8.6.2021
Ein niederländischer Konzern [ONE Dyas B.V] will vor der Insel Borkum Erdgas fördern – Naturschutzverbände und betroffene Kommunen kritisieren das Vorhaben.
Von Reimar Paul
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8.6.2021
Ein niederländischer Konzern [ONE Dyas B.V] will vor der Insel Borkum Erdgas fördern – Naturschutzverbände und betroffene Kommunen kritisieren das Vorhaben.
Von Reimar Paul
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Zum heute veröffentlichten Entwurf einer Nationalen Wasserstrategie des BMU und UBA:

Gummersbach/Berlin. Das BMU und das UBA haben heute am 8.6.2021 den Entwurf der Nationalen Wasserstrategie vorgestellt. Vorangegangen war ein Dialogprozess – bestehend insbesondere aus Vertretern von Bund, Ländern, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Verbraucher- und Naturschutz sowie der Wissenschaft und Bürgerinnen und Bürger.
AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer erklärt hierzu: „Mit der Nationalen Wasserstrategie wird ein Grundstein für einen guten Zustand der Gewässer geschaffen. Die beiden Grundsätze Vorsorge und die integrative Betrachtung werden unterstützt ebenso wir die Herstellerverantwortung und die Stärkung von regionalen Strukturen bei der Anpassung der Infrastruktur an den Klimawandel. Das BMU und UBA müssen noch weitere Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse mit Ländern und Ministerien durchführen, bevor umfassende und ressortübergreifende Maßnahmen angegangen werden können. Es bleibt offen, inwieweit die Nationale Wasserstrategie von den zukünftigen Bundesregierungen mitgetragen wird. Nicht zuletzt hat aber die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz eindrucksvoll aufgezeigt, dass die Aufgaben, die die Lebensgrundlagen der nächsten Generationen betreffen, ambitioniert angegangen werden müssen. Das betrifft auch unser Wasser. Aus AöW-Sicht ist zur Sicherstellung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben von zentraler Bedeutung, Gewässer zu schützen und ihren ökologischen Zustand zu verbessern – langfristig und auf breiter gesellschaftlicher Basis im Sinne des Gemeinwohls und nicht einzelner wirtschaftlicher Interessen. Dies setzt einen ausreichenden Zeitkorridor voraus. Dabei hat die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand eine zentrale Rolle, zur Lösung der zukünftigen Herausforderungen sind dabei ganzheitliche Strategien notwendig. Es wird themenübergreifend deutlich, dass die Vermeidung und die Vorsorge sowie das Verursacherprinzip in der Wasserpolitik viel stärker Beachtung finden muss – hierfür wird sich die AöW weiterhin stark machen.“
Weiter erklärte AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer: „Die AöW unterstützt die Erarbeitung einer Nationalen Wasserstrategie und hat sich an dem vorangegangenen Wasserdialog aktiv beteiligt. Positiv aus dem Wasserdialog haben wir vor allem mitgenommen: Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind Kernbestandteile kommunaler Daseinsvorsorge, die Organisationsstrukturen in der öffentlichen Wasserwirtschaft sind anerkannt und die Potenziale durch öffentliche Kooperationen müssen stärker gefördert werden.“
Die AöW setzt sich für die Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand ein. Sie positioniert sich zu Themen, die auch im Rahmen der Nationalen Wasserstrategie – insbesondere im Rahmen des Wasserdialogs – von wichtiger Bedeutung sind:
Näheres:
Montag, 07. Juni 2021, 22:00 bis 22:45 Uhr
Eigentlich gibt es genug Wasser im Norden. Aber: Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass nicht überall und nicht immer das Wasser für alle reicht. In Lauenau in Niedersachsen brach im August 2020 die Trinkwasserversorgung kurzfristig zusammen, Trinkwasser gab es nur im Supermarkt und die Feuerwehr verteilte in der Bevölkerung Wasser für die Toilettenspülung. […]
4.6.2021
Weltweit protestieren Umweltschutzorganisationen gegen die Erdölexploration im südlichen Afrika. Eine Förderung könnte das Weltnaturerbe Okavango-Delta nachhaltig schädigen.
Johannes Dieterich
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Aktion in Berlin, 4. Juni 2021 (© Andy Gheorghiu)
#SaveTheOkavangoDelta
Dazu auch:
Namibia / Botswana: Petition an Entwicklungsministerium übergeben: Mehr als 120.000 Stimmen gegen Pläne zur Öl- und Gasförderung im Kavango-Becken
2. Juni 2021

Übergabe der Unterschriften am 2. Juni in Berlin (© Andy Gheorghiu)
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Berlin, 04.06.2021. Vor dem anstehenden Wahl-Parteitag der Grünen hat die Verbraucherorganisation foodwatch der Parteispitze Falschaussagen zu CETA vorgeworfen. Die Parteiführung versuche, vor der Öffentlichkeit und den Parteimitgliedern ihre Entscheidung zu kaschieren, das EU-Kanada-Handelsabkommen nicht mehr stoppen zu wollen. Der Grüne Außenpolitik-Experte Jürgen Trittin hatte in einem Interview mit dem Spiegel behauptet, seine Partei könne die Rücknahme des Abkommens nicht versprechen, weil dies schlichtweg nicht möglich sei: „Kein EU-Staat wird, selbst wenn er es wollte, die vorläufige Anwendung dieses Deals zurücknehmen können“. Tatsächlich kann Deutschland das Abkommen sehr wohl noch stoppen, wie es auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat: „Die vorläufige Anwendung des Abkommens kann (…) jederzeit von einem Mitgliedstaat beendet werden.“
foodwatch forderte Jürgen Trittin auf, seine Falschaussage öffentlich richtig zu stellen. Zudem erneuerte die Verbraucherorganisation ihre Forderung an die Grüne Parteispitze, im Wahlprogramm klar zu machen, die gegenwärtige vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens im Falle einer Regierungsbeteiligung zu stoppen. Eine entsprechende Online-Petition unter www.ceta-stoppen.foodwatch.de unterstützen bereits mehr als 57.000 Menschen. Ende Mai hatten sich fast 50 zivilgesellschaftliche Organisationen mit einem offenen Brief und einer ganzseitigen Zeitungsanzeige an die Grünen mit der Forderung gewandt: Wort halten – CETA stoppen!
„Die Grünen wollen offenbar vor der Bundestagswahl ihre Regierungsfähigkeit beweisen und die Union nicht vergraulen“, sagte foodwatch-Gründer Thilo Bode. „Noch vor wenigen Jahren demonstrierten die Grünen Seite an Seite mit hunderttausenden Menschen gegen Freihandelsabkommen wie CETA und TTIP. Heute befürwortet die Parteispitze die vorläufige Anwendung von CETA – und kaschiert diese Kehrtwendung mit Tricks und Falschaussagen“.
foodwatch kritisierte, die Grünen rückten in ihrem Programm für die Bundestagswahl von ihrer bisherigen grundsätzlichen Ablehnung des CETA-Abkommens ab. Stattdessen heißt es in dem Programmentwurf nun, man wolle das Abkommen in der „derzeitigen Fassung nicht ratifizieren, sondern es bei der Anwendung der derzeit geltenden Teile belassen.“ Mit dieser schwammigen Formulierung tolerierten die Grünen, dass weite Teile von CETA auch in Zukunft in Kraft bleiben – ohne, dass Bundestag und Bundesrat je über den Vertrag abgestimmt hätten, so foodwatch. Das sei inakzeptabel, auch die schon heute vorläufig geltenden Teile des CETA-Vertrages seien undemokratisch und könnten negative Folgen für die Bürgerinnen und Bürger in Europa haben. Die durch CETA eingerichteten „Vertragskomitees“ könnten bereits jetzt ohne jegliche parlamentarische Kontrolle weitreichende Entscheidungen treffen, etwa zu Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltstandards.
Der Programmentwurf der Grünen wird auf dem Parteitag vom 11. bis 13. Juni von den Delegierten diskutiert und final beschlossen.
Das CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada wird seit 2017 vorläufig angewendet. Damit es vollständig in Kraft treten kann, muss CETA von den Parlamenten aller 27 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Stimmt auch nur ein Mitgliedsstaat gegen CETA, ist das Abkommen gescheitert. 12 Mitgliedstaaten haben CETA noch nicht ratifiziert, auch Deutschland nicht. Campact, foodwatch und Mehr Demokratie haben beim Bundesverfassungsgericht Eilanträge eingereicht, um die vorläufige Anwendung von CETA zu verhindern. Das Gericht hat diese zwar abgelehnt, es hat die Bundesregierung aber verpflichtet, sicherzustellen, dass Deutschland und andere Mitgliedstaaten die vorläufige Anwendung einseitig kündigen können. In der Hauptsache steht die Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von CETA noch aus. Die Anhörung im Hauptsacheverfahren hatte das Gericht ursprünglich für die erste Jahreshälfte 2021 geplant.
• „Nach aktuellem Verhandlungsstand dienen TTIP & CETA vor allem den Interessen von Großkonzernen und drohen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu untergraben. Beide Abkommen setzten wichtige Standards im Umwelt-, Verbraucher-, Sozial-, und Datenschutz aufs Spiel. Die bevorstehende Einführung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren ermöglicht es Unternehmen, nationale Rechtssysteme zu unterlaufen. Wir wollen TTIP und CETA auf transparenter Grundlage neu verhandeln.“
Parteichefin Annalena Baerbock, Link
• „Die erkämpften Rechte der Bürger, der Schutz der Verbraucher, der Arbeitnehmer, der Umwelt dürfen nicht zur Verhandlungsmasse werden. Das ist aber bei Ceta und beim TTIP-Abkommen mit den USA die Gefahr.“
Parteichef Robert Habeck, Link
• „CETA ist ein schlechtes Abkommen. Es ist schlecht für die Bürger, weil es Klageprivilegien für Unternehmen etabliert. Es ist schlecht für Kommunen, weil es die Möglichkeiten der öffentlichen Daseinsvorsorge einschränkt. Es ist schlecht für Verbraucher, weil es das Vorsorgeprinzip schwächt. Ein solches Abkommen sollte weder vorläufig noch endgültig angewendet werden.“
Jürgen Trittin, Bundestagsabgeordneter und ehemaliger Parteichef der Grünen, Link
• „CETA ist aber politisch falsch. Es birgt mit den ungerechten Klageprivilegien für Konzerne enorme Risiken für den Umwelt- und Verbraucherschutz und die öffentlichen Haushalte.“
Katharina Dröge, wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Link
Zur Gefahr für die Demokratie durch CETA vgl. auch das Video von foodwatch: http://localhost/wassertisch/foodwatch-erklaervideo-stopceta/
3. Juni 2021
Eine Untersuchung von knapp 400 Seen zeigt, was steigende Temperaturen anrichten können. Der Sauerstoffgehalt im Wasser geht zurück, was Folgen für die Bewohner hat.
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