Was uns mit TTIP und CETA im Gesundheitsbereich blüht

GeN-ethisches Netzwerk
Okt. 2015

BITTERE MEDIZIN
Freihandel und Gesundheit

ein Löffel mit Pillen

Foto: I-vista | pixelio.de

Die neue Broschüre des GeN-ethischen Netzwerks enthält u.a. auch noch die folgenden Artikel:

Vielfalt des europäischen Gesundheitswesens und Freiberuflichkeit bewahren
Erklärung von Ärzteorganisationen zu TTIP und CETA

Investitionsschutz im Gesundheitswesen
Einbahnstraße Privatisierung

Zu Risiken und Nebenwirkungen
Freihandelsabkommen und der Zugang zu Medikamenten

Biologische Arzneimittel im TTIP
Lobbydruck und Propaganda

zur Broschüre

 

Neues zum Müllskandal Veolia

Müllentsorgung gehört nicht in private Hände!
Volksstimme
19.09.2015

Konzern Veolia will Sachsen-Anhalt Millionen zahlen
Die Verhandlungen des Landes mit dem Umweltkonzern Veolia stehen vor dem Abschluss. Beide Seiten wollen einen Vergleich schließen. […]
„Angesichts des Schadens ist ein einstelliger Millionenbetrag ein Witz“, sagte ein Kreistagsmitglied der Volksstimme. „Veolia bekommt eine weiße Weste, der Ministerpräsident will das Thema vor der Landtagswahl vom Tisch haben.“

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Weitere Berichte zum Thema:

Volksstimme
09.02.2015
Müllskandal. Veolia wollte Schadenersatzansprüche per Gericht verhindern
Hunderttausende Tonnen Müll hat Veolia ins Jerichower Land geliefert. Doch eine Verantwortung für die illegale Einlagerung streitet der Umweltkonzern ab. Neue Recherchen der Volksstimme nähren Zweifel daran. Zudem hat Veolia vor Gericht eine erste Niederlage einstecken müssen.

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VEOLIA: Anklage im ostdeutschen Müllskandal

Zwei ehemalige Manager von Veolia sollen für illegale Abfallentsorgung in der Tongrube Vehlitz mitverantwortlich sein

ZDF Frontal 21 – Sendung am Di, 27.05.2014

Tongrube VehlitzSechs Jahre nach den Enthüllungen von Frontal21 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage im ostdeutschen Müllskandal. So sollen zwei ehemalige Manager des Weltkonzerns Veolia für illegale Ablagerung von Abfällen in der Tongrube Vehlitz mitverantwortlich sein. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Die Manager hätten aus Gewinnsucht gehandelt und so millionenschweren Umweltschaden angerichtet.
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Handelsblatt
02.06.2014

Umweltskandal belastet Veolia [aber vor allem die Umwelt, die Arbeiter vor Ort, die kommunale Geldbörse…]

In der Affäre um illegale Müllentsorgung wird Veolia schwer belastet. Der Ex-Deutschlandchef [Thorsten Grenz] wirft dem französischen Konzern vor, keinerlei Maßnahmen ergriffen zu haben, obwohl er frühzeitig von dem Umweltskandal wusste.

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MDR Sachsen-Anhalt
07.01.2014
Staatsanwaltschaft erhebt weitere Anklage
Es geht um 900.000 Tonnen Müll, die allein in der Tongrube Vehlitz im Jerichower Land illegal entsorgt worden sind. Die Staatsanwaltschaft Stendal hat jetzt Anklage erhoben. Sieben Beschuldigte sollen sich vor dem Landgericht verantworten. Sechs von ihnen sind auch schon wegen ähnlicher Vorwürfe in Zusammenhang mit der Tongrube Möckern angeklagt.
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Mitteldeutsche Zeitung
10.08.2011
Sachsen-Anhalt: Illegaler Müll und ein böser Brief
von Hendrik Kranert-Rydzy
Sachsen-Anhalt beharrt darauf, dass sich der Umweltkonzern Veolia mit 14,5 Millionen Euro an der Sanierung der Tongruben Vehlitz und Möckern (Jerichower Land) beteiligt. Nach MZ-Informationen hat das Wirtschaftsministerium ein Angebot von Veolia für Vergleichsverhandlungen abgelehnt.
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taz
01.02.2010
Müllskandal in Sachsen-Anhalt. Grüne zeigen Umweltbehörden an
Bei Magdeburg hat unter anderem der Konzern Veolia 1,3 Millionen Tonnen Hausmüll illegal eingelagert. Die Grünen haben Anzeige gegen die Behörden erstattet, die dies offensichtlich tolerierten.
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Mitteldeutsche Zeitung
28.01.2010
Müllskandal: Landtag sieht Veolia-Konzern in der Pflicht
Nach der Landesregierung sieht auch der Landtag den französischen Umweltkonzern Veolia in der Pflicht, sich an den Sanierungskosten für die Tongruben Vehlitz und Möckern (Jerichower Land) zu beteiligen.
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Mitteldeutsche Zeitung
17.03.2008
Sachsen-Anhalt: Behörden finden Müll in Tongrube Vehlitz
von Hendrik Kranert
Eine illegale Entsorgung organischer Abfälle in der Tongrube Vehlitz ist inzwischen nachweisbar. Der Sprecher des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LAGB), Frank Esters, sagte am Montag, dass Untersuchungen der ersten Stichproben aus der Grube “hausmüllähnliche Dinge” enthalten habe.
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Spiegel Online
16.03.2008
Illegale Müllbeseitigung: Unruhe bei Entsorgern
Die Ermittlungen in Sachsen-Anhalt wegen illegaler Müllbeseitigung in Tongruben sorgen für Unruhe in der deutschen Entsorgungsbranche.
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Fred muss bleiben! Keine Kündigung! Schluss mit der Teilprivatisierung!

Berliner Wassertisch
28.07.2015
AUS AKTUELLEM ANLASS:
Auch der Berliner Wassertisch erklärt sich solidarisch mit Fred L., CFM*-Mitarbeiter im Bereich Sicherheit am Charité Campus Mitte.

fred

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Schickt bitte die gesammelten Unterschriften an:
Kalle Kunkel, Gewerkschaft ver.di, Bezirk Berlin, Fachbereich 3,
Köpenicker Str. 30
10179 Berlin

oder per Fax an 030/8866-59 24
oder per Email-Scan an gisela.neunhoeffer@verdi.de

*Die Charité Facility Management (CFM) ist eine teilprivatisierte Tochter der Charité.

Update:

Sascha Stanicic: Berlin / Brandenburg. CFM kündigt Ersatzbetriebsrat. In: Neues Deutschland, 1.08.2015.

Die zuständige ver.di-Fachbereichsleiterin Meike Jäger: „»Die CFM zeigt sich hier einmal mehr als Schmuddelkind der Charité – ohne Tarifvertrag und ohne Respekt gegenüber den eigenen Mitarbeitern«“

„Dass hier der Servicebereich ausgegliedert und teilprivatisiert wurde, empfinden viele als einen ebenso großen Skandal wie die Unterbesetzung auf den Stationen. Ver.di hat dementsprechend immer wieder die Rückführung der CFM in die Charité gefordert. Eine gestärkte Gewerkschaft bei der CFM würde sicher auch diese Frage wieder auf die Tagesordnung setzen können.“

Der Berliner Wassertisch unterstützt die Forderung von Ver.di! Schluss mit der Teilprivatisierung! Rückführung der CFM in die Charité! Für gerechten Lohn und für einen fairen Umgang mit den MitarbeiterInnen!

 

IVKK erfreut über Entscheidung der EU-Kommission, nach der Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes sind

IVKK

 

 

 

Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes

(Berlin, 14.07.2015) Zur Entscheidung der Europäischen Kommission C (2015) 2796 über die Einordnung von öffentlichen Ausgleichszahlungen an fünf Krankenhäuser in Tschechien (Verfahren SA.37432 (2015/NN)) erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler:

„Es handelt sich dabei um einen Fall, der für das laufende Verfahren am Bundesgerichtshof gegen den Landkreis Calw*, aber auch grundsätzlich für das deutsche Krankenhauswesen relevant sein dürfte.

Unabhängig von der Frage, dass wir als IVKK davon ausgehen, dass solche Themen überhaupt nicht Sache der Europäischen Union sein dürfen, weil das Grundgesetz dies in seinem nicht veränderbaren Teil verbietet (>Lissabon-Urteil< des Bundesverfassungsgerichts), sieht auch die Kommission nach dieser Entscheidung staatliche Verlustausgleiche an öffentliche Kliniken dann nicht als unerlaubte Beihilfen an, wenn es an einem grenzüberschreitenden Einzugsbereich (um den Begriff >Markt< bewusst nicht zu verwenden) mangelt. Eben das ist sowohl in Calw als auch regelmässig an deutschen Kliniken der Fall: Keine Patienten aus dem EU-Ausland, keine Zuständigkeit für die EU.
Auch die andere Komponente des europäischen Wettbewerbsrechts, wonach ein ausländischer Betreiber (mit Sitz und Steuerpflicht in einem anderen EU-Mitgliedsland) in dem jeweiligen lokalen Einzugsbereich Leistungen anbietet, ist ganz regelmässig in Deutschland im Krankenhausbereich nicht der Fall.

Wir glauben, wie Sie wissen, dass die Anwendung des EU-Rechts hierzu grundgesetzlich unzulässig sein dürfte, weshalb wir auf grundsätzliche Klärung vor dem BVerfG drängen.  Dennoch begrüßen wir, dass die EU-Kommission auch für diesen Teil der Daseinsvorsorge anerkennt, dass Krankenhausleistungen ohne grenzüberschreitende Effekte/Einzugsbereiche (dies ist im Krankenhauswesen allein schon abrechnungstechnischen Gründen die Regel) nicht Angelegenheiten des >Binnenmarktes< sind und demzufolge auch keine unerlaubten Beihilfen sein können.

Die Entscheidung wurde am 19.06.2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Materialien:

EUROPEAN COMMISSION: Subject: SA.37432 (2015/NN) – Czech Republic Funding to
public hospitals in the Hradec Králové Region (pdf)
* Zum Fall Calw vgl. Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen. In: ÄrzteZeitung. Januar 2014.
Aus verfassungsrechtlicher Perspektive vgl. Siegfried Broß: Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates? (2014)
Weitere Berichte und Artikel zum Thema Calw finden sich hier: IVKK und hier: Berliner Wassertisch

 
Wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser (IVKK) ist auch der Berliner Wassertisch erfreut über die Entscheidung der EU-Kommission. Danach darf die Krankenhausversorgung auch weiterhin staatlich subventioniert werden. Wäre dem nicht so, müssten die Kliniken auf kurz oder lang privatisiert werden. Eine Privatisierung der Daseinsvorsorge, worunter die Krankenhausversorgung zählt, lehnt der Berliner Wassertisch ab. Im Mittelpunkt der Krankenversorgung muss das Wohl des Patienten (auch der Angestellten und Ärzte) stehen – und nicht die Renditeerwartung von Konzernen.

Endspiel um die Kohle: Mittwoch Menschenkette am Kanzleramt

CAMPACT schreibt:

Seit Monaten wird um die Zukunft der Kohlekraft gestritten, nun hat Sigmar Gabriel verkündet: „Wir werden am 1. Juli die Entscheidung treffen.“ Damit ist jetzt klar: Am Mittwoch geht es um alles. Und wir haben Großes vor: Eine kraftvolle Menschenkette am Kanzleramt – während drinnen die Koalitionsspitzen mit Merkel, Gabriel und Seehofer darüber entscheiden, ob die dreckigsten Kohlekraftwerke endlich abgeschaltet werden.

Doch damit die Menschenkette gelingt, müssen wir richtig viele werden – und dafür brauchen wir Sie.

Kommen Sie am Mittwoch zur Menschenkette!

Ort: Forum vor dem Kanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
, (Stadtplanlink)
Zeit: Mittwoch, 1. Juli 2015, 17.00 bis 18.30 Uhr

Bitte teilen Sie uns auf jeden Fall mit, wenn Sie kommen. Eine kurze E-Mail an aktion@campact.de genügt. Denn je mehr Leuten sich anmelden, desto größer können wir die Aktion planen – und schon vorher Einfluss auf die Entscheidung nehmen.

Die Regierung erwägt, die von Vizekanzler Gabriel ins Spiel gebrachte Abgabe auf Kohlekraftwerke zu beerdigen – und durch ein milliardenschweres Subventionsprogramm für RWE, Vattenfall und Co. zu ersetzen. Die Klimaziele wären damit nicht mehr zu erreichen. Mit fatalen Auswirkungen für den Klimagipfel von Paris, der im Dezember ein neues Klima-Abkommen beschließen soll.

Schon einmal konnten wir mit einer Menschenkette die Kohlelobby stoppen. Im April trommelten die Kohlegewerkschaften IG BCE und Verdi zu einer Großdemo in Berlin. Ihr Ziel: die Kohle-Abgabe abräumen. Doch dieser Plan misslang, weil zeitgleich viele tausend Menschen am Braunkohletagebau Garzweiler den Baggern die rote Linie aufzeigten – und auf diese Weise deutlich machten, dass wir Bürger/innen den schrittweisen Ausstieg aus dem Klimakiller Kohle wollen.
Diesen Erfolg müssen wir wiederholen und den Kohleausstieg erneut gegen die Kohlelobby verteidigen. Doch bis Mittwoch bleibt nicht mehr viel Zeit. Leiten Sie diese E-Mail an Verwandte, Freund/innen und Kolleg/innen weiter und verbreiten Sie die Kohlekette über Soziale Medien. Der Mittwoch entscheidet – jede Person zählt!

Ich würde mich freuen, Sie am Mittwoch zu sehen.
Herzlich,
Ihr Chris Methmann, Campaigner

Bundestagspetition: Keine Subventionen für AKW-Neubau Hinkley Point C.

Bildschirmfoto 2015-06-27 um 18.03.16Petition 55792 (Mitzeichnungsfrist – 24.06.2015 – 22.07.2015)
Nukleare Ver- und Entsorgung – Keine Subventionen für AKW-Neubau Hinkley Point C./Unterstützung der Nichtigkeitsklage Österreichs vom 08.11.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesregierung aufzufordern, sich gegen die Genehmigung von Subventionen für den geplanten AKW-Neubau Hinkley Point C in Großbritannien durch die EU-Kommission auszusprechen. Die Bundesrepublik Deutschland soll sich deshalb einer Klage Österreichs gegen die Genehmigung dieser Subventionen anschließen oder eigene rechtliche Schritte in die Wege leiten.

Begründung

Die britische Regierung plant, den Reaktorneubau Hinkley Point C unter anderem mit einer festen Einspeise-Vergütung für dort produzierten Atomstrom zu subventionieren. Diese Vergütung liegt deutlich über den Vergütungen für Ökostrom und soll für 35 Jahre gezahlt werden. Damit wird einerseits der Wettbewerb auf dem europäischen Strommarkt empfindlich gestört, vor allem zu Lasten des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Zum anderen wird zu extrem hohen Kosten in eine Risiko-Technologie investiert, die bei einem Störfall auch Deutschland betreffen könnte. Darüber hinaus könnte die erfolgte Genehmigung der Subventionen durch die EU-Kommission einen Präzedenzfall für weitere AKW-Neubauprojekte in anderen Ländern schaffen. Eine Bundesregierung, die sich zum deutschen Atomausstieg bekennt, muss sich hier deshalb klar positionieren und die von der österreichischen Regierung angekündigte Nichtigkeitsklage unterstützen.