Entscheidungsverkündung zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“

Bayerischer Verfassungsgerichtshof
08.02.2017

Pressemitteilung
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird am
Mittwoch, 15. Februar 2017, 10.30 Uhr,
im Sitzungssaal 270/II, Prielmayerstraße 7
(Justizpalast), 80335 München,

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im Verfahren zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“
die Entscheidung verkünden.

Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens gegeben sind, mit dem die Bayerische Staatsregierung angewiesen werden soll, im Bundesrat gegen das Zustimmungsgesetz zum Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits zu stimmen. Die Initiatoren des Volksbegehrens stützen sich auf Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung, der mit Wirkung ab 1. Januar 2014 in die Verfassung eingefügt wurde. Danach kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden, wenn das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen ist. Für ihr Anliegen haben die Initiatoren des Volksbegehrens 30.002 gültige Unterschriften eingereicht. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat die Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt und daher die Sache dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung gemäß Art. 64 Landeswahlgesetz vorgelegt. Von dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hängt ab, ob das Volksbegehren bekannt zu machen ist und sich die Bürgerinnen und Bürger bei den Gemeinden in Listen für das Anliegen eintragen können.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hält das Volksbegehren für nicht zulässig.

Die Voraussetzungen für ein Gesetz zur Bindung der Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben nach Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung lägen nicht vor, weil ein auf die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union gerichtetes Verfahren der Bundesgesetzgebung weder eingeleitet sei noch absehbar eingeleitet werden solle. Eine Zulassung des Volksbegehrens komme auch deshalb nicht in Betracht, weil mit einer innerstaatlichen Ratifikation von CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden.

Die Beauftragte des Volksbegehrens argumentiert, die Einbringung des Zustimmungsgesetzes zu CETA stehe konkret bevor. Dass nach Auffassung der Bundesregierung durch CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden, sei irrelevant. Ob die Voraussetzungen des Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung erfüllt seien, sei von den bayerischen Staatsorganen autonom zu entscheiden. Die Anwendung von CETA sei in der vertraglich vereinbarten Konzeption und auf der Basis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne implizite Kompetenzerweiterungen der Kommission und des Gerichtshofs möglich. Das Abkommen sehe die Einrichtung des Gemischten CETA-Ausschusses sowie von Sonderausschüssen vor, die als Vertragsorgane eigenständige Hoheitsgewalt ausübten. Durch die Übertragung von Hoheitsrechten sei die Landesgesetzgebung betroffen.

Hörfunk- und Fernsehaufnahmen sind bis einschließlich der Verkündung des Tenors gestattet.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Zur Pressemitteilung

Jetzt kommt es darauf an: CETA im Europäischen Parlament stoppen! Wir besuchen Berliner Europaabgeordnete

(8.2.2017) In der nächsten Sitzungswoche des Europäischen Parlaments wird die abschließende Abstimmung zum Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) stattfinden.

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Eine entscheidende Rolle kommt den Mitgliedern der deutschen Delegationen in den großen Fraktionen im Europäischen Parlament zu. Die Berliner Europaabgeordnete der SPD, Sylvia-Yvonne Kaufmann und der CDU, Joachim Zeller, haben nächste Woche die Möglichkeit, mit ihrem Nein zu CETA dieses Freihandelsabkommen zu stoppen.

Wir werden am Freitag, 10. Februar, Kundgebungen vor den Europabüros von Frau Kaufmann (SPD) und Herrn Zeller (CDU) abhalten, um sie zu bitten, mit Nein zu stimmen.


Wir treffen uns
Freitag, 10. Februar 2017

Kundgebung vor dem Europabüro von Frau Sylvia-Yvonne Kaufmann (SPD)

13.00 Uhr
Europabüro Sylvia-Yvonne Kaufmann, Kurt-Schumacher-Haus, Müllerstraße 163, 13353 Berlin (Openstreetmap)

Kundgebung vor dem Europabüro von Joachim Zeller (CDU)

14.30 Uhr
Europabüro Joachim Zeller, Berliner Straße 38, 13189 Berlin-Pankow (Openstreetmap)

Im Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:

NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin

13. Februar 2017 – Aktion zur CETA-Abstimmung im Europaparlament

ceta-20170106(8.2.2017) In der nächsten Sitzungswoche des Europäischen Parlaments wird die abschließende Abstimmung zum Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) stattfinden (voraussichtlich am 15. Februar)

Eine entscheidende Rolle kommt den Mitgliedern der deutschen Delegationen in den großen Fraktionen im Europäischen Parlament zukommen. Deshalb werden wir am Montag, 13. Februar 2017 eine Kundgebung vor der deutschen Vertretung des Europäischen Parlaments abhalten, um die Abgeordneten auffordern, mit Nein zu stimmen.

Mit einer großen Wahlurne werden wir für ein Nein bei der CETA-Abstimmung werben und dann mit einer Menschenkette die NEIN-Voten symbolisch zur EU-Vertretung bringen.

Wir treffen uns

Montag, 13. Februar 2017
12.00 Uhr
vor der EU-Vertretung, Unter den Linden 78, 10117 Berlin (Openstreetmap)


Im Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:

NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin

Pia Eberhardt: Ceta ist Klassenkampf von oben

Frankfurter Rundschau
05.02.2017

Freihandelsabkommen. Ceta ist Klassenkampf von oben
Gastbeitrag von Pia Eberhardt

Ein Freihandelsabkommen wie CETA ist nicht die richtige Antwort auf Trump. Es verhindert sogar echte Alternativen und einen Paradigmenwechsel. Der Gastbeitrag.

Abstimmung im Europaparlament am 15.2.2017 – Europäische Gewerkschaftsverbände fordern #StopCETA

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Gemeinsames Briefing der europäischen Gewerkschaftsverbände für die Abstimmung im EP-Plenum über CETA am 15. Februar.
Gemeinsame Kritikpunkte der europäischen Gewerkschaftsverbände (EGV)
Die europäischen Gewerkschaftsverbände haben eine Reihe gemeinsamer Kritikpunkte an dem Freihandelsabkommen CETA, wie es jetzt dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird. Das Gemeinsame Auslegungsinstrument (JII = Joint Interpretative Instrument) trägt nicht in ausreichender Weise zur Klärung oder adäquaten Thematisierung dieser Kritik bei. Aus diesen Gründen bitten wir euch, der CETA-Ratifizierung in der Abstimmung im Plenum am 15. Februar nicht zuzustimmen. Weiterlesen

Jürgen Maier (Forum Umwelt und Entwicklung): Oben und Unten

maierGastbeitrag von Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forum Umwelt und Entwicklung

»Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.« – Bertolt Brecht

(8.2.2016) Die Deutschen reden gerne über die Moral. Von links bis rechts, quer durch das politische Spektrum. Man beruft sich auf die Moral, auf Werte, gar auf Wertegemeinschaften. Nur wer die Moral auf seiner Seite hat, hat eine Chance, gehört zu werden.

Dieser Text dreht sich nicht um Moral. Dieser Text dreht sich um das Fressen, nämlich um Wirtschaftspolitik. Um die Verteilung von Geld und Wohlstand. Seit der neoliberalen Wende Deutschlands in den späten 1990er Jahren herrscht über fundamentale Fragen der Wirtschaftspolitik faktisch nicht nur Konsens in den politischen und gesellschaftlichen Eliten dieses Landes, sondern geradezu Sprachlosigkeit. Wo ein Konsens herrscht, braucht man nicht mehr zu diskutieren, nicht mehr zu argumentieren – man verlernt es sogar. Es hat sich der Glaube durchgesetzt, die aktuelle Wirtschaftspolitik sei »alternativlos«. Merkel hat sie sehr treffend als die »marktkonforme Demokratie« beschrieben; der »demokratiekonforme Markt« gehört längst der Vergangenheit an. Jedenfalls bis 2015. […] Mehr hier

Eine gekürzte Fassung erschien im Raben Ralf, Ausgabe 1/2 2017 (pdf)