Bund der Steuerzahler Berlin: Piratenfraktion verklagt Wassertischler auf 25.000 Euro

Zahltag bei den Freibeutern.

BdSt

(März 2016) Die Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat vor dem Landgericht zwei führende Köpfe des (einen) Berliner Wassertischs verklagt. Die beiden Wasseraktivisten Sigrun Franzen und Wolfgang Rebel sollen 25.000 Euro zahlen. Sie hatten sich im April 2013 privat mit einer schriftlichen Erklärung verpflichtet, anteilige Kosten für eine Organklage bis zu dieser Höhe zu übernehmen. Ursprünglich als Garantie für eine Spendenkampagne des Wassertischs gedacht, könnte Franzen und Rebel ihr Idealismus jetzt auf die Füße fallen. Wurden die beiden von den parlamentarischen Freibeutern ausgetrickst?

Hintergrund ist eine Organklage der Piratenfraktion vor dem Berliner Verfassungsgericht aus dem Jahr 2013 wegen der vermuteten Verletzung des Budgetrechts im Zuge des Rückkaufs der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben. Auch der Bund der Steuerzahler Berlin hatte die Aktion damals bei einer gemeinsamen Pressekonferenz unterstützt. An ersten Gesprächen zu einer Organklage durch Parlamentsfraktionen hatten damals auf Betreiben des Wassertischs neben der Piratenfraktion auch die Fraktionen der Linken und der Grünen teilgenommen.

Nachdem die Grünenfraktion abgesprungen war und bei der Piratenfraktion die Finanzierung angeblich ungeklärt gewesen sei, hatten sich Franzen und Rebel im April 2013 gegenüber der Berliner Piratenfraktion auf einem – laut Rebel – von dieser vorformulierten Schreiben verpflichtet, Prozesskosten in Höhe von bis zu 25.000 Euro zu übernehmen, sofern die Kosten nicht durch eine andere Fraktion oder sonst von dritter Seite getragen werden. Geplant war damals vom Wassertisch, Spenden unter den zahlreichen Unterstützern für die Organklage einzusammeln. Die beiden Wassertischler hätten sich trotz des Risikos, später zur Kasse gebeten zu werden, in einer Zwangslage befunden, um die Beauftragung der Organklage nicht zu gefährden, erklärte Rebel dem Bund der Steuerzahler. Dass sie die Erklärung im eigenen Namen abgegeben haben, begründeten sie damit, dass der Wassertisch selbst keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Eine eigene schriftliche Erklärung, bei der die Zahlungspflicht davon abhängig gewesen sei, ob die Fraktion sonst nicht Ihre Fraktionsarbeit hätte aufrechterhalten können, sei laut Rebel von den Piraten damals zurückgewiesen worden.

Heute wirft Rebel der Piratenfraktion vor, dass diese sofort nach Erhalt der Kostenübernahmegarantie mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gegangen sei, ohne sich vorher noch einmal mit der Linksfraktion abzustimmen, weshalb sich diese – so Rebel – ebenfalls von der Organklage und damit von einer Kostenbeteiligung zurückgezogen habe.

Rund zweieinhalb Jahre später flatterte Franzen und Rebel eine Zahlungsaufforderung der Piratenfraktion über 25.134,59 Euro ins Haus, unterzeichnet vom Fraktionsvorsitzenden der Piraten, Martin Delius. Mittlerweile hat die Piratenfraktion sogar Klage vor dem Landgericht eingereicht.

Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, findet die Vorgehensweise der Piratenfraktion bedenklich: „Die Fraktionen im Abgeordnetenhaus werden für ihre Arbeit sehr großzügig mit Steuergeldern ausgestattet, so dass diese ihre parlamentarischen Rechte grundsätzlich auch mit eigenen Mitteln durchsetzen können sollten. Jetzt lässt die Piratenfraktion zwei Bürger, die damals eine spendengetragene Aktion absichern wollten, nach mittlerweile fast drei Jahren voll gegen die Wand laufen. Eine Spendenaktion ist jetzt natürlich nicht mehr sinnvoll machbar.“

Artikel: Piratenfraktion verklagt Wassertischler auf 25.000 Euro (pdf)

Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung durch den Bund der Steuerzahler Berlin e.V.

Vgl. dazu: 10 Gründe, warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten-Fraktion des Abgeordnetenhaus zurückzieht

10 Gründe

10 Gründe, warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten- Fraktion des AGH zurückzieht

Update: August 2016

  1. Grundsätzliches zu dem Spendenversprechen

Die Piratenpartei hat vor der Wahl 2011 versprochen, den Berliner Wassertisch bei seinen Bemühungen um eine Rückabwicklung der Wasserprivatisierung zu unterstützen. Mit der Rückabwicklung sollten die 1,5 Milliarden Euro zurückerobert werden, die die jeweiligen Senatsparteien CDU, SPD und DIE LINKE den Wasserkonzernen RWE und Veolia per Gewinngarantie zugeschoben hatten.

„Die Piraten unterstützen das Anliegen des Berliner Wassertisches, die Rückabwicklung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe umzusetzen.“
(Wahlprogramm 2011)

Nach dem Volksentscheid stellte sich schnell heraus, dass eine Rückabwicklung nur durch die Organklage einer AGH-Fraktion zu erreichen war. Die Piraten-Basis stimmte in einer Liquid-Feedback-Abstimmung mit 100 % dafür, die Organklage des Wassertischs einzureichen.

Das Spendenversprechen des Wassertischs wurde gegeben, als sich die Fraktion laut Beschluss vom 9. April 2013 nicht darüber klar war, ob sie sich das Anwaltshonorar für die Klage leisten könnte. Doch das Geschäftsjahr 2013, in dem das Honorar überwiesen wurde, beendete die Fraktion mit einem Übertrag von 462.000 Euro in das nächste Jahr. Die finanziellen Mittel, die die Fraktion von den Steuerzahlern extra für solche Zwecke erhält, waren also ausreichend vorhanden.

Auch wenn die Klage letztlich nicht zur Rückabwicklung geführt hat, war sie ein politischer Erfolg. Nur kurz nach ihrer Einreichung machte der letzte verbliebene Wasserkonzern Veolia den Weg für die Rekommunalisierung frei. Von den mit der Rekommunalisierung begründeten Preissenkungen haben alle BerlinerInnen profitiert – insbesondere die ,sozial Schwachen‘, die durch überhöhte Wasserpreise überproportional belastet werden. Möglich wurde die Rekommunalisierung nur durch die Vorarbeit, die der Wassertisch geleistet hatte. Allein die Vorbereitung der Klage hat fast 7000 Euro gekostet.

Derzeit verklagt der Fraktionsvorsitzende der Piratenpartei, der LINKEN-nahe Ex-Pirat Martin Delius, zwei Mitglieder des Berliner Wassertischs auf Zahlung der Spende. Diese Klage weist der Berliner Wassertisch zurück. Wenn die Piratenpartei sich vor und nach der der Wahl dafür einsetzt, die Organklage zu unterstützen und ihre Fraktion über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, diese umzusetzen, kann sie nicht so tun, als wäre sie das Privatvergnügen zweier Berliner BürgerInnen. Damit schädigt sie die Glaubwürdigkeit der Piratenpartei und die der parlamentarischen Demokratie.

 

Außerdem:

  1. Der Wassertisch hat bereits genug gezahlt: Der Wassertisch hat bereits die gesamten Kosten in Höhe von über 7000 Euro für die Vorbereitung der Klage allein getragen.
  2. Kein Beschluss: Es gab keinen Beschluss, dass die PIRATENFRAKTION die Wassertisch-Spende annimmt. Das Schuldversprechen wurde ohne gesonderten Fraktionsbeschluss in den Haushalt eingestellt.
  3. Die Fraktion hat die Kosten nach oben getrieben: DIE LINKSFRAKTION wollte ihre Beteiligung am 16. April auf ihrer Fraktionssitzung beschließen. Mit einer voreiligen Pressemitteilung einen Tag zuvor verprellt Heiko Herberg die LINKSFRAKTION. Die PIRATENFRAKTION trägt damit die Verantwortung dafür, dass sich LINKSFRAKTION nicht an der Klage beteiligt hat und muss folglich zumindest deren Anteil übernehmen. Die PIRATENFRAKTION kann dafür nicht den Wassertisch in Regress nehmen, der dafür plädiert hat, auf die LINKSFRAKTION zu warten.
  4. Keine Öffentlichkeitsarbeit: Nach der ersten Pressemitteilung von Heiko Herberg erfolgte keine Pressearbeit der Fraktion zugunsten des Verfahrens.
  5. Die Nicht-Piraten der Fraktion haben den Wassertisch und das Verfahren diskreditiert. Bezeichnenderweise haben insbesondere die jetzt zur LINKEN gewechselten PIRATEN den Wassertisch aus der Fraktion heraus regelmäßig mit Pöbeltweets („Idioten“) etc. provoziert und diskreditiert – sowohl während der Wassertisch die Klage vorbereitet hat als auch während des Verfahrens. Beteiligt waren unter anderem Martin Delius, Simon Weiß, Heiko Herberg, Benedict Ugarte Chacón und Monika Belz. Martin Delius schrieb während des laufenden Verfahrens auf seinem Blog, dass die juristische Aufarbeitung „rückwärtsgewandt“ sei.
  6. Die Fraktion hat die gemeinsame Zielvereinbarung verlassen: Die PIRATENFRAKTION hat die Klage still und leise ,beerdigt‘. Man kann aber nicht vom Wassertisch Spenden für ein Projekt einklagen, das man einschlafen lässt, statt es offensiv zu vertreten.
  7. Der Fraktionsvorsitzende hat eine Forderung bereits für unwahrscheinlich erklärt: Da es keinen Fraktionsbeschluss zu der Spende gegeben hat, hat der Fraktionsvorsitzende Alexander Spies am 6. Mai 2014 dem Wassertisch völlig zu Recht mitgeteilt, dass er keine Forderung mehr zu erwarten habe. Der Wassertisch wiederum hatte keinen Grund, diese Auskunft anzuzweifeln.
  8. Die Schuld am Scheitern der Rückabwicklung tragen die Berliner Abgeordneten und ihre Berater, nicht der Wassertisch: Die Klage wurde am 14. Juni 2014 abgewiesen, weil die Klagefrist nach Ansicht des Verfassungsgerichts um knapp vier Monate verfehlt wurde. Dafür kann jedoch nicht der Wassertisch haftbar gemacht werden, der sich rechtzeitig für die Klage eingesetzt hat. Schuld sind die Abgeordneten, die den juristischen Leitfaden des AKJ beharrlich ignoriert und keine eigenen Gutachten dazu eingeholt haben.
  9. Jetzt lassen sich keine Spenden mehr einsammeln: Zudem gibt es noch einen praktischen Grund. Zweieinhalb Jahre nach der Klageeinreichung ist es für den Wassertisch aller Voraussicht nach auch nicht mehr möglich, Spendengelder einzusammeln. Diese Forderung hätte man an den Wassertisch richten müssen, als die Klage noch aktuell war. Die mit einer Spendensammlung verbundenen Probleme wurden am 23.04.2013 in der Fraktionssitzung nicht ohne Grund angesprochen.

„Niemand kann uns Geld spenden, wenn wir das nicht wollen“
(Heiko Herberg, Fraktionssitzung 23. April 2013)

 

Hintergrund

Wahlversprechen
Am 13. Februar 2011 endet der Wasser-Volksentscheid. 98,2 % der Berliner und Berlinerinnen stimmen für die Offenlegung der geheimen Privatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe. Die PIRATEN haben den Wasser-Volksentscheid als einzige der jetzt im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien unterstützt; selbst die AGH-Fraktionen der LINKEN und GRÜNEN haben den Volksentscheid ignoriert. In ihrem Wahlprogramm versprechen die PIRATEN:

Die Piraten unterstützen das Anliegen des Berliner Wassertisches, die Rückabwicklung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe umzusetzen.“
(Wahlprogramm 2011)

Klagebeschluss
Möglich erscheint die Rückabwicklung nur mit der Organklage einer AGH-Fraktion. Unmittelbar nach Offenlegung der Verträge stellt die Verbraucherzentrale Berlin zusammen mit dem Bund der Steuerzahler eine vom wassertischnahen Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) erarbeiteten juristischen Leitfaden vor, mit der die Rückabwicklung erreicht werden könnte. Im Wasser-Sonderausschuss des AGH bestätigen Verfassungsjuristen wie Professor Jürgen Keßler (Vorsitzender der Verbraucherzentrale) oder der von der CDU eingeladene Professor Andreas Musil die Qualität und mögliche Durchführbarkeit des Klageweges.

Als der Wassertisch Anfang April 2013 eine geringfügig modifizierte Klageskizze des renommierten Verfassungsjuristen Prof. Dr. Christian Kirchberg vorstellt, erklärt sich LINKSFRAKTION bereit, die Klage zu unter­stützen, wenn die Opposition gemeinsam vorgeht. Doch die Fraktion der GRÜNEN sagt ab.

Schließlich stimmt die PIRATENFRAKTION am 9. April 2013 mit zwölf von fünfzehn Stimmen dafür (Enthaltung von Martin Delius, Heiko Herberg, Simon Weiß), das Verfahren notfalls allein durchzuziehen. Allen Beteiligten ist klar, dass es keine 100%ige Erfolgsga­rantie für die Klage geben kann, doch soll die vorhandene Klagemöglichkeit ausgeschöpft werden.

Schuldversprechen
Die PIRATENFRAKTION will jedoch noch wegen des Rechtsanwaltshonorars verhandeln, „da das derzeitige Angebot mit 30.000 € zzgl Mwst die finanziellen Möglichkeiten der Fraktion wohl übersteigen“ würde (Fraktionsbeschluss, 9. April 2013). Der Wassertisch sagt zu, notfalls Spenden zu sammeln, falls sich kein billigerer Anwalt finden lässt und sich die LINKSFRAKTION nicht beteiligen würde. Ungeachtet des finanziellen Prüfungsvorbehalts im Fraktionsbeschluss verlangt der parlamentarische Geschäftsführer Heiko Herberg am 15. April (Tag des Ablaufs der Frist zur Beauftragung des Rechtsanwalts) von den Wassertischmitgliedern Wolfgang Rebel und Sigrun Franzen (Piratenmitglied) ein persönliches Schuldversprechen über 25.000 Euro, „soweit die Kosten nicht durch eine andere Fraktion oder von dritter Seite getragen werden“.

Als Heiko Herberg die Fraktion in der Sitzung vom 23. April (Transkript) über die Verpflichtung informiert, spricht sich ein Abgeordneter dagegen aus, die Spende vom Wassertisch anzunehmen. Heiko Herberg sagt dazu:

Also niemand kann uns Geld spenden, wenn wir das nicht wollen, man kann immer sagen:   gut, zurück und tschüss.“
(Heiko Herberg, Fraktionssitzung 23. April 2013)

Das Thema Spendenannahme wird nicht weiter behandelt. Es soll zu einem späteren Zeitpunkt eine Beschlussvorlage für die Fraktionssitzung geben, ob man Spenden annehmen will. Dazu noch einmal Heiko Herberg:

„…es gibt halt vom Wassertisch auch noch keinen Aufruf et cetera und bis dahin würde es auch Absprache an der Stelle geben“
(Heiko Herberg, Fraktionssitzung 23. April 2013)

Ein Spendenbeschluss wird aber nie gefasst. Die Forderung über die 25.000 Euro ist durch keinen eigenen Fraktionsbeschluss gedeckt.

Das Anwaltshonorar wird im Juni 2013 von der Piratenfraktion bezahlt. Der Wassertisch wird nicht zur Spendensammlung aufgefordert. Die finanziellen Möglichkeiten der Fraktion werden nicht annähernd überschritten: Die Fraktion kann am Ende des Geschäftsjahres 462.000 Euro in das nächste Jahr übertragen.

DIE LINKE
Auf Druck der Parteibasis beschließt am 9. April 2013 auch LINKSFRAKTION, sich an der Organklage zu beteiligen, wenn alle drei Oppositionsfraktionen mitmachen würden. Die Fraktion der GRÜNEN teilt am 11. April ihre Absage mit. Danach braucht die LINKSFRAKTION einen neuen Beschluss, den Klaus Lederer für den 16. April in Aussicht stellt. Doch die Partei- und Fraktionsspitze der LINKEN, die die Privatisierungsverträge in ihrer Regierungszeit selbst mit fortgeschrieben hat, windet und sträubt sich, um die Klage zu vermeiden. Parteichef Klaus Lederer nutzt schließlich am 15. April eine vorschnelle Pressemitteilung von Heiko Herberg und twittert:

Ausgeschert sind erst die Grünen, vorgeprescht dann die Piraten. Ich geb mir ja nun wirklich seit 1,5 Jahren Mühe. Jetzt macht meine Fraktion nicht mehr mit, der Zug ist abgefahren. Das sollen die jetzt mal schön machen.“
(Klaus Lederer, 16. Mai 2013)

Der Wassertisch hat Heiko Herberg zuvor über die Situation informiert und dazu geraten, die Fraktionssitzung der LINKEN abzuwarten. Er hat es abgelehnt.

Der Erfolg
Der erste Erfolg der Organklage stellt sich umgehend ein: Knapp einen Monat nach Einreichung der Klage wird bekannt, dass Veolia als der letzte verbliebene Wasserkonzern den Weg für die Rekommunali­sierung der BWB freimachen will. Die BWB werden rekommunalisiert (wenn auch nur halbherzig). Seit Dezember 2013 sind die 1999 teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe wieder in kommunaler Hand.

Kurswechsel
Nach der ersten Pressemitteilung von Heiko Herberg am 15. April 2013 erfolgt keine Pressearbeit mehr zur Organklage. Martin Delius schreibt in einem Blogbeitrag Anfang 2014, dass die juristische Aufarbeitung der Privatisierung „rückwärtsgewandt“ sei. Ein Treffen am 22. Oktober 2013, bei dem zwischen Wassertisch und den Abgeordneten, die für die Klage zuständig sind, eine enge Zusammenarbeit vereinbart wird, wird schon zehn Tage später aufgekündigt. Bei der Fraktionssitzung sei die Befürchtung aufgekommen, dass der Wassertisch als Nebenkläger bei der Organklage angesehen werden könnte. Die Stellungnahme des Rechtsanwalts auf die Klageerwiderung des Senats, die der Wassertisch prüfen sollte, wird ihm nicht mehr zugeleitet. Der Kontakt zwischen Wassertisch und dem Rechtsanwalt, die zusammen die Klage vorbereitet hatten, wird verboten. Der Wassertisch wird ausgebootet.

Am 6. Mai 2014 steht in der Fraktion zur Diskussion, die Klage still und leise zu beerdigen. Sie möchte weder weitere Erwiderungen noch eine mündliche Verhandlung und überlässt so der Gegenseite das Feld. Die Fraktion weicht damit von der ursprünglichen Zielvereinbarung ab, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Rückabwicklung zu erreichen.

Angriffe auf den Wassertisch
Während der Wassertisch die Klage vorbereitet und während des Verfahrens wird er aus der Fraktion heraus regelmäßig mit Pöbeltweets („Idioten“) etc. provoziert und beleidigt. Beteiligt sind unter anderem Martin Delius, Simon Weiß, Heiko Herberg, Benedict Ugarte Chacón und Monika Belz. Entschuldigungen erfolgen nicht.

Forderungsverzicht
Am Rande der Fraktionssitzung vom 6. Mai 2014 erkundigt sich Wassertisch-Sprecher Wolfgang Rebel beim Fraktionsvorsitzenden Alexander Spies, ob unter diesen Umständen noch mit der Einforderung der 25.000 € zu rechnen sei. Der versichert ihm, dass dies nicht der Fall sei. Der Wassertisch müsse sich keine Sorgen machen. Zur Einforderung müsse es einen Fraktionsbeschluss geben.

Urteil
In seinem Urteil vom 20. Juni 2014 weist das Berliner Verfassungsgericht die Klage aus Fristgründen zurück. Das Gericht hat den Beginn der Klagefrist nicht mit dem Parlamentsbeschluss zum Rückkauf der RWE-Anteile vom Oktober 2012 beginnen lassen, sondern mit einer Kleinen Anfrage im Mai 2012 verknüpft. Es stellt jedoch fest, dass es die Klage rund vier Monate zuvor noch angenommen hätte. Diese Entscheidung hätte jedoch auch anders ausfallen können, wenn die 1,5 Milliarden-Euro-Klage nicht auf halbem Wege beerdigt, sondern mit der verabredeten Unterstützung durch den Wassertisch bis zur mündlichen Verhandlung geführt worden wäre. Um die Entscheidung, ob die Gewinngarantie verfassungsgemäß gewesen sei, konnten sich die Richter auf diese Weise bequem herumdrücken. Nach dem Urteil steht nun fest: Hätte sich eine Fraktion des Abgeordnetenhauses zügig nach Erscheinen der ersten Klageskizze zur Organklage entschlossen – wie dies der Wassertisch gefordert hatte, hätten die skandalösen Wasser-Privatisierungsverträge, einschließlich Konzern-Gewinngarantie, juristisch aufgearbeitet werden können.

Die Forderung
Nachdem der Wassertisch zweieinhalb Jahre diesbezüglich nichts von den Piraten gehört hat, erhält er am 6. Oktober von Martin Delius die Aufforderung, innerhalb eines Monats die 25.000 Euro zu überweisen. Nach 2 Verhandlungsterminen steht ein 3. Gerichtstermin noch aus. Datum noch offen.

Diese Erklärung des Wassertischs als PDF

Nachtrag: Bund der Steuerzahler Berlin: Piratenfraktion verklagt Wassertischler auf 25.000 Euro

Sebastian Heiser – ein Enthüllungsjournalist?

Update anlässlich des #Tazgate und der häufig wiederholten Behauptung, Sebastian Heiser habe sich in der „Berliner Wassersache“ als Enthüllungsjournalist verdient gemacht:

Stand: 10. Februar 2018; Beitrag wird sukzessive aktualisiert.

Der Berliner Wassertisch kann nicht beurteilen, was es mit den Anschuldigungen gegen Sebastian Heiser auf sich hat, dass er seine Kollegen in der TAZ mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausspioniert habe.* Was der Berliner Wassertisch allerdings feststellen kann, ist, dass Heiser nach seinen Erfahrungen nicht der akribisch arbeitende Enthüllungsjournalist ist, als der er nun gelegentlich dargestellt wird.[1] Dies gilt nicht nur für seinen Beitrag bei den SZ-Leaks wie der RBB [2] nachrecherchiert hat, sondern auch für seine Berichterstattung über den Wasser-Volksentscheid.

*http://www.tagesspiegel.de/medien/james-bond-bei-der-taz-die-taz-soll-opfer-eines-spionageangriffs-geworden-sein/11401938.html
http://www.morgenpost.de/printarchiv/kultur/article137681755/Redakteur-der-taz-soll-Kollegen-ausspioniert-haben.html
http://www.berliner-zeitung.de/medien/abhoeraffaere-in-berlin-redakteur-der–taz–soll-kollegen-ausspioniert-haben,10809188,29914842.html
http://www.ndr.de/fernsehen/Ich-habe-all-die-Jahre-geschwiegen,zapplilienthal102.html
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/blog/Die-Sache-mit-Namen,heiser112.html

 

Zur Erinnerung:

1999 wurden die Berliner Wasserbetriebe von der Großen Koalition teilprivatisiert. Die Verträge waren geheim. Der 2006 gegründete Berliner Wassertisch startete im Bündnis mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen und Initiativen 2007 ein Volksbegehren zur „Offenlegung aller Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe stehen und zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern geschlossen worden sind“.

Ziel war es, die Verträge nach der Veröffentlichung juristisch anzufechten. Die Berichterstattung zu diesem Volksbegehren war – freundlich ausgedrückt – verhalten. Es bedurfte eines sehr hohen Einsatzes von vielen ehrenamtlich engagierten Bürger_innen, um das Thema ins öffentliche Bewusstsein zu bringen. Die Initiative befand sich im Oktober 2010 auf der Zielgeraden des insgesamt dreistufigen Volksbegehrens, als Folgendes passierte:

Es wurden Sebastian Heiser Teile des Konsortialvertrages zugespielt.[3] Er verkündete zwei Tage nach der Unterschriftenabgabe (2. Stufe Volksbegehren) – am 29. Oktober 2010: „taz enthüllt Berlins Geheimverträge“

„Der komplette Vertrag. Ab Samstag [30. Oktober] steht der komplette, bislang geheime Vertrag auf dem Recherche-Blog der taz zum Download zur Verfügung unter taz.de/wasservertrag.“(Quelle ; vgl. auch die Leserkommentare)

Kurze Zeit später veröffentlichte der Senat (Mittwoch, 10. November 2010) eine weitere Tranche des Konsortialvertrages. Die vollmundige Ankündigung des angeblich akribisch arbeitenden Journalisten, dass er den kompletten Vertrag veröffentlicht hätte, war damit widerlegt. Eine nicht sonderlich aufwändige Recherche hätte ihn vor seinem Irrtum bewahrt. Der Wassertisch geriet dadurch in die Verlegenheit, erklären zu müssen, wieso es wichtig ist, die Offenlegung der Geheimverträge immer noch per Volksgesetz juristisch verbindlich zu beschließen.

Das hinderte Heisers TAZ-Kollegen Gereon Asmuth nicht, am 10. November 2010 in seinem Artikel mit dem Titel “Überflüssig dank Erfolg” zu schreiben:

„Eins ist seit Mittwoch [10. November 2010] klar: Der Volksentscheid zu den Wasserverträgen ist überflüssig. Es gibt nichts mehr zu entscheiden. Die Verträge stehen im Internet. Nicht mehr nur auf einer Seite der TAZ. Auch das Land Berlin, RWE und Veolia haben sie offengelegt. Dass das Volk aus rechtlichen Gründen dennoch zur Abstimmung gerufen wird, klingt absurd. Einige werden das gar als Beleg dafür sehen, dass direkte Demokratie eh nur Murks sei. Dabei hat die Initiative Wassertisch nur einen Makel: Sie hat schon vor dem Urnengang alle Ziele erreicht.“ (Quelle; vgl. auch die Leserkommentare)

Was Asmuth nicht schrieb: Auch jetzt fehlten weiterhin wichtige Nebenabreden und Bestimmungen. Wer weiß, wie schwierig es ist, die Bürger zu mobilisieren, bei Volksentscheiden ihre Stimme abzugeben, wird erkennen, welchen Bärendienst Heiser und Asmuth dem Wasser-Volksentscheid geleistet haben. Der Anschein, dass die Offenlegung bereits erledigt sei, hätte den Volksentscheid den Sieg kosten können.[4]

Doch Heiser beließ es nicht dabei, dem Volksbegehren den Wind aus den Segeln zu nehmen. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Sebastian Heiser den Sprecher des Wasservolksbegehrens Thomas Rudek. In seinem Artikel mit dem Titel “Das ist keine Verschwörungstheorie” (Quelle; vgl. auch die Leserkommentare) rückte Heiser den Wassertisch mit fragwürdigen rhetorischen Mitteln in die Ecke von Verschwörungstheoretikern.

Am 11. Februar 2011, zwei Tage vor dem Volksentscheid schrieb Svenja Bergt den Artikel: Fragen & Antworten zum Volksentscheid. Das Kreuz mit dem Wasser. Hierin wurde weiterhin suggeriert, dass es eigentlich nichts mehr zu veröffentlichen gäbe und dass es beim Volksentscheid nicht um die soeben von der dapd erwähnten unveröffentlichten Verträge ginge. Auf die Emailanfrage eines Wassertischlers, warum Frau Bergt schreibe, dass diese Verträge nicht Gegenstand des Volksentscheids seien, antwortete überraschenderweise Sebastian Heiser, da er die „entsprechende Passage in dem Artikel […] geschrieben“ habe. Er beharrte: „Die Verträge, über die dapd berichtet, gehören nicht dazu“. Der Wassertisch jedoch hielt dagegen, dass „die Auffassung, es handele sich um konzerninterne Dokumente, die nicht unter den Regelungsbereich unseres Gesetzestextes fallen juristisch nicht haltbar ist. Herr Heiser wäre gut beraten, wenn er seine journalistische Integrität nicht einer senatskonformen Berichterstattung opfert!“ (Quelle)

Noch am Tage des Volksentscheids nahm Sebastian Heiser Klaus Wowereit vor einer Behauptung von Renate Künast in Schutz, dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei. Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht.

Glücklicherweise hat sich die TAZ mit ihrer Auffassung, dass ein Urnengang am 13. Februar 2011 überflüssig sei, nicht durchgesetzt. 666.235 Menschen sprachen sich für das Gesetz zur Offenlegung der Geheimverträge aus und bahnten damit den Weg zu einer vollständigen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe.

Von einem akribisch und investigativ arbeitenden „Enthüllungsjournalisten“ hätten wir mehr erwartet, als dass er einfach irgendein halbgares Dokument mit falschen Behauptungen ins Netz stellt. Damit hat er lediglich dem Senat und den Anteilseignern RWE und Veolia in die Hände gearbeitet. Auch in der Folge fiel Heiser nicht durch kritische Berichterstattung auf. Am 6. Juli 2013 veröffentlichte er sogar einen puren Gefälligkeitsartikel über die BWB: Die Preise bestimmen andere.
Die wirklichen Enthüllungen fanden dagegen woanders statt. Die DAPD veröffentlichte vor dem Abstimmungstag, dass noch wichtige Bestandteile des Vertrags unveröffentlicht seien. Die Informationen lieferte der Wassertisch – ganz ohne Heiser. In der BERLINER ZEITUNG wurde ein Dokument zu geheimen Absprachen veröffentlicht, die der CDU-Senator Heilmann auch nach dem Volksentscheid noch mit dem Wasserkonzern Veolia traf.

[1] Zuletzt: Radio 1 Medienmagazin (Download)
[2] Vgl. Audiobeitrag: SZ-Leaks, taz-Einbruch und Kritik an Tagesschau und Co. 22.2.2015.
[3] Der Berliner Wassertisch vermutet, dass die Teile des Vertrages aus regierungsnahen Kreisen kamen und dass damit dem Wasservolksentscheid schlicht und ergreifend der Wind aus den Segeln genommen werden sollte.
[4] Unabhängig davon, ob alle Dokumente offengelegt waren, war der Erfolg des Volksbegehrens auch wichtig, weil in dem Volksentscheidsgesetz eine unabhängige Überprüfung der Verträge gefordert wurde: „Bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden bedürfen einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen.“ Die Offenlegung war kein Selbstzweck. Ziel war bekanntlich die juristische Anfechtung der Wasserverträge.

 

Beispiele:

Anlässlich Heisers Artikel in der taz drei Tage vor dem Wasservolksentscheid:

Sebastian Heiser: „Das ist keine Verschwörungstheorie“ (10. Februar 2011). (Aufschlussreich sind hier auch die Kommentare der Leser_innen.)
Eine Rezension seines Artikels von 2011:
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Zum Beitrag

Heisers Artikel über die BWB

Aus dem Protokoll des Wassertisch-Plenums vom 16. August 2013. Hier wurde über den Artikel von Sebastian Heiser: „Die Preise bestimmen andere“ vom 6.7.2013 gesprochen:

heiser

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Strafanzeige des Wassertischs:
Missbrauch zu PR-Zwecken oder demokratisches Recht?

Kommentar zum taz-Artikel „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“ von Sebastian Heiser (28.07.2014) [1]
Zur Erläuterung: Die Strafanzeige des Wassertischs und seiner Bündnispartner richtete sich gegen den Berliner Finanzsenator Nußbaum wegen des Verdachts der Untreue. Es ging darum, ob die Unternehmensanteile von RWE und Veolia an den Berliner Wasserbetrieben zu teuer zurückgekauft wurden. Es sollte untersucht werden, ob und inwieweit anhängige Gerichtsverfahren bei der Festlegung des Kaufpreises wertmindernd berücksichtigt wurden.

Die Lektüre scheint spannend zu werden. Heiser ist Kriminellen auf der Spur. Kurt Wansner von der CDU ist Serientäter, weil er immer wieder Strafanzeigen stellt, die zu nichts führen. Und die Medien sind gewissermaßen seine Komplizen, denn sie geben ihm Zucker, sie berichten darüber. Ist das nun ein Einzelfall oder ist diese Methode noch weiter verbreitet? Heiser findet es heraus: Es gibt andere, die es genauso machen, z. B. den Wassertisch. Dem geht es in puncto Medienaufmerksamkeit inzwischen ziemlich schlecht. „Wassertisch kritisiert Senat“ lockt ja keinen Journalisten mehr hinterm Baum hervor und ist ungefähr genauso interessant wie „Hund beißt Mann“. Kein Wunder, wenn also auch der Wassertisch in die Trickkiste mit den Strafanzeigen greift.

Heiser stellt auch eine angebliche Gesetzeslücke fest, die es erlaubt, bei Strafanzeigen „zu Unrecht“ zu behaupten, es liege der Verdacht auf eine Straftat vor. Die vielen Strafanzeigen, die deshalb risikolos gestellt werden könnten, führten dazu, dass dann bei der Staatsanwaltschaft die Zeit für die Verfolgung echter Straftäter fehle.

Hallo – was ist mit der taz los? Das ist doch kein Sach-Artikel mehr. Hier werden ein paar Fakten mit Meinungen des Autors vermischt und heraus kommt eine (nicht ganz so) gut getarnte Diffamierung des Wassertischs und seiner Bündnispartner Bund der Steuerzahler [2] und Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Unsere Initiative, die bisher nur diese einzige Strafanzeige und diese auch erst nach reiflicher Überlegung auf den Weg gebracht hat, wird in seinem Artikel zu einem Musterbeispiel für den Missbrauch von Strafanzeigen hochstilisiert. Das widerspricht der journalistischen Sorgfaltspflicht. Gleichzeitig kritisiert Heiser genau diese fehlende Sorgfalt bei anderen Medien, die nach erster Berichterstattung über Strafanzeigen versäumten, über die Einstellung der Ermittlungen zu berichten. Heiser unterstellt dem Wassertisch, diese Strafanzeige nur aus populistischen Erwägungen gestellt zu haben. Das ist aber „Meinung“ und gehört in einen Kommentar, nicht aber in einen Sachartikel. Woher will denn der Autor wissen, dass es nicht gute Gründe im Interesse der Berlinerinnen und Berliner waren, die uns zu dieser Anzeige veranlasst haben? (Angefragt hat er bei uns ja nicht…) Auch wenn es vielleicht missbraucht werden kann: Es ist ein elementares demokratisches Recht, bei Verdacht einer strafbaren Handlung diese bei der Staatsanwaltschaft anzeigen zu dürfen. Dieses Recht darf nicht angetastet werden.

Auch in der Vergangenheit war das Verhältnis zwischen Wassertisch und taz nicht immer ganz unproblematisch, war es doch die taz [Sebastian Heiser], die in der heißen Phase vor dem Volksentscheid 2011 einen Teil der Wasserverträge „leakte“ und dann den Volksentscheid kurzerhand als „überflüssig dank Erfolg“ [3] erklärte. Das entsprach dann auch ganz der Argumentationslinie des Senats gegen die Teilnahme am Volksentscheid. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Heiser [4] den Wassertisch-Aktivisten Rudek und behauptete dabei – in eine Frage verpackt – , dass es abwegig sei anzunehmen, dass der Senat noch nicht alles veröffentlicht habe und legte in einer weiteren Frage nahe, der Wassertisch folge einer Verschwörungstheorie, wenn er den Beteuerungen, alles sei veröffentlicht, keinen Glauben schenke.

Noch am Tage des Volksentscheids, an dem sich die Niederlage des Senats manifestierte, nahm Heiser Bürgermeister Wowereit vor einer Behauptung von Frau Künast in Schutz [5], dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei.

Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht, wie sich inzwischen herausgestellt hat.

Und jetzt, mit dem Artikel zur PR-Strategie, wird wieder der Wassertisch angegriffen, diesmal wegen seines angeblichen Medien-Populismus, damit nicht etwa noch jemand auf die Idee kommt, beim Rückkauf der Wasserbetriebe sei doch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen.

Wolfgang Rebel, 3. August 2014 [update 4. August]
[1] 28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi
[2] In einem Kommentar wehrt sich Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler gegen den Populismus-Vorwurf Heisers: http://www.taz.de/!ku9303/
[3] 10.11.2010 Gereon Asmuth: „Überflüssig dank Erfolg“: http://www.taz.de/!61090/
[4] 10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/
[5] 13.02.2011 Sebastian Heiser: „Künasts blamable Wowereit-Attacke”: http://www.taz.de/!65835/

 

Zeitleiste (in Bearbeitung):

29.10.2010: Sebastian Heiser: „taz enthüllt Berlins Geheimverträge“

10.11.2010 Senat enthüllt eine weitere Tranche des Konsortialvertrages

10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/

13.02.2011 Sebastian Heiser: „Künasts blamable Wowereit-Attacke”: http://www.taz.de/!65835/

13.02.2011 Wasservolksentscheid (trotz vermeintlicher Taz-Enthüllung der Verträge) erfolgreich

06.07.2013 Sebastian Heiser: „Die Preise bestimmen andere“

28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi

Chronologie der Taz http://www.taz.de/In-eigener-Sache–Datenklau/!5019164/

17.02.2015 In der Taz wird ein Keylogger entdeckt

18.02.2015 Sebastian Heiser wird erwischt, wie er den Keylogger abziehen will. Damit hat er über Monate hinweg Kollegen (RessortleiterInnen, RedakteurInnen, PraktikantInnen) ausspioniert. („Danach wurde das Gerät mindestens seit Anfang 2014 zum Ausspähen von taz-Rechnern benutzt. Außerdem wird festgestellt, dass die Software des Keyloggers 2012 veröffentlicht worden ist.) In der Nacht brechen Unbekannte in die taz-Zentrale ein. Die erste Tür wird aufgebrochen, die zweite – die sich mit einem Code öffnen lässt – ist unbeschädigt.

19.02.2015 Spionageaffäre wird öffentlich.

22.02.2015 Martin Kaul reagiert auf den Hinweis des Wassertischs, dass sich Heiser in Sachen Wasservolksentscheid keine Meriten verdient hat, emotional:

23.02.2015, 12:30  Sebastian Heiser erscheint nicht  zu einem Gespräch mit Chefredaktion, Geschäftsführung und Justiziar.

TAZ kündigt Sebastian Heiser.

26.02.2015 TAZ erstattet Strafanzeige gegen Sebastian Heiser

02.03.2015 The Guardian: Sebastian Heiser: journalist accused of spying at German newspaper

20.03.2015 taz-Veranstaltung. Aufarbeitung taz-Keylogger: Zwischen Recherche und Datenklau

24.03.2015 SPIEGEL ONLINE Anklagebehörde prüft Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Heiser

03.07.2015 taz-Chefredakteurin Ines Pohl gibt ihren Rücktritt als Chefredakteurin bekannt. Sie wechselt zum Jahresende zur Deutschen Welle und wird als Korrespondentin aus Washington berichten.

06.01.2016 Auf Nachfrage vom Berliner Wassertisch zum Stand der Dinge antwortete die Taz: „die taz hat am 25.2.2015 Strafanzeige beim LKA gegen „Sebastian Heiser und Unbekannt“ wegen Verdachts der Verletzung der „§§ 201 und 202a-c StGB und weiterer möglicher Delikte“ gestellt. Dort wird ermittelt. Deren letzte Mitteilung stammt vom 23.6.2015, dass weitere Personen (i.e. Mitarbeitende der taz) festgestellt worden seien, deren Daten abgefangen wurden. Dieser Umstand war uns allerdings bereits bekannt. Weitere Auskünfte wurden uns nicht erteilt. Andere Erkenntnisse haben wir nicht.“

03.06.2016 SPIEGEL Datenklau: „taz“ veröffentlicht interne Recherchen zur Spähaffäre
„Der Datendiebstahl eines Redakteurs im vergangenen Jahr war offenbar nicht gegen die „taz“ als Medium gerichtet, vielmehr deute alles auf persönliche Motive hin: Zu diesem Ergebnis kommt ein jetzt abgeschlossener Recherchebericht von zwei eigens dafür abgestellten Redakteuren der Tageszeitung. Demnach waren mindestens 23 Personen ausgespäht worden, 19 davon Frauen.“

04.06.2016 Sebastian Erb und Martin Kaul: Keylogger-Affäre in der taz
Dateiname LOG.TXT.
Auch hier wird wider besseren Wissens die Legende vom Heiser „großen Coup“ erzählt: „Der größte Coup: Im Oktober 2010 veröffentlicht er in der taz die bis dahin geheimen Berliner Wasserverträge, deren Offenlegung eine BürgerInneninitiative seit Jahren erfolglos eingefordert hat.“ Sie haben es entgegen Kauls Aussage am 22.02.2015 also immer noch nicht verstanden.

08.06.2016 wird bekannt, dass Ines Pohl zum 1. März 2017 Chefredakteurin der Deutschen Welle wird

28.10.2016 Sebastian Erb u. Martin Kaul: Keylogger-Affäre in der taz. Spähaktion landet vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen früheren taz-Redakteur erhoben. Er soll Redaktionscomputer ausgespäht haben.

16.01.2017, 9:15 (Amtsgericht Berlin-Tiergarten). Vorwurf: Heiser soll zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 17. Februar 2015 an verschiedenen Rechnern innerhalb der „taz“-Redaktion mit einem sogenannten Keylogger Daten abgefangen haben. „Der ehemalige Redakteur der taz, der mittels USB-Keylogger Kollegen bespitzelte, soll nun 6400 Euro Strafe zahlen. Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Berlin war er nicht erschienen.“ (Heise, 16.1.2017)

17.02.2017 Urteil ist rechtskräftig.
Joachim Huber: Kollegen ausgespäht Früherer „taz“-Redakteur verurteilt. Der Ex-„taz“-Redakteur Sebastian Heiser ist wegen Ausspähens der Redaktion rechtskräftig verurteilt worden. Die Strafzahlung von 6400 Euro hat er akzeptiert. Zum Artikel
Artikel in der Taz von Sebastian Erb u. Martin Kaul: Keylogger-Affäre. Früherer taz-Redakteur verurteilt. Ein Ex-Redakteur der taz muss wegen des Ausspähens von Computern 6.400 Euro Strafe zahlen. Der Strafbefehl ist nun rechtskräftig. Zum Artikel

Damit werden die Hintergründe dieser „Spionage-Affäre“ wohl im Dunklen verbleiben.

10.04.2018 Sebastian Heiser wird per Haftbefehl gesucht, weil er seine Geldstrafe nicht zahlte (Taz, 10.4.2018)

Konzernfreundliche Wertgutachten beim Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile von Veolia und RWE? – Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG vom 03.06.2014

Gemeinsame Pressemitteilung

Konzernfreundliche Wertgutachten beim Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile von Veolia und RWE ?

Der Verband deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der Bund der Steuerzahler Berlin (BdSt) sowie der Berliner Wassertisch haben die Berliner Staatsanwaltschaft erneut aufgefordert, Ermittlungen gegen Finanzsenator Nußbaum wegen Untreue einzuleiten.

(Berlin, den 3. Juni 2014) Die Weigerung der Staatsanwaltschaft, aufgrund der ursprünglichen Anzeige vom 17. Januar 2014 Ermittlungen gegen Senator Nußbaum aufzunehmen, trifft bei den drei Organisationen auf Unverständnis. Die Staatsanwaltschaft führt zur Begründung an, dass „die allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung einen erheblichen Ermessens- und Beurteilungsspielraum zulassen“ und in diesem Zusammenhang die Zustimmung des Abgeordnetenhauses zu den Anteilsrückkäufen „eine Pflichtwidrigkeit der vermögensbezogenen Handlung grundsätzlich ausschließt.“

Aus Sicht der drei Organisationen besteht jedoch der Verdacht, dass der Senator das Parlament falsch oder unzureichend informiert hat, indem er Wertgutachten verwendete, in denen die Risiken noch ausstehender Gerichtsverfahren gar nicht oder nicht ausreichend abgebildet waren. Sie dringen nun darauf, dass die Staatsanwaltschaft die Wertgutachten unter diesem Gesichtspunkt überprüft. Die Weigerung der Senatsverwaltung für Finanzen, dem Berliner Wassertisch im Rahmen einer IFG-Anfrage Akteneinsicht in diese Wertgutachten zu ermöglichen werten sie als Indiz dafür, dass Risiken für den Unternehmenswert der Wasserbetriebe in pflichtwidriger Weise unterschlagen worden sein könnten.

Bund der Steuerzahler Berlin e.V.
www.steuerzahler-berlin.de

Alexander Kraus
info@steuerzahler-berlin.de
Kontakt: 030-7901070

Verband Deutscher Grundstücksnutzer
www.vdgn.de

Holger Becker
info@vdgn.de
Kontakt: 030-5148880

Berliner Wassertisch
www.berliner-wassertisch.info
Wolfgang Rebel
webmaster@berliner-wassertisch.info
Kontakt: 0152-57233484

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Bundesrat gegen europaweite Ausschreibung bei Wasserversorgung


Der Bundesrat erteilt einer auf EU-Ebene verhandelten Privatisierung der Daseinsvorsorge eine klare Absage.

Der Berliner Wassertisch wertet dies als eine eindeutige Aufforderung an die EU-Kommission, die öffentliche Daseinsvorsorge aus den derzeit verhandelten Freihandelsabkommen Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP), Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) und Trade in Services Agreement (TiSA) herauszunehmen.

Beschluss des Bundesrates. Drucksache 111/14 vom 23.05.2014:
Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative: „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware“

Zum Artikel:
EUWID
27.05.2014

Bundesrat gegen europaweite Ausschreibung bei Wasserversorgung

Weiteren Bestrebungen auf EU-Ebene zur Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorgeleistungen sollen nach Auffassung des Bundesrates eine klare Absage erteilt werden.

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Rede von Rainer Heinrich zu den Hintergründen für die Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum – gehalten auf der Pressekonferenz am 17.01.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 25.10.2012 beschloss das Parlament mit den Stimmen von CDU und SPD den Rückkauf der RWE-Anteile für eine Kaufsumme von rund 658 Millionen. Am 7.11. 2013 folgte der Beschluss für den Rückkauf der Veolia-Anteile für 590 Millionen. Insgesamt wurden die BWB also für 1,25 Milliarden Euro rekommunalisiert – eine Summe, die unserer Ansicht nach wesentlich zu hoch war. Der Unternehmenswert der Berliner Wasserbetriebe berechnet sich nach ihrem Ertragswert, das heißt: Je mehr Gewinne die BWB machen, um so höher ist ihr Kaufpreis anzusetzen. Die Kaufsummen wurden jedoch festgelegt, bevor der Ausgang verschiedener Gerichtsverfahren abgewartet wurde, deren Urteile erhebliche Auswirkungen auf den Wert der Anteile von Veolia und RWE gehabt hätten.
Dies betrifft zunächst die Organklage der Piratenfraktion, die vom Wassertisch vorbereitet wurde. Nebenbei bemerkt, hat Veolia sein Verkaufsangebot in dem Monat gemacht, als die Klage bei Gericht einging. Diese Klage richtet sich gegen die skandalöse Gewinngarantie, mit der den Konzernen ein fester Gewinn, unabhängig von ihrer unternehmerischen Leistung, zugesichert wurde. Sollte der garantierte Gewinn nicht über die Wasserpreise finanziert werden können, hätte das Land Berlin Gelder letztlich aus seinem Haushalt beisteuern müssen. Diese Gewinngarantie war den Konzernen 1999 rund ein Drittel des damaligen Kaufpreises wert. Es ist leicht nachvollziehbar, dass ihr Wegfall ein Sinken des Kaufpreises um die gleiche Summe zur Folge haben müsste. Abgesehen von dem Wertverfall der privaten Anteile würde bei einer gerichtlich festgestellten Verfassungswidrigkeit eine Rückabwicklung der Teilprivatisierung in den Bereich der Möglichkeiten rücken, die womöglich sogar kostenneutral vollzogen werden könnte.

Das nächste relevante Verfahren ist die Klage der BWB gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts. Diese erging bekanntlich, weil der Senat und die Konzerne jahrelang Missbrauch mit den Wasserpreisen betrieben haben. Die Privatisierung führte zu Erhöhungen um 35 Prozent, und das Bundeskartellamt kam zu dem Ergebnis, dass das jetzige Frischwasserpreisniveau um 20-30 Prozent zu hoch ist. Die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts beträgt für 2012 um 18% und für die Jahre 2013 bis 2015 um durchschnittlich 17%. Statt sich bei den Bürgern zu entschuldigen und die Preise zu senken, haben die Wasserbetriebe mit Billigung des Senats gegen die Rechtmäßigkeit der Kartellamtsverfügung geklagt. Die Kosten für dieses Verfahren dürfen die betrogenen Wasserkunden bezahlen. Durch wurde jedoch der Schein eines weiterhin hohen Unternehmenswertes aufrechterhalten, was nach unserer Meinung mit zu den überteuerten Rückkaufpreisen beigetragen hat.

Nächste Woche wird das Urteil vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf hierzu verkündet. Die Preissenkungsverfügung wird den Anteilswert der Privaten senken, weil die Gewinne entsprechend sinken werden. Das neue neoliberale sogenannte Optimierungsprogramm NEO zur Kostensenkung ist erlassen worden, um die Gewinnausfälle auf Kosten der Beschäftigten und der Unternehmenssubstanz zu kaschieren. Dies ist allerdings nicht dass, was sich der Berliner Wassertisch unter einer nachhaltigen Unternehmensführung und unter einer bürgernahen, kostengünstigen Rekommunalisierung vorgestellt hat.

Betrachtet man die Urteilsbegründung des Bundeskartellamtes bezüglich der missbräuchlich überhöhten Frischwasserpreise, so wird klar, dass einige der beanstandeten Mängel auch auf die Abwasserpreise zutreffen, die das Kartellamt wegen des hoheitlichen Charakters der Abwasserentsorgung nicht untersuchen konnte. Aufgabe der Politik in den Wasserbetrieben wäre es gewesen, nicht nur die Kartellamtsverfügung sofort zu akzeptieren und umzusetzen, sondern auch die Abwasserpreise – die immerhin 60% der Kosten – entsprechend anzupassen. Auch im Gebührenbereich dürfen keine Phantasiepreise genommen werden. Diese längst überfällige Anpassung wird den Unternehmenswert noch stärker nach unten drücken. Auch diese Ertragsminderung ist nicht in den Rückkaufpreis eingerechnet worden.

Weiter ist noch eine Normenkontrollklage vor dem Berliner Verfassungsgericht anhängig. Die Fraktionen von Bündnis 90/Grüne und den Piraten haben Ende 2012 eine Normenkontrollklage wegen der Unbestimmtheit der Formulierung des § 16 Abs. 5 im Berliner Betriebegesetz (BerlBG) vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin eingereicht. Die Normenkontrollklage wurde eingereicht, weil den Konzernen zu hohe Gewinne wegen der unbestimmten Regelung der Ermittlung des Kalkulationszinsfußes im Berliner Betriebegesetz zugebilligt wurde. Die überhöhte Ermittlung des Zinsfußes hat übrigens das Bundeskartellamt gerade kritisiert. Auch hier hätte die Nichtigkeit der alten Bestimmung im Berliner Betriebegesetz und eine danach festzulegende strengere Fassung dieser Bestimmung den Anteilswert der Privaten erheblich verringert. Das Ergebnis dieser Normenkontrollklage hätte deshalb vor dem Rückkauf der Veolia-Anteile abgewartet werden müssen, um dann ggfs. einen geringeren Rückkaufpreis aushandeln zu können.

Der Vollständigkeit halber möchten wir an dieser Stelle auch noch einmal auf die EU-Beschwerde wegen Verstößen gegen das Vergabe- und Wettbewerbsrecht bei der Teilprivatisierung hinweisen, die die Verbraucherzentrale Berlin und Transparency International 2011 eingerichtet haben und die immer noch anhängig ist.

Nach welchen Kriterien die Preise letztendlich ermittelt wurden, wissen wir nicht genau. Hier können wir nur spekulieren. Es fällt jedoch auf, dass die Rückkaufpreise in ihrer Summe in etwa den jährlichen Gewinnen entsprechen, die nach der Planung der Privaten bis 2028 für sie zusammengekommen wären. Hier zeigt sich dass der Senat bei dem Rückkauf lediglich die Gewinninteressen der Privaten berücksichtigt haben. Es drängt sich deshalb der Vergleich mit der EnBW-Affäre auf, bei der es durch die enge Verbandelung zwischen Politik und Wirtschaft dazu gekommen ist, dass das Unternehmen ebenfalls zu einem zu hohen Preis zurückgekauft wurde. Das sieht man nicht zuletzt daran, dass die von den Privaten seinerzeit eingesetzten Vorstandsmitglieder Bruckmann (RWE) und Simon (Veolia) weiterhin an der Unternehmensspitze stehen. Während die Wasserpreise – abgesehen von einer vorübergehenden Kartellamts-Delle – in den nächsten dreißig Jahren wegen der Finanzierungskosten für die Rückkäufe nicht sinken können, führen die beiden ehemals privaten Vorstände mit Rückendeckung des Senats ein neoliberales Optimierungsprogramm in den Wasserbetrieben auf Kosten der dort Beschäftigten durch. Angeblich – so der Vorstandsvorsitzende Simon in einem Interview – müssten nun auch die Wasserbetriebe ihren Beitrag zu den Rekommunalisierungskosten leisten.

Mit der von Professor Kirchberg entwickelten Organklage der Piratenfraktion haben wir die verfassungsrechtliche Aufarbeitung in die Wege geleitet, und mit dieser Anzeige möchten wir es gerne auf strafrechtlichem Gebiet tun. Die offensichtliche Missachtung demokratischer und rechtlicher Grundsätze muss Folgen haben. Bislang ist jeder der Meinung, dass die Teilprivatisierung misslungen war, aber niemand hat daraus Konsequenzen gezogen.

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Gemeinsame Pressemitteilung zur Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum

Bewegung bei den Abwassergebühren – PRESSEMITTEILUNG VOM 19.03.2014

Obwohl der Senat bisher auf unveränderten Abwassergebühren bestand, werden nun doch niedrigere Gebühren in Aussicht gestellt. Der Berliner Wassertisch kritisiert dies als ein PR Manöver, mit dem die Bevölkerung über den unveränderten Einsatz der bisherigen gewinnorientierten Kalkulationsgrundlagen hinweggetäuscht werden soll.

(Berlin, den 19. März 2014) Missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise waren die Ursache für die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes. Diese beruhten auf einem Kalkulationsschema, das auch für die Abwassergebühren gilt. Deshalb forderten Opposition und Berliner Wassertisch, nicht nur die Trinkwasserpreise, sondern auch die Abwassergebühren entsprechend zu senken. Noch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Claus-Brunner (Piraten) vom 7. Jan. 2014 heißt es aber, dass die für Wasserversorgung und Entwässerung identischen Kalkulationsgrundlagen unverändert bleiben sollen.
Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch: „Anders als in den Medien dargestellt, war die Abwicklung des Leasing Fonds, wodurch jetzt die Gebührensenkung ermöglicht werden soll, lange geplant. Hier spielen Senat und Wasserbetriebe mit gezinkten Karten. Der Senat will die Berliner*innen mit Almosen bei den Abwassergebühren besänftigen, damit die vom Kartellamt kritisierten missbräuchlichen Kalkulationsgrundlagen zum Schaden der Bürger bestehen bleiben. Dazu wurde jetzt eine Begründung gesucht und mit dem Ende des Leasing-Vertrages auch gefunden.“ Die unveränderten Kalkulationsgrundlagen werden jedoch nach einer vorübergehenden kleinen Erleichterung bald wieder zu einem Ansteigen der Wassertarife führen. Die Rückzahlung des 1,3 Mrd.-Kredits für den Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile sollen nach dem Willen des Senats nämlich die Wasserkunden für 30 Jahre übernehmen.

Mit der erwarteten Abwassertarifsenkung wird der Unternehmenswert der Wasserbetriebe weiter sinken. Der Berliner Wassertisch sieht sich bezüglich der gemeinsam mit dem Berliner Bund der Steuerzahler und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer eingereichten Anzeige wegen des Verdachts der Untreue gegen Wirtschaftssenator Nußbaum erneut bestätigt.

Nach Recherchen des Berliner Wassertischs diente übrigens die jetzt abgewickelte Leasing Konstruktion nie dazu, den Wasserbetrieben günstige Kredite zu beschaffen. Sie sollte vielmehr privaten „Investoren“ zusätzliche Gewinnmöglichkeiten auf Kosten der BWB eröffnen. Auch die ehemaligen privaten Anteilseigner RWE und Veolia haben diese zusätzlichen Gewinnmöglichkeiten genutzt. Inzwischen sind solche Finanzierungspraktiken nicht umsonst verboten. Eine Berechnung, „ob sich das Geschäft […] als vorteilhaft für die Wasserbetriebe und damit den Landeshaushalt erwiesen habe, lasse sich heute nicht mehr seriös feststellen, sagte ein BWB-Sprecher.“ (Berliner Morgenpost) Anscheinend muss erst der Landesrechnungshof eingeschaltet werden.

Hinweis: 26.3., 18h Bali-Kino, Filmpremiere : „Widerstandstropfen“ (14min. dt./eng.) in Anwesenheit der Filmemacherin Andrea Behrendt. Danach Podiumsveranstaltung u.a. mit Christa Hecht (AöW) und Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch.

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Nußbaum wegen Wasserrückkaufs angezeigt

Neues Deutschland
18.01.2014

Berlin/Brandenburg
Nußbaum wegen Wasserrückkaufs angezeigt
von Martin Kröger

Finanzsenator soll laut Verbänden übereilt und überteuert von privaten Investoren Anteile für 1,25 Milliarden Euro erworben haben

Der Steuerzahlerbund, der Verband Deutscher Grundstücksnutzer und der Wassertisch wollen, dass die Staatsanwaltschaft gegen Berlins Finanzsenator ermittelt. Ob das passiert, ist zu bezweifeln.
Die Strafanzeige soll am Montag bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden. Der Bund der Steuerzahler Berlin, der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) sowie die Initiative Berliner Wassertisch werfen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) darin vor, dass der Senator die Vermögensgeschäfte, die zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) geführt haben, »ohne Not vorschnell« auf den Weg gebracht habe. Dies erfülle aus Sicht der Organisationen den Straftatbestand der Untreue, weil Nußbaum entgegen seines Amtseides nicht seine ganze Kraft dem »Wohl des Volkes« gewidmet habe.

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Senator Nußbaum wird Untreue vorgeworfen

B.Z.
17.01.2014

WASSERTISCH KLAGT
Senator Nußbaum wird Untreue vorgeworfen
B.Z./dpa

Die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch hat Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum gestellt: Untreueverdacht.

Die Berliner Staatsanwaltschaft soll den Rückkauf der Wasserbetriebe durch das Land überprüfen. Das ist das Ziel einer Strafanzeige wegen Untreue, die die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) stellt.

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Anzeige gegen Senator Nußbaum

Berliner Zeitung
17.01.2014

Berlin
Staatsanwalt soll Rückkauf der Wasserbetriebe überprüfen
von Elmar Schütze

Hat Finanzsenator Nußbaum den Rückkauf der Wasserbetriebe zu schnell über die Bühne gebracht? Die Befürworter der Rekommunalisierung werfen ihm Geldverschwendung vor.

Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ist jetzt ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Ein Bündnis aus der Initiative Berliner Wassertisch, dem Bund der Steuerzahler und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer hat Strafanzeige gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit dem Rückkauf der BWB-Anteile gestellt. Dafür drohen bis zu fünf Jahre Haft. Der Senator habe den Kauf „ohne Not vorschnell“ auf den Weg gebracht – und auf diese Weise einen schlechten Deal für Berlin gemacht.

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Staatsanwalt soll Rückkauf der Wasserbetriebe überprüfen

focus-online
17.01.2014

WASSER
Staatsanwalt soll Rückkauf der Wasserbetriebe überprüfen
dpa

Die Staatsanwaltschaft Berlin soll den Rückkauf der Wasserbetriebe durch das Land überprüfen.

Das ist das Ziel einer Strafanzeige der Bürgerinitiative Berliner Wassertisch gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos). Dem Senator wird darin Untreue vorgeworfen, weil er die Anteile der Konzerne RWE und Veolia voreilig „ohne Not“ zu einem zu hohen Preis zurückerworben habe, sagte Wassertisch-Wirtschaftsexperte Rainer Heinrich am Freitag in Berlin. Dafür müssten nun alle Berliner finanziell geradestehen. Hintergrund sind drei noch laufende Gerichtsverfahren, deren Ausgang nach Ansicht der Bürgerinitiative den Wert des Unternehmens und damit den Rückkaufpreis wahrscheinlich deutlich gesenkt hätte. Die Staatsanwaltschaft soll laut Anzeige nun prüfen, ob Nußbaum in der Angelegenheit rechtswidrig, vorsätzlich oder sogar schuldhaft gehandelt hat. Der Bund der Steuerzahler Berlin und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer unterstützen die Strafanzeige, die an diesem Montag eingereicht werden soll.

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Wassertisch zeigt Berlins Finanzsenator wegen Untreue an

Berliner Morgenpost
17.01.2014

WASSERBETRIEBE
Wassertisch zeigt Berlins Finanzsenator wegen Untreue an
dpa/sei

„Ohne Not“ habe Berlins Finanzsenator Nußbaum die Anteile der Konzerne RWE und Veolia an den Wasserbetrieben zurückerworben. Und dabei möglicherweise zu viel Geld ausgegeben, so lautet der Vorwurf.

Die Staatsanwaltschaft Berlin soll den Rückkauf der Wasserbetriebe durch das Land überprüfen. Das ist das Ziel einer Strafanzeige der Bürgerinitiative Berliner Wassertisch gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD). Dem Senator wird darin Untreue vorgeworfen, weil er die Anteile der Konzerne RWE und Veolia voreilig „ohne Not“ zu einem zu hohen Preis zurückerworben habe, sagte Wassertisch-Wirtschaftsexperte Rainer Heinrich am Freitag in Berlin. Dafür müssten nun alle Berliner finanziell geradestehen.

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Wassertisch stellt Strafanzeige gegen Nußbaum

rbb-online
17.01.2014

Zu hoher Preis für Rückkauf der Wasserbetriebe?
Wassertisch stellt Strafanzeige gegen Nußbaum

Kaufen ja, aber gleich für 590 Millionen Euro? Das Bündnis Berliner Wassertisch wirft Finanzsenator Ulrich Nußbaum vor, beim Rückkauf der Wasserbetriebe im vergangenen Jahr zu hohe Kosten in Kauf genommen zu haben. Mit Geschick hätte sich am Preis noch etwas drehen lassen können, so die Kritik des Wassertisches. Klären muss das nun die Staatsanwaltschaft, denn die Bürgerinitiative stellte Strafanzeige.

Mit einer Strafanzeige wegen Untreue geht das Bündnis Berliner Wassertisch gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) vor. Dieser habe den Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe durch das Land im vergangenen Herbst vorschnell abgeschlossen, kritisiert der Zusammenschluss mehrerer Bürgerinitiativen. Die Hintergründe und möglichen Nachteile des Rückkaufs soll nun die Staatsanwaltschaft Berlin klären – und damit die Frage, ob Nußbaum rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat.

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