Schweiz ist Beklagte in einem Investitionsschutzverfahren

Tagesanzeiger. Schweiz
20.02.2015

Da braut sich für die Schweiz etwas zusammen
Von Mario Stäuble

An einem Schiedsgericht in Washington kommt ein Millionen-Prozess auf die Schweiz zu – der Erste seiner Art. Wer der Angreifer ist und wofür er Schadenersatz fordert, hält der Bund geheim.

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Vgl. dazu: Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten

Alle Investor-to-state Dispute Settlement / Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS) (abgeschlossene und aktuelle): https://icsid.worldbank.org/apps/ICSIDWEB/Pages/default.aspx

 

Verbraucherschützer warnen: TTIP bedroht Vorsorgeprinzip

Handelsblatt
03.04.2015

Verbraucherschützer warnen vor TTIP
Von Reuters

Das Freihandelsabkommen sorgt erneut für Streit. Verbraucherschützer befürchten, dass durch TTIP wichtige Standards, etwa beim Tierschutz, aufgeweicht werden könnten. Sie wünschen ein schmales Abkommen.

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Unterschied zwischen Vorsorge- und Nachsorgeprinzip:

Vorsorgeprinzip: „Maßnahmen zum präventiven Schutz vor Umweltschäden, um diese zu vermeiden bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen. (präventiver Umweltschutz).“ (Quelle)

Nachsorgeprinzip: Maßnahmen werden erst ergriffen, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

An zwei Beispielen aus dem Bereich der Ernährung illustriert die Verbraucherzentrale Hamburg die Unterschiede:
vorsorge - nachsorge
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Fazit der Verbraucherzentrale Hamburg:
Vorsorgeprinzip: Europa hat beim Umgang mit Risiken die Nase vorn. Vorsorgender Verbraucherschutz verhindert Schäden und sorgt so für ein höheres Verbraucherschutzniveau.

Nachsorgeprinzip: „Hinreichende Sicherheit“, dass kein Schaden zu erwarten ist, birgt größere Risiken und bürdet dem geschädigten Verbraucher die Beweislast auf.

Kurz: TTIP gefährdet den Verbraucherschutz!

 

„TTIP könnte eine Privatisierung der Wasserversorgung nach sich ziehen“

Bayerisches Fernsehen
2.4.2015

TTIP. Maulkorb von ganz oben
Autor: Bettina Hummel   Redaktion: Matthias Keller-May

Laut Gutachten des Bundestags dürfen sich Stadt- und Gemeinderäte nicht mit TTIP befassen. Dabei hat das Abkommen auch große Auswirkungen auf die Kommunen – etwa bei der Wasserversorgung. Bürgermeister in ganz Bayern sind empört.

Zum Bericht des BR

Es ist dieser als Gutachten daherkommende Maulkorb, gegen den sich die Bürgermeister in Bayern zur Wehr setzen:
Gutachten: „Befassungs – und Beschlusskompetenz der Kommunalvertretungen im Hinblick auf internationale Freihandelsabkommen“
fazit

Gutachten als pdf

 

Auch zum Thema gehörig:

ZEIT ONLINE
04.03.2015

Freihandelsabkommen. Reden über TTIP verboten
Von Robert Pausch

Laut einem Gutachten des Bundestages dürfen sich Stadt- und Gemeinderäte nicht mit dem geplanten Freihandelsabkommen beschäftigen. Kritiker sind empört.

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ALLIANZ DER ÖFFENTLICHEN WASSERWIRTSCHAFT
06.03.2015

AöW: Freihandelsabkommen – Maulkorb für Kommunen?
Pressemitteilung

Berlin. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags steht aufgrund seines Gutachten zur Kompetenz der Kommunen in Sachen TTIP in der Kritik. Christa Hecht, AöW-Geschäftsführerin, sieht durch die Bewertung darin den Handlungsspielraum von Kommunen und bürgerschaftlichem Engagement in Frage gestellt.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. als Interessenvertreterin der Wasserversorger und Abwasserbetriebe in öffentlicher Hand ist verwundert über den Tenor des in dieser Woche bekannt gewordenen Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Danach sei es den Kommunen nicht möglich, sich politisch mit den Freihandelsabkommen zu befassen. Das Kommunalrecht einiger Bundesländer gestatte es angeblich noch nicht einmal, Tagesordnungspunkte zu behandeln, die nicht von der Verbandskompetenz gedeckt seien, sonst würden sie rechtswidrig handeln.

zur vollständigen Pressemitteilung

 

BAYERISCHE STAATSZEITUNG
02.04.2015

Geplanter Maulkorb für Gemeinden
Viele Kommunalparlamente verabschieden Resolutionen gegen das Freihandelsabkommen TTIP – der Bundestag will ihnen das jetzt verbieten

Zitate aus dem Artikel:
»Im Rahmen ihrer Aufgaben«, so die Sicht des Ministeriums, sei es den Gemeinden erlaubt, Beschlüsse zu fassen – demzufolge auch mit solchen, die sich mit einer etwaigen Beschränkung ihrer Aufgaben beziehungsweise einer Einschränkung ihrer Aufgabenerfüllung befassen. [gemeint ist das bayerische Innenministerium]
Auch der Deutsche Landkreistag hat seine Experten prüfen lassen und kommt »zumindest mit Blick auf die kommunale Organisationshoheit bei der Daseinsvorsorge, aber auch vergaberechtliche Auswirkungen im Rettungsdienst und bei der Wasserversorgung, zu einem überörtlichen bzw. örtlichen kommunalen Bezug.« Eine »derart pauschale Verneinung der Befassungs- und Beschlusskompetenz von Kommunalvertretungen« lehne man entschieden ab, heißt es.

zum vollständigen Artikel

 

SÜDDEUTSCHE ZEITUNG
06.04.2015
Freising und TTIP — Angst vor der Macht der Konzerne
Von Alexandra Vettori, Freising

In den Gemeinden des Landkreises geht die Sorge vor den Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens um. Bereiche wie die Trinkwasserversorgung, die Bildung oder die Kultur will man nicht dem freien Markt öffnen..

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EU kippt TTIP-Versprechen

taz
02.04.2015

Zweifel an Freihandel
EU kippt TTIP-Versprechen
von Eric Bonse

Die Wirtschaft dürfte weniger vom Freihandelsabkommen profitieren als bisher angekündigt. Gleiches gilt für Privathaushalte.

Containerschiff

Foto: BettinaF pixelio.de

Nach den deutschen Arbeitgebern rudert nun offenbar auch die EU-Kommission in Sachen TTIP zurück. Noch Anfang März fanden sich auf der Website der Brüsseler Behörde optimistische Schätzungen zum wirtschaftlichen Nutzen des umstrittenen Freihandelsabkommens. Nun sind sie plötzlich verschwunden – und die Kommission kann nicht erklären, wie und warum die Angaben gestrichen wurden.

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Kommentar Wassertisch: Foodwatch hat nicht nur die im Artikel beschriebenen PR-Methoden als solche entlarvt. Foodwatch stellt hier außerdem eine Möglichkeit im Internet zur Verfügung, mit denen Bürger*innen ihre Bundestags-Abgeordneten auffordern können, Stellung zum TTIP zu beziehen.

Großkonzerne wittern Benachteilgung

taz
30.03.2015

Die Schweiz und TTIP
Großkonzerne wittern Benachteilgung
von Julia Maria Amberger

Nestlé & Co. befürchten Einbußen, wenn sich EU und USA auf Abkommen einigen. Sie haben Angst vor Zollnachteilen und bürokratischen Hürden.

Kundgebung gegen TTIPSchweizer Konzerne und Verbände drängen den Bundesrat, sich für eine Beteiligung am transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP einzusetzen. Das geht aus ihrem Forderungskatalog zum Runden Tisch der „Frankenstärke“ hervor – einem Treffen zwischen Unternehmen, Verbänden und dem Schweizer Bundesrat. Schon mit der Aufwertung des Frankens seien Schweizer Produkte auf dem Weltmarkt teurer geworden, warnten Novartis, Nestlé & Co. Wenn sich die EU und die USA nun auf günstigere Rahmenbedingungen für den Handel untereinander einigen, gerate die Schweiz weiter ins Hintertreffen.

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Kommentar Wassertisch: Die Sorgen der großen Schweizer Konzerne bringen hier einen weiteren, häufig nicht beachteten Aspekt der Auswirkungen von TTIP ans Licht: auch Staaten außerhalb des Abkommens sind von den Folgen eines solchen Abkommens betroffen und diese sind nicht positiv. Dies gilt aber nicht nur für die Schweizer bäuerlichen Betriebe, sondern auch für die exportorientierten Betriebe des globalen Südens!

 

Micula-Fall. Wie private Schiedsgerichtsbarkeit für bizarre und teure Rechtsfälle sorgt

ZEIT
31.3.2015

TTIP. Europa absurd

Von Petra Pinzler

Ausländische Konzerne sollen im Rahmen von TTIP besondere Klagerechte erhalten – so will es die EU. Nur jetzt ist Brüssel selbst Opfer eines solchen Verfahrens geworden.

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