Netzwerk „Gegen Gasbohren“ setzt neue Akzente im Kampf gegen Fracking bei der Erdgas- und Erdölförderung

(Verden, Berlin, 03.05.2017) Auf ihrem neunten Bundestreffen am 29./30.4.2017 in Verden (Aller) haben die im bundesweiten Zusammenschluss Gegen Gasbohren organisierten Anti-Fracking-Initiativen ein umfangreiches Programm absolviert. Dabei ergänzten sich die zahlreichen Fachvorträge, politischen Analysen und perspektivischen Planungen perfekt. Entgegen der Darstellung der Bundesregierung ist Fracking nicht vom Tisch, sondern wird konsequent von der Erdgas- und Erdölindustrie vorangetrieben. Gerade aufgrund des in Kraft befindlichen Pro-Fracking-Rechts setzen die Initiativen auch neue Akzente.

Trotz aller Beschwichtigungsversuche der Gas- und Ölindustrie liegen die Gefahren des Fracking mit der nachfolgenden Erdgasförderung nach wie vor klar auf der Hand: Grundwasserkontaminationen, Erdbeben, die Freisetzung radioaktiver Stoffe aus dem Untergrund, eine ungelöste Entsorgungsproblematik und eine miserable Klimabilanz sind die Folgen des gefährlichen Gasbohrens. Als neu identifizierte Gefahrenquelle kommen nun auch die Reinigungs- und Wartungsarbeiten an Bohrlöchern hinzu. Eingesetzte Chemikalien und aus der Tiefe an die Oberfläche transportierte gefährliche Stoffe können sich bei diesen Prozessen in der Umgebung verteilen.

Das niedersächsische Landesgesundheitsamt hat die richtige Konsequenz aus den Krebsfällen in Bothel gezogen. Es empfiehlt, eine niedersachsenweite epidemiologische Studie zu einem möglichen Zusammenhang zwischen der Kohlenwasserstoffförderung und dem Auftreten bestimmter Krebserkrankungen durchzuführen. Gegen Gasbohren stellt dabei fest, dass die entscheidenden Hinweise für Emissionen und auffällige Krebsraten nicht von den Behörden, sondern aus der Zivilgesellschaft kamen. Daher ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung aufgefordert, die in den letzten Jahren gewachsene und konstruktive Zusammenarbeit mit VertreterInnen der Zivilgesellschaft im Rahmen einer transparent geführten Debatte um das Studiendesign fortzuführen. Die avisierte Studie sollte nun geradewegs auf die Ursachenklärung ausgerichtet sein und nicht aus Zeit- oder Kostengründen wieder nur Hinweise generieren. Zudem sollte das Land Niedersachsen die heute möglichen flugunterstützten Luftmessungen über den Fördergebieten und bodennahe Luftmessungen durch unabhängige Institute durchführen lassen, um damit endlich Klarheit über die Stoffgemische zu schaffen, die in die Atemluft der Bevölkerung gelangen können.

Zukünftig werden von den Gas- und Ölkonzernen zahlreiche bergrechtliche Planfeststellungsverfahren eingeleitet, mit denen die Gasförderung unter Einsatz der Fracking-Technik an den jeweiligen Standorten durchgesetzt werden soll. Diese Verwaltungsverfahren müssen mit der Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Einwendungen gegen die Anträge der Unternehmen müssen in Erörterungsterminen besprochen werden. Um auf diese Verfahren und die ergehenden Entscheidungen Einfluss zu nehmen und Fracking-Vorhaben zu verhindern, wird sich die Anti-Fracking-Bewegung verstärkt mit diesen Verfahren auseinandersetzen.

Die zusätzlich gestartete Online-Petition kann von allen unterzeichnet werden

Ausdrücklich begrüßt wurde die von einem breiten Bündnis in Schleswig-Holstein getragene Volksinitiative zum Schutz des Wassers . Damit soll Fracking in diesem Bundesland über entsprechende Bestimmungen im Landeswassergesetz komplett untersagt werden. Die verfassungsrechtlichen Bedenken der Landesregierung müssen angesichts der neuen Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages endgültig als vorgeschoben angesehen werden.[Vgl. Presseerklärung Stoppt CO2-Endlager, 27.04.2017: Landesregierung widerlegt]* Das Bündnis fordert alle Parteien und Wahlberechtigten in Schleswig-Holstein dazu auf, sich dieser Volksinitiative anzuschließen. Innerhalb eines Jahres müssen 20.000 Unterschriften gesammelt werden. [Kommentar BWT: Wir würden uns über eine große Unterstützung auch der Online-Petition sehr freuen.]

Auch im Hinblick auf die Bundestagswahl hat sich Gegen Gasbohren klar positioniert. Nach dem Versagen der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD beim Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den Gefahren des Fracking wird von den bei der Bundestagswahl kandidierenden Parteien gefordert, sich für ein ausnahmsloses und unbefristetes Fracking-Verbot auszusprechen und dies umgehend nach der Wahl durchzusetzen.

Weitere Informationen zum Thema Fracking: http://www.gegen-gasbohren.de

*Unser Kommentar zu den Versuchen der Landesregierung von Schleswig-Holstein, die Volksinitiative #VIwasser auszubremsen: Über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden immer noch Gerichte und „das ist gut so“!

Immer wieder versuchen Politiker, Initiatoren mit der Behauptung, ihr Bürgerbegehren sei „verfassungswidrig“, einzuschüchtern und zu entmutigen. Davon darf man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Es sind Verfassungsgerichte, die über die Verfassungsmäßigkeit urteilen können – nicht die Politiker! In Berlin war es 2008 der rot-rote Senat, der unser Wasser-Volksbegehren nach der ersten Stufe als verfassungswidrig erklärt und gestoppt hat! Wir sind dagegen vorgegangen, und tatsächlich hat uns der Berliner Verfassungsgerichtshof Ende 2009 Recht gegeben: Unser Volksbegehren war zulässig! So konnten wir mit zeitlicher Verzögerung weitermachen. 2011 stimmten mehr als 666.000 Menschen (bzw. 98,2% der Teilnehmenden) für das Wasservolksbegehren – gegen allen Widerstand von Seiten der Politik. Seit 2013 sind die Berliner Wasserbetriebe wieder in öffentlicher Hand. Insgesamt war es also ein großer Erfolg der direkten Demokratie. Fazit: Egal, welche Parteien gerade an der Macht sind – direkte Demokratie hat es nicht leicht. Hier heißt es: Dranbleiben!


Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Netzwerk.

Fracking durch die Hintertür in NRW?

BBU: Verfahren zur Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis der RWTH Aachen ist ein Skandal

(Bonn, Düsseldorf, 02.05.2017) Auf scharfe Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) ist das Verfahren zur Entscheidung über die Verlängerung der Erlaubnis der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen zur Aufsuchung von Kohleflözgas gestoßen. Das betroffene Gebiet deckt große Teile Nordrhein-Westfalens ab. Der Umweltverband hatte im Rahmen eines Verfahrens nach dem Umweltinformationsgesetz den Antrag erhalten. Der BBU fordert die Bezirksregierung und die Landesregierung auf, den Verlängerungsantrag abzulehnen, um ein Fracking durch die Hintertür zu verhindern.

Auf dürren fünf Seiten begründet die RWTH Aachen ihren Antrag auf Verlängerung ihrer wissenschaftlichen Erlaubnis um drei Jahre. Aufgrund veränderter rechtlicher Bestimmungen hätten die Forschungsziele und das Arbeitsprogramm vollständig überarbeitet werden müssen. Doch das überarbeitete Arbeitsprogramm wurde dem Antrag nicht beigefügt, obwohl er nach den Bestimmungen des Bundesberggesetzes bei einer Nichtvorlage zu versagen ist. Bereits dieser formale Aspekt hätte zur Zurückweisung des Antrags durch die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Behörde führen müssen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Insbesondere anhand des Arbeitsprogramms ist zu entscheiden, ob eine zukünftige Gasgewinnung ohne Fracking möglich ist. Ist dies nicht der Fall, ist der Antrag zu versagen. Dies ist hier umso bedeutsamer, da kein erfolgreiches Projekt zur Gewinnung von Gas aus Kohleflözgestein ohne Fracking bekannt ist. Die notwendige Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg ist aber nicht erkennbar. Die Bergbehörde hat sich hingegen mit vagen Beschreibungen der Bohrtechnik im Antrag wie ,minimalinvasive Erkundungsmethoden‘ zufrieden gegeben. Damit besteht die Gefahr eines Frackings durch die Hintertür, ohne es klar zu benennen. Bei dem Satz im Antrag ‚Wir weisen darauf hin, dass wir keine Frackingmaßnahmen planen!‘ drängt sich der Eindruck eines unverbindlichen Lippenbekenntnisses auf.“

Befremdlich ist für den BBU auch die Zeitplanung des Verfahrens. Grundsätzlich hätte die Aufsuchungserlaubnis am 5.5.2017 auslaufen müssen. Mit Schreiben vom 14.2.2017 – hat die RWTH Aachen die Verlängerung der Erlaubnis beantragt. Statt den Antrag abzulehnen oder die Gemeinden umgehend zu beteiligen, hat die Bezirksregierung Arnsberg die Kommunen und Kreise erst am 19.4.2017 informiert und ihnen bis zum 10.6.2017 Zeit zur Stellungnahme gegeben. Die Aufsuchungserlaubnis wurde dabei kurzerhand um drei Monate bis zum 5.8.2017 verlängert. Und dies geschah, obwohl bei dem vorgeschriebenen zügigen Ablauf auch eine Entscheidung vor dem 5.5.2017 möglich gewesen wäre. Für den BBU drängt sich der Eindruck auf, dass es kein Zufall ist, dass die Entscheidung hinter den Termin der Landtagswahl am 14.5.2017 verschoben wurde.

Der Antrag der RWTH Aachen ist hier abrufbar. Direktlink hier.

Engagement unterstützen
Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://bbu-online.de, telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet
www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.
Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung.

Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn
IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

[Nachtrag 5.5.2017] Die Reaktion der RWTH: RWTH wehrt sich gegen Kritik von Umweltschützern. WDR, 5.5.2017.


Vgl. die aktuelle Pressemitteilung des Netzwerks Gegen Gasbohren: Netzwerk „Gegen Gasbohren“ setzt neue Akzente im Kampf gegen Fracking bei der Erdgas- und Erdölförderung, 3.3.2017.

Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! auf dem 3. Berliner Klimatag

Am Sonntag, 23. April 2017, fand der dritte Berliner Klimatag statt. Das Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! hat sich mit zwei Ständen beteiligt. Trotz des wechselhaften Wetters kamen viele interessierte Gäste.

„Don’t mention the CETA? Nicht mit uns!

Wir haben unter anderem Postkarten verteilt, die an die Parteivorstände von SPD, Grüne, Linke versendet werden können. Ziel der Aktion ist es, vor der Bundestagswahl das (für die SPD so unangenehme) Thema CETA auf die Agenda zu setzen. Warum das Thema CETA für die SPD so unangenehm ist? Weil sie sich mit dem ehemaligen Europaparlamentspräsidenten Martin Schulz einen CETA-Lobbyisten zum Kanzlerkandidaten gewählt haben!

Don’t mention the CETA? Nicht mit uns! Wahlprüfstein für die BTW2017

Die Bürgerinitiative Fracking Freies Hessen hat vor der Bundestagswahl 2017 eine Postkartenaktion gestartet: Interessierte werden aufgefordert, vorbereitete Postkarten an SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zu senden, mit denen man eine Wahlaussage 2017 zum Stopp von CETA fordern kann.



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