analyse & kritik: Verschwende nie eine gute Krise

analyse & kritik
19. Januar 2021

Verschwende nie eine gute Krise
Auch in der Corona-Pandemie machen Teile des Kapitals großen Profit – das ist kein Zufall
Von Guido Speckmann und Lene Kempe

„[…] Die Corona-Krise ist also nur das aktuellste Beispiel dafür, dass mächtige Fraktionen des Kapitals immer Wege finden, Profit aus der Krise anderer zu schlagen, und sich dabei nicht selten selbst als Krisentreiber – etwa der Klimakrise – betätigen. […]“

Zum Beitrag

11. Februar 2019, 19:30 – Die Folgen von TTIP | CETA | JEFTA

Einladung

Vortrags- und Gesprächsabend

TTIP, CETA, JEFTA

Wie die neuen Freihandelsabkommen Rechtsstaat und Demokratie

sowie die zwischenstaatlichen Beziehungen verändern

Termin: Montag, 11. Februar 2019
Uhrzeit: 19:30 – 21:00 Uhr
Ort: Urania Berlin e. V.
(An der Urania 17, 10787 Berlin, openstreetmap)

Referent: Professor Dr. Siegfried Broß, Verfassungsrichter a. D.,

Moderation: Pia Eberhardt (Corporate Europe Observatory)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freund_innen und Kolleg_innen,

wir – das Berliner Netzwerk „TTIP | CETA | TiSA stoppen!“ – laden herzlich ein zu einem Vortrags- und Gesprächsabend.

Kaum eine Frage bewegt die Öffentlichkeit so sehr wie die umstrittenen Abkommen der EU mit den USA (TTIP), Kanada (CETA) oder Japan (JEFTA). Die größten Demonstrationen der letzten Jahre mit 250.000 Teilnehmern (2015) und 320.000 Teilnehmern (2016) richteten sich gegen diese Vertragswerke.

Eine EU-weite Unterschriftenaktion unterzeichneten 3,2 Millionen Menschen. Ganz aktuell haben am 22. Januar über 150 Organisationen die europäische Initiative Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen! gegen die geplante Paralleljustiz für Konzerne der neuen Freihandels- und Investorenschutz­abkommen gestartet. In Deutschland war das Quorum bereits innerhalb weniger Stunden erfüllt.

Der Widerstand wächst nicht zu Unrecht: Die neue Generation der Freihandels- und Investitionsschutzverträge sind nämlich keine reinen Handelsverträge. Sie greifen tief in das nationale und internationale Rechtssystem ein.

Mit weitreichenden „Kollateralschäden“ für Demokratie, Rechtsstaat, Menschenrechte und die internationale Staatengemeinschaft. Erst allmählich wird mehr über diese Seite der Verträge bekannt. Beim „Achmea“-Urteil beispielsweise entschied der Europäische Gerichtshof am 6. März 2018, dass die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit in innereuropäischen bilateralen Abkommen nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist, weil diese die „Autonomie des Unionsrechts“ beeinträchtigten. In seinem Vortrag wird Prof. Dr. Siegfried Broß das Neuartige dieser Abkommen, ihren völkerrechtlichen Charakter und ihre Brisanz für das Demokratie-, Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip erklären.

Wir freuen uns, am Montag zwei Personen begrüßen zu dürfen, die aus zwei sehr unterschiedlichen Perspektiven mit den Freihandels- und Investitionsschutzabkommen befasst sind. Professor Dr. Siegfried Broß war Richter am Bundesverfassungsgericht. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Konstruktion und den Folgen der Freihandels- und Investitionsschutzverträge. Nach Ansicht des ehemaligen Lehrstuhlinhabers für Europarecht Professor Axel Flessner ist es nicht zuletzt Professor Broß zu verdanken, dass die Wirkung der Freihandelsabkommen auf die Verfassung der Bundesrepublik auf fundierte Weise in die öffentliche Debatte gebracht worden ist.

Eine ganz andere Perspektive auf die Problematik bringt Pia Eberhardt ein. Sie gilt in den Medien als das „Gesicht des Widerstandes“ gegen TTIP. Sie arbeitet bei der NGO Corporate Europe Observatory seit vielen Jahren zu dem Thema und hat hierzu – wie auch Siegfried Broß – einschlägige Publikationen verfasst. Die Veranstaltung wird also an diesem Abend „zwei Welten“ – Zivilgesellschaft und Recht – zusammenbringen und zu einer hoffentlich fruchtbaren Diskussion führen.

Programm

19:30 – Begrüßung

19:45 – Vortrag und Gespräch

21:00 – Ende der Veranstaltung

Tickets: https://uraniaberlin.reservix.de/p/reservix/event/1334089, Einlass 19.00

Eine Veranstaltung der Urania Berlin e.V. in Zusammenarbeit mit dem Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!

 

Fachgespräch: Vattenfalls Klagen gegen den Atomaustieg, der Energiecharta-Vertrag und die Zukunft der Konzernklagerechte

 

13. Dezember (Donnerstag)
Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstr. 58-59, 10117 Berlin

Fachgespräch

Vattenfalls Klagen gegen den Atomaustieg, der Energiecharta-Vertrag und
die Zukunft der Konzernklagerechte

13.00 – 16.00Uhr

(Ab 12.00Uhr Einlass und Mittagsimbiss)

Der schwedische Energiekonzern Vattenfall verklagte Deutschland im Jahr 2012 vor einem privaten Schiedsgericht in Washington auf 4,7 Milliarden Euro Strafzahlung wegen des Atomausstiegs. Vattenfall berief sich dabei auf den Energiecharta-Vertrag, der die transnationalen Rahmenbedingungen für Handel, Transit und Investitionsschutz auf dem Energiesektor regelt und forderte Entschädigung für ungerechte Behandlung und verloren gegangene Investitionen. Anlässlich des bevorstehenden Urteils laden wir alle ExpertInnen, MultiplikatorInnen und Interessierten zum Fachgespräch nach Berlin ein. Gemeinsam mit unseren geladenen ReferentInnen wollen wir am Fall Vattenfall gegen die Bundesrepublik Unterschiede zwischen dem nationalen Rechtssystem und der Schiedsgerichtsbarkeit auf den Grund gehen und analysieren, welchen Weg die EU-Ivestitionspolitik aktuell einschlägt, sowie auch welche Alternativen dazu es gibt.

ReferentInnen und Themen:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2016
zum Atomausstieg

Dr. Ulrich Wollenteit (angefragt) (Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Referententätigkeit und Veröffentlichungen u.A. auf den Gebieten des Umwelt- und Atomrecht)

Heinz Smital (Kernphysiker bei Greenpeace, Campaigner für Atomkraft, Mitglied des internationalen Strahlenschutzteams)

Vattenfalls ISCID Klage gegen Deutschland

Dr. Rhea Hoffmann (Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Friedrich-Alexander Universität Erlangen Nürnberg)

Der Energiecharta-Vertrag

Pia Eberhardt (Politische Referentin Internationaler Handel und Investitionen Corporate Europe Oberservatory)

Die Zukunft der Konzernklagerechte

Lucile Falqueyrac (Seattle to Brussels Network)

Anmeldung an: Jeremy.oestreich@power-shift.de

Direkt nach Bekanntwerden erster Details der Klage, veröffentlichte PowerShift ein Hintergrundpapier: Der deutsche Atomausstieg auf dem Prüfstand eines internationalen Investitionsschiedsgerichts? (aktualisierte Fassung: 2014, pdf)

Veranstaltet von:

„Goldgrube Konzernklage“: deutsche Fassung der Studie über den Fall Roşia Montană

„Goldgrube Konzernklage“ In Roşia Montană könnte sich ein Bergbaukonzern dank einer Investor-Staat-Klage eine goldene Nase verdienen

Die neuerschienene deutsche Fassung der Studie von Pia Eberhardt.

Hrsg. von Corporate Europe Observatory (CEO), The Independent Center for the Development of Environmental Resource (CIDRM), Mining Watch Romania, Alburnus Maior, PowerShift & dem Forum Umwelt & Entwicklung. Berlin, April 2017

Zum Inhalt:

Mit einer Investor-Staat-Klage versucht der kanadische Bergbaukonzern Gabriel Resources, seine Pläne für eine illegale und potentiell hochgiftige Gold- und Silbermine im rumänischen Roşia Montană durchzusetzen. Das Projekt stößt seit 16 Jahren auf starken Widerstand bei den Menschen vor Ort und liegt auf Eis, nachdem rumänische Gerichte mehrere bereits erteilte Genehmigungen als rechtswidrig aberkannt haben. Nun verklagt Gabriel Resources Rumänien wegen angeblicher Verzögerungstaktiken vor einem internationalen Schiedsgericht – eine juristische Hintertür, die dem Konzern Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe aus Steuergeldern einbringen könnte.

Das Verfahren gibt einen Vorgeschmack auf jene Klagewelle, die auf die EU-Mitgliedsstaaten zurollen könnte, wenn Handelsabkommen wie das EU-Kanada CETA in Kraft treten.

pdf

Investitionsschutz in TTIP: die EU-Kommission lässt gefährliche Konzernklagerechte als ISDS-Zombie weiterleben

zombiisds

Gemeinsame Pressemitteilung von Corporate Europe Observatory, Campact, PowerShift, Forum Umwelt & Entwicklung

 

Investitionsschutz in TTIP: die EU-Kommission lässt gefährliche Konzernklagerechte als ISDS-Zombie weiterleben

Neue Studie analysiert den Vorschlag der EU-Kommission zum Investitionsschutz in TTIP und weiteren Handelsabkommen

Berlin, 17.02.2016. Der im vergangenen Herbst unter dem Begriff „Investment Court System“ (ICS) publizierte Vorschlag der Europäischen Kommission zum Investitionsschutz im TTIP und anderen Freihandelsabkommen lässt die umstrittenen Konzernklagerechte weiterleben. Dies ist die zentrale Aussage einer neuen Studie von Corporate Europe Observatory, Campact, PowerShift, Forum Umwelt & Entwicklung und 13 weiteren Organisationen, die pünktlich zum Start der TTIP Verhandlungsrunde in Brüssel nächste Woche* veröffentlicht wird. Dann wird dieser Streitpunkt zum ersten Mal seit zwei Jahren wieder mit den USA verhandelt.

„Die unter ISDS (investor state dispute settlement) bekannt gewordenen Konzernklagerechte sind politisch verbrannt. Also versucht die EU-Kommission, die Menschen mit einem Etikettenwechsel zu täuschen. Doch das mit Begriffen wie ,Handelsgerichtshof‘ oder ,Investitionsgericht‘ geadelte System der Konzernklagerechte bedeutet nichts anderes als ein scheinbar von den Toten auferstandenes ISDS-System. ICS ist der ISDS-Zombie, erläutert Autorin Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory.

Wie damit auch Klagen gegen Umwelt- oder Gesundheitsgesetze drohen, zeigt die Studie anhand des Beispiels der US$15 Milliarden-Klage des Rohstoffkonzerns TransCanada gegen die Einstellung des umstrittenen US-Pipeline-Projektes Keystone XL.

Maritta Strasser von Campact ergänzt: „Es gibt doch deswegen so viel Widerstand gegen die Konzernklagerechte, weil Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg klagt, die Tabakindustrie gegen Nichtraucherschutzgesetze und jetzt TransCanada gegen Obamas ,Nein‘ zu einer dreckigen Ölpipeline, gegen die in den USA Tausende auf die Straße gegangen sind. Die Menschen empfinden all diese Klagen gegen Politik zum Schutz des öffentlichen Interesses als zutiefst ungerecht und demokratiefeindlich. Nicht so die EU-Kommission: Die macht Vorschläge, mit denen genau solche Klagen weiter möglich sind. Ihr sind die Konzerne offenbar wichtiger als die Bürger Europas.“

Einige Politiker wollen den ,neuen‘ Ansatz der Kommission  in das bereits ausverhandelte CETA-Abkommen einfügen. Doch der Vorschlag ist genauso gefährlich für die Demokratie, das Gemeinwohl und das Geld der Steuerzahler wie das alte ISDS, das bisher in CETA enthalten ist. Die neue Version enthält die gleichen gefährlichen Klageprivilegien für Investoren, oftmals im gleichen Wortlaut wie der veröffentlichte CETA Text. Die Öffentlichkeit darf sich von dieser PR-Übung nicht täuschen lassen: Sonderklagerechte für internationale Konzerne und Superreiche sind in jeder Form inakzeptabel“, erläutert Peter Fuchs von PowerShift.

Veröffentlicht von: Corporate Europe Observatory (CEO), Association Internationale de Techniciens, Experts et Chercheurs (AITEC), Attac Österreich, Campact, ClientEarth, Ecologistas en acción, Forum Umwelt & Entwicklung, Instytut Globalnej Odpowiedzialności (IGO), PowerShift, Seattle to Brussels Network (S2B), Traidcraft, Transnational Institute (TNI), Umanotera, Védegylet, Vrijschrift, War on Want, 11.11.11.

Download: englische LangfassungThe Zombie ISDS. Rebranded as ICS, rights for corporations to sue countries refuse to die

Deutsche ZusammenfassungTotgesagte leben länger – der ISDS-Zombie. Wie die EU-Kommission gefährliche Konzernklagerechte weiterleben lässt

* 12. Verhandlungsrunde: 22. bis 26. Februar 2016 Brüssel

Pressekontakte:
Pia Eberhardt, CEO, pia@corporateeurope.org, mobil: 0152–56309102
Maritta Strasser, Campact, strasser@campact.de, mobil 0170–7310897
Peter Fuchs, PowerShift, Peter.Fuchs@power-shift.de, mobil 0177–6334900
Jürgen Maier, Forum Umwelt & Entwicklung, chef@forumue.de, mobil 0171-3836135

 

Dazu auch: Erich Möchel: Showdown zum Investorenschutz in Brüssel. In: FM4, ORF, 17.1.2016.

 

TTIP: Handelsgerichtshof ändert nichts an den skandalösen Sonderklagerechten für Konzerne

manager magazin
19.10.2015

Streit um TTIP und internationalen Handelsgerichtshof
Wenn Investoren Regierungen abstrafen
von Pia Eberhardt

Cecilia Malmström

  Foto: sda – 044 | CC BY 2.0

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmstrom schlug im Rahmen der TTIP Verhandlungen einen internationalen Handelsgerichtshof vor: Konzerne können Regierungen verklagen, wenn sie sich etwa durch neue Klimaschutzgesetze benachteiligt fühlen

Beim geplanten Handelsabkommen zwischen der EU und den USA könnte es bald darum gehen, ob Investoren Regierungen bestrafen können, wenn sie im Interesse ihrer BürgerInnen handeln. Denn genau das bedeutet der Vorschlag für die Konzernklagerechte im TTIP, den EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström jüngst vorgelegt hat. Das Thema steht vermutlich im Januar wieder auf der Agenda einer Verhandlungsrunde.

zum vollständigen Artikel