Foodwatch: Bundestagspräsident Norbert Lammert zieht Falschaussagen zu TTIP zurück – Wirtschaftliche Effekte zu groß dargestellt

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Pressemitteilung: Bundestagspräsident Norbert Lammert zieht Falschaussagen zu TTIP zurück – Wirtschaftliche Effekte zu groß dargestellt
8.5.2015

Bundestagspräsident Norbert Lammert hat falsche Angaben zum geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen korrigiert. Er reagierte damit auf einen Brief der Verbraucherorganisation foodwatch. Der CDU-Politiker hatte auf seiner Internetseite und in einem Rundbrief an Bürger die wirtschaftlichen Potenziale von TTIP um ein Vielfaches zu groß angegeben. Jetzt entfernte er die Aussagen.

In den vergangenen Wochen mussten bereits der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA), die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und die Europäische Kommission Falschinformationen zu TTIP korrigieren. foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode: „TTIP-Befürworter stellen die möglichen Chancen des Abkommens systematisch viel zu groß dar und verschweigen die Risiken. Diese beispiellose Desinformationskampagne hat die ganze Diskussion über TTIP bereits so weit manipuliert, dass sogar Medien und der Bundestagspräsident den Falschinformationen Glauben schenken oder sie ungeprüft übernehmen. Ohne eine aufrichtige, transparente Debatte schadet TTIP der Demokratie schon vor dem Vertragsabschluss.

Über die möglichen wirtschaftlichen Effekte hatte Herr Lammert auf seiner Internetseite norbert-lammert.de und in seiner „NL Post“ im Mai 2014 geschrieben: „Schätzungen gehen von einem jährlichen Wachstumsimpuls von 119 Milliarden Euro auf europäischer und 95 Milliarden Euro auf amerikanischer Seite aus.“ Diese Zahlen entstammen einer von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie des Instituts CEPR. Die Studienautoren halten es unter besonders günstigen Voraussetzungen für möglich, dass das europäische Bruttoinlandsprodukt durch TTIP nach zehn Jahren um insgesamt 119 Milliarden Euro höher liegen könnte als ohne das Abkommen. Sie gehen also von einer einmaligen Niveauanhebung aus, aber gerade nicht von einem „jährlichen Wachstumsimpuls“ in dieser Höhe. In der Darstellung des Bundestagspräsidenten würden sich die Effekte in zehn Jahren auf das Zehnfache des in der Studie genannten Betrages summieren, auf 1,19 Billionen Euro.

Am 24. April 2015 wies foodwatch Herrn Lammert auf diesen Fehler hin. Inzwischen entfernte der CDU-Politiker die Aussage vollständig von seiner Internetseite und aus der herunterladbaren pdf-Version seines Rundbriefs.

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TTIP und der Brüsseler Lobbyismus

RBB, Funkhaus Europa

Interview – Pia Eberhardt TTIP und der Brüsseler Lobbyismus

In Brüssel regieren die Bürokraten, so die gängige Auffassung. Aber im Hintergrund mischen noch andere einflussreiche Kräfte mit: Lobbyisten. Interview mit Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory (CEO), eine Gruppe, die über die politische Macht von Konzernen und Lobbyisten informiert.

Zwischen 15.000 bis 30.000 Angestellte sollen in Brüssel für die unterschiedlichsten Ziele Lobby machen. Damit kämen umgerechnet auf jeden Abgeordneten 20-40 Lobbyisten. Nach Washington D.C. ist Brüssel damit der zweitgrößte Tummelplatz der Welt für Lobbyisten aller Couleur.

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Kritik an Schiedsgerichtsplänen für TTIP. Reformen reichen nicht

Süddeutsche Zeitung
7.1.2015

Kritik an Schiedsgerichtsplänen für TTIP
Von Silvia Liebrich
Schutz
EU-Kommissarin Cecilia Malmström will private Schiedsgerichte im Rahmen von TTIP transparenter und fairer gestalten. In einem zweiten Schritt solle ein internationaler Gerichtshof geschaffen werden. Einen solchen Vorstoß unterstützt auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. TTIP-Gegner kritisieren die Reformvorschläge. Selbst nach Änderungen könnten ausländische Investoren unabhängige Gerichte umgehen.

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Freihandelsabkommen TTIP: Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein

Spiegel-online
06.05.2015

Freihandelsabkommen TTIP
Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein

Logo TTIP unfairhandelbar


Foto: Uwe Hiksch

Die Schiedsgerichte beim geplanten Freihandelsabkommen TTIP sind nicht nur umstritten – sondern laut einem Gutachten auch verfassungswidrig.

Die in den geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA und Kanada, TTIP und CETA, vorgesehenen Schiedsgerichte sind einem Gutachten zufolge verfassungswidrig. Die Professorin für Öffentliches Recht der Münchner Universität der Bundeswehr, Kathrin Groh, hat es im Auftrag des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) angefertigt.

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Dazu auch: Spiegel Online: Freihandelsabkommen TTIP: Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein. 6.5.2015.

Italien kündigt Energiecharta-Vertrag

Zeit-online
06.05.2015

FREIHANDELSABKOMMEN
Investorenschutz? Nein danke!
von Petra Pinzler

Italien will nicht vor Schiedsgerichten verklagt werden und hat als erstes EU-Land die Energiecharta gekündigt. Mögliche Folgen als Investitionsstandort sieht man nicht.

Geld_und_Energie


Foto: Wassertisch

Bisher haben es nur ferne Länder gewagt. Doch mit Italien kündigt nun erstmals auch ein EU-Mitgliedsland einen Investitionsschutzvertrag. Ab 2016 wird Italien nicht mehr Mitglied der Europäischen Energiecharta sein. Diese Charta nutzt unter anderem der schwedische Konzern Vattenfall, um von Deutschland vor einem privaten Schiedsgericht Schadensersatz in Milliardenhöhe wegen des Atomausstieges zu bekommen.

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Maude Barlow: „Merkel unterschätzt die Brisanz“ von TTIP und CETA

ZEIT ONLINE
30.04.2015

CETA und TTIP „Merkel unterschätzt die Brisanz“
Interview: Marlies Ukenbarlow

Maude Barlow ist eine der prominentesten Kritikerinnen des EU-Freihandelsabkommens mit Kanada. Die Aktivistin warnt: Konzerne werden Staaten auf Milliarden verklagen.

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Vgl. auch: Green Lecture: Maude Barlow über den Kampf gegen TTIP und CETA