Video: TTIP – Herrschaft der Konzerne

TTIP - die Herrschaft der Konzerne

Video in Spanisch mit englischen und deutschen Untertiteln

Die spanische Organisation No al TTIP erläutert in diesem Video, welche Folgen TTIP für die Demokratien der Europäischen Union haben würde und wie entscheidend es ist, sich gegen diese sogenannten Freihandelabkommen zu wehren.

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Übersetzung der Untertitel: Wassertisch

 

Ministerrat der EU könnte CETA am 13. Mai ratifizieren

The Council of Canadians
21.02.2016

Council of the European Union could ratify CETA on May 13

Protest von Council of Canadians in Brüssel

The Council of Canadians protestiert vor der Europäischen Kommission in Brüssel

Übersetzung des Original-Artikels:

Der Rat der Europäischen Union (in dem Minister der EU zusammenkommen, um Gesetze zu beraten, zu ändern und anzunehmen und wo sie Ihre Politik zu koordinieren) könnte schon am Freitag, den 13. Mai dafür stimmen, das Kanada-EU Freihandelsabkommen CETA zu ratifizieren.

Dieses Organ wird üblicherweise als Rat oder Ministerrat bezeichnet. In der einstweiligen Tagesordnung für die Zusammenkunft ist eingetragen: „(poss.) Council Decision on signature and provisional application of the EU-Canada Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA)“ [(möglicherweise) Rats-Entscheidung über die Unterzeichnung und provisorische Anwendung des EU-Kanada Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA).]

Es gibt Bedenken, dass die Europäische Kommission (das Exekutiv-Organ der EU, das CETA verhandelt hat) den Deal als ein „nicht gemischtes“ Abkommen betrachtet (was bedeutet, dass CETA als ein in die ausschließliche Kompetenz oder das Rechtssystem der EU gehörendes Abkommen angesehen wird) und in diesem Fall könnte der Rat CETA mit Mehrheit beschließen (also mit mindestens 55% der Staaten – oder mit mindestens 16 von 28 Ministern – die 65% der Bevölkerung Europas repräsentieren).

CETA müsste außerdem noch vom Europäischen Parlament verabschiedet werden, wo es eine hartnäckige Opposition dagegen gibt.

ceta

Wie aber die französische Zeitung Le Monde neulich berichtete, könnte CETA und sein kontroverses Schiedsgerichts-Kapitel (ISDS) „vorläufig“ noch vor der Abstimmung des Europäischen Parlaments angewendet werden. Die Zeitung berichtet: „Wenn die EU-Minister der Unterzeichnung von CETA zur vorläufigen Anwendung zustimmen würden, könnte es bereits im folgenden Monat in Kraft treten. Solch eine Entscheidung hätte ernsthafte Folgen.“ Bemerkenswerterweise enthält CETA die folgenden beiden Bestimmungen:

  • Artikel X.06-3(a): „Dieses Abkommen kann vorläufig angewendet werden ab dem ersten Tag des folgenden Monats, der auf das Datum folgt, an dem die Parteien sich gegenseitig mitgeteilt haben, dass ihre jeweiligen dazu notwendigen Verfahren abgeschlossen sind.“
  • Artikel X.07-4: „Wenn die vorläufige Anwendung dieses Abkommens beendet wird und es nicht in Kraft tritt, kann ein Anspruch auf Schadenersatz entsprechend der Regeln dieses Abkommens geltend gemacht werden, hinsichtlich jeder Angelegenheit, die sich während der Zeit der vorläufigen Anwendung dieses Abkommens zugetragen hat, entsprechend den Regeln und Verfahren, die in diesem Abkommen begründet wurden, und der nicht später als drei (3) Jahre nach dem Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Anwendung eingereicht wird.“

Le Monde schließt daraus: „Das bedeutet, das selbst für den Fall, dass die MEPs (Mitglieder des Europäischen Parlaments) das CETA in feierlicher Abstimmung zurückgewiesen und begraben haben sollten, welche für die zweite Hälfte des Jahre 2016 erwartet wird, der Schiedsgerichts-Mechanismus in diesem Abkommen noch für drei Jahre angewendet werden könnte, obwohl er dafür kritisiert wurde, das Recht von Regierungen, regulieren zu dürfen, zu bedrohen.“

Es ist nicht klar, was am 13. Mai geschehen wird:

  • Falls die Europäische Kommission das Abkommen als ein „gemischtes“ Abkommen ansieht (was bedeutet, dass Aspekte des Abkommens die „Kompetenzen“ oder das Rechtssystem der EU-Mitgliedsstaaten betreffen) dann würde für die Ratifikationsabstimmung im Rat ungeteilte Zustimmung erforderlich sein (nicht nur 16 von 28 Ministern), was weniger wahrscheinlich ist.
  • Indem aber die Europäische Kommission kürzlich angedeutet hat, dass sie CETA als ein „nicht-gemischtes“ Abkommen sieht, hat die Handelskommissarin der EU Cecilia Malmström gesagt: „Selbst wenn die Macht darüber zu entscheiden, ob es eine vorläufige Anwendung geben soll beim Rat liegt, (…) stehe ich bereit, wenn ich Entscheidungen zur Unterzeichnung politisch wichtiger Handelsabkommen vorschlagen soll, die unter meine Verantwortung fallen, den Rat darum zu ersuchen, die vorläufige Anwendung zu verschieben, bis das Europäische Parlament seine Zustimmung gegeben hat.

Maude Barlow, die Vorsitzende des Council of Canadians, wird verschiedene europäische Länder und das Europäische Parlament besuchen, wenige Wochen vor dieser erwarteten Abstimmung.

Übersetzung Wassertisch           Original-Artikel

CETA versus Arbeitsrechte

verdiEinfach ausgetrickst. In dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada gibt es zwar ein Kapitel zu Arbeitsrechten, aber eines mit trickreichen Täuschungen
Von Werner Rügemer

Wie eine Krake will das Freihandelsabkommen CETA Rechte vor allem der Beschäftigten schlucken. Der Widerstand wächst

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Mit einer Serie von „Freihandelsverträgen“ wollen die führenden Konzerne und die Regierungen des Westens ihre Vorherrschaft noch weiter ausbauen. Zwischen den USA und elf pazifischen Staaten wurde TPP (Trans-Pacific Partnership), die Transpazifische Partnerschaft zu Ende verhandelt, seit Mitte November 2015 ist der Vertrag in der rechtlichen Prüfung. Auch das Abkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement), ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada, ist ausverhandelt. Die Verhandlungen über TTIP, das Transatlantische Freihandelsabkommen, zwischen der EU und den USA laufen noch.

Zum Beitrag

Investitionsschutz in TTIP: die EU-Kommission lässt gefährliche Konzernklagerechte als ISDS-Zombie weiterleben

zombiisds

Gemeinsame Pressemitteilung von Corporate Europe Observatory, Campact, PowerShift, Forum Umwelt & Entwicklung

 

Investitionsschutz in TTIP: die EU-Kommission lässt gefährliche Konzernklagerechte als ISDS-Zombie weiterleben

Neue Studie analysiert den Vorschlag der EU-Kommission zum Investitionsschutz in TTIP und weiteren Handelsabkommen

Berlin, 17.02.2016. Der im vergangenen Herbst unter dem Begriff „Investment Court System“ (ICS) publizierte Vorschlag der Europäischen Kommission zum Investitionsschutz im TTIP und anderen Freihandelsabkommen lässt die umstrittenen Konzernklagerechte weiterleben. Dies ist die zentrale Aussage einer neuen Studie von Corporate Europe Observatory, Campact, PowerShift, Forum Umwelt & Entwicklung und 13 weiteren Organisationen, die pünktlich zum Start der TTIP Verhandlungsrunde in Brüssel nächste Woche* veröffentlicht wird. Dann wird dieser Streitpunkt zum ersten Mal seit zwei Jahren wieder mit den USA verhandelt.

„Die unter ISDS (investor state dispute settlement) bekannt gewordenen Konzernklagerechte sind politisch verbrannt. Also versucht die EU-Kommission, die Menschen mit einem Etikettenwechsel zu täuschen. Doch das mit Begriffen wie ,Handelsgerichtshof‘ oder ,Investitionsgericht‘ geadelte System der Konzernklagerechte bedeutet nichts anderes als ein scheinbar von den Toten auferstandenes ISDS-System. ICS ist der ISDS-Zombie, erläutert Autorin Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory.

Wie damit auch Klagen gegen Umwelt- oder Gesundheitsgesetze drohen, zeigt die Studie anhand des Beispiels der US$15 Milliarden-Klage des Rohstoffkonzerns TransCanada gegen die Einstellung des umstrittenen US-Pipeline-Projektes Keystone XL.

Maritta Strasser von Campact ergänzt: „Es gibt doch deswegen so viel Widerstand gegen die Konzernklagerechte, weil Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg klagt, die Tabakindustrie gegen Nichtraucherschutzgesetze und jetzt TransCanada gegen Obamas ,Nein‘ zu einer dreckigen Ölpipeline, gegen die in den USA Tausende auf die Straße gegangen sind. Die Menschen empfinden all diese Klagen gegen Politik zum Schutz des öffentlichen Interesses als zutiefst ungerecht und demokratiefeindlich. Nicht so die EU-Kommission: Die macht Vorschläge, mit denen genau solche Klagen weiter möglich sind. Ihr sind die Konzerne offenbar wichtiger als die Bürger Europas.“

Einige Politiker wollen den ,neuen‘ Ansatz der Kommission  in das bereits ausverhandelte CETA-Abkommen einfügen. Doch der Vorschlag ist genauso gefährlich für die Demokratie, das Gemeinwohl und das Geld der Steuerzahler wie das alte ISDS, das bisher in CETA enthalten ist. Die neue Version enthält die gleichen gefährlichen Klageprivilegien für Investoren, oftmals im gleichen Wortlaut wie der veröffentlichte CETA Text. Die Öffentlichkeit darf sich von dieser PR-Übung nicht täuschen lassen: Sonderklagerechte für internationale Konzerne und Superreiche sind in jeder Form inakzeptabel“, erläutert Peter Fuchs von PowerShift.

Veröffentlicht von: Corporate Europe Observatory (CEO), Association Internationale de Techniciens, Experts et Chercheurs (AITEC), Attac Österreich, Campact, ClientEarth, Ecologistas en acción, Forum Umwelt & Entwicklung, Instytut Globalnej Odpowiedzialności (IGO), PowerShift, Seattle to Brussels Network (S2B), Traidcraft, Transnational Institute (TNI), Umanotera, Védegylet, Vrijschrift, War on Want, 11.11.11.

Download: englische LangfassungThe Zombie ISDS. Rebranded as ICS, rights for corporations to sue countries refuse to die

Deutsche ZusammenfassungTotgesagte leben länger – der ISDS-Zombie. Wie die EU-Kommission gefährliche Konzernklagerechte weiterleben lässt

* 12. Verhandlungsrunde: 22. bis 26. Februar 2016 Brüssel

Pressekontakte:
Pia Eberhardt, CEO, pia@corporateeurope.org, mobil: 0152–56309102
Maritta Strasser, Campact, strasser@campact.de, mobil 0170–7310897
Peter Fuchs, PowerShift, Peter.Fuchs@power-shift.de, mobil 0177–6334900
Jürgen Maier, Forum Umwelt & Entwicklung, chef@forumue.de, mobil 0171-3836135

 

Dazu auch: Erich Möchel: Showdown zum Investorenschutz in Brüssel. In: FM4, ORF, 17.1.2016.

 

Neue Schriftenreihe: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen

jff

(Berlin, 13. Februar 2016) Anlässlich des 5. Jahrestags des erfolgreichen Volksentscheids „Unser Wasser“ präsentiert der Berliner Wassertisch eine neue Schriftenreihe:

Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF)

Die erste Ausgabe bestreitet der Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Siegfried Broß.

Siegfried Broß: Rechtliche Beurteilung des TTIP. Kurzvortrag bei der gemeinsamen TTIP – Veranstaltung der IHK Karlsruhe und der HWK Karlsruhe am 23. November 2015 in Karlsruhe. In: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF). Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 1. Berlin, Februar 2016 (pdf)

Freihandel mit Nebenwirkungen

3sat | nano
Sendung vom 10.02.2016

Wohin Freihandelsabkommen mit den USA führen können, wissen Mexikos Maisbauern: Ihre Produkte sind durch billigen Importmais aus den USA nicht mehr wettbewerbsfähig. Vielen Farmern droht wegen NAFTA das Aus.

Anti-TTIP-Demo am 10.10.2015In einer Freihandelszone vereinigen sich Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Der Wegfall von Zöllen und Handelsbe­schränkungen zwischen ihnen soll die Wirtschaft beleben.
Außenzölle zu Drittstaaten bleiben aber bestehen. Nach der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes setzte die Europäische Union zunehmend auf Handelserleichterungen mit Partnern in anderen Kontinenten.
zum vollständigen Text auf der Glossar-Seite von 3sat link_icon

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