Offener Brief: End ExxonMobil’s privileged access to the European Parliament – strip it of its lobby badges


To: Members of the Conference of Presidents of the European Parliament, leaders of the political groups
CC: Chairs and Vice-Chairs of the Committee on the Environment, Public Health and Food Safety and the Committee on Petitions
MEPs: End ExxonMobil’s privileged access to the European Parliament – strip it of its lobby badges

Dear Members of the European Parliament,

we are writing to you to ask you to remove the access badges of ExxonMobil because it failed to appear at the European Parliament’s hearing without sufficient justification, failed to answer legitimate questions about its role in undermining climate science and action, and simultaneously attempted to discredit the proceedings behind the scenes.

Following a petition by Food & Water Europe1), the European Parliament’s Committees on Environment, Public Health and Food Safety and on Petitions invited ExxonMobil to appear before them for a public hearing on its climate change denialism on March 21st. ExxonMobil declined to attend the hearing, citing in its email response2) “ongoing climate-change related litigation in the United States” and that it is “important to ensure that public commentary does not prejudice those proceedings”.

ExxonMobil’s excuse of ongoing litigation is an unacceptable and insufficient justification to refuse cooperation with the European Parliament. It appears to be an attempt to avoid being held publicly accountable for its actions by the European Parliament. The oil and gas major, responsible for 3.2% of global emissions from 1751 to 20103), has continued to issue4) “public commentary” regarding the court cases since they began. Weiterlesen

„Enttäuschend!“ Reaktionen auf die Abstimmung im Umweltausschuss des Europaparlament zur Trinkwasserrichtlinie

Österreichische Bundesarbeitskammer

Die Entscheidung im Umweltausschuss über die Trinkwasserrichtlinie ist gefallen
Am 10. September 2018 fand die Abstimmung im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments über den Vorschlag einer Neufassung der Trinkwasserrichtlinie statt. Die von der AK unterstützte BürgerInneninitiative „Right2Water“ fordert die starke Verankerung eines Menschenrechts auf sauberes und leistbares Trinkwasser für alle EuropäerInnen. Diese Forderung wurde jedoch nicht in jener Deutlichkeit umgesetzt, wie es aus Sicht der AK notwendig wäre. Deshalb sind für die im Oktober geplante Abstimmung im Plenum noch Nachbesserungen notwendig.
Die erfolgreichste BürgerInneninitiative der Europäischen Union „Right2Water“ unterstützten über 1,8 Millionen Menschen. Diese forderten die EU-Institutionen auf das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung in europäisches Recht umzusetzen. Diese Forderung bekräftigten am 4. September UnterstützerInnen und InitiatorInnen bei einer Veranstaltung von AK Europa, ÖGB Europabüro und EPSU, die die Frage diskutierte, ob der Vorschlag zur neuen Trinkwasserrichtlinie die BürgerInneninitiative „Right2Water“ ausreichend umsetzt.

Seit März dieses Jahres diskutierte der Umweltausschuss über den Vorschlag der Trinkwasserrichtlinie, dabei wurden über 800 Abänderungsanträge eingereicht. Bei vielen dieser Anträge konnten gemeinsame Kompromisse erzielt werden, die von einer großen Mehrheit bei der Abstimmung getragen wurden. Anders war es bei Artikel 1 und Artikel 13, die für die Verankerung des Menschenrechts auf sauberes und leistbares Trinkwasser entscheidend sind, da hier der Anwendungsbereich der Richtlinie und der Zugang zu Wasser geregelt werden. In beiden Fällen lagen zwei unterschiedliche Kompromissvorschläge vor, wobei die Kompromisse mit einem stärkeren Recht auf Wasser von den Fraktionen von SozialdemokratInnen, Grünen und Linken eingebracht wurden. Diese konnten aber in beiden Fällen keine Mehrheit finden. Aus diesem Grund wurde nun verabschiedet, dass „die Richtlinie universellen Zugang zu Wasser fördern soll“, statt wie von InitiatorInnen und UnterstützerInnen der BürgerInneninitiative gefordert, dass „die Richtlinie universellen Zugang zu Wasser schaffen soll“. Es wurden auch verpflichtende Maßnahmen für die Mitgliedstaaten abgeschwächt, indem nun zum Beispiel an öffentlichen Plätzen nicht mehr verpflichtend Trinkwasserbrunnen aufgestellt werden müssen. Auch das von der Gastronomie harsch kritisierte verpflichtende Bereitstellen von kostenlosem Trinkwasser zu anderen Bestellungen wurden abgeschwächt. Hierfür darf nun eine geringe Servicegebühr verlangt werden.

Als positiv wertet die AK hingegen das Ergebnis des Ausschusses hinsichtlich der Testhäufigkeiten für die Versorgungsunternehmen. Hier fand sich eine deutliche Mehrheit für eine 5-Stufige Größeneinteilung der AnbieterInnen in Abhängigkeit der täglich abgegebenen Wassermenge und KonsumentInnenanzahl. Iris Strutzmann erläuterte bei der AK Veranstaltung in der Vorwoche, dass durch den Kommissionsvorschlag gerade für kleine Versorgungsunternehmen in Österreich die Kosten um ein 70-faches steigen würden, ohne eine Qualitätsverbesserung mit sich zu bringen. Aus diesem Grund ist die Einteilung von sehr kleinen TrinkwasseranbieterInnen bis sehr großen AnbieterInnen mit entsprechenden Frequenzen an Wasserkontrolle eine wichtige Entscheidung für die KonsumentInnen, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.

Für 22. Oktober ist die Abstimmung im Europäischen Parlament über diesen Richtlinienvorschlag geplant. Wenn die Positionen im Europäischen Parlament und im Rat fixiert sind, beginnen die Trilogverhandlungen mit der Kommission. Aufgrund der vielen technischen Details, die im Rahmen des Kommissionsvorschlags neu zu verhandeln sind, ist ein erfolgreicher Abschluss vor den EU-Wahlen im Mai 2019 leider ungewiss. Die Arbeiterkammer wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Kernforderungen der erfolgreiche BürgerInneninitiative „right2water“ auch tatsächlich in Europäisches Recht umgesetzt werden.

Weiterführende Informationen:

AK Positionspapier: Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserrichtlinie)

AK EUROPA: Ein Menschenrecht auf Wasser muss schnell umgesetzt werden!

Europäische Kommission: Saubereres Trinkwasser für alle Europäer

 

 

Zum Beitrag

(Press release 11 September 2018) Yesterday the Environment and Public Health committee of the European Parliament voted the report on the Recast of the Drinking Water Directive. A key issue for the first ever successful European Citizens’ Initiative (ECI) Right2Water was the recognition of the human right to water in EU legislation. The proposals from the European Commission were not ambitious and we asked Parliament to strengthen them. Key amendments to achieve this were rejected by a slim majority of MEPs of the EPP, ALDE, ECR and ENF groups.  The discussion will now move to the plenary in Strasbourg in October.

As organisers of the ECI we will continue to campaign for the European Parliament to take into account the importance of realizing the Human Right to Water in this piece of legislation. Millions of people are still denied this right in the EU. “MEPs have a unique and once-in-a-life-time opportunity to bring forward this fundamental human right”, says Jan Willem Goudriaan, the general secretary of EPSU one of the key organisations behind the Right2Water campaign and vice-president of the ECI committee.

With less than 10 months to go to the European elections, he adds: “MEPs can show that they have listened to the demands of nearly 2 million citizens who actively supported this right. They supported our campaign as they believed the ECI would help ensure the European institutions deliver something closer to people’s expectations. They engaged with Europe. It will be an major  disappointment if MEPs reject the steps to anchor this right in EU law.”

For more information: Pablo Sanchez; psanchez@epsu.org 0032 (0) 474626633

European Citizens Initiative Right2Water on realizing the implementation of the Human Right to Water and Sanitation based on the UN resolution (2010) in EU law. www.right2water.eu/

For more information:  Pablo Sanchez psanchez@epsu.org +32 474 626 633

AbL: „EU-Parlament darf CETA nicht zustimmen. Kein Ausverkauf unserer bäuerlichen Landwirtschaft!“

AbLPressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)


Kein Ausverkauf unserer bäuerlichen Landwirtschaft
EU-Parlament darf CETA nicht zustimmen. Neue Handelspolitik notwendigHamm/Straßburg, 10. Februar 2017    Nächste Woche wollen die EU-Abgeordneten über den Handelsvertrag zwischen der EU und Kanada (CETA) abstimmen. Bei einer Zustimmung würde der größte Teil des Vertrages vorläufig in Kraft treten, noch bevor alle 28 EU-Mitgliedsstaaten darüber abgestimmt haben.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert die EU-Abgeordneten auf, CETA nicht zuzustimmen. „Mit CETA wird der Ausverkauf einer bäuerlichen und sozial gerechten Landwirtschaft in ganz Europa massiv voran getrieben“, warnt Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft. Der CETA-Vertrag sieht vor, die Rind- und Schweinefleischimporte aus Kanada um das Zwölf-Fache bzw. 14-Fache zu steigern. In transatlantischen Studien hat die AbL untersuchen lassen, dass Tierschutzgesetze in Kanada – ähnlich wie in den USA – so gut wie gar nicht existieren und Fleisch somit viel billiger produziert werden kann.

Diese Importe werden ein Preisdumping in Europa auslösen“, sagt Janßen. „Europa hat in keinster Weise für die Bäuerinnen und Bauern verhandelt. Es wäre möglich gewesen mittels einer vertraglichen Agrarschutzklausel Importstopps einzuführen, wenn es zu Marktstörungen kommt. Solch eine Agrarschutzklausel soll künftig nicht für Europa gelten, sondern nur für Kanada – so steht es im Vertrag.“ Die Region Wallonie hat bei der Abstimmung im EU-Rat letzten Jahres eben diesen Sachverhalt kritisiert und zunächst verweigert, CETA zuzustimmen. „Die Wallonie und ihre wachsamen Bäuerinnen und Bauern haben richtig gehandelt, sich gegen CETA zu verteidigen und sie haben die Unterstützung aller bäuerlichen Bewegungen in Europa verdient“, sagt Janßen.

Mit CETA wird die soziale Ungerechtigkeit im Agrarsektor zunehmen. Es ist beängstigend zu sehen, dass plötzlich Politiker auch kritischer Parteien Abkommen wie CETA als positiv und sozial gerecht darstellen. Das spielt rechten Populisten in die Hände“, sagt Berit Thomsen, Mitarbeiterin für Internationale Agrarpolitik bei der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Deshalb müssen wir jetzt die Ursache bekämpfen und eine sozial gerechte Handelsagenda und Agrarpolitik in Europa entwickeln.“

Des weiteren steht mit CETA auch das Vorsorgeprinzip, das Fundament für den Erhalt einer gentechnikfreien Landwirtschaft in Europa, auf der Kippe und ist auch durch die Zusatzerklärungen in keinster Weise nachträglich wirksam abgesichert. Außerdem sollen Schiedsgerichte eingeführt werden, die einseitig Klagerechte für Konzerne gegen unliebsame Gesetze und Regulierungen ermöglichen. Auch werden parallele Organe außerhalb der Parlamente eingeführt, in denen mit Einflussnahme von Konzernen künftig Gesetze verwässert werden. „Wir fordern von den Europaabgeordneten, dass sie nächste Woche CETA ablehnen,“ so Thomsen. „Notwendig ist eine neue Handelsagenda für ein soziales und ökologisches Europa, in dem viele Menschen eine Perspektive haben.“

Kontakt für die Presse:

Berit Thomsen, Mobil: 0157-85075279

Mehr Infos:

http://www.abl-ev.de/themen/fairer-welthandel/materialien.html

CETA-Analyse Agrar:

http://www.abl-ev.de/fileadmin/Dokumente/AbL_ev/Gentechnikfrei/2016-08_CETA_AbL-Analyse_Der_Versuch_die_Landwirtschaft_weiter_zu_globalsiseren….pdf

Zum Beitrag

Abstimmung im Europaparlament am 15.2.2017 – Europäische Gewerkschaftsverbände fordern #StopCETA

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Gemeinsames Briefing der europäischen Gewerkschaftsverbände für die Abstimmung im EP-Plenum über CETA am 15. Februar.
Gemeinsame Kritikpunkte der europäischen Gewerkschaftsverbände (EGV)
Die europäischen Gewerkschaftsverbände haben eine Reihe gemeinsamer Kritikpunkte an dem Freihandelsabkommen CETA, wie es jetzt dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird. Das Gemeinsame Auslegungsinstrument (JII = Joint Interpretative Instrument) trägt nicht in ausreichender Weise zur Klärung oder adäquaten Thematisierung dieser Kritik bei. Aus diesen Gründen bitten wir euch, der CETA-Ratifizierung in der Abstimmung im Plenum am 15. Februar nicht zuzustimmen. Weiterlesen

Umweltrechtsexpertin empfiehlt die Ablehnung von CETA

Laskowski„Ein ,wirtschaftsliberaler‘ Gewässerschutz aber dient nicht dem vorsorgenden, nachhaltigen Gewässer- und Trinkwasserschutz, sondern Investoreninteressen.“ Das Fazit der Untersuchung von CETA in Bezug auf Wasserversorgung und Abwasserentsorgung: „Der Sozialausschuss des EP [Europaparlaments] hat bereits am 8.12.2016 die Ablehnung des CETA empfohlen. Dieser Empfehlung sollte das EP folgen.“ (Silke Laskowski, Februar 2017)

Silke Laskowski: „Nachhaltige Wasserwirtschaft zwischen UN-Agenda 2030 und CETA“. In: Zeitschrift für Umweltrecht, 2/2017, S. 65-66. (pdf) (Stand: 5.2.2017)

Professor Dr. Silke Laskowski
Universität Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht. Leiterin des Fachgebiets Öffentliches Recht, Völkerrecht, Europarecht, Schwerpunkt Umweltrecht