Sorge wegen Fracking – NRW ist dagegen, was will der Bund?

WAZ
04.06.2014

Sorge wegen Fracking – NRW ist dagegen, was will der Bund?
Von Tobias Blasius und Michael Kohlstadt

Düsseldorf. Der Landtag hat sich am Mittwoch geschlossen gegen Fracking ausgesprochen. Anlass für die Erneuerung des politischen Schwurs bot die niederländische Regierung, die den Einsatz der umstrittenen Methode zur Gasförderung nicht mehr ausschließen will. Ausgerechnet SPD-Chef Gabriel schürt Verunsicherung.

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NRW hat große Teile des Landes für das Fracking freigegeben – mitten im Trinkwassereinzugsgebiet

Süddeutsche.de
03.06.2014

Wasserversorger drängt auf scharfe Fracking-Regeln
Von Silvia Liebrich

NRW hat große Teile des Landes für die Gasförderung Fracking freigegeben – dort, wo das Grundwasser durch den Kohlebergbau bereits stark belastet ist. Die Regierung plant ein Schutz-Gesetz, doch ein Wasserversorger macht schon mal einen Vorschlag.

[…] Doch ausgerechnet in diesen sensiblen Regionen wurden in den vergangenen Jahren großflächig Lizenzen für die Gasgewinnung mit Fracking erteilt. 80 Prozent des Wassereinzugsgebietes, das Gelsenwasser nutzt, sind betroffen (siehe untenstehende Grafik). „Wir müssen aufpassen, dass wir nicht zum Trinkwasser-Notstandsgebiet werden,“ warnt Deters. Bei der Gasförderung mit Fracking werden zum Teil hochgiftige Chemikalien eingesetzt, die bei Unfällen auch das Oberflächenwasser verseuchen können. […]

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Scott Sinclair: „So viele Investorenrechte wie nie zuvor“

taz
04.06.2014

„So viele Investorenrechte wie nie zuvor“
Von Ulrike Hermann

FREIHANDEL. Das geplante Abkommen mit Kanada bedroht öffentliche Betriebe, warnt Scott Sinclair

[…] Ceta ist ein sogenanntes „Abkommen des 21. Jahrhunderts“. Nur ein Beispiel: Das Kapitel zum Investorenschutz enthält neue Regeln über den „Marktzugang“, die öffentliche Monopole oder spezielle Anbieter verhindern würden. Das würde auch für die lokale und regionale Ebene gelten. Es wäre nicht mehr möglich, Wasserwerke oder Elektrizitätswerke wieder zu verstaatlichen. […]
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Referendum Thessaloniki: Der Durst Europas nach mehr Demokratie

EUDYSSEE.NET – Neues aus dem alten Europa
20.05.2014

Der Durst Europas nach mehr Demokratie
Von EUdysseus

Parallel zur ersten Runde der Kommunalwahlen waren die Bürger von Thessaloniki am Sonntag dazu aufgerufen, über die Privatisierung des städtischen Wasserwerks abzustimmen. 98% der Wähler votierten ‚Oxi’ und sprachen sich somit gegen den Verkauf der Firma EYATH aus. Aber: Das Referendum ist inoffiziell. Noch am Samstag erklärten das Innenministerium und der oberste Gerichtshof in Athen die Abstimmung für illegal. Und trotzdem: 218.000 Menschen gaben ihre Stimme ab.

[…]

Das für viele bereits totgeglaubte Europa zeigt dabei vor allem eins: Trotz Krisenpolitik und Zwangsprivatisierungen, trotz mangelnder Transparenz der Verwaltungen und der Wirtschaft: Politik ist Sache des Volkes. Der Weg zu einem vereinten Europa darf nicht an der Einbeziehung der Bürger in politische Entscheidungen vorbeiführen. „Es geht hier nicht einfach um Wasser, sondern um die Demokratie als solche“ , erklärt auch Janna Tsokou von Soste To Nero. Wie die Regierung in Athen jetzt mit den deutlichen Ergebnissen des Referendums umgeht bleibt abzuwarten. Eine offizielle Reaktion gab es bisher nicht.[…]

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Weitere Beiträge auf unserer Website zum Thema:

 

Konzernfreundliche Wertgutachten beim Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile von Veolia und RWE? – Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG vom 03.06.2014

Gemeinsame Pressemitteilung

Konzernfreundliche Wertgutachten beim Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile von Veolia und RWE ?

Der Verband deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der Bund der Steuerzahler Berlin (BdSt) sowie der Berliner Wassertisch haben die Berliner Staatsanwaltschaft erneut aufgefordert, Ermittlungen gegen Finanzsenator Nußbaum wegen Untreue einzuleiten.

(Berlin, den 3. Juni 2014) Die Weigerung der Staatsanwaltschaft, aufgrund der ursprünglichen Anzeige vom 17. Januar 2014 Ermittlungen gegen Senator Nußbaum aufzunehmen, trifft bei den drei Organisationen auf Unverständnis. Die Staatsanwaltschaft führt zur Begründung an, dass „die allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung einen erheblichen Ermessens- und Beurteilungsspielraum zulassen“ und in diesem Zusammenhang die Zustimmung des Abgeordnetenhauses zu den Anteilsrückkäufen „eine Pflichtwidrigkeit der vermögensbezogenen Handlung grundsätzlich ausschließt.“

Aus Sicht der drei Organisationen besteht jedoch der Verdacht, dass der Senator das Parlament falsch oder unzureichend informiert hat, indem er Wertgutachten verwendete, in denen die Risiken noch ausstehender Gerichtsverfahren gar nicht oder nicht ausreichend abgebildet waren. Sie dringen nun darauf, dass die Staatsanwaltschaft die Wertgutachten unter diesem Gesichtspunkt überprüft. Die Weigerung der Senatsverwaltung für Finanzen, dem Berliner Wassertisch im Rahmen einer IFG-Anfrage Akteneinsicht in diese Wertgutachten zu ermöglichen werten sie als Indiz dafür, dass Risiken für den Unternehmenswert der Wasserbetriebe in pflichtwidriger Weise unterschlagen worden sein könnten.

Bund der Steuerzahler Berlin e.V.
www.steuerzahler-berlin.de

Alexander Kraus
info@steuerzahler-berlin.de
Kontakt: 030-7901070

Verband Deutscher Grundstücksnutzer
www.vdgn.de

Holger Becker
info@vdgn.de
Kontakt: 030-5148880

Berliner Wassertisch
www.berliner-wassertisch.info
Wolfgang Rebel
webmaster@berliner-wassertisch.info
Kontakt: 0152-57233484

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