Verbraucherzentrale: Kann man Leitungswasser trinken?

22.03.2021

Viele fragen sich, ob Leitungswasser bedenkenlos als Alternative zu Mineralwasser getrunken werden kann. Wir zeigen auf, warum es unbedenklich und zugleich ökologisch sinnvoll ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Leitungswasser ist ein idealer Durstlöscher. Es ist in Deutschland überall von sehr guter Qualität. Sofern keine Bleileitungen im Haus sind, können Sie es problemlos trinken.
  • Leitungswasser ist circa 100 mal preiswerter als Mineralwasser aus Flaschen und wird direkt frei Haus geliefert.
  • Die Klimabelastung durch Mineralwasser ist in Deutschland fast 600 mal höher als bei Leitungswasser.
  • Lassen Sie das Wasser vor der Benutzung zum Trinken immer so lange laufen, bis es kühl aus dem Hahn kommt. Dann ist es frisch.

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TTIP: Verbände warnen … (Pressemitteilung v. 30.01.2015)

Gemeinsame Pressemitteilung

TTIP: Verbände warnen vor Senkung europäischer Standards und sehen Gefahren für den Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie im Kultursektor

Logos der VerbändeBerlin, 30.01.2015. Ein Zusammenschluss von Institutionen und Organisationen – darunter die Akademie der Künste, der Deutsche Kulturrat, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die IG Metall und Verdi, der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), der Deutsche Naturschutzring (DNR) und Transparency Deutschland – haben als „Initiativgruppe für verantwortungsvolle Handelspolitik“ in einem gemeinsamen Positionspapier Kritik am Freihandelsabkommen TTIP geäußert.

Im Dokument „Für eine Handelspolitik im Interesse der Menschen und der Umwelt. Keine transatlantischen Handels- und Investitions-Abkommen auf Kosten von Demokratie und Rechtsstaat, Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards, Subsidiarität und kultureller Vielfalt“ warnen die Verbände davor, dass TTIP den „‘Wert‘ des Freihandels über die Werte einer aus europäischer Sicht erstrebenswerten ökologisch-sozialen Marktwirtschaft“ setzen könnte.

Gefahren sehen die Organisationen vor allem durch ein mögliches Senken bzw. Aufweichen der im Vergleich mit den USA und Kanada höheren EU-Standards beim Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie für den Kultursektor. Ein zunehmender Wettbewerb dürfe zudem nicht zu Lasten der Beschäftigten auf beiden Seiten des Atlantiks gehen. Deshalb müssten die Handelsvereinbarungen mit der Stärkung von Arbeitnehmerrechten verknüpft werden. Nicht verhandelbar seien außerdem Kernprinzipien des europäischen Urheberrechts. Erforderlich seien „soziale und ökologische Leitplanken für die Globalisierung, die dafür sorgen, dass Preise und Märkte auch die wahren Kosten widerspiegeln und diese nicht auf sozial Schwache oder die Umwelt abgewälzt werden“, heißt es in dem Papier.

Für den Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz fordern die Unterzeichner die Beibehaltung des Vorsorgeprinzips. Dieses Prinzip sei von grundlegender Bedeutung und dürfe deshalb nicht durch „scheinbare Harmonisierungen oder gegenseitige Anerkennung“ ausgehebelt werden. Im Kulturbereich müssten die Finanzierungs- bzw. Förderungsformen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Kultureinrichtungen und kulturwirtschaftliche Unternehmen weiterhin möglich bleiben, ebenso die Buchpreisbindung.

Kritik üben die Unterzeichner außerdem am Vorhaben, im Zuge von TTIP neue Verfahren zur sogenannten regulatorischen Kooperation einzuführen. Da die regulatorische Kooperation in der Regel aus Zielvorgaben zur Angleichung rechtlicher Normen bestehe und vor allem auf der Vorgabe fuße, bei neuen Entwicklungen erst gar keine Handelshemmnisse entstehen zu lassen, bestehe die Gefahr, „dass tief in die staatliche Souveränität und die demokratischen Rechte in der EU“ eingegriffen werde, heißt es in dem gemeinsamen Positionspapier. Dem System der regulatorischen Kooperation sei es immanent, „dass entscheidende Fragen der Gestaltung unseres Gemeinwesens in intergouvernementale Beratungsgremien verlagert werden, was erreichte Fortschritte bei der Demokratisierung der EU wieder rückgängig machen würde“, so die Verbände.

Zu der bei TTIP ebenfalls geplanten Einführung von Investor-Staats-Schiedsverfahren heißt es in dem Papier, dass sich die Grundsatzfrage stelle, „ob Staaten und Unternehmen zukünftig auf eine Stufe gestellt werden sollen und ein paralleles privates Rechtssystem geschaffen…wird, das die Souveränität der Vertragsstaaten einschränkt“. Die in Schiedsverfahren der letzten Jahre zur Debatte stehenden Streitgegenstände und Kompensationssummen machten deutlich, dass Investor-Staat-Schiedsverfahren eine nicht zu akzeptierende Einschränkung staatlicher Handlungsmöglichkeiten und demokratischer Entscheidungsverfahren darstellten, so die Verbände.

Gefahren sehen die TTIP-kritischen Organisationen außerdem in dem geplanten allgemeinen Liberalisierungsgebot. Dieses erhöhe den Liberalisierungsdruck im gesamten Dienstleistungssektor, der auch Dienstleistungen der Daseinsvorsorge erfasse. Da die Definitionen von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge zwischen WTO, USA, EU und Mitgliedsländern wie Deutschland völlig unterschiedlich seien, könnte die von den Verhandlern der Europäischen Union gemachte Aussage, die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge erhalten zu wollen, so unterlaufen werden.

Am 2. Februar 2015 beginnt in Brüssel die achte TTIP-Verhandlungsrunde zwischen der EU und den USA.

Das fünfseitige Verbändepapier zu TTIP finden Sie anbei oder auf der BÖLW-Webseite unter: http://www.boelw.de/wirtschaftspolitik.html bzw. als Deeplink unter http://www.boelw.de/fileadmin/files/2015_TTIP_5_Punkte_Papier.pdf.

Pressekontakt: Anette Schmitt, Akademie der Künste/Pressestelle, Tel. 030-20057-1509/-1514, E-Mail: schmitt@adk.de bzw. Klaus Staeck, AdK-Präsident, Tel. 030-20057-1503/-1504; Jan Piegsa bzw. Marion Knappe, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DGB, Tel. 030-24060211, E-Mail: jan.piegsa@dgb.de, marion.knappe@dgb.de; Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, BÖLW-Vorsitzender, Mobil: 0171-3035686 bzw. Joyce Moewius, BÖLW-Pressestelle, Tel. 030-28482307, E-Mail: moewius@boelw.de; Gabriele Schulz, Stv. Geschäftsführerin Deutscher Kulturrat, Mobil: 0174-93 73496; Ernst-Christoph Stolper und Maja Volland, BUND-TTIP-Experten, Tel. 030-27586-568, E-Mail: maja.volland@bund.net bzw. Annika Natus, BUND-Pressereferentin, Tel. 030-27586-464/-489, E-Mail: presse@bund.net

Hinweis Wassertisch: hier noch ein interessanter Artikel zum Zustandekommen des 5-Punkte-Papiers

 

Verbraucherzentrale Bundesverband: Positionspapier zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP)

Verbraucherzentrale Bundesverband
19.06.2014

Positionspapier zum Transatlantischen Freihandelsabkommen. Ein Jahr TTIP: Vorschläge des vzbv für Kurskorrekturen

Vor einem Jahr, am 17. Juni 2013, verkündeten EU-Kommissar Manuel Barroso und US-Präsident Barack Obama die Aufnahme der Verhandlungen für eine umfassende Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft, kurz TTIP genannt. Ein Jahr später ist bei dem als günstiges Konjunkturprogramm angekündigten Abkommen Sand im Getriebe. Klar ist, ein Selbstläufer wie frühere Abkommen wird TTIP nicht. „Zeit für eine Kurskorrektur“, sagt Helga Springeneer, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). In einem Positionspapier gibt der vzbv Empfehlungen für ein verbraucherfreundliches Abkommen. […]

Der vzbv zieht nach einem Jahr TTIP-Verhandlungen eine Zwischenbilanz und legt konkrete Änderungsvorschläge vor:

  • Gesundheit bzw. Wohl von Verbrauchern, Tieren, Pflanzen und Umwelt müssen die vorrangige Maßeinheit für die Akzeptanz von TTIP sein. Dafür verteidigt insbesondere die EU-Kommission das Vorsorgeprinzip.
  • Zwingende Grundlage für die sektorale und horizontale regulatorische Kooperation muss die Beachtung des jeweils höchsten Verbraucherschutzniveaus sein sowie die Orientierung an guter Herstellungspraxis und guten Kontrollmechanismen.
  • EU und USA sehen von der Aufnahme eines Investorenschutzkapitels ab.
  • Datentransfer wird von der Verhandlungsagenda genommen.

TTIP | Positionspapier des vzbv zum Freihandelsabkommen | 19.06.2014

(PDF, 284,06 KB)