionsschutz-Kapitel (PDF, 92 kB) Stellungnahme des DGB zum TTIP-Investitionsschutz-Kapitel im Rahmen der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission

Ankündigung der EU-Kommission zu den Konsultationen (deutsch)

Direkter Link zur öffentlichen Online-Konsultation (noch bis 13.07.2014 zugänglich)

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DGB
 

DGB Maifest 2014

Der Berliner Wassertisch hat heute an dem Maifest DGB 2014 teilgenommen und viele interessante und nette Gespräche mit anderen Bürgerinnen und Bürgern geführt. Zentrales Thema war TTIP, das Transatlantische Handelsabkommen, das es derzeit zu verhindern gilt, weil es u.a. die Arbeitsnehmerrechte massiv gefährden würde.

Eigens für den 1. Mai wurde noch flugs ein Flugblatt entworfen (eine kurze und eine längere Version, die in Kürze eingestellt werden).
[Nachtrag: Hier ist die Kurzversion Flyer 1. Mai 2014; Langversion Flyer 1. Mai 2014]

Hier sind vorerst ein paar Eindrücke von dem Wassertisch-Standleben:

Wassertisch meets Ver.di – Besuch von Clivia Conrad, Bundesfachgruppenleiterin Wasserwirtschaft

Unterschriftensammlung gegen TTIP wird sehr gut angenommen

Bleibt weiterhin aktuell: Wasserprivatisierung: NEIN DANKE!

Berliner Wassertisch auf dem DGB-Maifest

30.04.2014

Der Berliner Wassertisch macht mit beim DGB-Maifest 2014

Maifest mit Infomarkt in der Straße des 17. Juni
11:30 bis 19:00 Uhr: Kinder- und Familienfest
BSR-Spiele, Musik, Essen, Trinken, Hüpfburgen

Berliner Wassertisch (Stand Nr. 9)

Der Berliner Wassertisch wird auf dem Maifest unter anderem informieren über den Stand der Dinge in Sachen Berliner Wasserbetriebe, die Europäische Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“, die Bedrohung des Wassers durch Fracking, die Gefahr für die Wasserversorgung durch das Transatlantische Handelsabkommen (TTIP), bzw. „Trade in Services Agreement“ (Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen), kurz: TiSA und über den Kampf der kleinen Kommune Heiligenhafen für die kommunale Selbstbestimmung…

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