Gemeinsame Pressemitteilung zum Weltwassertag

pm

„Wasser und Arbeitsplätze“ erfordert staatliche Verantwortung durch aktiven und nachhaltigen Gewässerschutz

(Berlin, 21.03.2016) Das Thema des diesjährigen Weltwassertages 2016 lautet „Wasser und Arbeitsplätze“. Mehr denn je droht Wasser durch zahlreiche internationale Freihandelsverträge zu einer kommerziellen Ware zu werden. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie Vertreter der öffentlichen Wasserwirtschaft, die sich im Forum Umwelt und Entwicklung vernetzt haben, betonen daher: Die Wasserversorgung muss Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben. Für ihren Schutz und Erhalt brauchen wir vor allem auch qualifiziertes Personal. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie die öffentliche Wasserwirtschaft sind sich einig, dass dies dem nachhaltigen Gewässerschutz dient. Dies stellen sie in den unterschiedlichsten Bereichen des Wasserkreislaufs immer wieder fest.

„Wasser ist keine übliche Handelsware. An diesen Satz muss immer wieder erinnert werden. Für das Thema des Weltwassertages 2016 bedeutet das für öffentliche Unternehmen gemeinwohlorientiert tätig zu sein und dafür personell gut aufgestellt zu sein. Dies kommt allen zugute. Deshalb gehört die Wasserwirtschaft auch in die öffentliche Hand und Verantwortung. Reine kommerzielle Ausrichtung und Privatisierungen passen in diesen Rahmen hingegen nicht hinein“, erklärte Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft.

Wasserdienstleistungen sind elementarer Teil der Daseinsvorsorge. Sparzwänge in den Kommunen dürfen niemals dazu führen, dass die Personaldecke in diesem Bereich zu kurz wird, denn Wasser ist Grundlage für Leben und Gesundheit. „Das mit Blei vergiftete Wasser, das in der Stadt Flint (USA) monatelang aus dem Wasserhahn kam, sollte uns hierbei eine Warnung sein“, sagt Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch.

Die internationale Wassergemeinschaft kann die Aufnahme des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sowie die Verankerung eines eigenständigen Wasserziels in den Entwicklungszielen 2030 als klaren Erfolg verbuchen. Die Unterziele des Sustainable Development Goals 6 (SDG6) benennen dabei nicht nur den Zugang zu Trinkwasser und zu sanitärer Grundversorgung als Ziel, sondern auch den Schutz der Wasserressourcen, der Ökosysteme sowie die effiziente Wassernutzung. Die Verbindung dieser Themen wird in Deutschland in der aktuellen Diskussion um die Düngeverordnung deutlich. „Ein guter Weg, die sich in der Gesundheits- und Sterbestatistik wiederspiegelnde Ammoniakemission aus der Landwirtschaft zu reduzieren wäre, bei der Gülleausbringung die Einarbeitungszeit in den Boden auf eine statt vier Stunden zu verkürzen. Diese relativ einfache und kostengünstige Maßnahme sollte in der Novelle der Düngeverordnung verankert werden.“ fasst Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser die Ergebnisse eines Fachgesprächs vom 17. März zusammen. „Neben der verpflichtenden Einführung der Hoftorbilanz zur Nährstoffbilanzierung im Düngegesetz muss bei der Phosphatdüngung auch die Verfügbarkeit im Boden und beim Stickstoff der Herbst-Nmin-gehalt berücksichtigt werden, um die gnadenlose Überdüngung einzugrenzen. Dazu sind dann nicht nur ordnungsrechtlich bewehrte Regelungen notwendig, sondern auch eine Verwaltung, die entsprechende Kontrollen durchführt.“

Ingo Gentes, Vertreter von Mexico via Berlín e.V., verlangt eine verbesserte Governance, die gerade auch die Stärkung der lokalen Kapazitäten im Erheben von Daten und ein effektiveres Monitoring sowie Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen, darunter Kontroll- und Sanktionsmechanismen verlangt. Auch muss die Weltengemeinschaft energischer als bisher gegen Korruption und Kollusion in der sanitären Grundwasserversorgung vorgehen. Die Auswirkungen des Klimawandels sind schon heute durch Veränderungen im Wasserhaushalt spürbar. „Verkennen wir die Beziehung zwischen Wasser und Klima, setzen wir unsere Zukunft aufs Spiel. Wasser ist ein verbindendes Element, kein isolierter Sektor. Nur verbindende und in sich verbindliche Institutionen können zu Lösungen im systemischen Wasserkreislauf führen,“ so Gentes weiter.

Pressekontakt:
Christa Hecht, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), Tel.: 030-397436-06, hecht@aoew.de

Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch (Muskauer Straße), Tel.: 0152-5723 3484, webmaster@berliner-wassertisch.info

Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V., Bundeskontaktstelle Wasser, Tel.: 030-40393530, wasser@grueneliga.de

Ingo Gentes, Mexico via Berlín e.V, ingo.gentes@gmail.com

Hai

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Flussfilmfest Berlin: Großes Kino für wilde Flüsse

Pressemitteilung Bundeskontaktstelle Wasser der GRÜNEN LIGA

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Berlin, den 7. Januar 2016

 

Flussfilmfest Berlin: Großes Kino für wilde Flüsse

Vom 22. bis 24. Januar 2016 findet das erste „Flussfilmfest Berlin“ statt. Flüsse gehören zu den artenreichsten und faszinierendsten Lebensräumen unseres Planeten. In berauschenden Bildern nimmt das Festival die Besucher mit auf eine abenteuerliche Reise unter die Wasseroberfläche, zeigt wilde Ströme, entlegene Gegenden und ganz besondere Menschen, die für den Erhalt dieser kostbaren Lebensräume kämpfen. Das aus Nordamerika stammende „Wild & Scenic Film Festival“ gastiert damit erstmals in Europa. Im Kreuzberger Kino Moviemento werden über 30 Filme in drei Tagen gezeigt, ergänzt durch thematische Einführungen und Diskussionsrunden. Weiterlesen

Braunkohletagebau nicht mit europäischen Wasser-Zielen vereinbar

PRESSEMITTEILUNG
GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus, GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser
Berlin/Cottbus, 13. Juli 2015

Braunkohletagebau nicht mit europäischen Wasser-Zielen vereinbar
Umfangreiche Stellungnahme zum Bewirtschaftungsplan eingereicht

In einer Ende Juni eingereichten Stellungnahme machen die Naturschutzverbände in Berlin, Brandenburg und Sachsen deutlich, dass keine zusätzlichen Braunkohle-Abbaugebiete genehmigt werden dürfen, wenn die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ernst genommen werden. Derzeit werden europaweit die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmeprogramme zum Schutz der Gewässer überarbeitet.

„Die europäische Richtlinie beinhaltet ein klares Verschlechterungsverbot. Die erheblichen Quecksilberemissionen der Braunkohlekraftwerke in die Luft und damit letztlich in die Gewässer sind damit nicht vereinbar. In den vergangenen Jahren hat vor allem die mit Eisenocker aus Tagebaukippen verbundene Gefahr für das Biosphärenreservat Spreewald und seine Tourismuswirtschaft für Aufmerksamkeit gesorgt. Die Gewinnung von Trinkwasser für etwa 2 Millionen Wasserkunden in Berlin und Brandenburg wird durch bergbaubedingte Sulfatbelastungen gefährdet und massiv verteuert. Diese Gefahren sind noch nicht gebannt“, fasst Michael Bender von der Bundeskontaktstelle Wasser der GRÜNEN LIGA wesentliche Aspekte der Stellungnahme zusammen.

Die wachsende Metropole Berlin muss sich nach Ansicht der GRÜNEN LIGA in der Flußgebietsgemeinschaft Elbe stark machen gegenüber den Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen, die im völlig kurzfristigen Denken gefangen sind. Neue Tagebaue würden den Wasserhaushalt noch 100 Jahre nach dem Abbau der Kohle beeinträchtigen und sich dabei weit über die Kohleregion Lausitz hinaus auswirken. Das ist nicht verhältnismäßig angesichts der künftig immer weiter sinkenden energiepolitischen Bedeutung der Braunkohle.

Beim Tagebau Nochten 2 geht der Antragsteller Vattenfall davon aus, dass der nachbergbauliche Zustand nicht vor dem Jahr 2100 eintreten würde. Die Verdunstung aus den zusätzlich geschaffenen Seen könnte dann für Jahrhunderte den Wassermangel im Raum Berlin verschärfen.

„Noch mehr durchwühlte Grundwasserleiter und künstliche Seen verträgt die Lausitz nicht. Schon durch den DDR-Bergbau haben wir mehr Restseen, als jemals touristisch genutzt werden können. Vattenfall will 82 Quadratkilometer zusätzliche Wasserflächen schaffen. Nur ein geringer Teil davon ist durch das >Massendefizit< an geförderter Kohle unvermeidlich. Der größte Teil ist nur damit begründbar, dass die Rekultivierung von standsicheren Forst- und Landwirtschaftsflächen Geld kosten würde, während der Konzern für Flutungswasser nichts bezahlt.“ erläutert René Schuster von der GRÜNE-LIGA-Gruppe in Cottbus.

Zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms für den deutschen Teil des Flussgebiets der Elbe für den Zeitraum 2016 bis 2021 wurde in den vergangenen sechs Monaten die Öffentlichkeit beteiligt. Die unter Federführung der Bundeskontaktstelle Braunkohle der GRÜNEN LIGA erarbeitete Stellungnahme zur Braunkohle wurde gemeinsam mit den anderen Berliner und Brandenburger Naturschutzverbänden sowie dem BUND Sachsen eingereicht.

Die 25seitige Stellungnahme ist hier abrufbar:
http://www.wrrl-info.de/docs/stellungnahme_braunkohle_15.pdf

(Abdruck kostenfrei, Belegexemplar erbeten)

Ansprechpartner:
Michael Bender: Tel.: 030 40393530, Email: wasser@grueneliga.de

René Schuster:
Umweltgruppe Cottbus e.V.

Strasse der Jugend 94; 03046 Cottbus,
+49 (0) 151.14420487
umweltgruppe@kein-tagebau.de
www.kein-tagebau.de

TTIP bedroht nachhaltige Wassernutzung. Pressemitteilung zum Weltwassertag 2015

Pressemitteilung zum Weltwassertag am 22. März 2015 „Wasser und nachhaltige Entwicklung“pm

TTIP bedroht nachhaltige Wassernutzung

Zum Weltwassertag fordern Vertreter von NGOs, Initiativen und der öffentlichen Wasserwirtschaft ein Verbot der Kommerzialisierung von Wasser sowie den sicheren Ausschluss von Wasser aus den TTIP-Verhandlungen

(Berlin, 19.03.2015) Das Motto des diesjährigen Weltwassertages lautet „Wasser und nachhaltige Entwicklung“. Da vieles darauf hindeutet, dass die weltweiten Interessenkonflikte in Verbindung mit Wasser in der Welt nicht ab-, sondern zunehmen, ist Wasser einer von zahlreichen Aspekten der „UN-Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung“. Bemühungen zur Schaffung und zur Umsetzung eines Ziels einer nachhaltigen Wassernutzung, eines Menschenrechts auf Wasser und Möglichkeiten gegen Kommerzialisierung von Wasser werden jedoch von Freihandelsabkommen wie TTIP verhindert. Weltweit muss gelten: Wasser ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht!

„Trink- und Abwasserversorgung dürfen nicht unter die fortschreitenden Liberalisierung, Privatisierung und Deregulierung fallen. Mechanismen wie die Regulatorische Kooperation, die diese Prozesse festschreibt, lehnen wir daher strikt ab. Wasser ist ein Gemeingut und muss unter demokratisch legitimierter Kontrolle bleiben. Daher muss es explizit von den Verhandlungen der derzeitigen Freihandelsabkommen TTIP, CETA und Co sicher ausgeschlossen werden“, sagt Nelly Grotefendt, Koordinatorin des Anti-TTIP-Netzwerks TTIP unfairHandelbar.

Auch in den Verhandlungen zur Post-2015-Agenda nimmt Wasser mit einem eigenen Ziel einen großen Stellenwert ein. „Bei der Post-2015-Agenda muss darauf geachtet werden, dass einerseits ein eigenständiges Ziel zu Wasser und sanitärer Grundversorgung erhalten bleibt, andererseits kein Einfallstor für Gewinnmaximierungsinteressen privater Investoren geschaffen wird“, erklärt Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). „Bei der Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen kommt der öffentlich organisierten Wasserwirtschaft eine wichtige Rolle zu, denn sie ist am Gemeinwohl orientiert. Die öffentlichen Strukturen in der Wasserwirtschaft sollten deutlicher als bisher auch weltweit unterstützt werden“, hebt sie hervor.

Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser, fügt dem hinzu: „Wir unterstützen den bisherigen Wasserziel-Vorschlag in der Post-2015-Agenda als einen wichtigen Schritt, zentrale Aspekte des Umwelt- und Ressourcenschutzes in der Post-2015-Agenda zu verankern. Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, die dahingehende Verantwortung der EU auch im Zuge der erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative für ein Menschenrecht Wasser einzufordern.“ Dem stimmt auch Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forum Umwelt und Entwicklung, zu: „Ohne den Zugang zu und das Recht auf sauberes Wasser und gesunde Wasserökosysteme kann es weltweit keine Armutsreduktion geben. Wasser muss als öffentliches Gut anerkannt und seine Kommerzialisierung verboten werden.“

„Wasser und nachhaltige Entwicklung“ kann somit nur verwirklicht werden, wenn der weltweite Trend zur Privatisierung von Wasser gestoppt wird. Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertisches, erklärt: „Unternehmen der Daseinsvorsorge, zu denen die Wasserversorgung gehört, müssen nachhaltig geführt werden. Ihr größter Feind ist das kurzfristige Profitdenken kommerzieller Unternehmen. Alle Formen der Privatisierung müssen effektiv verhindert werden. Es bedarf einer demokratischen Verwaltung für die Gewährleistung des Grundrechts auf Wasser“.

Gesunde Flussökosysteme und die sozialverträgliche Nutzung natürlicher Wasserressourcen werden auch durch einen neuen Staudammboom bedroht. Weltweit sind mehr als 3000 neue Staudammprojekte geplant – hauptsächlich in den Ländern des globalen Südens. An vielen Projekten sind Unternehmen und Finanzinstitute aus Deutschland und anderen Industrienationen beteiligt. „Große Wasserkraftprojekte auf dem Balkan, am Amazonas oder dem Mekong werden von Regierungen und Unternehmen nach wie vor als ‚grüne und nachhaltige‘ Energiequellen dargestellt. In der Realität führen sie zu Umweltzerstörung und gefährden die Lebensgrundlagen zehntausender Menschen. Wirklich nachhaltige Wasserkraftprojekte müssen internationale Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten und zuerst der lokalen Bevölkerung zu Gute kommen“, sagt David Vollrath von der Initiative GegenStrömung.

Pressekontakt:
Nelly Grotefendt, Forum Umwelt und Entwicklung/TTIP unfairHandelbar, 030 678 17 7593, grotefendt@forumue.de
Christa Hecht, Geschäftsführerin Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., 030 3974 3619, hecht@aoew.de
Michael Bender, GRÜNE LIGA, 030 4039 3530, wasser@grueneliga.de
Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch, 0152-57 23 34 84, webmaster@berliner-wassertisch.info
David Vollrath, GegenStrömung, 0152 5418 3289, david.vollrath@gegenstroemung.org

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Für eine konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips bei hormonell wirksamen Substanzen

Michael Bender (GRÜNE LIGA e.V. / Bundeskontaktstelle Wasser)
10.12.2014

PM


SAG „NEIN“ ZU HORMONELL WIRKSAMEN CHEMIKALIEN

Liebe Wasserfreunde,

hormonell wirksame Substanzen wirken sich nicht nur in Flüssen und Seen negativ auf die Fischfauna aus. Sie sind auch für Menschen schädlich.
Gewässereinträge müssen an der Quelle effektiv unterbunden werden. Eine nachträgliche Entfernung solcher Schadstoffe in Kläranlagen oder Trinkwasseraufbereitungsanlagen ist oft nur mit aufwändiger Aufbereitungstechnik möglich. Die zusätzlichen Kosten tragen die Wasserkunden.

Die Umwelt- und Verbraucherschutzverbände PAN, WECF, GRÜNE LIGA und BUND haben sich gemeinsam an die Bundesminister für Landwirtschaft, Gesundheit und Umwelt gewandt. Die bestehenden Verwendungsverbote von hormonell wirksamen Bioziden und Pestiziden sollen auch gegen den Druck der EU-Kommission verteidigt werden.

Die Kommission hat eine Konsultation gestartet, an der sich EU-Bürgerinnen und Bürger über die NGO-Plattform http://www.no2hormonedisruptingchemicals.org/de mit überschaubarem Aufwand beteiligen können.

Freundliche Grüße sendet,

Michael Bender
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GRÜNE LIGA e.V.
Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4

10405 Berlin
Tel.: +49 30 / 40 39 35 30 Fax: 204 44 68
e-mail: wasser@grueneliga.de
internet: http://www.wrrl-info.de

Links:
Offener Brief: „Für eine konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips bei hormonell wirksamen Substanzen“ (pdf)
Pressemitteilung „Europaweite NGO-Kampagne ruft EU-Kommission zum Handeln gegen hormonell wirksame Chemikalien auf“ (pdf) vom 2.12.2014
Hintergrundpapier zur Regulierung endokriner Disruptoren im EU-Stoffrecht (pdf)

EUGH: Wasserrahmenrichtlinie postuliert keinen Zwang zur Kostendeckung für Wassernutzungen

GRÜNE LIGA e.V. Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
11.09.2014
Grüne Liga
EUGH: Wasserrahmenrichtlinie postuliert keinen Zwang zur Kostendeckung für Wassernutzungen
Michael Bender

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Wasserfreunde,

der europäische Gerichtshof hat heute über das gegen die Bundesrepublik
Deutschland anhängige Verfahren zu kostendeckenden Preisen von
Wasserdienstleistungen (im Wesentlichen Artikel 9 WRRL) in der Sache
entschieden und die Klage der Kommission abgewiesen.
Demnach sind die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen befugt,
die Kostendeckung auf eine bestimmte Wassernutzung nicht anzuwenden, sofern
dadurch die Zwecke der Wasserrahmenrichtlinie und die Verwirklichung ihrer
Ziele nicht in Frage gestellt werden.

Die wesentlichen Punkte:
(54) …
die in Art. 9 der Richtlinie 2000/60 vorgesehenen Maßnahmen zur Deckung der
Kosten der Wasserdienstleistungen gehört zu den Mindestanforderungen, die
ein Maßnahmenprogramn enthalten muss.

(55)
Die Maßnahmen zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen gehören
demnach zu den Instrumenten, die den Mitgliedstaaten für die qualitative
Wasserbewirtschaftung zwecks rationeller Verwendung der Ressource zur
Verfügung stehen.

(56)
Zwar können, wie die Kommission zu Recht vorträgt, die verschiedenen in Art.
2 Nr. 38 der Richtlinie 2000/60 aufgezählten Tätigkeiten, wie die Entnahme
oder die Aufstauung, Auswirkungen auf den Zustand des Wasserkörpers haben
und aus diesem Grund die Verwirklichung der mit der Richtlinie verfolgten
Ziele gefährden, doch kann daraus nicht der Schluss gezogen werden, dass das
Fehlen einer Bepreisung solcher Tätigkeiten in jedem Fall der Verwirklichung
dieser Ziele zwangsläufig abträglich ist.

(57)
In diesem Zusammenhang sieht Art. 9 Abs. 4 der Richtlinie 2000/60 vor, dass
die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen befugt sind, die
Kostendeckung auf eine bestimmte Wassernutzung nicht anzuwenden, sofern
dadurch die Zwecke dieser Richtlinie und die Verwirklichung ihrer Ziele
nicht in Frage gestellt werden.
(58) Daraus folgt, dass die mit der Richtlinie 2000/60 verfolgten Ziele
nicht zwangsläufig eine Auslegung der Bestimmungen in Art. 2 Nr. 38 Buchst.
a in dem Sinne implizieren, dass sie alle dort genannten Tätigkeiten dem
Grundsatz der Kostendeckung unterwerfen, wie dies die Kommission im
Wesentlichen geltend macht.

(59) Daher lässt der Umstand, dass die Bundesrepublik Deutschland einige
der genannten Tätigkeiten nicht diesem Grundsatz unterwirft, für sich
genommen und in Ermangelung jeder weiteren Rüge nicht die Feststellung zu,
dass sie dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 Nr. 38 und Art. 9 der
Richtlinie 2000/60 verstoßen hat.

(60) Nach alledem ist die Klage der Kommission abzuweisen.

Das EUGH – Urteil in deutsch

und in englisch

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GRÜNE LIGA e.V.
Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4

10405 Berlin
Tel.: +49 30 / 40 39 35 30 Fax: 204 44 68
e-mail: wasser@grueneliga.de
internet: http://www.wrrl-info.de