Arbeitnehmerrechte bei T-Mobile US und in transnationalen Konzernen stärken

Deutscher Bundestag

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Petition an den Bundestag – jetzt online zeichnen!
Arbeitnehmerrechte bei T-Mobile US und in transnationalen Konzernen stärken

 

Im Unternehmen T-Mobile US werden internationale Arbeitsstandards unterlaufen und gewerkschaftlich engagierte Beschäftigte häufig drangsaliert. Die Deutsche Telekom AG (DTAG) ist Haupteigentümerin des Unternehmens T-Mobile US, das wiederholt gegen das Arbeitnehmerrecht auf Vereinigungsfreiheit verstößt und GewerkschafterInnen diskriminiert. Wer das Anliegen unterstützen möchte, dass die Telekom die Rechte ihrer Beschäftigten weltweit respektiert, kann sich der Petition an den Deutschen Bundestag anschließen.
petition telekom
 

 

Per Direktlink zum Bundestagsforum: http://bit.ly/1M9OZ8X

 

Anstatt die Kultur der Mitbestimmung als Exportschlager zu begreifen, lässt die Telekom es zu, dass das Management des US-Betriebs sogar die vergleichsweise schwache Arbeitsgesetzgebung der USA noch unterläuft und die Betriebsführung durch eine Kultur der Einschüchterung und Angst geprägt ist.

 

Behinderung von Gewerkschaftern stoppen – Einfluss nehmen
Die Deutsche Telekom verweist immer mit Stolz auf die internen Regelwerke wie den Code of Conduct und die Guiding Principles (Leitlinien), gegen die allerdings im Ausland ständig mit Wissen und Duldung der Konzernspitze verstoßen wird. Das muss sich ändern. Es kann nicht angehen, dass ein Unternehmen wie die Telekom, die zu 31 Prozent im Besitz der Bundesrepublik Deutschland ist, im Ausland vergisst, dass Beschäftigten mit Anstand, Fairness und Respekt begegnet werden muss. Mit einer Petition an den Bundestag soll bewirkt werden, dass die Bundesregierung ihren Einfluss als Anteilseigner geltend macht und kontrolliert, dass in den ausländischen Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen der DTAG die international geltenden Arbeitnehmerrechte zur Anwendung kommen und die Diskriminierung von Gewerkschaftern beendet wird.

 

Die Petition für die Wahrung von Arbeitnehmerrechten – Mitzeichnen!
Die Petition fordert die Bundesregierung dazu auf, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmerrechte und internationale Arbeitsstandards (ILO / OECD) bei ausländischen Tochterunternehmen und Beteiligungen der Deutschen Telekom eingehalten werden. Die Petition trägt den Titel: „Deutsche Telekom AG – Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland als Anteilseigner im Hinblick auf die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten bei Unternehmen im Ausland.“

 

Ab sofort kann die Petition an den Deutschen Bundestag online gezeichnet werden. Hier gelangen Sie per Direktlink zum Petitions-Forum des Bundestags und können die Petition zeichnen. 

 


Jede und jeder, der eine E-Mail-Adresse hat, kann mitmachen. Bitte helfen Sie uns dabei, eine Anhörung im Petitionsausschuss zu erlangen, dafür braucht das Anliegen 50.000 Unterstützer. Jede Stimme zählt!
Auf den Weg gebracht wurde die Petition vom ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske und dem Leiter des ver.di-Fachbereichs TK/IT Lothar Schröder. Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Internetseite.

 

Für eine Stimme im Betrieb!
Seit 2001, dem Jahr, in dem die Deutsche Telekom das amerikanische Mobilfunkunternehmen Voicestream kaufte und in T- Mobile US umbenannte, kämpft die amerikanische Kommunikationsgewerkschaft Communications Workers of America (CWA) für gewerkschaftliche Anerkennung und die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten. Dieser Kampf wird seit vielen Jahren auch von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di maßgeblich unterstützt. Im Rahmen der internationalen Kampagne WE EXPECT BETTER wollen wir erreichen, dass die Beschäftigten fair, anständig und mit Respekt behandelt werden. Die Kampagne wird organisiert und getragen von den Gewerkschaften ver.di und CWA, dem DGB, dem Internationalen Gewerkschaftsbund, dem US-amerikanischen Gewerkschaftsdachverband AFL-CIO, sowie von der internationalen Dachorganisation der Dienstleistungsgewerkschaften UNI Global Union.

 

Besten Dank und Gruß
Uwe Wötzel

Mr. TTIP Sigmar Gabriel (SPD) befürchtet ein Scheitern

Süddeutsche Zeitung
19.06.2015

Gabriel zweifelt an Zustandekommen von TTIP
Kommt das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP zustande? Wirtschaftsminister Gabriel äußert grundsätzliche Zweifel: „Es kann sein, dass das am Ende scheitert.“ [Wir hoffen sehr, dass die Demokratie am Ende siegt und TTIP scheitert!]
Die Kritiker des Abkommens befürchten, dass soziale Standards abgebaut und Konzerninteressen durchgesetzt werden. [Das ist der Sinn des Abkommens!]
Befürworter glauben, dass Wirtschaft und Beschäftigung durch TTIP wachsen. [Dass das nicht stimmt, wissen sie selbst.]

Zum Artikel

 

Gute Nachricht: DGB schließt sich Freihandelsgegnern an

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Handelsblatt
10.06.2015
DGB
„Stop TTIP“. DGB schließt sich Freihandelsgegnern an
Der deutsche Gewerkschaftsbund sieht Arbeitnehmerrechte durch das geplante Freihandelsabkommen gefährdet. Deshalb schließe sich deStop TTIPr DGB dem Bündnis „Stop TTIP“ an, so eine Sprecherin gegenüber dem Handelsblatt.

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Der Berliner Wassertisch freut sich über diesen wichtigen Bündnispartner. Nun müssen die Genossen von der SPD darüber nachdenken, wen sie eigentlich noch mit ihrer Pro-TTIP/CETA-Position vertreten.

Hier die Original-Pressemitteilung des DGB von heute:
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DGB beteiligt sich an Demonstration für gerechten Welthandel

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist dem Trägerkreis beigetreten, der die geplante Demonstration „TTIP & CETA stoppen! Für einen gerechten Welthandel!“ am 10. Oktober 2015 in Berlin organisiert. Der Aufruf des Trägerkreises im Wortlaut:

Im Herbst 2015 tritt die Auseinandersetzung um die Handels- und Investitionsabkommen TTIP und CETA in die heiße Phase. Beide Abkommen drohen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu untergraben und auszuhebeln.

Es ist höchste Zeit, unseren Protest gegen die Abkommen auf die Straße zu tragen!

Wir treten gemeinsam für eine Handels- und Investitionspolitik ein, die auf hohen ökologischen und sozialen Standards beruht und nachhaltige Entwicklung in allen Ländern fördert. Sie muss insbesondere

  • Demokratie und Rechtsstaat erhalten sowie die Gestaltungsmöglichkeiten von Staaten, Ländern und Kommunen gewährleisten und auch für die Zukunft sichern,
  • nationale wie internationale Standards zum Schutz von Mensch und Umwelt respektieren und stärken sowie
  • die Entwicklung einer gerechten Weltwirtschaftsordnung fördern sowie Verantwortung und Rechenschaftspflichten von Unternehmen weltweit festschreiben

Wir brauchen soziale und ökologische Leitplanken für die Globalisierung. Doch TTIP und CETA gehen in die falsche Richtung: Der „Wert“ des Freihandels wird über die Werte ökologischer und sozialer Regeln gestellt. Sonderrechte für Investoren und Investor-Staats-Schiedsverfahren gefährden parlamentarische Handlungsfreiheiten. TTIP und CETA setzen öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge, kulturelle Vielfalt und Bildungsangebote unter Druck. Sie ziehen die falschen Lehren aus der Finanzkrise, stärken internationale Konzerne und schwächen kleine und mittelständische Unternehmen, auch in der Landwirtschaft. TTIP und CETA grenzen die Länder des globalen Südens aus statt zur Lösung globaler Probleme wie Hunger, Klimawandel und Verteilungsungerechtigkeit beizutragen.
ttip-demo
Wir treten daher für internationale Abkommen ein, die

  • Umwelt-, Sozial-, Daten- und Verbraucherschutzstandards erhöhen, statt sie zu senken oder auszuhebeln;
  • Arbeitsstandards wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festschreiben, statt sie auszuhöhlen;
  • öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge stärken, statt sie zu schwächen;
  • kulturelle Vielfalt und öffentliche Bildungsangebote fördern, statt sie als Handelshemmnis zu betrachten;
  • bäuerliche und nachhaltige Landwirtschaft sowie artgerechte Tierhaltung voranbringen, statt Gentechnik und industrielle Landwirtschaft zu fördern;
  • die Macht von Konzernen und Finanzmarkt-Akteuren begrenzen, statt sie zu vergrößern;
  • global ausgerichtet sind statt die Mehrheit der Menschen auszugrenzen und
  • transparent und offen verhandelt werden statt geheim und in Hinterzimmern.

Hierfür gehen wir am Samstag, 10. Oktober in Berlin auf die Straße. Demonstrieren Sie mit!
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Mehr Informationen auf www.ttip-demo.de und www.dgb.de

 

DGB: EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet Presse- und Meinungsfreiheit!

Deutscher GewerkschaftsbundDGB
08.06.2015
www.dgb.de

Pressemitteilung: EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet Presse- und Meinungsfreiheit: Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Schutz von Journalisten und Whistleblowern

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju), der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), LobbyControl, die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche, das Whistleblower-Netzwerk und das gemeinnützige Recherchebüro CORRECT!V erklären:

Das Gesetzgebungsverfahren zur EU-Richtlinie „über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformation (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ gefährdet in erheblichem Umfang die Meinungs- und Pressefreiheit. Das hat gravierende Auswirkungen auf die Arbeit von Journalisten und den Schutz von Whistleblowern.

[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=““]Die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission hat unter Beteiligung der Akteure aus der Wirtschaft den Entwurf zur Richtlinie ausgearbeitet, ohne die Journalistenverbände und Interessenvertretungen auf Arbeitnehmerseite aktiv einzubinden. Die Folge ist ein Entwurf, der vor allem den geschäftlichen Schutzinteressen der Unternehmen Rechnung trägt und die etablierte Balance in einem demokratischen Gemeinwesen zu Lasten der anerkannten Medienpraktiken und dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit verzerrt.

Ziel der Richtlinie ist es, unfaire Praktiken im Wettbewerb zwischen Unternehmen und die Ausspähung von Konkurrenten und Verwertung dieser Vorteile zum wirtschaftlichen Nutzen zu unterbinden. Wirtschaftliche Konkurrenten sind aber nicht die einzigen, die Interesse an Informationen haben, die Unternehmen geheim halten wollen. Über die Hälfte wirtschaftskrimineller Taten in Unternehmen wird durch Anzeigen von Beschäftigten aufgedeckt. In Zusammenhang mit zahlreichen Skandalen, u. a. in der Lebensmittelindustrie (in Deutschland der sog. Gammelfleisch-Skandal) ist deutlich geworden, dass Schaden von der Bevölkerung nur dann ferngehalten werden kann, wenn Beschäftigte bereit sind, die Verstöße öffentlich zu machen. Nicht die Schädigung des eigenen Arbeitgebers, sondern das Verantwortungsgefühl für das Wohl der Allgemeinheit sind die vordergründlichen Motive, die die Whistleblower zu ihrem Handeln bewegen. Ein solches Verhalten setzt in der Regel ein hohes Maß an Zivilcourage voraus und muss vor Sanktionen geschützt werden.

Kritische und investigative Berichterstattung ist auf Whistleblower aus Unternehmen angewiesen und hat nichts mit Industrie- und Wirtschaftsspionage zu tun. Die Medien als Intermediäre und die demokratischen Kontrollorgane brauchen Hinweise von Insidern, um Missstände aus Unternehmen an die Öffentlichkeit zu bringen. Das ist notwendig in einer demokratischen, offenen Gesellschaft.

Eine Verankerung des Geschäftsgeheimnisschutzes auf europäischer Ebene ist ein bedeutender Baustein für handelspolitische Aktivitäten der Kommission wie den Abschluss des Transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP). Mit der Verabschiedung der Richtlinie wird Geschäftsgeheimnisschutz Bestandteil des „acquis communautaire“. Erst dann darf die EU mit alleiniger Kompetenz mit den USA über internationale Handelsabkommen im Hinblick auf Geschäftsgeheimnisse verhandeln.

Für eine freie Berichterstattung und den Schutz der Arbeitnehmer_innen als Whistleblower sollten bereits im Rechtsausschuss folgende Notbremsen gezogen werden:

  1. Im vorliegenden Entwurf werden die Geheimnisse als Geschäftsgeheimnisse definiert, die „von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind“. Dies ist tautologisch. Nach der von der Kommission vorgeschlagenen Definition kann das Unternehmen willkürlich eine Angelegenheit zum Geschäftsgeheimnis erklären. Das ist inakzeptabel. Deswegen ist Änderungsantrag 102 zur Präzisierung des Begriffs „Geschäftsgeheimnis“ notwendig.
  2. Nach dem vorliegenden Entwurf kann Erwerb, Nutzung und Offenlegung des Geschäftsgeheimnisses nicht geahndet werden, wenn dies „zum Zweck der rechtmäßigen Wahrnehmung des Rechts auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit“ erfolgt. Das Wort „rechtmäßig“ ist zu streichen.
  3. Von den Whistleblowern wird erwartet, dass sie die rechtliche Relevanz des gemeldeten Verstoßes zum Zeitpunkt ihrer Meldung einschätzen können. Das kann keinem juristischen Laien zugemutet werden, der im öffentlichen Interesse handelt und unternehmensinterne Gefahren für die Öffentlichkeit aufdeckt. Hier dient Änderungsantrag 192 zur Klarstellung, dass ein Whistleblower nur gutgläubig handeln muss.
  4. Nur ordnungswidrige, strafbare und illegale Handlungen können nach dem derzeitigen Entwurf der EU-Kommission durch Whistleblower rechtmäßig offen gelegt werden. Hier ist eine breitere Definition notwendig, damit auch Informationen im Hinblick auf Risiken für Gesundheit, Umwelt, Demokratie und Frieden aufgedeckt werden dürfen.

Unsere Bedenken decken sich mit denen der OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit Dunja Mijatovic. In seltener Deutlichkeit warnte sie in einer Stellungnahme zu dem laufenden Gesetzgebungsvorhaben: „Einige der Bestimmungen verhindern nicht ausreichend die Einführung von überzogenen Beschränkungen der Freiheit der Äußerung und der Freiheit der Medien durch die europäischen Mitgliedstaaten. Insbesondere definiert der Text nicht die legitime Ausübung des Rechtes auf Äußerungsfreiheit und Information und enthält keine klare Erwähnung des öffentlichen Interesses um sachgemäß investigativen Journalismus zu schützen, der den Erwerb, Gebrauch und die Offenlegung von Geschäftsinformationen umfasst.“

———————————————
Verantwortlich: Maike Rademaker
Postfach 11 03 72, 10833 Berlin
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon 030-24060-211
Telefax 030-24060-324

[/expand]Außerdem:

DGB-Stellungnahme zur EU-Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen – COM (2013) 813: Der Entwurf der Richtlinie über den Schutz der Geschäftsgeheimnissen benachteiligt Beschäftigte und ihre Interessenvertretung unangemessen. Die Richtlinie würde verhindern, dass Beschäftigte Unregelmäßigkeiten im Unternehmen an Behörden melden dürfen – eine Einschränkung der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit. Zudem droht eine Erweiterung der Geheimhaltungspflichten der betrieblichen Interessenvertretung, was deren Handlungsspielräume einschränken würde. Der DGB fordert das Europäische Parlament auf, in der geplanten Regelung die notwendigen Korrekturen vorzunehmen.

Zur Pressemitteilung

DGB Maifest 2015

Veranstaltungen in Berlin:

9:00 Uhr: Treffen zu den Demos, Auftakt, Musik
Hackescher Markt, Spandauer Straße

10:00 Uhr: Start der Demos vom Hackeschen Markt
Motorrad-Korso, Fahrrad-Korso, Skating-Demo und Demonstrationszug zum Brandenburger Tor

11:00 Uhr: Live on stage: LARY
New Music Award Gewinner 2014 von Radio Fritz

11:30 Uhr: Mai-Kundgebung auf dem Platz des 18. März
Begrüßung: Doro Zinke, Vorsitzende DGB Berlin-Brandenburg
Hauptrede: Reiner Hoffmann, DGB-Vorsitzender
Gastrede: Leslie Manasseh, TUC-Präsident aus Großbritannien

Anschließend bis 20:00 Uhr: Maifest mit Infomarkt in der Straße des 17. Juni
vorwärts Liederfreunde • Goodies & Brains • La Vie • Mister Twist
sowie Party-Show-Band Biba & die Butzemänner und DJ Dirk Wöhler

11:00 bis 19:00 Uhr: Kinder- und Familienfest
BSR-Spiele, Musik, Essen, Trinken, Hüpfburgen

Zur Website

Der Berliner Wassertisch wird wieder an dem Maifest des DGB teilnehmen. Zentrales Thema werden die Freihandels- und Investitionsschutzabkommen TTIP und CETA sein. Sie bedrohen die ArbeitsnehmerInnenrechte!* Wir werden für die Europäische Bürgerinitiative StopCETA und StopTTIP sammeln.

Allerdings wird man bei uns auch für das Bürgerbegehren Lichterfelde-Süd unterschreiben können. Gerne kann man bei uns bereits gesammelte Unterschriften (Druckvorlage) abgeben.

*Vgl. unsere Flugblätter vom letzten Maifest: Kurzversion Flyer 1. Mai 2014; Langversion Flyer 1. Mai 2014

 

 

dgb
Standplan pdf

TTIP: Verbände warnen … (Pressemitteilung v. 30.01.2015)

Gemeinsame Pressemitteilung

TTIP: Verbände warnen vor Senkung europäischer Standards und sehen Gefahren für den Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie im Kultursektor

Logos der VerbändeBerlin, 30.01.2015. Ein Zusammenschluss von Institutionen und Organisationen – darunter die Akademie der Künste, der Deutsche Kulturrat, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die IG Metall und Verdi, der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), der Deutsche Naturschutzring (DNR) und Transparency Deutschland – haben als „Initiativgruppe für verantwortungsvolle Handelspolitik“ in einem gemeinsamen Positionspapier Kritik am Freihandelsabkommen TTIP geäußert.

Im Dokument „Für eine Handelspolitik im Interesse der Menschen und der Umwelt. Keine transatlantischen Handels- und Investitions-Abkommen auf Kosten von Demokratie und Rechtsstaat, Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards, Subsidiarität und kultureller Vielfalt“ warnen die Verbände davor, dass TTIP den „‘Wert‘ des Freihandels über die Werte einer aus europäischer Sicht erstrebenswerten ökologisch-sozialen Marktwirtschaft“ setzen könnte.

Gefahren sehen die Organisationen vor allem durch ein mögliches Senken bzw. Aufweichen der im Vergleich mit den USA und Kanada höheren EU-Standards beim Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie für den Kultursektor. Ein zunehmender Wettbewerb dürfe zudem nicht zu Lasten der Beschäftigten auf beiden Seiten des Atlantiks gehen. Deshalb müssten die Handelsvereinbarungen mit der Stärkung von Arbeitnehmerrechten verknüpft werden. Nicht verhandelbar seien außerdem Kernprinzipien des europäischen Urheberrechts. Erforderlich seien „soziale und ökologische Leitplanken für die Globalisierung, die dafür sorgen, dass Preise und Märkte auch die wahren Kosten widerspiegeln und diese nicht auf sozial Schwache oder die Umwelt abgewälzt werden“, heißt es in dem Papier.

Für den Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz fordern die Unterzeichner die Beibehaltung des Vorsorgeprinzips. Dieses Prinzip sei von grundlegender Bedeutung und dürfe deshalb nicht durch „scheinbare Harmonisierungen oder gegenseitige Anerkennung“ ausgehebelt werden. Im Kulturbereich müssten die Finanzierungs- bzw. Förderungsformen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Kultureinrichtungen und kulturwirtschaftliche Unternehmen weiterhin möglich bleiben, ebenso die Buchpreisbindung.

Kritik üben die Unterzeichner außerdem am Vorhaben, im Zuge von TTIP neue Verfahren zur sogenannten regulatorischen Kooperation einzuführen. Da die regulatorische Kooperation in der Regel aus Zielvorgaben zur Angleichung rechtlicher Normen bestehe und vor allem auf der Vorgabe fuße, bei neuen Entwicklungen erst gar keine Handelshemmnisse entstehen zu lassen, bestehe die Gefahr, „dass tief in die staatliche Souveränität und die demokratischen Rechte in der EU“ eingegriffen werde, heißt es in dem gemeinsamen Positionspapier. Dem System der regulatorischen Kooperation sei es immanent, „dass entscheidende Fragen der Gestaltung unseres Gemeinwesens in intergouvernementale Beratungsgremien verlagert werden, was erreichte Fortschritte bei der Demokratisierung der EU wieder rückgängig machen würde“, so die Verbände.

Zu der bei TTIP ebenfalls geplanten Einführung von Investor-Staats-Schiedsverfahren heißt es in dem Papier, dass sich die Grundsatzfrage stelle, „ob Staaten und Unternehmen zukünftig auf eine Stufe gestellt werden sollen und ein paralleles privates Rechtssystem geschaffen…wird, das die Souveränität der Vertragsstaaten einschränkt“. Die in Schiedsverfahren der letzten Jahre zur Debatte stehenden Streitgegenstände und Kompensationssummen machten deutlich, dass Investor-Staat-Schiedsverfahren eine nicht zu akzeptierende Einschränkung staatlicher Handlungsmöglichkeiten und demokratischer Entscheidungsverfahren darstellten, so die Verbände.

Gefahren sehen die TTIP-kritischen Organisationen außerdem in dem geplanten allgemeinen Liberalisierungsgebot. Dieses erhöhe den Liberalisierungsdruck im gesamten Dienstleistungssektor, der auch Dienstleistungen der Daseinsvorsorge erfasse. Da die Definitionen von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge zwischen WTO, USA, EU und Mitgliedsländern wie Deutschland völlig unterschiedlich seien, könnte die von den Verhandlern der Europäischen Union gemachte Aussage, die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge erhalten zu wollen, so unterlaufen werden.

Am 2. Februar 2015 beginnt in Brüssel die achte TTIP-Verhandlungsrunde zwischen der EU und den USA.

Das fünfseitige Verbändepapier zu TTIP finden Sie anbei oder auf der BÖLW-Webseite unter: http://www.boelw.de/wirtschaftspolitik.html bzw. als Deeplink unter http://www.boelw.de/fileadmin/files/2015_TTIP_5_Punkte_Papier.pdf.

Pressekontakt: Anette Schmitt, Akademie der Künste/Pressestelle, Tel. 030-20057-1509/-1514, E-Mail: schmitt@adk.de bzw. Klaus Staeck, AdK-Präsident, Tel. 030-20057-1503/-1504; Jan Piegsa bzw. Marion Knappe, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DGB, Tel. 030-24060211, E-Mail: jan.piegsa@dgb.de, marion.knappe@dgb.de; Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, BÖLW-Vorsitzender, Mobil: 0171-3035686 bzw. Joyce Moewius, BÖLW-Pressestelle, Tel. 030-28482307, E-Mail: moewius@boelw.de; Gabriele Schulz, Stv. Geschäftsführerin Deutscher Kulturrat, Mobil: 0174-93 73496; Ernst-Christoph Stolper und Maja Volland, BUND-TTIP-Experten, Tel. 030-27586-568, E-Mail: maja.volland@bund.net bzw. Annika Natus, BUND-Pressereferentin, Tel. 030-27586-464/-489, E-Mail: presse@bund.net

Hinweis Wassertisch: hier noch ein interessanter Artikel zum Zustandekommen des 5-Punkte-Papiers