Julia Verlinden: Fracking-Erlaubnisgesetz verlängert das fossile Zeitalter

Bündnis 90/ Die Grünen

Pressemitteilung 10.02.2017

Fracking-Erlaubnisgesetz verlängert das fossile Zeitalter

Zum Inkrafttreten des Fracking-Gesetzespakets am Samstag, den 11. Februar, erklärt Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik:

Die Mehrheit der Menschen in Deutschland will kein Fracking. Trotzdem hat die Bundesregierung ihr Fracking-Erlaubnis-Paket durchgesetzt. Am Samstag tritt es endgültig in Kraft. Dann kann die Industrie Anträge stellen, um noch den letzten Rest Gas aus den deutschen Erdgasfeldern zu pressen. Auch für Probebohrungen mit Fracking im Schiefergestein hat die Bundesregierung den Weg frei gemacht.

Um die Klimakatastrophe zu verhindern, müssen mindestens zwei Drittel der fossilen Rohstoffe in der Erde bleiben. Erneuerbare Energien und Energiesparmaßnahmen sind das Gebot der Stunde – nicht Fehlinvestitionen in risikoreiche Technologien von gestern. Fracking für Erdöl und Erdgas verlängert nur das fossile Zeitalter. Wir haben letztes Jahr ein echtes Fracking-Verbotsgesetz zur Abstimmung gestellt, doch die große Mehrheit der Abgeordneten von Union und SPD hat es verhindert.

Die Bundesregierung muss die Gefahren für Mensch und Umwelt durch die Erdgasförderung endlich ernst nehmen. Statt Millionen für die Begleitforschung von Fracking-Bohrungen im Schiefergestein bereitzustellen, sollte die Bundesregierung lieber die Aufklärung der erhöhten Krebsraten in Fracking-Landkreisen wie dem niedersächsischen Rotenburg unterstützen und ihrer Vorsorgepflicht für Umwelt- und Gesundheitsschutz nachkommen.

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CETA – Kanadas Außenministerin Freeland gibt falsche Tränen zu

SPIEGEL
10.02.2017

Schauspielerei bei Ceta-Verhandlungen. Kanadas Außenministerin gibt falsche Tränen zu.
Von Markus Becker
wallonie

Das Ceta-Abkommen zwischen der EU und Kanada steht kurz vor der entscheidenden Abstimmung im EU-Parlament. Ausgerechnet jetzt sagt Kanadas Außenministerin Freeland, bei den Verhandlungen geschauspielert zu haben.

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AbL: „EU-Parlament darf CETA nicht zustimmen. Kein Ausverkauf unserer bäuerlichen Landwirtschaft!“

AbLPressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)


Kein Ausverkauf unserer bäuerlichen Landwirtschaft
EU-Parlament darf CETA nicht zustimmen. Neue Handelspolitik notwendigHamm/Straßburg, 10. Februar 2017    Nächste Woche wollen die EU-Abgeordneten über den Handelsvertrag zwischen der EU und Kanada (CETA) abstimmen. Bei einer Zustimmung würde der größte Teil des Vertrages vorläufig in Kraft treten, noch bevor alle 28 EU-Mitgliedsstaaten darüber abgestimmt haben.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert die EU-Abgeordneten auf, CETA nicht zuzustimmen. „Mit CETA wird der Ausverkauf einer bäuerlichen und sozial gerechten Landwirtschaft in ganz Europa massiv voran getrieben“, warnt Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft. Der CETA-Vertrag sieht vor, die Rind- und Schweinefleischimporte aus Kanada um das Zwölf-Fache bzw. 14-Fache zu steigern. In transatlantischen Studien hat die AbL untersuchen lassen, dass Tierschutzgesetze in Kanada – ähnlich wie in den USA – so gut wie gar nicht existieren und Fleisch somit viel billiger produziert werden kann.

Diese Importe werden ein Preisdumping in Europa auslösen“, sagt Janßen. „Europa hat in keinster Weise für die Bäuerinnen und Bauern verhandelt. Es wäre möglich gewesen mittels einer vertraglichen Agrarschutzklausel Importstopps einzuführen, wenn es zu Marktstörungen kommt. Solch eine Agrarschutzklausel soll künftig nicht für Europa gelten, sondern nur für Kanada – so steht es im Vertrag.“ Die Region Wallonie hat bei der Abstimmung im EU-Rat letzten Jahres eben diesen Sachverhalt kritisiert und zunächst verweigert, CETA zuzustimmen. „Die Wallonie und ihre wachsamen Bäuerinnen und Bauern haben richtig gehandelt, sich gegen CETA zu verteidigen und sie haben die Unterstützung aller bäuerlichen Bewegungen in Europa verdient“, sagt Janßen.

Mit CETA wird die soziale Ungerechtigkeit im Agrarsektor zunehmen. Es ist beängstigend zu sehen, dass plötzlich Politiker auch kritischer Parteien Abkommen wie CETA als positiv und sozial gerecht darstellen. Das spielt rechten Populisten in die Hände“, sagt Berit Thomsen, Mitarbeiterin für Internationale Agrarpolitik bei der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Deshalb müssen wir jetzt die Ursache bekämpfen und eine sozial gerechte Handelsagenda und Agrarpolitik in Europa entwickeln.“

Des weiteren steht mit CETA auch das Vorsorgeprinzip, das Fundament für den Erhalt einer gentechnikfreien Landwirtschaft in Europa, auf der Kippe und ist auch durch die Zusatzerklärungen in keinster Weise nachträglich wirksam abgesichert. Außerdem sollen Schiedsgerichte eingeführt werden, die einseitig Klagerechte für Konzerne gegen unliebsame Gesetze und Regulierungen ermöglichen. Auch werden parallele Organe außerhalb der Parlamente eingeführt, in denen mit Einflussnahme von Konzernen künftig Gesetze verwässert werden. „Wir fordern von den Europaabgeordneten, dass sie nächste Woche CETA ablehnen,“ so Thomsen. „Notwendig ist eine neue Handelsagenda für ein soziales und ökologisches Europa, in dem viele Menschen eine Perspektive haben.“

Kontakt für die Presse:

Berit Thomsen, Mobil: 0157-85075279

Mehr Infos:

http://www.abl-ev.de/themen/fairer-welthandel/materialien.html

CETA-Analyse Agrar:

http://www.abl-ev.de/fileadmin/Dokumente/AbL_ev/Gentechnikfrei/2016-08_CETA_AbL-Analyse_Der_Versuch_die_Landwirtschaft_weiter_zu_globalsiseren….pdf

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Nancy Fraser: Für eine neue Linke oder: Das Ende des progressiven Neoliberalismus

blaetter
Für eine neue Linke oder: Das Ende des progressiven Neoliberalismus
von Nancy Fraser

Die Wahl Donald Trumps ist einer von vielen dramatischen Akten politischen Aufruhrs, die zusammengenommen einen Kollaps der neoliberalen Hegemonie anzeigen. Zu diesen Akten zählen das Brexit-Votum in Großbritannien, die Zurückweisung der Renzi-Reformen in Italien, die Kampagne zur Nominierung von Bernie Sanders als Präsidentschaftskandidat der US-Demokraten und der zunehmende Rückhalt für den Front National in Frankreich. Die Reihe ließe sich fortsetzen.

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Notwendige Reformen bei CETA versäumt. Studie „Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen. Nachhaltigkeit, Umwelt- und Sozialstandards in EU-Handelsabkommen“

Brot für die Welt

Sven Hilbig: (7.2.2017) Die Studie „Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen. Nachhaltigkeit, Umwelt- und Sozialstandards in EU-Handelsabkommen“ die von Brot für die Welt, Forum Umwelt und Entwicklung, UnternehmensGrün und verdi herausgegeben wurde, weist auf Unzulänglichkeiten bei den Arbeits- und Sozialstandards sowie gravierende Defizite bei der Gestaltung einer menschenrechtsgeleiteten Handelspolitik hin. Demnach sind die gegenwärtigen  Instrumente sowohl in ihrem Regelumfang als auch in ihrer praktischen Anwendung unzureichend. Der CETA-Vertrag mit Kanada ist damit kein zukunftsfähiges Abkommen.

Die EU tritt mit dem Versprechen an, die Liberalisierung des Handels erzeuge Wohlstandsgewinne. Dieses Versprechen soll aber nicht nur für die EU gelten, sondern auch für die Vertragspartnerstaaten und deren Bevölkerungen. Ein solches Versprechen kann nur dann eingelöst werden, wenn in den Handelsabkommen bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. Dass Freihandel per se nicht zum Wohlstand aller beiträgt, wissen wir seit langem. Vielmehr kann sich Freihandel mitunter sogar sehr negativ auf Kleinbauern und andere Bevölkerungsgruppen auswirken. So kann die Reduzierung von Importzöllen in Entwicklungsländern, jene Sektoren schwer treffen, die international noch nicht wettbewerbsfähig sind. Das ist auch der Grund, warum sich Brot für die Welt mit seinen Partnerorganisationen im globalen Süden seit Jahrzenten mit Handelsfragen und speziell mit den Abkommen der EU beschäftigt.

EU-Vertrag verpflichtet Brüssel zu menschenrechtsgeleiteter Handelspolitik

Um die negativen Folgen von Handelspolitik zu verhindern oder zumindest zu minimieren, hat die EU in der Vergangenheit verschiedene Instrumentarien entwickelt. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass aus einem freien ein fairer Handel wird.  Eines der wichtigsten Instrumente für die Integration sozialer und ökologischer Aspekte in die europäische Handelspolitik ist die Verwendung einer sog. Menschenrechtsklausel in ihren Handelsabkommen. Darüber hinaus hat die EU sich 2009 explizit, im Lissabon-Vertrag, dazu verpflichtet ihre gesamte Außenwirtschaftspolitik und damit auch die Handelspolitik menschenrechtsgeleitet auszurichten. Für die EU ist die Achtung der Menschenrechte in Handelsabkommen also keine Frage des Goodwill, sondern Bestandteil des EU-Vertrages, und damit bindendes Recht.

Konkret bedeutet dies zweierlei: Zum einen darf der Abbau von Handelshemmnissen nicht zur Konsequenz haben, dass bei den Vertragspartnern soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte, wie beispielsweise das Recht auf Nahrung, verletzt werden. Zum anderen dürfen Handelsabkommen nicht die politischen Spielräume einschränken, welche die Staaten benötigen, um ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen im eigenen Territorium wahrnehmen zu können.  Soweit die Theorie.

Kohärente Menschenrechtspolitik? Fehlanzeige!

In unserer Studie haben wir die europäische Handelspolitik einem Praxis-Check unterzogen. Die Ergebnisse sind ernüchternd. Sie zeigen sehr deutlich, dass die EU weit davon entfernt ist, in ihren Handelsabkommen Goldene Standards zu setzen, wie sie es gerne behauptet. Zwar verfolgt die EU schon seit über 20 Jahren einen menschenrechtlichen Ansatz in ihrer Handelspolitik, indem sie die Menschenrechtsklausel zu einem „wesentlichen“ Bestandteil ihrer Verträge erklärt. Diese Menschenrechtsklauseln sind jedoch, wie unsere Studie aufzeigt, in mehrfacher Hinsicht mangelhaft, und in einem Punkt sogar ungenügend:

Die wesentlichen Kritikpunkte sind:

  • Erstens: Die Klausel ist uneinheitlich ausgestaltet. Sie wird nicht in allen Abkommen verwendet und ihre Inhalte variieren ebenfalls von Vertrag zu Vertrag. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist beispielsweise in einigen Abkommen aufgenommen, in anderen hingegen nicht. Und teilweise fehlt die Klausel sogar.
  • Zweitens erfolgt ihre Anwendung sehr selektiv. In der Vergangenheit ist sie (fast) ausschließlich nur gegen Staaten angewandt worden, die für die EU ökonomisch nicht so bedeutende waren, und dass auch nur bei Ereignisse wie Staatsstreich oder Wahlmanipulationen; Kein Anwendung fand sie hingegen auf Staaten in denen landesweit und systematische die Menschenrecht schwer verletzt wurden, wie zum Beispiel im Falle von Mexiko, einem sehr wichtigen Wirtschaftspartner Deutschlands, mit dem die EU 1997 ein Abkommen unterzeichnet hat, über dass gegenwärtig neu verhandelt wird. Die EU muss sich daher den Vorwurf gefallen lassen doppelte Standards anzuwenden.
  • Drittens wird ihre selektive Anwendung dadurch noch weiter unterstützt, dass es keine oder nur ungenügende Monitoring- und Beschwerdeinstanzen gibt. Es stellt sich die Frage: Wie kann eine solche Klausel wirksam sein, wenn die Menschenrechtslage gar nicht systematisch und kontinuierlich beobachtet wird?
  • Und Viertens – und das ist vielleicht ihr größter Mangel – findet sie überhaupt keine Anwendung auf jene Menschenrechtsverletzungen, die aufgrund der in den Handelsabkommen vereinbarten Liberalisierungen auftreten. Also dem bereits zu Beginn genannten Fall, dass ein forcierter Marktzugang von Milchpulver oder Geflügelfleisch aus der EU nach Bangladesch oder nach Ghana, einen so starken Druck auf die Erzeugerpreise der lokalen Märkten in den Entwicklungsländern ausüben, dass die Kleinbauernfamilien nicht nur Einkommenseinbußen zu verzeichnen haben, sondern vom Markt gedrängt werden.

Vielmehr kann die Klausel überhaupt nur dann angewandt werden, wenn die Vertragsstaaten selbst für die Verletzung von bürgerlichen und politischen Rechten verantwortlich gemacht werden können. Damit ist aber das eigentliche Ziel des EU-Vertrages – nämlich die Handelspolitik und deren Auswirkungen und Menschenfrage miteinander zu verbinden, wie es in den Artikel 3 und 21 des EU-Vertrages gefordert wird,– verfehlt! In diesem Punkt müssen wir der EU die Schulnote 6 erteilen!

Notwendige Reformen bei CETA versäumt

Besorgniserregend ist in diesem Zusammenhang, dass im CETA-Abkommen – welches EU und Kanada als ein Strategisches Partnerschaftsabkommen betrachten, dass die Blaupause für zukünftige Abkommen bilden soll – die Aktivierung der Suspensionsklausel sogar explizit auf außergewöhnliche Ereignisse wie Staatsstreiche oder Verbrechen, die die internationale Sicherheit beeinträchtigen, beschränkt wird. Damit werden an die Anwendung der Klausel noch höhere Anforderungen gestellt als in der Vergangenheit.

Welche Reformen sind notwendig?

Die EU müsste dringend die Menschenrechtsklausel  grundlegend reformieren und stärken.

Folgende Reformen sollten im Mittelpunkt stehen:

•          Zunächst muss es zukünftig möglichen sein, Vertragsbestimmungen auszusetzen oder zu ändern, die nachweislich die Menschenrechte gefährden.

•          Außerdem muss in solchen Abkommen ein unabhängiger transparenter Beschwerdemechanismus eingerichtet werden, der das Handeln der Vertragsparteien auf Menschenrechtskonformität überprüft.

•          Und diese Beschwerdeinstanz sollte von Einzelpersonen sowie zivilgesellschaftlichen oder staatlichen Akteuren angerufen werden können.