Letzte Hoffnung Verfassungsklage?

Telepolis
09.04.2015

„Die Politik hat die verfassungsrechtliche Anstößigkeit von CETA und TTIP bisher ausgeblendet“
Von Rolf-Henning Hintze

Prof. Axel Flessner über die Freihandelsabkommen, die Möglichkeiten des Bundesverfassungsgerichts und das Versagen der Politik.
Strittigster Punkt der beiden Handelsabkommen CETA und TTIP ist die darin vorgesehene Schiedsgerichtsbarkeit nach dem ISDS-Mechanismus. Trotz des an der SPD-Basis partiell spürbaren starken Widerstands rechnet Axel Flessner, emeritierter Rechtsprofessor der Berliner Humboldt Universität, damit, dass die SPD im Bundestag mehrheitlich für CETA stimmen wird. Er sieht in diesem Fall aber Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten hindern könnte, das Zustimmungsgesetz zu unterzeichnen. Über 17.000 Bundesbürger unterstützen bislang eine Verfassungsklage*.

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* Zur Verfassungsklage: Petition richtet sich an Bundesverfassungsgericht. Bürgerklage gegen CETA; Christian Rath: Beschwerde in Karlsruhe. Massenklage gegen Ceta geplant. In: taz, 23.3.2015.
Bereits Januar 2015 wurde ein Gutachten veröffentlicht, das zum Ergebnis kommt, dass private Schiedsgerichte gegen die Verfassung verstoßen:

Anfang des Jahres wurde im Report der Böckler-Stiftung ein Beitrag von Prof. Dr. Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Richter am Bundesgerichtshof a.D., veröffentlicht:

Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit
Boeckler-Report_Artikel-BROSS

  • Der Einsatz von Schiedsgerichten bei Freihandelsabkommen wird zu Recht kritisch gesehen.
  • Privates Schiedsgericht und Ausübung von Gerichtsbarkeit gegenüber Staaten bei Streitigkeiten, die aus Freihandelsabkommen erwachsen, schließen sich aus.
  • Es bedeutet den Verlust von staatlicher Souveränität und Selbstachtung, sich einer Gerichtsbarkeit außerhalb der Staatenebene zu unterwerfen
  • Eine Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb eines Freihandels abkommen darf allenfalls als Staatsschiedsgericht organisiert werden.
  • Die Zusammensetzung eines Staatsschiedsgerichts ist so zu gestalten, dass es sich um Vertreter der Vertragsstaaten mit Zustimmung der nationalen Parlamente handeln muss.

Zum Beitrag von Prof. Broß

Anlässlich dieses Beitrags von Prof. Broß möchten wir noch auf folgende Zeitungsartikel hinweisen:
19.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Verstoß gegen die Verfassung
Von Silvia Liebrich
Der Staatsrechtler Siegfried Broß hält in Verträgen wie TTIP und Ceta private Schiedsgerichte für unzulässig. Deren Veto hätte brisante Folgen.
18.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Ex-Verfassungsrichter geißelt geplante TTIP-Schiedsgerichte
Von Silvia Liebrich
Verfassungsrechtler Siegfried Broß sieht in den privaten Schiedsgerichten der Freihandelsabkommen Ceta und TTIP einen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und EU-Recht sowie einen Systembruch des Völkerrechts.
19.01.2015 Spiegel

Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.

 

TTIP. Der Putsch der Konzerne gegen den Staat

Cicero
06.04.2015

TTIP. Der Putsch der Konzerne gegen den Staat
Von Frank A. Meyer

Was wird aus der Demokratie, wenn das Freihandelsabkommen TTIP kommt? Die Herren des Geldes wissen schon, was sie wollen. […] Es geht um die marktradikale Erlösungsutopie: Um das Regieren ohne Staat. Um das Regime der Konzerne.

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Geheime Schiedsgerichte: Verrückt, verrückter, Moorburg

ZEIT ONLINE
2.4.2015

Verrückt, verrückter, Moorburg
Von Petra Pinzler

Wie viel eigenständige Politik ist noch möglich, wenn Unternehmen Staaten vor geheime Schiedsgerichte zerren dürfen? Oft nur wenig, wie ein Fall aus Deutschland zeigt

[…] Moorburg zeigt exemplarisch die absurden und teuren Folgen der Investor-Staat-Schiedsverfahren, die im Rahmen von TTIP ausgebaut werden wollen. Und was passiert, wenn die mit europäischem Recht kollidieren.

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Dazu ist folgender Artikel interessant:

NDR
19.12.2014

Kraftwerk Moorburg: Eine Chronologie
Seit mehr als vier Jahren will Vattenfall ein neues Steinkohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg errichten. In der Zeit der CDU-Alleinregierung in der Hansestadt hatte der schwedische Energiekonzern grünes Licht für das bei Umweltschützern und Bürgerverbänden verhasste Vorhaben bekommen. Doch alles änderte sich, als mit den Grünen erklärte Gegner des Projekts ins Rathaus einzogen. Sie waren mit dem Wahlkampfversprechen angetreten, Moorburg zu verhindern – und mussten schließlich einräumen, dass die Genehmigung rechtlich nicht zu versagen ist.

Die Ereignisse in der Übersicht

 

Auch der Mittelstand ist gegen den TTIP-Investorenschutz (ISDS)

ZEIT ONLINE
30.3.2015

TTIP-Investorenschutz. „Die USA und Europa brauchen keine Paralleljustiz“

Wie gut findet die deutsche Wirtschaft das Handelsabkommen TTIP wirklich? Mario Ohoven vertritt den Mittelstand. Er hat Bedenken, vor allem gegen Schiedsgerichte.
Interview: Petra Pinzler

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TTIP: „Anonyme Weltfinanz­märkte verfolgen andere Ziele als die soziale Marktwirtschaft“

euractiv.de
04.03.2015

EU-Außenpolitik
TTIP: „Anonyme Weltfinanzmärkte verfolgen andere Ziele als die soziale Marktwirtschaft“
Von Herbert Jakob

Die Verschmelzung von Politik und global agierenden Großkonzernen könnte zu einer ernsten Bedrohung für soziale Marktwirtschaft und Demokratie werden, warnt der Volkswirt Herbert Jakob. Ein Freihandelsabkommen würde die Wirtschaft noch mehr ihrer realen Basis berauben und Märkte anonymisieren.

Wolkenkratzer

Foto: Reto Fetz (CC BY-NC-SA 2.0)

Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA ist ein Thema, über welches wir sehr gründlich diskutieren sollten. Die Vorbehalte gegen solch ein Abkommen haben wenig mit der „German Angst“ oder damit zu tun, dass wir uns neuen Herausforderungen nicht stellen wollen.
Es ist zu bezweifeln, ob solch ein Abkommen tatsächlich „wirtschaftsfreundlich“ wäre. Davon könnte vielleicht dann die Rede sein, wenn die Interessen der global agierenden, multinationalen Konzerne oder der globalen Finanzmärkte gemeint sind. Wirtschaft sollte aber nicht darauf reduziert werden.

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Prof. Kutscha zu TTIP: Sieg der Ökonomie über Demokratie und Rechtsstaat?

VDJ [Zuerst erschienen in den “Vorgängen” Nr. 205]
21.10.2014

Sieg der Ökonomie über Demokratie und Rechtsstaat?

Von Martin Kutscha
Prof. Kutscha

„Freihandel“, das klingt gut. Wer hätte etwas gegen mehr Freiheit, den Wegfall bürokratischer Handelshemmnisse und die Erleichterung weltweiten Güteraustausches? Gerade für die Exportnation Deutschland scheint das geplante transatlantische Freihandelsabkommen TTIP (= Transatlantic Trade and Investment Partnership) nur Vorteile zu bringen. Dadurch sollen mehr Investitionen getätigt und 160.000 neue Jobs hierzulande geschaffen werden, so verspricht es die Bertelsmann-Stiftung.

Aber nicht nur gegenüber solchen Prognosen sind Zweifel angebracht. Häufig nützt der Wegfall von Handelsbeschränkungen nur den wirtschaftlich Mächtigen, während die Schwachen dabei auf der Strecke bleiben. Erinnert sei hier nur an das Schicksal der Kleinbauern in afrikanischen Staaten, die mit den hochsubventionierten Importen von billigem Fleisch aus den EU-Staaten nicht mithalten konnten und deshalb ihre berufliche Existenzgrundlage verloren – eine der Ursachen für das Flüchtlingselend an den Südgrenzen der „Festung Europa“.

Zum Beitrag von Prof. Kutscha