Im Schatten der EM 2016 hat die Regierung das Pro-Fracking-Gesetzespaket durchgebracht

UPDATE vom 22. Juli 2016

Hintergrundbeitrag von Gegen Gasbohren

Fracking
Fracking: Campact ruft Irritationen hervor
21.07.2016

„[…] Das Gesetzespaket hat zudem die Rechte der Wasserbehörden beschnitten: So wurde der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes für Fracking ausgehebelt […]“
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UPDATE vom 12. Juli 2016

BBU

Zu dem ärgerlichen Artikel der TAZ von Malte Kreuzfeldt und Ingo Arzt „Bundestag beschließt Fracking-Gesetz. Freut euch doch. Jahrelang haben Umweltverbände gegen Fracking gekämpft. Jetzt ist das Gesetz da, aber sie nörgeln weiter.“ hat Oliver Kalusch (Geschäftsführenden Vorstand des BBU) am 26. Juni 2016 zwei passende Kommentare geschrieben: http://www.taz.de/!ku34958/

 

UPDATE vom 13. Juni 2016
Keine Stimme den Frackern! Hier kann man nachgucken, wer für das Pro-Fracking-Gesetz gestimmt hat und wer dagegen!

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Mitteilung Deutscher Bundestag:

 

Nach intensiver Debatte hat der Deutsche Bundestag am Freitag, 24. Juni 2016, das Fracking-Gesetzespaket der Bundesregierung (Wasserrecht: 18/4713, 18/4949, 18/8916; Bergrecht: 18/4714, 18/4952, 18/8907) in geänderter Fassung nach zweiter und dritter Beratung beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten bei den wasserrechtlichen Regelungen 435 Abgeordnete für und 109 gegen den Entwurf, neun enthielten sich. Bei den bergrechtlichen Regelungen enthielten sich bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen die Grünen, Die Linke stimmte dagegen. Entschließungs- und Änderungsanträge der Grünen (18/8925, 18/8926, 18/8927) und Linken (18/8931) scheiterten an der Koalitionsmehrheit. […]

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UPDATE vom 24. Juni 2016
Anlässlich der Verabschiedung des Fracking-Gesetzespakets

BBU: Entscheidung des Deutschen Bundestages für Fracking verlagert die Auseinandersetzung in die betroffenen Regionen

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(Bonn, Berlin, 24.06.2016) Als fatalen Schritt in die falsche Richtung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) die heutige Verabschiedung eines Fracking-Erlaubnis-Rechts durch den Deutschen Bundestag bezeichnet. Danach kann Fracking zur Aufmachung und Gewinnung von Gas, das in bestimmten Gesteinsformationen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, vorliegt, in jeder Tiefe stattfinden. Die betroffenen Regionen werden damit den Frackinn-Gefahren wie Grundwasserkontamina-tionen, Erdbeben oder einer Zerstörung von Natur und Landschaft ausgesetzt. Der BBU betont, dass die Auseinandersetzung um Fracking damit jedoch nicht beendet ist, sondern in eine neue Phase eintritt. Die Auseinandersetzung wird jetzt bei jedem konkreten Fracking-Vorhaben vor Ort erfolgen.

Oliver Kalusch, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des BBU erklärt hierzu: “Die Fracking-Debatte im Deutschen Bundestag war eine erschreckende Darstellung der Selbstgerechtigkeit der Großen Koalition. Statt Fracking ausnahmslos zu verbieten, klopften sich die Rednerinnen und Redner von SPD und CDU/CSU selbst auf die Schulter. Doch dafür gibt es keinen Grund. Da die Große Koalition Tight-Gas-Fracking nun auf eine rechtssichere Basis gestellt hat, wird eine gigantische Fracking-Welle über Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Teile weiterer Bundesländer hereinbrechen. Statt Umwelt- und Gesundheitsschäden durch ein ausnahmsloses Fracking-Verbot auszuschließen, haben sich die Parlamentarier der Großen Koalition zu Erfüllungsgehilfen der Gasindustrie gemacht. Damit verlagert sich die Auseinandersetzung jetzt in die Regionen und Kommunen, in denen konkrete Fracking-Projekte realisiert werden sollen. Der Kampf gegen Tight-Gas-Fracking wird nun in Genehmigungsverfahren, Erörterungsterminen sowie bei Bürgerversammlungen und Demonstrationen stattfinden. Und die Bürger vor Ort werden sich gut überlegen, ob sie Parteien wählen, die Fracking zugelassen haben.“

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz wird sich weiter gegen Fracking engagieren und die Änderung des Bundesberggesetzes verlangen, in das ein Paragraf mit einem ausnahmslosen Fracking-Verbot aufgenommen werden muss. Den Widerstand gegen Fracking vor Ort wird der BBU aktiv unterstützen.

 

NABU zur heutigen Entscheidung zum Fracking-Gesetz im Bundestag

Miller: Verschärfte Regeln, aber kein klares Nein zur klimaschädlichen Risiko-Technologie

Berlin – Zum heute im Bundestag verabschiedeten Fracking-Gesetz erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Das beschlossene Gesetzespaket stellt nicht sicher, dass Mensch und Natur ausreichend vor den Gefahren des Frackings geschützt werden. Es ist gut, dass es endlich ein Fracking-Gesetz gibt, aber ein klares Nein zur klimaschädlichen Risiko-Technologie wäre das richtige Signal gewesen statt nur schärfere Regelungen.“ So wird Fracking in dichtem Sandstein im Gesetzespaket nicht ausgeschlossen und soll selbst in Natura-2000-Gebieten möglich sein. Durch die Einführung einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) würde immerhin eine Öffentlichkeitsbeteiligung möglich sein.

Die große Koalition ist sich einig und will den Bundesländern zukünftig die Entscheidung überlassen, ob und in welchem Umfang Probebohrungen erfolgen können. An Orten, an denen Probebohrungen durchgeführt werden, soll anschließend eine Expertenkommission ein Erfahrungsbericht erstellen. Mit diesem Bericht will sich dann der Bundestag erneut beschäftigen. Die geplanten Forschungs- und Entwicklungsvorgaben mittels Probebohrungen sind aus NABU-Sicht nicht zielführend, da die Erkenntnisse aufgrund der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten nicht auf andere Bohrstandorte übertragbar sind.

Den Einsatz von Fracking-Technologien, mit denen aus tiefliegenden Gesteinsschichten unter erhöhtem Druck und unter Einsatz von Chemikalien Gas gewonnen wird, lehnt der NABU aus energie-, klima-, umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen ab. „Wir brauchen die Risiko-Technologie Fracking nicht für unseren Energiemix. Der Schutz von Klima, Natur, Trinkwasser und Gesundheit muss höchste Priorität haben und darf nicht durch die wirtschaftlichen Interessen der Erdgas- und Erdölindustrie untergraben werden“, so Miller. Weitere Öl- und Gasvorkommen durch Fracking zu erschließen, widerspräche dem Pariser Klimaschutzabkommen und führe zu einem kontraproduktiven globalen Emissionsanstieg.

Für Rückfragen:
NABU-Pressestelle, Tel. +49 (0)30.284984-1510, -1952, -1958,
E-Mail: presse@NABU.de

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Klimaretter: Bundestag gibt Fracking eine Zukunft

Nachdem das Thema Fracking ein Jahr auf Eis gelegen hat, brachten Union und SPD in dieser Woche kurzfristig ein Gesetzespaket zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Weg und setzten es am Freitag mit ihrer Mehrheit in Kraft. Künftig können Gasunternehmen auf neuer Grundlage so genannte Tight-Gas-Vorkommen mit Hilfe der umstrittenen Technologie ausbeuten. Beim Schiefergas-Fracking werden vier Probebohrungen erlaubt, sofern das betroffene Bundesland zustimmt. Diese sollen durch eine Expertenkommission ausgewertet und die Ergebniss dem Bundestag berichtet werden. 2021 soll das Parlament dann erneut über die Zukunft des so genannten unkonventionellen Frackings entscheiden. […]

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Umweltinstitut München: Einschränkungen für Fracking, aber kein Verbot

(24. Juni 2016) Die Große Koalition hat heute die Weichen für die Nutzung von Fracking in Deutschland für die nächsten Jahre gestellt. Das heute beschlossene Gesetzespaket enthält nicht – wie von Umweltorganisationen und BürgerInnen seit Jahren vehement gefordert – ein vollständiges Verbot von Fracking für die Öl- und Gasförderung in allen Gesteinsformationen. […]

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Gemeinsame Pressemitteilung von DNR, BUND, Campact, DUH, Robin Wood, Umweltinstitut München, Power Shift, Food & Water Europe, Bürgerinitiative lebenswertes Korbach

Große Koalition verabschiedet Fracking-Gesetzespaket
Umweltverbände erwarten lokalen Widerstand bei Wiederaufnahme von Sandstein-Fracking

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BUND Deutschland: Fragen und Antworten zu Fracking in Deutschland

UPDATE vom 22. Juni 2016:

Pressemitteilung vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)

BBU
BBU zur Fracking-Einigung der Großen Koalition: Mogelpackung statt konsequentes Fracking-Verbot

(Bonn, Berlin, 22.06.2016) Als Mogelpackung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) die Einigung der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU zum Fracking bezeichnet. Fracking werde keineswegs vollständig verboten. Fracking in bestimmten geologischen Formationen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, wird in jeder Tiefe erlaubt. Davor können auch Länderklauseln nicht schützen. Und eine endgültige Entscheidung über Fracking im Schiefergestein wird nicht getroffen, sondern auf das Jahr 2021 verschoben. Der BBU appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, das Regelungspaket der Bundesregierung am Freitag abzulehnen und sich für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot einzusetzen. Weiterlesen

Offener Brief an die SPD-Bundestagsfraktion zum Thema Energiewende

Pressemitteilung

Fracking
26 Organisationen und Initiativen appellieren gemeinsam an die SPD-Bundestagsfraktion: EEG-Novelle darf nicht überstürzt verabschiedet werden!

(20.06.2016) Heute früh haben 26 Organisationen, Vereine und Initiativen, die sich gegen Fracking und für Umwelt- und Gesundheitsschutz engagieren, alle Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion angemailt. Sie fordern die Abgeordneten auf, dafür zu sorgen, dass die EEG-Novelle nicht, wie von der Bundesregierung beabsichtigt, vor der Sommerpause und im Schatten der Fußball EM durchs Parlament gewunken wird, sondern Gegenstand einer intensiven Diskussion wird.

Hintergrund:

Durch die EEG-Novelle soll der Ausbau der erneuerbaren Energien gedrosselt werden. Nachdem durch Verschlechterung der Rahmenbedingungen seit 2012 in der Photovoltaik-Branche bereits ca. 70.000 Arbeitsplätze vernichtet wurden, soll es durch Einführung des umstrittenen Ausschreibungsverfahrens ab 2017 auch bei der Windkraft empfindliche Einschnitte geben. Damit würde die zwingend erforderliche Abbremsung der Klimaerwärmung und die Umsetzung der Pariser Beschlüsse verfehlt. Zudem verstößt der EEG-Regierungsentwurf gegen den Koalitionsvertrag, da hierin eine eventuelle Einführung von Ausschreibungsverfahren erst ab 2018 vorgesehen ist.

Die Initiativen wenden sich insbesondere an die SPD-Abgeordneten, weil diese auf kritische Anfragen oft auf den Koalitionsvertrag verweisen. Nun aber bietet der Koalitionsvertrag die Möglichkeit, im Interesse der Energiewende die nötige intensive Diskussion nicht abzuwürgen, sondern zu führen. Wenn die SPD diese Möglichkeit nicht nutzt, missachtet sie gleichzeitig das eigene Mitgliedervotum, von dem die Zustimmung zum Koalitionsvertrag abhängig gemacht wurde. „Das damals als ‚Fest der innerparteilichen Demokratie‘ gefeierte Mitgliedervotum könnte nun im Katzenjammer enden, wenn die Partei nicht umdenkt,“ mahnt Ansprechpartner Christfried Lenz die SPD-Abgeordneten.

Energiewende

Der Brief an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion:

Sehr geehrte Damen und Herren in der SPD-Bundestagsfraktion!

Vor Bildung der schwarz-roten Bundesregierung wurde erstmals ein Koalitionsvertrag sämtlichen SPD-Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt. Er wurde mit großer Mehrheit befürwortet.

Beim Thema “Ausschreibung erneuerbarer Energien” waren es folgende Aussagen, die Zustimmung erhielten:

“Darüber hinaus soll ab 2018 die Förderhöhe über Ausschreibungen ermittelt werden, sofern bis dahin in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Wege kostengünstiger erreicht werden können. Um Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen zu sammeln und ein optimales Ausschreibungsdesign zu entwickeln, wird spätestens 2016 ein Ausschreibungspilotmodell in einer Größenordnung von insgesamt 400 MW für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer noch festzulegenden Mindestgröße eingeführt. Wir werden darauf achten, dass bei der Realisierung von Ausschreibungen eine breite Bürgerbeteiligung möglich bleibt.” (S. 39)

Der aktuelle Regierungsentwurf setzt sich über das Mitgliedervotum hinweg, indem Ausschreibungen bereits 2017 eingeführt werden sollen. Auch ist fraglich, ob das Ergebnis des “Pilotprojekt” als positiv gewertet werden kann, was Voraussetzung für die Einführung von Ausschreibungsverfahren sein soll. Die Photovoltaik befindet sich jedenfalls weiterhin im Niedergang.

Entgegen früheren Absichtserklärungen wurde der Schutz der Akteursvielfalt auf eine – bei Erfüllung eng gefasster Kriterien mögliche – Befreiung von der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz bei Windenergie-Projekten reduziert. Diese angebliche “Erleichterung” ist angesichts der massiven Erschwernisse durch Bürokratie, Pönale und erhebliche weitere Kosten, mit denen Ausschreibungsverfahren verbunden sind, völlig unbedeutend. – Die EU ermöglicht Bürger-Windprojekte bis 18 MW ohne Ausschreibung.

Energiewende

Wir möchten Ihnen dringend nahelegen, ein EEG 2016 auf keinen Fall vor der Sommerpause und bei durch die Fußball-EM reduzierter Aufmerksamkeit zu verabschieden.

Dadurch würde nicht nur das Votum Ihrer Mitglieder, wodurch einer eventuellen Einführung von Ausschreibungsverfahren ab 2018, nicht aber einer überstürzten Einführung ab 2017 zugestimmt wurde, missachtet, es würde auch die Umfragewerte Ihrer Partei weiter senken, denn die Mehrheit der Bevölkerung will die Energiewende und nicht, dass sie gestoppt wird – und schon gar nicht durch die SPD!

Dass die Politik Ihres Parteivorsitzenden jedoch hierhin treibt, haben wir in der angehängten Kommentierung seines Schreibens vom 3. Juni an Sie etwas näher erläutert.

Mit freundlichen Grüßen,
i.A. der Absender:

Christfried Lenz

Absender:

  • BI „Saubere Umwelt und Energie Altmark“
  • „helionat“ Energiegenossenschaft (Magdeburg)
  • BI gegen Gasbohren Kleve
  • BürgerInneninitiative Umweltschutz Uelzen
  • BI lebenswertes Korbach e.V.
  • Bürgerinitiative Fracking freies Hessen n.e.V.
  • IG Rees gegen Gasbohren e.V.
  • „wir gegen fracking“ Lüneburg
  • Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
  • BI gegen atomare Anlagen Weiden/Neustadt/WN
  • BI Frackingfreies Auenland
  • BiG (Bürgerinitiative Gesundheit) Hemslingen/Söhlingen
  • Berliner Wassertisch
  • Interessengemeinschaft gegen Fracking in Schleswig-Holstein
  • Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. Schleswig-Holstein
  • BIGG Hamm
  • IG Fracking freies Bad Rothenfelde
  • Vorstand des Kreisverbandes der GRÜNEN Osnabrück Land
  • Interessengemeinschaft Gegen Gasbohren Hamminkeln/Niederrhein
  • IG Fracking-freies Artland e.V.
  • Umweltschutzverein pro grün e.V. Paderborn
  • GEmeinnütziges Netzwerk für UmweltKranke (GENUK), Hamburg
  • BI “kein-frack-in-wf”
  • Initiative gegen Gasbohren Tecklenburger Land
  • IG “Bürger in Bewegung” Märkisch Buchholz
  • Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)

Kontaktadresse:
Dr. Christfried Lenz
Rittleben 8
38486 Apenburg-Winterfeld
kein-co2-endlager-altmark.lenz@gmx.de

Pünktlich zur EM2016: Konzerne beenden Fracking-Moratorium

NDR: Jetzt ist Schluss mit dem Fracking-Verzicht. 15.06.2016.

„Seit fünf Jahren wird in Deutschland nicht mehr gefrackt. Gesetzlich verboten ist die Erdgas-Fördermethode Fracking zwar nicht. Doch die Förderer verzichten seit 2011 freiwillig darauf. Hintergründe sind der heftige Widerstand der Bevölkerung gegen das Verfahren und die Ankündigung eines neuen Gesetzes zum Fracking. Auf dieses Gesetz haben die Erdgasförderer jetzt aber lange genug gewartet, wie sie finden. Sie haben das Moratorium deshalb mit sofortiger Wirkung aufgekündigt.“
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Stadtwerke Karlsruhe: Betroffenheit der Wasserversorgung in Deutschland durch die EU-Abkommen CETA, TTIP und TiSA

karlsruheStadtwerke Karlsruhe

Pressemitteilung

(7.6.2016, Karlsruhe) Im Folgenden wird untersucht, inwiefern die geplanten EU-Freihandels- und Investitionsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sowie das plurilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA Auswirkungen auf die kommunale Wasserversorgung haben können.

Die Untersuchung basiert auf von der EU-Kommission im Internet offiziell veröffentlichten Originaldokumenten sowie auf fortlaufenden und gründlichen Recherchen, die im Jahr 2013 begonnen wurden. Dennoch weisen wir darauf hin, dass sie die Auffassung der Stadtwerke Karlsruhe darstellt – und Irrtümer nicht ausgeschlossen werden können. Die Ausführungen sind zu verstehen als Beitrag zu einer sachlichen Diskussion und einem vertieften Verständnis der geplanten Abkommen in Bezug auf kommunale Wasserwirtschaft.

Mehr hier

Zur Langfassung der Studie

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Do the CETA Check! – Europäische Initiative Stop TTIP

Europäische Initiative Stop TTIP
15. Juni 2016

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Pressemitteilung
Do the CETA Check!
Europaweite Kampagne soll Europaabgeordnete zum Handeln bringen

Brüssel – Heute startet die Kampagne “Do the CETA Check!” (“Mach den CETA-Check”). Sie wird es Bürgern aus ganz Europa ermöglichen, Europaabgeordnete (MdEPs) zu kontaktieren und ihnen Fragen über das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanda (CETA) zu stellen. Die Kampagne wird von der europaweiten Allianz Stop TTIP unterstützt, die im vergangenen Jahr mit der selbstorganisierten europäischen Bürgerinitiative (EBI) Stop TTIP [& CETA] über drei Millionen Unterschriften gegen TTIP & CETA gesammelt hat.

 

Laut der Europäischen Kommission soll das fertig verhandelte CETA-Abkommen in diesem Jahr vom Europäischen Parlament verabschiedet und dann vorläufig angewendet werden; das heißt ohne die Zustimmung der nationalen Parlamente. Mit der Kampagne “Do the CETA Check!” will die Stop TTIP-Allianz die Dringlichkeit des Themas unterstreichen und den Druck auf MdEPs und Regierungen erhöhen, sich mit dem EU-Kanada Abkommen auseinanderzusetzen.

“Die Kommission wollte den über drei Millionen Menschen, die unsere europäische Bürgerinitiative unterzeichnet haben, nicht zuhören. Jetzt wenden wir uns mit unserer Kritik an das Europäische Parlament und die Handelsminister”, sagt Dr. Michael Efler aus dem Bürgerausschuss der Stop TTIP EBI.

9buttonCetaCheck Weiterlesen

Hinter TiSA steht neoliberale Deregulierung

Neues Deutschland
13.06.2016

Wirtschaft und Umwelt. Hinter TiSA steht neoliberale Deregulierung. Jürgen Maier über den Stand der Verhandlungen für ein globales Dienstleistungsabkommen
Von Haidy Damm
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„Im Schatten der großen Freihandelsabkommen verhandeln seit 2012 EU, USA und 21 weitere Staaten über ein umfassendes Dienstleistungsabkommen. Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forums Umwelt und Entwicklung, beschäftigt sich schon lange mit den Inhalten des Abkommens und sieht sie meistenteils kritisch. Über den Stand bei TiSA sprach mit ihm Haidy Damm.“
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