Offener Brief an die hessischen Grünen und die hessische CDU: Keine Zustimmung zu CETA in den Koalitionsvertrag!

28. November 2018. Anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen in Hessen zwischen CDU und Bündnis90/Die Grünen fordert das Netzwerk Gerechter Welthandel gemeinsam mit etwa 30 weiteren hessischen Verbänden, Bündnissen für einen gerechten Welthandel sowie bundesweit tätigen zivilgesellschaftlichen Organisationen die beiden Parteien dazu auf, das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) zum Thema der Verhandlungen zu machen und im Koalitionsvertrag festzuhalten, dass Hessen dem Abkommen im Bundesrat nicht zustimmen wird.

In einem Offenen Brief weisen wir auf problematische Inhalte des CETA-Abkommens hin. Nach der vollständigen Ratifizierung wird CETA ausländischen Investoren ein eigenes, privilegiertes Klagerecht gewähren, mit dem sie hohe Schadensersatzforderungen an Staaten richten könnten. Dadurch werden demokratische Handlungsspielräume von Politik eingeschränkt. Durch die Erweiterung und Verfestigung von kommunalen Ausschreibungspflichten schränkt CETA zudem den Handlungsspielraum von Kommunen ein und unterstützt die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Auch das dem europäischen Umwelt- und Verbraucherschutz zu Grunde liegende Vorsorgeprinzip ist in CETA nicht ausreichend abgesichert. So ist nicht sichergestellt, dass bestehende Standards durch CETA aufrechterhalten werden.

CETA wird seit September 2017 zu großen Teilen vorläufig angewandt, muss jedoch noch von den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat und somit auch die künftige hessische Landesregierung in dieser Legislaturperiode über CETA abstimmen werden.

Keine Zustimmung zu CETA in den Koalitionsvertrag!
Offener Brief an Tarek Al-Wazir und Priska Hinz für Bündnis90/Die Grünen Hessen sowie an Volker Bouffier und Manfred Pentz für die CDU Hessen

Sehr geehrter Herr Al-Wazir, sehr geehrte Frau Hinz,
Sehr geehrter Herr Bouffier, sehr geehrter Herr Pentz,

als hessische Bündnisse für einen gerechten Welthandel sowie als bundesweit tätige zivilgesellschaftliche Organisationen fordern wir Sie dazu auf, das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) zum Thema der laufenden Koalitionsverhandlungen zu machen und im Koalitionsvertrag festzuhalten, dass Sie dem Abkommen im Bundesrat nicht zustimmen werden.
Trotz der breiten und EU-weiten Proteste gegen CETA wird das Abkommen seit September 2017 zu großen Teilen vorläufig angewandt. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, „die Voraussetzungen dafür schaffen [zu wollen], dass das CETA-Abkommen umfassend in Kraft treten kann“. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat und somit auch die künftige hessische Landesregierung in dieser Legislaturperiode über CETA abstimmen werden.

Wir kritisieren unter anderem folgende problematischen Inhalte des CETA-Abkommens:

1. Sonderklagerechte für Konzerne schränken demokratische Handlungsspielräume von Politik ein

Aufgrund der breiten – unter anderem von Bündnis90/Die Grünen getragenen – Proteste wurde in CETA ein reformiertes Schiedsgerichtssystem (ICS) verankert. Die Reformen betrafen prozedurale Aspekte des Klagemechanismus, änderten jedoch nichts an der Grundproblematik: Nach der vollständigen Ratifizierung wird CETA ausländischen Investoren ein eigenes, privilegiertes Klagerecht gewähren, mit dem sie hohe Schadensersatzforderungen an Staaten richten könnten. Regierungen müssten dann noch mehr als heute mit Schadensersatzforderungen rechnen, wenn ihre Gesetze oder Entscheidungen Investoreninteressen zuwiderlaufen. Den weitgehenden Rechten für Investoren stehen keine Pflichten, beispielsweise zum Schutz des Gemeinwohls, gegenüber.

2. CETA schränkt den Handlungsspielraum von Kommunen ein, unterstützt die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen und ist eine Gefahr für die öffentliche Daseinsvorsorge

Das CETA-Abkommen erweitert und verfestigt kommunale Ausschreibungspflichten und liberalisiert alle Dienstleistungen, die nicht explizit ausgenommen sind (sogenannter Negativlisten-Ansatz). Zwar haben sowohl die EU als auch die Bundesrepublik Ausnahmen eingereicht, doch deren Formulierung reicht nicht aus, um die Interessen der Kommunen zu schützen. Dienstleistungen, die es jetzt noch nicht gibt, fallen automatisch unter das Abkommen; und einmal privatisierte Dienstleistungen können schwerer wieder re-kommunalisiert werden. Durch diese Inhalte schränkt CETA den Handlungsspielraum von Kommunen ein, unterstützt die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen und ist eine Gefahr für die öffentliche Daseinsvorsorge.

3. Mangelnder Schutz des Vorsorgeprinzips und die daraus resultierenden Gefahren für Umwelt- und Verbraucherschutz

Das dem europäischen Umwelt- und Verbraucherschutz zu Grunde liegende Vorsorgeprinzip ist in CETA nicht ausreichend geschützt und wird durch Verweis auf Regeln der Welthandelsorganisation sogar noch verwässert. So ist nicht sichergestellt, dass bestehende Standards durch CETA aufrechterhalten werden. Umgekehrt ist das Nachhaltigkeitskapitel nicht mit einem funktionierenden Sanktions- und Durchsetzungsmechanismus verbunden und von der allgemeinen Streitschlichtung des Abkommens ausgeschlossen.

4. Regulierungsausschüsse erhalten weitreichende Entscheidungsbefugnisse

Die Ausschüsse, die durch CETA geschaffen wurden, haben bereits begonnen zu tagen. Ihnen stehen weitreichende Entscheidungsbefugnisse zu, dennoch fassen sie ihre Beschlüsse ohne Beteiligung des Europäischen Parlaments. Ein Blick auf die Tagesordnungen der ersten Sitzungen beweist, dass es sich bei unserer Kritik an der regulatorischen Kooperation nicht nur um demokratietheoretische Überlegungen handelt. In den Ausschüssen treffen handfeste realpolitische Interessen aufeinander. So greift Kanada im Ausschuss zu Landwirtschaft den gefahrenorientierten Ansatz des europäischen Pestizidrechts – und damit das Vorsorgeprinzip – an. Die Diskussion findet ohne gewählte Abgeordnete statt, und ohne dass JournalistInnen Öffentlichkeit herstellen könnten.

Wir wissen, dass internationale Zusammenarbeit gerade in heutiger Zeit ein hohes Gut und wichtiges Ziel ist. Deshalb betonen wir, dass wir nicht für weniger, sondern für mehr internationale Kooperation eintreten. Von zentraler Bedeutung ist es jedoch, die richtigen Akzente bei der Gestaltung der Globalisierung zu setzen. Abkommen, die hohe soziale und ökologische Standards, öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und demokratische Entscheidungsprozesse garantieren, könnten helfen, das Primat der Politik wiederherzustellen. CETA tut dies nicht. Es stellt, ganz im Gegenteil, Wirtschaftswachstum und die Rechte großer Unternehmen über alle anderen Werte. Das Abkommen leistet damit auch denjenigen Vorschub, die internationale Kooperation grundsätzlich bekämpfen wollen.[1]

Auch wer CETA nicht komplett ablehnt, sondern nur einige Aspekte ändern oder nachbessern will, muss die vorliegende Fassung ablehnen. Deshalb bitten wir Sie, sich im Koalitionsvertrag auf ein klares „Nein“ oder auf eine Enthaltung festzulegen.

Für weitere Gespräche stehen wir sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Aktionsbündnis gegen CETA, TTIP und TISA im Kreis Groß Gerau
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V., Landesverband Hessen
Attac
Attac Bergstraße für gerechten Welthandel
Berliner Wassertisch
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Hessen
Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V.
Bündnis Stoppt TTIP & Co. Darmstadt.Dieburg.
Campact
Deutscher Kulturrat e.V.
Entwicklungspolitisches Netzwerk Hessen e.V. (EPN Hessen)
Foodwatch
Forum Umwelt und Entwicklung
Frackingfreies Hessen n.e.V.
Frankfurter Bündnis gegen TTIP, CETA und TiSA
Gießener Aktionsbündnis gegen TTIP, CETA & Co
Greenpeace
Grüne Liga e.V.
Hessische Bündnisse gegen CETA & Co im Netzwerk Gerechter Welthandel
Marburger Bündnis gegen TTIP
Mehr Demokratie
Mehr Demokratie, Landesverband Hessen
NaturFreunde Deutschlands e.V.
NaturFreunde Deutschlands e.V., Landesverband Hessen
Netzwerk Gerechter Welthandel
Netzwerk Solidarische Landwirtschaft
Nordhessisches Bündnis Freihandelsabkommen stoppen!
PowerShift e.V.
SlowFood Deutschland e.V.
Umweltinstitut München e.V.

Beitrag auf dem Netzwerk Gerechter Welthandel hier

[1] Vgl. dazu auch Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch) vor der Hessischen Botschaft am 30. September 2018: „Wer die Bevölkerung entmündigt, wer – gegen den Mehrheitswillen – eine marktradikale Wirtschaftspolitik durchdrückt und damit die soziale Ungleichheit vergrößert – der stärkt antidemokratische und nationalistische Kräfte. Die neoliberale Politik von heute erzeugt den Rechtspopulismus von morgen. Das kann nicht im Sinne der GRÜNEN sein. Gerade wer Rechtspopulismus verhindern will, und das wollt Ihr doch, liebe GRÜNE, der muss diese neoliberalen Abkommen, der muss CETA verhindern. Wir brauchen einen sozialen und gerechten Welthandel, bei dem ALLE gewinnen. No Trump heißt: No TTIP und No CETA!“ Mehr hier

StopJEFTA-Schreiben der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft an die EU-Parlamentarier_innen

EU-Japan-Abkommen JEFTA: Abstimmung im Plenum über die Empfehlung und den Entschließungsantrag des INTA-Ausschusses

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,
aus der Tagesordnung für die nächsten Plenartagungen können wir ersehen,
dass Sie sich am 10. Dezember 2018 mit o.g. Abkommen befassen und
voraussichtlich am folgenden Tag [11. Dezember 2018] darüber abstimmen werden. Als Interessenvertretung, der sich vollständig in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verbände der Wasserwirtschaft möchten wir Sie um Unterstützung der Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft als Hüterin des besonderen Gutes Wasser, das keine Handelsware ist, bitten.

In dem vom ENVI-Ausschuss beschlossenen Bericht, der nun dem EP-Plenum zur Abstimmung vorliegt, werden unsere Anliegen der öffentlichen Wasserwirtschaft vernachlässigt, obwohl ihr Schutz in den EU-Verträgen als kommunale Daseinsvorsorge fest verankert ist. Diese betreffen folgende Forderungen:

  • Einen Sonderartikel zu Wasser, wonach Wasser und seine Nutzung vom EUJapan-Abkommen insgesamt ausgenommen ist und in dem klargestellt wird, dass Wasser keine übliche Handelsware ist, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.
  • In Anhang II die Verwendung einer Positivliste, in der die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht genannt sind.
  • Soweit eine Positivliste im vorgenanten Sinne nicht angewendet wird, einen korrigierten Vorbehalt (Anhang II – Vorbehalte in Bezug auf künftige Massnahmen – Liste der Europäischen Union“, Vorbehalt Nr. 15) für den Bereich Abwasser. Zwar gibt es im EU-Japan-Abkommen einen spezielleren Vorbehalt Nr. 15, der greift jedoch nicht für den relevanten Bereich „Investitionen“ (siehe dazu unsere Erläuterung vom 11.7.2018).
  • Die ausdrückliche Anerkennung des EU-Vorsorgeprinzips für die Bereiche Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz im EU-Japan-Abkommen.
  • Eine Klarstellung im EU-Japan-Abkommen im Vergabekapitel dahingehend, dass die kommunalen Handlungsmöglichkeiten für öffentliche Unternehmen im Wasserbereich entsprechend dem EU-Vergaberechtsregime ausdrücklich – auch für die Zukunft – abgesichert sind.

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Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! besucht Berliner EU-Parlamentarier_innen

07.11.18: Jetzt kommt es darauf an: JEFTA im Europäischen Parlament stoppen!
Noch in diesem Jahr wollen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments abschließend über das Freihandelsabkommen EU-Japan (JEFTA) abstimmen.

07.11.18: Jetzt kommt es darauf an: JEFTA im Europäischen Parlament stoppen!

Fachgespräch: Vattenfalls Klagen gegen den Atomaustieg, der Energiecharta-Vertrag und die Zukunft der Konzernklagerechte

 

13. Dezember (Donnerstag)
Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstr. 58-59, 10117 Berlin

Fachgespräch

Vattenfalls Klagen gegen den Atomaustieg, der Energiecharta-Vertrag und
die Zukunft der Konzernklagerechte

13.00 – 16.00Uhr

(Ab 12.00Uhr Einlass und Mittagsimbiss)

Der schwedische Energiekonzern Vattenfall verklagte Deutschland im Jahr 2012 vor einem privaten Schiedsgericht in Washington auf 4,7 Milliarden Euro Strafzahlung wegen des Atomausstiegs. Vattenfall berief sich dabei auf den Energiecharta-Vertrag, der die transnationalen Rahmenbedingungen für Handel, Transit und Investitionsschutz auf dem Energiesektor regelt und forderte Entschädigung für ungerechte Behandlung und verloren gegangene Investitionen. Anlässlich des bevorstehenden Urteils laden wir alle ExpertInnen, MultiplikatorInnen und Interessierten zum Fachgespräch nach Berlin ein. Gemeinsam mit unseren geladenen ReferentInnen wollen wir am Fall Vattenfall gegen die Bundesrepublik Unterschiede zwischen dem nationalen Rechtssystem und der Schiedsgerichtsbarkeit auf den Grund gehen und analysieren, welchen Weg die EU-Ivestitionspolitik aktuell einschlägt, sowie auch welche Alternativen dazu es gibt.

ReferentInnen und Themen:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2016
zum Atomausstieg

Dr. Ulrich Wollenteit (angefragt) (Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Referententätigkeit und Veröffentlichungen u.A. auf den Gebieten des Umwelt- und Atomrecht)

Heinz Smital (Kernphysiker bei Greenpeace, Campaigner für Atomkraft, Mitglied des internationalen Strahlenschutzteams)

Vattenfalls ISCID Klage gegen Deutschland

Dr. Rhea Hoffmann (Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Friedrich-Alexander Universität Erlangen Nürnberg)

Der Energiecharta-Vertrag

Pia Eberhardt (Politische Referentin Internationaler Handel und Investitionen Corporate Europe Oberservatory)

Die Zukunft der Konzernklagerechte

Lucile Falqueyrac (Seattle to Brussels Network)

Anmeldung an: Jeremy.oestreich@power-shift.de

Direkt nach Bekanntwerden erster Details der Klage, veröffentlichte PowerShift ein Hintergrundpapier: Der deutsche Atomausstieg auf dem Prüfstand eines internationalen Investitionsschiedsgerichts? (aktualisierte Fassung: 2014, pdf)

Veranstaltet von:

EMAILAKTION: Handelsabkommen der EU mit Japan (JEFTA) so nicht ratifizieren!

JEFTA ist die Abkürzung für „Japan-EU Free Trade Agreement”, der geplanten Wirtschaftspartnerschaft der EU mit Japan. So wie alle anderen EU-Handelsabkommen folgt auch JEFTA einer eindeutigen Konzernagenda: Unternehmen bekommen mit JEFTA viele Sonderrechte, aber keinerlei Pflichten. Soziale und ökologische Standards spielen – wenn überhaupt – nur eine Nebenrolle. Im Dezember 2018 muss das EU-Parlament über JEFTA abstimmen – das ist die letzte Chance, das Abkommen noch zu stoppen!

Daher haben wir einen Offenen Brief (pdf) an alle deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments veröffenlicht. Darin erläutern wir die Risiken, die in JEFTA enthalten sind, und fordern die Abgeordneten dazu auf, das Abkommen nicht zu ratifizieren.

 

Unterstützen Sie HIER unseren Offenen Brief: Schreiben Sie heute Ihrem oder Ihrer Abgeordneten im EU-Parlament und fordern Sie ihn oder sie dazu auf, JEFTA im Dezember nicht zuzustimmen.

 

Jetzt kommt es darauf an: JEFTA im Europäischen Parlament stoppen! Wir besuchen Berliner Europaabgeordnete

Noch in diesem Jahr wollen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments abschließend über das Freihandelsabkommen EU-Japan (JEFTA) abstimmen.

Dabei kommt den Mitgliedern der deutschen Delegationen in den großen Fraktionen im Europäischen Parlament eine wichtige Rolle bei der Meinungsfindung zu. Die Berliner Europaabgeordnete der SPD, Sylvia-Yvonne Kaufmann und der CDU, Joachim Zeller, haben die Möglichkeit, mit ihrem Nein zu JEFTA dieses Freihandelsabkommen zu stoppen.

 

Wir werden am Mittwoch, 07.11.2018, Kundgebungen vor den Europabüros von Frau Kaufmann (SPD) und Herrn Zeller (CDU) abhalten, um sie zu bitten, mit Nein zu stimmen.

Wir treffen uns

Mittwoch, 07. November 2018

Kundgebung vor dem Europabüro von Frau Sylvia-Yvonne Kaufmann (SPD)

13.00 Uhr

Europabüro Sylvia-Yvonne Kaufmann, Kurt-Schumacher-Haus, Müllerstraße 163, 13353 Berlin (Openstreetmap)

Kundgebung vor dem Europabüro von Joachim Zeller (CDU)

15.00 Uhr

Europabüro Joachim Zeller, Berliner Straße 38, 13189 Berlin-Pankow (Openstreetmap)

Im Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:

NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, DGB Region Berlin, GRÜNE LIGA Berlin, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin