Symbolische Übergabeaktion in Brüssel / Bündnis fordert politische Umsetzung
Archiv des Monats: Oktober 2015
Veranstaltung: Das Menschenrecht auf Wasser – Vision oder Illusion?
29.10.2015, 17:30–21:00 Uhr, Ort: Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin, Haus der Land- und Ernährungswirtschaft, Konferenzraum 1, (openstreetmap)
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KMU: „Industrieverband spricht nicht für den Mittelstand“
Pressemitteilung
„Industrieverband spricht nicht für den Mittelstand“ – Initiative KMU gegen TTIP weist Aussagen der neuen BDI-Werbekampagne zurück
(Frankfurt, 5.10.2015) Die Wirtschaftsinitiative „KMU gegen TTIP“ verwahrt sich gegen den Anspruch des BDI, für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland zu sprechen. „So wie TTIP geplant ist, kann es die Existenz gerade vieler regional agierender Unternehmen gefährden“, so die Initiatorin der Kampagne Martina Römmelt-Fella, Geschäftsführerin Fella Maschinenbau GmbH.
Am kommenden Wochenende findet in Berlin die gemeinsame Anti-TT
IP-Demonstration von Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und einem breiten Bündnis gesellschaftlicher Gruppen statt. Mit Blick auf die entscheidenden Wochen für TTIP hat der BDI eine von der Werbeagentur MSL Group gestaltete Plakatkampagne „Ein starkes TTIP für Deutschland“ an mehreren großen Plätzen gestartet. Darin sollen die „Vorteile und Chancen von TTIP für den deutschen und europäischen Handel, Arbeitnehmer, den Mittelstand und Verbraucher“ aufgezeigt werden.
„Dass der Mittelstand geschlossen hinter TTIP steht, ist eine mutwillige Falschaussage. Allein aus dem Kreis der Unternehmen hat der Aufruf ,KMU gegen TTIP‘ binnen kürzester Zeit rund 1250 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner gefunden, die sich weder vom BDI noch von den Industrieund Handelskammern vertreten fühlen“, erklärt Römmelt-Fella.
Während der BDI behauptet, KMU würden von „klaren und fairen Regeln profitieren“, wissen die Praktiker der betroffenen Unternehmen: So wie TTIP heute angelegt ist, nutzt es vor allem den großen Konzernen, die sich leichter neue Absatzmärkte erschließen und ihre Interessen wirkungsvoll gegen lokale Standards durchsetzen können. Unter den deutschen KMU exportiert dagegen nur eine sehr kleine Minderheit in die USA.
„In dieses Abkommen wurde zu viel hinein gepackt: Öffentliche Daseinsvorsorge, Kultur, Landwirtschaft und mehr. Wir mussten zu dem Schluss kommen, dass diese Verhandlungen erst einmal gestoppt werden müssen, da das Abkommen von Grund auf zu breit angelegt ist. Für einen Neustart der Verhandlungen bestehen wir darauf, zur Positivliste zurückzukehren – also zu ,wissen, was drin ist‘. Verbunden mit konkreten Anforderungen an Standards, Transparenz und demokratischen Abläufe. Bei Neuverhandlungen darf es auch keine Einschränkung der Demokratie durch Regulierungsräte oder andere Verfahren mehr geben, die parlamentarische Entscheidungsverfahren aushöhlen würden“, so Initiatorin Martina Römmelt-Fella.
Frank Immendorf, Mitinitiator und Inhaber Messebau Egovision GmbH, ergänzt: „Dass der BDI hunderttausende Euro in die Hand nimmt, um ganz Berlin zu plakatieren, wird nichts nützen. Die Bürgerinnen und Bürger und die Vertreter der Unternehmen, die an fairem Handel interessiert sind, werden viel zahlreicher sein als die Plakate der Werbeagentur. Die Mittel des BDI hätte der deutsche Mittelstand für andere Projekte weit besser ausgeben können: Für die Stärkung von Umwelt-, Sozialund Verbraucherschutzstandards sowie für Maßnahmen zum Schutz regionaler
Wirtschaftsstrukturen etwa durch regionale Herkunftsnachweise.“
Mehr über die Initiative und unterzeichnen auf „KMU gegen TTIP“ – eine von mehr als 150 Unterstützerorganisationen der Demonstration
Pressekontakt: Kai Weller, Agentur Ahnen&Enkel
Mobil: 0176 24569084
Email: weller@ahnenenkel.com
Hintergrund:
Initiatoren des Aufrufes unter www.kmu-gegen-ttip.de sind die Inhaber/innen der Unternehmen Fella Maschinenbau GmbH (Odenwald bei Frankfurt a.M.), der Brauerei Clemens Härle KG (Leutkirch im Allgäu), der Egovision GmbH (Lohmar), der Ulrich Walter GmbH /Lebensbaum (Diepholz) und der Velokonzept Saade GmbH (Berlin). Aus ihrer Sicht verstößt TTIP gegen demokratische Verfahren, gefährdet die Standards in Europa und bringt Nachteile für ihre Unternehmen und die regionale Wirtschaft.
Dazu: Frankfurter Rundschau: „Firmen rebellieren gegen TTIP“
3 Millionen Unterschriften für StopTTIP StopCETA

Hier kann noch unterschrieben werden!
Das Schiedsgericht (ISDS)
The Guardian / Der Freitag
30.09.2015
Das Schiedsgericht
Übersetzung von Michael Ebmeyer
Vor 50 Jahren wurde ein internationales Rechtssystem geschaffen, um Investoren zu schützen. Heute streichen Firmen damit Milliarden an Schadenersatz ein.
Zum Artikel
Investitionsschutz in TTIP: Kommission verweigert Systemwechsel
Halbherzige Reformen sollen massive Ausweitung des weltweiten Investitionsschutzes rechtfertigen
„Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 16.09.2015 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Reform privater Schiedsgerichte im Rahmen des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) vor. Der heftig umstrittene ISDS-Mechanismus (Investor-State Dispute Settlement) erlaubt es Investoren, Staaten vor so genannten Schiedsgerichten auf enorme Entschädigungszahlungen zu verklagen. Dieses Mittel haben Konzerne in der Vergangenheit unter anderem dazu eingesetzt, Entschädigungen für staatliche Maßnahmen einzuklagen, die etwa dem Schutz von Umwelt, Gesundheit oder VerbraucherInnen dienen.
Der nun von Handelskommissarin Malmström vorgelegte Entwurf für das Investitionsschutzkapitel in TTIP zeigt aber, dass die Kommission immer noch nicht zu einer grundlegenenden Reform des Investitionsschutzes bereit ist.
Unsere Analyse zeigt: Die Interessen von Investoren werden denen von Staaten und BürgerInnen übergeordnet, eine richterliche Unabhängigkeit ist nicht gewährleistet. Zudem soll der Vertragstext zu CETA (Comprehensive Economy and Trade Agreement) von den Änderungen unberührt bleiben.
Der Vorschlag der EU-Kommission bietet keine überzeugende Antwort auf die Kritik an TTIP und kann nur als Versuch der kosmetischen Übertünchung von systemimmanenten Schwachstellen dienen.
Die Europäische Kommission versucht erfolglos, die breite öffentliche Kritik am geplanten Investitionsschutz im transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) durch den Vorschlag eines neuen „Investitionsgerichts“ zu besänftigen. Sie hält dabei weiter an den besonders umstrittenen Sonderklagerechten für ausländische Investoren fest (sog. Investor-State Dispute Settlement – ISDS). Sie erlauben es Investoren, vor internationalen Spruchkörpern mitunter enorme Entschädigungen für staatliche Maßnahmen einzuklagen, die etwa dem Schutz der Gesundheit, der Umwelt, der Verbraucher oder der Beendigung von Finanz- und Wirtschaftskrisen dienen. Durch die Einführung solcher Klagerechte in TTIP würde die globale Reichweite von ISDS erheblich ausgedehnt und das Klagerisiko für die Staaten nochmals deutlich steigen – zulasten des Gemeinwohls auf beiden Seiten des Atlantiks.
Nach einer längeren europaweiten Reformdebatte hatte zuletzt auch das Europäische Parlament ein „neues System“ für die Streitbeilegung angemahnt, das demokratischen und rechtsstaatlichen Standards genügt. Zudem forderte es, dass ausländische Investoren nicht „über größere Rechte als inländische Investoren verfügen“ dürften. Der nun von Handelskommissarin Malmström vorgelegte Entwurf für das Investitionsschutzkapitel in TTIP zeigt aber, dass die Kommission noch immer nicht zu einer derart grundlegenden Reform des Investitionsschutzes bereit ist.
Eine nähere Analyse ergibt, dass der Entwurf sich trotz einiger positiver Ansätze weitgehend auf kosmetische Korrekturen des bestehenden ISDS-Systems beschränkt. Auch ist es der Kommission nicht gelungen, die materiellen Investorenrechte effektiv einzugrenzen. Sie würden ausländische Investoren gegenüber dem Gemeinwohl und konkurrierenden Unternehmen klar privilegieren. Auf den Kern der ISDS-Kritik geht sie kaum ein (siehe im Anhang die detaillierte Übersicht zu den einzelnen Kritikpunkten).
Festzuhalten ist zunächst, dass es noch immer keine überzeugenden Gründe für den Investitionsschutz in TTIP gibt. Ausländische Investoren genießen sowohl in der EU als auch in den USA starken Schutz durch das jeweilige nationale bzw. europäische Recht, der vor Gericht wirksam durchgesetzt werden kann. Einer besonderen völkerrechtlichen Absicherung bedarf es daher nicht. Dies hat auch die jetzige Bundesregierung stets betont.
Der Kommissionsvorschlag sieht einen privilegierten Schutz des Eigentums und der Gewinnerwartungen ausländischer Investoren vor und gibt ihnen also „größere Rechte“ als anderen. Sie gehen deutlich über ein Diskriminierungsverbot hinaus und können Investoren auch gegen einen legitimen demokratischen Politikwechsel absichern. Dabei wäre es leicht möglich, den materiellen Investitionsschutz stattdessen auf die bereits enthaltenen Diskriminierungsverbote zu reduzieren. Nur so wäre auch ein wirksamer Schutz staatlicher Regulierungsspielräume zur Verfolgung von Gemeinwohlinteressen gewährleistet. Der Ansatz der Kommission, dieses staatliche „right to regulate“ durch einen eigenen Vertragsartikel zu gewährleisten hat sich in der Praxis dagegen nicht bewährt. Er spielt bei der Entscheidung von Investorenklagen meist keine Rolle. In der nun vorgeschlagenen Fassung stellt das right to regulate nämlich nur eine vage Leitlinie bei der Interpretation der Investorenrechte dar – und bietet den Schiedsrichtern weiter viel Spielraum für eine investorenfreundliche Auslegung..
Die Investoren erhalten diese Privilegien, ohne selbst irgendwelche Pflichten auferlegt zu bekommen – etwa zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder zur Beachtung von Menschen-, Arbeitnehmer- und Verbraucherrechten sowie Gesundheits- und Umweltschutzstandards.
Das vorgeschlagene „Investment Court System“ (ICS) wäre nur dem Namen nach ein „Gericht“. Es dient allein der Durchsetzung von Investorenrechten gegenüber den Vertragsstaaten. Menschen, die von den Unternehmenspraktiken globaler Konzerne wie Lohndumping, fehlendem Arbeitsschutz, Landnahme und Umweltzerstörung betroffen sind, erhalten auch weiterhin keine Gelegenheit, notfalls internationalen Rechtsschutz gegen davon profitierende ausländische Investoren zu erlangen. Diese Einseitigkeit birgt die Gefahr, dass die Mitglieder des ICS sich ebenso wie die bisherigen ISDS-Schiedsrichter als institutionelle „Hüter der Investorenrechte“ verstehen – und deren Privilegien entsprechend weit auslegen. Wie alle mächtigen Institutionen neigen internationale Spruchkörper zur Erweiterung ihrer Kompetenzen. Umso bedenklicher ist, dass die Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit auch hier hinter gängigen rechtsstaatlichen Standards zurück bleibt. Die Schiedsrichter des ICS wären nebenamtlich tätig und würden im Wesentlichen pro Fall bezahlt, so dass sie auch ein finanzielles Interesse an einer hohen Zahl von Investorenklagen hätten. Gerade diese strukturellen Anreize für eine investorenfreundliche Rechtsprechung sind ein zentrales Problem der bisherigen Schiedsgerichtsbarkeit. Die naheliegende Lösung wären hauptberufliche Richter mit fallunabhängiger Besoldung und einem grundsätzlichen Nebentätigkeitsverbot, um Interessenkonflikte besser auszuschließen. Die Kommission hat dies selbst erkannt.. Dennoch begnügt sie sich insofern mit einer bloßen Option für nachträgliche Änderungen, die politisch kaum durchzusetzen sein werden.
Das ICS ist daher insgesamt keine überzeugende Antwort auf die Gefahren des ISDS-Systems. Dennoch enthält der Kommissionsentwurf einige Verbesserungen etwa gegenüber den Entwürfen der geplanten Abkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) und Singapur. So sollen die klagenden Investoren keinen Einfluss mehr auf die Auswahl der Schiedsrichter haben. Sie würden von den Vertragsstaaten vorab für eine feste Amtszeit bestimmt und für die einzelnen Fälle zufällig ausgewählt. Die Rechtssicherheit und die Kontrolle der Schiedsrichter würden durch eine neue Berufungsinstanz (Appeal Tribunal) und umfangreichere Anfechtungsmöglichkeiten gestärkt.
Umso bedenklicher erscheint es daher, dass die Kommission entschlossen ist CETA sogar ohne diese minimalen Änderungen zu ratifizieren. Der Investitionsschutz in CETA und TTIP kann nicht getrennt voneinander behandelt werden. Aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung Nordamerikas könnten die vielen US-Investoren mit Tochterfirmen in Kanada sich das jeweils günstigere Abkommen aussuchen. Die EU braucht daher ein einheitliches Konzept, das von vornherein in beiden Verträgen durchgehalten wird. In der jetzigen Fassung wären aber weder CETA noch TTIP zustimmungsfähig.
Wir wünschen eine spannende Lektüre!“
Zur Analyse (pdf)
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