Offener Brief: Fracking klar ablehnen – Verbot aufrechterhalten!

An das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Oktober 2022

Offener Brief

Fracking klar ablehnen – Verbot aufrechterhalten!

Sehr geehrte Minister*innen,

der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat in brutaler Weise die fatale Abhängigkeit von fossilen Brenn- und Rohstoffen, insbesondere fossilem Gas, offenbart. Nun kann die Notwendigkeit einer zügigen vollständigen Umsetzung der Energiewende, deren zentraler, existenzieller Klima- und Umweltschutzgedanke für alle Ihre Ministerien eine Rolle spielt, nicht mehr negiert werden.

Allerdings werden just in diesen Tagen rückwärtsgewandte Stimmen laut, die eine Aufhebung des im Wasserhaushaltsgesetz verankerten Fracking-Verbots fordern. Ein Verbot, das nach einer intensiven, jahrelangen Auseinandersetzung mit Fakten berechtigterweise eingeführt wurde.

Wir wenden uns mit diesem Schreiben an Sie, um wesentliche Argumente gegen Fracking erneut vorzutragen und Sie zu einer klaren Ablehnung aufzufordern.

1. Keine Abhilfe in derzeitiger Energiekrise
Fracking schafft keine Abhilfe in Sachen aktueller Gasnotlage. Denn die aktuelle Lage ist vor allem in diesem und den folgenden Wintern alarmierend. So schnell stünde Gas aus Fracking in Deutschland aber keinesfalls zur Verfügung, denn dafür bräuchte es aufwendige Sondierungs- und Vorbereitungsarbeiten. Es vergehen mehrere Jahre, bis eine notwendige, flächendeckende Infrastruktur hergestellt werden könnte. Bis signifikante Mengen an Gas verfügbar wären, dürfte es bis zu zehn Jahre dauern. Dann aber wird es aufgrund des massiven Ausbaus der Erneuerbaren Energien gar keinen Engpass mehr geben. Es ergibt daher keinen Sinn, sich in neue Abhängigkeiten von fossilen, klimaschädlichen Energien zu begeben, denn diese helfen akut nicht weiter und werden mittelfristig nicht gebraucht.

2. Fracking befeuert die Erderhitzung
Wenn neben den beim Verbrennen entstehenden CO2-Emissionen auch die bei Förderung, Transport und Lagerung anfallenden Methanleckagen berücksichtigt werden, fällt die Klimabilanz von Erdgas – insbesondere von gefracktem Erdgas – in vielen Fällen mindestens so schlecht aus wie die von Kohle.[i]

Gemäß einer Studie der Cornell Universität, Ithaca, NY, USA, könnte die Schiefergasförderung in Nordamerika für mehr als die Hälfte der weltweit gestiegenen Emissionen aus fossilen Brennstoffen und für etwa ein Drittel des gesamten weltweiten Anstiegs an Emissionen in der letzten Dekade verantwortlich sein.[ii] Damit trägt Fracking wesentlich zur Erderhitzung bei. Dies ergibt sich aus der besonders klimaschädlichen Wirkung von fossilem Methan, das über 20 Jahre bis zu 108 mal stärker wirkt als CO2[iii]. Bei der von der deutschen Expertenkommission Fracking angenommenen durchschnittlichen Methanemissionsrate von 2-4% wäre Schiefergas klimaschädlicher als Kohle.[iv]

Gerade vor dem Hintergrund der zu erreichenden Klimaneutralität 2045 und den gewöhnlichen Laufzeiten von Fracking-Vorhaben ist Fracking für Deutschland nicht zielführend, da es weder kurzfristig zur Versorgungssicherheit beiträgt noch klimapolitisch verantwortbar ist.

3. Flächendeckende Industrialisierung und immenser Wasserverbrauch
Das Risiko für Deutschland wird durch die bisherigen Berichte der Expertenkommission insgesamt kleingeredet, obgleich das Umweltbundesamt in seinem zweiten umfangreichen Gutachten 2014 darauf hinwies, dass – zur Förderung der vermuteten Vorkommen im Untergrund – rund 48.000 Bohrungen auf rund 9.300 km² notwendig wären. Dabei werden mehrere Millionen Liter Wasser für eine einzelne Bohrung benötigt.
Das UBA hebt hervor: „Im Vergleich zu den bisher durch konventionelle Erdgasnutzung in Deutschland realisierten Fördervorhaben wären 48.000 Bohrungen jedoch eine enorme Steigerung, die in einem dicht besiedelten Gebiet wie Deutschland zu erheblichen Nutzungskonflikten führen dürfte.“[v]
Die Expertenkommission Fracking verweist zwar in ihrem Bericht über Grundwasser und Oberflächenwasser auf den hohen Wasserverbrauch, vertieft die Problematik aber nicht. Dabei hat wiederum das UBA bereits 2014 vor folgender Entwicklung gewarnt:

„Der … Wasserbedarf bei der unkonventionellen Gasförderung (sowohl Schiefer- wie Tightgasförderung) übersteigt in einigen Regionen Niedersachsens den vielfach schon heute als kritisch angesehenen Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Beregnung so deutlich, dass an dieser Stelle eine hohe Wahrscheinlichkeit von Nutzungskonflikten zwischen Erdgasförderung und Landwirtschaft zu konstatieren ist. Dies, zumal mit fortschreitendem Klimawandel und zunehmend trockeneren Sommern auch die Notwendigkeit von landwirtschaftlicher Beregnung in heute noch weniger dürregefährdeten Regionen zunehmen wird.“[vi]

Gerade nach einem erneuten dramatischen Dürrejahr wie 2022 wäre es grotesk, diesen Aspekt zu ignorieren. Weiterlesen

Offener Brief an den Bundesvorstand der Grünen: WORT HALTEN – CETA STOPPEN!

Sehr geehrte Frau Baerbock,
sehr geehrter Herr Habeck,

wir, die unterzeichnenden Organisationen, fordern Sie dringend auf, im Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021 ein klares Nein zum Freihandelsabkommen CETA einschließlich der vorläufigen Anwendung festzuschreiben und klare Anforderungen an künftige Handelsabkommen zu formulieren. Im bisherigen Entwurf rücken Sie vom klaren Nein zu CETA deutlich ab, indem Sie CETA zwar nicht ratifizieren wollen, aber offensichtlich auch nicht ablehnen. Stattdessen wollen Sie es „bei der Anwendung der derzeit geltenden Teile belassen”.

Mit dieser „vorläufigen“ Anwendung sind weite Teile von CETA schon in Kraft. Auch wenn die umstrittenen Schiedsgerichte noch entfallen: In so genannten CETA-Ausschüssen tagen bereits jetzt die Vertreter*innen der kanadischen Regierung und der EU-Kommission unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Mit ihren Beschlüssen können sie Gesundheits-, Verbraucher-, und Umweltstandards in Europa senken – z.B. durch eine Reduzierung der Hygienekontrollen bei Fleischimporten oder wenn sie die in Kanada geringeren Sicherheitsstandards für Pestizide als gleichwertig mit europäischen Vorgaben anerkennen. Solche weitreichenden Entscheidungen werden ohne parlamentarische Kontrolle getroffen und sind zudem völkerrechtlich verbindlich. Damit wird eine Aushöhlung unserer Demokratie betrieben.

Jahrelang haben sich die Grünen klar gegen das Handelsabkommen CETA ausgesprochen, bundesweite Demos unterstützt und auf der Website der Grünen Bundestagsfraktion heißt es weiterhin: „Wir Grünen im Bundestag lehnen (deshalb) CETA ab.“

Das erwarten wir auch künftig von den Grünen. Und wir erwarten, dass Sie keinen Handelsabkommen zustimmen, deren Ausschusswesen die parlamentarische Kontrolle ausschalten.

Wir als zivilgesellschaftliche Organisationen bitten Sie eindringlich, den Schutz von demokratischen Prinzipien und den Einsatz für das Gemeinwohl in der Wirtschafts- und Handelspolitik im Wahlprogramm der Grünen unmissverständlich zu verankern. Um CETA zu stoppen und Neuverhandlungen möglich zu machen, müssen Bundestag oder Bundesrat CETA ablehnen. Setzen Sie sich für eine entsprechende Abstimmung ein!

Offener Brief als PDF

Offener Brief BUND, Naturfreunde, Wassertisch, Wite: Neubesetzung der Stelle der/des Vorstandsvorsitzenden der Berliner Wasserbetriebe

8. Mai 2021

Frau Senatorin Ramona Pop                   
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin

Offener Brief

Neubesetzung der Stelle der/des Vorstandsvorsitzenden der Berliner Wasserbetriebe

Sehr geehrte Frau Senatorin Pop,

in den nächsten Monaten soll die Stelle der/des Vorstandsvorsitzenden der Berliner Wasserbetriebe neu besetzt werden.

Bei den Berliner Wasserbetrieben handelt es sich um das größte Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsprojekt in Deutschland. Die adäquate Besetzung dieser Stelle ist für das Unternehmen und die Region Berlin-Brandenburg von außerordentlicher Bedeutung. Die Herausforderungen für die Führungskraft sind enorm und werden in Zukunft durch die bereits jetzt schon eintretenden Auswirkungen der Klimakrise noch größer. Auch wurden die für das Berliner Wasser bestehenden Probleme in der Vergangenheit aus unserer Sicht nicht intensiv genug in Angriff genommen. So ist beispielsweise der bereits 2001 verabschiedete Abwasserbeseitigungsplan einschließlich der Implementierung der 4. Reinigungsstufe jetzt – nach 20 Jahren – immer noch nicht endgültig umgesetzt.

  • Auswahlverfahren
    Wir setzen uns dafür ein, dass die Stelle öffentlich ausgeschrieben wird. Bei der Bekanntmachung der Ausschreibung sind auch die einschlägigen Einrichtungen der Region einzubeziehen.
  • Wissenschaftler:innen verschiedener relevanter Fachgebiete sollen als Mitglieder des Einstellungsausschusses einbezogen werden, gegebenenfalls in beratender Funktion.
  • Der Einstellungsprozess sollte Vertreter:innen der Zivilgesellschaft aus Umweltverbänden und Berliner Wassertisch einbeziehen.
  • Der Einstellungsprozess sollte für die Öffentlichkeit transparent sein durch eine oder mehrere Veranstaltungen, in denen die endgültigen Kandidaten ihre Vision für den Gewässerschutz und die Wasserversorgung Berlins vorstellen und mit dem Publikum austauschen.
  • Sie sollte eine Wassermanagementstrategie umsetzen, die eine angemessene, stabile und bezahlbare Wasserversorgung sicherstellt. Die Strategie sollte anerkennen, dass die bestehenden Institutionen und die Infrastruktur nicht darauf ausgelegt sind, sich so schnell zu verändern, wie es das Klima tut.
  • Ihr sollen die neusten wissenschaftlichen Forschungsergebnisse, bezogen auf die ökologischen Belastungen der aquatischen Umwelt und der Abwasser- und Wasserkreisläufe für Berlin-Brandenburg sowie der spezifischen Klimafolgen­forschung bekannt sein.
  • Sie soll in der Lage sein, neue Technologien und Systeme zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen, die nachhaltig mit dem geringsten Aufwand und Ressourcenverbrauch diese Belastungen mindern oder sogar weitgehend beseitigen.
  • Sie soll die Mitgliedschaft der BWB in der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW e.V.) erwerben.
  • Sie soll sich zur Berliner Wassercharta bekennen.

Wir sind gespannt auf Ihre Rückantwort und verbleiben mit freundlichen Grüßen.

Berliner Wassertisch
Pressesprecher
Rainer Heinrich (Tel. 030 915 09 241)
Sigrun Franzen (Tel. 0157- 71 31 22 56)
c/o Grüne LIGA
Prenzlauerallee 8, 10405 Berlin
Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info

BUND Berlin
Dr. Richard Karty (Tel. 030 78 79 00-0)
Sprecher Landesarbeitskreis Wasser
Crellestraße 35, 10827 Berlin
E-Mail: kontakt@bund-berlin.de
Web: www.bund-berlin.de

NaturFreunde Berlin
Uwe Hiksch
Paretzer Str. 7, 10713 Berlin
Tel.: 030 810 560 25
Mobil: 0176-62015902
Web: www.naturfreunde-berlin.de

WITE Ralf Steeg
Eichenstraße 4, 12435 Berlin
Tel. 030 536 87 60
Mobil: 0173 234 56 52
E-Mail: steeg@wite.company
Web: www.wite.company

 

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Offener Brief fordert komplettes Frackingverbot als wirksame Maßnahme zur Reduzierung von Treibhausgasen

11.05.2021
Offener Brief per eMail

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
z. Hd. Frau Ministerin Schulze
Postfach 12 06 29
53048 Bonn

Bundesministerium der Finanzen Dienstsitz Berlin
z. Hd. Herrn Minister Scholz
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin

Komplettes Frackingverbot als wirksame Maßnahme zur Reduzierung von Treibhausgasen

-> Urteil des BVerfG zum Klimaschutz

Sehr geehrte Frau Ministerin Schulze,
Sehr geehrter Herr Minister Scholz,

aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 24.03.2021 zum bestehenden Klimaschutzplan der Bundesregierung haben Sie noch für diese
Legislaturperiode ein neues Klimaschutzgesetz angekündigt, welches so auch von der Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel getragen wird (lt. t-online vom 30.04.2021).

Hierzu wollen Sie, Frau Ministerin, und Sie, Herr Minister, zügig einen Vorschlag für mehr Klimaschutz vorlegen.

Die Bundesregierung setzt bisher im Zuge der Umstellung auf eine Energieerzeugung mittels erneuerbarer Energien schwerpunktmäßig auf Erdgas als sog. Brückenenergie. Dieses ist aus unserer Sicht eine fatale Fehleinschätzung und priorisiert eine fossile Energie die hinsichtlich ihrer Klimaschädigung im günstigsten Fall nicht besser ist als andere fossile Energieträger (siehe weiter unten). Das deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat dazu vor kurzem das Hintergrundpapier „Am Klimaschutz vorbeigeplant – Klimawirkung, Bedarf und Infrastruktur von Erdgas in Deutschland veröffentlicht.“1

Erdgas, also Methan (CH4) ist deutlich klimaschädigender als Kohlendioxyd (CO2). Das GWP (Global Warming Potential) von fossilem Methan beträgt über einen Zeitraum vom 20 Jahren (GWP 20) 87, was eine fast 90fach höhere Klimaschädigung im Vergleich zu CO2 bedeutet.2

CH4 wird zwar in einem Zeitraum von 12–15 Jahren in der Atmosphäre abgebaut, bleibt dort aber weiterhin als CO2 wirksam. Die Betrachtung der Klimawirkung von Erdgas auf 20 Jahre ist deshalb stringent notwendig, weil es exakt der Zeitspanne entspricht, die uns zur Verhinderung der schlimmsten Erhöhung der Erderwärmung verbleibt.

Der, leider auch von der Bundesregierung, immer wieder benannte GWP 25 (auf 100 Jahre betrachtet) ist nicht nur nicht mehr aktuell, sondern auch nicht zielführend. Deswegen nicht zielführend, weil wir keine 100 Jahre mehr Zeit für die Umstellung auf erneuerbare Energien haben und darum heute entschieden handeln müssen.

Bei der Erdgas- und auch Erdölgewinnung sowie Aufbereitung wird, über die gesamte Prozesskette hinweg betrachtet, Methan in unterschiedlichen Größenordnungen freigesetzt. Hieraus resultiert, dass Erdgas eine ähnlich klimaschädigende Wirkung hat wie Kohle. Erdgas per Fracking gewonnen, womöglich noch als Flüssigerdgas (LNG = liquefied natural gas) aus den USA nach Deutschland transportiert, ist sogar deutlich klimaschädigender als Braunkohle.3 Auch hier spielt, über die gesamte Prozesskette betrachtet, die Methanfreisetzung eine wesentliche Rolle. Hinzu kommt der signifikante Energieaufwand für die Verflüssigung, den Transport und die Regasifizierung.

Erdgas ist aus vorgenannten Gründen keine geeignete Brückenenergie zur Erreichung der im Pariser Klimaschutzabkommen völkerrechtlich verbindlich vereinbarten Ziele. Wieviel Erdgas für wie lange noch genutzt werden kann muss deshalb auf der Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse kritisch debattiert werden und muss mit einem Ausstiegsfahrplan versehen werden.

Eine erste und gute Möglichkeit, den Ausstieg aus der Nutzung von fossilem Erdgas und auch Erdöl zu beginnen, ist ein komplettes und dauerhaftes Frackingverbot zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl in Deutschland in allen geologischen Schichten. Wir bitten Sie, dieses in dem von Ihnen in den Bundestag einzubringenden Gesetzentwurf entsprechend zu verankern.

Ein komplettes und dauerhaftes Frackingverbot trüge auch den Erkenntnissen mehrerer internationaler Institute über die negativen Auswirkungen von Fracking Rechnung. So heißt es bspw. im Abschlussbericht einer Studie des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) über Fracking in Schiefergas in Argentinien: „Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass das Hydraulic Fracturing-Projekt den Verpflichtungen des Vertragsstaats zum Pariser Abkommen widerspricht – mit negativen Auswirkungen auf die globale Erwärmung und die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Weltbevölkerung und künftiger Generationen“.4

Zur bisherigen Arbeit der Frackingkommission und den von ihr veröffentlichten Gutachten möchten wir in diesem Zusammenhang kurz anmerken, dass diese sich in wesentlichen Sachverhalten auf veraltete Gutachten beziehen, bzw. auch Daten zusammenführen, die zwangsläufig ein falsches Bild des Gefährdungspotentials der Frackingtechnik zeichnen. Gerne sind wir bereit, dieses detailliert anhand des Berichtes der Frackingkommission 2020 darzulegen.

§ 13a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beinhaltet zwar ein Frackingverbot in unkonventionellen Lagerstätten, jedoch nicht in allen geologischen Schichten. Gleichzeitig sind dort aber auch Ausnahmen definiert und eine Überprüfung dieses Verbotes in 2021 vorgesehen.

§ 13a des WHG ist insoweit zu ändern, dass:

  1. eine Überprüfung der Angemessenheit des Frackingverbotes auf Basis des Gutachtens der Expertenkommission nicht mehr erfolgt.
  2. ein komplettes sowie zeitenunabhängiges Frackingverbot in allen geologischen Schichten zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen dort verankert wird.
  3. Die von der Bundesregierung berufene Expertenkommission von ihrer Aufgabe entbunden wird.

Dieses bedeutet u. a.: Entfall der Absätze 2 bis 7 des § 13a WHG.

§ 13b ist entsprechend anzupassen.

Darüber hinaus sind direkte und indirekte staatliche Investitionen in fossile Infrastrukturmaßnahmen gesetzlich zu verbieten. Vorhandene und sich in Planung befindliche Infrastruktur muss sich zudem einer Klimaschutzprüfung unter Betrachtung der kurz- und langfristigen Auswirkungen entlang der vollständigen Versorgungskette unterziehen und vereinbar sein mit den beschlossenen und verbindlichen Klimaschutzzielen.

Mit freundlichen Grüßen

Die nachstehend benannten Inititativen/NGOs

Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
AG Erdgas Erdöl Fracking der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V.
Andy Gheorghiu Consulting
Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land
Berliner Wassertisch
BUND Kreisgruppe Rotenburg
BUND Kreisgruppe Verden
BUND-Regionalgruppe Münsterland
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
Bürgerinitiative „Frack-loses Gasbohren im Landkreis Rotenburg“
Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren am Schwielochsee“
Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren Zehdenick-Gransee-Templin“
Bürgerinitiative „Kein Fracking in der Heide“
Bürgerinitiative „No Fracking“ im Erdgasfeld Völkersen
Bürgerinitiative Chimgauer Seenplatte gegen Gasbohren
Bürgerinitiative Fahner Höhe
Bürgerinitiative Flecken Langwedel gegen Gasbohren
Bürgerinitiative Frackingfreies Hessen
Bürgerinitiative für Gesundheit Hemslingen/Söhlingen
Bürgerinitiative Gegen Gasbohren Kleve
Bürgerinitiative Intschede Wesermarsch ohne Bohrtürme
Bürgerinitiative kein-frack-in-wf
Bürgerinitiative Lintler Geest gegen Gasbohren
Bürgerinitiative LK Oldenburg
Bürgerinitiative Mensch & Umwelt Sudenburger Land
Bürgerinitiative Rote Hand Thedinghausen/Achim
Bürgerinitiative Sauberer Umwelt & Energie Altmark
Bürgerinitiative Walle gegen GasBohren
Bürgerinitiative Wittorfer für Umwelt und Gesundheit (WUG e.V.)
BürgerInneninitiative Umweltschutz Uelzen
FEBID e.V.
GasExit Berlin
Gemeinnützige Umweltschutzverein pro grün e.V. Paderborn
IG Fracking-freies Artland e.V., Quakenbrück
IG Gegen Gasbohren, Hamminkeln
IG Schönes Lünne
Interessengemeinschaft gegen Gasbohren im Tecklenburger Land (IGTL)
Kampagne #TschuessKohle, Hamburg
Kein CO2 Endlager
NABU Kreisverband Rotenburg
NABU Landesverband Niedersachsen
NaLaKiZu Bürgerstark
NoFracking Bodensee-Oberschwaben
Stop Fracking Bürgerinitiative Witten für sauberes Wasser
Unabhängige Bürgerinitiative Salzhausen (UBI Salzhausen)
WikiStade e.V.
„Wir gegen Fracking“ Lüneburg – AG BUND Lüneburg

1 https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.815872.de/diwkompakt_2021-166.pdf
2 https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/02/WG1AR5_Chapter08_FINAL.pdf
3 Siehe u.a. https://data.oireachtas.ie/ie/oireachtas/committee/dail/32/joint_committee_on_climate_action/submissions/2019/2019-10-10_opening-statement-robert-w-howarth-ph-d-cornell-university_en.pdf
4 https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=1200&Lang=en

Offener Brief zum Thema Post-Brexit-Abkommen: Europäische Zivilgesellschaft fordert Stärkung demokratischer Kontrolle der UK-EU-Handelsbeziehungen

26. April 2021 von Max Bank
Offener Brief: Europäische Zivilgesellschaft fordert Stärkung demokratischer Kontrolle der UK-EU-Handelsbeziehungen

Köln/Berlin, 26. April 2021 – Am Tag vor der abschließenden Ratifizierung des Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien durch das Europäische Parlament am 27.4.21 fordern 44 zivilgesellschaftliche Organisationen aus Großbritannien und der EU eine stärkere Kontrolle der EU-UK-Handelsbeziehungen. Zum einen war die unzureichende demokratische Kontrolle der im Abkommen verankerten Gremien zuvor deutlich geworden, zum anderen waren bereits bei der Ratifizierung die Parlamente unzureichend eingebunden worden. In einem offenen Brief fordern die Organisationen deshalb die Abgeordneten dazu auf, eine größere Rolle der Parlamente einzufordern.

Max Bank, Sprecher von LobbyControl, kommentiert:
„Bereits bei der Ratifizierung des Handels- und Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Großbritannien waren die Parlamente unzureichend eingebunden. Demokratiedefizite zeigen sich jetzt auch im Abkommen selbst. Wir fordern deshalb mit 44 zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Großbritannien und der EU Nachbesserungen bei der demokratischen Kontrolle der Handelsbeziehungen auf beiden Seiten des Ärmelkanals.“

Unzureichende demokratische Kontrolle: Der Partnerschaftsrat

Im EU-UK Handels-und Partnerschaftsabkommen sind zahlreiche neue Entscheidungsgremien vorgesehen. Ganz oben thront der sogenannte “Partnerschaftsrat”, der aus Regierungsbeamten aus Großbritannien und der EU besteht. Der Rat kann eigenständig Änderungen am Handelsabkommen vornehmen und auch neue Gremien für die Umsetzung des Abkommens schaffen. Zu den Gremien gehört auch ein Handelssonderausschuss für Regulierungsfragen, der Zusammenarbeit bei Regulierungen anstößt und jederzeit Lobbyisten zu seinen Sitzungen einladen kann. Diese sogenannte regulatorische Kooperation war bereits in vergangenen Handelsabkommen äußerst umstritten. Man spricht deshalb insgesamt von einem lebendigen Abkommen, was bedeutet, dass es konstant verändert werden kann. Für Mitglieder des Europäischen und des Britischen Parlaments ist zwar eine sogenannte “parlamentarische Versammlung” (Parliamentary Assembly) vorgesehen, diese kann aber lediglich Empfehlungen aussprechen und keine Entscheidungen herbeiführen. Somit bleibt der Partnerschaftsrat samt den damit verbundenen neuen Gremien außerhalb der parlamentarischen Kontrolle.

Nelly Grotefendt, Sprecherin von Forum Umwelt- und Entwicklung:
„Wenn das Abkommen ständig verändert werden kann, dann müssen die dafür vorgesehen Entscheidungsgremien auch der parlamentarischen Kontrolle durch das Europäische und Britische Parlament unterliegen. Andernfalls wird mit dem ausgehandelten Deal die Demokratie ausgehebelt, auf beiden Seiten. Wir bestärken die Abgeordneten des Europäischen Parlaments darin, mehr Mitspracherechte für die Parlamente einzufordern.”

Hintergrund
Weihnachten 2020 einigten sich die EU und Großbritannien in letzter Minute auf ein Partnerschaftsabkommen. Damit wurden ein ungeordneter Brexit vermieden und die künftigen Beziehungen geregelt. Schon während der Verhandlungen war die Einbindung des Europäischen Parlaments unzureichend, wie zahlreiche Abgeordnete monierten, darunter auch der Vorsitzende des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments Bernd Lange. Das Parlament steht erheblich unter Druck, den Deal schnellstmöglich zu ratifizieren – trotz unzureichend verankerter demokratischer Kontrolle.

In einem offenen Brief bestärken 44 zivilgesellschaftliche Organisationen aus Großbritannien und der EU die Mitglieder des Europäischen Parlaments, mehr demokratische Kontrolle im Abkommen einzufordern. Den Brief finden Sie hier (PDF).

Mehr Informationen zur unzureichenden demokratischen Kontrolle hier.

Zum Blogbeitrag

Der Berliner Wassertisch ist Mitunterzeichner des offenen Briefes.

 

 

Offener Brief an die Biden-Regierung (USA): End U.S. Overseas Finance for Fossil Fuels

18. März 2021
To:
Secretary of the Treasury Janet Yellen
Secretary of State Anthony Blinken
Secretary of Energy Jennifer Granholm
Incoming President and Chairperson of the U.S. Export-Import Bank
Acting CEO of the U.S. International Development Finance Corporation Dev Jagadesan
Assistant to the President for National Security Affairs Jake Sullivan
Special Assistant to the President for Economic Policy Robin Colwell
Acting Chief Executive Officer, Millennium Challenge Corporation, Mahmoud Bah
Acting Director, U.S. Trade and Development Agency, Enoh T. Ebong
Special Presidential Envoy for Climate, John Kerry

We are encouraged by the Biden Administration’s initial steps to implement a ‘whole-of-government’ approach to the climate crisis, as set out in the January 27 “Executive Order on Tackling the Climate Crisis at Home and Abroad.” We are writing now to provide our recommendations on a critical piece of the international agenda described in the Executive Order — ending public support for fossil fuels around the world by “promoting the flow of capital toward climate-aligned investments and away from high-carbon investments.” We urge the Biden Administration to act swiftly to end new financing for all parts of the fossil fuel supply chain (including for gas), stop new U.S. fossil fuel support within 90 days across all government institutions, and work with other nations to end fossil fuel financing.[1]

As you know, averting the worst impacts of the climate crisis requires a rapid transition away from fossil fuels. There is simply no room left for new investments in long-lived carbon intensive infrastructure. Still, public agencies continue to provide tens of billions of dollars to finance and support such investments each year. This has to stop.

In his Executive Order, President Biden initiated three distinct inter-agency policy-making processes to address this problem.

  • First, he directed Secretaries Yellen, Blinken, and Granholm to lead a process to develop a strategy to “promote ending international financing of carbon-intensive fossil fuel-based energy while simultaneously advancing sustainable development and a green recovery.”
  • Second, he directed Secretaries Yellen and Blinken and Special Envoy Kerry to develop, in consultation with other relevant agencies, a “climate finance plan” that will focus on “promoting the flow of capital toward climate-aligned investments and away from high-carbon investments” within 90 days of the Executive Order.
  • Third, he instructed Secretary Yellen to develop a strategy for the U.S. to use its voice and vote in international financial institutions to promote initiatives that are “aligned with and support the goals of the Paris Agreement.”

Each of these processes addresses an important part of the overall challenge of eliminating the flow of public money to fossil fuel infrastructure. The goal should be consistent across these processes: to articulate policies that are based on climate science, comprehensive in their scope — covering all institutions, all fossil fuels, and all stages in the value chain — and stringent in their requirements.

Background

Climate science shows that we need a rapid transition from fossil fuels, the single biggest source of global greenhouse gas emissions, to renewable energy in order to limit global warming to 1.5ºC. The IPCC’s P1 trajectory, which takes a precautionary approach to negative emission technologies, shows that the use of coal, oil and gas needs to drop by 78%, 37% and 25% respectively by 2030 compared to 2010 levels to keep warming limited to 1.5ºC. According to the 2020 UNEP Production Gap report, between 2020 and 2030, global coal, oil, and gas production would have to decline annually by 11%, 4%, and 3%, respectively, to be consistent with a 1.5ºC pathway. And in the electricity sector, there is no carbon budget left to build new gas and coal-fired power plants — many existing ones will need to be retired before the end of their normal economic lives. This means we should be focused on retiring fossil fuel infrastructure, and stop financing new infrastructure.

Despite the need to rapidly reduce fossil fuel production and use, G20 governments have provided more than three times as much in public finance for fossil fuels as for renewable energy every single year since the adoption of the Paris Agreement. U.S. institutions, such as the U.S. Export-Import Bank (EXIM) and the U.S. International Development Finance Corporation (DFC) (and its predecessor, the Overseas Private Investment Corporation) have provided billions for new fossil fuel projects annually, together averaging $4.4 billion per year over the past decade.

The good news is that by acting decisively, the Biden Administration can accelerate a global shift away from public finance for fossil fuels. The plan to end international public finance for fossil fuels that results from this Executive Order should be extensive — applying across the value chain for all oil, gas, and coal — and should apply to all U.S. international public finance across its bilateral institutions and its engagement in multilateral institutions. The plan should be implemented immediately to halt U.S public finance for fossil fuels.

Over the past 18 months, other leading governments and institutions have taken important steps to shift away from government-backed finance to the fossil fuel industry:

  • In late 2019, the European Investment Bank — the world’s largest multilateral lender — passed a new Energy Lending Policy that will end virtually all its support for oil, gas, and coal by the end of this year. This month, its president pronounced “gas is over.”
  • Late last year, the UK, holding the COP26 Presidency, announced “the UK will end taxpayer support for fossil fuel projects overseas as soon as possible,” including bilateral development finance, export finance, trade promotion, and UK MDB positions.
  • On January 25, 2021, the European Council adopted new conclusions on energy and climate diplomacy, including that “European Union energy diplomacy will discourage all further investments into fossil fuel based energy infrastructure projects in third countries[…]” and a renewed call for “a global phase-out of environmentally harmful fossil-fuel subsidies along a clear timeline.”

This momentum builds on policy commitments to exclude finance for coal-fired power that the U.S. led under the Obama Administration, including through Treasury guidance, U.S. leadership at the MDBs and OECD, and through a 2013 joint commitment with other like-minded nations to end overseas coal finance that ultimately led to the Coal-Fired Electricity Generation Sector Understanding in the OECD Arrangement.

Recommendations

The Biden Administration can build on this momentum for curbing public finance for fossil fuels by pursuing a whole-of-government approach to end all U.S. public finance for fossil fuels, focusing instead on supporting climate action abroad. We, the undersigned, ask that the plans developed in accordance with the Executive Order to end international public financing of fossil fuels meet the following criteria:

Scope:

  • Cover all U.S. public finance institutions, including the U.S. Export-Import Bank, U.S. International Development Finance Corporation, U.S. Trade and Development Agency, Millennium Challenge Corporation, United States Agency for International Development, and other relevant institutions. The plans should also apply to U.S. participation in multilateral institutions including the MDBs and the IMF.
  • Include a strategy to partner with the UK, the EU, and other front-running countries to secure additional commitments from other governments and public finance institutions to end their public finance for fossil fuels, including at the OECD Export Credit Group and the second Finance in Common Summit.
  • Apply across the oil, gas, and coal value chain (i.e., include upstream, midstream, and downstream segments), as well as for associated facilities and related infrastructure, and should apply to all funding streams and modalities, including indirect financing provided through financial intermediaries, and, in the case of the MDBs, development policy finance;
  • Scale up international support for a just transition away from fossil fuels, providing support for workers and communities affected by the transition, for decommissioning and repurposing sites, and replacing fossil fuel with clean energy.
  • Exclude new gas infrastructure from eligibility for all future government financing, except in extremely limited and well-defined, and closely regulated circumstances.[2] Gas is not a climate solution, nor is it a “bridge fuel.”[3] Rather, it diverts resources from less polluting, economically advantageous renewable, efficiency, storage, and other solutions that truly support decarbonization. Nor is the case for gas as a tool for energy access compelling. Recent research has shown that public finance for gas has seldom delivered significant energy access benefits, and alternatives are often more cost-effective. The UN Sustainable Energy for All initiative recently concluded that “financing of fossil fuel projects as a means of closing the energy access gap should be terminated” because it locks countries “into decades of carbon emissions, import dependency and stranded asset risk.”

Timeline:

  • Develop plans for ending fossil fuel finance across all institutions as soon as possible, within the 90-day timeframe. While the Executive Order does not specify a deadline for Treasury to develop a strategy on the use of “voice and vote,” or a deadline for the specified agencies to articulate a plan to promote ending international financing of fossil fuel-based energy, we ask that strategies and implementation plans regarding “voice and vote” and international diplomacy also be completed within a 90-day timeframe, similar to what was specified for other areas such as the development of the “climate finance plan.”
  • Clear Treasury guidance on the MDBs should be released as soon as possible in order to establish the U.S. position ahead of the Asian Development Bank’s forthcoming energy policy review, with a draft policy due to be released within weeks.
  • Have all measures take effect soon after the completion of the plan; while also seeking comment on ways to strengthen the plans further.
  • Conduct a public consultation process aimed at ensuring the outcome is as ambitious as possible.

Leadership on this agenda from the U.S. would have a considerable global impact. Thank you for your consideration of these recommendations, and we look forward to hearing from you.

[1] Nothing in this letter should suggest that the U.S. or other countries should end important bilateral support for programs seeking to improve transparency, accountability, and good governance of extractive industry operations globally or in specific country contexts; nor their support for similar critical programs carried out via multilateral institutions and initiatives.

[2] While the prospect is highly unlikely, very rare exceptions for fossil fuel projects intended solely for domestic energy consumption only in Least Developed Countries could be considered, but only after a thorough scenario analysis of all viable alternatives for meeting energy access demonstrates clear necessity and no viable alternatives.Such an assessment must consider price competitiveness over the full lifetime of the project from conception to full decommissioning, all costs of externalities, safety, and adherence to international best practices and environmental and social due diligence. Such conditions have not been demonstrated for any existing projects.

[3] The latest research on gas, particularly, U.S. LNG exports, demonstrates that lifecycle GHG emissions from gas are significantly worse than previously reported. Greenhouse gas emissions from U.S. LNG are just 27 to 33 percent lower than coal. Using more gas would not help countries meet even the modest emissions reduction targets required in the International Energy Agency’s Sustainable Development Scenario (a scenario that far exceeds a pathway that would limit warming to 1.5°C). This is true not only for using gas in Europe, but also for Japan, China and India. Over the lifetime of U.S. LNG projects, emissions will be significantly higher than clean investments such as solar, wind, storage, and efficiency measures. Lifecycle GHG emissions for solar power are less than 7 percent of LNG emissions; emissions for wind power are even lower, less than 2 percent of LNG emissions. We urge the administration to follow the latest science and exclude new gas infrastructure from eligibility for all future government financing.

Signed,

432 groups [darunter der Berliner Wassertisch] from 53 countries (listed below by region) Weiterlesen