Rekommunalisierung bringt Preissenkung. Aber wer bezahlt für die niedrigeren Wasserpreise? – PRESSEMITTEILUNG VOM 20.11.2013

Koalitionsverhandlungen über den Doppelhaushalt 2014/15 haben nach Zeitungsberichten ergeben, dass die Frischwasserpreise schon 2014 dauerhaft um knapp 15 % gesenkt werden sollen. Diese Preissenkung kann aber angesichts der Finanzierungskosten für die Rekommunalisierung nur durch weiteren Druck auf die Berliner Wasserbetriebe (BWB) und ihre Beschäftigten erwirtschaftet werden.

(Berlin, 20. November 2013) Unmittelbar nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses, die Anteile von Veolia an den Wasserbetrieben zurückzukaufen, verkündete Finanzsenator Nußbaum am 7. November in der Abendschau, man werde die Berliner*innen um 60 Mio. EUR im Jahr entlasten und die Wasserpreise um ca. 15 % senken. Nach der Einigung von SPD und CDU über den Doppelhaushalt sollen nun plötzlich 26 Mio. EUR Gewinnverzicht des Landes ausreichen, um den gleichen Effekt zu erzielen. „Abgesehen davon, dass nur die Frischwasser-preise sinken werden und dies aufgrund der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes nicht freiwillig geschieht, muss die Differenz von 34 Mio. EUR irgendwie erwirtschaftet werden. Wir haben den dringenden Verdacht, dass dies auf dem Rücken der Beschäftigten durch technische und organisatorische Rationalisierungen aus den Wasserbetrieben herausgeholt werden soll, denn die Finanzierung des Rückkaufs der Privatanteile von RWE und Veolia lässt nichts anderes zu“, sagt Rainer Heinrich, Betriebswirtschaftler des Wassertischs.

Gestützt wird diese Annahme durch die Äußerungen von Wirtschaftssenatorin Yzer selbst. Um die Tarife abzusenken, habe man zu diesem Zweck das interne Kostensenkungsprogramm „Nachhaltig Effiziente Optimierung“, kurz NEO, aufgelegt, berichtete die Senatorin am 24. Oktober in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses. Auch die vorzeitige Vertrags­erneuerung des Vorstandsvorsitzenden Simon bis Juni 2016 sei zur Umsetzung des wichtigen Projekts NEO erforderlich gewesen, so Yzer in Beantwortung von Kleinen Anfragen der Abgeordneten Kofbinger und Lederer. NEO entspricht somit der NEO-liberalen Grundhaltung der BWB-Leitung. 300 Arbeitsplätze bei den Wasserbetrieben sollen gestrichen werden. Auslagerungen werden wahrscheinlich.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Es war niemals das Ziel des Volksentscheids, Wasserpreissenkungen auf Kosten der Beschäftigten der Wasserbetriebe zu erreichen. Wir werden es deshalb nicht zulassen, dass der Senat Wasserwerker und Bevölke­rung gegeneinander ausspielt. Das Programm NEO zeigt, wie sich der fehlende finanzielle Spielraum nach dem überteuerten Rückkauf negativ auswirkt. Der Wassertisch fordert daher nach wie vor, dass die Privatisierungsverträge von 1999 nach einem erfolgreichen Ausgang der Organklage der Piratenfraktion rückabgewickelt werden müssen. Nur so gibt es einen wirklichen Spielraum für Preissenkungen, ohne dass dies auf Kosten der Wasserwerker geht.“

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Um öffentliche Antwort wird gebeten

Neues Deutschland
04.10.2013

Um öffentliche Antwort wird gebeten
Von Ben Mendelson

Senat lässt mit Reaktion auf Organklage der Piraten zu Wasserbetrieben auf sich warten

162 Tage ist es her, dass die Piratenfraktion beim Berliner Verfassungsgerichtshof eine Organklage einreichte. Diese betraf einen Vertrag um die Berliner Wasserbetriebe (BWB). Binnen zweier Monate sollte der Senat zur Klageschrift der Piraten Stellung beziehen – doch SPD und CDU erbaten sich aufgrund von urlaubsbedingter Abwesenheit der damit befassten Sachbearbeiter mehr Zeit. Am Mittwoch lief nun die Frist für die Regierenden aus. Eine Antwort, so sie denn dem Verfassungsgerichtshof vorliegt, wurde bislang nicht veröffentlicht.

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Wie steht’s mit dem Wasser? – Ergänzungen zum Flyer des Wassertischs vom 8. Sept. 2013

WICHTIGE NEUE TATSACHEN
ZUM RÜCKKAUF DER VEOLIA-ANTEILE

Stand 18. Sept. 2013
Bereits am 26. September 2013 könnte der Rückkauf der Anteile des letzten privaten Wasserkonzerns Veolia vom Berliner Abgeordne­tenhaus beschlossen werden. Der am 10. Sept. paraphierte und vom SPD/CDU-Senat am 17. Sept. verabschiedete Vertragsentwurf ist allerdings bisher noch geheim. Anders als beim RWE-Rückkauf im letzten Jahr ist der Senat diesmal seiner Veröffentlichungspflicht nach dem Offenlegungs- und dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht (!) nachgekommen.

Mit großer Skepsis hat der Wassertisch zur Kenntnis genommen, dass Finanzsenator Nußbaum für den gleich großen Anteil mit 590 Mio. Euro einen günstigeren Preis herausgehandelt haben will als für den RWE-Anteil im letzten Jahr. Auch wegen der noch fehlenden Veröffentlichung des Rückkauf­vertrages muss vermutet werden, dass Veolia dafür Kompen­sationsleistungen in Anspruch nehmen kann, die nicht im Abgeordnetenhaus zur Diskussion stehen werden.

Der Senat hat unter http://bit.ly/1a40rgz lediglich ein Diagramm veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass auch nach dem Veolia-Rückkauf die bisherige Unternehmensstruktur zunächst erhalten bleiben soll.

  • Die komplizierte gesellschaftsrechtliche Struktur, die bisher die Gewinne der Privaten Anteilseigner verschleierte, muss aber aufgehoben werden!
  • Über eine neue transparente Unternehmens­struktur der Wasserbetriebe muss eine breite gesellschaftliche Diskussion geführt werden.
  • Die vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof anhängige Organklage darf nicht länger ignoriert werden. Im Erfolgsfall könnte die Klage zur Nichtigkeit der Wasserverträge führen. Dann wären die Veolia-Anteile „fast umsonst“ zu haben.

Senat ignoriert mit Rückkauf der Veolia-Anteile Verfassungsklage – PRESSEMITTEILUNG VOM 10.09.2013

Finanzsenator Nußbaum hat heute mitgeteilt, dass die Verhandlungen über den Rückkauf der Veolia-Anteile an den Wasserbetrieben abgeschlossen sind. Der Rückkaufpreis soll 590 Mio. EUR betragen.

(Berlin, 10. September 2013) Mit der Unterschrift unter den Rückkaufvertrag wird der Weg zu einer vollständigen Rekommunalisierung der Wasserbetriebe (BWB) eröffnet. Das ist zu begrüßen. Trotzdem hätte der SPD/CDU-Senat damit warten müssen, bis wichtige Verfahren, wie das Bundeskartellamtsverfahren und das von der Piratenfraktion eingeleitete Organstreitverfahren, abgeschlossen sind. Mit ihrer jetzigen Vorgehensweise zeigt die Regierungskoalition, dass sie eher die Interessen Veolias mit einem goldenen Handschlag erfüllen will als den Wunsch der Berlinerinnen und Berliner nach einer kostengünstigen, bürgernahen Rekommunalisierung der BWB und niedrigeren Wasserpreisen. Nach Meinung des Wassertischs muss sich der Senator bei einer solchen Vorgehensweise den Vorwurf der Untreue gefallen lassen.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Schnell, schnell, Deckel drauf! scheint das Motto des Finanzsenators zu sein. Nußbaum tut so, als sei der jetzige übereilte Rückkauf ohne Alternative. Würde er dagegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes über die Organklage abwarten, gäbe es wahrscheinlich die sehr viel günstigere Option einer Nichtigerklärung und Rückabwicklung der Wasserverträge.“

Auch andere noch anstehende Verfahren, wie die Normenkontrollklage gegen die Manipulierbarkeit der Verzinsungsregelung im Berliner Betriebegesetz, würden wahrscheinlich dazu führen, dass der Unternehmenswert der Wasserbetriebe und damit auch ein dann auszuhandelnder Rückkaufpreis des Veolia-Anteils wesentlich niedriger ausfallen würde. Damit könnte sich auch ein Spielraum für sinkende Wasserpreise ergeben, was bei Inkraftsetzung des heute ausgehandelten Vertrags für weitere 30 Jahre Zukunftsmusik bleiben dürfte.

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Offener Brief an alle Abgeordneten – Für ein Moratorium bei den Rückkaufsverhandlungen des Senats mit Veolia

Briefkopf

OFFENER BRIEF

Für ein Moratorium bei den Rückkaufsverhandlungen des Senats mit Veolia

Berlin, 22. August 2013

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

das Thema Rekommunalisierung ist auf der politischen Agenda angekommen.

Nach dem Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben will der Senat jetzt auch die Anteile von Veolia zurückkaufen. Als Berliner Wassertisch treten wir unverändert dafür ein, dass die Wasserbetriebe wieder in die öffentliche Hand zurückkehren. Aber nicht, bevor die noch offenen Gerichtsverfahren geklärt sind, denn diese werden noch erheblichen Einfluss auf die Modalitäten der Rekommunalisierung haben. Die aktuelle Rückkaufsumme ist viel zu hoch und entspricht den bis 2028 verfassungswidrigerweise für den Wasserkonzern garantierten Gewinnen. Deshalb fordern wir ein Moratorium der Rückkaufverhandlungen bis die Gerichtsentscheidungen vorliegen.

Wir appellieren daher an Ihr politisches Gewissen als Parlamentarier: Dieser Weg des Rückkaufs, den der Senat von Berlin jetzt einschlägt, ist falsch. Mit seiner unnötig hohen Rückkaufsumme schadet er den Interessen Berlins und denen seiner Bürgerinnen und Bürger. Was wir stattdessen benötigen, ist eine Nichtigerklärung der Wasserverträge und eine Rückabwicklung der Teilprivatisierung. Dieses Vertragswerk wäre niemals ohne die offenkundig verfassungswidrige Gewinngarantie zustande gekommen. Es wird deshalb auch keinen Bestand haben, sobald das Verfassungsgericht seine Verfassungswidrigkeit feststellt.

Als Abgeordnete treten Sie dafür ein, dass unser Rechtsstaat und unsere Demokratie ein hohes verteidigungswürdiges Gut sind. Seien Sie dann auch so konsequent und unterstützen Sie unsere Forderung nach einem Moratorium bei den Rückkaufsverhandlungen! Rechtsstaatliche Prozesse dürfen nicht durch das übereilte Schaffen von Fakten ausgehebelt werden. Wichtige politische Entscheidungen dürfen nicht nach Opportunitätsgesichtspunkten getroffen werden.

Die Verfahren
Der Rückkauf der Veolia-Anteile an den Wasserbetrieben darf nicht vollzogen werden, bevor folgende wichtige Entscheidungen oberster Gerichte ergangen sind: Dazu gehören die Klage der BWB gegen die Preissenkungsverfügung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, die Normenkontrollklage von Grünen und Piraten gegen die Unbestimmtheit bzw. Willkür im Berliner Betriebegesetz (bei der Festlegung wichtiger Zins-Kennzahlen für die Wasserpreiskalkulation) und die Organklage der Piratenfraktion, die sich gegen die Verletzung des Budgetrechts aller Berliner Abgeordneten durch eben diese oben erwähnte Gewinngarantie richtet.

Wie agiert Senator Nußbaum?
Finanzsenator Nußbaum beruft sich im Eckpunktepapier vom 12.06.2013 auf den Wunsch der Berlinerinnen und Berliner nach einer Rekommunalisierung der Wasserbetriebe. Wenn er aber diese Rekommunalisierung im Blitzverfahren durch einen überteuerten Rückkauf durchsetzen will, kann er den gleichermaßen erhobenen Wunsch der Berliner nach niedrigeren Wasserpreisen unmöglich erfüllen. Das stellt der Finanzsenator in seinem Papier auch unumwunden fest.

Wichtiger ist es ihm anscheinend, mit dem Rückkaufvertrag dem Wasserkonzern die bis zum Jahre 2028 verfassungswidrigerweise garantierten zukünftigen Gewinne vorzeitig in einer Summe auszuschütten. Dies ist nicht die Rekommunalisierung, für die sich 98,2 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in dem Volksentscheid UNSER WASSER ausgesprochen haben. Dies ist eine Verschärfung der Lobbyistenpolitik von 1999.

Nußbaums scheinbar alternativlose Rekommunalisierung durch Rückkauf ist aber keineswegs der einzige Weg zur Wiedererlangung des Einflusses des Landes auf die Wasserbetriebe. Der Senat selbst hätte schon längst die Erfüllung der Verträge unter Hinweis auf ihre Verfassungswidrigkeit verweigern können. Dann wäre es in einem Prozess zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Gewinngarantie und damit höchstwahrscheinlich zur Feststellung der Nichtigkeit der Verträge gekommen. Diesen alternativen und wegen einer dann möglichen Rückabwicklung der Verträge viel preisgünstigeren Weg zur Rekommunalisierung wollte der Senat aber nicht gehen. Ganz im Gegenteil: Noch Ende April wurde die Anzahl der vom Land zu bestimmenden Vorstände der Wasserbetriebe von zwei Vorständen auf einen Vorstand reduziert und damit Veolia praktisch die gesamte Steuerung der Wasserbetriebe übertragen.
Es ist offensichtlich, dass die Regierungskoalition nach wie vor den Interessen Veolias auf Kosten der Berliner Bürgerinnen und Bürger entgegenkommt.

Warum ist ein Moratorium der Rückkaufverhandlungen jetzt so wichtig?
Es gibt politisch im Prinzip zwei Möglichkeiten: Entweder man sagt, es sollen möglichst schnell Fakten geschaffen werden durch einen Rückkauf, der auch viel zu teuer sein darf. Hauptsache, die Diskussion um die Wasser-Privatisierung ist endlich vom Tisch und es fragt niemand mehr nach der Rolle der für die desaströse Privatisierung verantwortlichen Politiker. Oder man sagt, zuerst müssen die anstehenden Gerichtsentscheidungen abgewartet werden, um klarzustellen, unter welchen Umständen es in Berlin möglich ist, eine Privatisierung mit verfassungswidriger Gewinngarantie und einkalkuliertem Preismissbrauch bis zum jetzigen Zeitpunkt durchzuführen. Ein demokratischer Rechtsstaat muss solche Fälle von Amtsmissbrauch aufklären, um solche Verträge für die Zukunft zu verhindern.

Zudem verbessert jedes dieser Verfahren im Erfolgsfall die Verhandlungsposition des Senats, weil der Wert der Veolia-Anteile drastisch sinken würde. Wenn die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts vollumfänglich umgesetzt wird, werden die Einnahmen der Wasserbetriebe und der nach dem Ertragswertverfahren festzustellende Unternehmenswert der Wasserbetriebe erheblich sinken. Gleiches gilt, wenn über die Organklage die Verfassungswidrigkeit der Gewinngarantie festgestellt wird. Dann liegt mit der Rückabwicklung wegen Nichtigkeit der Verträge eine weitere, kostengünstigere Möglichkeit zur Rekommunalisierung vor. Auch dies wird die Verhandlungsposition des Senats stärken. Damit würde selbst ein Rückkauf viel günstiger ausfallen und es könnte damit sogar wieder Spielraum für sinkende Wasserpreise geschaffen werden.

Wir sind für die zweite Möglichkeit: Diese ist nicht nur klarer und demokratischer, sondern sorgt auch dafür, dass die Rolle der für die Wasserprivatisierung Verantwortlichen näher beleuchtet werden kann. Für die zweite Möglichkeit wird deshalb das Moratorium unbedingt gebraucht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Rebel
(Pressesprecher Berliner Wassertisch)


Moratorium – Pro und Contra

1)        Wir müssen die Wasserbetriebe schnellstmöglich rekommunalisieren, damit Veolia nicht weiter missbräuchlich überhöhte Preise bei den Berliner Bürgern erhebt.

Durch den Rückkauf bekommt der Konzern die verfassungswidrig garantierten Gewinne bis 2028 in einer Summe ausgezahlt – sogar ohne etwas dafür leisten zu müssen. Durch den überteuerten Rückkauf werden die Finanzen der Bürger nicht im Geringsten geschont.

2)        Wir müssen die Wasserbetriebe schnellstmöglich rekommunalisieren, bevor weitere Wasserwerke geschlossen, Investitionen auf die lange Bank geschoben werden, etc.

Der Senat verfügt bereits über 75 Prozent der Anteile an den Wasserbetrieben. Wenn er wollte, könnte er schon jetzt mehr Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen. Stattdessen räumt die Regierungskoalition Veolia sogar mehr Einfluss im Vorstand ein. Eine wirkliche Ausrichtung der Wasserbetriebe auf Bürgerinteressen ist erst zu erwarten, wenn die Bürger das Unternehmen besser kontrollieren können. Landesbesitz verringert zwar in der Regel privatisierungstypische Erscheinungen wie Preismissbrauch, Reduzierung von Investitionen etc.; sie ist allein aber keine Garantie für eine bürgernahe Unternehmensführung.

3)        Ein Moratorium wird die Steuerung des Wassergeschäfts auf Jahre blockieren.

Die Gerichte werden voraussichtlich innerhalb des nächsten Jahres entscheiden. Sollten die Urteile im Sinne der Bürger positiv ausfallen, wird der Rückkaufpreis erheblich günstiger sein. Von einer jahrelangen Blockade kann keine Rede sein. Auf die Geschäftsleitung der Wasserbetriebe kann das Land mit seinem 75 prozentigen Anteil bereits jetzt schon mehr Einfluss nehmen. Hier ist konsequente Oppositionsarbeit gefragt, damit das Land seine Einflussmöglichkeiten konsequent nutzt.

4)        Die Prüfung der Wasserverträge ist bereits ausreichend erfolgt.

Es hat noch keine ausreichende juristische Prüfung des Vertragswerks stattgefunden. Alle Oppositionsparteien haben im Abschlussbericht des Wasser-Sonderausschusses darauf hingewiesen, dass die Regierungsparteien eine effektive Untersuchung verhindert haben. Die Prüfung findet erst jetzt vor den Gerichten statt.

5)        Es ist unsicher, ob die Organklage zum Erfolg führen wird.

Veolia hat in dem Monat den Rückkauf angeboten, in dem die Piraten die Klageschrift durch Prof. Kirchberg eingereicht haben. Der Senat hat seine Stellungnahme zur Klageschrift bereits vorsichtshalber auf einen Termin hinter die Bundestagswahl verschoben. Offensichtlich wird die Klage ernst genommen. Im Sonderausschuss konnte die Senatsseite keinen Juristen aufbieten, der für die Verfassungsmäßigkeit der Gewinngarantie einstehen wollte.

6)        Selbst wenn die Organklage erfolgreich sein sollte, würde eine anschließende Rückabwicklung zu lange dauern.

Bei einer Rückabwicklung würde der Kaufpreis von 1999 für die BWB-Anteile mit den bis jetzt erzielten Gewinnen verrechnet werden. Da die Konzerne den Kaufpreis bereits wieder eingenommen haben, würden voraussichtlich keine Rückkaufkosten entstehen. Wie lange eine Rückabwicklung dauern würde, steht nicht fest. Rückabwicklungen kommen jedoch häufiger vor und dauern nicht ewig. In der Regel haben beide Parteien kein Interesse daran, allzu lange mit einer Rückabwicklung wegen rechtswidriger Verträge in den Schlagzeilen zu stehen.
Eine gewonnene Organklage würde jedoch auch in Rückkaufsverhandlungen zu neuen Perspektiven führen: Veolia würde wesentlich entgegenkommender sein, wenn der Konzern damit rechnen müsste, anderweitig mit Verlusten dazustehen.

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Ausgang der Organklage abwarten – Pressemitteilung des Vereins Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) vom 07.08.2013

Vor Rückkauf der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben sollte der Ausgang der Organklage der Piraten-Fraktion abgewartet werden

Berlin sollte Veolia-Anteile an den Wasserbetrieben nicht voreilig zurückkaufen

Wie Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum nach einem Paris-Besuch mitteilte, seien „wesentliche Elemente“ für den Rückkauf der Anteile des Veolia-Konzerns an den Berliner Wasserbetrieben geklärt. Dazu erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm:

Senator Nußbaum mißachtet weiter den erfolgreichen Berliner Volksentscheid zur Offenlegung der Geheimverträge über die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe. Diese Offenlegung hat die Organklage der Piraten-Fraktion ermöglicht, weil sich zeigte, daß der Senat bei der Teilprivatisierung das Budgetrecht des Parlaments negiert hat. Hat die Organklage Erfolg, werden die Privatisierungsverträge nichtig von Beginn an. Dann kann das Land Berlin viel Geld sparen. Ein übereilter Rückkauf, ohne den Ausgang des Organklage-Verfahrens abzuwarten, dürfte die Steuerzahler wesentlich mehr kosten. Also Her Nußbaum, verschleudern Sie kein Volksvermögen! Soviel Zeit muß sein.

Quelle: http://www.vdgn.de/news-single/article/ausgang-der-organklage-abwarten/