LNG Terminal in Stade (oder Wilhelmshaven) torpediert Energiewende- und Klimaschutzverpflichtungen und generiert Investitionsruine

Offener Brief / Stellungnahme
06. Dezember 2018

An:
1. stephan.weil@stk.niedersachsen.de / poststelle@stk.niedersachsen.de
Niedersächsische Staatskanzlei
Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil
Planckstraße 2, 30169 Hannover

2. olaf.lies@mu.niedersachsen.de / pressestelle@mu.niedersachsen.de
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Herrn Umweltminister Lies
Archivstraße 2; 30169 Hannover

3. bernd.althusmann@mw.niedersachsen.de / poststelle@mw.niedersachsen.de
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Herrn Wirtschaftsminister Althusmann
Friedrichswall 1, 30159 Hannover

LNG Terminal in Stade (oder Wilhelmshaven) torpediert Energiewende- und Klimaschutzverpflichtungen und generiert Investitionsruine

Sehr geehrte Herren,

bezugnehmend auf die Planungen zum Bau eines Flüssiggasterminals (englisch Liquified Natural Gas, abgekürzt LNG) möchten wir Sie mit dieser Stellungnahme auf die gravierenden Klima- und Umweltfolgen sowie die hohen finanziellen Risiken hinweisen.

1. Schaffung einer „Investitionsruine“ mit umweltschädliches Fracking-Gas

Der geplante Standort Stade ist – neben Brunsbüttel, Wilhelmshaven und Rostock – ein weiterer Kandidat für das erste LNG Terminal in Deutschland.[i] Beide Standorte stehen momentan im besonderen Fokus der geopolitischen Spannungen zwischen den USA und Russland. Die Debatte wird u.a. beeinflusst durch den offenen Druck, den die Trump-Administration gegenüber der Bundesregierung und der EU versucht auszuüben.[ii]

Der an dem Projekt maßgeblich beteiligte Konzern Dow Chemical hat ein Interesse daran für den Betrieb seiner sehr energieintensiven Anlagen vor Ort und als Rohstoff für petrochemische Produkte auf importiertes US-LNG zurückgreifen zu können.[iii] Das Investitionsvolumen wird mit insgesamt €500 Mio. kalkuliert und soll in zwei Abschnitten erfolgen. Im Endausbau verfolgt man laut eigenen Angaben das ehrgeizige Ziel, bis zu 15 Prozent des aktuellen deutschen Erdgasverbrauchs über das LNG Terminal in Stade importieren zu können.[iv]. Mit der Energieversorgung deutscher Haushalte oder der Diversifizierung der Versorgungssicherheit für die Bevölkerung hat dies alles wenig bis gar nichts zu tun. Hierbei geht es um die privatwirtschaftlichen Interessen eines einzelnen Unternehmens.

Es ist mehr als ersichtlich, dass – im Falle einer Realisierung – mit hoher Wahrscheinlichkeit die USA den LNG-Standort Stade mit Fracking-Gas “füttern” werden. US-Botschafter Richard Grenell war in Berlin bei der Fördermittelantragsübergabe von LNG Stade/Dow Chemical anwesend und hat offen das starke Interesse der USA an LNG-Lieferungen nach Deutschland betont.[v] Weiterlesen

food & water europe: Fakten über Flüssiggas/LNG

Fakten über Flüssiggas/LNG (englisch Liquefied Natural Gas, abgekürzt LNG)

(November 2018)

Von vielen Seiten wird Erdgas in der Debatte um Klimaschutz und Energiewende als klimafreundlicher fossiler Energieträger und als Brücke zu den erneuerbaren Energien bezeichnet.
Mit der Begründung, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Diversifizierung vom russischen Gas – u.a. mit Fracking Gas – beitragen zu können, wird momentan der Bau mehrerer Flüssiggasterminals in Deutschland vorangetrieben (Brunsbüttel, Stade, Wilhelmshaven, Rostock). Was ist dran an Gas und LNG als vermeintlich „saubersten und klimafreundlichsten“ Brennstoff?

Gas dient nicht dem Klimaschutz – Methanemissionen pushen Klimaerwärmung

• Erdgas ist ein weiterer fossiler Energieträger, der signifikant zur Klimaerwärmung beiträgt.
• Wenn neben den beim Verbrennen entstehenden CO2-Emissionen auch die bei Förderung und Transport anfallenden Methanleckagen berücksichtigt werden, fällt die Klimabilanz von Erdgas – wie mehrere aktuelle Messergebnisse in den USA bestätigen – deutlich schlechter aus als zunächst angenommen.
• Bereits bei nicht-gefracktem Erdgas können bis zu vier Prozent der Gesamtleistung aller Erdgasbohrstellen in die Atmosphäre emittieren. Dies geschieht durch Leckagen und Druckentlastung an der Förderstelle, während der Lagerung und beim Transport zum Abnehmer. Bei Schiefergas ist die Datenlage unsicherer, doch sind die Methan-Emissionen wahrscheinlich dreimal so hoch, das heißt sie betragen 12 % der Gesamtleistung einer Bohrstelle.
• Aufgrund der aufwendigen Produktion und der langen Transportwege hat LNG – insbesondere Fracking-Gas – daher im gesamten Lebenszyklus keine gute Klimabilanz. Weiterlesen

Schleswig-Holstein: Volksinitiative zum Schutz des Wassers vor Fracking und Ölförderung teilweise zugelassen

(Kiel, 8.11.2018) Die mit 42.000 Unterschriften von Schleswig-Holsteinern unterstützte
Volksinitiative zum Schutz des Wassers sei unzulässig, soweit Fracking landesweit verboten werden soll, entschied soeben der Schleswig-Holsteinische Landtag. Zugelassen wurde die Volksinitiative, soweit die Kreise als Wasserbehörden zuständig werden, Bergbauunternehmen für Schäden haften sollen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von “Geschäftsgeheimnissen” ein Ende gesetzt werden soll. Die Volksinitiative kündigt an, wegen der Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen.

Die SPD stimmte gegen die nur teilweise Zulassung. Auch vom SSW kam scharfe Kritik daran.[1] Die Grünen verteidigten dagegen die Nichtzulassung des Fracking-Verbots.[2]

“Heute haben wir einen wichtigen Teilerfolg errungen”, erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative Dr. Reinhard Knof (Bürgerinitiative gegen CO2 Endlager). “Bergbau wird zukünftig nicht mehr ohne Einfluss der zuständigen Wasserbehörden der Kreise stattfinden können. Die Bergbauunternehmen werden in Zukunft für Schäden haften, bei Unfällen ihre Bohrungen unterbrechen müssen und können ihre Absichten nicht mehr hinter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verbergen. Damit ist es uns nach über fünf Jahren gelungen, den bisher nur unter der fragwürdigen Aufsicht des Bergamtes agierenden Bergbauunternehmen eine wirkunsvolle Aufsicht durch die Kreisverwaltungen entgegen zu setzen.”

“Zum Schutz unseres Wassers sollte Schleswig-Holstein als bundesweit erstes Land komplett aus dem hochriskanten und klimaschädlichen Fracking aussteigen”, fordert die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick Breyer (Piratenpartei). “Wir werden das Landesverfassungsgericht darüber entscheiden lassen, ob das möglich ist. Haben wir Erfolg, können auch andere Bundesländer Fracking verbieten und damit unsere Heimat und Lebensgrundlagen schützen.”

Nach Teilzulassung der Volksinitiative hat der Landtag nun vier Monate Zeit, über die Annahme und Umsetzung der zugelassenen Teile zu entscheiden. Die Volksinitiative wiederum kann innerhalb eines Monats gegen die Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht ziehen.

Hintergrund:

Zehntausende Schleswig-Holsteiner unterstützen die Volksinitiative zum Schutz des Wassers (http://vi-wasser.de), die u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und der Piratenpartei getragen wird. Die Volksinitiative will Fracking in Schleswig-Holstein verbieten, Bergbau-Unternehmen für Schäden haftbar machen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von “Geschäftsgeheimnissen” ein Ende setzen. In Schleswig-Holstein hat es schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch die Erdölförderung gegeben, bei denen Boden, Wasser und Umwelt vergiftet wurden.

Flyer der Volksinitiative:
http://vi-wasser.de/files/Flyer_VI_Wasser.pdf

Die Volksinitiative im Wortlaut:
http://vi-wasser.de/files/Volksinitiative%20Wassergesetz%20SH.pdf

[1] Pressemitteilung des SSW:
http://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2018-11-08-17-34-58-5ff0/

[2] Pressemitteilung der Grünen:
http://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2018-11-08-17-44-00-60b5/

Die heute angenommene Beschlussempfehlung im Wortlaut:
<http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01000/drucksache-19-01016.pdf>

Meldung des Landtags:
http://www.landtag.ltsh.de/nachrichten/18_11_fracking_volksinitiative/

Zur Pressemitteilung

 

14.900 gegen Flüssiggas aus Nordamerika: Umweltgruppen übergeben offenen Brief an Bundesregierung

Berlin, 06.11.2018 – Mehrere Umweltgruppen haben heute einen offenen Brief gegen die deutsche Unterstützung eines Flüssiggasterminals in Kanada an den SPD Bundestagsabgeordneten Timon Gremmels übergeben. In dem Brief fordern 34 Organisationen und 14.900 Unterzeichnende die Bundesregierung dazu auf, keine Garantie für einen Ungebundenen Finanzkredit (UFK-Garantie) über 4 Milliarden US-Dollar zum Bau des Terminals und zur Erschließung von Gasfeldern in Goldboro, Kanada, an das Unternehmen Pieridae Energy zu vergeben.

Die Umweltgruppen kritisieren, dass das Gas für das Terminal größtenteils mit der höchst umstrittenen Methode des Hydraulic Fracking gewonnen werden soll. Das besonders umwelt- und klimaschädliche Verfahren der Gasgewinnung gefährde Grundwasser und Flüsse durch Verunreinigung mit giftigen Chemikalien. Das Terminal soll unter anderem Erdgas für den deutschen Markt bereitstellen. Der Bau neuer Gasinfrastruktur führe so zur Verzögerung der Umstellung auf 100% erneuerbare Energien im In- und Ausland. Die Investition untergrabe die Deutschlands angestrebte Rolle in der Bewältigung der Klimakrise, so die Umweltgruppen.

Lea Dehning von den Gastivists Berlin stellt klar, dass Investitionen in fossile Energien keine Zukunft haben: „Wir fordern die Regierung auf kein Fracking durch die Hintertür zu unterstützen. Klimapolitisch verantwortliches Handel muss statt dessen zum Ziel haben, schnellstens und gerecht 100% erneuerbare Energien für alle zu ermöglichen.“

Andy Gheorghiu, Policy Advisor für Food & Water Europe, hob hervor, dass insbesondere Frackinggas nicht dem Klimaschutz dient und auf keinen Fall eine Brücke in eine post-fossile Zukunft sei. „Es kann nicht sein, dass wir Schiefergasfracking aus guten Gründen verbieten und nun Import-Infrastruktur auf beiden Seiten des Atlantiks mit öffentlichen Mitteln ermöglichen“.

Der Berliner Wassertisch warnt: „Fracking zerstört Wasser. Auch darum fordern wir: Keine Unterstützung für die Erschließung kanadischer Gasfelder! No2LNG!“

 

Der offene Brief wurde von Gastivists Berlin auf Anregung von Environnement Vert Plus aus Kanada initiiert. Weitere Unterzeichner sind u.a. NaturFreunde Deutschlands, PowerShift, urgewald, BUNDjugend, Berliner Wassertisch, 350.org, Gastivists Network, sowie Food & Water Europe.

 

Links:

Offener Brief: https://weact.campact.de/petitions/offener-brief-klimaschutz-statt-flussiggas-aus-nordamerika-1

* Vgl. z.B.: Fracking zerstört das US-amerikanische Trinkwasser. Energiezukunft, 21.08.2018.

Rezeption:
NDR: Brunsbüttel, Trump und das geplante LNG-Terminal. 8.10.2018.
Malte Daniljuk: Weltpolitik in Norddeutschland. In: Telepolis, 29.10.2018

Schleswig-Holstein: Landtag will Volksinitiative zum Schutz des Wassers teilweise zulassen

Landtag will Volksinitiative zum Schutz des Wassers teilweise zulassen

(Kiel, 24.10.2018) Die mit 42.000 Unterschriften von Schleswig-Holsteinern unterstützte Volksinitiative zum Schutz des Wassers sei unzulässig, soweit Fracking verboten werden soll, befand heute die Mehrheit des Innen- und Rechtsausschusses. Zulässig sei sie, soweit Bergbauunternehmen für Schäden haftbar gemacht und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von „Geschäftsgeheimnissen“ ein Ende gesetzt werden soll. Dies entschied der Innen- und Rechtsausschuss heute nachmittag mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP. SPD und SSW stimmten vergeblich für eine Zulassung auch des Fracking-Verbots. Die Volksinitiative kündigt an, wegen der Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen.

„Heute haben wir einen wichtigen Teilerfolg errungen“, erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative Dr. Reinhard Knof (BI gegen CO2 Endlager). „Bergbau wird zukünftig nicht mehr ohne Einfluss der zuständigen Wasserbehörden der Kreise stattfinden können. Die Bergbauunternehmen werden in Zukunft für Schäden haften, bei Unfällen ihre Bohrungen unterbrechen müssen und können ihre Absichten nicht mehr hinter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verbergen. Damit ist es uns nach über fünf Jahren gelungen, den bisher nur unter der fragwürdigen Aufsicht des Bergamtes agierenden Bergbauunternehmen eine wirkunsvolle Aufsicht durch die Kreisverwaltungen entgegen zu setzen.“

„Zum Schutz unseres Wassers soll Schleswig-Holstein als bundesweit erstes Land komplett aus dem hochriskanten und klimaschädlichen Fracking aussteigen“, fordert die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick Breyer (Piratenpartei). „Wir werden das Landesverfassungsgericht darüber entscheiden lassen, ob das möglich ist. Haben wir Erfolg, können auch andere Bundesländer Fracking verbieten und damit unsere Heimat und Lebensgrundlagen schützen.“

Hintergrund:

Zehntausende Schleswig-Holsteiner unterstützen die Volksinitiative zum
Schutz des Wassers, die u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen
CO2-Endlager und der Piratenpartei getragen wird. Die Volksinitiative
will Fracking in Schleswig-Holstein verbieten, Bergbau-Unternehmen für
Schäden haftbar machen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz
von „Geschäftsgeheimnissen“ ein Ende setzen.

Sowohl der Landtag der letzten Wahlperiode als auch der
Koalitionsvertrag der jetzigen Landesregierung haben sich eindeutig
gegen Fracking in Schleswig-Holstein ausgesprochen. Bisher fehlt es
jedoch an konkreten Maßnahmen, um Fracking in allen Gesteinsschichten
rechtssicher auszuschließen.

Das mit dem Landesentwicklungsplan bereits angestrebte landesweite
Fracking-Verbot ist nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes
des Landtags nicht rechtssicher und deshalb nicht ausreichend (Umdruck 18/4945).
Deshalb sehen wir die Volksinitiative zum Schutz des Wassers
als derzeit einzige Option für ein landesweites Fracking-Verbot an.

Die Gesetzgebungskompetenz des Landes ergibt sich aus Artikel 72 Absatz
3 Nummer 5 des Grundgesetzes. Das Verbot des Aufbrechens von Gestein
bezieht sich nicht auf bestimmte Stoffe oder Anlagen, sondern ist als
verhaltensbezogene Regelung einzuordnen (Umdruck 19/1386).

Zu § 88a Landesverwaltungsgesetz: Bisher werden die Pläne von
Erdölkonzernen vielfach der Öffentlichkeit vorenthalten, um „Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse“ der Unternehmen zu schützen. Die
Gesetzesänderung schafft die eindeutige Grundlage dafür, dass Bürger und
Behörden in Fällen überwiegender öffentlicher Interessen auch Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse erhalten und veröffentlichen können.

Zur Pressemitteilung