Offener Brief an Senator Nußbaum – Vertrauenspersonen protestieren gegen Umdeutung des Wasser-Volksentscheids – PRESSEMITTEILUNG VOM 28.08.2012

(Berlin, 28. August 2012) Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Unser Wasser“ haben sich heute mit einem Offenen Brief an Finanzsenator Nußbaum gewandt. Sie kritisieren darin scharf den vom Senator ausgehandelten Rückkaufvertrag zum Erwerb der RWE-Beteiligung an den Wasserbetrieben. Der Vertrag sei Ausdruck einer Politik, die nur die Interessen der Konzerne im Auge habe. Den Interessen des Volksgesetzgebers sei der Finanzsenator nicht entgegengekommen, auch wenn er in der Öffentlichkeit versuche, diesen Eindruck zu erwecken.

Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Unser Wasser“ kritisieren in einem Offenen Brief an Finanzsenator Nußbaum den Rückkaufvertrag in vielerlei Hinsicht. So werde beispielsweise, da die Verfügung des Kartellamtes zur Senkung der missbräuchlich überhöhten Wasserpreise noch nicht rechtskräftig sei, ein viel zu hoher Rückkaufpreis gezahlt. Der Unternehmenswert des RWE-Anteils werde später bei zwangsweise abgesenkten Wasserpreisen deutlich sinken. Jetzt schon übereilt zurückzukaufen, lasse den Verdacht der Untreue aufkommen – die Vorgehensweise zeige deutliche Parallelen zum Mappus-Fall. Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksentscheids, bekräftigt die Grundaussage des Offenen Briefs: „Die Berlinerinnen und Berliner haben sich nicht mit der überwältigenden Mehrheit von 98,2 Prozent der abgegebenen Stimmen für das Volksgesetz ausgesprochen, damit die Regierungskoalition insgeheim weiter die Partikularinteressen der Konzerne RWE und Veolia gegen die Interessen der Allgemeinheit vertritt. Die Behauptung von Senator Nußbaum, dass er im Sinne des Volksentscheids handele, ist ein Wählerbetrug. Dagegen wehren wir uns mit diesem Schreiben.“

Das nur vordergründig positive Engagement Nußbaums deckt sich mit dem fehlenden Aufklärungswillen von SPD und CDU im Sonderausschuss „Wasserverträge“, der aufgrund des Volksgesetzes zur Überprüfung der Wasserverträge von 1999 eingerichtet wurde. Die Vertrauenspersonen sehen eine Verbindung zwischen der Verschleppung der Vertragsprüfung und dem übereilten Rückkauf: Die schleppende Aufarbeitung der Wasserverträge im Sonderausschuss zeige, dass man mit dem Rückkauf Fakten schaffen wolle, die eine rückwirkende Untersuchung der Verträge als überflüssig erscheinen lassen solle. Kritisiert wird von den Vertrauenspersonen außerdem, dass – wie bei der Teilprivatisierung der BWB – wichtige Dokumente geheim gehalten werden. Eines dieser Dokumente, das sogenannte »Shareholders‘ Agreement«, betrifft die Machtverhältnisse zwischen dem Wasserkonzern Veolia und dem Land Berlin nach dem Vollzug des Rückkaufvertrages. In dem Offenen Brief heißt es dazu: „Wir fordern Informationen darüber, welche Konsequenzen die Beibehaltung des »Shareholders‘ Agreement« nach einem Eintritt des Landes in die RVB für die betriebliche Führung der Wasserbetriebe hat, da diese zwischen den beiden Konzernen zum Zweck der Machtverteilung getroffene Vereinbarung nach dem Rückkauf weiterbestehen und geheim bleiben soll. Es geht um nicht weniger als die demokratische Führung durch die öffentliche Hand, die bisher nicht gewährleistet ist.“

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Rückkaufvertrag: Nichts ändert sich! – PRESSEMITTEILUNG VOM 24.08.2012

(Berlin, 24. August 2012) Die misslungenen Privatisierungsverträge werden nach einem Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben unverändert weiter gültig bleiben. Das mussten die Senatsparteien im Sonderausschuss Wasserverträge heute öffentlich zugeben. Außerdem werden auch im neuen Rückkaufvertrag entscheidende Vertragsbestandteile mit dem Verweis auf die wirtschaftlichen Interessen des Preisabzocker-Konzerns Veolia geheimgehalten.

Nachfragen der Opposition im Sonderausschuss „Wasserverträge“ haben ergeben: Mit einem Rückkauf ändert das Land Berlin nichts an den misslungenen Teilprivatisierungsverträgen. Es tritt lediglich als Rechtsnachfolger in eine bestehende Vertragskonstruktion ein. Aufschluss über die operativen Möglichkeiten des Senats könnte eine „Shareholders‘ Agreement“ genannte Vereinbarung geben, in die der Senat mit dem Kauf anstelle von RWE eintritt. Diese wird jedoch von den Anteilseignern zurückgehalten. Damit sind erneut wichtige Dokumente nicht zugänglich, ohne die eine abschließende Beurteilung der Verträge unmöglich ist. Dies geschieht mit dem Hinweis auf mögliche wirtschaftliche Nachteile von Veolia – eines Konzerns, der die Berliner seit Jahren mit missbräuchlich überhöhten Preisen abzockt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Trotz des Wasser-Volksentscheids – bei dem sich 98,2 Prozent der abstimmenden Bürger für die Offenlegung der Privatisierungsverträge von 1999 und für die Offenlegung ,zukünftiger Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden‘ ausgesprochen haben – hat immer noch kein Umdenken im Senat stattgefunden. Die Koalition verschläft, dass intransparente Kungeleien der Marke Wowereit & Co in Zeiten von Volksgesetz und BWBER-Ausschüssen nicht mehr zeitgemäß sind.“

Davon abgesehen, dass das Land ohne betriebliche Führung weder die Preise senken noch sonstigen Raubbau an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) verhindern kann – wie dem Verkauf von Grundstücken wie z. B. den Spandauer Rieselfeldern –, wurde deutlich, dass hierzu auch keine Absicht besteht. Die Koalition beabsichtigt nicht einmal, dem Umfang der Trinkwasser-Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts nachzukommen. Auch der aus der Verfügung des Bundeskartellamts sich ergebende geringere Unter-nehmenswert der BWB wird vom Senat ignoriert. Gipfel der Heuchelei ist die Äußerung des SPD-Abgeordneten Karsten, der ausgerechnet im Sonderausschuss zur Überprüfung der Wasserverträge „lieber nicht in der Vergangenheit rumwühlen“ (!) möchte. Die Frage, ob eine mittlerweile auch in Koalitionskreisen immer häufiger diskutierte Rückabwicklung der Verträge oder ein Rückkauf zu einer Rekommunalisierung führen soll, möchte er allein nach „wirtschaftlichen Erwägungen“ beurteilt sehen. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksentscheids und Wirtschaftsexperte des Wassertischs: „SPD und CDU haben bei der Teilprivatisierung von 1999 das Recht gebeugt. Ergebnis des bei dieser Transaktion versammelten ,wirtschaftlichen Sachverstands‘ von SPD, CDU und Konzernen ist, dass die Wasserkonzerne innerhalb eines Jahrzehnts durch erheblichen Preismissbrauch einen Milliardenbetrag von den Bürgern abgezockt haben.“ Der Berliner Wassertisch fordert eine Politik, die das Recht beachtet und ihren wirtschaftlichen Sachverstand zugunsten der Bürger einsetzt. Dazu noch einmal Rainer Heinrich: „Es darf keine Widersprüche zwischen Recht und ,wirtschaftlichem Sachverstand‘ geben. Die Argumentation der Koalition im Wasserausschuss ist eine Unverschämtheit. Wir bestehen auf einer gerichtlichen Überprüfung und Rückabwicklung der Verträge.“

Die heutige Anhörung des Juristen Andreas Musil bestätigt die bisherige Rechtsmeinung des Wassertischs, dass gegen die Verträge geklagt werden muss. Obwohl der erfolgreiche Ausgang einer Klage der Abgeordneten gegen die Verfassungsrecht-„Umgehungskonstruktion“ nicht zu garantieren sei, wies der Professor für öffentliches Recht der Universität Potsdam darauf hin, dass die juristische Sachlage dringend „gerichtlich markiert“ werden müsse, da keine aktuelle Rechtsprechung vorliege. Ein Risiko für Kläger aus dem Abgeordnetenhaus bestehe hierbei nicht.

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Wasserbetriebe: Rückkauf ohne Plenumsdebatte der Abgeordneten? – PRESSEMITTEILUNG VOM 23.08.2012

(Berlin, 23.08.2012) Die Abgeordneten des Plenums sollen mit einer Tischvorlage abgespeist werden. Eine Debatte über den Rückkaufvertrag ist nur im Haushaltsausschuss geplant. Bleiben so die Rechte aller Abgeordneten hinreichend gewahrt?

Wie jetzt bekannt wurde, soll der Rückkauf der RWE-Anteile der Berliner Wasserbetriebe bereits am 30. August ohne Debatte vom Plenum des Abgeordnetenhauses abgesegnet werden. Die Verabschiedung noch im August sei notwendig, um Steuergelder zu sparen.
Der Berliner Wassertisch weist diese Begründung als vorgeschoben zurück. Im Vertrag ist zwar festgelegt, dass das Land Berlin zusätzlich zum Kaufpreis von 618 Mio. Euro vom 01.01.2012 an bis zum Vollzugstag fiktive Zinsen an RWE bezahlen muss, dafür spart das Land im Gegenzug aber bis dahin auch die Finanzierungskosten. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Hier werden die Abgeordneten genötigt, einem hochkomplexen Rückkaufvertrag ohne gründliche Überprüfung übereilt zuzustimmen. Es ist nicht zu fassen: Ein überteuerter Rückkaufpreis soll unter dem Vorwand der Kostenersparnis unter Vermeidung einer öffentlichen Debatte vom Parlament durchgewunken werden.“
Der Rückkaufvertrag wurde am 18. Juli 2012 – also mitten in den Parlamentsferien – im Internet veröffentlicht. Der Kaufpreis 618 Mio. EUR wird vom Wassertisch, der sich ja von Anfang an für eine kostengünstige Rekommunalisierung der Wasserbetriebe eingesetzt hat, angesichts der Preissenkungsverfügung des Kartellamtes als viel zu hoch kritisiert. Der Vertragstext verweist außerdem auf mehrere Dokumente wie das „Shareholders‘ Agreement“, die weiter geheim sind. Auch die Behauptung des Senats, wonach die Öffentliche Hand nach einem Teilrückkauf mehr Einflussmöglichkeiten in den Wasserbetrieben habe, darf bezweifelt werden. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Nach dem Einstieg des Landes Berlin in die RVB-GmbH ergibt sich eine Patt-Situation, da das Land Berlin und Veolia dann jeweils 50 % besitzen. Daraus werden sich zwangsläufig Verhandlungen ergeben müssen, um die Macht- und Beherrschungsverhältnisse über die Berlinwasser-Holding neu zu justieren.“
Der Wassertisch fordert daher: Die noch nicht veröffentlichten Teile des Rückkaufvertrages müssen offengelegt werden! Die Parlamentarier müssen genügend Zeit haben, sich mit dem Vertrag gründlich auseinanderzusetzen! Es darf nicht ein erneutes „Durchwinken“ wie bei der Teilprivatisierung 1999 geben! Der Sonderausschuss „Wasserverträge“ darf nicht zulassen, dass die nach dem Volksgesetz erforderliche Prüfung der „alten“, aber weiter bestehenden Konsortialverträge als „Schnee von gestern“ unterlassen wird!
Der Sonderausschuss tagt wieder öffentlich am Freitag, den 24. August um 12:00 Uhr im Saal 311 des Abgeordnetenhauses. Der Einfluss des Rückkaufvertrages auf die Agenda des Sonderausschusses steht auf der Tagesordnung. Personalausweis nicht vergessen.

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Kampf um Berliner Wasser – Ende gut, alles gut?

Neues Deutschland
21.08.2012

Berlin
Kampf um Berliner Wasser – Ende gut, alles gut?
Gastbeitrag von Harald Wolf

Ist jetzt alles klar, nachdem das Bundeskartellamt (BKartA) eine Preissenkung verfügt, der Senat beschlossen hat, die Anteile von RWE zurückzukaufen und auch Veolia bereit ist, seine Anteile an Berlin zu veräußern? Kommen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wieder in kommunales Eigentum und werden die Wasserpreise sinken?

So einfach ist es leider nicht. Die BWB bestreiten nach wie vor die Zuständigkeit des Kartellamts und versuchen so, der Preissenkungsverfügung zu entgehen. Eine klare Strategie des Senats für die Zukunft des Unternehmens und der Wasserpreise ist bislang nicht zu erkennen.

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Spandau zu verkaufen?

mein-spandau.info
15.08.2012

Berlin
Die Berliner Wasserbetriebe wollen die Rieselfelder loswerden
von Ralf Salecker

Ganz Spandau ist natürlich nicht zu haben. Ein Stück des Kuchens steht seit einiger Zeit zur Debatte. Schon vor den Sommerferien, also Mitte Juni gelangte diese Information in die Öffentlichkeit. Damals schien sich niemand so recht dafür zu interessieren.

Nun sieht es ein wenig anders aus. Die Medien berichten über den möglichen Verkauf der Spandauer Rieselfelder an den Gastronomen Langner. Rund 3 Millionen Quadratmeter Grund und Boden sollen den Besitzer wechseln. Damit würden 3 Prozent der Fläche Spandaus in private Hände gelangen. Das entspricht 420 Fußballfeldern nach FIFA-Norm oder der Fläche des Tiergartens.

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Zitat der Woche

… aus dem Beschluss des Bundeskartellamts vom 04.06.2012   S.81
„BWB kritisiert, dass der von der Beschlussabteilung vorgenommene Erlösvergleich (d.h. der durchschnittlichen Kubikmeterpreis) nicht die tatsächliche Belastung der Haushalte mit Wasserpreisen widerspiegelt. Aufgrund des geringen Pro-Kopf-Verbrauchs in Berlin sei die finanzielle Belastung der Bevölkerung durch die Wasserpreise geringer als in anderen Städten, die einen niedrigeren Kubikmeterpreis aufwiesen.“

Dazu meint das Kartellamt:
„Dennoch würde niemand den Preis eines Produkts für günstig halten, nur weil er selbst wenig davon konsumiert. Ebenso ist die begrenzte Pro-Kopf-Belastung mit Wasserpreisen kein Verdienst der BWB, sondern resultiert aus der Sparsamkeit der mit hohen Wasserpreisen konfrontierten Berliner Bürger.“