Geleaktes Dokument wirft Frage auf: Kuscht der Senat vor dem Wasserkonzern Veolia? – PRESSEMITTEILUNG VOM 20.02.2013

UPDATE – (Berlin, 20. Februar 2013) Das bisher geheime Shareholders‘ Agreement liegt dem Berliner Wassertisch/Muskauer Straße nun als anonyme Zusendung vor. Es belegt, dass Veolia dem Land Berlin nicht den Zutritt zur Geschäftsführung verweigern darf. Warum also wehrt sich der Senat nicht?

Das geleakte Shareholders‘ Agreement ist wichtiger Bestandteil des vom  Abgeordnetenhaus am 25.10.2012 bestätigten Vertrags zum Rückkauf der RWE-Anteile. Auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde uns mitgeteilt, dass Miteigentümer Veolia dem Land Berlin den Beitritt zum Shareholders‘ Agreement verweigert. Im Widerspruch dazu steht im Schlussprotokoll des sogenannten „Rückkaufvertrages“, dass Veolia bereits unwiderruflich seine Zustimmung erteilt hat.

Eine erste Durchsicht des in englischer Juristensprache verfassten Shareholders‘ Agreement zeigt, dass nach dessen § 16 ein zusätzlicher Anteilseigner der RWE-Veolia-Beteiligungs­gesellschaft (RVB) – in diesem Fall also das Land Berlin – dem Shareholders‘ Agreement nicht nur beitreten muss, sondern ihm dieser Beitritt auch nicht verweigert werden darf.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Wir verstehen nicht, warum der Senat nichts gegen Veolias Veto unternimmt. Wird hier schon das geheime Heilmannsche Moratorium umgesetzt, das Veolia weiterhin die Geschäftsführung zusichert?

Der Berliner Wassertisch stellt erneut fest: Der Rückkaufvertrag ist durch die Verweigerung von Veolia nicht erfüllt! Es wurde über eine halbe Milliarde Euro an RWE verschenkt. Veolia hat weiterhin bei den Berliner Wasserbetrieben zu 100 % das Sagen, und nichts deutet darauf hin, dass der Senat dies zu ändern gedenkt.

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Offener Brief an alle Abgeordneten zur Weigerung Veolias, dem Land Berlin den Beitritt zum Shareholders‘ Agreement zu gestatten

Briefkopf

Berlin, 14. Februar 2013

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

OFFENER BRIEF

Veolia verweigert dem Land Berlin den Beitritt zum Shareholders‘ Agreement in der RVB
–  Antwort von SenFin auf einen IFG-Antrag des Berliner Wassertisches/Muskauer Straße

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

die folgende für uns überraschende Information möchten wir Ihnen nicht vorenthalten. Es geht um den Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben. Wir haben einen Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zur Veröffentlichung des bislang geheimen Shareholders‘ Agreement gestellt, das zum Rückkaufvertrag zwischen dem Land Berlin und RWE gehört. Der Eintritt des Landes in das Shareholders‘ Agreement ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass das Land bei Weiterbestehen der Konsortialverträge größeren Einfluss auf die betriebliche Führung der Wasserbetriebe erhalten kann.

In einem Bescheid des Finanzsenators wurde uns nun mitgeteilt, dass eine Veröffentlichung unter anderem deshalb nicht in Betracht kommt, weil Veolia dem Land Berlin (bzw. der Kaufgesell-schaft des Landes) den Beitritt in das Shareholders‘ Agreement verweigert. Aus dem Schluss­proto­­koll des Rückkaufvertrags ist zu entnehmen, dass die Festlegung des § 16 Shareholders‘ Agreement zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Closing Protokolls als unwiderrufliche Zustimmung seitens Veolia gewertet wurde. Dies scheint Veolia jetzt anders zu sehen.

Beachtenswert sind bei der Angelegenheit zwei Umstände:

  1. Im Schlussprotokoll steht, dass RWE für genau diesen Fall von jeglicher Haftung aus dem Shareholders‘ Agreement befreit ist.
  2. Der Justizsenator Heilmann hat in einem der Presse bekannt gewordenen geheimen Vorschlag für ein Moratorium dem Konzern Veolia die alleinige Geschäftsführung für den Fall des RWE-Anteilsrückkaufs durch das Land Berlin zumindest für die Dauer dieses einjährigen Moratoriums angeboten.

Unseres Erachtens liegt momentan eine Leistungsstörung des Rückkaufvertrages vor. Dieser dürfte derzeit „schwebend unwirksam“ sein.

Damit ist eine im Sinne des Käufers unerlässliche Gegenleistung nicht erbracht worden.

Durch diese Leistungsstörung hat der ohnehin überteuerte RWE-Anteil noch einmal erheblich an Wert verloren. Es stellt sich somit erneut die Frage, wofür das Land Berlin zu Lasten der Berliner Bürger eigentlich mehr als eine halbe Milliarde Euro bezahlt hat, wenn der Kauf des 50%igen RVB-Anteils bei der RVB den Einfluss des Landes bei den Wasserbetrieben in keiner Weise erhöht. So kann über die indirekt erworbenen 24,95 % Anteile an der Holding derzeit nicht erreicht werden, dass die öffentliche Bank einen dritten von vier Vorstandsposten bei der Holding und den Wasserbetrieben erhält.

Der Wassertisch/Muskauer Straße hat hierzu eine Pressemitteilung herausgebracht. Die Öffentlichkeit und Sie als Parlamentarier sind jedoch anscheinend nicht offiziell informiert worden. Wir denken, dass ein solches Verhalten in hohem Maße verantwortungslos ist und weiterer Aufklärung bedarf. Es muss zudem dringend geprüft werden, wer dafür verantwortlich ist, dass RWE für diesen Fall explizit von der Haftung ausgeschlossen worden ist. Hier sind gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wir möchten Sie daher bitten, angemessene Schritte zur Klärung des Sachverhalts einzuleiten und die Bürgerschaft und die Presse über den Vorgang zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Rebel

(Pressesprecher Berliner Wassertisch)

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Der Wasser-Tisch brachte die Wende

Berliner Zeitung
19.02.2013

VOLKSBEGEHREN
Der Wasser-Tisch brachte die Wende
von Elmar Schütze und Jan Thomsen

Berlin – In Sachen direkter Demokratie steht Berlin in der Bundesländer-Rangliste des Vereins „Mehr Demokratie“ an zweiter Stelle. Der Grund: Nirgendwo, außer in Hamburg, sind die Instrumente von Volks- und Bürgerbegehren effektiver geregelt als in der Hauptstadt.

Dass Berlin die Bayern mal ganz klar schlägt in einer Disziplin, ist eher selten das Ergebnis von Vergleichen. In Sachen direkter Demokratie ist das aber so: In der Bundesländer-Rangliste des Vereins „Mehr Demokratie“ nimmt Berlin mit seiner Volksgesetzgebung, also dem gesamten Paket plebiszitärer Beteiligung, den Platz 2 von 16 Ländern ein. Hinter Hamburg, aber vor Bayern.

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Mieter dürfen Wassergebühren zurückfordern

Berliner Morgenpost
18.02.2013

BERLINER SENAT
Mieter dürfen Wassergebühren zurückfordern
von Joachim Fahrun

Justizsenator Heilmann warnt Hauseigentümer davor, die Gutschrift in Millionenhöhe einzubehalten – und damit rechtswidrig zu handeln.

Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) hat die Berliner Hauseigentümer davor gewarnt, ihren Mietern die zu viel gezahlten Wassergebühren nicht auszuzahlen. „Die Rückzahlung ist mit der Jahresabrechnung zu verrechnen, jede andere Regelung ist rechtswidrig“, sagte Heilmann (CDU). Im Streit über die Gebühren geht der Senat damit auf Konfrontationskurs zum Eigentümerverband Haus und Grund.

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Vermieter wollen Rückzahlung der Wasserbetriebe behalten

Berliner Morgenpost
04.02.2013

WASSERSTREIT
Vermieter wollen Rückzahlung der Wasserbetriebe behalten
von Joachim Fahrun

Etwa zwölf Euro pro Person und Jahr erhalten die Berliner von den Wasserwerken zurück. Doch das Geld soll auf Treuhandkonten geparkt werden.

Berliner Vermieter wollen die Gebührenrückzahlung der Berliner Wasserbetriebe an die Kunden des Versorgers einbehalten. Der Grundbesitzerverband Haus & Grund empfiehlt nach Informationen der Berliner Morgenpost dieses Vorgehen als eine Variante, wie die Hauseigentümer mit der Rückzahlung umgehen sollen.

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Prozess gegen den Film „Water Makes Money“ im Pariser Justizpalast

Bericht über den Prozesstag am 14. Februar vom Water-Make-Money-Team

Der Prozess gegen den Film „Water Makes Money“ begann am 14.Februar 2013 um 13:30 Uhr . Der Saal Nummer 17 im Pariser Justizpalast war bis auf den letzten Platz besetzt. Links hinter den Angeklagten saßen die Rechtsanwältin der Verteidigung, wir mit Freunden und Aktivisten – rechts hinter der Staatsanwältin und dem Anwalt von Veolia die Presseleute, im Publikum offensichtlich auch einige Damen und Herren des Konzerns …

Was sich dann  im Laufe der siebenstündigen Verhandlung entwickelte, hatte keiner erwartet:  Der  Strafprozess gegen  den französischen Filmvertrieb und den  Protagonisten  Jean-Luc Touly  wurde zu einem  politischen  Tribunal gegen die privaten Wasserkonzerne:

Jean-Luc Touly hatte schon seine Verteidigungsrede dazu genutzt, ausführlich über die  Machenschaften des Konzerns, die er persönlich  erlebt hatte, zu berichten.  Die 10 Zeugen der Verteidigung belegten  seine Aussagen mit weiteren  Beispielen aus ihren  Erfahrungen und Recherchen.  Nach der Vereidigung hörten  die Anwesenden  geradezu atemlos  zu, was die Abgeordnete aus Marseille, der Gewerkschafter aus Rennes, unsere Filmprotagonisten aus Bordeaux und  Grenoble u.a. über Fälle struktureller Korruption und Bestechung seitens Veolias aber auch von Suez berichteten. Manchmal ging ein Raunen durch den Saal, ob der Ungeheuerlichkeiten der aufgeführten Beispiele, der Millionen an Bestechungsgeldern.  Der Gegenanwalt stellte kaum mehr Fragen an die Zeugen. Allen war klar: Eigentlich müssten die privaten Konzerne vor Gericht stehen. Nur an die Pariser Vizebürgermeisterin ging die Frage, warum sie an dem Film „Water Makes Money“  teilgenommen habe:  Das Thema der Wasserversorgung sei in Frankreich nie öffentlich diskutiert worden. Der  Film hätte  genau das provoziert und erreicht.

Anschließend mündete das Plädoyer der jungen Staatsanwältin dann zu unserer aller Überraschung darin, dass sie keinen berechtigten  Anlass mehr für eine Klage seitens Veolias sehen würde!

Erst am 28.März ergeht das UrteilNatürlich wissen wir nicht, wie es ausgeht, obwohl die Richterin doch sichtlich beeindruckt war. Ein vollständiger Sieg für uns ist jetzt möglich, aber auch zu fürchten: Veolia wird dann wohl, allein um das Gesicht vor den Aktionären zu wahren, in Revision gehen.

Es gab zahllose Solidaritätsveranstaltungen, Berichte in der Taz, der Süddeutschen, der FAZ, sogar in den Kulturnachrichten des Deutschlandfunks.  In Frankreich war es ähnlich. Wir möchten all Ihnen von Herzen danken für Ihren Beitrag, die benötigte Öffentlichkeit für den Prozess herzustellen.  Veolia mag es ja lieber, in exclusiven Restaurants  diskret den Scheck rüber zu schieben.

Danke auch für die enorme  Spendenbereitschaft. Innnerhalb einer Woche kamen  knapp 4.000€  für die Prozesskosten zusammen. Die andere Hälfte der Kosten  wird in Frankreich zusammengetragen. Deshalb bitte jetzt keine Spenden mehr! Wir könnten ja gewinnen! Über das Urteil werden wir Sie unterrichten.

Ihr  Water-Makes-Money-Team Leslie Franke , Herdolor Lorenz und Lissi Dobbler

P.S. Die Liste der Prozesskostenspender werden wir auf die Water Makes Money- Webseite stellen (Spender nur mit Vornamen). Und in absehbarer Zeit folgt dann auch die Abrechnung.


Der Konzern Veolia klagt seit dem 14.02.2013, weil er sich durch die Verwendung des Begriffs „Korruption“ verleumdet fühlt. Nicht die im Film gezeigten Fakten werden bestritten, nur „Korruption“ hätte man sie nicht nennen dürfen!

Gerade in diesen Tagen versucht die EU-Kommission, alle Kommunen zur Ausschreibung der Wasserversorgung zu zwingen. Dadurch werde das Trink- und Abwasser günstiger, urteilte die sog. Stearing Kommission. Sie hat den entsprechenden Gesetzentwurf ausgearbeitet, und das ARD-Magazin „Monitor“ hat aufgedeckt, dass dort fast alle privaten Wasserkonzerne der Welt vertreten sind. Diese arbeiteten ein Gesetz aus, das der Privatisierung der Wasserversorgung Tür und Tor öffnet. Derartige Verquickung von Öffentlichem und Privaten stellt der Film „Water Makes Money“ in den vielen Varianten der Wirklichkeit dar. Nein, das ist nicht einfach Korruption, das ist „strukturelle Korruption“ auf Kosten von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. An dieser Bewertung werden wir auf jeden Fall festhalten!

water-makes-money-kriminalisierung

Zensur: Water makes Money

Man wolle den Film nicht verbieten, hatte der Pressechef von Veolia Wasser Matthias Kolbeck seit zwei Jahren stets in öffentlichen Veranstaltungen beteuert. Aber sollte Veolia in einer Woche den Prozess gewinnen, wird man erfahrungsgemäß die Zensur der Filmstellen fordern, die der Konzern als Verleumdung ansieht! Darauf werden und können wir uns nicht einlassen. Und dann ist das Verbot des Films zu befürchten.

Dies ist ein ernsthafter Anschlag auf die Pressefreiheit.

Neben dem Verbot des Films drohen dem französischen Verleih „La Mare aux Canards“ und dem Protagonisten Jean-Luc Touly Geldstrafen, Anwaltskostenkosten bzw. die Bezahlung von Widerrufsanzeigen in fünf- bis sechsstelliger Höhe. Bisher haben die französischen Freunde schon 9.600€ für diesen Prozess ausgelegt.

Zu dieser drohenden Knebelung der Wahrheit darf die Öffentlichkeit nicht schweigen!

Bitte sammeln Sie bei Ihren Veranstaltungen mit dem Film Spenden und überweisen Sie diese zeitnah auf das „Water Makes Money“ Konto unter dem

Stichwort „ Spenden für Prozesskosten WMM“, Hamburger Sparkasse, Konto: 1230131474, BLZ 20050550, IBAN DE03200505501230131474, BIC HASPDEHHXXX

Kann ein Weltkonzern einen Dokumentarfilm vernichten? Nur die Öffentlichkeit kann dies verhindern!

Das „Water Makes Money-Team“ Leslie Franke, Herdolor Lorenz , Lissi Dobbler