Bundestag: Chancen und Risiken von TTIP (3.7.2014)

Deutscher Bundestag

Chancen und Risiken von TTIP

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung (Anhörung) – 03.07.2014

Berlin: (hib/HAU) Ob das Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit Chancen oder Risiken in sich birgt, ist unter Experten umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung am Mittwochabend deutlich.

Vor einem „Wettlauf hin zu den niedrigsten Standards“ warnte Jürgen Maier vom zivilgesellschaftlichen Bündnis „TTIPunfairHandelbar“. Die Logik der „regulatorischen Harmonisierung“ ziele darauf ab, höhere Regulierungsstandards zu einem Wettbewerbsnachteil zu machen, sagte Maier. Dem widersprach Rupert Schlegelmilch, Direktor in der Generaldirektion Handel der EU-Kommission. Europäische Schutzniveaus stünden nicht zur Disposition, sagte er. Statt unterschiedliche Schutzniveaus anzugleichen gehe es darum, durch die gegenseitige Anerkennung der Methoden bei einem gleichen Schutzniveau Kosten zu senken.

Wenn es lediglich um die Vereinfachung technischer Zulassungsverfahren gehe, bräuchte man nicht so ein riesiges Vertragswerk, sagte Mehrdad Payandeh vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). „Das kann man auch in einer Zollunion vereinbaren“, befand der DGB-Vertreter. Der Gewerkschaftler kritisierte zudem, „dass elementare Standards für die Beschäftigten von der amerikanischen Seite nicht ernst genommen werden“. In einzelnen Staaten der USA würde gar mit „gewerkschaftsfreien Zonen“ um Investoren geworben. „Wenn dadurch Druck auf die hiesigen Unternehmer ausgeübt wird, ebenfalls die Standards zu senken, ist das nicht nachhaltig“, sagte Payandeh.

Einer Umfrage unter 2.500 mittelständischen Unternehmen, die international engagiert seien, habe ergeben, dass 60 Prozent der Befragten TTIP für wichtig bzw. sogar sehr wichtig halten, sagte Volker Treier, Außenhandelschef beim Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHK). 75 Prozent dieser Unternehmen hätten wiederum angegeben, den größten Vorteil des Abkommens in der gegenseitigen Anerkennung von produktrelevanten Standards zu sehen. Derzeit, so Treier, werde geprüft, wo man auf Doppelzertifizierungen verzichten könne. So könnten Kosten gespart werden, denen kein Nutzen gegenüber stehe.

Das Abkommen sei eine Chance, die nachhaltige Entwicklung voranzubringen, sagte EU-Vertreter Schlegelmilch. „Wir werden die Amerikaner nicht so ohne Weiteres von der Angel lassen, wenn es um die Ratifizierung der bei ihnen umstrittenen Normen geht“, kündigte er an. Auch könnten in der Frage der nachhaltigen Fischerei oder der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder positive Effekte durch das Abkommen erzielt werden. „Und zwar unter einem starken Input der Zivilgesellschaft“, fügte er hinzu. Was den Investorenschutz angeht, so machte Schlegelmilch deutlich, das damit die Nachhaltigkeit nicht ausgehebelt werden dürfe.

Jürgen Maier vom zivilgesellschaftlichen Bündnis „TTIPunfairHandelbar“ zeigte sich dennoch skeptisch. Wenn von der EU-Kommission zu hören sei, alle Regulierungen, die die Wettbewerbsposition Europas gefährden könnten, müssten auf den Prüfstand, sei sein Vertrauen darauf, dass die europäischen Standards in den Verhandlungen aufrecht erhalten werden „relativ begrenzt“.

 

Brief im Wortlaut

Sehr geehrte Frau Gebhardt,

am 21.März waren wir in Konstanz gemeinsam bei der Veranstaltung zu TTIP in der Fachhochschule.

Sie haben damals erklärt, die Sozialdemokratische Fraktion im Europaparlament habe nach kontroverser Diskussion beschlossen, weder dem Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) noch dem geplanten TTIP zuzustimmen, solange diese eine Klagemöglichkeit von Investoren gegen Staaten (ISDS) vorsehen. Dafür haben Sie viel Beifall bekommen, auch von mir.

Nun hat aber das Europaparlament bei seiner letzten Sitzung vor der Wahl sogenannte „Rahmenbedingungen für die Regelung der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten“ beschlossen. Die neue Verordnung regelt die Zuständigkeit in einem ISDS-Verfahren – einem Verfahren, dass es nach den Beschlusslagen Ihrer Fraktion gar nicht geben dürfte.

Die taz schreibt dazu: „Die Verordnung war bereits vor einem Jahr ausgehandelt worden und entspricht längst nicht mehr dem aktuellen Diskussionsstand. Dennoch machte die Kommission Druck auf die Parlamentarier, noch vor den Europawahlen zuzustimmen – damit danach und nach Abschluss der ISDS-Konsultation die Verhandlungen mit den USA wieder aufgenommen werden können. CDU/CSU, SPD und Liberale fügten sich und stimmten dem Text mit großer Mehrheit zu.

Dagegen gestimmt haben nur die Grünen und die Linken. Es gab zudem Klagen einer Reihe von Abgeordneten, der Präsident des Europaparlaments Martin Schulz, Mitglied Ihrer Fraktion, habe den Tagesordnungspunkt so gut versteckt, dass viele Abgeordnete erst sehr kurz vor der Sitzung gemerkt haben, dass dieser Tagesordnungspunkt ansteht.

Sehr geehrte Frau Gebhard, Sie werden verstehen, dass diese Abstimmung die Glaubwürdigkeit Ihrer Fraktion in Frage stellt. Ich habe vor der Europawahl noch eine ganze Reihe TTIP-Veranstaltungen. Ich wäre ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir baldmöglichst erklären könnten, welches Spiel die Sozialdemokratische Fraktion im Europaparlament hier spielt und warum sie diesen Beschluss mitgetragen hat, statt dem Antrag der Linken und Grünen auf Vertagung zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüssen

[Jürgen Maier, Geschäftsführer Forum Umwelt und Entwicklung]

 

Die Antwort von Evelyne Gebhardt (SPD) v. 12. Mai 2014

Sehr geehrter Herr Maier,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. April.

Gerne nehme ich zu Ihrer Behauptung Stellung, die Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen hätten am 16. April bei der Abstimmung  über die „Verordnung zur Schaffung der Rahmenbedingungen für die Regelung der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten“ den Weg für Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) im Rahmen des TTIP geebnet. Leider wurde dies – im Wahlkampfgetöse – von einigen Protagonisten fälschlicherweise suggeriert und leider auch von mehreren Leitmedien, darunter auch der Süddeutschen Zeitung oder der taz, aufgegriffen.

Worum geht es bei der genannten Verordnung genau? Die Verordnung regelt die finanzielle Zuständigkeit bei Investitionsstreitigkeiten auf Grund von Abkommen, bei denen die Europäische Union Vertragspartei ist, und legt die generellen Verantwortlichkeiten der internen Kostenübernahme zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Falle von solchen Schiedsverfahren fest. Es geht in der Verordnung also um Fragen, wer solche Verfahren wann bezahlen muss und wer Partei vor der Schiedsstelle ist. Diese Regelungen stellen in keiner Weise eine Vorabentscheidung bezüglich der zu Recht umstrittenen Frage des Investorenschutzes im geplanten TTIP dar. Vielmehr sind diese internen Regelungen unerlässlich geworden, da Investitionsabkommen seit dem Lissabon-Vertrag im Jahr 2009 in die Kompetenz der Europäischen Union verlagert wurden. Selbst wenn es kein weiteres Investitionsabkommen mit irgendeinem Land auf dieser Erde gäbe, welches Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhalten würde, bräuchten wir eine solche Regelung. Denn leider haben wir bereits ein Abkommen in Kraft, das solche Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhaltet: die Energiecharta. Die verabschiedete Verordnung ist also aufgrund bestehender Abkommen dringend notwendig. Schließlich kann die EU auf Grundlage der Energie-Charta für Verstöße von Mitgliedstaaten verklagt werden, selbst wenn sie die streitgegenständliche Regelung nicht erlassen hat. Ohne die o.g. Verordnung müsste der Unionshaushalt unter Umständen dafür gerade stehen. Das kann aber nicht sein und musste daher geregelt werden.

Außerdem ist nicht auszuschließen, dass diese Regelungen über die finanzielle Zuständigkeit im Zusammenhang mit Investor-Staat-Streitigkeiten, die sich aus Investitionsschutzabkommen der einzelnen Mitgliedsländer der Europäischen Union ergeben, relevant werden. Bis Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages im Jahre 2009 waren die  Mitgliedsländer selbst für die Ratifizierung von Investitionsschutzabkommen zuständig. Allein Deutschland hat insgesamt 131 solcher Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, deren Verhandlung übrigens weitgehend unter Ausschluss jeglicher Öffentlichkeit erfolgte.

In den Verhandlungen der Verordnung zur Schaffung der Rahmenbedingungen für die Regelung der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten konnten wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen ein Mehr an Transparenz durchsetzen und das Recht der Gesetzgebung im Interesse der Bürger und Bürgerinnen („right to regulate“) prioritär vor allen ISDS-Verabredungen verankern. Andere Parteien, die jetzt lautstark Halbwahrheiten verbreiten, haben sich an den Verhandlungen gar nicht beteiligt und damit die Interessen der Bürger und Bürgerinnen vernachlässigt.

Unabhängig von der allgemeinen Verfahrensregelung haben wir SPD-Abgeordneten vor dem Hintergrund der laufenden TTIP-Verhandlungen eine klare Position zu Investor-Staat-Schiedsverfahren. Wir lehnen ein solches Verfahren ab. Ein Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus würde es Investoren ermöglichen, die EU oder Mitgliedsstaaten – außerhalb  der ordentlichen Gerichtsbarkeit – vor internationalen Schiedsgerichten auf Entschädigung für entgangene Gewinne zu verklagen. Unter Umgehung eines funktionierenden Rechtssystems wäre es privaten Investoren möglich, gegen von souveränen Staaten erlassene Gesetzgebung auch in den wichtigen Bereichen Gesundheit, Umwelt oder Verbraucherschutz vorzugehen. Das Beispiel von Vattenfall mit dem Versuch einer Klage gegen Deutschland auf 3,7 Milliarden Euro Schadenersatz im Rahmen des Atomausstiegs sollte warnendes Beispiel sein. Oft reicht allein die Androhung einer Klage vor einem Schiedsgericht, um Gesetzgebung zu verhindern oder zu verwässern. Zudem besteht die Gefahr, dass Investoren aus den USA, die in der EU tätig sind, auf diesem Wege größere Rechte eingeräumt werden, als sie europäischen Unternehmen gewährt sind.

Für uns steht deshalb fest: Einem Abkommen, das einen Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus vorsieht, werden wir nicht zustimmen. Ein solcher Mechanismus ist nicht notwendig zwischen zwei Regionen mit zuverlässigen und entwickelten Rechtssystemen. Er hätte bedenkliche Konsequenzen für die Rechtssetzung gerade im Sozial-, Umwelt und Gesundheitsrecht. Ich hoffe deshalb, dass nach den Europawahlen eine progressive Mehrheit im Parlament unsere Bedenken teilt.

Grundsätzlich haben wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen eine differenzierte, aber dennoch klare Position in Sachen TTIP. Nach den bisherigen Verlautbarungen zum Verhandlungstand sehen wir das geplante Abkommen sehr kritisch. In den laufenden Verhandlungen fordern wir mehr Transparenz und Allgemeinwohlorientierung. Keinesfalls darf das TTIP unsere hart erkämpften Errungenschaften im Arbeitsrecht oder in der Sozialgesetzgebung in Frage stellen. Ich werde auch keinem Abkommen zustimmen, das unser hohes Verbraucher- und Datenschutzniveau oder die Lebensmittelsicherheit in Europa gefährdet, unter dem der Umweltschutz leidet oder der grünen Gentechnik Tür und Tor geöffnet wird. Schließlich dürfen wir künftigen Generationen nicht den Handlungsspielraum für die Gestaltung eines sozial gerechten und nachhaltigen Europas beschneiden.

Mit freundlichen Grüßen,

Evelyne Gebhardt (SPD)

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Evelyne Gebhardt, MdEP
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Evelyne Gebhardt auf Facebook

Frage an Evelyne Gebhardt (MdEP, SPD)

Am 26. April 2014 schrieb Jürgen Maier (Geschäftsführer v. Forum Umwelt und Entwicklung) an Evelyne Gebhardt (MdEP, SPD):

Mail v. 26.4.2014 an Evelyne Gebhardt (SPD)

Eine Antwort von „UNSERER FRAU IN EUROPA“ (Zitat: SPD) steht noch aus (Stand: 3. Mai 2014).

WIR SIND SEHR GESPANNT!

Der Brief [und die Antwort] als Text

[Der Wassertisch dankt Jürgen Maier für die Erlaubnis, die Mail zu veröffentlichen!]

Update: Die Antwort von Evelyne Gebhardt ist heute, 12. Mai 2014, eingegangen und wurde auch (s. „Text“ oben) eingestellt.