Letzte Hoffnung Verfassungsklage?

Telepolis
09.04.2015

„Die Politik hat die verfassungsrechtliche Anstößigkeit von CETA und TTIP bisher ausgeblendet“
Von Rolf-Henning Hintze

Prof. Axel Flessner über die Freihandelsabkommen, die Möglichkeiten des Bundesverfassungsgerichts und das Versagen der Politik.
Strittigster Punkt der beiden Handelsabkommen CETA und TTIP ist die darin vorgesehene Schiedsgerichtsbarkeit nach dem ISDS-Mechanismus. Trotz des an der SPD-Basis partiell spürbaren starken Widerstands rechnet Axel Flessner, emeritierter Rechtsprofessor der Berliner Humboldt Universität, damit, dass die SPD im Bundestag mehrheitlich für CETA stimmen wird. Er sieht in diesem Fall aber Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten hindern könnte, das Zustimmungsgesetz zu unterzeichnen. Über 17.000 Bundesbürger unterstützen bislang eine Verfassungsklage*.

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* Zur Verfassungsklage: Petition richtet sich an Bundesverfassungsgericht. Bürgerklage gegen CETA; Christian Rath: Beschwerde in Karlsruhe. Massenklage gegen Ceta geplant. In: taz, 23.3.2015.
Bereits Januar 2015 wurde ein Gutachten veröffentlicht, das zum Ergebnis kommt, dass private Schiedsgerichte gegen die Verfassung verstoßen:

Anfang des Jahres wurde im Report der Böckler-Stiftung ein Beitrag von Prof. Dr. Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Richter am Bundesgerichtshof a.D., veröffentlicht:

Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit
Boeckler-Report_Artikel-BROSS

  • Der Einsatz von Schiedsgerichten bei Freihandelsabkommen wird zu Recht kritisch gesehen.
  • Privates Schiedsgericht und Ausübung von Gerichtsbarkeit gegenüber Staaten bei Streitigkeiten, die aus Freihandelsabkommen erwachsen, schließen sich aus.
  • Es bedeutet den Verlust von staatlicher Souveränität und Selbstachtung, sich einer Gerichtsbarkeit außerhalb der Staatenebene zu unterwerfen
  • Eine Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb eines Freihandels abkommen darf allenfalls als Staatsschiedsgericht organisiert werden.
  • Die Zusammensetzung eines Staatsschiedsgerichts ist so zu gestalten, dass es sich um Vertreter der Vertragsstaaten mit Zustimmung der nationalen Parlamente handeln muss.

Zum Beitrag von Prof. Broß

Anlässlich dieses Beitrags von Prof. Broß möchten wir noch auf folgende Zeitungsartikel hinweisen:
19.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Verstoß gegen die Verfassung
Von Silvia Liebrich
Der Staatsrechtler Siegfried Broß hält in Verträgen wie TTIP und Ceta private Schiedsgerichte für unzulässig. Deren Veto hätte brisante Folgen.
18.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Ex-Verfassungsrichter geißelt geplante TTIP-Schiedsgerichte
Von Silvia Liebrich
Verfassungsrechtler Siegfried Broß sieht in den privaten Schiedsgerichten der Freihandelsabkommen Ceta und TTIP einen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und EU-Recht sowie einen Systembruch des Völkerrechts.
19.01.2015 Spiegel

Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.

 

Gabriel zu TTIP: „Wir werden keinen Zwang zur weiteren Liberalisierung oder Privatisierung akzeptieren.“

Süddeutsche Zeitung
21.3.2015

Gabriel zieht rote Linie für TTIP-Abkommen

Von Michael Bauchmüller und Nico Fried

Im Interview mit der SZ kündigt Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel an, in bestimmten Punkten des TTIP-Abkommens nicht nachgeben zu wollen.
Im schlimmsten Fall will er das Freihandelsabkommen blockieren, sollten zum Beispiel Sozialstandards abgesenkt werden.
Mit seiner Festlegung richtet sich Gabriel an die Skeptiker in seiner eigenen Partei.

[Und was ist mit CETA?]

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Vertrauen in Gabriel? Besser die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA unterstützen!

Stop TTIP Stop CETA

Investitionsgerichtshof als Ausweg?

Legal Tribune
25.02.2015

Gabriel legt Ceta-Kompromiss vor
Investitionsgerichtshof als Ausweg?

Vizekanzler Gabriel und die sozialdemokratischen EU-Handelsminister wollen einen Investitionsgerichtshof statt privater Schiedsgerichte im Handelsabkommen mit Kanada. Für Kritiker ist das der falsche Ansatz, Angela Merkel sieht trotz der deutschen Kritik an den bisher vorgesehenen Klagemöglichkeiten von Konzernen gegen Staaten kaum eine Möglichkeit, diese Vorschläge zu berücksichtigen.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat mit seinen sozialdemokratischen EU-Amtskollegen einen Kompromiss für Ceta vorgeschlagen. „Wir fordern einen neuen Ansatz zur Durchsetzung des Rechts auf Regulierung und des Investitionsschutzes“, betonten die Minister mit Blick auf einen neuen Investitionsgerichtshof. Daher haben sie sich unter anderem auf die Forderung geeinigt, statt privaten Schiedsgerichten einen internationalen Investitionsgerichtshof zu schaffen.

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Genosse der Bosse. Gabriel hält am Freihandel (TTIP) mit Amerika fest

Frankfurter Zeitung
10.11.2014

TTIP Gabriel hält am Freihandel mit Amerika fest
Von Henrike Rossbach

Das Freihandelsabkommen mit Amerika ist für Wirtschaftsminister Gabriel ein heißes Eisen. Denn in seiner Partei ist es umstritten. Beim Treffen mit EU-Handelskommissarin Malmström machte er am Montag deutlich: Er hält daran fest.

Zum Artikel

 

Auswertung der Großen Anfrage der LINKEN zu TTIP

Da es nicht jedem liegt, sich durch 63 Seiten zu kämpfen, stellt die Fraktion DIE LINKE eine Auswertung bereit:

Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE »Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA Freihandelsabkommens«

Sie ist HIER nachlesbar!

Eine kompakte Kommentierung dazu hat der stellvertretende Fraktionsvorsitzenden Klaus Ernst in seinem Beitrag Freihandelsabkommen – zwischen Diplomatie und Mafia verfasst.

Passend dazu: Martin Greive: Gabriel (SPD) kämpft weiter FÜR Abkommen mit den USA (TTIP). In: Die Welt, 10.07.2014.

Ja, so kennt man die Sozialdemokraten….