Wasser und Abwasser vor Privatisierung schützen! Informations– und Diskussionsveranstaltung zum Handelsabkommen EU – Japan (JEFTA) mit Christa Hecht (AöW)

Donnerstag, 4. Oktober, 19:30 Uhr im Sailer Keller, Traunstein
Referentin Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW e.V.), Berlin

Mit jedem neuen Handelsabkommen wird die Privatisierung der kommunalen Daseinsvorsorge erleichtert. Wasser und Abwasser sind immer weniger geschützt. Trotz anders lautender Erklärungen der EU-Kommisssion enthält das EU-Japan-Abkommen (JEFTA) eine Verpflichtung einen Zugang zu einem „Markt“ für Abwasser zu gewähren und die Nutzung von Wasserressourcen ist nicht mehr ausdrücklich von Privatisierung ausgenommen, so die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). Da JEFTA ein sogenanntes „lebendiges“ Abkommen ist, kann sogar im Nachhinein über die im Vertrag vorgesehenen Regulierungsausschüsse der Vertrag verändert werden. Es droht, dass mit Japan im JEFTA Abkommen Wasser zur Privatisierung freigegeben wird!

Wasser darf nicht zur Ware werden.
Wasser ist ein Menschenrecht!
Informieren Sie sich!

Veranstalter: Initiative stopp TTIP BGL/TS
in Kooperation mit KAB (Katholische Arbeitnehmer Bewegung); BUND Kreisgruppe Traunstein; AbL (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft); Forum Ökologie Traunstein e.V.

Zum Blogbeitrag

Vgl. auch EU-Japan-Abkommen (JEFTA): AöW zur Klarstellung der EU-Kommission über Wasserprivatisierung (11.07.2018)

Dazu auch: Appell gegen JEFTA: Unser Wasser im Ausverkauf

 

Rettet unser Wasser: BUND fordert von den Umweltministern endlich Taten

Berlin, 13.9.2018: Der Hitzesommer mit Rekordtemperaturen, niedrigen Wasserpegelständen, Fischsterben und starkem Blaualgenwachstum hat einmal mehr gezeigt, dass es den Gewässern in Deutschland nicht gut geht. Über 90 Prozent unserer Seen und Flüsse waren bereits vor diesem Sommer in einem besorgniserregenden Zustand. Der Artenrückgang in Gewässern ist zudem viel dramatischer als an Land oder im Meer. „Unseren Gewässern geht es zunehmend schlechter, das hat der Hitzesommer uns allen deutlich vor Augen geführt“, sagte Laura von Vittorelli, Expertin für Gewässerpolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), anlässlich des heutigen Wasser-Aktionstags des BUND. „Der BUND erwartet deshalb in den kommenden Wochen und Monaten von Svenja Schulze und ihren Kolleginnen und Kollegen mehr als Lippenbekenntnisse und Absichtserklärungen. Den Worten müssen Taten folgen und die Landesregierungen zum Schutz unseres Wassers endlich aktiv werden.“

Vor allem nicht sichtbare Bedrohungen trüben die Wasseridylle. So leiden viele Gewässer unter zu viel Nitrat und Pestiziden aus der industriellen Landwirtschaft. Aber auch Hormone, Schadstoffe aus der Industrie und Mikroplastik, unter anderem aus Kosmetikprodukten, setzen ihnen zu. „Wir brauchen eine Abkehr von der industriellen Landwirtschaft“, so von Vittorelli weiter. „Dazu gehört die Bindung des Tierbestandes an die Fläche, um den übermäßigen Nitrateintrag aus der Landwirtschaft in unsere Gewässer zu reduzieren. Weiterhin muss die Bundesregierung bundesweit verbindlich Gewässerrandstreifen von mindestens zehn Metern Breite vorschreiben, in denen das Ausbringen von Dünger und Pestiziden verboten ist.“

Auch schaden bauliche Veränderungen dem Leben im Fluss. Künstlich begradigte und vertiefte Gewässer bieten kaum Lebensraum für Fische, Insekten, Fischotter oder Frösche. Über zwei Drittel der natürlichen Auen in Deutschland sind bereits verschwunden und nur noch drei Prozent der ursprünglich vorhandenen Auen gelten als intakt. „Unseren Flüssen muss mehr Lebensraum gegeben werden“, so die BUND-Expertin. „Um die Artenvielfalt zu schützen, müssen Flüsse und ihre Auen wieder vernetzt werden.“

Die im Rahmen des EU-Überprüfungsprozess drohende Aufweichung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) lehnt der BUND ab. „Eine Aufweichung der wichtigsten europäischen Schutzrichtlinie für unser Wasser darf es weder inhaltlich noch zeitlich geben. Jegliche Fristverlängerung verzögert nur weiter den bereits jetzt dringend notwendigen Gewässerschutz und ist eine Bedrohung für artenreiche und lebendige Flüsse und Gewässer“, kritisierte die Gewässer-Expertin.

Mit Blick auf die Umweltministerkonferenz der Länder von Juni dieses Jahres begrüßt der BUND das von Bundesumweltministerin Svenja Schulze und ihren Kolleginnen und Kollegen der Länder ausgesendete Signal, die WRRL zu erhalten. „Die Umweltminister haben sich zu Recht für die EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgesprochen. Jetzt muss es darum gehen, die mächtige Stimme Deutschlands zu nutzen, und ein Aufweichen der Richtlinie im Herbst in Wien zu verhindern“, sagte von Vittorelli.

Hintergrund:

Das Ergebnisprotokoll zur 90. Umweltministerkonferenz (UMK) vom 8. Juni 2018 finden Sie unter: https://www.umweltministerkonferenz.de/documents/umk-protokoll-90_1530105845.pdf

Weitere Informationen zur BUND-Wasserkampagne finden Sie unter: www.rette-unser-wasser.de

BUND-Grafik „Eine bessere Zukunft für unsere Gewässer“: www.bund.net/gewaesser-infografik

Elf Landesverbände beteiligen sich am BUND-Kampagnentag „Rette unser Wasser!“. Aktionen zum Gewässerschutz finden und fanden unter anderem in Hannover, Potsdam und Dresden statt.

Weitere Informationen zum Zustand unserer Gewässer:

Den BUND-Gewässerreport unter: www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/bund-gewaesserreport-2018/

BUND-Chronik zu Blaualgen: Hintergrundtext und Chronik mit dokumentierten Blaualgenvorfällen im Zeitraum 23. Juli bis 23. August 2018, mit Grafik und Audio: https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/bund-recherche-rekord-sommer-verursacht-flaechendeckend-badeverbote-wegen-blaualgen/

„Enttäuschend!“ Reaktionen auf die Abstimmung im Umweltausschuss des Europaparlament zur Trinkwasserrichtlinie

Österreichische Bundesarbeitskammer

Die Entscheidung im Umweltausschuss über die Trinkwasserrichtlinie ist gefallen
Am 10. September 2018 fand die Abstimmung im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments über den Vorschlag einer Neufassung der Trinkwasserrichtlinie statt. Die von der AK unterstützte BürgerInneninitiative „Right2Water“ fordert die starke Verankerung eines Menschenrechts auf sauberes und leistbares Trinkwasser für alle EuropäerInnen. Diese Forderung wurde jedoch nicht in jener Deutlichkeit umgesetzt, wie es aus Sicht der AK notwendig wäre. Deshalb sind für die im Oktober geplante Abstimmung im Plenum noch Nachbesserungen notwendig.
Die erfolgreichste BürgerInneninitiative der Europäischen Union „Right2Water“ unterstützten über 1,8 Millionen Menschen. Diese forderten die EU-Institutionen auf das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung in europäisches Recht umzusetzen. Diese Forderung bekräftigten am 4. September UnterstützerInnen und InitiatorInnen bei einer Veranstaltung von AK Europa, ÖGB Europabüro und EPSU, die die Frage diskutierte, ob der Vorschlag zur neuen Trinkwasserrichtlinie die BürgerInneninitiative „Right2Water“ ausreichend umsetzt.

Seit März dieses Jahres diskutierte der Umweltausschuss über den Vorschlag der Trinkwasserrichtlinie, dabei wurden über 800 Abänderungsanträge eingereicht. Bei vielen dieser Anträge konnten gemeinsame Kompromisse erzielt werden, die von einer großen Mehrheit bei der Abstimmung getragen wurden. Anders war es bei Artikel 1 und Artikel 13, die für die Verankerung des Menschenrechts auf sauberes und leistbares Trinkwasser entscheidend sind, da hier der Anwendungsbereich der Richtlinie und der Zugang zu Wasser geregelt werden. In beiden Fällen lagen zwei unterschiedliche Kompromissvorschläge vor, wobei die Kompromisse mit einem stärkeren Recht auf Wasser von den Fraktionen von SozialdemokratInnen, Grünen und Linken eingebracht wurden. Diese konnten aber in beiden Fällen keine Mehrheit finden. Aus diesem Grund wurde nun verabschiedet, dass „die Richtlinie universellen Zugang zu Wasser fördern soll“, statt wie von InitiatorInnen und UnterstützerInnen der BürgerInneninitiative gefordert, dass „die Richtlinie universellen Zugang zu Wasser schaffen soll“. Es wurden auch verpflichtende Maßnahmen für die Mitgliedstaaten abgeschwächt, indem nun zum Beispiel an öffentlichen Plätzen nicht mehr verpflichtend Trinkwasserbrunnen aufgestellt werden müssen. Auch das von der Gastronomie harsch kritisierte verpflichtende Bereitstellen von kostenlosem Trinkwasser zu anderen Bestellungen wurden abgeschwächt. Hierfür darf nun eine geringe Servicegebühr verlangt werden.

Als positiv wertet die AK hingegen das Ergebnis des Ausschusses hinsichtlich der Testhäufigkeiten für die Versorgungsunternehmen. Hier fand sich eine deutliche Mehrheit für eine 5-Stufige Größeneinteilung der AnbieterInnen in Abhängigkeit der täglich abgegebenen Wassermenge und KonsumentInnenanzahl. Iris Strutzmann erläuterte bei der AK Veranstaltung in der Vorwoche, dass durch den Kommissionsvorschlag gerade für kleine Versorgungsunternehmen in Österreich die Kosten um ein 70-faches steigen würden, ohne eine Qualitätsverbesserung mit sich zu bringen. Aus diesem Grund ist die Einteilung von sehr kleinen TrinkwasseranbieterInnen bis sehr großen AnbieterInnen mit entsprechenden Frequenzen an Wasserkontrolle eine wichtige Entscheidung für die KonsumentInnen, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.

Für 22. Oktober ist die Abstimmung im Europäischen Parlament über diesen Richtlinienvorschlag geplant. Wenn die Positionen im Europäischen Parlament und im Rat fixiert sind, beginnen die Trilogverhandlungen mit der Kommission. Aufgrund der vielen technischen Details, die im Rahmen des Kommissionsvorschlags neu zu verhandeln sind, ist ein erfolgreicher Abschluss vor den EU-Wahlen im Mai 2019 leider ungewiss. Die Arbeiterkammer wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Kernforderungen der erfolgreiche BürgerInneninitiative „right2water“ auch tatsächlich in Europäisches Recht umgesetzt werden.

Weiterführende Informationen:

AK Positionspapier: Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserrichtlinie)

AK EUROPA: Ein Menschenrecht auf Wasser muss schnell umgesetzt werden!

Europäische Kommission: Saubereres Trinkwasser für alle Europäer

 

 

Zum Beitrag

(Press release 11 September 2018) Yesterday the Environment and Public Health committee of the European Parliament voted the report on the Recast of the Drinking Water Directive. A key issue for the first ever successful European Citizens’ Initiative (ECI) Right2Water was the recognition of the human right to water in EU legislation. The proposals from the European Commission were not ambitious and we asked Parliament to strengthen them. Key amendments to achieve this were rejected by a slim majority of MEPs of the EPP, ALDE, ECR and ENF groups.  The discussion will now move to the plenary in Strasbourg in October.

As organisers of the ECI we will continue to campaign for the European Parliament to take into account the importance of realizing the Human Right to Water in this piece of legislation. Millions of people are still denied this right in the EU. “MEPs have a unique and once-in-a-life-time opportunity to bring forward this fundamental human right”, says Jan Willem Goudriaan, the general secretary of EPSU one of the key organisations behind the Right2Water campaign and vice-president of the ECI committee.

With less than 10 months to go to the European elections, he adds: “MEPs can show that they have listened to the demands of nearly 2 million citizens who actively supported this right. They supported our campaign as they believed the ECI would help ensure the European institutions deliver something closer to people’s expectations. They engaged with Europe. It will be an major  disappointment if MEPs reject the steps to anchor this right in EU law.”

For more information: Pablo Sanchez; psanchez@epsu.org 0032 (0) 474626633

European Citizens Initiative Right2Water on realizing the implementation of the Human Right to Water and Sanitation based on the UN resolution (2010) in EU law. www.right2water.eu/

For more information:  Pablo Sanchez psanchez@epsu.org +32 474 626 633

Nach Hitzesommer: Gewässerschutz braucht politische Priorität

Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, Grüne Liga, NABU, WWF und dem Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring anlässlich des WRRL-Verbändeforum am 31.08./01.09.2018 im Bundesamt für Naturschutz (Bonn)


Nach Hitzesommer: Gewässerschutz braucht politische Priorität

Umweltverbände fordern konsequente Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Integration ihrer Ziele in alle Politikbereiche und Reformvorhaben

Berlin/Bonn, 31.08.2018 – Die Lehre dieses Sommers ist eindeutig: Die anhaltende Trockenheit in vielen Regionen Deutschlands hat unseren Ökosystemen schwer zugesetzt und enormen ökologischen und ökonomischen Schaden angerichtet. Mit Blick auf den Klimawandel wird der Schutz der überlebenswichtigen Ressource Wasser zu einer der dringendsten Herausforderungen, die auf Deutschland und Europa in den kommenden Jahren zukommen. Zu dieser Debatte hat das Verbändebündnis von BUND, Grüne Liga, NABU, WWF und der Dachverband Deutscher Naturschutzring heute Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft nach Bonn eingeladen.

Die vor achtzehn Jahren von allen EU-Mitgliedstaaten beschlossenen Ziele zum Schutz von Grundwasser, Flüssen, Seen und Küstengewässern werden europaweit verfehlt. Erreichen EU-weit zumindest vierzig Prozent das Ziel eines guten ökologischen Zustandes, sind es in Deutschland gerade einmal acht Prozent. Diese massiven Umsetzungsdefizite können die deutsche, aber auch die europäische Politik nicht zufriedenstellen.

Das lässt allerdings nicht den Schluss zu, dass die Ziele zu hoch gesteckt sind. Sie wurden nur nicht ambitioniert genug verfolgt und umgesetzt. Eine Verschiebung des Zieles, intakte Gewässer und sauberes Grundwasser flächendeckend wiederherzustellen wäre ein politisches Armutszeugnis.

Die richtige politische Konsequenz kann nur sein, für die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie alle Politikbereiche in die Pflicht zu nehmen. Es muss endlich Schluss damit sein, mit den begrenzten Maßnahmen und Mitteln der Umweltpolitik ausgleichen zu wollen, was durch eine verfehlte Integration in andere Politikbereiche zunichtegemacht wird.

Am Beispiel der Agrarpolitik heißt das: EU-Kommission, EU-Parlament und Europas Mitgliedsstaaten müssen in der aktuellen Reformrunde dafür Sorge tragen, dass die Nutzung unserer natürlichen Ressourcen nur unter Bedingung einer umfassenden Schutzverpflichtung erlaubt ist. Dazu gehört die Garantie, dass von der Gesellschaft gewährte Subventionen diese Ziele nicht konterkarieren dürfen.

Die Bundesregierung ist gut beraten, als Vorreiterin einer solchen Politik in Erscheinung zu treten, wenn sie, nach der Nitratrichtlinie, nicht sehenden Auges eine nächste Verurteilung wegen der Nichteinhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie riskieren will.

Wie der Schutz unserer Wasserressourcen gelingen kann und welche Positionen die Verbände bei der Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie vertreten, wird am 31. August und 01. September beim WRRL-Verbändeforum in Bonn diskutiert. Die Veranstaltung ist kostenfrei, kurzfristige Teilnahme ist möglich.

Weitere Informationen:
Programm WRRL-Verbändeforum hier

Pressekontakt:

Nina Slattery, DNR-Referentin Presse und Kommunikation, Tel.: 030/678177578, Nina.Slattery@dnr.de

Wasserstreit. Geschäfte mit der Wasserknappheit


Wasserstreit. Geschäfte mit der Wasserknappheit
21.08.2018 06:45
Wegen Hitze und Dürre wird in vielen Teilen der Welt das Wasser knapp. In den französischen Vogesen gibt es nun sogar einen Streit zwischen der Bevölkerung und Nestlé: Wem gehört das Wasser?

Von Notker Blechner, boerse.ard.de
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Ein weiterer Sieg für den Neoliberalismus. Die Stadt Selm muss Wasserversorgung europaweit ausschreiben

Selm muss Wasserversorgung europaweit ausschreiben

 

  • Selm schreibt Trinkwasserversorgung aus
  • Ratsbeschluss am Donnerstag
  • Entscheidung des OLG Düsseldorf wird damit umgesetzt

Die Stadt Selm sucht jetzt europaweit nach einem neuen Trinkwasserversorger. Das hat der Rat am Donnerstag (23.08.2018) beschlossen.

Die Entscheidung zur Ausschreibung war nicht ganz freiwillig: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Stadt dazu verdonnert.

Erste Mal, dass eine Stadt verurteilt wurde

Eigentlich hatte Selm seine eigenen Stadtwerke mit der Wasserversorgung beauftragen wollen. Der bisherige Versorger – die Gelsenwasser AG – fühlte sich benachteiligt und klagte.

Mit Erfolg. Es ist das erste Mal, dass eine Stadt verurteilt wurde, die Versorgung mit Trinkwasser europaweit auszuschreiben.

Bei Strom und Gas ist das schon üblich.“

Zum Beitrag (Stand: 23.8.2018)

Kommentar Berliner Wassertisch: Grundsätzlich finden wir es skandalös, dass es einer Stadt oder Kommune nicht erlaubt sein soll, über ihre Daseinsvorsorge zu verfügen und ihre eigenen Stadtwerke mit dieser so wichtigen Aufgabe der Wasserversorgung zu betreuen. Es gibt Bereiche, darunter zählen wir u.a. die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Krankenhausversorgung, die haben auf dem Markt nichts verloren.

Was jedoch den konkreten Fall anbelangt: Auch die Stadtwerke in Selm sind nicht zu 100% in öffentlicher Hand: „2012 hatte der Rat beschlossen, die Trinkwasserversorgung in die Hände der stadteigenen Wirtschaftsbetriebe zu legen, an denen die Remondis Aqua zu 25 Prozent beteiligt ist.“ (Quelle)