CETA: Kein Schutz für Mindestlohn

Kein Schutz für Mindestlohn. EuGH erlaubt Kopplung der Vergabe an Mindestlohn, CETA aber nicht
Thomas Fritz
18.11.2015

In seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die öffentliche Hand die Vergabe von Aufträgen unter bestimmten Bedingungen von der Zahlung eines Mindestlohns abhängig machen darf. Das geplante EU-Kanada Freihandelsabkommen CETA jedoch, das als Blaupause für TTIP gilt, schützt derartige Auflagen nicht.

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Dazu passt der Artikel in der Le Monde Diplomatique von 2014:

Profit als höchstes Rechtsgut

Bislang geht der Investorenschutz auf Kosten des globalen Südens. Nach den Tafta-Regeln wird es alle treffen

Von Benoît Bréville und Martine Bulard

Das in Frankreich beheimatete Unternehmen Veolia klagte wegen lächerlicher 31 Euro gegen eine der wenigen Errungenschaften, die sich die ägyptischen Arbeitnehmer 2011 erstritten hatten: die Erhöhung des monatlichen Mindestlohns von 400 auf 700 ägyptische Pfund: von 41 auf 72 Euro.

Der multinationale Konzern fand diese Anhebung unakzeptabel und erhob am 25. Juni 2012 vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes) Klage gegen Ägypten. Die Anrufung des Schiedsgerichts bei der Weltbank begründete Veolia mit dem Argument, das neue Arbeitsgesetz widerspreche den Vereinbarungen, die man im Rahmen eines Public-private-Partnerships zur Müllentsorgung mit der Stadt Alexandria geschlossen habe“ (mehr hier)

Studien von Thomas Fritz: http://thomas-fritz.org/studien/

Wissenschaft bezieht Stellung gegen CETA und TTIP

der Freitag
17.11.2015

„Es wird eine Nebenverfassung errichtet“
von Ben Mendelson

TTIP Die Wissenschaft bezieht Stellung gegen das EU-Freihandelsabkommen. Eine Intitiative kritisiert, dass die Bevölkerung von der Politik nicht ernst genommen wird

TTIP_Endlager

  Foto: Fil Filmotstand/Flickr(CC BY 2.0): https://flic.kr/p/yDvrpq

Einige Wissenschaftler bekräftigen dieser Tage ihre Kritik an den geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union. Professorinnen und Professoren aus ganz Deutschland haben sich deshalb in einer Initiative zusammengeschlossen. Sie befürchten, dass TTIP (EU-USA) und CETA (EU-Kanada) die gesellschaftliche Ungleichheit vergrößern könnten. Mit den intransparenten Verhandlungen würden außerdem demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien völlig unter den Tisch fallen.

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Klimaschutz erfordert ISDS-Ausnahmeregelung

Council of Canadians
Schutz eines multilateralen Abkommens zum Klimaschutz
vor der Bedrohung durch Kampfansagen von Unternehmen

von Maude Barlow

Ein Vorwort zur Ausarbeitung „Eine ISDS-Ausnahmeregelung zur Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen“ von Gus Van Harten

In diesem Dezember treffen sich Staaten aus aller Welt in Paris zur COP 21, der Konferenz der Vereinten Nationen zum Klimawandel. Dies ist ein historisches Treffen und ein wichtiger Moment für die Nationen der Welt, ein wirklich sinnvolles Abkommen zu vereinbaren, um die Treibhausgasemissionen ernsthaft zu reduzieren. Die Erwartungen sind hoch.

Es gibt sicherlich einige Hoffnungsschimmer, obwohl viel getan werden muss. Im Juni 2015 vereinbarten die Staats- und Regierungschefs der G7-Länder, Treibhausgase durch die allmähliche Abschaffung von fossilen Brennstoffen bis zum Ende des Jahrhunderts zu reduzieren. Die deutsche Kanzlerin Angela Merkel, die auf eine Umsetzungsfrist bis 2050 drängt und sich für sofortige verbindliche Emissionsziele engagierte, sprach von der Notwendigkeit „die globale Ökonomie im Lauf dieses Jahrhunderts zu dekarbonisieren.”
In demselben Monat versprach China, der größte Treibhausgasemittent der Welt, die steigenden Emissionen bis zum Jahr 2030 zu reduzieren, zum ersten Mal für eine Nation, deren Richtlinien ein unbegrenztes industrielles Wachstum begünstigt haben. Im August 2015 hat der US-Präsident Barack Obama, vielleicht eingedenk seines Vermächtnisses, die ersten landesweiten Standards zur Beendigung des unbeschränkten Ablassens der Kohlenstoffbelastung durch US-Kraftwerke enthüllt.

Die Weltmeinung ändert sich erheblich, seit immer weniger Menschen die überwältigenden wissenschaftlichen Beweise eines durch Menschen verursachten Klimawandels in Frage stellen. Eine Umfrage des Pew Research Centers ergab im Juli 2015, dass der Klimawandel als größte weltweite Bedrohung angesehen wird. Mit der Annäherung der Gespräche in Paris wächst die Hoffnung auf ein wirklich sinnvolles multilaterales Abkommen zum Klimawandel.
Aber es gibt ein Problem, das angesprochen werden muss, wenn eine Vereinbarung oder ein Abkommen, die/das auf dem Gipfel von Paris erzielt wird, in den Heimatländern der Parteien umgesetzt werden soll. Das zentrale Problem ist, dass viele der Länder, die versprechen, ernsthafte Maßnahmen zum Klimawandel zu ergreifen, auch Parteien von Handels- und Investitionsgeschäften oder aggressiven Verhandlungen sind, die einen Mechanismus enthalten, der großen Unternehmen das Recht gibt, Veränderungen an den derzeitigen Vorschriften, gemäß denen sie ihren Betrieb führen, zu fordern.

Der Mechanismus bei diesen Handelsgeschäften heißt Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS). Es gibt ausländischen Unternehmen das Recht, Regierungen direkt auf finanzielle Entschädigung zu verklagen, wenn diese Regierungen neue Gesetze oder Praktiken, wie z. B. Umwelt-, Gesundheits- oder Menschenrechte, einführen, die sich auf die Bilanzen der Unternehmen negativ auswirken. ISDS gewährt Unternehmen bei diesen Verhandlungen im Wesentlichen denselben Status wie Regierungen und privatisiert die Streitbeilegung zwischen den Nationen.

Das vollständige Vorwort von Maude Barlow und die Ausarbeitung von Gus Van Harten finden Sie hier

 

Kanada – das am häufigsten verklagte Land der „entwickelten“ Welt

globaljustice.org.uk
30.10.2015

Canada is the most sued country in the ‘developed’ world, and that should sound alarm bells in the EU
Kanada ist das am häufigsten verklagte Land der ‘entwickelten’ Welt – das sollte die Alarmglocken in der EU schrillen lassen
von Maude Barlow

STOP-TTIP-Demo

  Stop TTIP und CETA – Demo am 10.10.2015 | Foto: Uwe Hiksch

Several weeks ago, hundreds of thousands of people across Europe and the UK marched to protest the Trans-Atlantic Trade and Investment Partnership (TTIP), a massive planned new trade deal between Europe and the US. They were rightly sounding the alarm as TTIP will greatly reduce the ability of local governments to spend public money for local development, impose new limits on the right of governments of all levels to regulate on behalf of their citizens and environment, endanger public services and jeopardize Europe’s higher standards on labour, food safety and social security.

Vor wenigen Wochen gingen Hunderttausende in Europa und in Großbritannien auf die Straße, um gegen das Transatlantische Freihandels und Investitionsschutz-Abkommen TTIP zu protestieren. Die Menschen schlugen zu Recht Alarm, weil TTIP die Möglichkeiten lokaler Regierungen einschränken würde, öffentliche Gelder für eine lokale Entwicklung auszugeben, weil TTIP die Rechte von Regierungen auf allen Ebenen beschränken würde, Regulierungen im Interesse von Bürgern und Umwelt durchzuführen und weil TTIP die öffentlichen Dienstleistungen gefährden sowie Europas höhere Standards bei Arbeit, Nahrungsmittelsicherheit und sozialer Sicherheit aufs Spiel setzen würde.

zum Artikel in englischer Sprache

 

TTIP: EU negotiators appear to break environmental pledge in leaked draft

The Guardian
23.10.2015

TTIP: EU negotiators appear to break environmental pledge in leaked draft
from Arthur Neslen in Brussels

As Miami talks wind up, environmental safeguards are ‘virtually non-existent’ in trade deal negotiating text for sustainable development, lawyers say
Zum Artikel

TTIP: Handelsgerichtshof ändert nichts an den skandalösen Sonderklagerechten für Konzerne

manager magazin
19.10.2015

Streit um TTIP und internationalen Handelsgerichtshof
Wenn Investoren Regierungen abstrafen
von Pia Eberhardt

Cecilia Malmström

  Foto: sda – 044 | CC BY 2.0

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmstrom schlug im Rahmen der TTIP Verhandlungen einen internationalen Handelsgerichtshof vor: Konzerne können Regierungen verklagen, wenn sie sich etwa durch neue Klimaschutzgesetze benachteiligt fühlen

Beim geplanten Handelsabkommen zwischen der EU und den USA könnte es bald darum gehen, ob Investoren Regierungen bestrafen können, wenn sie im Interesse ihrer BürgerInnen handeln. Denn genau das bedeutet der Vorschlag für die Konzernklagerechte im TTIP, den EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström jüngst vorgelegt hat. Das Thema steht vermutlich im Januar wieder auf der Agenda einer Verhandlungsrunde.

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