TTIP bedroht das Vorsorgeprinzip

Deutschlandfunk
26.08.2015

Verbraucherschutz. USA diskutieren über schärfere Chemikaliengesetze
Von Heike Wipperfürth

Insgesamt 1300 Stoffe für Kosmetika sind in Europa verboten – in den USA sind es nur 11. Die Vereinigten Staaten sind für ihren eher unbekümmerten Umgang mit giftigen Stoffen bekannt. […]
In Europa müssen Unternehmen Informationen über das öffentliche Risiko der Chemikalien in ihren Produkten vorlegen [Vorsorgeprinzip], in den USA muss die Regierung beweisen, dass sie schädlich sind [Risikoprinzip/Nachsorgeprinzip]. Das wird sich nicht ändern.“

Zum Beitrag

Dazu auch: Verbraucherschützer warnen: TTIP bedroht Vorsorgeprinzip

Warum dies für die Wasserversorgung eine Gefahr darstellt, schreibt Christa Hecht (Geschäftsführerin der AöW e.V.):
„Davon können die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Gewässerunterhaltung betroffen sein. In Europa und in Deutschland, mit langer Tradition, gilt das Vorsorgeprinzip. Das heißt, dass Maßnahmen vermieden werden, die potenziell Umweltschäden verursachen können, auch wenn deren Eintritt nicht wahrscheinlich ist. In den USA dagegen herrscht das Risikoprinzip. Chemische Stoffe oder Maßnahmen sind solange erlaubt, bis die Risiken bewiesen sind. Für die natürliche Ressource Wasser ein fataler Unterschied. Die Wasserwirtschaft begreift sich als Hüterin des Wasserschatzes. Ihre Aufgaben als Versorger, Entsorger und Gewässerunterhalter können die Unternehmen, Betriebe und Verbände der Wasserwirtschaft nur ganzheitlich wahrnehmen, wenn der gesamte Wasserkreislauf als Einheit angesehen wird.“ (Broß 1015)

Fracking in den USA. Ist der Boom ein Gewinn?

DLF

 

Fracking in den USA

10.08.2015

Ist der Boom ein Gewinn?

Amerika gehört dank Fracking wieder zu einem der größten Öl-Förderer der Welt. Doch viele sorgen sich wegen des neuen Booms – aber nicht wegen der Umweltbelastung, sondern wegen des Ölpreises. Denn ein Problem ignorierten viele Firmen.

Von Wolfgang Kerler

[…] Eine Studie der amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA kam kürzlich zu dem Schluss, dass das Fracking selbst bisher nur vereinzelt zu Wasserverschmutzungen geführt hat, keinesfalls jedoch flächendeckend [Kommentar Wassertisch: auch „vereinzelte Wasserverschmutzung“ muss in jedem Fall vermieden werden!]. Gröfrackingßere Sorgen als das Fracking an sich macht Umweltschützern in den USA deshalb die Abwasserbeseitigung. Denn sowohl beim Fracking als auch bei der Ölförderung entstehen täglich viele Millionen Liter toxischen Schmutzwassers. Das wird oft mit hohem Druck einfach zurück in den Untergrund gepumpt.

Zum Artikel

 

IG Metall zu TTIP: „Nicht ohne meine Arbeitsnormen!“

IG Metall

 

 

ILO-Kernarbeitsnormen: USA drücken sich

TTIP: Nicht ohne meine Arbeitsnormen!

07.08.2015 Die USA wollen Freihandel mit der EU, haben aber bis heute die Grundregeln für gute Arbeit nicht gesetzlich verankert. Für die IG Metall ist das jedoch eine wichtige Voraussetzung, um einem Handelsabkommen wie TTIP zuzustimmen.

Weltfrieden – nicht weniger wollte die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) erreichen, als sie 1919 in den Nachwehen des Ersten Weltkrieges gegründet wurde. Die Grundidee: Eine friedliche Welt kann nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden.

Seit 1946 ist die ILO eine Organisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Das Besondere: Sie ist die einzige UN-Organisation, in der neben Repräsentanten der Mitgliedsstaaten auch Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sitzen.

Am Auftrag der ILO hat sich seit der Gründung nichts geändert: Sie will weltweit menschenwürdige Arbeitsbedingungen durchsetzen. Die Globalisierung soll sozial und fair verlaufen. Doch was bedeutet das konkret?

Um zu definieren, was gute Arbeits- und Lebensbedingungen ausmacht, hat die ILO über Jahrzehnte ein Regelwerk erarbeitet. Herzstück sind die sogenannten Kernarbeitsnormen. Sie definieren grundlegende Rechte, die allen Beschäftigten zustehen.

Die acht Kernarbeitsnormen der ILO:

1. Beseitigung der Zwangsarbeit
Bereits im Jahr 1930 verpflichteten sich die ILO-Staaten, Zwangsarbeit „möglichst bald zu beseitigen“. Gemeint sind Arbeiten, die „unter Androhung irgendeiner Strafe“ verlangt werden und die nicht freiwillig erfolgen. Ausgenommen sind: Militärdienst, von Gerichten verhängte Arbeitsstrafen und „übliche Bürgerpflichten“ (z.B. Kehrpflicht).

2. Vereinigungsfreiheit
Aus dem Jahr 1948 stammt das Recht für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Organisationen zu bilden – zum Beispiel Gewerkschaften.

3. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte oder Bewerber nicht benachteiligen, weil sie Mitglieder einer Gewerkschaft sind. Scheingewerkschaften, die von Arbeitgebern abhängig sind, dürfen die Arbeit regulärer Gewerkschaften nicht behindern (beschlossen 1949).

4. Gleichheit des Entgelts
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Frauen und Männer sollen für „gleichwertige Arbeit“ auch in gleicher Höhe entlohnt werden. Die ILO-Staaten verpflichten sich, diesen Grundsatz „zu fördern und sicherzustellen“ (beschlossen 1951).

5. Abschaffung der Zwangsarbeit
Verschärfung des Übereinkommens von 1930. Die Staaten verpflichten sich, Zwangsarbeit „in keiner Form zu verwenden“ (1957).

6. Diskriminierungsverbot
Auf den Arbeitsmarkt darf es keine Diskriminierung geben – weder aufgrund der Hautfarbe noch aufgrund von Geschlecht, Glaube, politischer Meinung, Nationalität, sozialer Herkunft (1958).

7. Kinderarbeit
Kinderarbeit ist abzuschaffen. Jugendliche dürfen erst arbeiten, wenn ihre „volle körperliche und geistige Entwicklung gesichert ist“ – frühestens mit 14 Jahren (1973).

8. Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
1999 befasste sich die ILO erneut mit Kinderarbeit: Die Staaten verpflichteten sich, „unverzügliche und wirksame Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die schlimmsten Formen der Kinderarbeit vordringlich verboten und beseitigt werden.“

Die USA drücken sich

Die ILO-Kernarbeitsnormen bieten ein Grundgerüst für menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Das Problem: Manche ILO-Mitgliedsstaaten lassen sich mit der ttip_ig-metallRatifizierung der Abkommen viel Zeit. Deutschland hat das Übereinkommen 29 (Beseitigung der Zwangsarbeit) aus dem Jahr 1930 erst 1956 völkerrechtlich bindend verabschiedet.

Heute tun sich die USA negativ hervor: Sie haben sechs der acht Kernnormen nicht ratifiziert – obwohl die meisten schon vor Jahrzehnten beschlossen wurden. Darunter sind auch Konventionen, die elementare Arbeitnehmerrechte garantieren, wie etwa die Bildung von Gewerkschaften (Übereinkommen 87 und 98).

Für die IG Metall ist die Ratifizierung dieser Normen eine Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung der Handelsbeziehungen mit den USA.

 

Transpazifisches Freihandels­abkommen vorerst gescheitert

Handelsblatt
01.08.2015

TPP-VERHANDLUNGEN
Mega-Freihandelsabkommen vorerst gescheitert

Es fehlten die letzten zwei Prozent: Die zwölf Pazifikanrainer haben sich nach tagelangen Verhandlungen mit den USA nicht auf ein Abkommen einigen können. Besonders für US-Präsident Obama ist das ein herber Rückschlag.

Trans Pacific PartnershipBangkok. Die Anstrengungen und die Hoffnungen auf einen Abschluss waren groß: Insgesamt 650 Delegierte schickten die Regierungen zu den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen Trans-Pacific Partnership (TPP) in Hawaii. 150 Journalisten reisten an, um über ein Ereignis zu berichten, dass die Weltwirtschaft verändern sollte.

Dabei gaben sich die Minister betont lässig. Im Luxushotel auf der Insel Maui, wo sie sich seit Dienstag verschanzten, posierten sie auf Fotos in Freizeitklamotten und mit Hemd aus der Hose. Doch in den Verhandlungen ging es alles andere als entspannt zu. Am Ende reisten die Delegierten ab, ohne eine Einigung erzielt zu haben.

Zum Artikel

Kommentar Wassertisch: Vorsicht: Wenn TPP als transpazifisches Pendant zum TTIP-Abkommen vorerst gescheitert bzw. vertagt ist, bedeutet das noch lange nicht, dass auch TTIP scheitert. Das Gegenteil könnte der Fall sein, dass nämlich die TTIP – Verhandlungen mit noch größerer Energie weiterverfolgt werden, um diese Scharte auszuwetzen. Deshalb unbedingt vormerken: Zentrale Demonstration »Stop TTIP CETA« am 10. Okt. in Berlin

 

Mit TTIP droht ein Angriff auf die öffentlichen Unternehmen. Kommerz statt Sozialstaat

Süddeutsche Zeitung
29.07.2015

USA vs Staatsbetriebe. Kommerz statt Sozialstaat
Von Alexander Hagelüken und John Goetz

  • Die US-Regierung will, dass öffentliche Unternehmen >nach kommerziellen Erwägungen< statt nach Kostendeckungsprinzip agieren
  • Das zeigen geheime Dokumente aus den Verhandlungen zum TPP-Abkommen, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen.*
  • Die Dokumente werfen die Frage auf, wie die Regierung in Washington beim umstrittenen TTIP-Vertrag mit Europa taktieren wird.

„Öffentliche Unternehmen maximieren oft nicht den Gewinn. Stattdessen zielen sie nur auf eine Deckung der Kosten, um stattdessen das größtmögliche Angebot auch für sozial Schwache oder Bewohner entlegener Regionen zu ermöglichen.“

Zum Artikel

StopTTIP Berlin

Kommentar Berliner Wassertisch:
Gewinnorientierung versus Gemeinwohlorientierung – Clash of Leitbilder:
Dass öffentliche Unternehmen nach Gewinnmaximierungsprinzipien agieren sollen und nicht nach Gemeinwohlansprüchen, stellt einen Angriff auf die öffentliche Daseinsvorsorge dar! Alle öffentlichen Unternehmen der Daseinsvorsorge müssen – nach unserer Überzeugung – Gemeinwohlaspekten genügen. Gewinnorientierung halten wir für grundsätzlich falsch. Krankenhäuser müssen z.B. den Patienten dienen. Sie dürfen nicht als Renditeobjekt für Aktionäre missbraucht werden.

Wir müssen TTIP verhindern, wenn wir die Privatisierung der öffentlichen Unternehmen verhindern wollen.

* Inzwischen online unter:

Zum Artikel

 

Fehlende Transparenz bei TTIP: Lammert fordert Zugang zu TTIP-Dokumenten

ZEITONLINE
18.07.2015

Freihandelsabkommen. Lammert fordert Zugang zu TTIP-Dokumenten

Die US-Botschaft in Berlin müsse Bundestagsabgeordneten die Einsicht in TTIP-Verhandlungsprotokolle ermöglichen, verlangt der Parlamentspräsident.

Zum Artikel

Transparent oder intransparent. TTIP und CETA müssen gestoppt werden.

Stop TTIP Stop CETA